DERBY-WOCHE 2016 30. JULI BIS 07. AUGUST 121. DEUTSCHES TRABER-DERBY 2016 Ausschreibung DB2016 / Klassisches Zuchtrennen / Gruppe I / Vorlaufrennen Gesamtdotierung: voraussichtlich 300.000 Euro Ehrenpreise für Züchter, Besitzer, Fahrer und Pfleger des Siegers Trabfahren für dreijährige inländische Pferde / Rennstrecke in allen Läufen: 1.900 Meter Autostart Der Veranstalter behält sich eine Anpassung der Rennstrecken vor, falls dies durch Veränderungen am Renngeläuf erforderlich wird. Es gelten die am Austragungstag gültigen Fassungen der TRO und der „Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen“ des Veranstalters. Dotierung der Vorläufe: 20.000 Euro (10.000 – 5.000 – 2.500 – 1.250 – 750 – 500) Dotierung des Entscheidungslaufs: mindestens 120.000 Euro (55.000 – 27.500 – 13.500 – 9.000 – 6.000 – 4.000 – 3.000 – 2.000) Voraussichtliche Termine: Vorläufe am Sonntag, 31. Juli 2016, Finalläufe am Sonntag, 07. August 2016. Übersteigende Einsätze gemäß § 71 Abs. 2d TRO werden nach Finanzierung von Vor- und Finalläufen sowie eines eventuell stattfindenden Stutenrennens inkl. Vor- und Finalläufen zu 75% dem Derby-Entscheidungslauf und zu 25% dem Stuten-Entscheidungslauf zugeschlagen, jeweils prozentual auf die fünf Erstplatzierten verteilt (50-25-12-8-5%). Die Pferde werden den einzelnen Vorläufen unter Beachtung der Vorgaben durch die TRO öffentlich zugelost. Der Veranstalter behält sich vor, Pferde zu setzen. Die gesetzten Pferde werden den Vorläufen zugelost. Im Entscheidungslauf sind mindestens zehn Pferde startberechtigt. Bei zwei Vorläufen qualifizieren sich die jeweils fünf Erstplatzierten. Bei drei Vorläufen qualifizieren sich die jeweils vier Erstplatzierten. Bei vier Vorläufen qualifizieren sich die jeweils drei Erstplatzierten. Bei fünf oder mehr Vorläufen qualifizieren sich die jeweils zwei Erstplatzierten. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für den Entscheidungslauf startberechtigten Pferde nur ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten (Ausnahme: tierärztliches Attest). Starterangabe für den Entscheidungslauf: 30 Minuten nach dem letzten Vorlauf. Der Veranstalter behält sich vor, aus den übersteigenden Einsätzen gemäß § 71 Abs. 2d) TRO ein mit 20.000 Euro (10.000–5.000–2.400–1.600– 1.000) dotiertes Finale B (Eventualrennen) anzubieten: Im Finale B sind alle Pferde startberechtigt, die sich nicht für den Entscheidungslauf qualifiziert haben. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Startplatzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt. Bei mehr als 16 angegebenen Startern behält sich der Veranstalter vor, das Finale B bei gleich bleibender Dotierung zu teilen. Die Pferde werden gemäß § 48 Abs. 2 TRO verteilt und den Abteilungen öffentlich zugelost. Die Startplätze werden danach gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Startplatzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt. Starterangabe für das Finale B: voraussichtlich Montag, 01.08.2016, bis 10:00 Uhr. Im Anschluss erfolgt die Startplatzvergabe gemäß § 79 Abs. 4 TRO. Bitte sorgen Sie für telefonische Erreichbarkeit. Der Veranstalter behält sich vor, aus den übersteigenden Einsätzen gemäß § 43 Abs. 9 i.V. mit § 71 Abs. 2d) TRO ein mit mindestens 60.000 Euro (27.500–13.500–7.000–4.500–3.000-2.000-1.500-1.000) dotiertes Stutenrennen als Arthur-Knauer-Rennen (Deutsches Stuten-Derby) / Gruppe II auszutragen, sofern mindestens neun Starterinnen benannt werden. Bei mehr als 15 Teilnehmerinnen werden Vorläufe ausgetragen, die mit 10.000 Euro (5.000–2.500–1.200–800–500) dotiert sind. Es gelten die Qualifikationsregeln des Derby-Entscheidungslaufs. Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für den Entscheidungslauf startberechtigten Stuten nur ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten (Ausnahme: tierärztliches Attest). Starterangabe für den Entscheidungslauf: 30 Minuten nach dem letzten Vorlauf. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, aus übersteigenden Einsätzen gemäß § 43 Abs. 9 i.V. mit § 71 Abs. 2d) TRO ein mit 10.000 Euro (5.000–2.500–1.200–800–500) dotiertes Stuten-Finale B (Eventualrennen) anzubieten. Im Stuten-Finale B sind alle Pferde startberechtigt, die sich nicht für den Entscheidungslauf qualifiziert haben. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Startplatzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt. Bei mehr als 16 angegebenen Startern behält sich der Veranstalter vor, das Stuten-Finale B bei gleich bleibender Dotierung zu teilen. Die Pferde werden gemäß § 48 Abs. 2 TRO verteilt und den Abteilungen öffentlich zugelost. Die Startplätze werden danach gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Startplatzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt. Starterangabe für das Stuten-Finale B: voraussichtlich Montag, 01.08.2016, bis 10:00 Uhr. Im Anschluss erfolgt die Startplatzvergabe gemäß § 79 Abs. 4 TRO. Bitte sorgen Sie für telefonische Erreichbarkeit. Für die Teilnehmerinnen des Arthur-Knauer-Rennens entfällt der letzte Einsatz. Voraussichtliche Termine: Vorläufe am Samstag, 30. Juli 2016, Finalläufe am Samstag, 06. August 2016. Einsatz: 1. Einsatz 2. Einsatz 3. Einsatz 4. Einsatz 5. Einsatz 6. Einsatz 7. Einsatz 8. Einsatz 9. Einsatz 3.500,00 30,00 60,00 90,00 120,00 180,00 320,00 500,00 800,00 1.400,00 Euro + MwSt., hiervon Euro + MwSt. am 15.12.2014 Euro + MwSt. am 16.02.2015 Euro + MwSt. am 15.05.2015 Euro + MwSt. am 17.08.2015 Euro + MwSt. am 16.11.2015 Euro + MwSt. am 01.02.2016 Euro + MwSt. am 01.04.2016 Euro + MwSt. am 01.06.2016 Euro + MwSt. am 25.07.2016 (Tag der Starterangabe) Nennungsschluss: Montag, 15. Dezember 2014 bis 24:00 Uhr Starterangabe für alle Vorläufe: Montag, 25. Juli 2016 bis 9:00 Uhr Nennungen und Streichungen sind schriftlich zu richten an: Berliner Trabrenn-Verein e.V., Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin Fax +49(0)30 / 7401-214 oder -211, E-Mail [email protected] ACHTUNG: Die Nennungen bleiben bis zur schriftlichen Streichung bestehen! Einsätze werden dem jeweiligen Konto des Besitzers bei der ZVS belastet. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung.
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