1607_19_ANLAGE 2_Aufruf RadKULTUR

MINISTERIUM FÜR VERKEHR
Anlage 2:
Bewerbungsunterlagen RadKULTUR-Kommune
Das Ministerium für Verkehr (VM) lädt interessierte Mitgliedskommunen der AGFKBW ein, sich bis zum 23. September 2016 als RadKULTUR-Kommune der Initiative
RadKULTUR für 2017/18 (für das große oder kleine Förderpaket) zu bewerben.
Notwendige Bestandteile der Bewerbung:
1. Motivationsschreiben zur Bewerbung als RadKULTUR-Kommune, u. a. mit Angaben zu:
a) Bezugnahme auf das kleine oder das große Förderpaket
b) Erwartungen an die Teilnahme als RadKULTUR-Kommune
c) Skizzieren von ersten Ideen für die Anknüpfung von RadKULTUR-Maßnahmen
an bestehende oder bereits geplante lokale Maßnahmen und Aktionen
2. Kurzbeschreibung der aktuellen Verkehrsentwicklung und -politik in der Kommune mit folgenden Bestandteilen:
a) Verkehrsentwicklung allgemein
(z. B. Verkehrsentwicklung, Modal Split, verkehrspolitische Zielvorgaben)
b) Verkehrsentwicklung in Bezug auf den Radverkehr
(z. B. Radkultur, Radverkehrskonzeption, Netzplanung, Beispiele für erfolgte
Kommunikation zur Förderung des Radverkehrs)
c) Vorbildmaßnahmen
(z.B. spezielle Innovationen der Radverkehrsförderung und/oder der Fahrradkommunikation, die der Bewerberkommune besonders vorbildlich erscheinen)
3. Darstellung der vor Ort aktiven Akteure im Bereich Radverkehrsförderung und
Möglichkeiten zur Einbeziehung der Akteure in die RadKULTUR
(z.B. Netzwerke gesellschaftlicher Akteure, Initiativen, privater Gruppen).
4. Darstellung der vorgesehenen finanziellen und personellen Ressourcen der
Kommune zur Radverkehrsförderung in den Jahren 2017/18 (großes Förderpaket)
bzw. 2017 (kleines Förderpaket).
Hauptstätter Str. 67 • 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) • Behindertengerechte Parkplätze vorhanden
Telefon 0711 231-4 • Telefax 0711 231-5899 • [email protected]
www. vm.baden-wuerttemberg.de/.de • www.service-bw.de
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5. Benennung einer/s festen und mit entsprechenden Befugnissen ausgestatteten
Ansprechpartners als Koordinatorin / Koordinator vor Ort.
6. Die am Auswahlverfahren teilnehmenden Kommunen sind außerdem aufgefordert,
bereits im Zusammenhang mit der Bewerbung einen Beschluss des zuständigen politischen Gremiums (z. B. Gemeinderat, Fachausschuss) einzuholen, gegebenenfalls zunächst auch nur einen Grundsatzbeschluss, in dem mindestens
folgende Selbstverpflichtung eingegangen wird:
Für das große Förderpaket:
a) Im Jahr 2017 stellt die Kommune eine ausreichende personelle Betreuung der
Initiative RadKULTUR in ihrer Kommune sicher. Anhaltspunkt sind etwa 15 - 20
Stunden/Woche bei größeren Städten und Landkreisen (bspw. zur Koordination
von Aktionen vor Ort, Teilnahme an Besprechungen). Kleinere Städte und Gemeinden können ggf. auch mit weniger Wochenstunden auskommen. Im Antrag ist
darzustellen, wie und in welchem Umfang die personelle Betreuung gewährleistet
wird.
b) Für das Jahr 2018 sollen sowohl die geforderten finanziellen wie auch personellen
Ressourcen zur eigenständigen Weiterführung der RadKULTUR sichergestellt
werden. Um eine entsprechende Qualität bei der Fortführung der Maßnahmen im
zweiten Jahr sicherzustellen, sollten 2018 insgesamt etwa 50 % der 2017 zur Verfügung gestellten Landesmittel von der Kommune investiert werden. Ggf. ist nach
Abstimmung eine andere zeitliche Aufteilung der Eigen- und Fördermittel im Rahmen der beiden Jahre möglich.
Für das kleine Förderpaket:
Für das Jahr 2017 stellt die Kommune die Kommune eine/n feste/r AnsprechpartnerIn
mit entsprechenden Befugnissen zur Abstimmung und Koordination des RadKULTUR-Programms vor Ort und einem ausreichenden Zeitbudget für die gemeinsame
Umsetzung der zwei ausgewählten Aktionen. Der Eigenfinanzierungsanteil in Höhe
von 5.000 € und die Umsetzung der gewählten Module wird für das Jahr 2017 gewährleistet.
Das Ministerium behält sich vor, bei einer großen Zahl, qualitativ hochwertiger Bewerbungen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchzuführen, bei dem ggf. auch eine
Vorstellung der potenziellen Modellkommunen im Ministerium notwendig sein wird.
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