Detailprogramm.

Reiseprogramm, BaZ-Leserreise
Hamburg mit Elbphilharmonie
Reisetermin: Dienstag, 28. Februar bis Freitag, 03. März 2017
Auf nach Hamburg: Die Elbphilharmonie öffnet!
„Nimm mich mit, Kapitän, auf die Reise ... bis nach Hamburg, da steig’ ich aus“, sang
einst Hans Albers in einem seiner beliebtesten Gassenhauer.
In Hamburg, da duftet die Luft nach weiter Welt und zu entdecken gibt es so viel: Ob Elbe
oder Alster, ob Michel, Rathaus oder Staatsoper und … ab dem 11. Januar 2017 gibt es
einen Konzertsaal wie es ihn vorher weltweit noch nie gegeben hat: die neue
Elbphilharmonie!
Mitten in der Elbe auf einem historischen Kaispeicher, thront das neue Wahrzeichen der
Stadt. Das Herzstück der Elbphilharmonie ist zugleich eine der spannendsten baulichen
Herausforderungen Europas: Ein Konzertsaal von Weltklasse auf einer Höhe von 50 Metern
mit 2.100 Plätzen, der aus Schallschutzgründen vom restlichen Gebäude entkoppelt ist.
Aufwendiger dürfte weltweit kaum an der Akustik eines Konzertsaales gefeilt worden
sein. Neben der besonderen Geometrie der Konzerthalle, deren Zuschauerränge nach dem
Vorbild eines Weinberges mit vielen Terrassen rund um das Orchester gebaut sind und den
verwendeten Materialien ist auch die Oberflächenstruktur, die so genannte „Weiße Haut“,
einzigartig. Das Ziel: Die Musik soll hier noch schöner klingen als auf CD …
Die Elbphilharmonie wird ein Gesamtkunstwerk aus Architektur, Musik und der
einzigartigen Lage am Hafen. Auf nach Hamburg!
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Ihre Unterkunft in Hamburg:
Das 5-Sterne-Hotel „Vier Jahreszeiten“ zählt zu den besten Hotels, die Europa zu bieten
hat. Es wurde im Jahre 1897 in einer Villa der Jahrhundertwende eröffnet und hat seitdem
nichts von seinem altertümlichen Charme eingebüsst. Ein besonderes Highlight ist die unter
Denkmalschutz stehende Lobby. Das renommierte Grandhotel liegt an der Binnenalster im
Herzen von Hamburg, in unmittelbarer Nähe der exquisiten Shoppingmöglichkeiten, der
Staatsoper und anderer kulturellen wie auch touristischen Sehenswürdigkeiten.
Gediegener, zentraler und stilvoller können Sie in Hamburg nicht logieren.
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1.Tag | Dienstag, 28. Februar 2017
09.37 Uhr: Abfahrt mit dem Zug von Basel SBB nach Zürich Flughafen.
12.35 Uhr: Direkter Linienflug mit Swiss Airlines nach Hamburg, wo wir um 14.05 Uhr
landen werden.
Auf dem Weg in unser Hotel werden Sie im Rahmen einer kleinen, orientativen
Stadtrundfahrt die ersten Eindrücke dieser wunderschönen Stadt sammeln können.
Anschliessend Check-in und Zimmerbezug.
18.00 Uhr: Treffpunkt in der Hotellobby,
wo Sie sich auf einen feinen Apéro mit
Canapés und Wein, als Einstimmung auf
das erste musikalische Highlight dieser
Reise freuen dürfen.
19.00 Uhr: Kurzer Spaziergang zur
Hamburgischen Staatsoper.
19.30 Uhr: Beginn des Balletts „Die Möwe“
von John Neumeier.
28.02.2017 / 19.30 Uhr
Hamburgische Staatsoper
John Neumeier – “Die Möwe”
Frei nach Anton Tschechow
Nach der Musik von Dmitri Schostakowitsch
Evelyn Glennie, Peter I. Tschaikowsky,
Alexander Skrjabin
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„Seit meiner Studienzeit wollte ich ein Stück von Anton
Tschechow choreografieren. Wie Shakespeare ist
Tschechow ein Autor, der Figuren erfindet, die für mich
auch ein Leben ausserhalb des Stückes haben. Ihr
Eigenleben ist so stark, dass ich mich nicht an die von
Tschechow erfundenen Szenen gebunden fühle. Mit den
Figuren erlebe ich meine eigenen Situationen. Es geht mir
nicht darum, die Personen und Szenen des Theaterstücks
direkt in ein Ballett zu übertragen. Tschechows Theater
ist eines der Emotionen und die kann ich zu Tanz werden
lassen. Der zentrale Konflikt in „Die Möwe“ ist für mich
das Spannungsverhältnis von: Kunst und Liebe – Liebe und
Kunst. Von dieser Thematik sind alle Figuren betroffen.“
(John Neumeier)
Nach der Ballettaufführung gemeinsamer Fussweg zurück zum Hotel.
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2 .Tag | Mittwoch, 01. März 2017
Vormittag: Stadtrundfahrt Hamburg
Lassen Sie auf der heutigen Stadtrundfahrt die wunderbaren Ansichten der Metropole an
sich vorüberziehen. Unterwegs gibt es viel zu sehen: Die Landungsbrücken, die
historische Deichstrasse mit den typisch althamburgischen Bürgerhäusern, den größten
zusammenhängenden Lagerhauskomplex der Welt: die Speicherstadt mit der
pulsierenden HafenCity, das Kontorhausviertel mit dem wichtigsten Bauwerk des
Expressionismus, dem Chilehaus, die Aussenalster mit den Villenvierteln und den
Konsulaten und natürlich die reizvolle Innenstadt mit dem berühmten Jungfernstieg, die
Alsterarkaden und das Rathaus.
Individuelles Mittagessen.
Der Nachmittag steht zur freien Verfügung.
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18.00 Uhr: Transfer zur Elbphilharmonie.
18.30-19.15 Uhr: Konzert-Apéro mit Wein und Canapés in der Elbphilharmonie.
Die Elbphilharmonie ist das wohl bekannteste Beispiel für den Brückenschlag zwischen
Tradition und Moderne. Die Verbindung aus roten Backsteinmauern und filigranem
Glasbau macht das Konzerthaus auch zu einem architektonischen Meisterwerk. Der
ehemalige Kaispeicher A wurde bis gegen Ende des letzten Jahrhunderts als Lagerhaus
u.a. für Kakao, Tee und Tabak genutzt. Er bildet das Fundament für 200.000 Tonnen
Kultur: Die Glasfassade verwandelt den aufgesetzten Baukörper der Philharmonie mit 110
m Gesamthöhe in einen riesigen Kristall mit immer wieder neuem Erscheinungsbild. Mit
seinen in Teilbereichen gekrümmten und eingeschnittenen Glaspaneelen fängt er die
Reflexionen des Himmels, des Wassers und der Stadt ein. Wahrlich einzigartig!
20.00 Uhr: Beginn des Konzerts in der neuen Elbphilharmonie.
01.03.2017 / 20.00 Uhr
Elbphilharmonie Hamburg
Programm:
Ludwig v. Beethoven: Leonoren-Ouvertüre Nr. 3 op. 72a
Klavierkonzert Nr. 3 c-Moll op. 37
Richard Strauss:
Also sprach Zarathustra op. 30
Dirigat:
Klavier:
Krzysztof Urbanski
Alice Sara Ott
NDR Elbphilharmonie Orchester
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3.Tag | Donnerstag, 02. März 2017
10.00 Uhr: Spaziergang entlang der Innenalster zur Hamburger Kunsthalle.
Der „Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich (1774-1840) hat ein
neues Zuhause. Wirkungsvoll mit neuester LED-Technik in Szene gesetzt und umgeben von
neuen farbigen Wänden und feinstem Parkett blickt er neben anderen Meisterwerken in die
Ferne. Nach umfangreicher Sanierung ist die Hamburger Kunsthalle wieder geöffnet.
Mitreißende Gemälde machen dieses Museum einzigartig. Die drei nahe der Alster
gelegenen, markanten Gebäude der Kunsthalle beherbergen eine der wichtigsten
öffentlichen Kunstsammlungen Deutschlands.
Hier erwartet Sie heute eine Sonderführung durch die wunderbare Ausstellung.
Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit Ihren Museumsbesuch individuell zu
verlängern oder einen gemütlichen Nachmittag in Hamburg ganz nach Ihren eigenen
Vorstellungen zu verbringen.
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17.30 Uhr: Treffpunkt in der Hotellobby und Bustransfer zum Hafen.
Während einer ca. 1-stündingen Elbfahrt durch den Hamburger Hafen zur
Bootsanlegestelle „Teufelsbrück“ werden Sie von einem „Hamburger-Original“ musikalisch
unterhalten. Der Hamburger Hafen kennt keine Ruhezeiten. Rund um die Uhr bringen und
holen die Seeschiffe Container, Autos, Stückgut und andere Waren. Zahlreiche Schiffe
fahren durch die Hafenbecken und über die Elbe, vorbei an den Docks mit
trockenliegenden Seeschiffen. Auf unserer Fahrt elbabwärts nach Teufelsbrück können Sie
dieses Geschehen unmittelbar erleben. Der Kapitän kennt die Namen der Schiffe, ihren
Heimathafen und die Ladung. Sachkundig erklärt er alles, während Sie sich und bequem
vom Schiff den Ausblick geniessen können.
Von „Teufelsbrück“ Bustransfer zum Abschlussdinner ins 5-Sterne-Hotel „Louis C. Jacob“.
Das Hotel befindet sich genau dort, wo die
Hansestadt am schönsten ist: An der
weltberühmten Elbchaussee, mit
unverbautem Blick auf die Elbe. Geniessen
Sie leichte und frische Küche in einer der
besten Adressen für Feinschmecker in
Hamburg.
Nach dem Abendessen Bustransfer zurück
zum Hotel.
4.Tag | Freitag, 03. März 2017
Das Herzstück Hamburgs erkundet man am besten zu Fuß. Auf dem Weg von unserem Hotel
zum Hamburger Rathaus liegen einige Sehenswürdigkeiten, die wir Ihnen gerne zeigen
möchten: Jungfernstieg und Alsterarkaden warten zum Beispiel auf unseren Besuch. Zu
allem, was es zu sehen gibt, kennt unser Gästeführer spannende und unterhaltsame
Geschichten.
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10.30-11.15 Uhr: Sonderführung im Hamburger Rathaus
Das Rathaus ist bereits von außen ein Augenschmaus: Gleich hinter der Binnenalster
gelegen, ist es vollkommen im Stil des Historismus gehalten und vereint Elemente der
Renaissance, der Gotik und des Barock, sodass es einem Schloss im Zentrum der Stadt
ähnelt. Betritt man den Innenhof, atmet man aufgrund der Schönheit und Harmonie des
Platzes erst einmal auf. Der Platz mit dem Hygieia-Brunnen ist einer der gelungensten der
ganzen Hansestadt und man verweilt hier gern ein bisschen, bevor man sich dem offiziellen
Rundgang durch die Innenräume anschließt. Dieser führt durch einen Teil der insgesamt
647 Räume. Ein Höhepunkt ist bestimmt der Festsaal, in dem alljährlich das Matthiae-Mahl
stattfindet. Bei diesem ältesten Festmahl der Welt lädt der Bürgermeister Ehrengäste wie
Kanzler oder Wirtschaftsgrößen ein und die Einträge in das Goldene Buch, das Gästebuch,
sind beeindruckend. Doch auch der Plenarsaal oder das Waisenzimmer sind Höhepunkte der
Führung.
In eigener Sache:
Das Rathaus ist kein Museum. Es ist ein Ort wo Menschen arbeiten, Politik gemacht wird,
wo gesellschaftliche und politische Begegnungen und Treffen stattfinden, die manchmal
auch kurzfristig angesetzt werden.
Im Arbeitsplan des Rathauses können sich deshalb (auch kurzfristig) Änderungen ergeben,
die eine Besichtigung zum angegebenen Zeitpunkt unmöglich machen. Wenn dies eintreten
sollte, werde ich Sie darüber rechtzeitig unterrichten und selbstverständlich ein schönes
Alternativprogramm auf die Beine stellen.
11.30 Uhr:
12.00 Uhr:
12.30 Uhr:
14.50 Uhr:
werden.
17.56 Uhr:
Nach der Führung Fußweg zurück zum Hotel.
Gepäckeinladen und Transfer Hotel-Flughafen.
Ankunft Flughafen.
Direkter Linienflug mit Swiss Airlines nach Zürich wo wir um 16.15 Uhr landen
Abfahrt des Zuges nach Basel SBB. Ankunft um 19.24 Uhr.
Programmänderungen vorbehalten.
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UNSERE LEISTUNGEN
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Direkter Linienflug mit Swiss Airlines von Zürich nach Hamburg und zurück, inkl.
Taxen, Sicherheitsgebühren und Transfers in der Economy- Klasse sowie Zugfahrt
von Basel SBB nach Zürich Flughafen und zurück in der 2. Klasse.
3 Übernachtungen im 5-Sterne-Hotel „Fairmont Vier Jahreszeiten inkl. täglichem
Frühstücksbuffet.
Eintrittskarten für alle im Programm aufgeführten Abendveranstaltungen
(Hamburgische Staatsoper und Elbphilharmonie) in der bestmöglichsten Kategorie.
Ballett-Apéro mit Wein und Canapés im Hotel.
Konzert-Apéro mit Wein und Canapés in der Elbphilharmonie.
Halbtägige Stadtrundfahrt in Hamburg mit dem Bus und zu Fuss und
deutschsprachigem Gästeführer.
Private Highlight-Führung durch die Sammlung der neu eröffneten Hamburger
Kunsthalle mit deutschsprachigem Gästeführer.
Schifffahrt auf der Elbe von den Landungsbrücken zur Anlegestelle „Teufelsbrück“
mit anschliessendem 3-Gang-Dinner inkl. Getränke im Hotel Louis C. Jacob an der
Elbchaussee.
Führung durch das Hamburger Rathaus (vorbehaltlich Bestätigung).
Sämtliche Eintritte und Transfers gemäss Programm.
Ausführliche Reiseunterlagen.
Persönliche Reiseleitung durch Peter Potoczky von DIVERTIMENTO Kulturreisen,
Basel.
Kosten
Preis pro Person im Doppelzimmer
Zuschlag für Doppelzimmer zur Einzelnutzung
CHF
CHF
2’990.— (für BaZ-Abonnenten)
350.—
Nicht im Peis inbegriffen:
Annullationskostenversicherung
Trinkgelder
Preis für Personen ohne BaZ-Abonnement:
CHF
3’456.—
HINWEIS ZU BESETZUNGSÄNDERUNGEN:
Die für diese Reise genannten Besetzungen entsprechen den Angaben der Mailänder Scala
mit Stand der Drucklegung dieses Prospektes. Sollten die eine oder andere Besetzung oder
auch alle genannten Besetzungen aus heute noch nicht vorhersehbaren Gründen den
Auftritt absagen müssen, wird die Reise dennoch durchgeführt. Mit Ihrer Anmeldung
bestätigen Sie, dass Sie auch in diesem Fall an der Reise teilnehmen werden.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma DIVERTIMENTO Kulturreisen.
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reisen, die von der Firma DIVERTIMENTO GmbH Kulturreisen und
Konzertevents veranstaltet werden.
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Vertragliche Leistungen
4. Leistungsänderungen
5. Preisänderungen
6. Rücktritt durch den Kunden
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8. Umbuchung/Ersatzperson
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
10. Höhere Gewalt
11. Haftung des Reiseveranstalters
12. Beschränkung der Haftung
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
14. Ausschluss von Ansprüchen
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
16. Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot
17. Eintrittskarten
18. Gerichtsstand
19. Reiseveranstalter
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie DIVERTIMENTO den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich (telefonisch) oder durch Bildschirmsysteme (elektronisch) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung zusätzlich aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2. Der Reisevertrag kommt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung von DIVERTIMENTO zustande. Weicht der Inhalt der
Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von DIVERTIMENTO vor, an das DIVERTIMENTO für die Dauer von
10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmelder gebunden ist und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige
Erklärung (Zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) annehmen können.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von mind. 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Anzahlung ist
der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für die Eintrittskarten gesondert ausgewiesen, sind diese
zusätzlich zur Anzahlung zu entrichten.
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2.2. Die Restzahlung ist ohne Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Den genauen Zeitpunkt der Fälligkeit entnehmen Sie
bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Restzahlung. Wenn die
Aushändigung der Reiseunterlagen im Postversand erfolgen soll, ist darauf zu achten, dass der Reisepreis spätestens 3 Wochen vor Abreise auf
dem Konto von DIVERTIMENTO gutgeschrieben ist, damit es zu keinen Verzögerungen im Postversand kommt.
2.3. Werden der vereinbarte Anzahlungsbetrag - auch nach einer Mahnung - oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt,
wird DIVERTIMENTO von seiner Leistungspflicht frei und kann von Ihnen die entsprechenden Rücktrittsgebühren (s. Ziffer 6.1.) verlangen.
3. Leistungen der Divertimento
Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Reiseausschreibungen (z.B.
Katalog/Prospekt/Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und
sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von DIVERTIMENTO schriftlich bestätigt wurden.
Die in den jeweiligen Angeboten von DIVERTIMENTO enthaltenen Angaben sind für DIVERTIMENTO bindend. DIVERTIMENTO behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor einer Buchung informiert werden.
Hotel-, Orts-, Theater-, Konzert- oder Opernprospekte, die nicht von DIVERTIMENTO herausgegeben worden sind, sind für DIVERTIMENTO nicht
verbindlich.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von DIVERTIMENTO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so
werden Sie unverzüglich, vor Reiseantritt, von DIVERTIMENTO informiert. In diesem Falle sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht
angetreten haben, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnehme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
DIVERTIMENTO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Reiseangebot anzubieten. Dieses Recht müssen Sie
unverzüglich nach unserer Erklärung über eine Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend machen. Machen Sie von Ihrem
Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt.
4.2. Die in den Reiseausschreibungen ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Oper- bzw. Konzerthäuser und
Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Gewissen. Da wir keinen Einfluss auf mögliche Besetzungsänderungen
haben, können diese Angaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein.
5. Preisänderungen
DIVERTIMENTO behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten
Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise
nicht an, so ist DIVERTIMENTO berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und entstandene Aufwendungen
zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind. Falls in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung auf keine
abweichenden Rücktrittsbedingungen für eine bestimmte Reise hingewiesen wird, wird der Ersatzanspruch wie folgt pauschaliert:
Bei Rücktritt bis 60. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 59. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Bei nicht Antritt der Reise (no-show) 100%.
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Die Stornogebühren gelten je angemeldeten Reiseteilnehmer.
Auf Ausnahmen bei den o.g. pauschalierten Rücktrittskosten wird besonders hingewiesen. Gelten für bestimmte Reisen besondere
Rücktrittskosten werden wir Sie in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung darauf hinweisen.
6.2. Der Wert der Eintrittskarten (z.B. Oper, Theater, Konzert, Museum) wird dem Kunden in jedem Fall zusätzlich zu den o.g. pauschalierten
Stornogebühren in Rechnung gestellt. Soweit DIVERTIMENTO in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert) zu
verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet.
6.3. DIVERTIMENTO empfiehlt den Abschluss einer Reise-Annullationskosten-Versicherung über DIVERTIMENTO.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein
Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. DIVERTIMENTO wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei
den Leistungsträgern bemühen.
8. Umbuchung/Ersatzperson
8.1. Werden auf Ihren Wunsch im Zeitraum nach der Buchung der Reise bis zum 22.Tag vor Reiseantritt für einen Termin, der Innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird ein Umbuchungsentgelt für jeden angemeldeten und
betroffenen Reiseteilnehmer erhoben. Das Umbuchungsentgelt wird zwischen DIVERTIMENTO und Ihnen pauschal mit CHF 50.00 pro Person
vereinbart. Der Betrag ist sofort fällig. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von
CHF 100.00 möglich.
Nach Ablauf der genannten Frist können, sofern eine Durchführung überhaupt möglich ist, Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.1. mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
8.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
DIVERTIMENTO kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnehme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie DIVERTIMENTO gegenüber als Solidarschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese werden, ohne gesonderten Nachweis durch DIVERTIMENTO, mit CHF 50.00 für jede zu
ersetzende Person vereinbart.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
DIVERTIMENTO kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.
Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde.
10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können beide Vertragsparteien kündigen.
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11. Haftung des Reiseveranstalters
11.1. DIVERTIMENTO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder anderen nicht
von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und ortes.
11.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DIVERTIMENTO insoweit Fremdleistungen sofern wir in der Reiseausschreibung und in der
Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. DIVERTIMENTO haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, insbesondere den Abkommen
von Warschau und Guadalajara. Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Luftfrachtführers vor.
12. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von DIVERTIMENTO ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit DIVERTIMENTO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
c) DIVERTIMENTO haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
13.1. Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten haben, haben Sie DIVERTIMENTO umgehend zu benachrichtigen.
13.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. der
örtlichen Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat die örtliche
Reiseleitung oder die örtliche Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse,
insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur
nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Büro von DIVERTIMENTO in
Basel mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigepflichten nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.
14. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber:
DIVERTIMENTO GmbH
Konzertreisen und Kulturevents
Malzgasse 7 a
4052 Basel
geltend zu machen. Örtliche Reiseleitungen bzw. örtliche Agenturen sind nicht befugt, auch nicht zur Weiterleitung, Anspruchsanmeldungen
entgegenzunehmen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei DIVERTIMENTO ausschlaggebend. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung
schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert sind. Reisevertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder
DIVERTIMENTO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert
haben.
16. Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot
Eine Abtretung Ihrer etwaiger Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten -, ist
ausgeschlossen. Sie sind nicht berechtigt, unsere Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen aufzurechnen, es
sein denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
17. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt DIVERTIMENTO Fremdleistungen. DIVERTIMENTO haftet daher
nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Bei Ausfall und Absagen von Veranstaltungen werden nur die Eintrittskarten
(aufgedruckter Kartenpreis) erstattet, keine weiteren Leistungen. Wir können keine Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten oder
bestimmte Plätze geben, sind aber selbstverständlich bemüht, Ihre Buchungswünsche zu erfüllen.
Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. bei Veranstaltungen in der Mailänder Scala, "Wagner Festspiele" in Bayreuth, "Salzburger Festspiele", "La
Fenice" in Venedig oder "Last Night of the Proms" in London) kann der Kartenwert und damit der tatsächlich bezahlte Kartenpreis um ein
Vielfaches höher sein als der aufgedruckte Kartenpreis. Die Unterschiede können zum Teil erheblich sein. Das ist der Fall wenn Extra-Kosten
für die Beschaffung der Eintrittskarten anfallen, wie zum Beispiel Vorverkaufsgebühren und insbesondere Kosten für die Kartenbeschaffung z.B.
durch örtliche Agenturen. Die Beschaffungskosten können sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung richten. Der Marktwert kann
teilweise ein Mehrfaches des aufgedruckten Kartenpreises sein.
18. Gerichtsstand
Der Reisevertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Zuständig für sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ergeben, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von DIVERTIMENTO.
19. Reiseveranstalter
DIVERTIMENTO GmbH Kulturreisen und Konzertevents
Malzgasse 7 a
4052 Basel
Telefon +41 (0)61 281 11 88
Fax +41 (0)61 281 11 7
www.divertimento.ch
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