Bad Mergentheim, den 6. August 2016 Liebe Mitglieder der NSG-Taubergrund, wir möchten mit dieser Information weitere Hinweise auf unseren Jahresausflug 2016 geben. Unser dieser Tagesausflug führt uns am Sonntag den 9. Oktober auf die Ostalb. Die erste Station ist der „Tiefe Stollen“ in Aalen-Wasseralfingen. Hier fahren wir mit der Hüttenbahn für 90 Minuten „Unter Tage“. Weiter besuchen wir Königsbronn mit dem Brenz-Ursprung (Brenztopf) und der Georg Elser Gedenkstätte (Hitlerattentäter München 1938). In der Brauereigaststätte „Weißes Rössle“ besteht die Möglichkeit direkt am Brenzursprung ein noch im Bus individuell vorbestelltes Essen einzunehmen. Gestärkt fahren wir zum „Riff-Museum“ nach Gerstetten. Ein kleines aber interessantes Museum, das uns die versteinerten Korallen der Ostalb zeigt. Alternativ besteht die Möglichkeit den Wasserturm für eine Aussicht besteigen. Im Wental mit dem Felsengarten nördlich von Steinheim werden wir eine kleine naturkundliche Wanderung (ca. 30 Minuten) anbieten. Ein wirklich sehenswertes Erlebnis. Alternativ bietet sich eine Kaffeepause an. Herr Pfeifer vom Landesnaturschutzverband aus Aalen wird uns im Bus und vor Ort mit fachkundigen Erläuterungen begleiten. Auf der Heimfahrt machen wir noch einen kurzen Abstecher nach Hohenberg mit seiner Wallfahrtskapelle am Jakobusweg und weiter Sicht über das Ellwanger- und Hohenloher Land. Bei einer Führung werden uns die farbenprächtigen 32 Kirchenfenster und die gemalten Außenfassaden von dem Priester und Maler Sieger Köder gezeigt. Gegen 20.30 Uhr werden wir wieder in Bad Mergentheim sein. Die Kosten für die Busfahrt und die Eintrittspreise belaufen sich auf etwa ca. 33 €. Unsere Tauberhüpfer fahren mit ihren Eltern frei mit. Bitte halten Sie nach Möglichkeit den Fahrpreis passend im Bus bereit. Wenn wir einen frühaufstehenden Bäcker finden, gibt es wieder eine Brezel in die Hand. Nähere Infos bei Josef Gulde, Tel. 07931-3661 oder Werner Hommel Tel. 07931-3100. Anmeldungen bis spätestens 4. September 2016 telefonisch oder per E-Mail unter: [email protected] oder [email protected] Mehrere Teilnehmer die sich zu unserem Ausflug angemeldet haben, haben festgestellt, dass wir ein sattes Programm haben. Da wir erst jetzt bei der Reservierung für die Einfahrt in den „Tiefen Stollen“ erfahren haben, dass wir 15 Minuten vor der Einfahrt wegen des Einkleidens-mit Helm und Weste- am Ort sein müssen und bei einer Einfahrt nur 31 Personen befördert werden können, muss unsere Gruppe geteilt werden. Deshalb mussten wir die Abfahrtszeit auf 7.30 Uhr vorverlegen. Neue Abfahrtszeit 7.30 Uhr am Parkplatz Igersheimer Straße (neben LIDL) Die Ausflugsplaner Josef Gulde und Werner Hommel Für die Einfahrt in den „Tiefen Stollen“ beachten Sie bitte die angefügten Hinweise des Betreibers. Besondere Hinweise wegen der Kühle im Stollen und die Hundemitnahme usw. Hinweise Tiefer Stollen: Besucherordnung 1. Während des gesamten Aufenthalts im Bergwerk besteht Helmpflicht 2. Für die Ein- und Ausfahrt mit der Grubenbahn gilt: Hände, Beine und Arme müssen innerhalb des Zuges bleiben, nicht hinausgreifen und nicht aufstehen. 3. Das Rauchen im Bergwerk ist untersagt. 4. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. 5. Verunreinigungen jeder Art sind zu unterlassen. Das gilt für Essensreste, oder alle anderen organischen und anorganischen Verschmutzungen. Achtung im Bergwerk, Untertage, gibt es kein WC 6. Es ist verboten, sich von der Besuchergruppe zu entfernen oder sich alleine ohne Aufsicht im Grubengebäude aufzuhalten. 7. Den Anweisungen der Besucherführer dem Lokfahrer oder anderen Bediensteten des Besucherbergwerks ist Folge zu leisten. Diese vertreten das Hausrecht. 8. Gegenstände aus dem Bergwerk mitzunehmen, abzubrechen oder zu beschädigen ist verboten und führt zur Schadensersatzpflicht. 9. Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen, ist die Einfahrt verboten. 10. Filmaufnahmen jeder Art sind nicht gestattet gleiches gilt für gewerbliche Fotoaufnahmen. Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind erlaubt. 11. Aus bestätigten Einfahrzeiten lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. 12. Umsichtiges Verhalten ist geboten. Niemand darf durch einen anderen belästigt, behindert oder gefährdet werden. Hinweise zur Besucherordnung Mit dem lösen der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Besucherordnung und die Hinweise zur Besucherordnung an. Untertage ist der Besucher anderen physischen Belastungen ausgesetzt, als in seinem normalen und gewohnten Umfeld. Es ist mit ungewohnten Geräuschen, engen Räumen, unterschiedlichen Luftströmungen, künstlicher Beleuchtung und Temperaturunterschieden zu rechnen. Durch das Inszenieren der Sprengung wird ein lautstarkes donnerndes Geräusch erzeugt. - Achtung Hörgeräteträger! Kinder unter sechs Jahren sind, im Bedarfsfall, bei der Ein- und Ausfahrt mit der Grubenbahn auf den Schoß zu nehmen und durch den begleitenden Erwachsenen auf die Punkte 1 und 2 der Besucherordnung hinzuweisen. Kleinkinder, welche noch nicht ausreichend alleine laufen können, sind von der Helmpflicht befreit. Es ist darauf zu achten, die Kinder beim Tragen nicht über den eigenen Kopf zu heben. Der Besuch des Bergwerks entbindet Erwachsene nicht von der Aufsichtspflicht der zugehörigen oder begleitenden Kinder.
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