Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Pressemitteilung Nr. 397 München, 13. Juli 2017 SÖDER: FREIE FAHRT FÜR SCHULABGÄNGER UND FREIFAHRTEN FÜR SCHÜLER Bayerische Seenschifffahrt belohnt die Note „Eins“ und erfolgreiche Schulabgänger Freie Fahrt für Schulabgänger und Einserschülerinnen und –schüler. „Eine Belohnung für eine lange, erfolgreiche abgeschlossene Schulzeit“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Montag (11.7.) mit. Erfolgreiche Schulabgänger erhalten freie Fahrt am Wochenende 23. und 24. Juli 2016 mit der Weiß-Blauen Flotte. Die Freifahrten gelten für jeden Schulabschluss dieses Schuljahres, unabhängig vom Alter und vom Abschlusszeugnis. Die Schulabgänger erhalten am Bonus-Wochenende freie Fahrt mit den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bei Begleitung durch ein vollzahlendes Familienmitglied (bei Alter bis 17 Jahre) oder eines Vollzahlers (bei Alter ab 18 Jahren). Für die Teilnahme an einer Bonusfahrt ist lediglich eine Kopie des Abschlusszeugnisses beim Fahrkartenkauf an der Kasse vorzuzeigen. „Darüber hinaus sollen auch wieder sehr gute schulische Leistungen bei allen Schülerinnen und Schülern mit einer Note „1“ belohnt werden“, kündigte Söder an. Deshalb erhalten sie in den bayerischen Sommerferien vom 30. Juli bis 12. September 2016 bis einschließlich 17 Jahren als Anerkennung Freifahrten auf den Linienschiffen des Königssees, Starnberger Sees, Ammersees und Tegernsees. Voraussetzung ist, dass sich diese jeweils in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am 29. Juli 2016 ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können. Erst- und Zweitklässlern, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nützen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt. Die Freikarte erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Vorlage ihres Zeugnisses an der Schiffskasse. Die Freifahrt ist nicht übertragbar. Das Angebot kann beliebig oft genutzt werden. Haben mehrere Geschwister eine Eins im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines vollzahlenden Familienmitglieds. „Insbesondere Familien stehen für uns im Fokus. Es gibt -2- zahlreiche Angebote, die Kindern und Familien vergünstigte oder sogar kostenfreie Fahrten ermöglichen, wie die Gratis-Fahrten für Einser-Schüler und speziell vergünstigte Familienpreise“, erläuterte der Minister. Belohnt wurde dies mit der Auszeichnung „Fair Family Award“ als besonders familienfreundliches Unternehmen. Söder nahm den Preis von der bayerischen Landesvorsitzenden des „Verbandes kinderreicher Familien e.V.“, Alexandra Gaßmann, im April in Empfang. Die Fahrpläne sowie Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH können über die Internetseite www.seenschifffahrt.de abgerufen werden. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03, 80535 München Pressesprecher: Tina Dangl, Carolin Mayr, Tanja Sterian Telefon 089 2306-2460 und 2367, Telefax 089 2809327 E-Mail: [email protected], Internet: www.stmflh.bayern.de
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