Amtsblatt für die Stadt Speyer

Amtsblatt für die Stadt Speyer
Nr. 031/2016
Ausgabedatum: 05.08.2016
Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:
I.
II.
Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Erweiterung Kita Pusteblume, Rohbauarbeiten
Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Telefonanlagenkonzept für die Stadt Speyer
Seite 1
Seite 2
III. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Betankung Fuhrpark der Stadt Speyer/EBS
IV.. Öffentliche Zustellung – Bescheid der Wohnraumhilfe – Cleonilda De Santana-Neumann
V.
Öffentliche Zustellung – Bescheid der Wohnraumhilfe – Imad Saleh u. Rama Shaabo
Seite 3
Seite 5
Seite 5
VI. Öffentliche Zustellung – Schreiben der Führerscheinstelle – Stefan Linke
VII. Bekanntmachung SDG Süd – keine UVPG für Verlegung Schiffsanlegestelle
Seite 5
Seite 6
VIII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 06.09.2016
Seite 7
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I.
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOB/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOB/A
Die Stadt Speyer schreibt aus:
„Erweiterung Kita Pusteblume; Rohbauarbeiten“
Vergabe-Nr. SSPE-2016-0055
a)
Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
b) Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Arbeiten beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
Erd- Beton- und Maurerarbeiten für die Erweiterung des 1-geschossigen
Kindergarten in Massivbauweise mit Ziegelmauerwerk. Die Grundfläche des
Gebäudes beträgt ca. 570 m²
Kita Pusteblume, Birkenweg 61, 67346 Speyer
e) Aufteilung in Lose: Nein
f)
Zulassung von Nebenangeboten: Ja
g) Ausführungsfrist:
Nach Auftragsvergabe
h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
i)
Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung
j)
Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 23.08.2016, 10.30 Uhr
Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission
teilzunehmen.
k)
l)
Sicherheitsleistungen:
Bei Vertragsabschluss ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorzulegen.
Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B
m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de
n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen
zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren
Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch
Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der
Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und
für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen.
o) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
p) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 20.09.2016
q) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Ver-stöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3;
54290 Trier
FB 1-110
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II.
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A
Die Stadt Speyer schreibt aus:
„Ausschreibung eines Telefonanlagenkonzepts für die Stadt Speyer“
Vergabe-Nr. SSPE-2016-0056
a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 05.08.2016
Seite 2
b) Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Stadtverwaltung Speyer hat in Ihrem Verantwortungsbereich rund 40
Außenstellen. Vorhandene Miet- und Serviceverträge laufen zeitnah aus und
sollen durch eine neue, technologisch moderne und zeitgemäße Lösung
abgelöst werden. In diesem Zusammenhang kommt für den Kunden
ausschließlich eine rein IP basierte Telefonanlagen-Lösung in Frage.
e) Aufteilung in Lose: Nein
f)
Zulassung von Nebenangeboten: Ja
g) Ausführungsfrist:
01.12.2016 bis 31.12.2017
h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
i)
Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung
j)
Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 06.09.2016, 10.00 Uhr
k)
l)
Sicherheitsleistungen: nein
Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B
m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de
n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung
o) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 04.10.2016
FB 1-110
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III. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A
Die Stadt Speyer schreibt aus:
„Ausschreibung Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer/EBS“
Vergabe-Nr. SSPE-2016-0057
a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
b) Öffentliche Ausschreibung
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 05.08.2016
Seite 3
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Stadt Speyer schreibt für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.10.2018 mit
Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2018 bis 31.10.2020 die Betankung
aller Fahrzeuge und Geräte der Stadt Speyer sowie der Entsorgungsbetriebe
Speyer (EBS) aus. Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt
nach dem Verbrauch 2015 jährlich:
Diesel – ca. 58.500 Liter
LKW-Diesel – ca. 130.000 Liter
Super bleifrei – ca. 14.000 Liter
Super E 10 – ca. 2.000 Liter
Ad-Blue – ca. 70 Liter
e) Aufteilung in Lose: Nein
f)
Zulassung von Nebenangeboten: Nein
g) Ausführungsfrist:
01.11.2016 bis 31.10.2018 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2018
bis 31.10.2020
h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
i)
Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung
j)
Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 13.09.2016, 11.00 Uhr
k)
l)
Sicherheitsleistungen: nein
Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B
m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de
n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung
o) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 11.10.2016
FB 1-110
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Stadt Speyer
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Seite 4
IV. Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Bescheid nach §§ 62, 63 und 66 LVwVG über Ankündigung der
Ersatzvornahme
Frau Cleonilda De Santana-Neumann, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit der
Bescheid vom 28.07.2016 über die Ankündigung der Ersatzvornahme öffentlich
zugestellt.
Herrn Alexander De Santana, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit der Bescheid
vom 28.07.2016 über die Ankündigung der Ersatzvornahme öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 28.07.2016 kann bei der
Stadt Speyer, Fachbereich 4, Fachstelle Wohnraumhilfe, Johannesstraße 22a,
Zimmer 101 eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten
nachteilige rechtliche Wirkung haben können.
FB 4-410
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V. Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Bescheid nach §§ 1, 2, 3, 6 und 9 POG in Verbindung mit den §§ 2 und
§§ 61 bis 66 LVwVG sowie des § 3 der Satzung der Stadt Speyer über die
Nutzung von Obdachlosenunterkünften
Herrn Imad Saleh und Frau Rama Shaabo, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit
der Bescheid vom 03.08.2016 über die Beendigung der Einweisung zur Vermeidung
von Obdachlosigkeit öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 03.08.2016 kann bei der
Stadt Speyer, Fachbereich 4, Fachstelle Wohnraumhilfe, Johannesstraße 22a,
Zimmer 101 eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten
nachteilige rechtliche Wirkung haben können.
FB 4-410
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VI. Öffentliche Zustellung
Herr Stefan Linke, zuletzt wohnhaft Bismarckstraße 21, 67346 Speyer, wird hiermit
aufgefordert, entsprechend der Verfügung vom 02.08.2016 zu handeln. Durch diese
Zustellung werden rechtliche Konsequenzen für den Adressaten auslöst.
Der Adressat kann die Verfügung vom 02.08.2016 mit dem Aktenzeichen 232/web,
die der Forderung zugrunde liegt, bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung
Speyer, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, einsehen.
FB2-230
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Stadt Speyer
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Seite 5
VII.
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2
Halbsatz 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
(Plangenehmigungsverfahren für die Verlegung einer bestehenden
Schiffsanlegestelle für Personenschifffahrt im Neuen Rheinhafen Speyer)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im
Rahmen des Verfahrens für die Verlegung einer bestehenden Schiffsanlegestelle für
Personenschifffahrt im Neuen Rheinhafen Speyer (Az. 312-170 06/16) eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragstellerin für das Vorhaben ist die Verkehrsbetriebe Speyer GmbH, GeorgPeter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach
Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 12 UVPG zu
berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen
des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der
Weinstraße, zugänglich.
Neustadt an der Weinstraße, 01.08.2016
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
In Vertretung
Manfred Schanzenbächer
Regierungsdirektor
SGD Süd
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Stadt Speyer
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Seite 6
Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
[email protected]
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VIII. Energieberatung: Den Keller im Sommer trocknen? – Vorsicht beim Lüften
kühler Räume im Sommer
Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft
zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum
gegenteiligen Effekt führen.
Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die
relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen
kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann
sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus
dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen
Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die
Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt.
Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren
Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem
Fenster.
Der bessere Zeitpunkt feuchte Räume trocken zu lüften ist tatsächlich häufig der
kalte, trockene Winter und nicht der Sommer mit warmer und feuchtigkeitsgeladener
Luft.
Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat,
kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist
schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim
Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene
Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der
Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen
längeren Zeitraum wird der Raum so trockener.
Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden.
Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte
Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der
Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.
Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den
Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem
persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen,
Lüften und Energiesparen im Privathaushalt.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.09.2016 von 16.00 bis 20.30 Uhr
Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr.
12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110
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Stadt Speyer
110/Mü
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Seite 7
Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen,
eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00
Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 05.08.2016
In Vertretung
Monika Kabs
Bürgermeisterin
Bezugsnachweis:
Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich
wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Hauptverwaltung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €)
je Ausgabe bei Lieferung frei Haus.
Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet
unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt
Stadt Speyer
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