Amtsblatt für die Stadt Speyer Nr. 031/2016 Ausgabedatum: 05.08.2016 Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. II. Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Erweiterung Kita Pusteblume, Rohbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Telefonanlagenkonzept für die Stadt Speyer Seite 1 Seite 2 III. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Betankung Fuhrpark der Stadt Speyer/EBS IV.. Öffentliche Zustellung – Bescheid der Wohnraumhilfe – Cleonilda De Santana-Neumann V. Öffentliche Zustellung – Bescheid der Wohnraumhilfe – Imad Saleh u. Rama Shaabo Seite 3 Seite 5 Seite 5 VI. Öffentliche Zustellung – Schreiben der Führerscheinstelle – Stefan Linke VII. Bekanntmachung SDG Süd – keine UVPG für Verlegung Schiffsanlegestelle Seite 5 Seite 6 VIII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 06.09.2016 Seite 7 __________________________________________________ I. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOB/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOB/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Erweiterung Kita Pusteblume; Rohbauarbeiten“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0055 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Die Arbeiten beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen: Erd- Beton- und Maurerarbeiten für die Erweiterung des 1-geschossigen Kindergarten in Massivbauweise mit Ziegelmauerwerk. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 570 m² Kita Pusteblume, Birkenweg 61, 67346 Speyer e) Aufteilung in Lose: Nein f) Zulassung von Nebenangeboten: Ja g) Ausführungsfrist: Nach Auftragsvergabe h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 23.08.2016, 10.30 Uhr Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission teilzunehmen. k) l) Sicherheitsleistungen: Bei Vertragsabschluss ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorzulegen. Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen. o) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter p) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 20.09.2016 q) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Ver-stöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; 54290 Trier FB 1-110 _______________________________________________ II. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Ausschreibung eines Telefonanlagenkonzepts für die Stadt Speyer“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0056 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 2 b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Die Stadtverwaltung Speyer hat in Ihrem Verantwortungsbereich rund 40 Außenstellen. Vorhandene Miet- und Serviceverträge laufen zeitnah aus und sollen durch eine neue, technologisch moderne und zeitgemäße Lösung abgelöst werden. In diesem Zusammenhang kommt für den Kunden ausschließlich eine rein IP basierte Telefonanlagen-Lösung in Frage. e) Aufteilung in Lose: Nein f) Zulassung von Nebenangeboten: Ja g) Ausführungsfrist: 01.12.2016 bis 31.12.2017 h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 06.09.2016, 10.00 Uhr k) l) Sicherheitsleistungen: nein Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung o) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 04.10.2016 FB 1-110 _______________________________________________ III. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Ausschreibung Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer/EBS“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0057 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer b) Öffentliche Ausschreibung Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 3 c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Die Stadt Speyer schreibt für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.10.2018 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2018 bis 31.10.2020 die Betankung aller Fahrzeuge und Geräte der Stadt Speyer sowie der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) aus. Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt nach dem Verbrauch 2015 jährlich: Diesel – ca. 58.500 Liter LKW-Diesel – ca. 130.000 Liter Super bleifrei – ca. 14.000 Liter Super E 10 – ca. 2.000 Liter Ad-Blue – ca. 70 Liter e) Aufteilung in Lose: Nein f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein g) Ausführungsfrist: 01.11.2016 bis 31.10.2018 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2018 bis 31.10.2020 h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Siehe oben, bitte nur vormittags und nach vorheriger Ankündigung j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 13.09.2016, 11.00 Uhr k) l) Sicherheitsleistungen: nein Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung o) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 11.10.2016 FB 1-110 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 4 IV. Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG Bescheid nach §§ 62, 63 und 66 LVwVG über Ankündigung der Ersatzvornahme Frau Cleonilda De Santana-Neumann, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit der Bescheid vom 28.07.2016 über die Ankündigung der Ersatzvornahme öffentlich zugestellt. Herrn Alexander De Santana, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit der Bescheid vom 28.07.2016 über die Ankündigung der Ersatzvornahme öffentlich zugestellt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 28.07.2016 kann bei der Stadt Speyer, Fachbereich 4, Fachstelle Wohnraumhilfe, Johannesstraße 22a, Zimmer 101 eingesehen werden. Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkung haben können. FB 4-410 _______________________________________________ V. Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG Bescheid nach §§ 1, 2, 3, 6 und 9 POG in Verbindung mit den §§ 2 und §§ 61 bis 66 LVwVG sowie des § 3 der Satzung der Stadt Speyer über die Nutzung von Obdachlosenunterkünften Herrn Imad Saleh und Frau Rama Shaabo, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit der Bescheid vom 03.08.2016 über die Beendigung der Einweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit öffentlich zugestellt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 03.08.2016 kann bei der Stadt Speyer, Fachbereich 4, Fachstelle Wohnraumhilfe, Johannesstraße 22a, Zimmer 101 eingesehen werden. Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkung haben können. FB 4-410 _______________________________________________ VI. Öffentliche Zustellung Herr Stefan Linke, zuletzt wohnhaft Bismarckstraße 21, 67346 Speyer, wird hiermit aufgefordert, entsprechend der Verfügung vom 02.08.2016 zu handeln. Durch diese Zustellung werden rechtliche Konsequenzen für den Adressaten auslöst. Der Adressat kann die Verfügung vom 02.08.2016 mit dem Aktenzeichen 232/web, die der Forderung zugrunde liegt, bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Speyer, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, einsehen. FB2-230 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 5 VII. Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Plangenehmigungsverfahren für die Verlegung einer bestehenden Schiffsanlegestelle für Personenschifffahrt im Neuen Rheinhafen Speyer) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens für die Verlegung einer bestehenden Schiffsanlegestelle für Personenschifffahrt im Neuen Rheinhafen Speyer (Az. 312-170 06/16) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Antragstellerin für das Vorhaben ist die Verkehrsbetriebe Speyer GmbH, GeorgPeter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, zugänglich. Neustadt an der Weinstraße, 01.08.2016 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd In Vertretung Manfred Schanzenbächer Regierungsdirektor SGD Süd _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 6 Verbraucherberatung Bahnhofstraße 1 67059 Ludwigshafen Pressestelle 06131/28 48 85 Telefax 06131/28 48 66 [email protected] www.verbraucherzentrale-rlp.de VIII. Energieberatung: Den Keller im Sommer trocknen? – Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen. Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt. Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster. Der bessere Zeitpunkt feuchte Räume trocken zu lüften ist tatsächlich häufig der kalte, trockene Winter und nicht der Sommer mit warmer und feuchtigkeitsgeladener Luft. Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener. Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft. Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen, Lüften und Energiesparen im Privathaushalt. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.09.2016 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 7 Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115? Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft. Probieren Sie es doch einfach einmal aus! FB 1-110 _______________________________________________ Stadtverwaltung Speyer, 05.08.2016 In Vertretung Monika Kabs Bürgermeisterin Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer Abteilung Hauptverwaltung Maximilianstraße 100 67346 Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €) je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.08.2016 Seite 8
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