Bebauung am Rosenweg: Stadt Schwerte verzichtet auf Vorkaufsrecht

22.07.2016
Bebauung am Rosenweg: Stadt Schwerte verzichtet auf Vorkaufsrecht
Schwerte. „Die Stadt wird das Vorkaufsrecht für das Grundstück der Deutschen Nickel
am Rosenweg nicht in Anspruch nehmen“, so Adrian Mork, zuständiger Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Bauen.
Nach Abstimmung mit den politischen Vertretern der Fraktionen im Rat sei man zu der
Auffassung gekommen, dass die Erklärungen der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) ausreichend seien und der Wunsch nach dem Neubau von Sozialwohnungen an dieser Stelle auch tatsächlich zur Umsetzung gelange.
Seit Januar ist die Stadt Schwerte aufgrund entsprechender Regelungen wieder in der
Lage, ein Vorkaufsrecht durchzusetzen, wenn wichtige städtebauliche Belange dies erfordern. „Eine solche Maßnahme“, so Adrian Mork weiter, „kommt aber nur im Ausnahmenfall zur Ausübung“. Vertreterinnen und Vertreter von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP betonen, dass man gemeinsam mit den Wohnungsbaugenossenschaften
Wohnraum schaffen wolle, hier insbesondere aber für Menschen mit kleinem Geldbeutel.
Städtebauliche Qualitäten, wie der Wunsch nach einem öffentlichen Platz und Begrünung
sowie unterschiedliche Baukörper, beispielsweise Doppelhaushälften bis Mehrgeschosswohnungsbau, müssten in einem Bauleitplanverfahren erarbeitet werden. Aus dem politischen Raum und auch aus Sicht der Verwaltung könnte hier auch ein Ideenwettbewerb
unter Einbeziehung der ansässigen Bevölkerung hilfreich sein, eine größtmögliche Akzeptanz und Wohlbefinden zu schaffen. Schließlich wolle man die Ortsteilentwicklung
fördern.
Gerne werde man sich kurzfristig mit der GWG an einen Tisch setzen, um einen Fahrplan für dieses große Grundstück zu erarbeiten, so Adrian Mork abschließend.
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