19. Juli 2016 Ausschreibung der ExposéFörderung durch den VDD und ProSiebenSat.1 TV Deutschland 1 Jede Industrie hat einen Entwicklungstopf für Innovationen. Im Film- und Fernsehbereich gibt es jedoch kaum Finanzierungen für die Ausarbeitung erster Ideen zu einem Exposé, welches eine tragfähige Grundlage für einen Stoffentwicklungs- oder Drehbuchvertrag bildet. ProSiebenSat.1 TV Deutschland und der Verband Deutscher Drehbuchautoren haben daher in ihren gemeinsamen Vergütungsregeln vom 3. Juni 2014 vereinbart, einen StoffentwicklungsFördertopf von 150.000 Euro pro Jahr einzurichten. Für die drei Förderperioden von jeweils einem Jahr steht Autoren ein Budget von insgesamt 450.000 Euro für Stoffentwicklung zur Verfügung. Die Förderperioden 2014 und 2015 sind bereits erfolgreich abgeschlossen. Gefördert wird die Entwicklung von Ideen für Kinofilme, Fernsehfilme, TV- und Web-Serien zu einem Exposé. Gewünscht sind Stoffe, die dem deutschen Kino-, Fernseh- oder Web-Markt neue Impulse geben. Egal ob komisch oder tragisch, egal ob Vergangenheit, Gegenwart, oder Zukunft – ganz frei von Vorgaben sollen Visionen und Ideen zu Exposés entwickelt werden, welche die Essenz der Stoffe auf den Punkt bringen. Eine ProSiebenSat.1-Kompatibilität ist nicht Voraussetzung für die Förderung. Einreichung Eingereicht werden kann eine auf maximal ein bis zwei Seiten ausformulierte Idee für Film oder Serie, sowohl für den Kino- als auch den TV- oder Online-Markt. Die Formatierung ist zwingend vorgegeben: DIN A4, Times, 12 Punkt, 1,5 Zeilenabstand. Die Autorin/Der Autor muss alleinige/r Rechteinhaber sein. Der eingereichte Entwurf darf nicht bereits an anderer Stelle eingereicht worden sein. Berechtigt zur Einreichung sind bereits etablierte Autorinnen und Autoren, die mindestens einen 90-minütigen, im Kino oder Fernsehen (Pay-/Free-TV) veröffentlichten fiktionalen Film, oder drei Folgen einer im Fernsehen (Pay-/Free-TV) veröffentlichten fiktionalen Serie geschrieben haben. Dazu zählen auch Veröffentlichungen im Web, die in Zusammenarbeit mit einem etablierten Fernsehsender oder etablierten Distributor entstanden sind. Fertiggestellte Produktionen mit nachweisbar geplanter Veröffentlichung können nach Rücksprache mit dem VDD berücksichtigt werden. Als Nachweis gilt die Filmographie, die der Bewerbung beigefügt werden muss. Autoren können im Team mit mehreren Autoren einreichen. Pro Person kann eine Idee pro Förderperiode eingereicht werden. VDD/ProSiebenSat.1 Ausschreibung Exposé Förderung 2016 2 19. Juli 2016 Unterlagen zur Einreichung Wir bitten um die Einreichung der Unterlagen zusammengefasst in einer pdf-Datei mit: • Name, Adresse der Autorin/des Autors • Erklärung, dass es sich um einen Originalstoff handelt, der nicht bereits bei einer anderen Stelle/Institution eingereicht wurde • Genrezuordnung • Titel und Entwurf auf ein bis zwei DIN A4 Seiten • Filmographie (1 Seite) Einsendungen, die den vorgenannten formalen Kriterien nicht entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden. Fördersumme Pro Förderperiode werden jeweils bis zu 20 Einreichungen ausgewählt. Für einen zur Förderung ausgewählten Entwurf erhalten die oder der Geförderte bzw. das Autorenteam jeweils 7.500 Euro. Die erste Rate in Höhe von 3.750 Euro wird bei Förderzusage, die zweite Rate in Höhe von 3.750 Euro nach Abgabe und Abnahme des ausgearbeiteten Exposés gezahlt. Exposéförderung Das entwickelte Exposé muss spätestens sechs Monate nach Gewährung der Förderung eingereicht werden. Dabei gelten folgende formellen Kriterien: Film: • Exposé (max. 5-7 Seiten) • szenische Ausarbeitung (max. 5 Seiten) Serie: • Exposé der 1. Folge oder Pilotfolge (max. 4-5 Seiten) • Outlines oder Story-Bogen der 1. Staffel oder Entwicklungsbögen und weitergehende Beschreibung der Hauptfiguren für eine 1. Staffel (max. 3 Seiten) • szenische Ausarbeitung (max. 5 Seiten) Anhänge: Anhänge sind möglich, wenn es sich um Artikel, sonstiges Informationsmaterial, Fotos zur Illustration, u. ä. handelt. Zusätzlich angehängte ausgearbeitete Texte werden nicht akzeptiert. Bitte machen Sie die Informationen als Anhang deutlich und fügen Sie diese nicht in den Exposé-Text ein. Die Autorin/der Autor wird die weitere Entwicklung eines auf dem geförderten Exposés basierenden Drehbuchs vor Dritten zuerst ProSiebenSat.1 anbieten. ProSiebenSat.1 wird die Exposés nach Ablauf der Einsendefrist prüfen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums, maximal binnen acht Wochen nach Abgabedeadline wird der Sender das Exposé schriftlich abnehmen und ggf. Interesse an einer VDD/ProSiebenSat.1 Ausschreibung Exposé Förderung 2016 3 19. Juli 2016 Zusammenarbeit signalisieren, oder den in dem geförderten Exposé skizzierten Stoff für eine Weiterentwicklung mit einem dritten Sender/Produzenten freigeben. Bei einer Einigung wird ProSiebenSat.1 der Autorin/dem Autor den Standard-ProSiebenSat.1-Vertrag unter Berücksichtigung der in den gemeinsamen Vergütungsregeln vom 3. Juli 2014 festgelegten Vergütungsstrukturen zukommen lassen. Die für das Exposé gezahlte Fördersumme in Höhe von 7.500 Euro wird auf die nach dem jeweils gesondert mit ProSiebenSat.1 bzw. dem jeweiligen Sender abzuschließenden Entwicklungsvertrag zu zahlende Vergütung angerechnet. Sollte ProSiebenSat.1 keine Entwicklung auf der Grundlage des geförderten Exposés beauftragen, verbleiben alle Rechte an dem geförderten Exposé bei den Autorinnen/Autoren. Einreichtermin für die 3. Exposéförderung Einsendefrist ist der 31. Oktober 2016. Die Entscheidungssitzung der dreiköpfigen Jury aus je einem Vertreter des VDD sowie ProSiebenSat.1 und einer unabhängigen dritten Person aus der Branche wird Anfang Dezember 2016 stattfinden. Einreichungen an: VDD Geschäftsstelle [email protected] Bei Rückfragen steht Ihnen die VDD Geschäftsstelle zur Verfügung: Tel.: 030 - 25 76 29 73 VDD/ProSiebenSat.1 Ausschreibung Exposé Förderung 2016
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