MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Aschau a. Inn Monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung August 2016 · 33. Jahrg. · Nr. 8 Aus der letzten Gemeinderatssitzung 1) Bürgeranfragen Herr Rochus spricht die Entscheidung des Gemeinderates bezüglich der Bahnunterführung in Klugham an. Insbesondere kritisiert er die Informationen in den Mitteilungsblättern von Februar und Juni 2016. Die Kosten wären hier nicht aussagekräftig dargestellt. Ebenso moniert er, dass es sich um eine reine Abwägung bzw. Entscheidung im Gemeinderat handle und auf die Bürger keine Rücksicht genommen werde. Des Weiteren erkundigt er sich nach dem aktuellen Stand der Ortsverschönerung. Besonders kritisch sieht er die Garagen und Tiefgaragenzufahrten der Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet „Am Wiesengrund“. Auch der Schilderwald entlang des Geh- und Radweges missfällt ihm. Bürgermeister Salzeder verweist zu der Anfrage bezüglich der Bahnunterführung auf den folgenden Tagesordnungspunkt 4. Beim neuen Baugebiet bittet er abzuwarten, bis alles fertig sei und die Grünanlagen angelegt worden sind. Erst dann könne man sich ein endgültiges Bild von den Gegebenheiten machen. Herr Reiser bittet, dass neben dem Gehweg zwischen Aschau und Thann in Zukunft seitlich ein Streifen von mehr als 20 cm gemulcht werde. In der Ver- Herausgeber: Telefon Telefax Internet-Adresse: eMail-Adresse: Gemeinde Aschau a. Inn Hauptstraße 4 84544 Aschau a. Inn 0 86 38 / 94 35 -0 0 86 38 / 94 35 -99 http://www.aschau-a-inn.de [email protected] gangenheit sei das Gras auf einer Breite von ca. 50 cm zurück geschnitten worden. Weiter schlägt er vor, an der Bahnunterführung in Klugham eine Verkehrszählung vorzunehmen, um sich der Lage bewusst zu werden, wie hoch frequentiert diese wirklich sei. Bürgermeister Salzeder sagt eine Klärung bezüglich des Seitenbewuchses des Gehweges zu. Wie bei der Anfrage von Herrn Rochus verweist er bezüglich der Bahnunterführung auf den folgenden Tagesordnungspunkt 4. 2) Vorstellung verschiedener Varianten zur Erweiterung der „Kinderwelt Mariä Himmelfahrt“ Herr Architekt Johann Schmuck stellt dem Gemeinderat sechs verschiedene Planungsvarianten zur Erweiterung der „Kinderwelt Mariä Himmelfahrt“ vor (siehe hierzu auch die jeweiligen Darstellungen im Lageplan auf Seite 2). Jede dieser Möglichkeiten könnte noch optimiert und angepasst werden. Im Anschluss werden im Gemeinderat die verschiedenen Vor- und Nachteile erörtert. Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag von 07.30 – 13.00 Uhr Dienstag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 13.00 – 17.30 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei: Montag und Freitag: Donnerstag: Öffnungszeiten des Wertstoffhofes: Montag Freitag von 15.00 – 18.00 Uhr von 09.00 – 11.00 Uhr von 17.00 – 18.00 Uhr von 16.00 – 18.00 Uhr Variante A 1 (Kompakter Neubau mit Innenhof) Fläche 500 qm - Kosten ca. 1,2 Millionen e (ohne Umbau am Bestand) Variante B 2 (Freistehender Neubau in Nord-Süd-Richtung) Fläche ca. 550 qm – Kosten ca. 1 Million e Vorteile: Direkte Anbindung an den Bestand, das sog. „Innenatrium“ könnte als Sommerzimmer im Grünen genutzt werden, Fensterfront zum Garten Vorteile: Inhaltlich sind die Vorschläge des Personals umgesetzt, Anbindung an den Bestand durch Verlängerung des Vordaches möglich, der Garten würde nicht geteilt Nachteile: Der rundlaufende Gang bedeutet lange Wege, die Umnutzung diverser Räume wäre nötig Variante A 2 (Neubau mit offenem Eingangshof) Fläche 450 qm – Kosten ca. 1,1 Millionen e Vorteile: Nicht so abgekapselt wie Variante A 1, Anbindung an den Bestand über Verlängerung des Vordaches, der Bestand könnte ohne Umbaumaßnahmen bestehen bleiben, es gäbe eine zentrale Eingangshalle, das Innenatrium wäre von außen schön einsehbar Nachteile: Lange Wege im Freien für das Personal und die Kinder, der Gruppenraum 2 des Bestandes verliert einen Teil der Beleuchtung durch das Südfenster Variante B 1 (Neubau Südseite als einfacher Baukörper) Fläche ca. 550 qm – Kosten ca. 1 Million e Vorteile: Getrennte Eingänge zwischen Kindergarten und Kinderkrippe waren möglich, direkte Anbindung an den Bestand Nachteile: Architektonisch kein außergewöhnliches, jedoch zweckmäßiges Gebäude. Die Organisation der Gartenteilung von Kindergarten und Kinderkrippe ist problematisch, da der Garten in zwei Bereiche geteilt würde. Nachteile: Eine größere Schrägstellung ist aufgrund der Belichtung der Gruppenräume problematisch, der Bolzplatz müsste verlegt werden Variante C 1 (Neubau Nordseite, eingeschossig) Fläche ca. 600 qm – Kosten ca. 1,2 Millionen e Vorteile: Das Gebäude kann ein- oder zweigeschossig (Variante C 2) gebaut werden, Bolzplatz kann unverändert bestehen bleiben, Oberlicht für die Beleuchtung wäre möglich Nachteile: Bestehende Wohnhäuser (mind. Geb. Schulstr.6) und die Garagen müssten abgerissen werden, die Straße müsste verlegt werden, der bestehende Mehrzweckraum müsste ebenfalls abgerissen werden Variante C 2 (Neubau Nordseite, zweigeschossig, einschließlich 5 – 7 Wohnungen) Kosten ca. 2 Millionen e Vorteile: Im 1. Stock könnten fünf bis sechs Wohnungen entstehen (am besten für das Personal, da eine Fremdvermietung problematisch sein könnte) Nachteile: Abreißen wäre problematisch, da die Wohnungen bewohnt sind, Wendeplatz für Müllauto und Feuerwehr müsste zusätzlich errichtet werden Nach dieser Vorstellung und gleichzeitigen Diskussion der sechs verschiedenen Varianten wird nochmals die ehemalige Variante A 2 mit zwei Anbauten im Norden und Süden zur Sprache gebracht. Es wird hervorgehoben, dass die langen Wege halbiert würden, es jedoch im Norden keine vernünftigen Freiflächen gäbe. Zudem wären zwei Baustellen (wenn auch in Bauabschnitten) kostenintensiver. Umbaumaßnahmen am derzeitigen Bestand wären jedoch auch bei den vorgestellten Varianten notwendig. Es wird angeregt, die Straße auch bei einem kleinen Anbau umzuverlegen, da hierdurch eine bessere Freifläche geschaffen würde. Gleichzeitig könne ein problematischer Verkehrspunkt entschärft werden. Weiter wird betont, dass die Kindergartenleitung in die Planung mit einbezogen werden müsse. Bei der Entscheidung für eine Variante wäre speziell auf die Wünsche und Vorstellungen der Kindergartenleitung bzw. des -personals einzugehen, da diese Personen beurteilen könnten, wie praktikabel die einzelnen Lösungen seien. 1. Bürgermeister Salzeder wird beauftragt, mit der Leiterin des Kindergartens die einzelnen Varianten durchzusprechen. Danach soll im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderates eine Lösung gefunden werden. 3) Bauvorhaben a) Abbruch und Neuaufbau einer Maschinenhalle auf Fl. Nr. 94, Forstmaierstraße 12 Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag. b) Neubau eines WHG-Lagers auf Fl. Nr. 2225, Liebigstr. 17 Auch dieses Bauvorhaben wird durch den Gemeinderat befürwortet. c) 8. Erweiterung der Bereitstellungsfläche Gg.1.1 und Anbau Werkstattlager auf Fl. Nr. 539, Wernher-von-Braun-Str. 1 Der Gemeinderat erteilt auch hierzu das gemeindliche Einvernehmen. 4) Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung bei Klugham a) Unterschriftenliste mit Antrag auf Erhöhung und Verbreiterung der Unterführung b) Antrag auf einen integrierten Geh- und Radweg Hinweis: Im Juni-Mitteilungsblatt finden Sie eine Beschreibung der möglichen Bau-Varianten Nachdem an der Juni-Sitzung nur 11 Gemeinderatsmitglieder teilnahmen (5 fehlten entschuldigt), war die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die Juli-Sitzung verschoben worden. Wie berichtet, beschloss der Gemeinderat nach eingehender Information und Beratung bereits in seiner Sitzung vom 10. Mai 2016, dass von Seiten der Gemeinde Aschau a. Inn kein Änderungsverlangen an dem Ersatzneubau besteht und die Deutsche Bahn die Eisenbahnunterführung bei Klugham 1:1 ersetzen kann (Variante 1). Aufgrund dieser Entscheidung war dem Bürgermeister in der Sitzung vom 14. Juni 2016 eine Unterschriftenliste mit 260 Unterschriften von Bürgern aus Aschau und Umgebung überreicht worden, in welcher sich die Unterzeichner gegen die Erneuerung der Klughamer Bahnbrücke mit den derzeitigen Abmessungen aussprechen. Sie fordern vielmehr die Verbreiterung und Erhöhung der Durchfahrt, um diese zukunftsfähig zu gestalten. Herr Erich Gottwald hatte mit Schreiben vom 30. Mai 2016 außerdem beantragt, aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Ersatzbau der Eisenbahnunterführung bei Klugham einen Geh- und Radweg zu integrieren. Wie bekannt ist, muss sich die Gemeinde Aschau a. Inn an den Kosten der Maßnahme beteiligen, sofern sie ein Aufweitungsverlangen (größere Maße des Bauwerks) stellt. In diesem Fall könnten sich die Kosten wie folgt zusammensetzen (Beispielrechnung, grobe Kostenschätzung): Baukosten Bahnüberführung gesamt 1.200.000 e 720.000 e Baukosten Gemeindeanteil ca. 60 % Baukosten Straßenanpassung gesamt Baukosten Gemeindeanteil ca. 60 % Summe Anteil der Gemeinde 590.000 e 354.000 e 1.074.000 e Vorteilsausgleich durch DB an Gemeinde 382.000 e Zuschuss Straßenanpassung ca. 50 % 177.000 e Verbleibende Kosten für die Gemeinde 515.000 e höhe für den Lkw-Verkehr) und eine lichte Weite 6,0 m (Fahrbahnbreite 5,50 m) aufweisen würde. Laut einer groben Kostenschätzung würde die Beteiligung der Gemeinde Aschau a. Inn am Bau und an der Straßenanpassung in diesem Fall rund 515.000 e (mit Fördermitteln) betragen. Da es sich um ein Bauwerk für die nächsten 100 Jahre handelt, wäre das – auf ein Jahrhundert gesehen – ein Betrag von 5.000 e jährlich. Die Höhe der Zuschüsse in der Beispielrechnung wird bezweifelt, da Fördermittel von der Finanzkraft der Gemeinde abhängen. Da es sich bei der Gemeinde Aschau a. Inn um eine finanzstarke Gemeinde handle, sei eine Bezuschussung in Höhe von 50 Prozent kaum zu erwarten. Die Abstimmung über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. Mai 2016 über den Neubau der Bahnunterführung in Klugham in den jetzigen Ausmaßen führt zu folgendem Ergebnis: 6 Ja-Stimmen : 10 Nein-Stimmen Im Rahmen der Beratung berichtet 1. Bürgermeister Salzeder von einem Gespräch mit der Gemeinde Jettenbach, die an einer Vergrößerung der Unterführung interessiert sei. Des Weiteren erinnert er an eine Verkehrszählung vor ca. 2 Jahren, bei welcher ca. 1.200 Autos in beide Richtungen an einem Tag gezählt worden seien. Diese Zahl wird von einigen Gemeinderäten angezweifelt. Es wird eine neue Verkehrszählung vorgeschlagen, um sich über die aktuellen Werte im Klaren zu sein. Außerdem wird auf die Notwendigkeit dieser Strecke für Landwirte hingewiesen. Weshalb die Bahn den Neubau nach einem Standard wie vor 100 Jahren errichten könne, wird seitens einiger Gemeinderatsmitglieder angefragt. Bei jedem neuen Bauwerk müsste der heutige technische Standard eingehalten werden. Weiter wird angesprochen, dass sich trotz der baulichen Veränderung an der Unterführung mehrere Engstellen entlang der Strecke befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für eine gut ausgebaute Infrastruktur zuständig sei. Damit ist der Antrag abgelehnt und es verbleibt bei der getroffenen Entscheidung des Gemeinderates vom 10.5.2016. Eine Behandlung der Unterschriftenliste mit Antrag auf Verbreiterung und Erhöhung der Unterführung sowie über den Antrag auf einen integrierten Gehund Radweg erübrigt sich dadurch. 1. Bürgermeister Salzeder spricht sich im Laufe der Diskussion für die Variante 2 aus, bei welcher die Unterführung eine lichte Höhe von 4,50 m (Mindest- Projektbestandteile sind im Wesentlichen: 5) Erneuerung Innkraftwerk Jettenbach – Töging; Stellungnahme der Gemeinde Aschau a. Inn Wie bekannt ist, hat die VERBUND Innkraftwerke GmbH für die Erweiterung und Effizienzsteigerung des Innkraftwerks Jettenbach / Töging die Planfeststellung für den Gewässerausbau und die wasserrechtliche Zulassung für die Gewässerbenutzung am Inn und Innkanal gemäß den wasserrechtlichen Bestimmungen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. - Neubau Krafthaus Töging - Neubau Wehranlage Jettenbach - Stauzielerhöhung am Wehr Jettenbach mit Ertüchtigung des Stauraums - Anpassung / Ertüchtigung der Dämme / Deiche des Innkanals Die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens lagen bis vor kurzem bei allen betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme aus. Als Information zur Sitzung haben die Mitglieder des Gemeinderates einen Auszug aus den Allgemeinen Informationen sowie aus der Kurzbeschreibung zu dem Bauvorhaben des Planfeststellungsverfahrens erhalten. Mit enthalten sind darin auch folgende vier Bauvorhaben: - Neubau eines Betriebshauses für ein Pumpwerk bei Fraham, Fl. Nr. 13, Gemarkung Fraham - Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes als Schalt- und Steuerwarte, Fl. Nr. 527, Gemarkung Fraham - Wehr Jettenbach mit Wehrbrücke und drei Betriebsgebäude, Fl. Nr. 70, Gemarkung Fraham - Teilabbruch der bestehenden Wehranlage Jettenbach, Fl. Nr. 70, Gemarkung Fraham Zu diesen Bauvorhaben ist durch die Gemeinde Aschau a. Inn baurechtlich Stellung zu nehmen. Außerdem hat die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange in diesem Planfeststellungsverfahren ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Zusätzlich kann die Gemeinde als Trägerin eigener Rechte von der Planung betroffen sein und Einwendungen erheben. 6 Kleingartenanlage Oedhub Für die Kleingartenanlage Oedhub besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Eigentümer beantragte, diesen zu ändern und den Geltungsbereich zu verlegen. Für die Änderung des Geltungsbereiches ist sowohl eine Änderung des Flächennutzungs- als auch des Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen der kurzen Beratung wird betont, dass der Grundstückseigentümer seine Kleingartenanlage nicht erweitern möchte. Er ziele nicht auf mehr Baurecht ab, sondern möchte sich mit einer Bebauung in Richtung Straße orientieren und von der Gemeindegrenze nach Waldkraiburg entfernen. a) 10. Änderung des Flächennutzungsplanes: Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für den Bereich der beabsichtigten Änderung des Geltungsbereiches für die Kleingartenanlage Oedhub auf dem Grundstück Flur Nr. 1606, Gemarkung Aschau a. Inn, zu ändern. b) 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Kleingartenanlage Oedhub“ Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen, rechtskräftigen Bebauungsplanes Kleingartenanlage Oedhub zu ändern. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch durchzuführen. Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst: 7) Verschiedenes Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den o.g. Bauvorhaben. Allerdings wird durch die geplanten Maßnahmen ein erhöhter Grundwasserpegel befürchtet. Es könnten sich zum einen private Keller im Bereich des Grundwasserpegels befinden, zum anderen auch die gemeindlichen Versorgungsleitungen. Der Unterhalt der Leitung sowie Erneuerungsmaßnahmen würden dadurch massiv beeinträchtigt. Der Vorhabensträger (VERBUND) hat entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung eines Anstieges des Grundwasserpegels zu veranlassen. a) Waldwege, Hecken und Sträucher Die Waldbesitzervereinigung Mühldorf w.V. teilte mit, dass sich die Waldwege-Situation bezüglich bestimmter Wege in den letzten Jahren massiv verschlechtert habe. Holztransporteure fahren nur noch bedingt das Holz ab, welches an den Wegen liege. In den letzten Jahren habe sich die Aktivität des Borkenkäfers massiv erhöht. Deswegen fällt zu allen Jahreszeiten viel Holz an. Da aufgrund des Lichtraumprofiles und der Wegesituation an den meisten Stellen nur schlechte Umkehrmöglichkeiten bestehen, müssen diese Wege durchgängig befahrbar sein. Bürgermeister Salzeder bittet die Grundstückseigentümer darum, dass Lichtraumprofil bis zu einer Höhe von 4 m freizuschneiden, um eine bessere Befahrbarkeit zu erreichen. Das gleiche gelte für Hecken und Sträucher (im Ortsbereich) an Grundstücksgrenzen zu Straßen und Wegen. Der Bürgermeister erinnert die Grundstückseigentümer auch hier an das Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher, insbesondere im Bereich von Sichtdreiecken. Fußgänger, die den Gehweg benützen, sollten durch überragende Äste und Zweige keinesfalls behindert werden, damit sie nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Er bittet darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlampen nicht durch überhängende Zweige verdeckt werden. b) Ferienprogramm 2016 Bürgermeister Salzeder gibt bekannt, dass es der Gemeinde auch in diesem Jahr wieder gelungen sei, in Zusammenarbeit mit Vereinen, Privatpersonen und Geschäftsleuten ein äußerst attraktives Ferienprogramm aufzustellen. Er bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen, die dies für die Kinder ermöglicht haben. c) Aschauer Laienbühne In der Zeit vom 30. Oktober bis 13. November 2016 finden insgesamt 7 Aufführungen der Aschauer Laienbühne in der Gemeindehalle statt. Es wird die niederbayerische Groteske „Der Glockenkrieg“ (in 22 Bildern) von Alois Johannes Lippl aufgeführt. d) Hochwasser Da es im Juni bzw. Juli erneut zu Hochwasserfällen im Gemeindegebiet kam, appelliert Bürgermeister Salzeder an alle Grundstückseigentümer, zu überprüfen, ob die Versickerung der Oberflächenwässer auf ihren Grundstücken funktioniere. Das Regenwasser dürfe keinesfalls in den Schmutzwasserkanal oder auf die Straße geleitet werden. In Zukunft werde es hierzu vermehrt Kontrollen geben. e) Ausfahrt an der Schulstraße Gemeinderat Lukas Salzeder regt an, die Ausfahrt von der Schulstraße in die Hauptstraße verkehrssicherer zu gestalten, da diese sehr unübersichtlich sei. Bürgermeister Salzeder sagt eine Überprüfung zu. Aus der Verwaltung Geeignete Personen für Ferienbetreuung gesucht Um künftig eine Ferienbetreuung (3 Wochen während der Sommerferien, je eine Woche in den Osterund Pfingstferien) durchführen zu können, sucht die Gemeinde Aschau a. Inn gegen Bezahlung geeignete Personen (z. B. erfahrene Eltern) für die Betreuung von Kindern von 6 bis 12 Jahren. Wenn Sie an dieser Aufgabe Interesse haben, viel Liebe und Geduld besitzen und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, melden Sie sich bitte möglichst bald bei Herrn Bürgermeister Alois Salzeder (Tel. 9435-11) bzw. Herrn Stefan Kirchbuchner (Tel. 9435-13). Ehrung von Einser-Schülern und EinserAbsolventen Die Gemeinde Aschau a. Inn ist stolz auf ihre jungen Leute, die mit einem sehr guten Ergebnis die schulische oder berufliche Ausbildung abschließen. Auch heuer ist wieder eine entsprechende Ehrung von Schülern und Absolventen von Haupt- und Realschule, Gymnasium, Wirtschafts-, Berufs- und Fachoberschule, Fachhochschule, Universität oder Berufsausbildung im Rahmen der Bürgerversammlung vorgesehen. Bitte teilen Sie uns unter Vorlage einer Zeugniskopie bis spätestens 30.09.2016 mit, wenn Sie in diesem Jahr ein Abschlussergebnis mit einem Durchschnitt bis 1,99 erzielt haben oder melden Sie sich bei Frau Überacker (Tel. 9435-0). Wir gratulieren am 15. August 2016 zum 75. Geburtstag Herrn Kurt H o f f m a n n , Lärchenstr. 42, am 17. August 2016 zum 75. Geburtstag Herrn Hermann B a u e r , Föhrenweg 7, zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre) am 13. August 2016 den Eheleuten Martha und Herbert G e r s t n e r , Kemating 7, zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) am 24. August 2016 den Eheleuten Irmengard und Jakob T h a l h a m m e r , Lindenstr. 3. Veranstaltungskalender August 2016 Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung Di. Di. Mi. Mi. Mi. Do. Do. Fr. So. Mo. Mo. Mo. Di. Mi. Do. Sa. Mo. Mo. Di. Mi. Mi. Do. Do. Fr. Fr. Sa. So. So. 02.08. 02.08. 03.08. 03.08. 03.08. 04.08. 04.08. 05.08. 07.08. 08.08. 08.08. 08.08. 09.08. 10.08. 11.08. 13.08. 15.08. 15.08. 16.08. 17.08. 17.08. 18.08. 18.08. 19.08. 19.08. 20.08. 21.08. 21.08. 09:00 19:00 08:00 11:00 17:00 09:00 19:00 10:00 12:00 09:30 13:30 19:30 09:30 10:00 15:00 14:00 09:30 12:00 14:00 08:00 11:00 14:00 15:30 13:00 13:00 14:00 08:30 09:00 So. Di. Mi. Mi. Fr. Sa. Mo. Mi. Mi. 21.08. 23.08. 24.08. 24.08. 26.08. 27.08. 29.08. 31.08. 31.08. 14:00 10:00 08:30 19:30 13:30 Ferienprogramm – Figuren aus Stein Öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus (Termin um eine Woche vorverlegt!) Gottesdienst in der Pfarrkirche, anschl. Seniorenfrühstück i. Pfarrheim St. Anna Ferienprogramm – Yoga für Kinder Ferienprogramm – Badminton Ferienprogramm - Tag bei der Feuerwehr Gründungsversammlung Oldtimer Freunde Aschau – Gaststätte Scheuern Ferienprogramm – Tennis-Schnuppertraining Bergmesse der Pfarrei auf der Kampenwand (Steinlingalm) Ferienprogramm – Malkurs 1. Tag Ferienprogramm – Elektronikbasteln SVA-Kegeln: Spielersitzung in der Kegelbahn Ferienprogramm – Malkurs 2. Tag Ferienprogramm – Malkurs Atelierbesuch Ferienprogramm – Kegelnachmittag Gartenbauverein: Kräutersträußerlbinden im Bauhof Festgottesdienst in der Pfarrkirche (Patrozinium) Aschauer Dorffest beim Pfarrheim St. Anna (bis 23:00 Uhr) Ferienprogramm – Mit Bienen leben Ferienprogramm – Ausflug Benediktbeuern Ferienprogramm – Yoga für Kinder Ferienprogramm – Kreatives zum Regenbogenfisch Ferienprogramm – Eltern – Kind - Turnen Ferienprogramm – Ponyreiten Ferienprogramm – Schatzsuche im Obstgarten Musikanten-Stammtisch im Hofcafé, Howaschen Bittgang nach Thal, anschließend Gottesdienst Gesellschaftsfahrt der Pferdefreunde Aschau (Anmeldung bei Klemens Schneider, Handy 0160/3582986) Ferienprogramm – Bogenschießen Ferienprogramm – Rock the“Boomwhackers“ Ferienprogramm – Floristik mit Ähren Freiwillige Feuerwehr: Stammtisch im Landgasthof Haselbach Ferienprogramm – Kirchengeheimnisse VdK-Jahresausflug zum „Duftbräu“, Samerberg Ferienprogramm – Schönes für den Garten Ferienprogramm – Yoga für Kinder Ferienprogramm – Waldforscher unterwegs 10:00 11:00 14:00 Wir wünschen allen Lesern schöne Ferien und erholsame Urlaubstage!
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