Mitteilungsblatt August 2016

MITTEILUNGSBLATT
der Gemeinde Aschau a. Inn
Monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung
August 2016 · 33. Jahrg. · Nr. 8
Aus der letzten Gemeinderatssitzung
1) Bürgeranfragen
Herr Rochus spricht die Entscheidung des Gemeinderates bezüglich der Bahnunterführung in Klugham
an. Insbesondere kritisiert er die Informationen in
den Mitteilungsblättern von Februar und Juni 2016.
Die Kosten wären hier nicht aussagekräftig dargestellt. Ebenso moniert er, dass es sich um eine reine
Abwägung bzw. Entscheidung im Gemeinderat
handle und auf die Bürger keine Rücksicht genommen werde.
Des Weiteren erkundigt er sich nach dem aktuellen
Stand der Ortsverschönerung. Besonders kritisch
sieht er die Garagen und Tiefgaragenzufahrten der
Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet „Am Wiesengrund“.
Auch der Schilderwald entlang des Geh- und
Radweges missfällt ihm.
Bürgermeister Salzeder verweist zu der Anfrage
bezüglich der Bahnunterführung auf den folgenden
Tagesordnungspunkt 4.
Beim neuen Baugebiet bittet er abzuwarten, bis alles
fertig sei und die Grünanlagen angelegt worden sind.
Erst dann könne man sich ein endgültiges Bild von
den Gegebenheiten machen.
Herr Reiser bittet, dass neben dem Gehweg zwischen
Aschau und Thann in Zukunft seitlich ein Streifen
von mehr als 20 cm gemulcht werde. In der Ver-
Herausgeber:
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Gemeinde
Aschau a. Inn
Hauptstraße 4
84544 Aschau a. Inn
0 86 38 / 94 35 -0
0 86 38 / 94 35 -99
http://www.aschau-a-inn.de
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gangenheit sei das Gras auf einer Breite von ca.
50 cm zurück geschnitten worden. Weiter schlägt er
vor, an der Bahnunterführung in Klugham eine
Verkehrszählung vorzunehmen, um sich der Lage
bewusst zu werden, wie hoch frequentiert diese wirklich sei.
Bürgermeister Salzeder sagt eine Klärung bezüglich
des Seitenbewuchses des Gehweges zu.
Wie bei der Anfrage von Herrn Rochus verweist er
bezüglich der Bahnunterführung auf den folgenden
Tagesordnungspunkt 4.
2) Vorstellung verschiedener Varianten zur
Erweiterung der „Kinderwelt Mariä
Himmelfahrt“
Herr Architekt Johann Schmuck stellt dem Gemeinderat sechs verschiedene Planungsvarianten zur
Erweiterung der „Kinderwelt Mariä Himmelfahrt“
vor (siehe hierzu auch die jeweiligen Darstellungen
im Lageplan auf Seite 2). Jede dieser Möglichkeiten
könnte noch optimiert und angepasst werden.
Im Anschluss werden im Gemeinderat die verschiedenen Vor- und Nachteile erörtert.
Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag
von 07.30 – 13.00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.00 – 17.30 Uhr
Öffnungszeiten der Bücherei:
Montag und Freitag:
Donnerstag:
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
Montag
Freitag
von 15.00 – 18.00 Uhr
von 09.00 – 11.00 Uhr
von 17.00 – 18.00 Uhr
von 16.00 – 18.00 Uhr
Variante A 1
(Kompakter Neubau mit Innenhof)
Fläche 500 qm - Kosten ca. 1,2 Millionen e (ohne
Umbau am Bestand)
Variante B 2
(Freistehender Neubau in Nord-Süd-Richtung)
Fläche ca. 550 qm – Kosten ca. 1 Million e
Vorteile:
Direkte Anbindung an den Bestand,
das sog. „Innenatrium“ könnte als Sommerzimmer
im Grünen genutzt werden, Fensterfront zum Garten
Vorteile:
Inhaltlich sind die Vorschläge des Personals umgesetzt, Anbindung an den Bestand durch Verlängerung
des Vordaches möglich, der Garten würde nicht
geteilt
Nachteile:
Der rundlaufende Gang bedeutet lange Wege,
die Umnutzung diverser Räume wäre nötig
Variante A 2
(Neubau mit offenem Eingangshof)
Fläche 450 qm – Kosten ca. 1,1 Millionen e
Vorteile:
Nicht so abgekapselt wie Variante A 1,
Anbindung an den Bestand über Verlängerung des
Vordaches, der Bestand könnte ohne Umbaumaßnahmen bestehen bleiben, es gäbe eine zentrale
Eingangshalle, das Innenatrium wäre von außen
schön einsehbar
Nachteile:
Lange Wege im Freien für das Personal und die
Kinder, der Gruppenraum 2 des Bestandes verliert
einen Teil der Beleuchtung durch das Südfenster
Variante B 1
(Neubau Südseite als einfacher Baukörper)
Fläche ca. 550 qm – Kosten ca. 1 Million e
Vorteile:
Getrennte Eingänge zwischen Kindergarten und
Kinderkrippe waren möglich, direkte Anbindung an
den Bestand
Nachteile:
Architektonisch kein außergewöhnliches, jedoch
zweckmäßiges Gebäude. Die Organisation der
Gartenteilung von Kindergarten und Kinderkrippe
ist problematisch, da der Garten in zwei Bereiche
geteilt würde.
Nachteile:
Eine größere Schrägstellung ist aufgrund der
Belichtung der Gruppenräume problematisch,
der Bolzplatz müsste verlegt werden
Variante C 1
(Neubau Nordseite, eingeschossig)
Fläche ca. 600 qm – Kosten ca. 1,2 Millionen e
Vorteile:
Das Gebäude kann ein- oder zweigeschossig
(Variante C 2) gebaut werden, Bolzplatz kann unverändert bestehen bleiben, Oberlicht für die
Beleuchtung wäre möglich
Nachteile:
Bestehende Wohnhäuser (mind. Geb. Schulstr.6)
und die Garagen müssten abgerissen werden,
die Straße müsste verlegt werden, der bestehende
Mehrzweckraum müsste ebenfalls abgerissen werden
Variante C 2
(Neubau Nordseite, zweigeschossig,
einschließlich 5 – 7 Wohnungen)
Kosten ca. 2 Millionen e
Vorteile:
Im 1. Stock könnten fünf bis sechs Wohnungen entstehen (am besten für das Personal, da eine Fremdvermietung problematisch sein könnte)
Nachteile:
Abreißen wäre problematisch, da die Wohnungen
bewohnt sind, Wendeplatz für Müllauto und
Feuerwehr müsste zusätzlich errichtet werden
Nach dieser Vorstellung und gleichzeitigen
Diskussion der sechs verschiedenen Varianten wird
nochmals die ehemalige Variante A 2 mit zwei
Anbauten im Norden und Süden zur Sprache
gebracht. Es wird hervorgehoben, dass die langen
Wege halbiert würden, es jedoch im Norden keine
vernünftigen Freiflächen gäbe. Zudem wären zwei
Baustellen (wenn auch in Bauabschnitten) kostenintensiver.
Umbaumaßnahmen am derzeitigen Bestand wären
jedoch auch bei den vorgestellten Varianten notwendig.
Es wird angeregt, die Straße auch bei einem kleinen
Anbau umzuverlegen, da hierdurch eine bessere
Freifläche geschaffen würde. Gleichzeitig könne ein
problematischer Verkehrspunkt entschärft werden.
Weiter wird betont, dass die Kindergartenleitung in
die Planung mit einbezogen werden müsse. Bei der
Entscheidung für eine Variante wäre speziell auf die
Wünsche und Vorstellungen der Kindergartenleitung
bzw. des -personals einzugehen, da diese Personen
beurteilen könnten, wie praktikabel die einzelnen
Lösungen seien.
1. Bürgermeister Salzeder wird beauftragt, mit der
Leiterin des Kindergartens die einzelnen Varianten
durchzusprechen. Danach soll im Rahmen einer
Sondersitzung des Gemeinderates eine Lösung
gefunden werden.
3) Bauvorhaben
a) Abbruch und Neuaufbau einer Maschinenhalle auf Fl. Nr. 94, Forstmaierstraße 12
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag.
b) Neubau eines WHG-Lagers auf
Fl. Nr. 2225, Liebigstr. 17
Auch dieses Bauvorhaben wird durch den Gemeinderat befürwortet.
c) 8. Erweiterung der Bereitstellungsfläche
Gg.1.1 und Anbau Werkstattlager auf
Fl. Nr. 539, Wernher-von-Braun-Str. 1
Der Gemeinderat erteilt auch hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
4) Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung
bei Klugham
a) Unterschriftenliste mit Antrag
auf Erhöhung und Verbreiterung
der Unterführung
b) Antrag auf einen integrierten Geh- und
Radweg
Hinweis:
Im Juni-Mitteilungsblatt finden Sie eine
Beschreibung der möglichen Bau-Varianten
Nachdem an der Juni-Sitzung nur 11 Gemeinderatsmitglieder teilnahmen (5 fehlten entschuldigt), war
die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die
Juli-Sitzung verschoben worden.
Wie berichtet, beschloss der Gemeinderat nach eingehender Information und Beratung bereits in seiner
Sitzung vom 10. Mai 2016, dass von Seiten der
Gemeinde Aschau a. Inn kein Änderungsverlangen
an dem Ersatzneubau besteht und die Deutsche Bahn
die Eisenbahnunterführung bei Klugham 1:1 ersetzen
kann (Variante 1).
Aufgrund dieser Entscheidung war dem Bürgermeister in der Sitzung vom 14. Juni 2016 eine Unterschriftenliste mit 260 Unterschriften von Bürgern aus
Aschau und Umgebung überreicht worden, in welcher sich die Unterzeichner gegen die Erneuerung
der Klughamer Bahnbrücke mit den derzeitigen
Abmessungen aussprechen. Sie fordern vielmehr die
Verbreiterung und Erhöhung der Durchfahrt, um
diese zukunftsfähig zu gestalten.
Herr Erich Gottwald hatte mit Schreiben vom 30.
Mai 2016 außerdem beantragt, aus Gründen der
Verkehrssicherheit beim Ersatzbau der Eisenbahnunterführung bei Klugham einen Geh- und Radweg
zu integrieren.
Wie bekannt ist, muss sich die Gemeinde Aschau a.
Inn an den Kosten der Maßnahme beteiligen, sofern
sie ein Aufweitungsverlangen (größere Maße des
Bauwerks) stellt.
In diesem Fall könnten sich die Kosten wie folgt
zusammensetzen (Beispielrechnung, grobe Kostenschätzung):
Baukosten
Bahnüberführung
gesamt
1.200.000 e
720.000 e
Baukosten
Gemeindeanteil
ca. 60 %
Baukosten
Straßenanpassung
gesamt
Baukosten
Gemeindeanteil
ca. 60 %
Summe
Anteil der Gemeinde
590.000 e
354.000 e
1.074.000 e
Vorteilsausgleich
durch DB an Gemeinde
382.000 e
Zuschuss
Straßenanpassung
ca. 50 %
177.000 e
Verbleibende Kosten
für die Gemeinde
515.000 e
höhe für den Lkw-Verkehr) und eine lichte Weite
6,0 m (Fahrbahnbreite 5,50 m) aufweisen würde.
Laut einer groben Kostenschätzung würde die
Beteiligung der Gemeinde Aschau a. Inn am Bau
und an der Straßenanpassung in diesem Fall rund
515.000 e (mit Fördermitteln) betragen. Da es sich
um ein Bauwerk für die nächsten 100 Jahre handelt,
wäre das – auf ein Jahrhundert gesehen – ein Betrag
von 5.000 e jährlich.
Die Höhe der Zuschüsse in der Beispielrechnung
wird bezweifelt, da Fördermittel von der Finanzkraft
der Gemeinde abhängen. Da es sich bei der
Gemeinde Aschau a. Inn um eine finanzstarke
Gemeinde handle, sei eine Bezuschussung in Höhe
von 50 Prozent kaum zu erwarten.
Die Abstimmung über die Aufhebung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 10. Mai 2016 über
den Neubau der Bahnunterführung in Klugham
in den jetzigen Ausmaßen führt zu folgendem
Ergebnis:
6 Ja-Stimmen : 10 Nein-Stimmen
Im Rahmen der Beratung berichtet 1. Bürgermeister
Salzeder von einem Gespräch mit der Gemeinde
Jettenbach, die an einer Vergrößerung der Unterführung interessiert sei. Des Weiteren erinnert er an eine
Verkehrszählung vor ca. 2 Jahren, bei welcher ca.
1.200 Autos in beide Richtungen an einem Tag gezählt worden seien.
Diese Zahl wird von einigen Gemeinderäten angezweifelt. Es wird eine neue Verkehrszählung vorgeschlagen, um sich über die aktuellen Werte im Klaren
zu sein. Außerdem wird auf die Notwendigkeit
dieser Strecke für Landwirte hingewiesen.
Weshalb die Bahn den Neubau nach einem Standard
wie vor 100 Jahren errichten könne, wird seitens
einiger Gemeinderatsmitglieder angefragt. Bei jedem
neuen Bauwerk müsste der heutige technische
Standard eingehalten werden.
Weiter wird angesprochen, dass sich trotz der baulichen Veränderung an der Unterführung mehrere
Engstellen entlang der Strecke befinden. Es wird
darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für eine gut
ausgebaute Infrastruktur zuständig sei.
Damit ist der Antrag abgelehnt und es verbleibt bei
der getroffenen Entscheidung des Gemeinderates
vom 10.5.2016.
Eine Behandlung der Unterschriftenliste mit Antrag
auf Verbreiterung und Erhöhung der Unterführung
sowie über den Antrag auf einen integrierten Gehund Radweg erübrigt sich dadurch.
1. Bürgermeister Salzeder spricht sich im Laufe der
Diskussion für die Variante 2 aus, bei welcher die
Unterführung eine lichte Höhe von 4,50 m (Mindest-
Projektbestandteile sind im Wesentlichen:
5) Erneuerung Innkraftwerk Jettenbach –
Töging; Stellungnahme der Gemeinde
Aschau a. Inn
Wie bekannt ist, hat die VERBUND Innkraftwerke
GmbH für die Erweiterung und Effizienzsteigerung
des Innkraftwerks Jettenbach / Töging die Planfeststellung für den Gewässerausbau und die wasserrechtliche Zulassung für die Gewässerbenutzung am
Inn und Innkanal gemäß den wasserrechtlichen
Bestimmungen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn
beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Neubau Krafthaus Töging
- Neubau Wehranlage Jettenbach
- Stauzielerhöhung am Wehr Jettenbach mit
Ertüchtigung des Stauraums
- Anpassung / Ertüchtigung der Dämme /
Deiche des Innkanals
Die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens
lagen bis vor kurzem bei allen betroffenen Städten
und Gemeinden zur Einsichtnahme aus.
Als Information zur Sitzung haben die Mitglieder des
Gemeinderates einen Auszug aus den Allgemeinen
Informationen sowie aus der Kurzbeschreibung zu
dem Bauvorhaben des Planfeststellungsverfahrens
erhalten.
Mit enthalten sind darin auch folgende vier
Bauvorhaben:
- Neubau eines Betriebshauses für ein Pumpwerk bei Fraham, Fl. Nr. 13, Gemarkung
Fraham
- Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes als Schalt- und Steuerwarte,
Fl. Nr. 527, Gemarkung Fraham
- Wehr Jettenbach mit Wehrbrücke und drei
Betriebsgebäude, Fl. Nr. 70, Gemarkung Fraham
- Teilabbruch der bestehenden Wehranlage
Jettenbach, Fl. Nr. 70, Gemarkung Fraham
Zu diesen Bauvorhaben ist durch die Gemeinde
Aschau a. Inn baurechtlich Stellung zu nehmen.
Außerdem hat die Gemeinde als Träger öffentlicher
Belange in diesem Planfeststellungsverfahren ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Zusätzlich kann die Gemeinde als Trägerin
eigener Rechte von der Planung betroffen sein und
Einwendungen erheben.
6 Kleingartenanlage Oedhub
Für die Kleingartenanlage Oedhub besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Eigentümer beantragte, diesen zu ändern und den Geltungsbereich zu
verlegen.
Für die Änderung des Geltungsbereiches ist sowohl
eine Änderung des Flächennutzungs- als auch des
Bebauungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der kurzen Beratung wird betont, dass
der Grundstückseigentümer seine Kleingartenanlage
nicht erweitern möchte. Er ziele nicht auf mehr
Baurecht ab, sondern möchte sich mit einer
Bebauung in Richtung Straße orientieren und von der
Gemeindegrenze nach Waldkraiburg entfernen.
a) 10. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für den Bereich der beabsichtigten Änderung
des Geltungsbereiches für die Kleingartenanlage
Oedhub auf dem Grundstück Flur Nr. 1606,
Gemarkung Aschau a. Inn, zu ändern.
b) 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
„Kleingartenanlage Oedhub“
Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen, rechtskräftigen Bebauungsplanes Kleingartenanlage Oedhub zu ändern.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.
Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss
gefasst:
7) Verschiedenes
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den o.g. Bauvorhaben.
Allerdings wird durch die geplanten Maßnahmen ein
erhöhter Grundwasserpegel befürchtet. Es könnten
sich zum einen private Keller im Bereich des
Grundwasserpegels befinden, zum anderen auch die
gemeindlichen Versorgungsleitungen. Der Unterhalt
der Leitung sowie Erneuerungsmaßnahmen würden
dadurch massiv beeinträchtigt.
Der Vorhabensträger (VERBUND) hat entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung eines Anstieges des
Grundwasserpegels zu veranlassen.
a) Waldwege, Hecken und Sträucher
Die Waldbesitzervereinigung Mühldorf w.V. teilte
mit, dass sich die Waldwege-Situation bezüglich
bestimmter Wege in den letzten Jahren massiv verschlechtert habe. Holztransporteure fahren nur noch
bedingt das Holz ab, welches an den Wegen liege. In
den letzten Jahren habe sich die Aktivität des
Borkenkäfers massiv erhöht. Deswegen fällt zu allen
Jahreszeiten viel Holz an. Da aufgrund des
Lichtraumprofiles und der Wegesituation an den
meisten Stellen nur schlechte Umkehrmöglichkeiten
bestehen, müssen diese Wege durchgängig befahrbar
sein.
Bürgermeister Salzeder bittet die Grundstückseigentümer darum, dass Lichtraumprofil bis zu einer Höhe
von 4 m freizuschneiden, um eine bessere
Befahrbarkeit zu erreichen.
Das gleiche gelte für Hecken und Sträucher (im
Ortsbereich) an Grundstücksgrenzen zu Straßen und
Wegen. Der Bürgermeister erinnert die Grundstückseigentümer auch hier an das Zurückschneiden
der Bäume, Hecken und Sträucher, insbesondere im
Bereich von Sichtdreiecken.
Fußgänger, die den Gehweg benützen, sollten durch
überragende Äste und Zweige keinesfalls behindert
werden, damit sie nicht auf die Fahrbahn ausweichen
müssen.
Er bittet darauf zu achten, dass Verkehrszeichen,
Straßennamensschilder und Straßenlampen nicht
durch überhängende Zweige verdeckt werden.
b) Ferienprogramm 2016
Bürgermeister Salzeder gibt bekannt, dass es der
Gemeinde auch in diesem Jahr wieder gelungen sei,
in Zusammenarbeit mit Vereinen, Privatpersonen und
Geschäftsleuten ein äußerst attraktives Ferienprogramm aufzustellen. Er bedankt sich bei dieser
Gelegenheit bei allen, die dies für die Kinder ermöglicht haben.
c) Aschauer Laienbühne
In der Zeit vom 30. Oktober bis 13. November 2016
finden insgesamt 7 Aufführungen der Aschauer
Laienbühne in der Gemeindehalle statt. Es wird die
niederbayerische Groteske „Der Glockenkrieg“ (in
22 Bildern) von Alois Johannes Lippl aufgeführt.
d) Hochwasser
Da es im Juni bzw. Juli erneut zu Hochwasserfällen
im Gemeindegebiet kam, appelliert Bürgermeister
Salzeder an alle Grundstückseigentümer, zu überprüfen, ob die Versickerung der Oberflächenwässer auf
ihren Grundstücken funktioniere. Das Regenwasser
dürfe keinesfalls in den Schmutzwasserkanal oder
auf die Straße geleitet werden. In Zukunft werde es
hierzu vermehrt Kontrollen geben.
e) Ausfahrt an der Schulstraße
Gemeinderat Lukas Salzeder regt an, die Ausfahrt
von der Schulstraße in die Hauptstraße verkehrssicherer zu gestalten, da diese sehr unübersichtlich
sei. Bürgermeister Salzeder sagt eine Überprüfung
zu.
Aus der Verwaltung
Geeignete Personen für Ferienbetreuung gesucht
Um künftig eine Ferienbetreuung (3 Wochen während der Sommerferien, je eine Woche in den Osterund Pfingstferien) durchführen zu können, sucht die
Gemeinde Aschau a. Inn gegen Bezahlung geeignete
Personen (z. B. erfahrene Eltern) für die Betreuung
von Kindern von 6 bis 12 Jahren.
Wenn Sie an dieser Aufgabe Interesse haben, viel
Liebe und Geduld besitzen und Erfahrung im
Umgang mit Kindern haben, melden Sie sich bitte
möglichst bald bei Herrn Bürgermeister Alois
Salzeder (Tel. 9435-11) bzw. Herrn Stefan
Kirchbuchner (Tel. 9435-13).
Ehrung von Einser-Schülern und EinserAbsolventen
Die Gemeinde Aschau a. Inn ist stolz auf ihre jungen
Leute, die mit einem sehr guten Ergebnis die schulische oder berufliche Ausbildung abschließen. Auch
heuer ist wieder eine entsprechende Ehrung von
Schülern und Absolventen von Haupt- und
Realschule, Gymnasium, Wirtschafts-, Berufs- und
Fachoberschule, Fachhochschule, Universität oder
Berufsausbildung im Rahmen der Bürgerversammlung vorgesehen.
Bitte teilen Sie uns unter Vorlage einer Zeugniskopie
bis spätestens 30.09.2016 mit, wenn Sie in diesem
Jahr ein Abschlussergebnis mit einem Durchschnitt
bis 1,99 erzielt haben oder melden Sie sich bei Frau
Überacker (Tel. 9435-0).
Wir gratulieren
am 15. August 2016 zum 75. Geburtstag Herrn Kurt H o f f m a n n , Lärchenstr. 42,
am 17. August 2016 zum 75. Geburtstag Herrn Hermann B a u e r , Föhrenweg 7,
zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
am 13. August 2016 den Eheleuten Martha und Herbert G e r s t n e r , Kemating 7,
zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
am 24. August 2016 den Eheleuten Irmengard und Jakob T h a l h a m m e r , Lindenstr. 3.
Veranstaltungskalender August 2016
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Ferienprogramm – Figuren aus Stein
Öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus (Termin um eine Woche vorverlegt!)
Gottesdienst in der Pfarrkirche, anschl. Seniorenfrühstück i. Pfarrheim St. Anna
Ferienprogramm – Yoga für Kinder
Ferienprogramm – Badminton
Ferienprogramm - Tag bei der Feuerwehr
Gründungsversammlung Oldtimer Freunde Aschau – Gaststätte Scheuern
Ferienprogramm – Tennis-Schnuppertraining
Bergmesse der Pfarrei auf der Kampenwand (Steinlingalm)
Ferienprogramm – Malkurs 1. Tag
Ferienprogramm – Elektronikbasteln
SVA-Kegeln: Spielersitzung in der Kegelbahn
Ferienprogramm – Malkurs 2. Tag
Ferienprogramm – Malkurs Atelierbesuch
Ferienprogramm – Kegelnachmittag
Gartenbauverein: Kräutersträußerlbinden im Bauhof
Festgottesdienst in der Pfarrkirche (Patrozinium)
Aschauer Dorffest beim Pfarrheim St. Anna (bis 23:00 Uhr)
Ferienprogramm – Mit Bienen leben
Ferienprogramm – Ausflug Benediktbeuern
Ferienprogramm – Yoga für Kinder
Ferienprogramm – Kreatives zum Regenbogenfisch
Ferienprogramm – Eltern – Kind - Turnen
Ferienprogramm – Ponyreiten
Ferienprogramm – Schatzsuche im Obstgarten
Musikanten-Stammtisch im Hofcafé, Howaschen
Bittgang nach Thal, anschließend Gottesdienst
Gesellschaftsfahrt der Pferdefreunde Aschau
(Anmeldung bei Klemens Schneider, Handy 0160/3582986)
Ferienprogramm – Bogenschießen
Ferienprogramm – Rock the“Boomwhackers“
Ferienprogramm – Floristik mit Ähren
Freiwillige Feuerwehr: Stammtisch im Landgasthof Haselbach
Ferienprogramm – Kirchengeheimnisse
VdK-Jahresausflug zum „Duftbräu“, Samerberg
Ferienprogramm – Schönes für den Garten
Ferienprogramm – Yoga für Kinder
Ferienprogramm – Waldforscher unterwegs
10:00
11:00
14:00
Wir wünschen allen Lesern schöne Ferien und erholsame Urlaubstage!