An alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Kiel, 20.Juli 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem Jahr 1999 wird Beamten und Richtern in Schleswig-Holstein, wie auch in anderen Bundesländern, ein Beitrag zur Finanzierung ihrer Pensionen abverlangt. Das Verfahren läuft in der Weise ab, dass Erhöhungen der Bezüge nicht vollständig ausbezahlt, sondern dass von jeder Besoldungsanpassung 0,2 Prozentpunkte einbehalten werden. Der einbehaltene Teil fließt in einen Pensionsrücklagenfonds. Darin haben sich inzwischen rund 600 Millionen Euro angesammelt, über die ein Aufsichtsgremium wacht. Für die Richter und Staatsanwälte unseres Landes nimmt der Kollege Dr. Frank Engellandt, Richter am Finanzgericht Kiel und Besoldungsvorstand des Richterverbandes, diese Aufgabe wahr. Das Landesgesetz, aufgrund dessen der Besoldungsabschlag einbehalten wird, läuft zum Jahresende 2017 aus. Damit ergeben sich für den Gesetzgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: Eine Verlängerung des Gesetzes wäre zwar möglich, würde aber die Besoldung - wegen der absenkenden Wirkung der Einbehalte - noch dichter an die rote Linie der Verfassungswidrigkeit rücken, die ja in Schleswig-Holstein fast erreicht ist. Deshalb schwebt der Landesregierung eine andere Lösung vor, die bereits mit den drei Spitzenorganisationen des Öffentlichen Dienstes, DGB, DBB und Richterverband, abgestimmt und gestern vom Kabinett beschlossen worden ist. Vorgesehen ist, dass der Abschlag mit dem Auslaufen des Gesetzes entfällt. Das bedeutet, dass letztmalig im Jahr 2017 von der dann fälligen Gehaltsanpassung 0,2 Prozent- 2 punkte einbehalten und in den Fonds eingezahlt werden. Ab dem Jahr 2018 werden Erhöhungen der Bezüge, sowohl für Aktive als auch für Pensionäre, ungeschmälert zahlbar gemacht. Damit wird eine langjährige Forderung auch unseres Verbandes endlich erfüllt. Der Pensionsfonds wird auch in Zukunft weiter ausgebaut. Ab 2018 zahlt das Land aus Haushaltsmitteln jährlich etwa 77 Millionen ein. Im Gegenzug erhält das Land das Recht, Spitzen der Pensionsbelastung durch Entnahmen aus dem Fonds bis zur Grenze der eigenen Einzahlungen auszugleichen. Damit wird eine insgesamt ausgewogene Lösung geschaffen, die einen wichtigen Schritt zur weiteren finanziellen Absicherung unserer Pensionsansprüche darstellt. Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte die beigefügte Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der gestern vom Kabinett gebilligt wurde. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Wilfried Kellermann Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes
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