Rundschreiben unseres Vorsitzenden vom 20.07.2016 zu diesem

An alle
Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Kiel, 20.Juli 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem Jahr 1999 wird Beamten und Richtern in Schleswig-Holstein, wie auch in anderen
Bundesländern, ein Beitrag zur Finanzierung ihrer Pensionen abverlangt. Das Verfahren
läuft in der Weise ab, dass Erhöhungen der Bezüge nicht vollständig ausbezahlt, sondern
dass von jeder Besoldungsanpassung 0,2 Prozentpunkte einbehalten werden. Der einbehaltene Teil fließt in einen Pensionsrücklagenfonds. Darin haben sich inzwischen rund 600
Millionen Euro angesammelt, über die ein Aufsichtsgremium wacht. Für die Richter und
Staatsanwälte unseres Landes nimmt der Kollege Dr. Frank Engellandt, Richter am Finanzgericht Kiel und Besoldungsvorstand des Richterverbandes, diese Aufgabe wahr.
Das Landesgesetz, aufgrund dessen der Besoldungsabschlag einbehalten wird, läuft zum
Jahresende 2017 aus. Damit ergeben sich für den Gesetzgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: Eine Verlängerung des Gesetzes wäre zwar möglich, würde aber die
Besoldung - wegen der absenkenden Wirkung der Einbehalte - noch dichter an die rote
Linie der Verfassungswidrigkeit rücken, die ja in Schleswig-Holstein fast erreicht ist. Deshalb schwebt der Landesregierung eine andere Lösung vor, die bereits mit den drei Spitzenorganisationen des Öffentlichen Dienstes, DGB, DBB und Richterverband, abgestimmt
und gestern vom Kabinett beschlossen worden ist.
Vorgesehen ist, dass der Abschlag mit dem Auslaufen des Gesetzes entfällt. Das bedeutet, dass letztmalig im Jahr 2017 von der dann fälligen Gehaltsanpassung 0,2 Prozent-
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punkte einbehalten und in den Fonds eingezahlt werden. Ab dem Jahr 2018 werden Erhöhungen der Bezüge, sowohl für Aktive als auch für Pensionäre, ungeschmälert zahlbar
gemacht. Damit wird eine langjährige Forderung auch unseres Verbandes endlich erfüllt.
Der Pensionsfonds wird auch in Zukunft weiter ausgebaut. Ab 2018 zahlt das Land aus
Haushaltsmitteln jährlich etwa 77 Millionen ein. Im Gegenzug erhält das Land das Recht,
Spitzen der Pensionsbelastung durch Entnahmen aus dem Fonds bis zur Grenze der eigenen Einzahlungen auszugleichen. Damit wird eine insgesamt ausgewogene Lösung
geschaffen, die einen wichtigen Schritt zur weiteren finanziellen Absicherung unserer Pensionsansprüche darstellt.
Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte die beigefügte Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf
der Landesregierung, der gestern vom Kabinett gebilligt wurde.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Wilfried Kellermann
Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes