Vereinbarung zur Bildung einer Spielgemeinschaft nach VSPO 10.4 / VSPO Anlage 8 . Zwischen nachfolgenden Vereinen wird folgende Vereinbarung getroffen: Verein 1: (Vereinsname) Name, Vorname Adresse Telefon/ E-Mail Verein 2: (Vereinsname) Name, Vorname Adresse Telefon/ E-Mail Die genannten Vereine bilden für die Saison eine Spielgemeinschaft für folgende Mannschaften: Frauen Spielklasse: Männer Verein der die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem BVV übernimmt: Verein der zum Ende des Spieljahres das Spielrecht erhält: Verein der die Bestimmungen der VSPO 9.7. (Stellung der PflichtjugendMannschaft) erfüllt: 1 2 3 Die Spielgemeinschaft soll folgenden Namen haben: SG / Die Gebühr nach FO trägt der Verein: Datum: Verein 1 (rechtsverbindliche Unterschrift) Diesem Antrag ist beizulegen: Anlage zum SG-Antrag. Verein 2 (rechtsverbindliche Unterschrift) Vereinbarung zur Bildung einer Spielgemeinschaft nach VSPO 10.4 / VSPO Anlage 8 . ANLAGE Verein 1 Verein 2 Zur Beantragung einer Spielgemeinschaft müssen je Mannschaft je drei Spieler der beiden Vereine benannt werden. Diese sechs Spielerpässe müssen der jeweiligen Mannschaft zugewiesen werden. Mannschaft 1: Spielername, -vorname Pass-Nr. 1 1 2 2 3 3 Spielername, -vorname Pass-Nr. Spielername, -vorname Pass-Nr. Spielername, -vorname Pass-Nr. Mannschaft 2: Spielername, -vorname Pass-Nr. 1 1 2 2 3 3 Mannschaft 3: Spielername, -vorname Pass-Nr. 1 1 2 2 3 3 Verein 1 (rechtsverbindliche Unterschrift) Verein 2 (rechtsverbindliche Unterschrift)
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