KTM AG Beschlussvorschläge des Vorstands und

KTM AG
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Fassung, Juni 2016
KTM AG
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
gemäß § 108 Aktiengesetz
1. Tagesordnungspunkt:
Wahlen in den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der KTM AG schlägt vor, zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss zu
fassen:
Beschluss:
Mag. Friedrich Roithner, geboren am 10.03.1963, Harbacher Straße 17, 4040 Linz, wird mit
Wirkung ab 21.07.2016 in den Aufsichtsrat gewählt und zwar für die restliche Funktionsperiode des
in der 28. ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2016 neu gewählten Aufsichtsrats.
Hinweis:
Mit 20.07.2016 endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Josef Blazicek,
infolge Zurücklegung seines Mandats. Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus vier von der
Hauptversammlung gewählten und zwei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern
zusammengesetzt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Punkt 9.1. der Satzung aus mindestens drei
und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. In der
außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 steht nunmehr ein Mitglied zur Wahl an, um
diese Zahl wieder zu erreichen. Der zur Wahl in den Aufsichtsrat anstehende Kandidat wird für die
restliche Funktionsperiode des in der 28. ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2016
gewählten Aufsichtsrats in den Aufsichtsrat gewählt. Für den Fall der Beibehaltung des
gegenwärtigen Bilanzstichtags zum 31. Dezember würde die Funktionsperiode des zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, auslaufen.
Der vorstehende Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats beruht auf einer Empfehlung des
Aufsichtsrats. Die Empfehlung wurde auf der Grundlage der Anforderungen des Corporate
Governance Kodex abgegeben.
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Vgl. dazu die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 Aktiengesetz, welche auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor Relations veröffentlicht ist.
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2. Tagesordnungspunkt:
Änderung der Satzung infolge Zurückziehung der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt
(MFT) der Wiener Börse (Delisting) und Umstellung auf Namensaktien.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTM AG schlagen vor, zu diesem Tagesordnungspunkt
folgende Beschlüsse zu fassen:
Beschlüsse:
1.
Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf Namen.
2.
Die Satzung wird in den Punkten 4.2. (bisher: Grundkapital, Inhaberaktien) samt Überschrift
zu Punkt 4., 5.2. (Form und Inhalt der Aktienurkunden), 18.1. und 18.2.
(Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung) und 19.2. (Stimmrecht) neu gefasst und
die Punkte 4.3. und 4.4. (bisher: Grundkapital, Inhaberaktien) der Satzung werden ersatzlos
aufgehoben. Die Punkte 4.2., 5.2., 18.1., 18.2. und 19.2. samt Überschrift zu Punkt 4. erhalten
folgenden Wortlaut:
„4.
Grundkapital, Namensaktien und Aktienbuch
4.2. Sämtliche Aktien lauten auf Namen. Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch. Die
Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienbuch insbesondere die
Informationen gemäß § 61 Abs. 1 AktG bekannt zu geben. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienbuch eingetragen ist.
5.
Form und Inhalt der Aktienurkunden
5.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, mehrere Aktien in einer Urkunde zusammenzufassen
(Globalaktie).
18.
Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
18.1. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung
18.2. Nur solche Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren
Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung per Post, per Telefax oder E-Mail an die im Rahmen der
Einberufung bekannt gegebene Kontaktperson zugeht.
19.
Stimmrecht
19.2. Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist mit Vollmacht, die an die
Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar
festzuhalten ist, möglich. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Die Übermittlung der
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Vollmacht an die Gesellschaft kann auch per Post, per Telefax oder E-mail an die im
Rahmen der Einberufung bekannt gegebene Kontaktperson erfolgen.“
Hinweis:
Vgl. dazu den Entwurf der geänderten Satzung im Änderungsmodus, welche auf der Internetseite
der Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor Relations veröffentlicht ist.
Die Streichung von Punkt 4.4. (bisher: Grundkapital, Inhaberaktien) erfolgt bereinigungsweise vor
dem Hintergrund, als diese Ermächtigung innerhalb von 5 Jahren seit deren Eintragung im
Firmenbuch (23.01.2010) nicht in Anspruch genommen wurde.
Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien:
Die KTM AG hat ihre Aktien vom Dritten Markt (MFT) der Wiener Börse mit Wirkung zum Ablauf
des 24.06.2016 zurückgezogen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zwingend eine
Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien vorzunehmen. Aus diesem Grund muss auch die
Satzung entsprechend geändert werden. Die erforderliche Beschlussfassung soll in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 erfolgen.
Nach der Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien müssen sich die Aktionäre der KTM AG
in das Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen und dazu der Gesellschaft folgende Angaben
bekanntgeben:
1.
Natürliche Personen: Titel; Name; Vorname; Geburtsdatum; Zustelladresse
Juristische Personen: Firma; Firmenbuchnummer oder Registernummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; Zustelladresse
2.
Nennbetrag der Aktien
3.
auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs.
1 AktG, auf das sämtliche Zahlungen zu leisten sind
4.
Eigentumsverhältnisse
Hinweis: Gehören die Aktien wirtschaftlich einer anderen Person (beispielsweise einem
Treugeber), so sind die Angaben in Ziffern 1. und 2. auch hinsichtlich der Person zu machen,
der die Aktien wirtschaftlich gehören, sofern der Aktionär kein Kreditinstitut im Sinn des § 10a
Abs. 1 AktG ist.
Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf
Namensaktien wird auf der Homepage der Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor
Relations nach der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 zur Verfügung gestellt.
Die von den Aktionären bekannt gegebenen Angaben sind nach dem AktG idF GesRÄG 2011
verpflichtend in das Aktienbuch einzutragen. Die KTM AG ist verpflichtet, ein derartiges Aktienbuch
zu führen.
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Die Eintragung in das Aktienbuch ist von entscheidender Bedeutung, da nach der Umstellung nur
eingetragene Aktionäre gegenüber der Gesellschaft sämtliche Aktionärsrechte, insbesondere das
Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Dividendenbezugsrecht, ausüben können.
Auch nach der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien wird die Rechtsstellung der
Aktionäre, die dann im Aktienbuch eingetragen sind, nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung an der
Gesellschaft bleibt unverändert aufrecht.
Details zur technischen Abwicklung der Umstellung werden rechtzeitig von der jeweiligen
Depotbank zur Verfügung gestellt werden.
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