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NRW: Sozialhilfeausgaben 2015 auf 7,7 Milliarden Euro brutto gestiegen
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Düsseldorf (IT.NRW). Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölf-
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ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren im Jahr 2015 um 4,2 Prozent höher als
ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches
Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto rund 7,7 Milliarden Euro für Sozialhilfe
aus. Abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) von 526 Millionen Euro ergaben sich Nettoausgaben für NordrheinWestfalen in Höhe von rund 7,2 Milliarden Euro (+4,3 Prozent). Je Einwohner wurden
in NRW im Jahr 2015 rein rechnerisch 403 Euro für Sozialhilfeleistungen aufgewendet,
2014 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben bei 390 Euro gelegen.
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Den größten Anteil an den Nettoausgaben hatten im vergangenen Jahr Leistungen
nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII mit 72,7 Prozent. Hierbei handelte
es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (55,3 Prozent) und Hilfe zur Pflege (12,8 Prozent). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (viertes Kapitel SGB XII) machten 21,4 Prozent
und die Ausgaben für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel
SGB XII) 5,9 Prozent der Gesamtausgaben aus.
Rund zwei Drittel (64,3 Prozent oder 4,8 Milliarden Euro) der Bruttoausgaben wurden
für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt. Wie die Statistiker mitteilen, wurden
für die Berechnung der Summe der Bruttoausgaben (rund 7,5 Milliarden Euro) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen nicht berücksichtigt, da diese nicht nach Art der Einrichtung ausgewiesen werden können. Die
restlichen 2,7 Milliarden Euro wurden für Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen
gewährt.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe finanzierten als überörtliche
Träger knapp zwei Drittel (62,6 Prozent) der Bruttoausgaben der Sozialhilfe (rund 4,8
Milliarden Euro); das restliche Drittel (rund 2,9 Milliarden Euro) wurde von den zuständigen örtlichen Trägern (kreisfreie Städte und Kreise) aufgebracht. (IT.NRW)
(200 / 16) Düsseldorf, den 28. Juli 2016
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie im Internet unter:
http://www.lds.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/200_16.pdf
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