Ausschreibung - MSC

36. Wendeburger Stoppelfeldslalom 2016
Ausschreibung
1. Veranstalter:
MSC Wendeburg
2. Veranstaltungsort:
Feldmark Gemeinde Wendeburg
3. Veranstaltungstermin:
02.09.2016 bis 04.09.2016
4. Zeitplan:
02.09.16
ab 14.00 Uhr
15.00 bis 18.00 Uhr
Boxenvergabe
Technische Abnahme und Papierabnahme
08.00 bis 10.00 Uhr
10.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 17.30 Uhr
Technische Abnahme, Nachprüfung und
Papierabnahme
Einführungsrunde (zu Fuß)
Rennen A 1. Lauf und 2. Lauf
09.00 bis 11.00 Uhr
11.30 bis 13.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
ca. 17.30 Uhr
Sprintrennen (Viertel Meile)
Rennen A 3. Lauf
Rennen B
Siegerehrung
03.09.16
04.09.16
5. Grundlagen:
Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung. Bitte
beachten: Alle Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. Während der Veranstaltung können die Ergebnisse
unter www.msc-wendeburg.de/start abgerufen werden.
6. Streckenführung:
Über die Streckenführung entscheidet allein der Veranstalter. Ein Protest gegen die
Streckenführung ist nicht möglich.
7. Teilnehmer:
Die Teilnehmer der Klassen 1-5 müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sein,
welches bei der Papierabnahme, sowie auch im Fahrerlager kontrolliert wird. Sie sind zum Tragen eines
Schutzhelmes und zum Anlegen des Sicherheitsgurtes verpflichtet. Ferner ist vorgeschrieben, während eines
Rennens eine sogenannte Halskrause zu tragen und alle Körperteile müssen mit Kleidung bedeckt sein.
Für alle Teilnehmer gilt absolutes Alkoholverbot.
7a. Teilnehmer Klasse 6:
Die Klasse 6 startet für sich und darf nicht an Rennen B teilnehmen.
Die Fahrer in dieser Klasse dürfen nur im Alter von 16-17 Jahren sein. Eine Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten muss bei der Papierabnahme vorliegen.
Jeder Fahrer muss eine mündliche Prüfung über Flaggenkunde etc. absolvieren.
Außerdem muss eine Fahrprüfung auf einem von uns gestellten Fahrzeug abgelegt werden. Diese wird am
27.08.2016 durchgeführt. Treffen hierzu ist am 27.08.16 um 12.00 Uhr auf dem Hof in der Peiner Straße 10a,
38176 Wendeburg.
Weitere Infos und Anmeldung zur Fahrschule unter:
0160 97236028 Ulrich Rickmann
(hier muss sich per SMS oder WhatsApp mit Namen zur Fahrschule angemeldet werden)
8. Nennungen:
Nennungen haben schriftlich oder auf elektronischem Weg (Website) pro Fahrer bzw.
Fahrerin zu erfolgen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Eine Nennung gilt als angenommen, wenn sie zusammen mit der Überweisung
des Nenngeldes bis zum 20.08.16 vollständig ausgefüllt und vom Fahrer bzw. Fahrerin unterschrieben
dem Veranstalter vorliegt. Bei zu großem Nennungseingang erfolgt eine Begrenzung. Pro Fahrzeug
sind max. zwei Fahrer, oder zwei Fahrer und eine Fahrerin, oder ein Fahrer und 2 Fahrerinnen, oder 3
Fahrerinnen möglich.
9. Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt für die Klasse 1-5 60,00 €, Klasse 6 (Jugend) 20,00 € inklusive Versicherung. Das Geld ist
auf das Konto des MSC Wendeburg, Kontonummer: 10002665 bei der Kreissparkasse Peine (BLZ 252 500 01)
IBAN: DE50252500010010002665 BIC: NOLADE21PEI bis zum 22.08.16 zu überweisen. Bezahltes Nenngeld
wird nicht zurückerstattet.
Nach dem 20.08.16 sind Nachnennungen nur im Einzelfall und bei telefonischer Benachrichtigung möglich. Die
Kosten betragen dann 85,00 €.
Ca. 5 Tage vor dem Start wird eine Nennungsbestätigung zugesandt. Diese ist zur Veranstaltung
mitzubringen.
10. Klasseneinteilung:
Für Rennen A erfolgt eine Klasseneinteilung in 6 Klassen!
Klasse 1: Fahrzeuge bis 75 PS / 55 KW ohne Allrad
Klasse 2: Mehr als 75 PS / 55 KW bis 110 PS / 81 KW ohne Allrad
Klasse 3: Mehr als 110 PS / 81 KW ohne Allrad (Klasse 1-3 ist serienmäßig)
Klasse 4: Verbesserte Fahrzeuge und Allradfahrzeuge, die keine Eigenbauten sind
Klasse 5: Eigenbauten
Klasse 6: Bis 75 PS / 55 KW (Juniorklasse) ohne Allrad
Die Klasseneinteilung liegt alleine im Ermessen der Fahrzeugabnehmer.
11. Fahrzeuge:
Die Fahrzeuge müssen über eine funktionstüchtige Bremsanlage und einen Hosenträgergurt verfügen. Türen
und Hauben sind gegen unbeabsichtigtes Öffnen zu sichern, Hauben müssen aber ohne Werkzeug zu öffnen
sein. Fahrertürfenster und Frontfenster müssen mit einem Schutzgitter (max. Lochgröße 5x5 cm.) in der
Fensteröffnung versehen sein. Die Türen der Fahrzeuge dürfen nicht entfernt werden (Lichtschranke).
Sämtliches Glas (außer Innenspiegel) ist zu entfernen.
Verletzungsgefährdende Teile (Zierleisten usw.) sind zu entfernen. Aus Sicherheitsgründen sollte der
serienmäßige Tank verwendet werden. Wird der serienmäßige Tank nicht verwendet, so ist dieser zu entfernen.
Grundsätzlich darf nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff mitgeführt werden. Nicht serienmäßig positionierte Kühler und
dessen Leitungen müssen zum Fahrer abgeschottet werden. Als Rammschutz dürfen nur serienmäßige
Stoßfänger benutzt werden. Die Startnummern sind auf ein 300 x 300 mm großes Schild auf dem Dach
senkrecht in Fahrtrichtung rechts außen zu befestigen. Bei mehreren Startern muss dieses Schild pro Lauf
austauschbar sein. Eine falsche oder unlesbare Startnummer führt zur Disqualifikation des jeweiligen Rennens.
Fremdkörper aller Art sind an der Bereifung nicht erlaubt. Abschleppösen sind in den Klassen 1 - 4 und 6 vorn
und hinten beizubehalten. Auch in der Klasse 5 müssen Ösen nach PKW Norm vorhanden sein. Freistehende
angetriebene Hinterräder müssen mit einem Schmutzfänger, der bis 20 cm über den Boden reicht, abgedeckt
sein. Der Fahrersitz muss den festen Halt des Fahrers gewährleisten. Ein Notausschalter muss von außen zu
bedienen sein, die Betätigung muss im Bereich der linken A-Säule angebracht sein. Ein Überrollbügel ist für
alle Klassen vorgeschrieben. (Siehe auch Klasse 6 und MSC Internetplattform).
Für Klasse 6:
Der PKW darf maximal 75 PS unter der Haube haben. Es darf nur eine Achse angetrieben werden. Frontscheibe
und Fahrertürscheibe sind durch ein Gitter (max. Lochgröße 5x5 cm.) zu sichern. Das Glas ist vollständig zu
entfernen, Hosenträgergurt ist vorgeschrieben. Ein Überrollkäfig mit Diagonalstrebe hinten und Seitenstrebe in
der Türöffnung müssen vorhanden sein. In Beckenhöhe des Käfigs muss ein Rohr mit einem Durchmesser von
40mm eingeschweißt sein. (Rohrwandstärke mind. 2 mm). Im Innenraum dürfen keine losen Teile vorhanden
sein. Die Motorhaube muss mechanisch gesichert sein. Ein elektrischer Notausschalter muss von außen zu
betätigen sein, er muss im Bereich Fahreraußenspiegel angebracht sein. Eine Staub- und eine Bremsleuchte
müssen im Fahrzeug, oben hinten, angebracht werden.
12. Fahrvorschriften und Fahrerlager:
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.
Außerhalb der Rennstrecke ist im Schritttempo zu fahren (gilt insbesondere für das Fahrerlager). Verstöße gegen
die Fahrerlagerordnung werden mit Strafsekunden, bzw. Punktabzug oder sogar Rennausschluss geahndet. Der
jeweilige Fahrer hat für das ordnungsgemäße Anbringen seiner Startnummern zu sorgen. Bei Rennen A ist ein
absichtliches Traktieren anderer Fahrzeuge untersagt. Das Mitnehmen einer zweiten Person im Fahrzeug ist
strikt untersagt. Die Benutzung des Fahrerlagers erfolgt auf eigene Gefahr.
Jedes startende Fahrzeug erhält im Fahrerlager eine ca. 6 x 5m große, nummerierte Parkbox, die von jedem
Teilnehmer gegen eine Kaution von 50,00 € gemietet werden muss. Die Box muss mit einer Folie über die
gesamte Fläche ausgelegt werden (Foliengröße min. 6 x 5 Meter). Der Betrag wird zurückerstattet, wenn
diese Parkbox wieder in einem einwandfreien Zustand an den Veranstalter übergeben wird. Pro Box ist nur ein
Servicefahrzeug zugelassen. Dieses wird durch einen von uns versandten Aufkleber identifiziert. Fahrzeuge ohne
Aufkleber werden aus dem Fahrerlager entfernt. Ein funktionstüchtiger 6 kg Feuerlöscher (Mindestgröße) ist pro
Box bereitzustellen. Ab 4 Autos pro Team können Boxen ab dem 06.08.16 unter [email protected]
reserviert werden. Ab 5 Boxen pro Team wird in 5er Schritten jeweils eine Box weniger vergeben.
13. Fahrzeugabnahme:
Die Fahrzeuge werden von durch den Veranstalter gestellte Personen hinsichtlich der Fahrzeugbestimmungen
unter Punkt 10 und 11 aufgeführten Punkte bei der technischen Abnahme geprüft. Gleichzeitig erfolgt die
Klasseneinteilung, die allein im Ermessen des Veranstalters liegt.
14. Durchführung:
Rennen A:
Es starten max. 8 Fahrzeuge über eine Distanz von max. 3 Runden je Lauf. Es erfolgt eine Zeitnahme. Ein Lauf
gilt als gefahren, wenn der Teilnehmer am Vorstart erfasst ist (1.Reihe). Nach einem eventuellen Rennabbruch
muss jedes noch intakte Fahrzeug auf der Rennstrecke diese durch das Ziel verlassen, um für den
abgebrochenen Lauf eine neue Startberechtigung zu erhalten.
Bei mehreren Fahrern auf einem Fahrzeug kann der Veranstalter die Startreihenfolge ändern. Der Schnellste aller
Läufe stellt somit den Sieger. Die Startnummernreihenfolge innerhalb der Klasse ergibt sich aus dem
Nennungseingang. Die Startreihenfolge der Klassen wird aufgerufen.
Sprintrennen:
2 Teilnehmer starten auf einer Strecke von ca. einer „viertel Meile“ im Kopf an Kopf Rennen. Es gilt das K O System, der jeweilige Sieger kommt in die nächste Runde. Es wird klassenweise gestartet.
Rennen B:
Das Rennen B startet ohne Klasse 5 und 6.
Jedes teilnehmende Fahrzeug hat jetzt nur noch eine feste Startnummer, die nach dem ersten Start des
Fahrzeugs vom Veranstalter im System festgelegt wird. Die Startreihenfolge ist nicht vorgeschrieben (hinten
anstellen). Die Anzahl der Fahrzeuge pro Start und der Rundenzahl legt der Veranstalter fest. Gewertet wird nach
Punkten (1. Fahrzeug im Ziel 8 Punkte, 2. Fahrzeug 6 Punkte, 3. Fahrzeug 4 Punkte, 4. Fahrzeug 2 Punkte.) Um
16.50 Uhr startet der letzte Lauf (Dauer bis 17.00 Uhr) mit allen noch fahrtüchtigen Startern. Das Fahrzeug
mit der höchsten Punktzahl aus allen Läufen um 17.00 Uhr ist Sieger von Rennen B. Fahrerwechsel sind erlaubt,
diese dürfen jedoch nur im Fahrerlager durchgeführt werden (gilt auch für Reparaturen und Betanken der
Fahrzeuge). In der Wartezone hat der Fahrer im Fahrzeug zu sitzen!
Beim Rennen A wird die Fahrzeit des Fahrers gewertet, in Rennen B dagegen wird das Fahrzeug gewertet
(unabhängig vom Fahrer). Das Auslassen von Streckenmarkierungen führt zu 10 Strafsekunden bei Rennen A,
bzw. Punktverlust bei Rennen B. Mutwilliges, wiederholtes Überfahren der Streckenbegrenzung führt in jedem
Falle zu sofortiger Disqualifikation.
15. Preise:
Rennen A:
☺
3 Siegerpokale pro Klasse
☺
1 Damenpokal Klasse 1-5
☺
1 Wanderpokal Klasse 1-5 für den Zeitbesten jeder Klasse (bei dreimaligem Gewinn in
ununterbrochener Reihenfolge geht der Wanderpokal in Besitz des Fahrers über).
Sprintrennen:
☺
Die Gewinner je Klasse erhalten eine Siegerprämie
Rennen B:
☺
5 Siegerpokale, eventuelle Sponsorengelder.
16. Wertungsausschluss:
Zuwiderhandlungen gegen diese Ausschreibung, sowie Nichtbeachtung von Anweisungen des Veranstalters oder
seinen Helfern wird mit sofortigem Wertungsausschluss bestraft.
17.Versicherung:
Für Teilnehmer, Zuschauer und Helfer ist vom Veranstalter eine Versicherung abgeschlossen worden.
18. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer:
a) Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer, -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivile- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem
von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung
vereinbart ist.
b) Haftungsverzicht. Die Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer, -Halter und deren Helfer) verzichten durch Abgabe
der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht
des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
- die DAM, deren Präsidenten, Mitglieder oder Mitarbeiter.
- die DAM bildenden Clubs (NAVC, DAMCV, MSR), die NAVC- Landesverbände,
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer.
- Behörden, Renndienste, Rennstreckeneigentümer und irgendwelcher andere Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
Straßen samt Zubehör verursacht werden.
- gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer und Kfz-Halter), soweit der Unfall oder Schaden nicht
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht Schäden in Form der Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
c) Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den
Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch den
Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im
Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss
vereinbart ist.
19. Disqualifikation:
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer und Fahrzeuge, welche die Sicherheit oder Umwelt gefährden von
der Veranstaltung auszuschließen.
20. Allgemeines:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Ausschreibung schriftliche oder mündliche
Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind dann Bestandteil der Ausschreibung.
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift einverstanden, dass seine Daten für vereinsinterne Zwecke
des MSC- Wendeburg gespeichert werden dürfen und im Internet veröffentlicht werden.
21. Umweltschutz:
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass jede Verschmutzung der Umwelt, insbesondere durch KFZ Betriebs-Stoffe
sofort entsorgt und dem Veranstalter gemeldet werden muss. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter
das Recht vor, jeden Vorfall dieser Art zur Anzeige zu bringen.
An den Ortseingängen von Wendeburg ist der Weg zur Rennstrecke ausgeschildert.
Wir hoffen auf faires und sportliches Verhalten und wünschen viel Spaß.
Kontaktadresse:
Jessica Berthold
Fasanenstrasse 12
38159 Vechelde
Tel:
0173 5777461
E-mail: [email protected]