Liebe Eltern, mit diesem Brief bestätigen wir, dass Ihr Kind _________________________ für das Kinderlager 2016 angemeldet ist. Vielen Dank für Ihre Anmeldung und das damit verbundene Vertrauen. Wir, die Leiter des Kinderlagers, freuen uns sehr, Ihr Kind demnächst beim Vortreffen kennenzulernen. Falls Sie noch Fragen zum Lager haben sollten, können Sie uns gerne persönlich unter 07666/7260 (Valentin Marronaro) oder 07666/912537 (Philippe Andant) anrufen oder per E-Mail kontaktieren: [email protected] [email protected]. Anbei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kinderlager 2016 der KjG Denzlingen. Bitte vergessen Sie nicht den Teilnehmerbeitrag auf das in der Fußzeile genannte Konto zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen Valentin Marronaro (Lagerleitung) Philippe Andant (Lagerleitung) Katholische E-Mail: [email protected] Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de Berlinerstraße 18 79211 Denzlingen Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisevertrag Kinderlager der KjG St. Jakobus Denzlingen Dieser Vertrag, zur Teilnahme am Kinderlager 2016 "Melchingen" (Veranstaltung) wird zwischen der Katholischen jungen Gemeinde Denzlingen (Veranstalter) und dem Erziehungsberechtigten, der die Zeltlager Anmeldung unterschrieben hat, geschlossen und erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter gültig (siehe Blatt 1). Daten des Vertrags Termin: Ort: Träger: 31.07.2016 bis 09.08.2016 Melchingen Katholische junge Gemeinde Denzlingen Weitere Informationen finden Sie unter: www.kjg-denzlingen.de Enthaltene Leistungen Hin- u. Rückfahrt, Unterkunft (in Geschlechter getrennten Zelten), tägliche Verpflegung sowie jederzeit verfügbare Getränke, Haftpflicht- und Unfallversicherung, eine 24h-Betreuung, Gestaltung des Aufenthalts durch z.B. Bastelworkshops, Ausflüge und Spiele. Die sachgemäße Betreuung liegt in Händen erfahrener und geschulter Gruppenleiter (Inhaber der Jugendleiterkarte “JULEICA”) der Leiterrunde der KjG Denzlingen. Diesen obliegt die Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Anmeldung: Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder starken Verhaltensauffälligkeiten mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigung/Auffälligkeit zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist. Erfolgt durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, weil ihm über eine solche Beeinträchtigung oder Auffälligkeit nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter vor, aus diesem Grund den Vertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen, falls eine (weitere) Teilnahme nach dem Ermessen des Veranstalters aufgrund der besonderen Umstände der Freizeit nicht (mehr) möglich oder zumutbar ist. Katholische E-Mail: [email protected] Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de Berlinerstraße 18 79211 Denzlingen Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811 Kündigung / Rücktransport: Dieser Vertrag kann vom Veranstalter auch noch während der Freizeit gekündigt werden, insbesondere aufgrund massiven Fehlverhaltens des Teilnehmers (z.B. vorsätzliche Gefährdung anderer Teilnehmer trotz mehrfacher Ermahnung) oder auf Veranlassung des Erziehungsberechtigten. Für diese außerordentliche Rückfahrt tragen die Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung und alle dabei anfallenden Kosten. Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Zahlungsweise: Der Veranstalter behält sich vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Platzgebühren anzupassen. Die Teilnahmegebühren müssen vom Erziehungsberechtigten des Teilnehmers nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter auf das auf der Anmeldung genannte Konto des Veranstalters zu überweisen. Eine Ratenzahlung ist nach Rücksprache möglich. Für sozial schwache Familien, die den Betrag nicht aufbringen können, stehen Hilfe/Lösungen im Pfarrbüro bereit. Rücktritt / Ausfall: Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i. Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen: Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Preises, Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Preises, Rücktritt von 7 Tage bis zum Abreisetag: 80% des Preises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Erziehungsberechtigten unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Katholische E-Mail: [email protected] Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de Berlinerstraße 18 79211 Denzlingen Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811 Datenschutz: Die Daten der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie werden in keinem Fall aus Werbe- oder Marktforschungsgründen an Dritte weitergegeben. Während der Veranstaltung werden digitale Bilder aufgenommen. Diese Bilder können vom Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten nach dem Lager käuflich erworben werden. Der Veranstalter behält es sich vor diese Bilder für andere Aktionen der Gemeinde als Werbemittel einzusetzen. Die Bilder werden nicht an Außenstehende weitergegeben oder zum Nachteil eines Beteiligten eingesetzt. Haftung: Der Veranstalter kann für verloren/kaputt gegangene Gegenstände nicht haftbar gemacht werden soweit dem Veranstalter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Bei Verursachung von Schäden an z.B. Material, Zelten, Haus und Umwelt, behält der Veranstalter es sich vor, anfallende Kosten an den/die Verursacher weiterzuleiten. Elternabend: Am Elternabend werden (noch offene) Fragen geklärt. Eine Teilnahme am Elternabend vor der Veranstaltung ist für alle Erziehungsberechtigten zu empfehlen, insbesondere für Eltern dessen Kinder zum ersten mal an unserer Veranstaltung teilnehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Stand: April 2016 Katholische E-Mail: [email protected] Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de Berlinerstraße 18 79211 Denzlingen Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811
© Copyright 2024 ExpyDoc