Liebe Eltern, mit diesem Brief bestätigen wir, dass Ihr Kind für das

Liebe Eltern,
mit diesem Brief bestätigen wir, dass Ihr Kind _________________________ für das
Kinderlager 2016 angemeldet ist.
Vielen Dank für Ihre Anmeldung und das damit verbundene Vertrauen. Wir, die Leiter
des Kinderlagers, freuen uns sehr, Ihr Kind demnächst beim Vortreffen
kennenzulernen.
Falls Sie noch Fragen zum Lager haben sollten, können Sie uns gerne persönlich
unter 07666/7260 (Valentin Marronaro) oder 07666/912537 (Philippe Andant)
anrufen oder per E-Mail kontaktieren:
[email protected]
[email protected].
Anbei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kinderlager 2016
der KjG Denzlingen. Bitte vergessen Sie nicht den Teilnehmerbeitrag auf das in der
Fußzeile genannte Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Marronaro
(Lagerleitung)
Philippe Andant
(Lagerleitung)
Katholische
E-Mail: [email protected]
Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de
Berlinerstraße 18
79211 Denzlingen
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG
IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisevertrag
Kinderlager der KjG St. Jakobus Denzlingen
Dieser Vertrag, zur Teilnahme am Kinderlager 2016 "Melchingen" (Veranstaltung) wird
zwischen der Katholischen jungen Gemeinde Denzlingen (Veranstalter) und dem
Erziehungsberechtigten, der die Zeltlager Anmeldung unterschrieben hat, geschlossen und
erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter gültig (siehe Blatt 1).
Daten des Vertrags
Termin:
Ort:
Träger:
31.07.2016 bis 09.08.2016
Melchingen
Katholische junge Gemeinde Denzlingen
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kjg-denzlingen.de
Enthaltene Leistungen
Hin- u. Rückfahrt, Unterkunft (in Geschlechter getrennten Zelten), tägliche Verpflegung sowie
jederzeit verfügbare Getränke, Haftpflicht- und Unfallversicherung, eine 24h-Betreuung,
Gestaltung des Aufenthalts durch z.B. Bastelworkshops, Ausflüge und Spiele. Die
sachgemäße Betreuung liegt in Händen erfahrener und geschulter Gruppenleiter (Inhaber
der Jugendleiterkarte “JULEICA”) der Leiterrunde der KjG Denzlingen. Diesen obliegt die
Aufsichtspflicht über die Teilnehmer.
Anmeldung:
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist die Anmeldung von Teilnehmern mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder starken Verhaltensauffälligkeiten mit genauen
Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigung/Auffälligkeit zu versehen, damit der
Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist. Erfolgt
durch
den
Veranstalter
eine
Teilnahmebestätigung,
weil
ihm
über
eine
solche
Beeinträchtigung oder Auffälligkeit nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter
vor, aus diesem Grund den Vertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen, falls eine (weitere)
Teilnahme nach dem Ermessen des Veranstalters aufgrund der besonderen Umstände der
Freizeit nicht (mehr) möglich oder zumutbar ist.
Katholische
E-Mail: [email protected]
Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de
Berlinerstraße 18
79211 Denzlingen
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG
IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811
Kündigung / Rücktransport:
Dieser Vertrag kann vom Veranstalter auch noch während der Freizeit gekündigt werden,
insbesondere aufgrund massiven Fehlverhaltens des Teilnehmers (z.B. vorsätzliche
Gefährdung anderer Teilnehmer trotz mehrfacher Ermahnung) oder auf Veranlassung des
Erziehungsberechtigten.
Für
diese
außerordentliche
Rückfahrt
tragen
die
Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung und alle dabei anfallenden Kosten.
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.
Zahlungsweise:
Der Veranstalter behält sich vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Platzgebühren
anzupassen. Die Teilnahmegebühren müssen vom Erziehungsberechtigten des Teilnehmers
nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter auf das auf der Anmeldung
genannte Konto des Veranstalters zu überweisen. Eine Ratenzahlung ist nach Rücksprache
möglich. Für sozial schwache Familien, die den Betrag nicht aufbringen können, stehen
Hilfe/Lösungen im Pfarrbüro bereit.
Rücktritt / Ausfall:
Der
Rücktritt
vor
Reisebeginn
ist
jederzeit
möglich.
Der
Rücktritt
soll
aus
Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i.
Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Preises,
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Preises,
Rücktritt von 7 Tage bis zum Abreisetag: 80% des Preises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem
Erziehungsberechtigten unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden
geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht
an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Katholische
E-Mail: [email protected]
Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de
Berlinerstraße 18
79211 Denzlingen
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG
IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811
Datenschutz:
Die Daten der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie werden in
keinem Fall aus Werbe- oder Marktforschungsgründen an Dritte weitergegeben. Während
der Veranstaltung werden digitale Bilder aufgenommen. Diese Bilder können vom
Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten nach dem Lager käuflich erworben werden. Der
Veranstalter behält es sich vor diese Bilder für andere Aktionen der Gemeinde als
Werbemittel einzusetzen. Die Bilder werden nicht an Außenstehende weitergegeben oder
zum Nachteil eines Beteiligten eingesetzt.
Haftung:
Der Veranstalter kann für verloren/kaputt gegangene Gegenstände nicht haftbar gemacht
werden soweit dem Veranstalter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Bei Verursachung
von Schäden an z.B. Material, Zelten, Haus und Umwelt, behält der Veranstalter es sich vor,
anfallende Kosten an den/die Verursacher weiterzuleiten.
Elternabend:
Am Elternabend werden (noch offene) Fragen geklärt. Eine Teilnahme am Elternabend vor
der Veranstaltung ist für alle Erziehungsberechtigten zu empfehlen, insbesondere für Eltern
dessen Kinder zum ersten mal an unserer Veranstaltung teilnehmen. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Stand: April 2016
Katholische
E-Mail: [email protected]
Junge Gemeinde Internet: kjg-denzlingen.de
Berlinerstraße 18
79211 Denzlingen
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG
IBAN: DE27 6806 2105 0000 088811