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BAföG-Darlehen
Merkblatt
mit Hinweisen zur Rückzahlung von
zinsfreien Staatsdarlehen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
Herausgegeben vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: 01.08.2016
Rückzahlung von zinsfreien Staatsdarlehen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)1
Zuständig für Darlehenseinzug: Bundesverwaltungsamt
Für die Rückforderung des zinsfreien Staatsdarlehens ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig
(www.bafoeg.bund.de oder 022899 358 4500). Etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird vom
Bundesverwaltungsamt an die aktuell vorliegende Anschrift ein sog. Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid versendet,
der die Höhe der Darlehensschuld sowie die Förderungshöchstdauer feststellt sowie die wichtigsten Informationen zu den
Rückzahlungsmodalitäten, u.a. den entsprechend gültigen Tilgungsplan sowie das Maximalangebot zur vorzeitigen
Rückzahlung enthält.
Mitteilungspflichten
Gegenüber dem Bundesverwaltungsamt besteht die Verpflichtung - auch schon vor Beginn der Rückzahlungspflicht,
insbesondere nach dem Ende der Förderung, dass stets die aktuelle Anschrift bzw. ggf. der neue Familiennamen
mitgeteilt wird. Dieser Mitteilungspflicht kann auch bequem online unter www.bafoegonline.de nachgekommen werden..
Liegt die aktuelle Anschrift nicht vor und muss diese vom Bundesverwaltungsamt ermittelt werden, werden hierfür
pauschal 25 EURO in Rechnung gestellt.
Rückzahlungsbeginn und Rückzahlungszeitraum
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Für Absolventen von
Zweitstudien ist die Förderungshöchstdauer des mit BAföG-Darlehen geförderten Erststudiums maßgeblich. Wurde
während des Studiums auch ein Bankdarlehen nach § 18c BAföG in Anspruch genommen, so ist dieses zuerst
zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbeginn für das Staatsdarlehen verschiebt sich dann bis zur Fälligkeit der letzten
Rückzahlungsrate laut regulärem Tilgungsplan für das Bankdarlehen. Die Tilgung des Staatsdarlehens schließt sich dann
nach regulärer Tilgung des Bankdarlehens unmittelbar an. Über den Zeitpunkt des Beginns der Tilgung des
Staatsdarlehens erfolgt eine rechtzeitige schriftliche Information durch das Bundesverwaltungsamt.
Zinsfreies Darlehen
Das Staatsdarlehen ist während der gesamten Laufzeit zinslos. Nur bei Zahlungsrückstand wird das Darlehen in Höhe der
gesamten jeweiligen Restschuld (unter Berücksichtigung der ggf. greifenden Darlehensdeckelung und nicht nur der
bereits fälligen Raten) für die Dauer des Zahlungsrückstandes mit 6 v. H. verzinst.
Ratenzahlung
2
Die monatliche Rückzahlungsmindestrate beträgt z. Zt. 105 EURO . In der Regel sind die Raten für drei Monate in einer
Summe zu entrichten. Für die Rückzahlung ist das Lastschrifteinzugsverfahren vorgesehen.
Vorzeitige Darlehensrückzahlung (§ 18 Abs. 5b BAföG
Wer seine Darlehensschuld ganz oder teilweise vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, dessen
Höhe der beigefügten Tabelle zu entnehmen ist. Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensrestschuld ist bis zur
endgültigen Tilgung des Darlehens zu jeder Zeit möglich. Dabei orientiert sich der Nachlass an die verbleibende noch
nicht fällige Darlehens(rest)schuld.
Durch eine freiwillig noch frühere Rückzahlung z. B. unmittelbar nach dem Ausbildungsende erhöht sich der maximale
Nachlassbetrag nicht nochmals zusätzlich.
Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
Es besteht die Möglichkeit, sich bei geringem Einkommen von der Rückzahlungspflicht vorübergehend freistellen zu
3
lassen, wenn das monatliche anrechenbare Einkommen nach dem BAföG den aktuell persönlich geltenden Freibetrag
von 1.145 EUR nicht übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich entsprechend, wenn die Kinder bzw. die Ehefrau u.a. kein
Einkommen erzielen bzw. um behinderungsbedingte Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes
4
(EStG) sowie um den Freibetrag, wenn Sie alleinerziehend sind. Der Antrag ist dabei formlos beim
Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen und kann bequem online unter www.bafoegonline.de, per Email
[email protected], aber auch telefonisch über die Hotline 022899 3584500 beim Bundesverwaltungsamt erfolgen. Das
Vorliegen der Voraussetzungen ist dabei anhand von aktuellen Einkommensnachweisen in Kopie zu belegen. Die Belege
1
Das Merkblatt bezieht sich auf die zinsfreien Staatsdarlehen und nicht auf von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (vormals Deutsche
Ausgleichsbank) gewährte Bankdarlehen.
2
Für Darlehen, die vor dem 1. Januar 1976 geleistet worden sind, beträgt die Rückzahlungsmindestrate grundsätzlich 25,56 Euro.
3
Summe der positiven Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 und 2 des EStG abzüglich der tatsächlich geleisteten Steuern sowie der
pauschalierten Aufwendungen für die soziale Sicherung. Etwaiges Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
4
Freistellung auf Antrag erfolgt ferner, solange der Darlehensnehmer nach dem BAföG gefördert wird (z.B. bei Zweitstudium).
können im Rahmen des Online – Formulars direkt hochgeladen werden, ein zusätzlicher postalischer Versand ist hierfür
dann nicht mehr erforderlich.
Weitergehende Informationen zum Antrag auf Freistellung können unter folgendem Link www.bva.bund.de/FR abgerufen
werden.
_____________________________________________________________________________________________
5
5
Freibetrag
für den Darlehensnehmer
den Ehegatten/Lebenspartner
jedes Kind
bis 31. Juli 2016
1.070 Euro
535 Euro
485 Euro
ab 1. August 2016
1.145 Euro
570 Euro
520 Euro
_________________________________________________________________________________________________
Einkommen eines Familienangehörigen mindert den ihm zugeordneten Freibetrag
Darlehensdeckelung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 BAföG)
Von dem zinsfreien Staatsdarlehen müssen insgesamt nur maximal 10.000 EURO zurückgezahlt werden. Maßgeblich ist
die tatsächlich gezahlte Summe. Die Deckelung reduziert also nicht sogleich den ursprünglich mit Feststellungs- und
Rückzahlungsbescheid verbindlich festgestellten Darlehensbetrag, sondern wirkt erst nach Abzug etwaiger Teilerlasse (§
18b BAföG) oder Nachlässe (§ 18 Abs. 5b BAföG) bei Erreichen von 10.000 EURO in der Rückzahlung selbst und wird
automatisch und ohne gesonderten Antrag durch das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt.
Vergünstigungen:
Auf Antrag, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides zu stellen ist,
vermindert sich für Studienabschlüsse, die vor dem 1.1.2013 erlangt wurden, das Staatsdarlehen
a)
bei überdurchschnittlichem Studienerfolg (§18b Abs. 2 BAföG):
Wer mit einem bis spätestens zum 31.12.2012 abgeschlossenen Studium nach dem Ergebnis der
Abschlussprüfung zu den 30 v. H. Leistungsbesten eines Kalenderjahres gehört, dem werden 25 v. H. des
Staatsdarlehens erlassen, wenn die Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde. Liegt
der Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, werden 20 v. H. des
Darlehensbetrages erlassen, bei einem Ausbildungsende innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der
Förderungshöchstdauer 15 v. H
b) bei vorzeitigem Studienabschluss (§ 18b Abs. 3 BAföG):
Wer seine Ausbildung bis spätestens zum 31.12.2012 vorzeitig mit Erfolg abgeschlossen hat, erhält einen
Teilerlass des Staatsdarlehens. Dieser beträgt 1.025 EURO, wenn die Ausbildung mindestens zwei Monate vor
Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde. Er erhöht sich auf 2.560 EURO, wenn die Ausbildung
mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen worden ist. In Studiengängen, in
denen aufgrund einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Mindeststudienzeit die für die Erlangung eines
Teilerlasses geltenden Fristen objektiv nicht eingehalten werden können, gilt seit dem 14.12.2011 eine
Sonderregelung. Danach können alle betroffenen Studierenden, die überhaupt in der vorgeschriebenen
Mindestausbildungszeit (Mindeststudienzeit einschließlich erforderlicher Prüfungszeiten) ihre Ausbildung
erfolgreich abgeschlossen haben, den vollen Teilerlass erhalten, bei einer Überschreitung um bis zu 2 Monate wird
der geringere Erlass gewährt.
5
Nicht berücksichtigt werden Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die selbst in einer nach BAföG oder SBG III förderungsfähigen
Ausbildung stehen.
Ablösung des Nachlass in v.H. und Zahlungsbetrag zur Ablösung des Darlehensbetrages in
Darlehens bis zu
Spalte 1 bei einer monatlichen Rückzahlungsmindestrate von
25,56 EURO oder
61,36 EURO
105 EURO
einschließlich
EURO
1
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
4 000
4 500
5 000
5 500
6 000
6 500
7 000
7 500
8 000
8 500
9 000
9 500
10 000
10 500
11 000
11 500
12 000
12 500
13 000
13 500
14 000
14 500
15 000
15 500
16 000
16 500
17 000
17 500
18 000
18 500
19 000
19 500
20 000
20 500
21 000
21 500
22 000
22 500
23 000
23 500
24 000
(und mehr)
40,90 EURO
Nachlass Zahlungs-betrag
v.H.
EURO
Nachlass v.H.
Zahlungsbetrag
EURO
Nachlass v.H.
Zahlungsbetrag
EURO
2
3
4
5
6
7
10,0
13,0
16,0
19,0
21,5
24,5
27,0
29,5
31,5
34,0
36,0
38,0
40,0
41,5
43,5
45,0
47,0
48,5
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
450
870
1 260
1 620
1 963
2 265
2 555
2 820
3 083
3 300
3 520
3 720
3 900
4 095
4 238
4 400
4 505
4 635
4 750
5 000
5 250
5 500
5 750
6 000
6 250
6 500
6 750
7 000
7 250
7 500
7 750
8 000
8 250
8 500
8 750
9 000
9 250
9 500
9 750
10 000
10 250
10 500
10 750
11 000
11 250
11 500
11 750
12 000
9,0
11,0
13,0
15,0
17,0
19,0
21,0
22,5
24,5
26,0
27,5
29,5
31,0
32,5
34,0
35,0
36,5
38,0
39,0
40,5
41,5
43,0
44,0
45,0
46,5
47,5
48,5
49,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
50,5
455
890
1 305
1 700
2 075
2 430
2 765
3 100
3 398
3 700
3 988
4 230
4 485
4 725
4 950
5 200
5 398
5 580
5 795
5 950
6 143
6 270
6 440
6 600
6 688
6 825
6 953
7 070
7 178
7 425
7 673
7 920
8 168
8 415
8 663
8 910
9 158
9 405
9 653
9 900
10 148
10 395
10 643
10 890
11 138
11 385
11 633
11 880
8,0
9,0
10,0
11,5
12,5
13,5
15,0
16,0
17,0
18,5
19,5
20,5
21,5
22,5
23,5
24,5
25,5
26,5
27,5
28,5
29,5
30,0
31,0
32,0
33,0
33,5
34,5
35,5
36,0
37,0
37,5
38,5
39,0
40,0
40,5
41,5
42,0
43,0
43,5
44,0
45,0
45,5
46,0
47,0
48,0
49,0
50,0
50,5
460
910
1 350
1 770
2 188
2 595
2 975
3 360
3 735
4 075
4 428
4 770
5 103
5 425
5 738
6 040
6 333
6 615
6 888
7 150
7 403
7 700
7 935
8 160
8 375
8 645
8 843
9 030
9 280
9 450
9 688
9 840
10 065
10 200
10 413
10 530
10 730
10 830
11 018
11 200
11 275
11 445
11 610
11 660
11 700
11 730
11 750
11 880
Weitere Informationen können Sie im Internet unter www.bafög.de bzw. www.bafoeg.bund.de nachlesen.
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