DER LANDRAT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 170/2016 vom 20.07.2016 1. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Ünal Akyiğit 2. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta 3. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Firma All-Infra GmbH 4. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Dejan Ljubisevic 5. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta 6. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Lekso Todua 7. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta 8. 9. 10. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Krystian Adrian Zielinski Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Vasileios Georgaras Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn David Baiculescu Herausgeber: Kreis Recklinghausen Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Anforderungen von Exemplaren beim Kreis Recklinghausen Fachdienst 10 Personalservice, Organisation und Zentrale Aufgaben Telefon: 02361 53-3090 Telefax: 02361 53-3290 Das Amtsblatt des Kreises Recklinghausen kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) oder gegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber) [email protected] www.kreis-re.de 11. Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Firat Bayiral 1. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 27.06.16, Aktenzeichen: 36/2 153-03 Be ist zuzustellen an Herr Ünal Akyiğit, zuletzt wohnhaft in 45699 Herten, Augustastraße 25. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 6a Straßenverkehrsamt Führerscheinstelle Raum 2.4. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Recklinghausen, den 19.07.16 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Berling 2 2. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 13.07.2016, Aktenzeichen: 36/1 Dim RE-MX3026 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta, zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 07. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 19.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Dimanski 3 3. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 06.07.2016, Aktenzeichen: 36/1 Dim DO-AL1036 ist zuzustellen an Firma All-Infra GmbH, zuletzt wohnhaft in 44575 Castrop-Rauxel, Herner Str. 130. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 07. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 19.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Dimanski 4 4. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 12.07.2016, Aktenzeichen: 36/1 Trz RE-QJ138 ist zuzustellen an Herr Dejan Ljubisevic, zuletzt wohnhaft in 44577 Castrop-Rauxel, Wittener Straße 322B. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG-04. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 19.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Flammersfeld 5 5. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen: 36/1 Han RE-ZW1077 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta, zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 08. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 20.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Hantrop 6 6. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen: 36/1 Han RE-LQ227 ist zuzustellen an Herr Lekso Todua, zuletzt wohnhaft in 45739 Oer-Erkenschwick, Kampstr. 2. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 08. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 20.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Hantrop 7 7. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen: 36/1 Han RE-A3247 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta, zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 08. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 20.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Hantrop 8 8. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 08.07.2016, Aktenzeichen: 36/1 Hu RE-V1133 ist zuzustellen an Herr Krystian Adrian Zielinski, zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 189. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist. Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG 02. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 15.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Hummeltenberg 9 9. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 07.07.2016, Aktenzeichen: 36/1 Kie RE-CG819 ist zuzustellen an Herr Vasileios Georgaras, zuletzt wohnhaft in 45768 Marl, Schockenbrauk 20. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist. Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 10 Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Raum OG-03. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Marl, den 19.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Kiel 10 10. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 09.05.2016, Aktenzeichen 01L/800526935, ist zuzustellen an David Baiculescu, zuletzt wohnhaft in Feldstr. 69 in 45699 Herten. Das Dokument konnte bisher nicht Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist. zugestellt werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45657 Recklinghausen Kreishaus Kurt-Schumacher-Allee 1 Fachdienst 32 Raum 3.2.14 Frau Kornetzki Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Recklinghausen, den 20.07.2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst 32 Im Auftrag gez. Kornetzki 11 11. Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 05.07.2016, Aktenzeichen: 36/2 153-05 St ist zuzustellen an Herr Firat Bayiral, zuletzt wohnhaft in 45663 Recklinghausen, Möhnestraße 13. Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. werden, weil der Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen 45770 Marl Stettiner Str. 6a Straßenverkehrsamt Führerscheinstelle Raum 1.5. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. seit dem Tag dieser Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Recklinghausen, den 19.07.16 Kreis Recklinghausen Der Landrat Fachdienst Straßenverkehr Im Auftrag gez. Stemmer 12
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