Nr. 170/2016 vom 20.07.2016 1. Benachrichtigung des Kreises

DER LANDRAT
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen
Nr. 170/2016 vom 20.07.2016
1.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Ünal Akyiğit
2.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta
3.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Firma All-Infra GmbH
4.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Dejan Ljubisevic
5.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta
6.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Lekso Todua
7.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Tomasz Stanisław Sońta
8.
9.
10.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Krystian Adrian Zielinski
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herr Vasileios Georgaras
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die
Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG
NRW an Herrn David Baiculescu
Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Anforderungen von
Exemplaren beim
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 10
Personalservice, Organisation
und Zentrale Aufgaben
Telefon: 02361 53-3090
Telefax: 02361 53-3290
Das Amtsblatt des Kreises Recklinghausen kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) oder
gegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber)
[email protected]
www.kreis-re.de
11.
Benachrichtigung des Kreises Recklinghausen über die Anordnung
einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herr Firat Bayiral
1.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 27.06.16, Aktenzeichen:
36/2 153-03 Be ist zuzustellen an Herr Ünal Akyiğit, zuletzt wohnhaft in
45699 Herten, Augustastraße 25.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 6a
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Raum 2.4.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Recklinghausen, den 19.07.16
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Berling
2
2.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 13.07.2016, Aktenzeichen:
36/1 Dim RE-MX3026 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta,
zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 07.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 19.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Dimanski
3
3.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 06.07.2016, Aktenzeichen:
36/1 Dim DO-AL1036 ist zuzustellen an Firma All-Infra GmbH, zuletzt
wohnhaft in 44575 Castrop-Rauxel, Herner Str. 130.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 07.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 19.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Dimanski
4
4.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 12.07.2016, Aktenzeichen:
36/1 Trz RE-QJ138 ist zuzustellen an Herr Dejan Ljubisevic, zuletzt
wohnhaft in 44577 Castrop-Rauxel, Wittener Straße 322B.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG-04.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 19.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Flammersfeld
5
5.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen:
36/1 Han RE-ZW1077 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta,
zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 08.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 20.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Hantrop
6
6.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen:
36/1 Han RE-LQ227 ist zuzustellen an Herr Lekso Todua, zuletzt wohnhaft
in 45739 Oer-Erkenschwick, Kampstr. 2.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 08.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 20.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Hantrop
7
7.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 20.07.16, Aktenzeichen:
36/1 Han RE-A3247 ist zuzustellen an Herr Tomasz Stanisław Sońta,
zuletzt wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 121.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 08.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 20.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Hantrop
8
8.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 08.07.2016, Aktenzeichen:
36/1 Hu RE-V1133 ist zuzustellen an Herr Krystian Adrian Zielinski, zuletzt
wohnhaft in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 189.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Empfänger
unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG 02.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 15.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Hummeltenberg
9
9.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 07.07.2016, Aktenzeichen:
36/1 Kie RE-CG819 ist zuzustellen an Herr Vasileios Georgaras, zuletzt
wohnhaft in 45768 Marl, Schockenbrauk 20.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Adressat
unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 10
Straßenverkehrsamt
Zulassungsstelle
Raum OG-03.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Marl, den 19.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Kiel
10
10.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 09.05.2016, Aktenzeichen
01L/800526935, ist zuzustellen an David Baiculescu, zuletzt wohnhaft in
Feldstr. 69 in 45699 Herten.
Das Dokument konnte bisher nicht
Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist.
zugestellt
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Kurt-Schumacher-Allee 1
Fachdienst 32
Raum 3.2.14
Frau Kornetzki
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Recklinghausen, den 20.07.2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst 32
Im Auftrag
gez. Kornetzki
11
11.
Ein Dokument des Kreises Recklinghausen vom 05.07.2016, Aktenzeichen:
36/2 153-05 St ist zuzustellen an Herr Firat Bayiral, zuletzt wohnhaft in
45663 Recklinghausen, Möhnestraße 13.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt
Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
werden,
weil
der
Deshalb wird das Dokument öffentlich zugestellt. Es kann eingesehen und
vom Empfänger in Empfang genommen werden in meinen Diensträumen
45770 Marl
Stettiner Str. 6a
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Raum 1.5.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
seit
dem
Tag
dieser
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können
Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Recklinghausen, den 19.07.16
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Stemmer
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