HR-Update 2016 Bleiben Sie mit uns à jour Die aktuellsten HR-Entwicklungen, relevante Neuerungen und Entscheide in den Bereichen Lohnausweis, Quellensteuer, Aus- und Weiterbildung, FABI und ExpaV finden Sie in den nachstehenden Unterlagen. Änderungen für 2016 Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer Broschüre Privatanteile Erfahren Sie auf unserem VAT Blog über Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer. Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung Am 13. Januar 2016 hat der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate ausgedehnt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017. Lesen Sie hier mehr. Lohnausweis - Wegleitung 2016 Die aktualisierte Wegleitung wurde von der ESTV Anfang August 2015 aufgeschaltet. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, kurz erläutert und die neue Wegleitung bereitgestellt. Lesen Sie hier mehr zu den Änderungen. Steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten Aufgrund des neuen Gesetzes müssen sich die Unternehmen überlegen inwieweit die Aus- und Weiterbildungsbestimmungen zum Vorteil der Arbeitnehmer und zur administrativen Entlastung gestaltet werden können. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Lesen Sie hier wie sich das Gesetz auf Lohnbuchhaltung und Reglemente Ihres Unternehmens auswirkt. Auswirkung Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI per 1.1.2016 Da ab 1.1.2016 die Beschränkung der Abzugs für den Arbeitswegs beim Bund (und auch in vielen Kantonen) auf CHF 3000.-- vorgesehen ist, sollten Unternehmen bezüglich Attraktivität von Geschäftswagen mit Privatnutzung und bezahltem Arbeitsweg bei Mitarbeitenden mit langen Arbeitswegen ohne Aussendiensttätigkeit ihre Policies überdenken. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Geschäftswagenpolicy, Ihrem Spesenreglement und der Umsetzung bei Arbeitsverträgen und in der Lohnbuchhaltung. Auswirkung FABI-> Quellensteuer - Geschäftsauto: Der Arbeitgeber muss bei der privaten Nutzung eines Geschäftsautos nach wie vor den Privatanteil von 0,8 % des Kaufpreises exkl. MwSt aufrechnen. Bezüglich der Begrenzung des Fahrkostenabzugs gemäss FABI (resp. der Aufrechnung des Arbeitswegs) hat der Arbeitgeber in Bezug auf die Quellensteuern beim Arbeitnehmer nichts Zusätzliches vorzukehren. Nur wenn der Quellensteuerpflichtige einen Antrag zur Neuveranlagung der Quellensteuer einreicht, wird die Begrenzung des Fahrkostenabzugs entsprechend den Grundsätzen im ordentlichen Veranlagungsverfahren umgesetzt. Wer keinen Antrag zur Neuveranlagung der Quellensteuer einreicht, muss auch bei Nutzung eines Geschäftsautos in der Regel nicht davon ausgehen, dass seine Berufskosten steuerlich neu beurteilt werden. Für Quellensteuerpflichtige mit nachträglicher ordentlicher Veranlagung wird der Arbeitsweg entsprechend durch Deklaration des Steuerpflichtigen aufgerechnet. Lesen Sie hier mehr. UVG Erhöhung und Neuer Abzug AHV/IV/EO Am 1. Januar 2016 hat sich der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung erhöht. Neuer Höchstbetrag für die Beitragspflicht, ab 01.01.2016: UVG: CHF 148’200 (bisher: CHF 126‘000) ALV 1: 1.1 % (je AG und AN) bis CHF 148'200 (bisher: CHF 126‘000) ALV 2: 0.5 % (je AG und AN) ab CHF 148’201 Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämienund Beitragssätze zur Folge. Lesen Sie hier mehr. ExpaV ab 1.1.2016 Es gilt eine neue ExpaV und Unternehmen müssen sich überlegen, wie Sie die Gesetzes- und Verordnungs-Änderungen mit Wirksamkeit ab 2016 umsetzen. Wir beraten Sie gerne bezüglich Umsetzung der neuen Bestimmungen in Ihrer Lohnbuchhaltung. Hier die wichtigsten Links dazu: Verordnung über den Abzug besonderer Berufskosten bei der direkten Bundessteuer von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialisten und Spezialistinnen (Expatriates-Verordnung, ExpaV) (PDF File 26 KB) Erläuterungen (PDF File 36 KB) Lesen Sie hier auch die Steuerkolumne zum Thema. Senkung des EO-Beitragssatzes Der Beitragssatz sinkt von 0,5 auf 0,45 Prozent. Lesen Sie hier mehr. Mitarbeiterbeteiligungen Die ESTV erarbeitet zurzeit ein neues Kreisschreiben (KS 37a), das sich der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Arbeitgebern annimmt. Im Kern geht es um die Verbuchung und steuerliche Anerkennung des Aufwandes im Zusammenhang mit solchen Beteiligungsplänen. Im September 2015 hat ein Hearing stattgefunden. Wann das neue Kreisschreiben veröffentlich wird, ist derzeit noch offen. Vermögensbesteuerung bei Start-ups im Kanton ZH Eine gemischte Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit einen Vorschlag, wie die Aktien von neu gegründeten Gesellschaften (Start-Ups) während der Aufbauphase für Vermögenssteuerzwecke bewertet werden können. Dies unter Berücksichtigung des Kreisschreibens Nr. 28 ("Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer") und Nr. 37 ("Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen). Voraussichtliches Inkrafttreten der UVG-Revision auf den 1.1.2017 Voraussichtlich per 1. Januar 2017 tritt die Revision des Unfallversicherungsgesetzes in Kraft, an der seit einem guten Jahrzehnt gearbeitet wird. Nachdem der erste Entwurf für eine Revision vom Parlament als zu umfassend an den Bundesrat zurückgewiesen worden ist, hat der von den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit SUVA und SVV neu erarbeitete Kompromissvorschlag gute Chancen, auf das neue Jahr hin in Kraft gesetzt zu werden. Lesen Sie hier mehr. Auf unserer Veranstaltungsseite unter Personal sehen Sie die verschiedenen Anlässe zu den aktuellen Themen.
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