Durch die Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer diese Ausschreibung sowie alle noch zu erlassenen Durchführungsbestimmungen uneingeschränkt an. Weiterhin erkennt jeder Teilnehmer als alleinige Sportgerichtsbarkeit die im internationalen Automobilsportgesetz festgelegten Bestimmungen an, denen er sich als Teilnehmer unterwirft. Er verzichtet ausdrücklich auf Anrufung von zivilen Handels- und Strafgerichten. 11. Preise Pokale 30 % für die Klasse Profi Pokale 30 % für die Klasse Einsteiger Pokale 30 % für die Klasse Old-& Youngtimer Pokal für das beste Damenteam Pokal für das beste Mixteam 12. Siegerehrung Die Siegerehrung findet am 29.10.2016 nach der Veranstaltung in der Gaststätte Gambrinus in Langgöns statt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Alle Pokale, Sachpreise etc. werden bei der Siegerehrung ausgegeben und können nicht nachgesandt werden. Ergebnisliste unter: www.msc-langgoens.de 13. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer und –Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- u. strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Haftungsverzicht: Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer und –Halter) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer den ADAC Hessen - Thüringen e. V. Behörden, Platzeigentümer und irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen 14. Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von Behörden angeordneten, durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch Teile der Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Im Übrigen haftet der Veranstalter, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. schließt eine Veranstalter Henning Marsteller, 1. Vorsitzender www.msc-langgoens.de Weitere Informationen : Zur Kombi – Pokal – Wertung Info: K. Gärtner Telefon: 015773682362 Info: M. Kreuter Telefon: 0171 8124560 Fax 06441 921182 Haftpflicht- MSC Lang - Göns 29. Oktober 2016 Werden Sie Mitglied im MSC Lang – Göns! soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Veranstalter versicherung ab. Der MSC Lang-Göns e. V. im ADAC wünscht Ihnen eine gute Anreise und viel Erfolg! 28. ADAC Orientierungsfahrt Hüttenberg Anmeldung unter: www.msc-langgoens.de Wertungslauf zur ADAC–Hessen-Thüringen ORI-Meisterschaft und Kombi-Pokal Wertung: AC-Wetzlar & MSC Lang-Göns AUSSCHREIBUNG Der MSC Lang-Göns e.V. im ADAC veranstaltet am 29.10. 2016 die 28. ADAC Orientierungsfahrt Hüttenberg. Diese Veranstaltung wurde mit der Rahmenausschreibung vom ADAC genehmigt und ist im Veranstaltungskalender des ADAC Hessen - Thüringen registriert. 1. Veranstalter MSC Lang-Göns e. V. im ADAC, Postfach Langgöns 1102, 35424 2. Art der Veranstaltung Die Veranstaltung ist eine sportliche Orientierungsfahrt, für die weder Lizenzen noch Sondergenehmigungen von Sportbehörden erforderlich sind. Die Veranstaltung ist für alle ORI-Freunde ausgeschrieben, soweit sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß Haftpflicht versichert sind. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Gehen mehr als 30 Nennungen ein, behält sich der Veranstalter vor, Nennungen auch vor Nennungsschluss abzulehnen. 3. Nennungen Nennungen erfolgen auf dem offiziellen Nennungsformular des Veranstalters. Das Nennungsformular ist persönlich vom Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben. Nennungen werden nur bei Erhalt des jeweiligen Nenngeldes per Überweisung angenommen. Nennungsschluss für 25,00€ ist der 22.10. 2016 Nachnennung für 30,00 € ist bis zum 29.10.2016 14 Uhr 30 möglich. 3a. Nennbüro Andreas Deusch Postfach 1102 35424 Langgöns Email: Fahrtleiter: [email protected] [email protected] Klaus Gärtner Tel. 015773682362 Weitere Infos: Andreas Deusch Tel. 0151 54851700 4. Nenngeld Bei Vornennung bis 22. Oktober 25,00 € Bei Nachnennung bis Tag der Veranstaltung 14 Uhr 30 30,00 € Das Nenngeld ist mit Angabe des Namen und Fahrzeugs auf das Konto IBAN: DE17 5139 0000 0041 1456 17 bei der Volksbank Mittelhessen B I C : V B M H D E 5 F zu überweisen, Empfänger ist der „MSC Lang-Göns e.V. im ADAC“. Verwendungszweck: „Orientierungsfahrt Hüttenberg“ Nenngeld ist Reuegeld und kann bei einer Nichtteilnahme oder bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt nicht zurückgezahlt werden. 5.Vorläufiger Zeitplan Samstag, 29. Oktober 2016 Beim Autohaus Bödeker, Schmittgraben 32, 35428 Langgöns Ab 13.00 Uhr Dokumentenabnahme ab 13.00 Uhr Fahrzeugabnahme um 14.30 Uhr Fahrerbesprechung um 14.46 Uhr Ausgabe der Unterlagen für Start Nr. 1 um 15.01 Uhr Start des 1. Fahrzeuges 6. Klasseneinteilung gewertet wird in drei Klassen: 1. Profi Klasse ( die Vorkenntnisse im ORI-Sport haben ) 2. Einsteiger Klasse 3. Old-& Youngtimer als Sonderklasse Das sind Teilnehmer aus Profi und Einsteiger Klasse die mit Fahrzeugen an den Start gehen, die vor 1996 erstmals zugelassen wurden. 7.Abnahme Vor der Veranstaltung findet eine Abnahme der Dokumente und des Fahrzeugs statt. Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen: 1. Nennungsbestätigung 2. Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) 3. Zulassung für das Fahrzeug (Fahrzeugschein) 4. Haftpflichtversicherungsnachweis Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen. 8. Wertung Auf der Strecke können sich bekannte und unbekannte Stempelkontrollen (SK’s) oder (OK`s) sowie Sonderaufgaben (GLP) befinden. Das Auslassen von SK's wird mit 20 die OK´s mit 10 und die Sonderaufgaben mit 50 Strafpunkten bewertet. Den Teilnehmern wird am Start ein Bordbuch mit der Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Streckenlänge ca.75 km Karten sind nicht erforderlich. Für Eintragungen in die Bordkarte ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Verlust der Bordkarte erfolgt keine Wertung. Jede eigenmächtige Änderung in der Bordkarte führt zum Wertungsausschluss. Sieger ist der Fahrer mit den geringsten Strafpunkten. 9. Sonderwertung „Kombi-Pokal-Wertung“ Der AC-Wetzlar und der MSC Lang-Göns loben eine Sonderwertung der Gesamtbesten in den Klassen Einsteiger und Profis aus. Jeweils die drei Besten aus der Einsteiger und Profiklasse aus den Veranstaltungen 3.ADAC ORI 75 „Lahn-Dill“ AC-Wetzlar und 28. ADAC ORI Hüttenberg MSC Langgöns erhalten einen Pokal. Alle elektronischen Hilfsmittel sind nicht erlaubt und führen zum Wertungsausschluss. 10. Fahrvorschriften Die Teilnehmer unterliegen den geltenden Straßenverkehrsvorschriften und haben diese genau einzuhalten. Die Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. Die Straßenverkehrsordnung ist auf der gesamten Strecke der Veranstaltung einzuhalten. Nichtbeachten führt zum Wertungsausschluss. Fahrtstrecke und Richtung sind durch das Bordbuch festgelegt. Das Bordbuch enthält gleichzeitig die jeweiligen Streckenaufgaben. Es werden nur befestigte Wege gefahren!
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