Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht WU Wien Welthandelsplatz 1 1020 Wien Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Michael Lang Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht WU Wien Welthandelsplatz 1 1020 Wien Einladung zum Symposion „Die Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörden“ Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht – WU Wien Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht – WU Wien Termin: Freitag, 18. November 2016, 08:15 bis 18:30 Uhr Samstag, 19. November 2016, 08:30 bis 13:00 Uhr Ort: Festsaal 1, Gebäude LC, WU Wien Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Die Teilnahme an diesem Symposium ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis 1. November 2016 per E-Mail an: [email protected]. Der Besuch der Veranstaltung kann auf die Fortbildungsverpflichtung gemäß § 3 WT-ARL und § 33 (3) BiBuG iVm § 10 BB-AR im Ausmaß von 12 Stunden angerechnet werden. Wird ein Zertifikat benötigt, bitte bei Frau Hedwig Pfanner ([email protected]) beantragen. Das Zertifikat wird vorbereitet und kann vor Ort bei der Veranstaltung abgeholt werden. -2- Freitag, 18. November 2016 „Das Verwaltungsverfahren – Juristische Erstversorgung oder ‚endgültiges‘ Verwaltungsverfahren?“ (Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek, WU) „Die Beschwerdevorentscheidung durch die Verwaltungsbehörde“ (Dr. Birgit Puck, Finanzmarktaufsicht) „Die Beschwerdevorentscheidung durch die Abgabenbehörde“ (Dr. Peter Unger, Bundesfinanzgericht) „Die Wiederaufnahme im Verwaltungsverfahren“ (Mag. Hannah Grafl, LL.M., WU) „Die Wiederaufnahme im Abgabenverfahren“ (Mag. Johann Fischerlehner, Bundesfinanzgericht) „Die Wiederaufnahme im Verwaltungs- und Finanzstrafverfahren“ (Dr. Michaela Schmutzer, Bundesfinanzgericht) „Die Änderung und Zurücknahme von Bescheiden außerhalb der Wiederaufnahme im Verwaltungsverfahren“ (Univ. Prof. Dr. David Leeb, Universität Linz) „Die Änderung und Zurücknahme von Bescheiden außerhalb der Wiederaufnahme im Abgabenverfahren“ (Vizepräsident Prof. Dr. Christian Lenneis, Bundesfinanzgericht) „Selbstberechnungsabgaben und Rechtskraftsdurchbrechung“ (Mag. Markus Knechtl, FA Neukirchen/Wr. Neustadt) „Korrektur von offenkundigen Fehlern im Verwaltungsverfahren“ (Assoz. Prof. Dr. Thomas Kröll, WU) „Korrektur von offenkundigen Fehlern im Abgabenverfahren“ (MR Univ.-Prof. Dr. Christoph Ritz, Universität Graz/BMF) „Unionsrechtliche Vorgaben für die Änderung von Bescheiden im Verwaltungsverfahren“ (Univ. Ass. Dr. Sebastian Kutsche, WU) Samstag, 19. November 2016 „Was bleibt von der ‚Rechtskraft‘ von Bescheiden im Verwaltungsverfahren?“ (Mag. Laura Pavlidis, VfGH) „Was bleibt von der ‚Rechtskraft‘ von Entscheidungen im Abgabenverfahren?“ (Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Universität Graz) „Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ (HR Dr. Anton Mairinger, VwGH ) „Das fortgesetzte Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Verwaltungsgericht im Verwaltungsverfahren“ (Dr. Wolfgang Feiel, RTR GmbH) „Das fortgesetzte Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Verwaltungsgericht im Abgabenverfahren“ (Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer, Universität Wien) „Verantwortungsverteilung zwischen Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht für die Richtigkeitsgewähr von Verwaltungsakten?“ (Hofrat Dr. Erich Pürgy, VwGH)
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