Bergischer Handballkreis e.V. Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2016/2017 Mitglied im DHB WHV HVN - (Deutscher Handballbund e.V.) (Westdeutscher Handballverband e.V.) (Handballverband Niederrhein e.V.) Auflistung der Spielklassen Bezirksliga Männer Kreisliga Männer 1. Kreisklasse Männer 2. Kreisklasse Männer Bezirksliga Frauen Kreisliga Frauen Jungen A – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg Jungen B – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg Jungen C – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg Jungen D – und gemischt Jungen E – und gemischt F – Jugend gemischt Mädchen A – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg Mädchen B – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg Mädchen C – spielen zusammen mit HK Wuppertal Niederberg Mädchen D Mädchen E Festlegung von Spielzeiten an Wochentagen: Senioren: Anwurf nicht später als 20.15h Jugend: E – D Jugend : nicht später als 16.15h C - B Jugend : nicht später als 18.15h A-Jugend : nicht später als 20.15h Stand: 28.07.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Punkt Seite 1 Allgemeines ………………………………………………………………………………………….. .. 6 1.1 Ausrichter .................................................................................................................................... 6 1.2 Spielleitende Stellen……………………………………………………………….. .......................... 7 1.2.1 Männer ....................................................................................................................................... 7 1.2.2 Frauen ....................................................................................................................................... 7 1.2.3 Männliche Jugend……………………………………………………………………………………… 7 1.2.4 Weibliche Jugend........................................................................................................................ 7 2………Durchführung des Spielbetriebs im BHK……………………………………………… ................ ..8 2.1 Der Kreis-Spielplan ..................................................................................................................... 8 2.1.1 Änderungen ................................................................................................................................ 8 2.1.2 Spielergebniseingabe ins SIS ..................................................................................................... 8 2.2 SIS - Administrator ……………………………………………………………………………………. 8 2.3 Einladung von Schiedsrichtern………………………………………………………………………...8 3.0 Spielregeln…………………………………………………………………………………………….. 8 3.1 Ausnahmeregelung nach § 40, Abs. 3 der SpO. ....................................................................... 8 3.2. Festspielen bei mehreren Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse ........................ 9 3.3 Wartezeiten, Spielvorbereitungen............................................................................................... 9 3.4 Spielkleidung ............................................................................................................................... 9 3.5 Haftmittelbenutzung .................................................................................................................... 9 3.6 Spielberichte ............................................................................................................................... 9 4 Zuständige Stellen für die Spielberichte Männer und Frauen.................................................. 10 4.1 Männer ..................................................................................................................................... 10 4.2 Frauen…………………………………………………………………………………………………. 10 4.3 männliche Jugend ..................................................................................................................... 10 4.4 weibliche Jugend ...................................................................................................................... 10 4.5 E-Jugend und Turniere F-Jugend ............................................................................................. 10 5 Spielbeiträge ............................................................................................................................11 6 Spielverlegungen Männer und Frauen ................................................................................... . 11 7 Nichtantreten und Zurückziehen ..............................................................................................11 8 Veröffentlichung von Strafen und Ordnungsgeldern 9 Einsprüche .. ................................................................................................................... ..11-12 10 Freundschaftsspiele . ................................................................................................................ 12 11 Turniere . .................................................................................................................................. 12 11.1 Internationale Spiele ................................................................................................................. 12 12 Kreis Pokalwettbewerb ............................................................................................................ 12 13 Schiedsrichter . ......................................................................................................................... 12 13.1 Beauftragung Scherhiedsrichter ............................................................................................... 12 Stand: 28.07.2016 ........................................................11 Seite 3 13.2 Aufwandentschädigungen ........................................................................................................ 12 13.3 Ansetzungen ............................................................................................................................. 13 13.4 Schiedsrichterkosten bei Kreispokal-, Überkreuz-, Endspielen ................................................ 13 13.5 Nichtantreten von Schiedsrichtern………………………………………………………………….. 13 13.5.1 Bezirksliga, Entscheidungsspiele, Kreispokal …………………………………………………….. 13 13.5.2 alle anderen Spielklassen ......................................................................................................…13 13.6 Einsatz von Zeitnehmern/Sekretär…………………………………………………………………. 14 13.7 Stellung von Schiedsrichtern durch die Vereine ....................................................................... 14 13.8 Anrechnung von Schiedsrichtern ……………………………………………….... ........................ 14 13.9 Anrechnung von Instanzenmitgliedern………………………………………………………………14 13.10 Erneuter Fehlbestand – Ansetzung von Spielerschiedsrichtern………………………………….14 14 Auf und Abstieg……………………………………………………………………………………… . 15 14.1 Männer…………………………………………………………………………………………… 15-16 14.2 Frauen ..................................................................................................................................... 17 14.3 Regelung bei Zurückziehung von Mannschaften……………………… .................................... 17 14.4 Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften aus dem HVN ………………………………17 15 Sonderbestimmungen für die Jugend . ..................................................................................... 18 15.1 Stichtage ................................................................................................................................... 18 15.2 Erweitertes Spielrecht für weibliche Jugendliche...................................................................... 18 15.3 Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften ……. ....................................................... 18 15.4 Spielverlegungsanträge ............................................................................................................ 18 15.5 Jugend A-B-C gemeinsame Spielrunde mit HBK Wuppertal-Niederberg ……………… .......... 18 16 Ermittlung der Kreismeister …………………………………………………………………………19 16.1 Weibliche Jugend (MA, MB, MC ) ............................................................................................ 19 16.2 Männliche Jugend (JA, JB, JC) .............................................................................................. 19 16.3 Jugend (JD ) ............................................................................................................................. 19 16.3.1 Männliche Jugend E……………………………………………………………………………………19 16.4 weibliche Jugend D (MD) ......................................................................................................... 19 16.5 weibliche Jugend E (ME)……………………………………… ................................................... 19 16.5.1 F-Jugend…………………………………………………………………………………………………19 16.6 Spielberichte der Jugendspiele …………………………………………………………………… 19 16.6.1 Eintragen der Geburtsdaten ..................................................................................................... 19 16.6.2 Einsenden der Spielberichte der Jugend …………………………………………………………. 19 16.7 Nicht eingegangene Spielberichte ............................................................................................ 19 16.8 Durchführung Spiele D-Jugend männlich/ weiblich .................................................................. 19 16.9 Durchführung Spiele E-Jugend männlich …………………………………………………………. 20 16.9.1 Durchführung Spiele E-Jugend weiblich…………………………………………………………… 20 16.10. F-Jugend ……………………………………………………………………………………………… 20 16.11 Spieldurchführung…………………………………………………………………………………….. 20 17 Kreis-Pokalspiele Kreisvokal MÄNNER: . ................................................................................. 21 18 Kreis-Pokalspiele Kreispokal FRAUEN: . ................................................................................. 21 19 Sporthallenregelung……………………………………………………………………………………22 Stand: 28.07.2016 Seite 4 19.1 Schlüsselverantwortung Heiligenstock, Börkhaus-Siebels, Kannenhof neu, ADS in SG ........ 22 19.2 Hallenregelung Remscheid ....................................................................................................... 22 19.3 Hallenregelung Wermelskirchen……………………………………………………………………..22 20. Salvatorische Klausel …………………………………………………………………………………22 Stand: 28.07.2016 Seite 5 1 Allgemeines Abkürzungen BHK TK HVN EV DHB WHV HVN 1.1 = Bergischer Handballkreis e.V. = Technische Kommission = Handballverband Niederrhein e.V. = Erweiterter Vorstand = Deutscher Handballbund = Westdeutscher HV = Handballverband Niederrhein Soweit in dieser Ausschreibung Personen nur in der männlichen Form benannt sind, ist auch immer die weibliche Form gemeint. Diese Durchführungsbestimmungen gelten, wenn nichts anderes angegeben, für den Spielbetrieb des Bergischen Handballkreises und sind verbindlich. Für den gesamten Spielverkehr gelten, wenn nichts anderes angegeben, die Ordnungen des DHB und WHV, einschließlich der dazu ergangenen Zusatzbestimmungen, sowie die Abschnitte der WHV-Bestimmungen zur Spielordnung ( SpO) des DHB. Gespielt wird nach den Internationalen Handball-Regeln, Ausgabe 01.07.2016 in der für den Bereich des DHB gültigen Fassung. angewendet. Lt. Beschluss des EV des BHK vom 01.07.2015 wird lediglich in den Spielklassen BZLM, BZLF, KLM u. KLF sowie A-Jugend Jungen des BHK sowie im Kreispokal diese Regel in abgeänderter Form – lediglich 1 TTO pro Spielhalbzeit und Mannschaft - zur Anwendung kommen (siehe hierzu § 87 Abs. 2 SpO sowie WHV Zusatzbestimmungen zu § 87 SpO). Alle anderen Klassen spielen wie bisher ohne Team-time-out! (siehe jedoch gemeinsame Durchführungsbestimmungen Jugend des BHK und HBK Wuppertal/Niederberg). Ebenfalls verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit dem Handballprogramm SIS Der Heimverein ist für die Bereitstellung der Handbälle, der grünen Karten, der Zeitstrafenzettel und der Zeitstrafen - Dachständer verantwortlich. Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach der Rechtsordnung (RO) des DHB (Zusatzbestimmungen WHV) geahndet. Spielpläne, Tabellen und Ergebnisse sind im Internet verfügbar und unter der Internet-Adresse http://www.sis-handball.de einzusehen. Ausrichter Ausrichter des Spielbetriebes ist der BHK Bergischer Handballkreis e.V. Grünewalder Straße 29 – 31 42657 Solingen . Das amtliche Organ des BHK ist der Newsletter „BHK-Intern“. Weiterhin werden wichtige Informationen wie Termine usw. auf der „Homepage des BHK“ bei Bedarf veröffentlicht. Die darin angeführten Mitteilungen des BHK sind für die Vereine bindend. Jeder Verein muss im SIS folgende Eintragungen tätigen: Postadresse Rechnungsadresse (falls diese sich von der Postadresse unterscheidet) Angaben für : den/die Abteilungsleiter/in Handball, : den /die Männerwart/in (falls vorhanden), : den/die Frauenwart/in (falls vorhanden), : den/die Jungenwart/in bzw. Mädchenwart/in (falls vorhanden) : Schiedsrichtervertrauensmann/frau (falls vorhanden) : SIS-Verantwortlicher müssen eingegeben sein. Die Angaben: Post/Rechnungsadresse, Abteilungsleiter/in und SIS-Verantwortlicher> sind Pflicht. Bei Nichtbeachtung wird eine Ordnungsstrafe verhängt. Stand: 28.07.2016 Seite 6 1.2 Spielleitende Stellen 1.2.1 Männer Bezirksliga, Kreisliga, Kreisklassen und Kreis – Pokalspiele Kreis – Männerwart Fabian Blasberg, Spichernstr. 50, 42699 Solingen Mobil: 0173 575 8378 e-Mail: [email protected] 1.2.2 Frauen Bezirksliga, Kreisliga, Kreisklassen und Kreis – Pokalspiele Kreis – Frauenwart Carsten Reck, Im Wolfhagen 3, 42929 Wermelskirchen Tel: 02191 890 7944 (Büro) Fax: 02191 7942 (Büro) Mobil: 0160 90656 246 e-Mail: [email protected] 1.2.3 Männliche Jugend Spielklassen JA bis F – Jugend Kreis – Jungenwart Stephan Becker Tel: 0212-4908315 Mobil: 0152-54069980 e-Mail: [email protected] 1.2.4 Weibliche Jugend Spielklassen MA bis ME Kreis – Mädchenwartin Cornelia Adolphs , Theoderichstraße 18, 42653 Solingen Tel: 0212-319337 mobil: 0160-94503648 e-Mail: [email protected] Stand: 28.07.2016 Seite 7 2. Durchführung des Spielbetriebes im BHK Die Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für die Spielklassen des BHK sind im Internet unter www.bergischer-handballkreis.org als Download abgestellt. Gegen diese Durchführungsbestimmungen oder Punkte aus diesen Durchführungsbestimmungen ist ein Einspruch beim KSA unter Beachtung der in der RO vorgegebenen Regelungen möglich. 2.1 Der Kreis-Spielplan Der Kreis-Spielplan ist in der aktuellen Ausführung im Internet einsehbar unter www.sis-handball.de Alle Klassen und Spieltermine können hier bei Bedarf ausgedruckt werden. Die autorisierten Vereinsvertreter setzen die Heimspiele ihrer Mannschaften nur in Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Rahmenspielplan an. Ansetzungen, die gegen die WHV- Zusatzbestimmungen § 9, SpO, und „VEREINE“, A.I. Abs. 7 verstoßen, setzen das Einverständnis des Gegners voraus. Ist dies nicht der Fall, so können bei Einspruch oder Eingaben der betroffenen Vereine, bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin, kurzfristige Verlegungen durch die Spielleitenden Stellen angeordnet werden. Ist der Heimverein dazu nicht bereit, so kann das Spiel am gleichen Rahmenspielplanwochenende, in einer anderen Halle angesetzt werden. 2.1.1 Änderungen Bei allen Spielplan-Änderungen ist Dienstag Abend bis 20.00h der letzte Termin für das nachfolgende Wochenende. Für alle Neuansetzungen, Änderungen und Spielverlegungen sind nach § 46, SpO, nur die zuständigen Spielleitenden Stellen zuständig. 2.1.2 Spielergebniseingabe ins SIS Die Ergebnisse aller Spiele (aller Spielklassen) der Senioren/innen und Jugend A-B-C-D männlich und weiblich des BHK des Wochenendes sind bis Sonntag, 22.00 Uhr, einzugeben. Pro fehlendes Spiel dieser Klassen wird eine Bußgeld von 5,00 Euro erhoben. Bei Wochenspieltagen muss die Ergebniseingabe ins SIS bis spätestens 20.00h des Folgetages erfolgt sein. 2.2 SIS-Administrator Änderungen von Adressen im SIS-System werden zentral durch den SIS – Administrator des BHK gepflegt. Hierzu können diese formlos per e-mail durch den Abteilungsleiter oder den SIS Administrator des Vereins an an den SIS-Administrator des BHK Uwe Stolley gesendet werden. Bis auf die Funktion >> Mitglied<< und >>Schiedsrichter<< werden alle Funktionen auf der jeweiligen Infoseite des Vereins im SIS veröffentlicht. Der BHK geht davon aus, daß die Personen, die gemeldet werden, auch damit einverstanden sind. 2.3 Einladungen von Schiedsrichtern In den Spielklassen des BHK werden die Schiedsrichter vom Schiedsrichteransetzer über SIS eingeladen. 3.0 Spielregeln 3.1 Ausnahmeregelung nach § 40, Abs. 3 + 4 der SpO. Laut § 40 Abs.5 SpO können die Landesverbände Ausnahmen zu §40 Abs. 3+4 zulassen. Die Genehmigung des HVN für die Ausnahmeregelung zu §40 Abs. 3 liegt dem BHK vor. Der BHK hat auf der Vorstandssitzung am 09.07.2008 eine Ausnahmeregelung dahingehend beschlossen, dass entgegen der Regelung SPO § 40 Abs. 3 in allen Senioren/Seniorinnen – und Jugendspielklassen mit mehreren Mannschaften eines Vereins gespielt werden kann. Der Absatz 4 des § 40 der SPO gilt hingegen unverändert. Stand: 28.07.2016 Seite 8 3.2 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen 1. Es gelten die Bestimmungen des Paragraphen § 55, Abs. 1 bis 4 der SpO und die hierzu erlassenen Zusatzbestimmungen des WHV. Im Übrigen gilt für den allgemeinen Spielbetrieb, dass alle Männer – und Frauenmannschaften einheitlich als 1. Mannschaft, 2. Mannschaft 3. Mannschaft usw. bezeichnet werden. Sie sind in dieser numerischen Folge den Spielklassen zuzuordnen und gelten in dieser Reihenfolge zueinander jeweils als höhere bzw. untere Mannschaft im Sinne des § 55 SpO. Siehe hierzu die beigefügten Erläuterungen des HVN Vizepräsidenten Recht Stefan Butgereit 2. SpO § 55 3 ( U21 Regelung) ab 01.07.2016 Siehe hierzu die beigefügten Erläuterungen des HVN Vizepräsidenten Recht Stefan Butgereit 3.3 Spielvorbereitungen Gemäß Verbandsbeschluss gibt es für Mannschaften und für Schiedsrichter keine Wartezeiten. (Ausnahme: das Vorspiel hat eine Zeitüberschreitung) Die Mannschaften melden sich mit ausgefülltem Spielbericht und Spielerpässen spätestens 15 Minuten vor der ausgedruckten Anwurfzeit bei den Schiedsrichtern. Verspätungen werden mit Geldbußen geahndet und können zu Punktverlusten führen. Der Heimverein stellt den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. Jede Mannschaft stellt einen den Regeln entsprechenden Ball. 3.4 Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung (die Entscheidung treffen die Schiedsrichter), ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. 3.5 Haftmittelbenutzung Für den vom WHV und seiner Verbände (Kreise) geleiteten Spielbetrieb gilt in Bezug auf die Benutzung von Haftmitteln die Entscheidung des jeweiligen Halleneigners. Eine Beschränkung von Haftmitteln auf bestimmte Spielklassen oder Mannschaften ist erlaubt. 3.6 Spielberichte Da bei allen Spielklassen die Mitwirkung von bis zu 14 Spielern je Mannschaft erlaubt ist, sind für die Spielklassen des BHK die Spielberichtsformulare des HVN (4-fach) vorgeschrieben (eventuell noch im Besitz der Vereine befindliche Spielberichte des BHK können aufgebraucht werden). Der Heimverein ist für die Absendung der Spielberichte (2fach) verantwortlich. Die Spielberichte sind noch am Spieltag abzusenden! Verspätete Einsendungen (später als 2 Tage nach dem Spiel), führen zu Geldbußen. Bei den Spielleitenden Stellen nicht eingegangene Spielberichte im Männer- und Frauenspielbereich werden nach einer Woche schriftlich oder mündlich angemahnt. Eine Eingabe der Spielergebnisse ins SIS entbindet die Vereine nicht von der Einsendung der Spielberichte! Spielausweise sind nur auf Anforderung der spielleitenden Stellen einzusenden. Stand: 28.07.2016 Seite 9 4. Zuständige Stellen für die Spielberichte Männer und Frauen 4.1 Männer Bezirksliga, Kreisliga und Pokalspiele Männer Fabian Blasberg, Spichernstraße 50, 42699 Solingen Telef.: 0212 599445 Mobil: 0173 575 8378 e-Mail: [email protected] 1. Kreisklasse, 2. Kreisklasse Uwe Stolley, Burgstraße 47, 40764 Langenfeld Telef.: 02173 929876 Mobil: 0177 8715319 e-mail: [email protected] 4.2 Frauen Bezirksliga, Kreisliga und Kreis - Frauenpokalspiele Kreis – Frauenwart Carsten Reck, Im Wolfhagen 3, 42929 Wermelskirchen Tel: 02191 890 7942 Fax: 02191 890 7942 Mobil: 0160 90656 246 e-Mail: [email protected] 4.3 Männliche Jugend Spielklassen JA / JB Hans-Bert Schäfer Geschäftsstelle HBK Wuppertal-Niederberg, Veilchenstraße 19, 42283 Wuppertal E-Mail: [email protected] Spielklasse JC/JE Stephan Becker, Ubierweg 20, 42653 Solingen Telefon: 0212 4908315 , Handy: 0152 5406 9980 e-mail: [email protected] Spielklasse JD Armin Adolphs, Theoderichstraße 18, 42653 Solingen Telefon: 0212/ 319337 Mobil: 0176 618 250 23 e-Mail: [email protected] 4.4 Weibliche Jugend Cornelia Adolphs, Theoderichstraße 18, 42653 Solingen Tel. 0212-319337 Mobil: 016094503648 e-Mail: [email protected] 4.5 Turniere Weibliche E-Jugend und Turniere F-Jugend K.- Dieter Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 Solingen Tel. 0212-651106, Fax 0212-651118 e-Mail: [email protected] Stand: 28.07.2016 Seite 10 5 Spielbeiträge Je gemeldete Mannschaft werden folgende Spielbeiträge erhoben: Klassen Bezirksliga Kreisliga Kreisklassen A, B , C und D E und F Männer € 150,00 € 135,00 € 105,00 Frauen € 150,00 € 135,00 Jugend € 35,00 werden für Saison 2016/2017 ausgesetzt 6. Spielverlegungen Männer und Frauen Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen Spielleitenden Stelle von einem autorisierten Vorstandsmitglied über das „SIS-Spielverlegungsmodul“ zu beantragen. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen. Der neue Spieltermin darf maximal 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegen. Wird dem Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende Stelle alle betroffenen Bereiche über SIS von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von € 25.00 belastet. Eigenmächtige Verlegungen der Vereine untereinander führen für die Beteiligten zu Spielverlust und Ordnungsstrafen. 7 Nichtantreten und Zurückziehen Jedes schuldhafte Nichtantreten wird gemäß § 25.1.1 RO, sowie nach den Zusatzbestimmungen des WHV, mit einem Ordnungsgeld geahndet. • • • Männer und Frauen: Jugend: € 50.- (mit vorheriger Absage) € 75,- (ohne vorherige Benachrichtigung) € 20,- Ebenso zieht ein schuldhaftes verspätetes Antreten nach § 25. 1.1 der RO ein Ordnungsgeld nach sich. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal nicht an, so scheidet sie aus dem laufenden Spielbetrieb aus und gilt als zurückgezogen. Wird eine Mannschaft nach Meldeschluss zurückgezogen, so wird sie, gemäß § 25 .1.14 der RO, sowie Zusatzbestimmungen WHV, mit einem Ordnungsgeld belegt. • • 8. Männer und Frauen: Jugendmannschaften: € doppelter Spielbeitrag € 60.- Veröffentlichung von Strafen – und Ordnungsgeldern Die Spielleitenden Stellen tragen die Strafen und Ordnungsgelder, gemäß § 17 und § 25 der RO, über das SIS-BESCHEIDWESEN des BHK ein. Für Widersprüche bei den Spielleitenden Stellen besteht eine Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Eintragung. Sollte mit den jeweiligen Warten, welche die Strafe/das Ordnungsgeld verhängt haben, keine Einigung erzielt werden, können die betroffenen Vereine innerhalb der von der RO vorgegebenen Fristen Einspruch hiergegen beim Kreisrechtswart unter Beachtung der in Punkt 10 Genannten Gesichtspunkte einlegen. 9 Einsprüche Einsprüche sind unter Beachtung der §§ 34 bis 39, der RO, sowie der Ergänzungen in den WHV Zusatzbestimmungen zur Rechtsordnung einzulegen. Der Einspruch muss form-und fristgerecht innerhalb der von der RO dafür vorgesehenen Frist nach Zugang des angegriffenen Bescheides an den Kreisrechtswart gerichtet werden; eine weitere Ausfertigung soll dem Vorsitzenden des BHK übersandt werden. Dem Einspruch, der von einem Vorstandsmitglied und dem Handballabteilungsleiter oder dessen Vertreter unterschrieben sein muss, ist der Beleg über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von € 50,00 beizulegen. Fehlt der Beleg, kann der Nachweis der fristgerechten Einzahlung der Einspruchsgebühr Stand: 28.07.2016 Seite 11 nur binnen der vorgenannten Einspruchsfrist erbracht werden. Der Einspruch ist beim Kreisrechtswart des Bergischen Handballkreises e.V. einzulegen: Dr. Martin Vomhof, Selma-Lagerlöf-Straße 22, 40764 Langenfeld, Tel.: 0176 83028485 e-mail: [email protected] Die Einspruchsgebühr ist zu zahlen unter Angabe des Einspruchs und des angefochtenen Bescheides an den BHK: Stadt Sparkasse Solingen IBAN DE09 3425 0000 0001 0100 24 10 Freundschaftsspiele Siehe separate Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (sind auf der Homepage des BHK www.bergischer-handballkreis.org. als Download erhältlich). 11 Turniere Siehe Punkt 10 11.1 Internationale Spiele Bei Spielen gegen ausländische Mannschaften sind sowohl für Turniere, wie auch für Freundschaftsspiele die § 5 bis 7 der SpO zu beachten! Die Genehmigung ist beim HVN bzw. DHB zu beantragen. 12 Kreis - Pokalwettbewerb Wegen Terminüberschneidungen mit HVN Klassen können nur Vereine am Pokal teilnehmen, die grundsätzlich bereit sind, Ansetzungen von Spielen unter der Woche zu akzeptieren Bei Kreispokalspielen besteht kein Kassierungszwang für den Heimverein. Sofern der Heimverein jedoch Eintrittsgelder kassiert, ist gemäß Punkt 14.4.(2) der Durchführungsbestimmungen zu verfahren. . Spiele auf HVN Ebene haben immer Vorrang vor den bereits terminierten Pokalspielen. Sofern hierdurch Verlegungen von Pokalspielen erforderlich werden, müssen diese Spiele max. zwei Wochen vor oder nach dem angesetzten Spieltermin durchgeführt werden. Die Halbfinal- und Pokalendspiele bei den Männern und Frauen werden als Final4 ausgetragen. Hierfür werden zu gegebener Zeit noch gesonderte Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. 13 Schiedsrichter 13.1 Beauftragung Für die Beauftragung mit der Spielleitung ist verantwortlich: Kreisschiedsrichterwart des Bergischen Handballkreises e.V.: Knut Kolk Timmersfeld 68, 42899 Remscheid Tel.: 02191 - 5926675, Tel.-Mobil: 0152 33665165 e-Mail : [email protected] 13.2 Aufwandentschädigungen Die Schiedsrichter erhalten für die Leitung der Spiele folgende Entschädigungen, die vom Heimverein - mit Ausnahme der Pokalspiele - zu zahlen sind: für Spiele der Bezirksliga u. für alle Pokalspiele: Pauschalbetrag € 23,00 (5 € Fahrtkosten sind in diesem Betrag enthalten) alle anderen Spiele, einschließlich Jugend: Pauschalbetrag € 21.00 (5 € Fahrtkosten sind in diesem Betrag enthalten) für ausgefallene Spiele – Ausbleibezeit: Pauschalbetrag € 12,00 Spielerschiedsrichter Pauschalbetrag € 15,00 Eine anders geartete Abrechnung bei Spielen des BHK nach HVN Abrechnungssätzen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kreisschiedsrichterwartes zur Vorlage beim Heimverein. Stand: 28.07.2016 Seite 12 13.3 Ansetzung von Schiedsrichtern in den Spielklassen des BHK In den Spielklassen des BHK werden die Schiedsrichter wie folgt angesetzt: Bezirksliga Männer Kreisliga Männer Kreispokal Männer/Frauen A-Jugend männlich B-Jugend Jungen C-Jugend Jungen Überkreuz – und Endspiele Gespannansetzung Gespannansetzung Gespannansetzung Gespannansetzung Gespannansetzung Gespannansetzung Gespannansetzung Bezirksliga Frauen Kreisliga Frauen 1.Kreisklasse Männer 2.Kreisklasse Männer Restliche Jugendklassen Einzelschiedsrichter Einzelschiedsrichter Einzelschiedsrichter Einzelschiedsrichter Einzelschiedsrichter Zusätzlich zu den oben angeführten Spielklassen kann der Kreis-Schiedsrichterwart Gespannansetzungen in den Spielklassen anordnen: • • • • • Bezirksliga Frauen Kreisliga Frauen 1. Kreisklasse Männer 2.Kreisklasse Männer A – B und C -- Mädchen Kreisliga Leiten zwei Schiedsrichter ein Spiel einer Spielklasse, in der regelmäßig nur ein Schiedsrichter angesetzt wird, müssen sie die Gespannansetzung nachweisen, sonst ist nur ein Schiedsrichter zu bezahlen. 13.4 Schiedsrichterkosten bei Kreispokal-, Überkreuz-, Endspielen Die Schiedsrichterkosten werden bei Pokal-, Überkreuz-, End-, und Entscheidungsspielen je zur Hälfte durch die beteiligten Vereine getragen. Für den Fall, dass Eintrittsgelder erhoben wurden, sind die SchiedsrichterEntschädigungen vorab aus dem Einnahmebetrag zu entnehmen. Der verbleibende Restbetrag der Einnahmen ist unter den beteiligten Vereinen hälftig aufzuteilen. Die Schiedsrichterkosten für die Pokal Final-4 Spiele werden vom BHK getragen 13.5 Nichtantreten von Schiedsrichtern Erscheint zu einem Spiel kein Schiedsrichter, so ist wie folgt zu verfahren: 13.5.1 Bezirksliga, Entscheidungsspiele, Kreispokal Die Vereine haben sich auf mindestens einen anwesenden Schiedsrichter, der keinem der beiden beteiligten Vereine angehört, als Spielleiter zu einigen. Ist kein "neutraler" Schiedsrichter anwesend, können sich die Vereine auf einen oder zwei anwesende regelkundige Sportkameraden als Spielleiter verständigen. Es sollte nach Möglichkeit kein Spiel ausfallen! 13.5.2 alle anderen Spielklassen Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden Schiedsrichter oder regelkundigen Sportkameraden als Spielleiter einigen. Findet eine Einigung nicht statt, hat der Heimverein einen Spielleiter zu stellen. Kommt das Spiel nicht zur Austragung wird der Verein mit Geldbuße und Spielverlust belastet, der gegen diese Regelung verstößt. Stand: 28.07.2016 Seite 13 13.6 Einsatz von Zeitnehmern / Sekretären Der Heimverein stellt den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. In den Spielklassen des BHK BzLM, BzLF, KLM ,KLF müssen Zeitnehmer/Sekretär im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Wird der Ausweis beim Spiel nicht vorgelegt, wird ein Ordnungsgeld von € 2,50 erhoben. Jugend: siehe hierzu die gemeinsamen Durchführungsbestimmungen Jugend des BHK und HBK Wuppertal/Niederberg). 13.7 Stellung von Schiedsrichtern durch die Vereine Die Vereine haben in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer gemeldeten Mannschaften Schiedsrichter zu stellen: Mannschaften über den Kreis hinaus Bezirksliga Männer Kreisliga Männer Männliche A Jugend Bezirksliga Frauen Kreisliga Frauen 1.und 2. Kreisklasse Männer Weibliche A Jugend Weibliche und männliche B und C Jugend 13.8 2 Schiedsrichter 1 Schiedsrichter Anrechnung von Schiedsrichtern Die Aufrechnung erfolgt am 30.06.2017. Vereine mit nicht ausreichender Anzahl von aktiven Schiedsrichtern werden mit einer Ordnungsgebühr von € 150,00 pro fehlendem Schiedsrichter belastet. (lt. WHV Zusatzbestimmungen zu RO § 25 (8). Als aktiver Schiedsrichter kann nur angerechnet werden, wer lt. Vorstandsbeschluss grundsätzlich 15 Spiele leitet und dem Kreis bis zum 30.06.einer laufenden Saison zur Verfügung steht (Turniere der Mädchen E-Jugend und F-Jugend werden als ein Spiel gewertet). Sollte ein Schiedsrichter 3-mal schuldhaft nicht zur Leitung/Fortbildung antreten, erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei weiterem 2-maligen schuldhaften Nichtantreten/Fortbildung kann der Schiedsrichter auf Antrag des Schiedsrichterausschuss an den Vorstand aus der Schiedsrichterliste gestrichen werden 13.9 Anrechnung von Instanzenmitgliedern Stellt ein Verein Mitglieder für den Kreisvorstand (GV + EV+ TK) oder für höhere Instanzen, so wird jedes Mitglied als 1 Schiedsrichter angerechnet. Doppelanrechnungen (Schiedsrichter + Instanzenmitglied) sind nicht möglich. 13.10 Erneuter Fehlbestand Da sich in der Saison 2015/2016 erneut ein Fehlbestand von Schiedsrichtern/innen ergeben hat, kann der Kreisschiedsrichterwart folgende Spielklassen mit möglichst neutralen Spielerschiedsrichtern besetzten: • • • 1.Kreisklasse 2.Kreisklasse Kreisliga Männer Männer Frauen Es wird der Verein, der den Schiedsrichter stellen muss, angesetzt. Hierbei werden vorrangig die Vereine mit den höchsten Fehlbeständen der Saison 2015/2016 berücksichtigt. Bei Nichtantreten wird der entsprechende Verein in Ordnungsstrafe genommen (€ 50,00). Der vom Verein angesetzte Spielerschiedsrichter muss volljährig sein. Er wird nicht auf das Schiedsrichter-Ist des Vereins angerechnet. Stand: 28.07.2016 Seite 14 14. Auf – und Abstieg 14.1 Männer Bezirksliga Männer Die Auf- und Abstiegsregelung ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten. Je nach Abstieg aus dem HVN in die Bezirksliga Männer steigen zwischen 4 und 1 Mannschaft(en) in die Kreisliga Männer ab. Zusätzlich werden am Saisonende Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) zwischen einem Bezirksligisten und dem 3. der Kreisliga Männer durchgeführt (= zusätzlicher Abstiegsplatz aus der Bezirksliga), sofern nur eine oder keine Mannschaft aus der HVN Landesliga in den BHK absteigt. Bezirksliga Männer 2016/2017 Mannschaften 16/17 14 - Aufsteiger Landesliga 1 1 1 1 Summe 13 13 13 13 + Absteiger aus Landesliga 3 2 1 0 Summe 16 15 14 13 +Aufsteiger aus Kreisliga* 2 2 2 2 Summe 18 17 16 15 - Absteiger in Kreisliga* 4 3 2 1 Mannschaften 17/18 14 14 14 14 11 bis 14 12 bis 14 13 bis 14 14 12 13 * ohne Ergebnis aus den Relegationsspielen nachrichtlich: Abstiegsplätze 16/17 Zusätzlich: Relegationsspiele nach Saisonende Tabellenplatz für Relegationspiel gegen Platz 3 Kreisliga Männer --- Stand: 28.07.2016 Seite 15 Kreisliga Männer Die Auf- und Abstiegsregelung ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten. Zusätzlich werden am Saisonende Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) zwischen einem Bezirksligisten und dem 3. der Kreisliga durchgeführt (= zusätzlicher Aufstiegsplatz aus der Kreisliga) sofern nur eine oder keine Mannschaft aus der HVN Landesliga in den BHK absteigt. Kreisliga Männer 2016/2017 Mannschaften 16/17 14 - Aufsteiger Bezirksliga* 2 2 2 2 Summe 12 12 12 12 + Absteiger aus Bezirksliga* 4 3 2 1 Summe 16 15 14 13 +Aufsteiger aus 1. KK 1 1 2 2 Summe 17 16 16 15 - Absteiger in 1. KK* 3 2 2 1 Mannschaften 17/18 14 14 14 14 12 bis 14 13 bis14 13 bis 14 14 * ohne Ergebnis aus den Relegationsspielen nachrichtlich: Abstiegsplätze 16/17 Zusätzlich: Relegationsspiele nach Saisonende Siehe Regelung bei Bezirksliga Männer. Auf- und Abstieg Kreisklassen Männer Mindestens die Gruppensieger steigen in die nächsthöhere Klasse auf. Maximal die beiden Gruppenletzten der 1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab. Über einen erhöhten Aufstieg und/oder verminderten Abstieg kann erst nach Eingang aller Mannschaftmeldungen für die Saison 2017/2018 und nach Beendigung des Männerspielbetriebes auf HVN Ebene entschieden werden. Stand: 28.07.2016 Seite 16 14.2 Frauen Bezirksliga Frauen Bezirksliga Frauen 2016/2017 Mannschaften 16/17 11 - Aufsteiger Landesliga 1 1 1 1 1 1 Summe 10 10 10 10 10 10 + Absteiger aus Landesliga 6 5 4 3 2 1 Summe 16 15 14 13 12 11 +Aufsteiger aus Kreisliga* 1 1 1 1 1 1 Summe 17 16 15 14 13 12 - Absteiger in Kreisliga* 3 3 2 2 1 1 Mannschaften 17/18 14 13 13 12 12 11 Kreisliga Frauen Mindestens der Gruppensieger steigt in die Bezirksliga auf. # # Die Entscheidung über weitere Veränderungen richtet sich nach den Mannschaftsmeldungen für die Saison 2017/2018. Die TK wird dann auf Antrag des Frauenwartesdarüber entscheiden. 14.3 Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften Männer und Frauen 1.) Mannschaften, die während des laufenden Spielbetrieb zurückgezogen werden (oder aufgrund eigenem Verschulden vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden), werden auf den Abstieg der laufenden Saison angerechnet. Für diesen Fall kann keine Mannschaft des Vereines in die Klasse aufsteigen, in welcher die zurückgezogene Mannschaft gespielt hat. 2.) Mannschaften, die nach Beendigung der Meisterschaft, aber noch vor Meldeschluss für die nächste Saison, zurückgezogen werden, werden nachträglich auf den Abstieg der abgelaufenen Saison angerechnet. 3.) Mannschaften, die nach Beendigung der Meisterschaft und nach Meldeschluss für die nächste Saison zurückgezogen werden, werden auf den Abstieg der Folgesaison angerechnet. 14.4 Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften aus dem HVN Männer und Frauen Mannschaften, die ihr Startrecht im HVN nicht wahrnehmen und / oder aus dem HVN zurückgezogen werden, können auf Antrag in der Kreisliga Männer/Bezirksliga Frauen eingruppiert werden, sofern die Sollstärke der Liga (maximal 14 Mannschaften) nicht bereits erreicht ist. Andernfalls müssen die Mannschaften in der untersten Spielklasse des Kreises eingruppiert werden. Stand: 28.07.2016 Seite 17 15 Sonderbestimmungen für die Jugend 15.1 Stichtage A-Jugend 01.01.1998 B-Jugend 01.01.2000 C-Jugend 01.01.2002 D-Jugend 01.01.2004 E-Jugend 01.01.2006 F-Jugend 01.01.2008 15.2 Erweitertes Spielrecht für weibliche Jugendliche In den Spielklassen D, E und F dürfen weibliche und männliche Jugendliche eingesetzt werden. In den Spielklassen der weiblichen Jugend MD und ME dürfen keine männlichen Jugendlichen eingesetzt werden. 15.3 Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, dürfen höchstens 4 Spieler des älteren Jahrgangs melden, von denen nur 2 Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen. Die Spieler des älteren Jahrgangs, die außer Konkurrenz an der Spielrunde teilnehmen, sind vor Saisonanfang an den Kreisjugendwart zu melden. 15.4 Spielverlegungsanträge Spielverlegung Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen Spielleitenden Stelle von einem autorisierten Vorstandsmitglied unter Benutzung des Formulars „Antrag auf Spielverlegung“ zu beantragen. Der Verlegungsgrund, ein Ausweichspieltag (möglichst zeitlich vor dem im Spielplan angesetzten Termin, maximal 4 Wochen nach dem angesetzten Termin) und das Einverständnis des Gegners, für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht, sind Bestandteile dieses Antrages, über den die Spielleitende Stelle entscheidet. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen. Wird dem Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende Stelle alle betroffenen Bereiche über SIS von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von € 25.00 belastet. Das Formular kann mit dem Computer ausgefüllt und von der Homepage des BHK heruntergeladen werden. Selbstständige Verlegungen von angesetzten Spielen ziehen eine Geldbuße von € 30,00 und Spielverlust für beide Mannschaften nach sich. Eigenmächtige Verlegungen der Vereine untereinander führen für die Beteiligten zu Spielverlust und einer Ordnungsstrafe in Höhe von 30,00 €. Bei einer Jugendmaßnahme des HVN oder WHV muss auf Antrag des betroffenen Vereines das Spiel verlegt werden. (gebührenfrei) Aufgrund von Verbandsmaßnahmen müssen Verlegungen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beantragt werden. Diese Spiele müssen vorgezogen werden. Bei Verlegungen wegen kirchlicher bzw. schulischer Maßnahmen ist wie folgt zu verfahren: (gebührenfrei) Es müssen mindestens drei Spieler(innen) einer Mannschaft an der Maßnahme teilnehmen. Dies muss durch eine Bescheinigung des Pfarrers oder des Schulleiters vorliegen. In dieser Bescheinigung müssen die Namen aufgeführt sein. Der betreffende Verein hat sich mit seinem Spielpartner zu einigen, und der Spielleitenden Stelle einen Nachholtermin vor dem angesetzten Spieltermin bekannt geben. Dem jeweiligen Staffelleiter sind die Bescheinigungen des Pfarrers und Schulleiters vorzulegen. 15.5 Jugend A, B und C (weiblich / männlich) gemeinsame Spielrunde mit dem HBK Wuppertal – Niederberg Für diese gemeinsamen Spielrunden wurden spezielle Durchführungsbestimmungen mit den HBK Wuppertal Niederberg vereinbart (siehe Anhang) Stand: 28.07.2016 Seite 18 16. Ermittlung der Kreismeister 16.1 Weibliche Jugend MA, MB und MC siehe spezielle Durchführungsbestimmungen des Bergischen HBK und HBK Wuppertal-Niederberg (liegen als Anhang bei). 16.2 Männliche Jugend JA, JB und JC siehe spezielle Durchführungsbestimmungen des Bergischen HBK und HBK Wuppertal-Niederberg (liegen als Anhang bei). 16.3 Männliche Jugend JD Es wird eine einfache Vorrunde in 3 Gruppen gespielt. Die jeweils ersten beiden Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Bestengruppe, die in Hin – und Rückrunde den Kreismeister ausspielt. Für die Mannschaften, die sich für die Bestengruppe nicht qualifizieren konnten, werden neue Gruppen gebildet, die in Hin – und Rückrunde ihre Gruppensieger ausspielen. Die Ergebnisse der Vorrunde bleiben unberücksichtigt. 16.3.1 Männliche Jugend JE Es wird eine einfache Vorrunde in zwei Gruppen gespielt. Die jeweiligen ersten drei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Bestengruppe, die in Hin – und Rückrunde den Kreismeister ausspielt. Für die Mannschaften, die sich für die Bestengruppe nicht qualifizieren konnten, werden neue Gruppen gebildet, die in Hin – und Rückrunde ihre Gruppensieger ausspielen. Die Ergebnisse der Vorrunde bleiben unberücksichtigt. 16.4 weibliche D-Jugend Es wird eine Hin –und Rückrunde gespielt. Der Erste ist Kreismeister. 16.5 weibliche E Die Spiele dieser Altersklasse werden in Turnierform ausgetragen. Es wird eine dreifach – Runde gespielt. Der Erste ist Kreismeister. 16.5.1 F-Jugend Die F-Jugend bestreitet ein Vorrundenturnier in Hin-und Rückrunde. Nach Beendigung der Vorrunde Wird der Staffelleiter die Besten/Aufbaugruppen neu zusammenstellen. Der erste der Bestengruppe ist Kreismeister. 16.6 Spielberichte der Jugendspiele 16.6.1 Eintragen der Spieler/innen und deren Geburtsdaten Die Spieler/innen müssen in numerischer Reihenfolge der Trikotnummern auf dem Spielbericht eingetragen werden. Die Geburtsdaten der Spielerinnen und Spieler müssen vor den Spielerpassnummern auf dem Spielbericht eingetragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet, 16.6.2 Einsenden der Spielberichte der Jugend Die Spielberichte sind in zweifacher Ausfertigung an die Spielleitenden Stellen zu senden. 16.7 Nicht eingegangene Spielberichte Bei den Spielleitenden Stellen nicht eingehende Spielberichte der Jugend werden nach 1 Woche schriftlich oder mündlich angemahnt. Es erfolgt eine Geldbuße nach RO. 16.8 • • • D-Jugend Durchführung der Spiele abweichend von der DHB-Wettkampfstruktur Verbindliche Ballgröße: 1 Erlaubt: Manndeckung auf dem ganzen Feld und 3 :3 Deckung Sinkende Manndeckung , 1:5 Abwehr und 2 : 4 Verboten ist: Einzelmanndeckung, Abwehr 6 : 0, 4 : 2 und 5 : 1 2 Minutenstrafe ist eine persönliche Strafe für den Spieler, keine Kollektivstrafe für die Mannschaft • • Stand: 28.07.2016 Seite 19 16.9. E-Jugend Jungen: • • • • • • • • • • • • Durchführung der Spiele abweichend von der DHB – Wettkampfstruktur Verbindliche Ballgröße: 0 Gespielt wird auf einem Normalfeld mit abgehängten Toren Erlaubt ist: Manndeckung auf dem ganzen Feld und 3 : 3 Deckung, sinkende Manndeckung, 1:5 Abwehr und 2:4 Verboten ist: Einzelmanndeckung und Abwehr 6:0, 4:2 und 5:1 2 Minutenstrafe ist eine persönliche Strafe für den Spieler, keine Kollektivstrafe für die Mannschaft Der Torwart darf die Torraumlinie nicht überschreiten 7m = Strafwurf Ausführung : aus einer beliebigen Entfernung prellen mit Ball in Richtung Tor (Schrittregel beachten) Anlaufen von der Freiwurflinie (Schrittregel beachten) Des weiteren kann man den Strafwurf vor der Torraumlinie mit einem Schlagwurf durchführen. Sämtliche Würfe müssen mit einem Schlagwurf durchgeführt werden. Nicht erlaubt ist: die Strafraumlinie zu betreten und einen Sprungwurf zu machen. 16.9.1 E-Mädchen spielen in Turnierform, sonst Regeln wie unter Punkt 16.9. Spielzeit 2 x 10 Minuten 16.10 F-Jugend Gespielt wird in Turnierform. Mannschaftsstärke 5+1. Sonst Regeln wie unter 16.9. Spielzeit 1x15 Min.. 16.11 Spieledurchführung Die Spiele sind nach der Satzung und den Ordnungen des DBH/WHV sowie nach den gültigen Regeln in der Fassung des DHB vom 01. Juli 2016 durchzuführen. Die Halbzeitpause beträgt in den Jugendspielklassen höchstens 10 Minuten. Ausnahme: die Meisterschaftsrunden, die in Turnierform ausgetragen werden. Stand: 28.07.2016 Seite 20 17 Kreis-Pokalspiele MÄNNER: Grundsätzlich gilt: Die klassentiefere Mannschaft hat Heimrecht. Die Spielpaarungen sind im SIS eingestellt. 1.Runde: 10.09./11.09.2016 2. Runde: bis 15.10./16.10.2016 3. Runde: bis 19.11/20.11.2016 4. Endrunde – Final4 – Termin wird noch beknntgegeben 18 Kreis-Pokalspiele FRAUEN: Grundsätzlich gilt: die klassentiefere Mannschaft hat Heimrecht. Die Spielpaarungen sind im SIS eingestellt 1. Runde: 10.09./11.09.2016 2. Runde: bis 15.10./16.10.2016 3. Endrunde: Final4 Termin wird noch bekanntgegeben Stand: 28.07.2016 Seite 21 19 Sporthallenregelungen 19.1 Schlüsselverantwortung Hallen Solingen Heiligenstock, Börkhaus-Siebels, ADS und Kannenhof neu Diese Hallen werden nicht vom mobilen Solinger Hausmeisterservice betreut. Der Verein, der am Spieltag laut SIS das erste Heimspiel hat, ist für das rechtzeitige Aufschließen der Halle verantwortlich. Der Verein, welcher lt. SIS das letzte Heimspiel am Spieltag hat, ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Halle verantwortlich. Vereine, die keinen Schlüssel für die Halle Heiligenstock , und Börkhaus Siebels haben, bekommen diesen jeweils freitags von 13.00 – 17.00h bei Peter Dreßler, Locher Str. 48, 42719 Solingen. Der Schlüssel für die Halle Kannenhof kann bei K.-D- Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 Solingen abgeholt werden. Der Schlüssel für die Sporthalle ADS kann ebenfalls bei K.-D. Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 abgeholt werden. Die Schlüssel sind am Spieltag eine Stunde nach Beendigung des letzten Spieles an die Ausgabestellen zurückzugeben. Zuwiderhandlungen können spieltechnische Folgen nach sich ziehen und werden mit Ordnungsstrafen geahndet. Die Sporthallen sind 30 Minuten vor der ersten im SIS angesetzten Anwurfzeit zu öffnen, die Beleuchtung ist einzuschalten und die Räume sind auf Mängel zu überprüfen und diese in das ausliegende Mängelbuch einzutragen! Nachdem die Mannschaften des letzten Spieles die Umkleidekabinen verlassen haben, sind die Räume erneut zu überprüfen und eventuelle Mängel in das bereitliegende Mängelbuch einzutragen. Die Beleuchtung ist auszuschalten und die Halle ordnungsgemäß abzuschließen. Bei Beschädigungen sind die Spielleitenden Stellen sofort zu informieren! 19.2 Hallenregelung Remscheid Bei Spielverlegungen und Absagen in den Remscheider Sporthallen ist in jedem Falle, rechtzeitig Peter Lohse zu benachrichtigen: Peter Lohse Garschager Str. 25, 42899 Remscheid, Tel.: 02191- 52 355, e-Mail [email protected] 19.3 Hallenregelung Wermelskirchen Bei Spielverlegungen und Absagen in den Wermelskirchener Sporthallen ist in jedem Falle, rechtzeitig Frank Steinhaus zu benachrichtigen: Frank Steinhaus, Wildpfad 26, 42929 Wermelskirchen Telef.: 0160 978 00783 e-mail: [email protected] 20. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederZeit durch die TK mit Zustimmung des GFV unter Berücksichtigung von sportlichen GesichtsPunkten beschlossen werden. Sollte eine Bestimmung dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für das Spieljahr 2016/2017 wünschen wir allen Vereinen und Spielgemeinschaften einen guten Verlauf und sportlichen Erfolg. Bergischer Handballkreis e.V. Peter Dreßler Fabian Blasberg 1. Vorsitzender Männerspielwart Armin Adolphs Jugendauswart Stand: 28.07.2016 C. Reck Knut Kolk Frauenspielwart Schiedsrichterwart Cornelia Adolphs Stephan Becker Mädchenwartin Jungenwart Seite 22 Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg Saison 2016/2017 1. Spielklassen a) Jungen b) Mädchen Spielleitung: a) Jungen b) Mädchen 2. Altersklassen: Altersklassen: A, B und C A, B und C Altersklasse A: Hans-Bert-Schäfer Altersklasse B: Hans-Bert Schäfer Altersklasse C: Stephan Becker Altersklasse A, B und C: Cornelia Adolphs Schiedsrichter – Kostenerstattung: siehe Durchführungsbestimmung der jeweiligen Kreise 3. Spielberichte Spielberichte Jungen und Mädchen müssen in zweifacher Ausführung und in numerischer Reihenfolge ausgefüllt werden. Spielberichte müssen an folgende Adressen gesendet werden: Jungen A Hans-Bert Schäfer Geschäftsstelle Handballkreis Wuppertal-Niederberg Veilchenstr. 19 42283 Wuppertal Mail: [email protected] Jungen B Hans-Bert Schäfer Geschäftsstelle Handballkreis Wuppertal-Niederberg Veilchenstr. 19 42283 Wuppertal Mail: [email protected] Jungen C Stephan Becker Ubierweg 20 42653 Solingen Mail: [email protected] Mädchen A, B, C Cornelia Adolphs Theodericherstraße 18 42653 Solingen Mail: [email protected] 4. Spieldurchführung Die Spiele sind nach der Satzung und den Ordnungen des DHB/WHV sowie nach den gültigen Regeln in der Fassung des DHB durchzuführen. Die Halbzeitpause beträgt für alle Klassen höchstens 10 Minuten Pro Mannschaft ist ein ,,Team – Time – Out“ pro Halbzeit in allen Altersklassen zulässig. Für den Bereich der C – Jgd. gelten zusätzlich die Regelauslegungen des HVN zu der Rahmenkonzeption des DHB. (siehe Anhang) Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg Saison 2016/2017 Zu jedem Spiel sind Zeitnehmer (Heimverein) und Sekretär (Gastverein) zu stellen. Ausweispflicht besteht nur für die spielenden A – B Jugendmannschaften. In der Altersklasse. C ist es erlaubt, die Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär auf eine Person zu vereinigen. Diese Person muss aber im Besitz eines Zeitnehmerausweises sein. Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln. Mit Zustimmung der Schiedsrichter sind andersfarbige Leibchen zugelassen. Spielansetzung: ist darauf zu achten, dass die Spiele sonntags nicht vor 10:00 Uhr und nicht nach 18:00 Uhr angesetzt werden dürfen. 5. Spielverlegung Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen Spielleitenden Stelle von einem autorisierten Vorstandsmitglied unter Benutzung des Formulars „Antrag auf Spielverlegung“ zu beantragen. Der Verlegungsgrund, ein Ausweichspieltag (möglichst zeitlich vor dem im Spielplan angesetzten Termin, maximal 4 Wochen nach dem angesetzten Termin) und das Einverständnis des Gegners, für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht, sind Bestandteile dieses Antrages, über den die Spielleitende Stelle entscheidet. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen. Wird dem Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende Stelle alle betroffenen Bereiche über SIS von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von € 25,00 belastet. Das Formular kann mit dem Computer ausgefüllt und von der Homepage des BHK oder des HK Wuppertal-Niederberg heruntergeladen werden. Selbstständige Verlegungen von angesetzten Spielen ziehen eine Geldbuße von € 30,00 und Spielverlust für beide Mannschaften nach sich. Eigenmächtige Verlegungen der Vereine untereinander führen für die Beteiligten zu Spielverlust und einer Ordnungsstrafe in Höhe von 30,00 €. Bei einer Jugendmaßnahme des HVN oder WHV muss auf Antrag des betroffenen Vereines das Spiel verlegt werden. (gebührenfrei) Aufgrund von Verbandsmaßnahmen müssen Verlegungen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beantragt werden. Diese Spiele müssen vorgezogen werden. Bei Verlegungen wegen kirchlicher bzw. schulischer Maßnahmen ist wie folgt zu verfahren: Es müssen mindestens drei Spieler(innen) einer Mannschaft an der Maßnahme teilnehmen. Dies muss durch eine Bescheinigung des Pfarrers oder des Schulleiters vorliegen. In dieser Bescheinigung müssen die Namen aufgeführt sein. Der betreffende Verein hat sich mit seinem Spielpartner zu einigen, und der Spielleitenden Stelle einen Nachholtermin vor dem angesetzten Spieltermin bekannt geben. Dem jeweiligen Staffelleiter sind die Bescheinigungen des Pfarrers und Schulleiters vorzulegen. 6. Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, dürfen höchstens 4 Spieler des älteren Jahrgangs melden von denen nur 2 Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen. Die Spieler des älteren Jahrgangs, die außer Konkurrenz an der Spielrunde teilnehmen, sind vor Saisonanfang an den Kreisjugendwart und den Staffelleitern zu melden. Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg Saison 2016/2017 7. 8. 9. 10. Spielmodus: Jungen A: Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus. Jungen B: Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus. Jungen C Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus. Mädchen A: spielt in einer Gruppe eine 1,5 Runde ihren Meister aus. Der erste ist Meister. Mädchen B: diese Spiele werden in einer Gruppe ausgetragen, in Hin- u. Rückrunde. Der erste ist Meister. Mädchen C: diese Spiele werden in einer Gruppe ausgetragen, in Hin- u. Rückrunde. Der erste ist Meister. Jahrgänge: Für das Spieljahr 2016/2017 sind Spieler und Spielerinnen folgender Jahrgänge spielberechtigt: Altersklasse A: Altersklasse B: Altersklasse C: 1998/1999 2000/2001 2002/2003 Spielzeiten: Altersklasse A: Altersklasse B: Altersklasse C: 2 x 30 Minuten 2 x 25 Minuten 2 x 25 Minuten Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch die beiden Jugendausschüsse der Kreise unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Sollte eine Bestimmung dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam sein oder geändert werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Handballkreis Wuppertal-Niederberg und Bergischer Handballkreis © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 1 © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 2 Verbindliche Regelungen Neue, einheitliche Bestimmungen für den gemeinsamen Spielbetrieb im Kreis Wuppertal-Niederberg und dem Bergischen Handballkreis für den Bereich der C-Jugend. C-Jugend © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 3 C-Jugend (13 und 14 Jahre) Regeln: Spielzeit 2 x 25 Minuten Team-Time-out für jede Mannschaft pro Halbzeit Max. 14 Spieler pro Mannschaft Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten (kein überzähliger Spieler über die Mittellinie). Mädchen Ballgröße 1, Jungen Ballgröße 2 Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 4 C-Jugend (13 und 14 Jahre) Regeln: Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden: Manndeckung „sinkende Manndeckung“ 2-Linien-Abwehr 1:5, 3:3-Abwehrformation oder ggf. 2:4. Die folgenden Abwehrformationen sind untersagt: Einzel-Manndeckung (auch nicht in Unterzahl!). Defensive Spielweisen wie 6:0, 5:1, 4:2! 3:2:1-Abwehr (nur in der höchsten Spielklasse des HVN) Eine Grundaufstellung aller Verteidiger ausschließlich in einer Linie innerhalb der Nahwurfzone ist untersagt! (Prinzipiell muss der jeweils ballführende Spieler im Rückraum offensiv, d.h. außerhalb der Freiwurflinie, von einem Abwehrspieler unter Druck gesetzt werden). © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 5 C-Jugend (13 und 14 Jahre) Aussetzen verbindlicher Spielweisen in Über-/Unterzahlsituationen in der C-Jugend. In der C-Jugend trifft eine Zeitstrafe nicht nur den Spieler persönlich, sondern auch die jeweilige Mannschaft, die in Unterzahl weiterspielen muss. Aus diesem Grund ist für die Zeit von Hinausstellungen das Spielen einer offensiven 2-Linien- Abwehr als verbindliche Spielweise aufgehoben. Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann in unterschiedlichen offensiven (z.B. 4:1, 3:2, 2:3, 1:4) oder defensiven (5:0) Formationen verteidigen. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch wieder eine offensive Abwehrformation aufgenommen werden. Um defensive Spielweisen mit manndeckenden Verteidigern zu verhindern, dürfen auch bei Unterzahl keine Einzelmanndeckungen (4:0+1 / 3:0+2) gespielt werden. © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 6 C-Jugend (13 und 14 Jahre) © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 7 C-Jugend (13 und 14 Jahre) © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 8 C-Jugend (13 und 14 Jahre) © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 9 Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen Erste Stufe: Information Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft sich nicht an die für die Altersklasse gültigen Spielweise hält, gibt er Time-out und informiert den Trainer/Betreuer, dass er die Spielweise seiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss. („Bitte stell Deine Abwehr um.“) © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 10 Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen Zweite Stufe: Verwarnung Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter nach einer angemessenen Wartezeit erneut fest, dass die vorgegebene Spielweise nicht eingehalten wird, verwarnt er den Trainer/ Betreuer unter Hinweis auf den Grund dieser Verwarnung. Wichtig: Hinweis geben, warum die Verwarnung/Gelbe Karte ausgesprochen wurde. Diese Verwarnung/Gelbe Karte läuft außerhalb der normalen Progessionslinie! © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 11 Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen Dritte Stufe: Bericht an Spielleitende Stelle Ist auch nach der Verwarnung/Gelbe Karte im nächsten Angriff keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, wird dieser Tatbestand in das Spielformular eingetragen. Die Spielleitende Stelle ist verpflichtet, diese Eintragungen zu prüfen. © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 12 Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen zusätzlich Maßnahme Ist nach der Verwarnung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, ist der Spielleiter/Schiedsrichter, neben der Eintragung in den Spielbericht, verpflichtet, jeweils nach angemessener Zeit zugunsten der angreifenden Mannschaft auf 7-Meterwurf zu entscheiden. © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 13 Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen Hinweise: Der Schiedsrichter sollte dem fehlbaren Trainer und seiner Mannschaft eine Bewährungszeit geben, also nicht sofort sanktionieren, sondern abwarten, ob eine Änderung im Abwehrverhalten in angemessener Zeit ersichtlich ist. Als Orientierung kann im Regelfall eine Zeit von mindestens 20 Sekunden angesehen werden. Dem Schiedsrichter wird empfohlen, vor dem Spiel im Gespräch mit beiden Trainern darauf hinzuweisen, dass eine offensive Abwehr gespielt werden muss. © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 14 © Kreis 2 und Kreis 3 Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend 15 Handballverband Niederrhein e.V. Mitglied im Westdeutschen Handballverband e.V. und Deutschen Handballbund e.V. Homepage: www.hv-niederrhein.de Email: [email protected] Vizepräsident Recht 2. Juni 2016 Erläuterungen zum Festspielen nach § 55 (3) DHB-Spielordnung im HVN Im Folgenden soll deshalb die in der Spielzeit 2016/2017 im Handballverband Niederrhein bzgl. § 55 (3) geltende Regelung erläutert und mit Beispielen versehen werden: § 55 (3) (U21-Regelung) ab 01.07.2016: Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von Ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen. Der Handballverband Niederrhein nimmt – entsprechend der angeführten Öffnungsklausel - für den von ihm geleiteten Spielbetrieb abweichend der o.a. Regelung folgendes in die Durchführungsbestimmungen auf: „Abweichend von § 55 (3) können sich alle Spieler, die im Laufe des Spieljahres ihr 21. Lebensjahr vollenden oder jünger sind, in Erwachsenenmannschaften der Oberliga, Verbandsliga und Landesliga ggü. dem Kreisspielverkehr festspielen. Innerhalb des Kreisspielverkehrs gilt die Bestimmung § 55 (3) nicht, so dass das Festspielen gem. § 55 (1) dort uneingeschränkt Anwendung findet.“ Erläuterung: 1. Spieler, die in der Saison 2016/2017 unter die U21-Regelung fallen, sind am 1.7.1995 oder später geboren. 2. § 55 SpO (3) gilt nur für Meisterschaftsspiele in Erwachsenenmannschaften. 3. Ab der Landesliga (und unterklassiger) gilt die U21-Regelung im HVN uneingeschränkt nicht mehr. 4. Innerhalb der Oberliga und Verbandsliga gilt die U21-Regelung nur noch für die Spielklassen des Handballverbandes, d.h. z.B. ein Oberligaspieler, welcher unter die U21-Regelung fällt, kann sich ggü. der Verbands- und Landesliga nicht festspielen, jedoch ggü. dem Kreisspielverkehr. 5. In der Bundesliga und III. Liga spielt sich ein U21-Spieler auch ggü. dem Kreisspielverkehr nicht fest. Stefan Butgereit * Ferdinand-Weerth-Straße 4 * 45219 Essen * Ruf: +49 173 3537886 * Email: [email protected] Handballverband Niederrhein e.V. Mitglied im Westdeutschen Handballverband e.V. und Deutschen Handballbund e.V. Homepage: www.hv-niederrhein.de Email: [email protected] Vizepräsident Recht 2. Juni 2016 Beispiele (der theoretische Spieler A ist nach dem 1.7.1995 geboren): 1. Verein A: 1. Mannschaft 3. Liga; 2. Mannschaft Verbandsliga; 3. Mannschaft Kreisliga. Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 3. Liga –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft und nicht festgespielt ggü. der 3. Mannschaft Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Verbandsliga -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Kreisliga 2. Verein B: 1. Mannschaft Oberliga; 2. Mannschaft Landesliga; 3. Mannschaft Bezirksliga. Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Oberliga –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft, jedoch festgespielt ggü. der 3. Mannschaft Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Landesliga -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Bezirksliga 3. Verein C: 1. Mannschaft Verbandsliga Gruppe I; 2. Mannschaft Verbandsliga Gruppe II; 3. Mannschaft Kreisklasse Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 1. Mannschaft Verbandsliga Gruppe I –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft, jedoch festgespielt ggü. der 3. Mannschaft Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 2. Mannschaft Verbandsliga Gruppe II -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Kreisklasse 4. Verein D: 1. Mannschaft Landesliga Gruppe II; 2. Mannschaft Landesliga Gruppe IV; 3. Mannschaft Bezirksliga Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 1. Mannschaft Landesliga Gruppe II –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft und festgespielt ggü. der 3. Mannschaft Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 2. Mannschaft Landesliga Gruppe IV -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Bezirksliga Das Erweiterte Präsidium wird die vorstehende Regelung nach Abschluss und mit den Erkenntnissen der Saison 2016/2017 allerdings prüfen erneut diskutieren. Mit freundlichen Grüßen Stefan Butgereit Stefan Butgereit * Ferdinand-Weerth-Straße 4 * 45219 Essen * Ruf: +49 173 3537886 * Email: [email protected] Der neue „Festspielparagraph“ Durch den DHB wurde nunmehr § 55 der DHB Spielordnung final neu geregelt. Ab dem 01.07.2016 gilt folgende Regelung: § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist. (2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt. (3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen. (4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung. Insbesondere neu ist also: Ein automatisches Festspielen an den ersten beiden Spieltagen ist entfallen. Die Regelungen für das Freispielen zum Saisonende (nach Ablauf der Wartefrist sind zumindest noch zwei M-Spiele auszutragen) ist entfallen. Festspielen in einer höheren Mannschaft: Man ist dann in der höheren Mannschaft festgespielt, wenn man an zwei aufeinanderfolgenden Spielen in der höheren Mannschaft eingesetzt wird. Bedeutet: wenn man nach einem Spiel in der höheren Mannschaft im jeweils nächsten Meisterschaftsspiel aussetzt, kann man sich nicht in der höheren Mannschaft festspielen. o Die „zwei Spiele innerhalb von 4 Wochen“-Frist ist somit ersatzlos weggefallen. Freispielen: Ist man einmal festgespielt, kann man an den Spielen von unteren Mannschaften erst dann wieder teilnehmen, wenn: o die höhere Mannschaft zwei aufeinander folgende Spiele ausgetragen hat und man in diesen nicht mitgewirkt hat oder o wenn nach der letzten Teilnahme in der höheren Mannschaft ein Zeitraum von 4 Wochen verstrichen ist. U21 Regelung (Absatz 3): Hier wird auch in der neuen Saison die bereits bekannte Einschränkung (bis auf die Anwendung des § 55 (3) für Vereine mit zwei Landesligisten in zwei unterschiedlichen Gruppen) gelten, so dass die U21 Regelung ggü. dem Kreisspielverkehr keine Anwendung findet (siehe auch gesonderten Beschluss und dementsprechende Erläuterungen). Bergischer Handballkreis e.V. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend) Stand: 03.07.2016 1. Vorbemerkung Übergeordnet gelten die Bestimmungen und Ordnungen des DHB, des WHV und des HVN in ihren jeweils gültigen Fassungen. Diese Durchführungsbestimmungen gelten für Senioren- und Jugendmannschaften im Bergischen Handballkreis e.V.. 2. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele, oder auch Trainingsspiele, bei denen eine Mannschaft eines Vereines des Bergischen Handballkreis e.V. Heimmannschaft ist, sind meldepflichtig. Zu jedem Spiel muss ein offizieller Spielberichtsbogen angefertigt werden. Dieser ist innerhalb von einer Woche nach dem Spiel an den zuständigen Spielwart des Handballkreises zu senden. Spielleitende Stelle Männer: Fabian Blasberg Spichernstr. 50 42699 Solingen [email protected] Spielleitende Stelle Frauen: Carsten Reck Im Wolfhagen 3 42929 Wermelskirchen [email protected] Spielleitende Stelle Jungen: Stephan Becker Ubierweg20 42653 Solingen [email protected] Spielleitende Stelle Mädchen: Conny Adolphs Theodericherstr. 18 42653 Solingen [email protected] Das Spiel ist 14 Tage vor dem Austragungstermin per eMail an den KreisSchiedsrichterwart ([email protected]) zu melden. Der Kreis-Schiedsrichterwart informiert den Heimverein und den zuständigen Spielwart rechtzeitig (spätestens 3 Tage) vor dem Spiel, welche(r) Schiedsrichter mit der Spielleitung beauftragt wurde. Stand: 03.07.2016 2.1 Sonderregelungen über den Schiedsrichtereinsatz a) Spiele von Mannschaften aus den Spielklassen des Bergischen Handballkreis (unterhalb Senioren Landesliga HVN bzw. Jugend Verbandsliga HVN): Bei Spielen zwischen Mannschaften aus den Ligen des BHK wird nur ein Schiedsrichter angesetzt. Sofern sich der Heimverein eigenständig um einen Schiedsrichter bemüht, muss dieser namentlich bei der Meldung angegeben werden. Es sollte sich um einen beim BHK gemeldeten Schiedsrichter handeln. Der Einsatz des namentlich bei der Anmeldung benannten Schiedsrichters gilt grundsätzlich als genehmigt. Eine Ansetzung durch den Kreis-Schiedsrichterwart erfolgt dann nicht mehr. b) Spiele mit Beteiligung von Mannschaften unterhalb 3. Liga bis einschließlich Landesliga oder HVN Klassen der Jugend / Regionalliga Nordrhein: Bei Spielen mit Beteiligung einer Mannschaft unterhalb der 3. Liga bis einschließlich der Landesliga werden grundsätzlich zwei Schiedsrichter angesetzt. Sofern der Heimverein sich eigenständig um ein Schiedsrichtergespann (oder einen qualifizierten Einzelschiedsrichter) für dieses Spiel bemüht, sind die Namen der beiden Schiedsrichter bei der Anmeldung des Spieles zu benennen. Der Kreis-Schiedsrichterwart hat das Recht, den oder die vom Heimverein mit der Spielleitung vorgesehenen Sportkameraden abzulehnen und das Spiel selbst mit Schiedsrichtern anzusetzen. Hierüber informiert der Kreis-Schiedsrichterwart den anmeldenden Verein unverzüglich und teilt diesem mit, wen er mit der Spielleitung beauftragt hat. Sofern der Kreis-Schiedsrichterwart ein Spiel nicht besetzen kann, kann dieser nach Rücksprache mit dem Heimverein, beim Handballverband Niederrhein e.V. Schiedsrichter für dieses Spiel anfordern. c) Spiele mit Beteiligung von Mannschaften der Ligaverbände (HBL und HBF), des DHB (3. Liga, A-Jugend Bundesliga) und mit internationaler Beteiligung: Es gelten die Regelungen der DHB Schiedsrichterordnung. 2.2 Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter beträgt pauschal je angesetztem Schiedsrichter je Spiel 17,- €. Der Heimverein trägt die Kosten in voller Höhe. Diese Regelung gilt nur für die Spiele, die vom Kreis-Schiedsrichterwart mit Schiedsrichtern angesetzt worden sind, die dem Bergischen Handballkreis e.V. angehören. Erfolgt eine Ansetzung durch eine höhere Instanz, gelten die dort gültigen Gebührensätze. Stand: 03.07.2016 2.3 Ahndung von Verstößen Die Ahndung von Verstößen des Heimvereins gegen Punkt 2 oder 2.1 der Durchführungsbestimmungen obliegt ausschließlich den Spielleitenden Stellen: Je nicht angemeldeten Spiel kann gegen den Heimverein eine Geldbuße von 50,- € verhangen werden (WHV Zusatzbestimmungen zu § 25 DHB RO – Punkt 3). Sofern ein Schiedsrichter die Leitung eines nicht angemeldeten Spieles übernimmt bzw. ein Spiel ohne Genehmigung des Kreis-Schiedsrichterwartes (sofern erforderlich) leitet, kann der Schiedsrichter auf Antrag des KreisSchiedsrichterwartes vom Vorstand des Bergischen Handballkreis e.V. mit einer Sperre belegt werden. 3. Turniere Diese Durchführungsbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Turniere, die von Vereinen des Bergischen Handballkreis e.V. veranstaltet werden. Die Durchführungsbestimmungen beziehen sich ausdrücklich nicht auf Veranstaltungen / Turniere, die vom Bergischen Handballkreis e.V. selbst ausgerichtet werden. 3.1 Genehmigung Turniere sind genehmigungspflichtig. Sie sind 4 Wochen vor der Austragung schriftlich / per eMail bei der zuständigen Spielleitenden Stelle zu beantragen: Spielleitende Stelle Männer: Fabian Blasberg Spichernstr. 50 42699 Solingen [email protected] Spielleitende Stelle Frauen: Carsten Reck Im Wolfhagen 3 42929 Wermelskirchen [email protected] Spielleitende Stelle Jugend (Jungen und Mädchen): Armin Adolphs Theodericherstr. 18 42653 Solingen [email protected] Dem Antrag sind möglichst folgende Unterlagen beizufügen: Liste der teilnehmenden Mannschaften Vorgesehene Turnierpläne bzw. Spielpläne Turnierausschreibung Stand: 03.07.2016 Nach erfolgter Genehmigung sind beim Kreis-Schiedsrichterwart Schiedsrichter für das Turnier anzufordern. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,- € erhoben. 3.2 Nach dem Turnier Nach dem Turnier sind folgende Unterlagen an die Spielleitende Stelle zu übersenden: Ordnungsgemäß ausgefüllte Spielberichte Mannschaften (einer je Mannschaft reicht aus). Ergebnisliste der einzelnen Spielpaarungen. aller teilnehmenden 3.3 Schiedsrichtereinsatz Die Schiedsrichter werden grundsätzlich durch den Kreis-Schiedsrichterwart nach Anforderung durch den Ausrichter angesetzt. Hierbei muss die Anzahl der insgesamt zu leitenden Spiele berücksichtigt werden. Sofern der Ausrichter sich eigenständig um Schiedsrichter für die Spielleitung bemüht hat, sind diese dem Kreis-Schiedsrichterwart vorab mitzuteilen. Sofern Mannschaften der Ligaverbände, der 3. Liga oder internationale Mannschaften an dem Turnier teilnehmen, gelten bezüglich des Schiedsrichtereinsatzes die Regelungen der DHB Schiedsrichterordnung. 3.4 Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter Folgende Aufwandsentschädigungen je Schiedsrichter sind durch den Ausrichter zu zahlen (maßgeblich ist die Dauer der Anwesenheit vom ersten bis zum letzten Spiel des Schiedsrichters): bis 4 Stunden: bis 6 Stunden: ab 6 Stunden: 30,- € 45,- € 60,- € Sofern die Ansetzung der Schiedsrichter aufgrund der Bestimmungen der DHB Schiedsrichterordnung durch den DHB oder den HVN erfolgen muss, gelten im Zweifel die dortigen Gebührensätze. 3.5 Ahndung von Verstößen Sofern gegen die vorgenannten Punkte durch den Ausrichter bzw. den antragstellenden Verein verstoßen wird, können durch die Spielleitende Stelle Geldbußen verhangen werden. Diese werden, unter Berücksichtigung der WHV Zusatzbestimmungen zu § 25 der DHB Rechtsordnung, in jedem Fall separat beschieden. Sofern allerdings keine Turniergenehmigung vorlag wird neben der festzusetzenden Geldbuße eine Turniersperre für den Ausrichter von mindestens zwei Jahren verhangen. Stand: 03.07.2016 Sofern ein Schiedsrichter die Leitung eines nicht angemeldeten Turniers übernimmt bzw. ein Turnierspiel ohne Genehmigung des KreisSchiedsrichterwartes (sofern erforderlich) leitet, kann der Schiedsrichter auf Antrag des Kreis-Schiedsrichterwartes vom Vorstand des Bergischen Handballkreis e.V. mit einer Sperre belegt werden. Solingen, 03.07.2016 Peter Dreßler Fabian Blasberg Carsten Reck Knut Kolk TK Vorsitzender Männerspielwart Frauenspielwart Schiedsrichterwart Armin Adolphs Stephan Becker Conny Adolphs JA-Vorsitzender Jungenwart Mädchenwart Stand: 03.07.2016 . Bergischer Handballkreis e.V Handballkreis Wuppertal-Niederberg Antrag auf Spielverlegung Spielklasse: Spiel – Nr.: Heimverein: Gastverein: Datum: Uhrzeit Halle: Begründung der Spielverlegung: Datum neu: Uhrzeit neu: Halle neu: beantragender Verein: Tel: Fax E-Mail Der Antragssteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von 25,00 € belastet. Gastverein: Wir sind mit der Spielverlegung einverstanden / nicht einverstanden (zutreffendes unterstreichen) Begründung bei nein: Datum/Ort Stellungnahme des Staffelleiters: Unterschrift Ja Nein Begründung bei nein: Datum/Ort Unterschrift Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der Spielleitenden Stelle, von einem autorisierten Mitglied der Abteilung zu beantragen. Verlegungsgrund, ein Ausweichspieltag und das Einverständnis des Gegners, für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht, sind Bestandteile des schriftlichen Antrages. Die Spielleitende Stelle entscheidet über den Antrag, der 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin vorliegen muss und informiert alle betroffenen Bereiche von den Verlegungen. Der Antrag kann per Mail versandt werden und ist dann auch ohne Unterschrift gültig, wenn von beiden Vereinen eine im SIS verantwortliche Person diesen verschickt.
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