Kreisarbeitstagung 2016-2017 komplett

Bergischer Handballkreis e.V.
Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für
das Spieljahr 2016/2017
Mitglied im
DHB
WHV
HVN
-
(Deutscher Handballbund e.V.)
(Westdeutscher Handballverband e.V.)
(Handballverband Niederrhein e.V.)
Auflistung der Spielklassen
Bezirksliga Männer
Kreisliga Männer
1. Kreisklasse Männer
2. Kreisklasse Männer
Bezirksliga Frauen
Kreisliga Frauen
Jungen A – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg
Jungen B – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg
Jungen C – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg
Jungen D – und gemischt
Jungen E – und gemischt
F – Jugend gemischt
Mädchen A – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg
Mädchen B – spielen zusammen mit HK Wuppertal-Niederberg
Mädchen C – spielen zusammen mit HK Wuppertal Niederberg
Mädchen D
Mädchen E
Festlegung von Spielzeiten an Wochentagen:
Senioren: Anwurf nicht später als 20.15h
Jugend: E – D Jugend : nicht später als 16.15h
C - B Jugend : nicht später als 18.15h
A-Jugend
: nicht später als 20.15h
Stand: 28.07.2016
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Punkt
Seite
1
Allgemeines ………………………………………………………………………………………….. .. 6
1.1
Ausrichter .................................................................................................................................... 6
1.2
Spielleitende Stellen……………………………………………………………….. .......................... 7
1.2.1
Männer ....................................................................................................................................... 7
1.2.2
Frauen ....................................................................................................................................... 7
1.2.3
Männliche Jugend……………………………………………………………………………………… 7
1.2.4
Weibliche Jugend........................................................................................................................ 7
2………Durchführung des Spielbetriebs im BHK……………………………………………… ................ ..8
2.1
Der Kreis-Spielplan ..................................................................................................................... 8
2.1.1
Änderungen ................................................................................................................................ 8
2.1.2
Spielergebniseingabe ins SIS ..................................................................................................... 8
2.2
SIS - Administrator ……………………………………………………………………………………. 8
2.3
Einladung von Schiedsrichtern………………………………………………………………………...8
3.0
Spielregeln…………………………………………………………………………………………….. 8
3.1
Ausnahmeregelung nach § 40, Abs. 3 der SpO. ....................................................................... 8
3.2.
Festspielen bei mehreren Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse ........................ 9
3.3
Wartezeiten, Spielvorbereitungen............................................................................................... 9
3.4
Spielkleidung ............................................................................................................................... 9
3.5
Haftmittelbenutzung .................................................................................................................... 9
3.6
Spielberichte ............................................................................................................................... 9
4
Zuständige Stellen für die Spielberichte Männer und Frauen.................................................. 10
4.1
Männer ..................................................................................................................................... 10
4.2
Frauen…………………………………………………………………………………………………. 10
4.3
männliche Jugend ..................................................................................................................... 10
4.4
weibliche Jugend ...................................................................................................................... 10
4.5
E-Jugend und Turniere F-Jugend ............................................................................................. 10
5
Spielbeiträge ............................................................................................................................11
6
Spielverlegungen Männer und Frauen ................................................................................... . 11
7
Nichtantreten und Zurückziehen ..............................................................................................11
8
Veröffentlichung von Strafen und Ordnungsgeldern
9
Einsprüche .. ................................................................................................................... ..11-12
10
Freundschaftsspiele . ................................................................................................................ 12
11
Turniere . .................................................................................................................................. 12
11.1
Internationale Spiele ................................................................................................................. 12
12
Kreis Pokalwettbewerb ............................................................................................................ 12
13
Schiedsrichter . ......................................................................................................................... 12
13.1
Beauftragung Scherhiedsrichter ............................................................................................... 12
Stand: 28.07.2016
........................................................11
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13.2
Aufwandentschädigungen ........................................................................................................ 12
13.3
Ansetzungen ............................................................................................................................. 13
13.4
Schiedsrichterkosten bei Kreispokal-, Überkreuz-, Endspielen ................................................ 13
13.5
Nichtantreten von Schiedsrichtern………………………………………………………………….. 13
13.5.1 Bezirksliga, Entscheidungsspiele, Kreispokal …………………………………………………….. 13
13.5.2 alle anderen Spielklassen ......................................................................................................…13
13.6
Einsatz von Zeitnehmern/Sekretär…………………………………………………………………. 14
13.7
Stellung von Schiedsrichtern durch die Vereine ....................................................................... 14
13.8
Anrechnung von Schiedsrichtern ……………………………………………….... ........................ 14
13.9
Anrechnung von Instanzenmitgliedern………………………………………………………………14
13.10
Erneuter Fehlbestand – Ansetzung von Spielerschiedsrichtern………………………………….14
14
Auf und Abstieg……………………………………………………………………………………… . 15
14.1
Männer…………………………………………………………………………………………… 15-16
14.2
Frauen ..................................................................................................................................... 17
14.3
Regelung bei Zurückziehung von Mannschaften……………………… .................................... 17
14.4
Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften aus dem HVN ………………………………17
15
Sonderbestimmungen für die Jugend . ..................................................................................... 18
15.1
Stichtage ................................................................................................................................... 18
15.2
Erweitertes Spielrecht für weibliche Jugendliche...................................................................... 18
15.3
Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften ……. ....................................................... 18
15.4
Spielverlegungsanträge ............................................................................................................ 18
15.5
Jugend A-B-C gemeinsame Spielrunde mit HBK Wuppertal-Niederberg ……………… .......... 18
16
Ermittlung der Kreismeister …………………………………………………………………………19
16.1
Weibliche Jugend (MA, MB, MC ) ............................................................................................ 19
16.2
Männliche Jugend (JA, JB, JC) .............................................................................................. 19
16.3
Jugend (JD ) ............................................................................................................................. 19
16.3.1 Männliche Jugend E……………………………………………………………………………………19
16.4
weibliche Jugend D (MD) ......................................................................................................... 19
16.5
weibliche Jugend E (ME)……………………………………… ................................................... 19
16.5.1 F-Jugend…………………………………………………………………………………………………19
16.6
Spielberichte der Jugendspiele …………………………………………………………………… 19
16.6.1 Eintragen der Geburtsdaten ..................................................................................................... 19
16.6.2 Einsenden der Spielberichte der Jugend …………………………………………………………. 19
16.7
Nicht eingegangene Spielberichte ............................................................................................ 19
16.8
Durchführung Spiele D-Jugend männlich/ weiblich .................................................................. 19
16.9
Durchführung Spiele E-Jugend männlich …………………………………………………………. 20
16.9.1 Durchführung Spiele E-Jugend weiblich…………………………………………………………… 20
16.10. F-Jugend ……………………………………………………………………………………………… 20
16.11
Spieldurchführung…………………………………………………………………………………….. 20
17
Kreis-Pokalspiele Kreisvokal MÄNNER: . ................................................................................. 21
18
Kreis-Pokalspiele Kreispokal FRAUEN: . ................................................................................. 21
19
Sporthallenregelung……………………………………………………………………………………22
Stand: 28.07.2016
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19.1
Schlüsselverantwortung Heiligenstock, Börkhaus-Siebels, Kannenhof neu, ADS in SG ........ 22
19.2
Hallenregelung Remscheid ....................................................................................................... 22
19.3
Hallenregelung Wermelskirchen……………………………………………………………………..22
20.
Salvatorische Klausel …………………………………………………………………………………22
Stand: 28.07.2016
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1


Allgemeines
Abkürzungen
BHK
TK
HVN
EV
DHB
WHV
HVN






1.1
= Bergischer Handballkreis e.V.
= Technische Kommission
= Handballverband Niederrhein e.V.
= Erweiterter Vorstand
= Deutscher Handballbund
= Westdeutscher HV
= Handballverband Niederrhein
Soweit in dieser Ausschreibung Personen nur in der männlichen Form benannt sind, ist auch
immer die weibliche Form gemeint.
Diese Durchführungsbestimmungen gelten, wenn nichts anderes angegeben, für den Spielbetrieb
des Bergischen Handballkreises und sind verbindlich. Für den gesamten Spielverkehr gelten, wenn
nichts anderes angegeben, die Ordnungen des DHB und WHV, einschließlich der dazu ergangenen
Zusatzbestimmungen, sowie die Abschnitte der WHV-Bestimmungen zur Spielordnung ( SpO) des
DHB.
Gespielt wird nach den Internationalen Handball-Regeln, Ausgabe 01.07.2016 in der für den
Bereich des DHB gültigen Fassung. angewendet.
Lt. Beschluss des EV des BHK vom 01.07.2015 wird lediglich in den Spielklassen BZLM, BZLF,
KLM u. KLF sowie A-Jugend Jungen des BHK sowie im Kreispokal diese Regel in abgeänderter
Form – lediglich 1 TTO pro Spielhalbzeit und Mannschaft - zur Anwendung kommen (siehe hierzu
§ 87 Abs. 2 SpO sowie WHV Zusatzbestimmungen zu § 87 SpO).
Alle anderen Klassen spielen wie bisher ohne Team-time-out! (siehe jedoch gemeinsame
Durchführungsbestimmungen Jugend des BHK und HBK Wuppertal/Niederberg).
Ebenfalls verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit dem Handballprogramm SIS
Der Heimverein ist für die Bereitstellung der Handbälle, der grünen Karten, der Zeitstrafenzettel
und der Zeitstrafen - Dachständer verantwortlich.
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach der Rechtsordnung (RO) des
DHB (Zusatzbestimmungen WHV) geahndet.
Spielpläne, Tabellen und Ergebnisse sind im Internet verfügbar und unter der Internet-Adresse
http://www.sis-handball.de einzusehen.
Ausrichter
Ausrichter des Spielbetriebes ist der BHK
Bergischer Handballkreis e.V.
Grünewalder Straße 29 – 31
42657 Solingen
.
Das amtliche Organ des BHK ist der Newsletter „BHK-Intern“. Weiterhin werden wichtige Informationen wie
Termine usw. auf der „Homepage des BHK“ bei Bedarf veröffentlicht. Die darin angeführten Mitteilungen des
BHK sind für die Vereine bindend.
Jeder Verein muss im SIS folgende Eintragungen tätigen:
Postadresse
Rechnungsadresse (falls diese sich von der Postadresse unterscheidet)
Angaben für : den/die Abteilungsleiter/in Handball,
: den /die Männerwart/in (falls vorhanden),
: den/die Frauenwart/in (falls vorhanden),
: den/die Jungenwart/in bzw. Mädchenwart/in (falls vorhanden)
: Schiedsrichtervertrauensmann/frau (falls vorhanden)
: SIS-Verantwortlicher
müssen eingegeben sein. Die Angaben: Post/Rechnungsadresse, Abteilungsleiter/in und
SIS-Verantwortlicher> sind Pflicht. Bei Nichtbeachtung wird eine Ordnungsstrafe verhängt.
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1.2
Spielleitende Stellen
1.2.1 Männer
Bezirksliga, Kreisliga, Kreisklassen und Kreis – Pokalspiele
Kreis – Männerwart
Fabian Blasberg, Spichernstr. 50, 42699 Solingen
Mobil: 0173 575 8378
e-Mail: [email protected]
1.2.2 Frauen
Bezirksliga, Kreisliga, Kreisklassen und Kreis – Pokalspiele
Kreis – Frauenwart
Carsten Reck, Im Wolfhagen 3, 42929 Wermelskirchen
Tel: 02191 890 7944 (Büro) Fax: 02191 7942 (Büro)
Mobil: 0160 90656 246
e-Mail: [email protected]
1.2.3 Männliche Jugend
Spielklassen JA bis F – Jugend
Kreis – Jungenwart Stephan Becker
Tel: 0212-4908315 Mobil: 0152-54069980
e-Mail: [email protected]
1.2.4 Weibliche Jugend
Spielklassen MA bis ME
Kreis – Mädchenwartin
Cornelia Adolphs , Theoderichstraße 18, 42653 Solingen
Tel: 0212-319337 mobil: 0160-94503648 e-Mail: [email protected]
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2. Durchführung des Spielbetriebes im BHK
Die Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für die Spielklassen des BHK
sind im Internet unter www.bergischer-handballkreis.org als Download abgestellt.
Gegen diese Durchführungsbestimmungen oder Punkte aus diesen Durchführungsbestimmungen
ist ein Einspruch beim KSA unter Beachtung der in der RO vorgegebenen Regelungen möglich.
2.1
Der Kreis-Spielplan
Der Kreis-Spielplan ist in der aktuellen Ausführung im Internet einsehbar unter www.sis-handball.de
Alle Klassen und Spieltermine können hier bei Bedarf ausgedruckt werden.
Die autorisierten Vereinsvertreter setzen die Heimspiele ihrer Mannschaften nur in Übereinstimmung mit dem
vorgegebenen Rahmenspielplan an. Ansetzungen, die gegen die WHV- Zusatzbestimmungen § 9, SpO, und
„VEREINE“, A.I. Abs. 7 verstoßen, setzen das Einverständnis des Gegners voraus. Ist dies nicht der Fall, so
können bei Einspruch oder Eingaben der betroffenen Vereine, bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten
Termin, kurzfristige Verlegungen durch die Spielleitenden Stellen angeordnet werden. Ist der Heimverein dazu
nicht bereit, so kann das Spiel am gleichen Rahmenspielplanwochenende, in einer anderen Halle angesetzt
werden.
2.1.1
Änderungen
Bei allen Spielplan-Änderungen ist Dienstag Abend bis 20.00h der letzte Termin für das nachfolgende
Wochenende.
Für alle Neuansetzungen, Änderungen und Spielverlegungen sind nach § 46, SpO, nur die zuständigen
Spielleitenden Stellen zuständig.
2.1.2
Spielergebniseingabe ins SIS
Die Ergebnisse aller Spiele (aller Spielklassen) der Senioren/innen und Jugend A-B-C-D männlich und weiblich
des BHK des Wochenendes sind bis Sonntag, 22.00 Uhr, einzugeben. Pro fehlendes Spiel dieser Klassen
wird eine Bußgeld von 5,00 Euro erhoben. Bei Wochenspieltagen muss die Ergebniseingabe ins SIS
bis spätestens 20.00h des Folgetages erfolgt sein.
2.2
SIS-Administrator
Änderungen von Adressen im SIS-System werden zentral durch den SIS – Administrator des BHK gepflegt.
Hierzu können diese formlos per e-mail durch den Abteilungsleiter oder den SIS Administrator des Vereins an
an den SIS-Administrator des BHK Uwe Stolley gesendet werden.
Bis auf die Funktion >> Mitglied<< und >>Schiedsrichter<< werden alle Funktionen auf der jeweiligen
Infoseite des Vereins im SIS veröffentlicht.
Der BHK geht davon aus, daß die Personen, die gemeldet werden, auch damit einverstanden sind.
2.3
Einladungen von Schiedsrichtern
In den Spielklassen des BHK werden die Schiedsrichter vom Schiedsrichteransetzer über SIS eingeladen.
3.0
Spielregeln
3.1
Ausnahmeregelung nach § 40, Abs. 3 + 4 der SpO.
Laut § 40 Abs.5 SpO können die Landesverbände Ausnahmen zu §40 Abs. 3+4 zulassen.
Die Genehmigung des HVN für die Ausnahmeregelung zu §40 Abs. 3 liegt dem BHK vor.
Der BHK hat auf der Vorstandssitzung am 09.07.2008 eine Ausnahmeregelung dahingehend
beschlossen, dass entgegen der Regelung SPO § 40 Abs. 3 in allen Senioren/Seniorinnen – und
Jugendspielklassen mit mehreren Mannschaften eines Vereins gespielt werden kann.
Der Absatz 4 des § 40 der SPO gilt hingegen unverändert.
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3.2
Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
1. Es gelten die Bestimmungen des Paragraphen § 55, Abs. 1 bis 4 der SpO und die hierzu erlassenen
Zusatzbestimmungen des WHV. Im Übrigen gilt für den allgemeinen Spielbetrieb, dass alle Männer – und
Frauenmannschaften einheitlich als 1. Mannschaft, 2. Mannschaft 3. Mannschaft usw. bezeichnet werden. Sie
sind in dieser numerischen Folge den Spielklassen zuzuordnen und gelten in dieser Reihenfolge zueinander
jeweils als höhere bzw. untere Mannschaft im Sinne des § 55 SpO.
Siehe hierzu die beigefügten Erläuterungen des HVN Vizepräsidenten Recht Stefan Butgereit
2. SpO § 55 3 ( U21 Regelung) ab 01.07.2016
Siehe hierzu die beigefügten Erläuterungen des HVN Vizepräsidenten Recht Stefan Butgereit
3.3
Spielvorbereitungen
Gemäß Verbandsbeschluss gibt es für Mannschaften und für Schiedsrichter keine Wartezeiten. (Ausnahme:
das Vorspiel hat eine Zeitüberschreitung)
Die Mannschaften melden sich mit ausgefülltem Spielbericht und Spielerpässen spätestens 15 Minuten vor der
ausgedruckten Anwurfzeit bei den Schiedsrichtern.
Verspätungen werden mit Geldbußen geahndet und können zu Punktverlusten führen. Der Heimverein stellt
den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. Jede Mannschaft stellt einen den Regeln entsprechenden Ball.
3.4
Spielkleidung
Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung (die Entscheidung treffen die Schiedsrichter), ist der
Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln.
3.5
Haftmittelbenutzung
Für den vom WHV und seiner Verbände (Kreise) geleiteten Spielbetrieb gilt in Bezug auf die Benutzung von
Haftmitteln die Entscheidung des jeweiligen Halleneigners.
Eine Beschränkung von Haftmitteln auf bestimmte Spielklassen oder Mannschaften ist erlaubt.
3.6
Spielberichte
Da bei allen Spielklassen die Mitwirkung von bis zu 14 Spielern je Mannschaft erlaubt ist, sind für die
Spielklassen des BHK die Spielberichtsformulare des HVN (4-fach) vorgeschrieben (eventuell noch im Besitz
der Vereine befindliche Spielberichte des BHK können aufgebraucht werden). Der Heimverein ist für die
Absendung der Spielberichte (2fach) verantwortlich. Die Spielberichte sind noch am Spieltag abzusenden!
Verspätete Einsendungen (später als 2 Tage nach dem Spiel), führen zu Geldbußen.
Bei den Spielleitenden Stellen nicht eingegangene Spielberichte im Männer- und Frauenspielbereich werden
nach einer Woche schriftlich oder mündlich angemahnt.
Eine Eingabe der Spielergebnisse ins SIS entbindet die Vereine nicht von der Einsendung der
Spielberichte!
Spielausweise sind nur auf Anforderung der spielleitenden Stellen einzusenden.
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4.
Zuständige Stellen für die Spielberichte Männer und Frauen
4.1
Männer
Bezirksliga, Kreisliga und Pokalspiele Männer
Fabian Blasberg, Spichernstraße 50, 42699 Solingen
Telef.: 0212 599445
Mobil: 0173 575 8378
e-Mail: [email protected]
1. Kreisklasse, 2. Kreisklasse
Uwe Stolley, Burgstraße 47, 40764 Langenfeld
Telef.: 02173 929876
Mobil: 0177 8715319
e-mail: [email protected]
4.2
Frauen
Bezirksliga, Kreisliga und Kreis - Frauenpokalspiele
Kreis – Frauenwart
Carsten Reck, Im Wolfhagen 3, 42929 Wermelskirchen
Tel: 02191 890 7942 Fax: 02191 890 7942
Mobil: 0160 90656 246
e-Mail: [email protected]
4.3
Männliche Jugend
Spielklassen JA / JB
Hans-Bert Schäfer
Geschäftsstelle
HBK Wuppertal-Niederberg, Veilchenstraße 19, 42283 Wuppertal
E-Mail: [email protected]
Spielklasse JC/JE
Stephan Becker, Ubierweg 20, 42653 Solingen
Telefon: 0212 4908315 , Handy: 0152 5406 9980
e-mail: [email protected]
Spielklasse JD
Armin Adolphs, Theoderichstraße 18, 42653 Solingen
Telefon: 0212/ 319337
Mobil: 0176 618 250 23
e-Mail: [email protected]
4.4
Weibliche Jugend
Cornelia Adolphs, Theoderichstraße 18, 42653 Solingen
Tel. 0212-319337
Mobil: 016094503648
e-Mail: [email protected]
4.5
Turniere Weibliche E-Jugend und Turniere F-Jugend
K.- Dieter Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 Solingen
Tel. 0212-651106, Fax 0212-651118
e-Mail: [email protected]
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Spielbeiträge
Je gemeldete Mannschaft werden folgende Spielbeiträge erhoben:
Klassen
Bezirksliga
Kreisliga
Kreisklassen
A, B , C und D
E und F
Männer
€ 150,00
€ 135,00
€ 105,00
Frauen
€ 150,00
€ 135,00
Jugend
€ 35,00
werden für Saison 2016/2017 ausgesetzt
6. Spielverlegungen Männer und Frauen
Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen Spielleitenden Stelle von
einem autorisierten Vorstandsmitglied über das „SIS-Spielverlegungsmodul“ zu beantragen. Der Antrag
muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen. Der neue Spieltermin darf maximal
4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegen. Wird dem Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende
Stelle alle betroffenen Bereiche über SIS
von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer
Verwaltungsgebühr von € 25.00 belastet. Eigenmächtige Verlegungen der Vereine untereinander führen für
die Beteiligten zu Spielverlust und Ordnungsstrafen.
7
Nichtantreten und Zurückziehen
Jedes schuldhafte Nichtantreten wird gemäß § 25.1.1 RO, sowie nach den Zusatzbestimmungen des WHV, mit
einem Ordnungsgeld geahndet.
•
•
•
Männer und Frauen:
Jugend:
€ 50.- (mit vorheriger Absage)
€ 75,- (ohne vorherige Benachrichtigung)
€ 20,-
Ebenso zieht ein schuldhaftes verspätetes Antreten nach § 25. 1.1 der RO ein Ordnungsgeld nach sich.
Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal nicht an, so scheidet sie aus dem laufenden Spielbetrieb
aus und gilt als zurückgezogen.
Wird eine Mannschaft nach Meldeschluss zurückgezogen, so wird sie, gemäß
§ 25 .1.14 der RO, sowie Zusatzbestimmungen WHV, mit einem Ordnungsgeld belegt.
•
•
8.
Männer und Frauen:
Jugendmannschaften:
€ doppelter Spielbeitrag
€ 60.-
Veröffentlichung von Strafen – und Ordnungsgeldern
Die Spielleitenden Stellen tragen die Strafen und Ordnungsgelder, gemäß § 17 und § 25 der RO, über das
SIS-BESCHEIDWESEN des BHK ein. Für Widersprüche bei den Spielleitenden Stellen besteht eine Frist von
14 Tagen ab dem Datum der Eintragung.
Sollte mit den jeweiligen Warten, welche die Strafe/das Ordnungsgeld verhängt haben, keine Einigung erzielt
werden, können die betroffenen Vereine innerhalb der von der RO vorgegebenen Fristen Einspruch hiergegen
beim Kreisrechtswart unter Beachtung der in Punkt 10 Genannten Gesichtspunkte einlegen.
9
Einsprüche
Einsprüche sind unter Beachtung der §§ 34 bis 39, der RO, sowie der Ergänzungen in den WHV Zusatzbestimmungen zur Rechtsordnung einzulegen. Der Einspruch muss form-und fristgerecht innerhalb der
von der RO dafür vorgesehenen Frist nach Zugang des angegriffenen Bescheides an den Kreisrechtswart
gerichtet werden; eine weitere Ausfertigung soll dem Vorsitzenden des BHK übersandt werden.
Dem Einspruch, der von einem Vorstandsmitglied und dem Handballabteilungsleiter oder dessen Vertreter
unterschrieben sein muss, ist der Beleg über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von € 50,00
beizulegen. Fehlt der Beleg, kann der Nachweis der fristgerechten Einzahlung der Einspruchsgebühr
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nur binnen der vorgenannten Einspruchsfrist erbracht werden.
Der Einspruch ist beim Kreisrechtswart des Bergischen Handballkreises e.V. einzulegen:
Dr. Martin Vomhof, Selma-Lagerlöf-Straße 22, 40764 Langenfeld,
Tel.: 0176 83028485
e-mail: [email protected]
Die Einspruchsgebühr ist zu zahlen unter Angabe des Einspruchs und des angefochtenen Bescheides an den
BHK:
Stadt Sparkasse Solingen IBAN DE09 3425 0000 0001 0100 24
10
Freundschaftsspiele
Siehe separate Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (sind auf der Homepage
des BHK www.bergischer-handballkreis.org. als Download erhältlich).
11
Turniere
Siehe Punkt 10
11.1
Internationale Spiele
Bei Spielen gegen ausländische Mannschaften sind sowohl für Turniere, wie auch für Freundschaftsspiele die
§ 5 bis 7 der SpO zu beachten! Die Genehmigung ist beim HVN bzw. DHB zu beantragen.
12
Kreis - Pokalwettbewerb
Wegen Terminüberschneidungen mit HVN Klassen können nur Vereine am Pokal teilnehmen, die
grundsätzlich bereit sind, Ansetzungen von Spielen unter der Woche zu akzeptieren
Bei Kreispokalspielen besteht kein Kassierungszwang für den Heimverein. Sofern der Heimverein jedoch
Eintrittsgelder kassiert, ist gemäß Punkt 14.4.(2) der Durchführungsbestimmungen zu verfahren. .
Spiele auf HVN Ebene haben immer Vorrang vor den bereits terminierten Pokalspielen. Sofern hierdurch
Verlegungen von Pokalspielen erforderlich werden, müssen diese Spiele max. zwei Wochen vor oder nach
dem angesetzten Spieltermin durchgeführt werden.
Die Halbfinal- und Pokalendspiele bei den Männern und Frauen werden als Final4 ausgetragen. Hierfür
werden zu gegebener Zeit noch gesonderte Durchführungsbestimmungen veröffentlicht.
13
Schiedsrichter
13.1
Beauftragung
Für die Beauftragung mit der Spielleitung ist verantwortlich:
Kreisschiedsrichterwart des Bergischen Handballkreises e.V.:
Knut Kolk
Timmersfeld 68, 42899 Remscheid
Tel.: 02191 - 5926675,
Tel.-Mobil: 0152 33665165
e-Mail : [email protected]
13.2
Aufwandentschädigungen
Die Schiedsrichter erhalten für die Leitung der Spiele folgende Entschädigungen, die vom Heimverein
- mit Ausnahme der Pokalspiele - zu zahlen sind:
für Spiele der Bezirksliga u. für alle Pokalspiele:
Pauschalbetrag € 23,00
(5 € Fahrtkosten sind in diesem Betrag enthalten)
alle anderen Spiele, einschließlich Jugend:
Pauschalbetrag € 21.00
(5 € Fahrtkosten sind in diesem Betrag enthalten)
für ausgefallene Spiele – Ausbleibezeit:
Pauschalbetrag € 12,00
Spielerschiedsrichter
Pauschalbetrag € 15,00
Eine anders geartete Abrechnung bei Spielen des BHK nach HVN Abrechnungssätzen bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Kreisschiedsrichterwartes zur Vorlage beim Heimverein.
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13.3
Ansetzung von Schiedsrichtern in den Spielklassen des BHK
In den Spielklassen des BHK werden die Schiedsrichter wie folgt angesetzt:
Bezirksliga Männer
Kreisliga Männer
Kreispokal Männer/Frauen
A-Jugend männlich
B-Jugend Jungen
C-Jugend Jungen
Überkreuz – und Endspiele
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Gespannansetzung
Bezirksliga Frauen
Kreisliga Frauen
1.Kreisklasse Männer
2.Kreisklasse Männer
Restliche Jugendklassen
Einzelschiedsrichter
Einzelschiedsrichter
Einzelschiedsrichter
Einzelschiedsrichter
Einzelschiedsrichter
Zusätzlich zu den oben angeführten Spielklassen kann der Kreis-Schiedsrichterwart Gespannansetzungen
in den Spielklassen anordnen:
•
•
•
•
•
Bezirksliga Frauen
Kreisliga Frauen
1. Kreisklasse Männer
2.Kreisklasse Männer
A – B und C -- Mädchen Kreisliga
Leiten zwei Schiedsrichter ein Spiel einer Spielklasse, in der regelmäßig nur ein Schiedsrichter angesetzt wird,
müssen sie die Gespannansetzung nachweisen, sonst ist nur ein Schiedsrichter zu bezahlen.
13.4
Schiedsrichterkosten bei Kreispokal-, Überkreuz-, Endspielen
Die Schiedsrichterkosten werden bei Pokal-, Überkreuz-, End-, und Entscheidungsspielen je zur Hälfte durch
die beteiligten Vereine getragen. Für den Fall, dass Eintrittsgelder erhoben wurden, sind die SchiedsrichterEntschädigungen vorab aus dem Einnahmebetrag zu entnehmen.
Der verbleibende Restbetrag der Einnahmen ist unter den beteiligten Vereinen hälftig aufzuteilen.
Die Schiedsrichterkosten für die Pokal Final-4 Spiele werden vom BHK getragen
13.5
Nichtantreten von Schiedsrichtern
Erscheint zu einem Spiel kein Schiedsrichter, so ist wie folgt zu verfahren:
13.5.1 Bezirksliga, Entscheidungsspiele, Kreispokal
Die Vereine haben sich auf mindestens einen anwesenden Schiedsrichter, der keinem der beiden beteiligten
Vereine angehört, als Spielleiter zu einigen. Ist kein "neutraler" Schiedsrichter anwesend, können sich die
Vereine auf einen oder zwei anwesende regelkundige Sportkameraden als Spielleiter verständigen.
Es sollte nach Möglichkeit kein Spiel ausfallen!
13.5.2 alle anderen Spielklassen
Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden Schiedsrichter oder regelkundigen Sportkameraden als
Spielleiter einigen. Findet eine Einigung nicht statt, hat der Heimverein einen Spielleiter zu stellen. Kommt das
Spiel nicht zur Austragung wird der Verein mit Geldbuße und Spielverlust belastet, der gegen diese Regelung
verstößt.
Stand: 28.07.2016
Seite 13
13.6
Einsatz von Zeitnehmern / Sekretären
Der Heimverein stellt den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. In den Spielklassen des BHK
BzLM, BzLF, KLM ,KLF müssen Zeitnehmer/Sekretär im Besitz eines gültigen Ausweises sein.
Wird der Ausweis beim Spiel nicht vorgelegt, wird ein Ordnungsgeld von € 2,50 erhoben.
Jugend: siehe hierzu die gemeinsamen Durchführungsbestimmungen Jugend des BHK und HBK
Wuppertal/Niederberg).
13.7
Stellung von Schiedsrichtern durch die Vereine
Die Vereine haben in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer gemeldeten Mannschaften Schiedsrichter zu stellen:
Mannschaften über den Kreis hinaus
Bezirksliga Männer
Kreisliga Männer
Männliche A Jugend
Bezirksliga Frauen
Kreisliga Frauen
1.und 2. Kreisklasse Männer
Weibliche A Jugend
Weibliche und männliche B und C Jugend
13.8
2 Schiedsrichter
1 Schiedsrichter
Anrechnung von Schiedsrichtern
Die Aufrechnung erfolgt am 30.06.2017. Vereine mit nicht ausreichender Anzahl von aktiven Schiedsrichtern
werden mit einer Ordnungsgebühr von € 150,00 pro fehlendem Schiedsrichter belastet. (lt. WHV
Zusatzbestimmungen zu RO § 25 (8). Als aktiver Schiedsrichter kann nur angerechnet werden, wer lt.
Vorstandsbeschluss grundsätzlich 15 Spiele leitet und dem Kreis bis zum 30.06.einer laufenden Saison zur
Verfügung steht (Turniere der Mädchen E-Jugend und F-Jugend werden als ein Spiel gewertet).
Sollte ein Schiedsrichter 3-mal schuldhaft nicht zur Leitung/Fortbildung antreten, erfolgt eine schriftliche
Verwarnung. Bei weiterem 2-maligen schuldhaften Nichtantreten/Fortbildung kann der Schiedsrichter auf
Antrag des Schiedsrichterausschuss an den Vorstand aus der Schiedsrichterliste gestrichen werden
13.9
Anrechnung von Instanzenmitgliedern
Stellt ein Verein Mitglieder für den Kreisvorstand (GV + EV+ TK) oder für höhere Instanzen, so wird jedes
Mitglied als 1 Schiedsrichter angerechnet. Doppelanrechnungen (Schiedsrichter + Instanzenmitglied) sind nicht
möglich.
13.10 Erneuter Fehlbestand
Da sich in der Saison 2015/2016 erneut ein Fehlbestand von Schiedsrichtern/innen ergeben hat, kann der
Kreisschiedsrichterwart folgende Spielklassen mit möglichst neutralen Spielerschiedsrichtern besetzten:
•
•
•
1.Kreisklasse
2.Kreisklasse
Kreisliga
Männer
Männer
Frauen
Es wird der Verein, der den Schiedsrichter stellen muss, angesetzt. Hierbei werden vorrangig die
Vereine mit den höchsten Fehlbeständen der Saison 2015/2016 berücksichtigt. Bei Nichtantreten wird der
entsprechende Verein in Ordnungsstrafe genommen (€ 50,00).
Der vom Verein angesetzte Spielerschiedsrichter muss volljährig sein. Er wird nicht auf das Schiedsrichter-Ist
des Vereins angerechnet.
Stand: 28.07.2016
Seite 14
14. Auf – und Abstieg
14.1 Männer
Bezirksliga Männer
Die Auf- und Abstiegsregelung ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten. Je nach Abstieg aus dem HVN
in die Bezirksliga Männer steigen zwischen 4 und 1 Mannschaft(en) in die Kreisliga Männer ab.
Zusätzlich werden am Saisonende Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) zwischen einem Bezirksligisten und
dem 3. der Kreisliga Männer durchgeführt (= zusätzlicher Abstiegsplatz aus der Bezirksliga), sofern nur eine
oder keine Mannschaft aus der HVN Landesliga in den BHK absteigt.
Bezirksliga Männer 2016/2017
Mannschaften 16/17
14
- Aufsteiger Landesliga
1
1
1
1
Summe
13
13
13
13
+ Absteiger aus Landesliga
3
2
1
0
Summe
16
15
14
13
+Aufsteiger aus Kreisliga*
2
2
2
2
Summe
18
17
16
15
- Absteiger in Kreisliga*
4
3
2
1
Mannschaften 17/18
14
14
14
14
11 bis 14
12 bis 14
13 bis 14
14
12
13
* ohne Ergebnis aus den
Relegationsspielen
nachrichtlich:
Abstiegsplätze 16/17
Zusätzlich: Relegationsspiele nach Saisonende
Tabellenplatz für
Relegationspiel gegen
Platz 3 Kreisliga Männer
---
Stand: 28.07.2016
Seite 15
Kreisliga Männer
Die Auf- und Abstiegsregelung ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten.
Zusätzlich werden am Saisonende Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) zwischen einem Bezirksligisten und
dem 3. der Kreisliga durchgeführt (= zusätzlicher Aufstiegsplatz aus der Kreisliga) sofern nur eine oder keine
Mannschaft aus der HVN Landesliga in den BHK absteigt.
Kreisliga Männer 2016/2017
Mannschaften 16/17
14
- Aufsteiger Bezirksliga*
2
2
2
2
Summe
12
12
12
12
+ Absteiger aus Bezirksliga*
4
3
2
1
Summe
16
15
14
13
+Aufsteiger aus 1. KK
1
1
2
2
Summe
17
16
16
15
- Absteiger in 1. KK*
3
2
2
1
Mannschaften 17/18
14
14
14
14
12 bis 14
13 bis14
13 bis 14
14
* ohne Ergebnis aus den
Relegationsspielen
nachrichtlich:
Abstiegsplätze 16/17
Zusätzlich: Relegationsspiele nach Saisonende
Siehe Regelung bei Bezirksliga Männer.
Auf- und Abstieg Kreisklassen Männer
Mindestens die Gruppensieger steigen in die nächsthöhere Klasse auf. Maximal die beiden Gruppenletzten der
1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab.
Über einen erhöhten Aufstieg und/oder verminderten Abstieg kann erst nach Eingang aller
Mannschaftmeldungen für die Saison 2017/2018 und nach Beendigung des Männerspielbetriebes auf HVN
Ebene entschieden werden.
Stand: 28.07.2016
Seite 16
14.2 Frauen
Bezirksliga Frauen
Bezirksliga Frauen 2016/2017
Mannschaften 16/17
11
- Aufsteiger Landesliga
1
1
1
1
1
1
Summe
10
10
10
10
10
10
+ Absteiger aus Landesliga
6
5
4
3
2
1
Summe
16
15
14
13
12
11
+Aufsteiger aus Kreisliga*
1
1
1
1
1
1
Summe
17
16
15
14
13
12
- Absteiger in Kreisliga*
3
3
2
2
1
1
Mannschaften 17/18
14
13
13
12
12
11
Kreisliga Frauen
Mindestens der Gruppensieger steigt in die Bezirksliga auf. #
# Die Entscheidung über weitere Veränderungen richtet sich nach den Mannschaftsmeldungen für die
Saison 2017/2018. Die TK wird dann auf Antrag des Frauenwartesdarüber entscheiden.
14.3
Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften Männer und Frauen
1.) Mannschaften, die während des laufenden Spielbetrieb zurückgezogen werden (oder aufgrund eigenem
Verschulden vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden), werden auf den Abstieg der laufenden Saison
angerechnet. Für diesen Fall kann keine Mannschaft des Vereines in die Klasse aufsteigen, in welcher die
zurückgezogene Mannschaft gespielt hat.
2.) Mannschaften, die nach Beendigung der Meisterschaft, aber noch vor Meldeschluss für die nächste Saison,
zurückgezogen werden, werden nachträglich auf den Abstieg der abgelaufenen Saison angerechnet.
3.) Mannschaften, die nach Beendigung der Meisterschaft und nach Meldeschluss für die nächste Saison
zurückgezogen werden, werden auf den Abstieg der Folgesaison angerechnet.
14.4
Regelung bei Zurückziehungen von Mannschaften aus dem HVN Männer und Frauen
Mannschaften, die ihr Startrecht im HVN nicht wahrnehmen und / oder aus dem HVN zurückgezogen werden,
können auf Antrag in der Kreisliga Männer/Bezirksliga Frauen eingruppiert werden, sofern die Sollstärke der
Liga (maximal 14 Mannschaften) nicht bereits erreicht ist. Andernfalls müssen die Mannschaften in der
untersten Spielklasse des Kreises eingruppiert werden.
Stand: 28.07.2016
Seite 17
15
Sonderbestimmungen für die Jugend
15.1
Stichtage
A-Jugend
01.01.1998
B-Jugend
01.01.2000
C-Jugend
01.01.2002
D-Jugend
01.01.2004
E-Jugend
01.01.2006
F-Jugend
01.01.2008
15.2
Erweitertes Spielrecht für weibliche Jugendliche
In den Spielklassen D, E und F dürfen weibliche und männliche Jugendliche eingesetzt werden. In den
Spielklassen der weiblichen Jugend MD und ME dürfen keine männlichen Jugendlichen eingesetzt werden.
15.3
Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften
Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, dürfen höchstens 4 Spieler des älteren Jahrgangs melden, von
denen nur 2 Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen.
Die Spieler des älteren Jahrgangs, die außer Konkurrenz an der Spielrunde teilnehmen, sind vor Saisonanfang
an den Kreisjugendwart zu melden.
15.4
Spielverlegungsanträge
Spielverlegung
Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen Spielleitenden Stelle von
einem autorisierten Vorstandsmitglied unter Benutzung des Formulars „Antrag auf Spielverlegung“ zu
beantragen. Der Verlegungsgrund, ein Ausweichspieltag (möglichst zeitlich vor dem im Spielplan
angesetzten Termin, maximal 4 Wochen nach dem angesetzten Termin) und das Einverständnis des
Gegners, für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht, sind Bestandteile
dieses Antrages, über den die Spielleitende Stelle entscheidet. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor
dem angesetzten Termin vorliegen. Wird dem Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende Stelle alle
betroffenen Bereiche über SIS von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von
€ 25.00 belastet. Das Formular kann mit dem Computer ausgefüllt und von der Homepage des BHK
heruntergeladen werden.
Selbstständige Verlegungen von angesetzten Spielen ziehen eine Geldbuße von € 30,00 und
Spielverlust für beide Mannschaften nach sich. Eigenmächtige Verlegungen der Vereine
untereinander führen für die Beteiligten zu Spielverlust und einer Ordnungsstrafe in Höhe von
30,00 €.
Bei einer Jugendmaßnahme des HVN oder WHV muss auf Antrag des betroffenen Vereines das Spiel
verlegt werden. (gebührenfrei)
Aufgrund von Verbandsmaßnahmen müssen Verlegungen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin
beantragt werden. Diese Spiele müssen vorgezogen werden.
Bei Verlegungen wegen kirchlicher bzw. schulischer Maßnahmen ist wie folgt zu verfahren:
(gebührenfrei)
Es müssen mindestens drei Spieler(innen) einer Mannschaft an der Maßnahme teilnehmen. Dies muss
durch eine Bescheinigung des Pfarrers oder des Schulleiters vorliegen. In dieser Bescheinigung müssen
die Namen aufgeführt sein.
Der betreffende Verein hat sich mit seinem Spielpartner zu einigen, und der Spielleitenden Stelle einen
Nachholtermin vor dem angesetzten Spieltermin bekannt geben.
Dem jeweiligen Staffelleiter sind die Bescheinigungen des Pfarrers und Schulleiters vorzulegen.
15.5
Jugend A, B und C (weiblich / männlich)
gemeinsame Spielrunde mit dem HBK Wuppertal – Niederberg
Für diese gemeinsamen Spielrunden wurden spezielle Durchführungsbestimmungen mit den HBK
Wuppertal Niederberg vereinbart (siehe Anhang)
Stand: 28.07.2016
Seite 18
16.
Ermittlung der Kreismeister
16.1
Weibliche Jugend MA, MB und MC
siehe spezielle Durchführungsbestimmungen des Bergischen HBK und HBK Wuppertal-Niederberg
(liegen als Anhang bei).
16.2
Männliche Jugend JA, JB und JC
siehe spezielle Durchführungsbestimmungen des Bergischen HBK und HBK Wuppertal-Niederberg
(liegen als Anhang bei).
16.3
Männliche Jugend JD
Es wird eine einfache Vorrunde in 3 Gruppen gespielt. Die jeweils ersten beiden Mannschaften jeder
Gruppe qualifizieren sich für die Bestengruppe, die in Hin – und Rückrunde den Kreismeister ausspielt.
Für die Mannschaften, die sich für die Bestengruppe nicht qualifizieren konnten, werden neue
Gruppen gebildet, die in Hin – und Rückrunde ihre Gruppensieger ausspielen.
Die Ergebnisse der Vorrunde bleiben unberücksichtigt.
16.3.1 Männliche Jugend JE
Es wird eine einfache Vorrunde in zwei Gruppen gespielt. Die jeweiligen ersten drei Mannschaften jeder
Gruppe qualifizieren sich für die Bestengruppe, die in Hin – und Rückrunde den Kreismeister ausspielt.
Für die Mannschaften, die sich für die Bestengruppe nicht qualifizieren konnten, werden neue
Gruppen gebildet, die in Hin – und Rückrunde ihre Gruppensieger ausspielen.
Die Ergebnisse der Vorrunde bleiben unberücksichtigt.
16.4 weibliche D-Jugend
Es wird eine Hin –und Rückrunde gespielt. Der Erste ist Kreismeister.
16.5
weibliche E
Die Spiele dieser Altersklasse werden in Turnierform ausgetragen.
Es wird eine dreifach – Runde gespielt. Der Erste ist Kreismeister.
16.5.1 F-Jugend
Die F-Jugend bestreitet ein Vorrundenturnier in Hin-und Rückrunde. Nach Beendigung der Vorrunde
Wird der Staffelleiter die Besten/Aufbaugruppen neu zusammenstellen. Der erste der Bestengruppe ist
Kreismeister.
16.6
Spielberichte der Jugendspiele
16.6.1 Eintragen der Spieler/innen und deren Geburtsdaten
Die Spieler/innen müssen in numerischer Reihenfolge der Trikotnummern auf dem Spielbericht eingetragen
werden. Die Geburtsdaten der Spielerinnen und Spieler müssen vor den Spielerpassnummern
auf dem Spielbericht eingetragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet,
16.6.2 Einsenden der Spielberichte der Jugend
Die Spielberichte sind in zweifacher Ausfertigung an die Spielleitenden Stellen zu senden.
16.7
Nicht eingegangene Spielberichte
Bei den Spielleitenden Stellen nicht eingehende Spielberichte der Jugend werden nach 1 Woche
schriftlich oder mündlich angemahnt. Es erfolgt eine Geldbuße nach RO.
16.8
•
•
•
D-Jugend
Durchführung der Spiele abweichend von der DHB-Wettkampfstruktur
Verbindliche Ballgröße: 1
Erlaubt: Manndeckung auf dem ganzen Feld und 3 :3 Deckung
Sinkende Manndeckung , 1:5 Abwehr und 2 : 4
Verboten ist: Einzelmanndeckung, Abwehr 6 : 0, 4 : 2 und 5 : 1
2 Minutenstrafe ist eine persönliche Strafe für den Spieler, keine Kollektivstrafe für die Mannschaft
•
•
Stand: 28.07.2016
Seite 19
16.9.
E-Jugend Jungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Durchführung der Spiele abweichend von der DHB – Wettkampfstruktur
Verbindliche Ballgröße: 0
Gespielt wird auf einem Normalfeld mit abgehängten Toren
Erlaubt ist: Manndeckung auf dem ganzen Feld und 3 : 3 Deckung, sinkende Manndeckung,
1:5 Abwehr und 2:4
Verboten ist: Einzelmanndeckung und Abwehr 6:0, 4:2 und 5:1
2 Minutenstrafe ist eine persönliche Strafe für den Spieler, keine Kollektivstrafe für die
Mannschaft
Der Torwart darf die Torraumlinie nicht überschreiten
7m = Strafwurf
Ausführung : aus einer beliebigen Entfernung prellen mit Ball in Richtung Tor (Schrittregel
beachten)
Anlaufen von der Freiwurflinie (Schrittregel beachten)
Des weiteren kann man den Strafwurf vor der Torraumlinie mit einem Schlagwurf durchführen.
Sämtliche Würfe müssen mit einem Schlagwurf durchgeführt werden.
Nicht erlaubt ist: die Strafraumlinie zu betreten und einen Sprungwurf zu machen.
16.9.1 E-Mädchen
spielen in Turnierform, sonst Regeln wie unter Punkt 16.9. Spielzeit 2 x 10 Minuten
16.10 F-Jugend
Gespielt wird in Turnierform. Mannschaftsstärke 5+1.
Sonst Regeln wie unter 16.9. Spielzeit 1x15 Min..
16.11
Spieledurchführung
Die Spiele sind nach der Satzung und den Ordnungen des DBH/WHV sowie nach den gültigen Regeln in der
Fassung des DHB vom 01. Juli 2016 durchzuführen. Die Halbzeitpause beträgt in den Jugendspielklassen
höchstens 10 Minuten. Ausnahme: die Meisterschaftsrunden, die in Turnierform ausgetragen werden.
Stand: 28.07.2016
Seite 20
17
Kreis-Pokalspiele MÄNNER:
Grundsätzlich gilt: Die klassentiefere Mannschaft hat Heimrecht.
Die Spielpaarungen sind im SIS eingestellt.
1.Runde: 10.09./11.09.2016
2. Runde: bis 15.10./16.10.2016
3. Runde: bis 19.11/20.11.2016
4. Endrunde – Final4 – Termin wird noch beknntgegeben
18 Kreis-Pokalspiele FRAUEN:
Grundsätzlich gilt: die klassentiefere Mannschaft hat Heimrecht.
Die Spielpaarungen sind im SIS eingestellt
1. Runde: 10.09./11.09.2016
2. Runde: bis 15.10./16.10.2016
3. Endrunde: Final4 Termin wird noch bekanntgegeben
Stand: 28.07.2016
Seite 21
19
Sporthallenregelungen
19.1
Schlüsselverantwortung Hallen Solingen Heiligenstock, Börkhaus-Siebels, ADS und
Kannenhof neu
Diese Hallen werden nicht vom mobilen Solinger Hausmeisterservice betreut.
Der Verein, der am Spieltag laut SIS das erste Heimspiel hat, ist für das rechtzeitige Aufschließen der
Halle verantwortlich. Der Verein, welcher lt. SIS das letzte Heimspiel am Spieltag hat, ist für das
ordnungsgemäße Verschließen der Halle verantwortlich.
Vereine, die keinen Schlüssel für die Halle Heiligenstock , und Börkhaus Siebels haben, bekommen diesen jeweils
freitags von 13.00 – 17.00h bei Peter Dreßler, Locher Str. 48, 42719 Solingen.
Der Schlüssel für die Halle Kannenhof kann bei K.-D- Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 Solingen abgeholt werden.
Der Schlüssel für die Sporthalle ADS kann ebenfalls bei K.-D. Molitor, Scheffelstraße 2a, 42699 abgeholt werden.
Die Schlüssel sind am Spieltag eine Stunde nach Beendigung des letzten Spieles an die Ausgabestellen zurückzugeben.
Zuwiderhandlungen können spieltechnische Folgen nach sich ziehen und werden mit Ordnungsstrafen geahndet.
Die Sporthallen sind 30 Minuten vor der ersten im SIS angesetzten Anwurfzeit zu öffnen, die Beleuchtung ist einzuschalten
und die Räume sind auf Mängel zu überprüfen und diese in das ausliegende Mängelbuch einzutragen! Nachdem die
Mannschaften des letzten Spieles die Umkleidekabinen verlassen haben, sind die Räume erneut zu überprüfen und
eventuelle Mängel in das bereitliegende Mängelbuch einzutragen. Die Beleuchtung ist auszuschalten und die Halle
ordnungsgemäß abzuschließen. Bei Beschädigungen sind die Spielleitenden Stellen sofort zu informieren!
19.2
Hallenregelung Remscheid
Bei Spielverlegungen und Absagen in den Remscheider Sporthallen ist in jedem Falle, rechtzeitig Peter Lohse zu
benachrichtigen:
Peter Lohse Garschager Str. 25, 42899 Remscheid, Tel.: 02191- 52 355,
e-Mail [email protected]
19.3
Hallenregelung Wermelskirchen
Bei Spielverlegungen und Absagen in den Wermelskirchener Sporthallen ist in jedem Falle, rechtzeitig
Frank Steinhaus zu benachrichtigen:
Frank Steinhaus, Wildpfad 26, 42929 Wermelskirchen Telef.: 0160 978 00783
e-mail: [email protected]
20.
Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederZeit durch die TK mit Zustimmung des GFV unter Berücksichtigung von sportlichen GesichtsPunkten beschlossen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Für das Spieljahr 2016/2017 wünschen wir allen Vereinen und Spielgemeinschaften einen
guten Verlauf und sportlichen Erfolg.
Bergischer Handballkreis e.V.
Peter Dreßler
Fabian Blasberg
1. Vorsitzender
Männerspielwart
Armin Adolphs
Jugendauswart
Stand: 28.07.2016
C. Reck
Knut Kolk
Frauenspielwart
Schiedsrichterwart
Cornelia Adolphs
Stephan Becker
Mädchenwartin
Jungenwart
Seite 22
Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C
Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg
Saison 2016/2017
1.
Spielklassen
a) Jungen
b) Mädchen
Spielleitung:
a) Jungen
b) Mädchen
2.
Altersklassen:
Altersklassen:
A, B und C
A, B und C
Altersklasse A: Hans-Bert-Schäfer
Altersklasse B: Hans-Bert Schäfer
Altersklasse C: Stephan Becker
Altersklasse A, B und C: Cornelia Adolphs
Schiedsrichter – Kostenerstattung:
siehe Durchführungsbestimmung der jeweiligen Kreise
3.
Spielberichte
Spielberichte Jungen und Mädchen müssen in zweifacher Ausführung und in numerischer
Reihenfolge ausgefüllt werden.
Spielberichte müssen an folgende Adressen gesendet werden:
Jungen A
Hans-Bert Schäfer
Geschäftsstelle Handballkreis Wuppertal-Niederberg
Veilchenstr. 19
42283 Wuppertal
Mail: [email protected]
Jungen B
Hans-Bert Schäfer
Geschäftsstelle Handballkreis Wuppertal-Niederberg
Veilchenstr. 19
42283 Wuppertal
Mail: [email protected]
Jungen C
Stephan Becker
Ubierweg 20
42653 Solingen
Mail: [email protected]
Mädchen A, B, C
Cornelia Adolphs
Theodericherstraße 18
42653 Solingen
Mail: [email protected]
4.
Spieldurchführung




Die Spiele sind nach der Satzung und den Ordnungen des DHB/WHV sowie nach den
gültigen Regeln in der Fassung des DHB durchzuführen.
Die Halbzeitpause beträgt für alle Klassen höchstens 10 Minuten
Pro Mannschaft ist ein ,,Team – Time – Out“ pro Halbzeit in allen Altersklassen
zulässig.
Für den Bereich der C – Jgd. gelten zusätzlich die Regelauslegungen des HVN zu der
Rahmenkonzeption des DHB. (siehe Anhang)
Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C
Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg
Saison 2016/2017

Zu jedem Spiel sind Zeitnehmer (Heimverein) und Sekretär (Gastverein) zu stellen.
Ausweispflicht besteht nur für die spielenden A – B Jugendmannschaften.
 In der Altersklasse. C ist es erlaubt, die Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär auf
eine Person zu vereinigen. Diese Person muss aber im Besitz eines
Zeitnehmerausweises sein.
 Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln. Mit
Zustimmung der Schiedsrichter sind andersfarbige Leibchen zugelassen.
Spielansetzung: ist darauf zu achten, dass die Spiele sonntags nicht vor 10:00 Uhr und
nicht nach 18:00 Uhr angesetzt werden dürfen.
5.
Spielverlegung




Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der zuständigen
Spielleitenden Stelle von einem autorisierten Vorstandsmitglied unter Benutzung des
Formulars „Antrag auf Spielverlegung“ zu beantragen. Der Verlegungsgrund, ein
Ausweichspieltag (möglichst zeitlich vor dem im Spielplan angesetzten Termin,
maximal 4 Wochen nach dem angesetzten Termin) und das Einverständnis des
Gegners, für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht,
sind Bestandteile dieses Antrages, über den die Spielleitende Stelle entscheidet. Der
Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen. Wird dem
Antrag stattgegeben, informiert die Spielleitende Stelle alle betroffenen Bereiche über
SIS von der Änderung. Der Antragsteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von €
25,00 belastet. Das Formular kann mit dem Computer ausgefüllt und von der
Homepage des BHK oder des HK Wuppertal-Niederberg heruntergeladen werden.
Selbstständige Verlegungen von angesetzten Spielen ziehen eine Geldbuße von
€ 30,00 und Spielverlust für beide Mannschaften nach sich. Eigenmächtige
Verlegungen der Vereine untereinander führen für die Beteiligten zu Spielverlust
und einer Ordnungsstrafe in Höhe von 30,00 €.
Bei einer Jugendmaßnahme des HVN oder WHV muss auf Antrag des betroffenen
Vereines das Spiel verlegt werden. (gebührenfrei)
Aufgrund von Verbandsmaßnahmen müssen Verlegungen mindestens 10 Tage vor
dem Spieltermin beantragt werden. Diese Spiele müssen vorgezogen werden.
Bei Verlegungen wegen kirchlicher bzw. schulischer Maßnahmen ist wie folgt zu
verfahren:
 Es müssen mindestens drei Spieler(innen) einer Mannschaft an der Maßnahme
teilnehmen. Dies muss durch eine Bescheinigung des Pfarrers oder des Schulleiters
vorliegen. In dieser Bescheinigung müssen die Namen aufgeführt sein.
 Der betreffende Verein hat sich mit seinem Spielpartner zu einigen, und der
Spielleitenden Stelle einen Nachholtermin vor dem angesetzten Spieltermin bekannt
geben.
Dem jeweiligen Staffelleiter sind die Bescheinigungen des Pfarrers und Schulleiters
vorzulegen.
6.
Außer Konkurrenz spielende Jugendmannschaften
Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, dürfen höchstens 4 Spieler des älteren
Jahrgangs melden von denen nur 2 Spieler pro Spiel eingesetzt werden dürfen.
Die Spieler des älteren Jahrgangs, die außer Konkurrenz an der Spielrunde teilnehmen, sind
vor Saisonanfang an den Kreisjugendwart und den Staffelleitern zu melden.
Durchführungsbestimmungen für die Jugend A * B * C
Bergischer Handballkreis e.V. * Kreis Wuppertal-Niederberg
Saison 2016/2017
7.
8.
9.
10.
Spielmodus:
Jungen A:
Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die
jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich
für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus.
Jungen B:
Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die
jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich
für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus.
Jungen C
Es wird eine Hin u. Rückrunde in zwei Gruppen gespielt. Die
jeweiligen ersten zwei Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich
für die Überkreuzspiele und spielen ihren Endspielgegner aus.
Mädchen A:
spielt in einer Gruppe eine 1,5 Runde ihren Meister aus. Der erste ist
Meister.
Mädchen B:
diese Spiele werden in einer Gruppe ausgetragen, in Hin- u.
Rückrunde. Der erste ist Meister.
Mädchen C:
diese Spiele werden in einer Gruppe ausgetragen, in Hin- u.
Rückrunde. Der erste ist Meister.
Jahrgänge:
Für das Spieljahr 2016/2017 sind Spieler und Spielerinnen folgender Jahrgänge
spielberechtigt:
Altersklasse A:
Altersklasse B:
Altersklasse C:
1998/1999
2000/2001
2002/2003
Spielzeiten:
Altersklasse A:
Altersklasse B:
Altersklasse C:
2 x 30 Minuten
2 x 25 Minuten
2 x 25 Minuten
Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können
jederzeit durch die beiden Jugendausschüsse der Kreise unter Berücksichtigung von
sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam sein oder geändert
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Handballkreis
Wuppertal-Niederberg
und
Bergischer
Handballkreis
© Kreis 2 und Kreis 3
Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
1
© Kreis 2 und Kreis 3
Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
2
Verbindliche Regelungen
Neue, einheitliche Bestimmungen für den gemeinsamen Spielbetrieb im
Kreis Wuppertal-Niederberg und dem Bergischen Handballkreis für den
Bereich der C-Jugend.
C-Jugend
© Kreis 2 und Kreis 3
Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
3
C-Jugend (13 und 14 Jahre)
Regeln:
 Spielzeit 2 x 25 Minuten
 Team-Time-out für jede Mannschaft pro Halbzeit
 Max. 14 Spieler pro Mannschaft
 Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out
 Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten (kein überzähliger
Spieler über die Mittellinie).
 Mädchen Ballgröße 1, Jungen Ballgröße 2
 Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen!
© Kreis 2 und Kreis 3
Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
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C-Jugend (13 und 14 Jahre)
Regeln:
 Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden:
 Manndeckung
 „sinkende Manndeckung“
 2-Linien-Abwehr 1:5, 3:3-Abwehrformation oder ggf. 2:4.
 Die folgenden Abwehrformationen sind untersagt:
 Einzel-Manndeckung (auch nicht in Unterzahl!).
 Defensive Spielweisen wie 6:0, 5:1, 4:2!
 3:2:1-Abwehr (nur in der höchsten Spielklasse des HVN)
 Eine Grundaufstellung aller Verteidiger ausschließlich in einer Linie
innerhalb der Nahwurfzone ist untersagt! (Prinzipiell muss der jeweils
ballführende Spieler im Rückraum offensiv, d.h. außerhalb der
Freiwurflinie, von einem Abwehrspieler unter Druck gesetzt werden).
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C-Jugend (13 und 14 Jahre)
Aussetzen verbindlicher Spielweisen in
Über-/Unterzahlsituationen in der C-Jugend.
 In der C-Jugend trifft eine Zeitstrafe nicht nur den Spieler persönlich, sondern
auch die jeweilige Mannschaft, die in Unterzahl weiterspielen muss. Aus diesem
Grund ist für die Zeit von Hinausstellungen das Spielen einer offensiven 2-Linien-
Abwehr als verbindliche Spielweise aufgehoben. Die in Unterzahl verteidigende
Mannschaft kann in unterschiedlichen offensiven (z.B. 4:1, 3:2, 2:3, 1:4) oder
defensiven (5:0) Formationen verteidigen. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl
muss jedoch wieder eine offensive Abwehrformation aufgenommen werden. Um
defensive Spielweisen mit manndeckenden Verteidigern zu verhindern, dürfen
auch bei Unterzahl keine Einzelmanndeckungen (4:0+1 / 3:0+2) gespielt werden.
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C-Jugend (13 und 14 Jahre)
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C-Jugend (13 und 14 Jahre)
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C-Jugend (13 und 14 Jahre)
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Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung
offensiver Spielweisen
Erste Stufe: Information
Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft
sich nicht an die für die Altersklasse gültigen Spielweise hält,
gibt er Time-out und informiert den Trainer/Betreuer, dass er
die Spielweise seiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss.
(„Bitte stell Deine Abwehr um.“)
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Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung
offensiver Spielweisen
Zweite Stufe:
Verwarnung
Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter nach einer angemessenen
Wartezeit erneut fest, dass die vorgegebene Spielweise nicht
eingehalten wird, verwarnt er den Trainer/ Betreuer unter Hinweis auf
den Grund dieser Verwarnung.
Wichtig: Hinweis geben, warum die Verwarnung/Gelbe Karte
ausgesprochen wurde. Diese Verwarnung/Gelbe Karte läuft
außerhalb der normalen Progessionslinie!
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Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung
offensiver Spielweisen
Dritte Stufe:
Bericht an Spielleitende Stelle
Ist auch nach der Verwarnung/Gelbe Karte im nächsten
Angriff keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen,
wird dieser Tatbestand in das Spielformular eingetragen.
Die Spielleitende Stelle ist verpflichtet, diese Eintragungen zu
prüfen.
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Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung
offensiver Spielweisen
zusätzlich Maßnahme
Ist nach der Verwarnung keine Änderung im Abwehrverhalten
festzustellen, ist der Spielleiter/Schiedsrichter, neben der
Eintragung in den Spielbericht, verpflichtet, jeweils nach
angemessener Zeit zugunsten der angreifenden Mannschaft
auf 7-Meterwurf zu entscheiden.
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Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung
offensiver Spielweisen
Hinweise:
Der Schiedsrichter sollte dem fehlbaren Trainer und seiner
Mannschaft eine Bewährungszeit geben, also nicht sofort
sanktionieren, sondern abwarten, ob eine Änderung im
Abwehrverhalten in angemessener Zeit ersichtlich ist.
Als Orientierung kann im Regelfall eine Zeit von mindestens
20 Sekunden angesehen werden.
Dem Schiedsrichter wird empfohlen, vor dem Spiel im
Gespräch mit beiden Trainern darauf hinzuweisen, dass eine
offensive Abwehr gespielt werden muss.
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Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
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© Kreis 2 und Kreis 3
Einheitliche Wettkampfstruktur C-Jugend
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Handballverband Niederrhein e.V.
Mitglied im Westdeutschen Handballverband e.V. und Deutschen Handballbund e.V.
Homepage: www.hv-niederrhein.de
Email: [email protected]
Vizepräsident Recht
2. Juni 2016
Erläuterungen zum Festspielen nach § 55 (3) DHB-Spielordnung im HVN
Im Folgenden soll deshalb die in der Spielzeit 2016/2017 im Handballverband
Niederrhein bzgl. § 55 (3) geltende Regelung erläutert und mit Beispielen
versehen werden:
§ 55 (3) (U21-Regelung) ab 01.07.2016: Das Spielrecht der Spieler wird bis zum
Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in
Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die
Landesverbände können jedoch für den von Ihnen geleiteten Spielbetrieb
unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
Der Handballverband Niederrhein nimmt – entsprechend der angeführten
Öffnungsklausel - für den von ihm geleiteten Spielbetrieb abweichend der o.a.
Regelung folgendes in die Durchführungsbestimmungen auf:
„Abweichend von § 55 (3) können sich alle Spieler, die im Laufe des Spieljahres
ihr 21. Lebensjahr vollenden oder jünger sind, in Erwachsenenmannschaften der
Oberliga, Verbandsliga und Landesliga ggü. dem Kreisspielverkehr festspielen.
Innerhalb des Kreisspielverkehrs gilt die Bestimmung § 55 (3) nicht, so dass das
Festspielen gem. § 55 (1) dort uneingeschränkt Anwendung findet.“
Erläuterung:
1. Spieler, die in der Saison 2016/2017 unter die U21-Regelung fallen, sind
am 1.7.1995 oder später geboren.
2. § 55 SpO (3) gilt nur für Meisterschaftsspiele in Erwachsenenmannschaften.
3. Ab der Landesliga (und unterklassiger) gilt die U21-Regelung im HVN
uneingeschränkt nicht mehr.
4. Innerhalb der Oberliga und Verbandsliga gilt die U21-Regelung nur noch für
die Spielklassen des Handballverbandes, d.h. z.B. ein Oberligaspieler,
welcher unter die U21-Regelung fällt, kann sich ggü. der Verbands- und
Landesliga nicht festspielen, jedoch ggü. dem Kreisspielverkehr.
5. In der Bundesliga und III. Liga spielt sich ein U21-Spieler auch ggü. dem
Kreisspielverkehr nicht fest.
Stefan Butgereit * Ferdinand-Weerth-Straße 4 * 45219 Essen * Ruf: +49 173 3537886 * Email: [email protected]
Handballverband Niederrhein e.V.
Mitglied im Westdeutschen Handballverband e.V. und Deutschen Handballbund e.V.
Homepage: www.hv-niederrhein.de
Email: [email protected]
Vizepräsident Recht
2. Juni 2016
Beispiele (der theoretische Spieler A ist nach dem 1.7.1995 geboren):
1. Verein A: 1. Mannschaft 3. Liga; 2. Mannschaft Verbandsliga; 3.
Mannschaft Kreisliga.
Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 3. Liga –> er ist
nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft und nicht festgespielt ggü. der 3.
Mannschaft
Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Verbandsliga ->
er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Kreisliga
2. Verein B: 1. Mannschaft Oberliga; 2. Mannschaft Landesliga; 3. Mannschaft
Bezirksliga.
Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Oberliga –> er ist
nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft, jedoch festgespielt ggü. der 3.
Mannschaft
Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der Landesliga -> er
ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der Bezirksliga
3. Verein C: 1. Mannschaft Verbandsliga Gruppe I; 2. Mannschaft
Verbandsliga Gruppe II; 3. Mannschaft Kreisklasse
Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 1. Mannschaft
Verbandsliga Gruppe I –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft,
jedoch festgespielt ggü. der 3. Mannschaft
Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 2. Mannschaft
Verbandsliga Gruppe II -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der
Kreisklasse
4. Verein D: 1. Mannschaft Landesliga Gruppe II; 2. Mannschaft Landesliga
Gruppe IV; 3. Mannschaft Bezirksliga
Fall a) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 1. Mannschaft
Landesliga Gruppe II –> er ist nicht festgespielt ggü. der 2. Mannschaft und
festgespielt ggü. der 3. Mannschaft
Fall b) Spieler A spielt zwei Wochen hintereinander in der 2. Mannschaft
Landesliga Gruppe IV -> er ist festgespielt ggü. der 3. Mannschaft in der
Bezirksliga
Das Erweiterte Präsidium wird die vorstehende Regelung nach Abschluss und mit
den Erkenntnissen der Saison 2016/2017 allerdings prüfen erneut diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Butgereit
Stefan Butgereit * Ferdinand-Weerth-Straße 4 * 45219 Essen * Ruf: +49 173 3537886 * Email: [email protected]
Der neue „Festspielparagraph“
Durch den DHB wurde nunmehr § 55 der DHB Spielordnung final neu geregelt. Ab
dem 01.07.2016 gilt folgende Regelung:
§ 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das
Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise
eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden
Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder
teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende
Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden
sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren
Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.
(2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr
23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich)
und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen
Ligen erfolgt.
(3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr
21.
Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht
eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten
Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
(4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend findet
die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung.
Insbesondere neu ist also:
 Ein automatisches Festspielen an den ersten beiden Spieltagen ist entfallen.
 Die Regelungen für das Freispielen zum Saisonende (nach Ablauf der
Wartefrist sind zumindest noch zwei M-Spiele auszutragen) ist entfallen.
 Festspielen in einer höheren Mannschaft: Man ist dann in der höheren
Mannschaft festgespielt, wenn man an zwei aufeinanderfolgenden Spielen in
der höheren Mannschaft eingesetzt wird. Bedeutet: wenn man nach einem
Spiel in der höheren Mannschaft im jeweils nächsten Meisterschaftsspiel
aussetzt, kann man sich nicht in der höheren Mannschaft festspielen.
o Die „zwei Spiele innerhalb von 4 Wochen“-Frist ist somit ersatzlos
weggefallen.
 Freispielen: Ist man einmal festgespielt, kann man an den Spielen von unteren
Mannschaften erst dann wieder teilnehmen, wenn:
o die höhere Mannschaft zwei aufeinander folgende Spiele ausgetragen
hat und man in diesen nicht mitgewirkt hat oder
o wenn nach der letzten Teilnahme in der höheren Mannschaft ein
Zeitraum von 4 Wochen verstrichen ist.
 U21 Regelung (Absatz 3): Hier wird auch in der neuen Saison die bereits
bekannte Einschränkung (bis auf die Anwendung des § 55 (3) für Vereine mit
zwei Landesligisten in zwei unterschiedlichen Gruppen) gelten, so dass die
U21 Regelung ggü. dem Kreisspielverkehr keine Anwendung findet (siehe
auch gesonderten Beschluss und dementsprechende Erläuterungen).
Bergischer Handballkreis e.V.
Durchführungsbestimmungen für
Freundschaftsspiele und Turniere
(Senioren und Jugend)
Stand: 03.07.2016
1. Vorbemerkung
Übergeordnet gelten die Bestimmungen und Ordnungen des DHB, des WHV und
des HVN in ihren jeweils gültigen Fassungen. Diese Durchführungsbestimmungen
gelten für Senioren- und Jugendmannschaften im Bergischen Handballkreis
e.V..
2. Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele, oder auch Trainingsspiele, bei denen eine Mannschaft eines
Vereines des Bergischen Handballkreis e.V. Heimmannschaft ist, sind
meldepflichtig. Zu jedem Spiel muss ein offizieller Spielberichtsbogen angefertigt
werden. Dieser ist innerhalb von einer Woche nach dem Spiel an den zuständigen
Spielwart des Handballkreises zu senden.
Spielleitende Stelle Männer:
Fabian Blasberg
Spichernstr. 50
42699 Solingen
[email protected]
Spielleitende Stelle Frauen:
Carsten Reck
Im Wolfhagen 3
42929 Wermelskirchen
[email protected]
Spielleitende Stelle Jungen:
Stephan Becker
Ubierweg20
42653 Solingen
[email protected]
Spielleitende Stelle Mädchen:
Conny Adolphs
Theodericherstr. 18
42653 Solingen
[email protected]
Das Spiel ist 14 Tage vor dem Austragungstermin per eMail an den KreisSchiedsrichterwart
([email protected])
zu
melden. Der Kreis-Schiedsrichterwart informiert den Heimverein und den
zuständigen Spielwart rechtzeitig (spätestens 3 Tage) vor dem Spiel, welche(r)
Schiedsrichter mit der Spielleitung beauftragt wurde.
Stand: 03.07.2016
2.1 Sonderregelungen über den Schiedsrichtereinsatz
a) Spiele von Mannschaften aus den Spielklassen des Bergischen Handballkreis
(unterhalb Senioren Landesliga HVN bzw. Jugend Verbandsliga HVN):
Bei Spielen zwischen Mannschaften aus den Ligen des BHK wird nur ein
Schiedsrichter angesetzt. Sofern sich der Heimverein eigenständig um einen
Schiedsrichter bemüht, muss dieser namentlich bei der Meldung angegeben
werden. Es sollte sich um einen beim BHK gemeldeten Schiedsrichter handeln.
Der Einsatz des namentlich bei der Anmeldung benannten Schiedsrichters gilt
grundsätzlich als genehmigt. Eine Ansetzung durch den Kreis-Schiedsrichterwart
erfolgt dann nicht mehr.
b) Spiele mit Beteiligung von Mannschaften unterhalb 3. Liga bis einschließlich
Landesliga oder HVN Klassen der Jugend / Regionalliga Nordrhein:
Bei Spielen mit Beteiligung einer Mannschaft unterhalb der 3. Liga bis
einschließlich der Landesliga werden grundsätzlich zwei Schiedsrichter angesetzt.
Sofern der Heimverein sich eigenständig um ein Schiedsrichtergespann (oder
einen qualifizierten Einzelschiedsrichter) für dieses Spiel bemüht, sind die Namen
der beiden Schiedsrichter bei der Anmeldung des Spieles zu benennen.
Der Kreis-Schiedsrichterwart hat das Recht, den oder die vom Heimverein mit der
Spielleitung vorgesehenen Sportkameraden abzulehnen und das Spiel selbst mit
Schiedsrichtern anzusetzen. Hierüber informiert der Kreis-Schiedsrichterwart den
anmeldenden Verein unverzüglich und teilt diesem mit, wen er mit der Spielleitung
beauftragt hat.
Sofern der Kreis-Schiedsrichterwart ein Spiel nicht besetzen kann, kann dieser
nach Rücksprache mit dem Heimverein, beim Handballverband Niederrhein e.V.
Schiedsrichter für dieses Spiel anfordern.
c) Spiele mit Beteiligung von Mannschaften der Ligaverbände (HBL und HBF), des
DHB (3. Liga, A-Jugend Bundesliga) und mit internationaler Beteiligung:
Es gelten die Regelungen der DHB Schiedsrichterordnung.
2.2 Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter
Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter beträgt pauschal je angesetztem
Schiedsrichter je Spiel 17,- €. Der Heimverein trägt die Kosten in voller Höhe.
Diese Regelung gilt nur für die Spiele, die vom Kreis-Schiedsrichterwart mit
Schiedsrichtern angesetzt worden sind, die dem Bergischen Handballkreis e.V.
angehören. Erfolgt eine Ansetzung durch eine höhere Instanz, gelten die dort
gültigen Gebührensätze.
Stand: 03.07.2016
2.3 Ahndung von Verstößen
Die Ahndung von Verstößen des Heimvereins gegen Punkt 2 oder 2.1 der
Durchführungsbestimmungen obliegt ausschließlich den Spielleitenden Stellen:

Je nicht angemeldeten Spiel kann gegen den Heimverein eine Geldbuße
von 50,- € verhangen werden (WHV Zusatzbestimmungen zu § 25 DHB RO
– Punkt 3).
Sofern ein Schiedsrichter die Leitung eines nicht angemeldeten Spieles übernimmt
bzw. ein Spiel ohne Genehmigung des Kreis-Schiedsrichterwartes (sofern
erforderlich) leitet, kann der Schiedsrichter auf Antrag des KreisSchiedsrichterwartes vom Vorstand des Bergischen Handballkreis e.V. mit einer
Sperre belegt werden.
3. Turniere
Diese Durchführungsbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Turniere, die
von Vereinen des Bergischen Handballkreis e.V. veranstaltet werden. Die
Durchführungsbestimmungen
beziehen
sich
ausdrücklich
nicht
auf
Veranstaltungen / Turniere, die vom Bergischen Handballkreis e.V. selbst
ausgerichtet werden.
3.1 Genehmigung
Turniere sind genehmigungspflichtig. Sie sind 4 Wochen vor der Austragung
schriftlich / per eMail bei der zuständigen Spielleitenden Stelle zu beantragen:
Spielleitende Stelle Männer:
Fabian Blasberg
Spichernstr. 50
42699 Solingen
[email protected]
Spielleitende Stelle Frauen:
Carsten Reck
Im Wolfhagen 3
42929 Wermelskirchen
[email protected]
Spielleitende Stelle Jugend (Jungen und Mädchen):
Armin Adolphs
Theodericherstr. 18
42653 Solingen
[email protected]
Dem Antrag sind möglichst folgende Unterlagen beizufügen:
 Liste der teilnehmenden Mannschaften
 Vorgesehene Turnierpläne bzw. Spielpläne
 Turnierausschreibung
Stand: 03.07.2016
Nach erfolgter Genehmigung sind beim Kreis-Schiedsrichterwart Schiedsrichter für
das Turnier anzufordern. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von
15,- € erhoben.
3.2 Nach dem Turnier
Nach dem Turnier sind folgende Unterlagen an die Spielleitende Stelle zu
übersenden:


Ordnungsgemäß
ausgefüllte
Spielberichte
Mannschaften (einer je Mannschaft reicht aus).
Ergebnisliste der einzelnen Spielpaarungen.
aller
teilnehmenden
3.3 Schiedsrichtereinsatz
Die Schiedsrichter werden grundsätzlich durch den Kreis-Schiedsrichterwart nach
Anforderung durch den Ausrichter angesetzt. Hierbei muss die Anzahl der
insgesamt zu leitenden Spiele berücksichtigt werden.
Sofern der Ausrichter sich eigenständig um Schiedsrichter für die Spielleitung
bemüht hat, sind diese dem Kreis-Schiedsrichterwart vorab mitzuteilen.
Sofern Mannschaften der Ligaverbände, der 3. Liga oder internationale
Mannschaften an dem Turnier teilnehmen, gelten bezüglich des
Schiedsrichtereinsatzes die Regelungen der DHB Schiedsrichterordnung.
3.4 Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter
Folgende Aufwandsentschädigungen je Schiedsrichter sind durch den Ausrichter
zu zahlen (maßgeblich ist die Dauer der Anwesenheit vom ersten bis zum letzten
Spiel des Schiedsrichters):



bis 4 Stunden:
bis 6 Stunden:
ab 6 Stunden:
30,- €
45,- €
60,- €
Sofern die Ansetzung der Schiedsrichter aufgrund der Bestimmungen der DHB
Schiedsrichterordnung durch den DHB oder den HVN erfolgen muss, gelten im
Zweifel die dortigen Gebührensätze.
3.5 Ahndung von Verstößen
Sofern gegen die vorgenannten Punkte durch den Ausrichter bzw. den
antragstellenden Verein verstoßen wird, können durch die Spielleitende Stelle
Geldbußen verhangen werden. Diese werden, unter Berücksichtigung der WHV
Zusatzbestimmungen zu § 25 der DHB Rechtsordnung, in jedem Fall separat
beschieden.
Sofern allerdings keine Turniergenehmigung vorlag wird neben der
festzusetzenden Geldbuße eine Turniersperre für den Ausrichter von mindestens
zwei Jahren verhangen.
Stand: 03.07.2016
Sofern ein Schiedsrichter die Leitung eines nicht angemeldeten Turniers
übernimmt
bzw.
ein
Turnierspiel
ohne
Genehmigung
des KreisSchiedsrichterwartes (sofern erforderlich) leitet, kann der Schiedsrichter auf
Antrag des Kreis-Schiedsrichterwartes vom Vorstand des Bergischen
Handballkreis e.V. mit einer Sperre belegt werden.
Solingen, 03.07.2016
Peter Dreßler
Fabian Blasberg
Carsten Reck
Knut Kolk
TK Vorsitzender
Männerspielwart
Frauenspielwart
Schiedsrichterwart
Armin Adolphs
Stephan Becker
Conny Adolphs
JA-Vorsitzender
Jungenwart
Mädchenwart
Stand: 03.07.2016
.
Bergischer Handballkreis e.V
Handballkreis Wuppertal-Niederberg
Antrag auf Spielverlegung
Spielklasse:
Spiel – Nr.:
Heimverein:
Gastverein:
Datum:
Uhrzeit
Halle:
Begründung der Spielverlegung:
Datum neu:
Uhrzeit neu:
Halle neu:
beantragender Verein:
Tel:
Fax
E-Mail
Der Antragssteller wird mit einer Verwaltungsgebühr von 25,00 € belastet.
Gastverein:
Wir sind mit der Spielverlegung einverstanden / nicht einverstanden (zutreffendes unterstreichen)
Begründung bei nein:
Datum/Ort
Stellungnahme des Staffelleiters:
Unterschrift
Ja
Nein
Begründung bei nein:
Datum/Ort
Unterschrift
Spielverlegungen sind unter Beachtung des § 46, SpO, nur bei der Spielleitenden Stelle, von einem autorisierten
Mitglied der Abteilung zu beantragen. Verlegungsgrund, ein Ausweichspieltag und das Einverständnis des Gegners,
für den Fall, dass der Ausweichspieltag vom Rahmenspielplan abweicht, sind Bestandteile des schriftlichen Antrages.
Die Spielleitende Stelle entscheidet über den Antrag, der 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin vorliegen muss
und informiert alle betroffenen Bereiche von den Verlegungen.
Der Antrag kann per Mail versandt werden und ist dann auch ohne Unterschrift gültig, wenn von beiden
Vereinen eine im SIS verantwortliche Person diesen verschickt.