Sachverhalt der Hausarbeit

Professor Dr. Bernd Heinrich
Universität Tübingen
Übungen im Strafrecht für
Fortgeschrittene
WS 2016/2017
Hausarbeit
Anton möchte im Supermarkt „Preisbrecher“ in der Stadt S Einkäufe tätigen. Da der Supermarkt über keinen
Kundenparkplatz verfügt, muss er seinen Wagen an der Straße abstellen, wobei er an einem Parkscheinautomat ein Ticket für 1 Euro je Stunde lösen muss. Da er sich dieses Geld ersparen will, bringt er auf dem
(funktionsfähigen) Automaten einen Zettel mit der Aufschrift „Automat defekt“ an und legt eine Parkscheibe mit seinem Ankunftsdatum gut sichtbar in seinen Wagen. Da es sich um den einzigen Parkscheinautomaten in dieser Gegend handelt, wäre dies nach § 13 I 2 StVO erforderlich, aber auch ausreichend gewesen,
wenn der Parkautomat tatsächlich defekt gewesen wäre. Ein – kurze Zeit später tatsächlich erscheinender –
Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes fällt auf diesen „Trick“ herein, hält den Parkautomaten
tatsächlich für defekt, kontrolliert nur die Parkscheibe und unterlässt eine Meldung an die Bußgeldbehörde.
Diese hätte in jedem Fall – einer allgemeinen Übung entsprechend – bei einem Parken ohne Bezahlung zwar
nicht die rückwirkende Entrichtung der Parkgebühr gefordert, aber einen Bußgeldbescheid in Höhe von 20,Euro gegen Anton erlassen. Diese allgemeine Vorgehensweise der Bußgeldbehörde war auch dem Anton
bekannt.
Im Supermarkt fällt Anton auf, dass eine Flasche seines Lieblings-Champagners „Veuve Clicquot“ statt mit
dem üblichen Preis von 59,90 Euro mit nur 19,90 Euro ausgezeichnet ist. Da die übrigen Flaschen das
reguläre Preisschild von 59,90 Euro tragen, erkennt Anton zutreffend das Versehen und wittert die Chance
eines billigen Einkaufs. Er untersucht die Flasche intensiv darauf, ob noch ein anderes Preisschild
vorhanden ist. Nachdem dies nicht der Fall ist, geht er erfreut zur Kasse, legt die Flasche aufs Band, zahlt
den von der Kassiererin berechneten Preis von 19,90 Euro und verlässt den Laden. Allerdings wurde er bei
dieser Aktion vom Kaufhausdetektiv Bruno beobachtet. Diesem fiel auf, dass Anton längere Zeit vor dem
Regal stand und die Flasche intensiv untersuchte. Er vermutete deshalb, dass Anton das reguläre Preisschild
des Champagners gegen ein solches mit einem günstigeren Preis ausgetauscht oder das ursprüngliche Schild
überklebt haben müsse und sieht sich hierin schließlich auch bestätigt, als die Kassiererin nur 19,90 Euro
berechnet. Als Anton den Supermarkt verlassen will, spricht ihn Bruno an und zerrt ihn anschließend, nachdem
Anton seine Unschuld beteuert und nach Hause gehen will, mit einem kräftigen Griff (der bei Anton einige
„blauen Flecken“ zur Folge hat) in sein Büro, wo er ihn zwingt, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten.
Im Anschluss daran ist Anton verärgert und beschließt, im Supermarkt tatsächlich eine „illegale“ Aktion zu
starten. Er entnimmt aus dem Bücherregal ein Buch, welches er in seine Manteltasche steckt. Dabei hat er vor,
das Buch zu Hause in Ruhe zu lesen und es danach unbeschädigt zurückzubringen. An der Kasse legt er zwei
„Underberg“ auf das Band und bezahlt diese. Der Kassiererin fällt auf, dass sich Antons Jacke seltsam
ausbeult. Sie fragt: „Haben Sie da noch etwas in der Jacke drin?“, worauf Anton unwirsch antwortet: „Ja,
meinen Lieblingsstoffhasen“. Daraufhin lässt die verdutzte und etwas leichtgläubige Kassiererin den Anton die
Kasse passieren. Zuhause liest Anton das Buch sorgfältig durch und bringt es nach zwei Wochen tatsächlich
zurück. Allerdings hatte das Buch aufgrund einer Unaufmerksamkeit Antons beim Rücktransport auf dem
Cover einen sichtbaren Knick erlitten, weshalb es in der Folgezeit nicht mehr verkauft werden kann.
Wie haben sich Anton und Bruno strafbar gemacht?
Gegebenenfalls erforderliche Strafanträge sind gestellt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Abgabe der Hausarbeit am 19.10.2016, 14 Uhr in der ersten Übungsstunde (Ausschlussfrist)!
Bitte beachten Sie zudem unbedingt die Informationen und Hinweise zu den Formalien der Hausarbeit auf
der Homepage:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/lehrveranstaltungen/wintersemester2016-2017/index_html