Professor Dr. Bernd Heinrich Universität Tübingen Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 2016/2017 Hausarbeit Anton möchte im Supermarkt „Preisbrecher“ in der Stadt S Einkäufe tätigen. Da der Supermarkt über keinen Kundenparkplatz verfügt, muss er seinen Wagen an der Straße abstellen, wobei er an einem Parkscheinautomat ein Ticket für 1 Euro je Stunde lösen muss. Da er sich dieses Geld ersparen will, bringt er auf dem (funktionsfähigen) Automaten einen Zettel mit der Aufschrift „Automat defekt“ an und legt eine Parkscheibe mit seinem Ankunftsdatum gut sichtbar in seinen Wagen. Da es sich um den einzigen Parkscheinautomaten in dieser Gegend handelt, wäre dies nach § 13 I 2 StVO erforderlich, aber auch ausreichend gewesen, wenn der Parkautomat tatsächlich defekt gewesen wäre. Ein – kurze Zeit später tatsächlich erscheinender – Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes fällt auf diesen „Trick“ herein, hält den Parkautomaten tatsächlich für defekt, kontrolliert nur die Parkscheibe und unterlässt eine Meldung an die Bußgeldbehörde. Diese hätte in jedem Fall – einer allgemeinen Übung entsprechend – bei einem Parken ohne Bezahlung zwar nicht die rückwirkende Entrichtung der Parkgebühr gefordert, aber einen Bußgeldbescheid in Höhe von 20,Euro gegen Anton erlassen. Diese allgemeine Vorgehensweise der Bußgeldbehörde war auch dem Anton bekannt. Im Supermarkt fällt Anton auf, dass eine Flasche seines Lieblings-Champagners „Veuve Clicquot“ statt mit dem üblichen Preis von 59,90 Euro mit nur 19,90 Euro ausgezeichnet ist. Da die übrigen Flaschen das reguläre Preisschild von 59,90 Euro tragen, erkennt Anton zutreffend das Versehen und wittert die Chance eines billigen Einkaufs. Er untersucht die Flasche intensiv darauf, ob noch ein anderes Preisschild vorhanden ist. Nachdem dies nicht der Fall ist, geht er erfreut zur Kasse, legt die Flasche aufs Band, zahlt den von der Kassiererin berechneten Preis von 19,90 Euro und verlässt den Laden. Allerdings wurde er bei dieser Aktion vom Kaufhausdetektiv Bruno beobachtet. Diesem fiel auf, dass Anton längere Zeit vor dem Regal stand und die Flasche intensiv untersuchte. Er vermutete deshalb, dass Anton das reguläre Preisschild des Champagners gegen ein solches mit einem günstigeren Preis ausgetauscht oder das ursprüngliche Schild überklebt haben müsse und sieht sich hierin schließlich auch bestätigt, als die Kassiererin nur 19,90 Euro berechnet. Als Anton den Supermarkt verlassen will, spricht ihn Bruno an und zerrt ihn anschließend, nachdem Anton seine Unschuld beteuert und nach Hause gehen will, mit einem kräftigen Griff (der bei Anton einige „blauen Flecken“ zur Folge hat) in sein Büro, wo er ihn zwingt, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Im Anschluss daran ist Anton verärgert und beschließt, im Supermarkt tatsächlich eine „illegale“ Aktion zu starten. Er entnimmt aus dem Bücherregal ein Buch, welches er in seine Manteltasche steckt. Dabei hat er vor, das Buch zu Hause in Ruhe zu lesen und es danach unbeschädigt zurückzubringen. An der Kasse legt er zwei „Underberg“ auf das Band und bezahlt diese. Der Kassiererin fällt auf, dass sich Antons Jacke seltsam ausbeult. Sie fragt: „Haben Sie da noch etwas in der Jacke drin?“, worauf Anton unwirsch antwortet: „Ja, meinen Lieblingsstoffhasen“. Daraufhin lässt die verdutzte und etwas leichtgläubige Kassiererin den Anton die Kasse passieren. Zuhause liest Anton das Buch sorgfältig durch und bringt es nach zwei Wochen tatsächlich zurück. Allerdings hatte das Buch aufgrund einer Unaufmerksamkeit Antons beim Rücktransport auf dem Cover einen sichtbaren Knick erlitten, weshalb es in der Folgezeit nicht mehr verkauft werden kann. Wie haben sich Anton und Bruno strafbar gemacht? Gegebenenfalls erforderliche Strafanträge sind gestellt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Abgabe der Hausarbeit am 19.10.2016, 14 Uhr in der ersten Übungsstunde (Ausschlussfrist)! Bitte beachten Sie zudem unbedingt die Informationen und Hinweise zu den Formalien der Hausarbeit auf der Homepage: http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/lehrveranstaltungen/wintersemester2016-2017/index_html
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