Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 19.07.2016 Ehrung der Blutspender Der Bürgermeister ehrte für 25 Spenden Herrn Michael Wenzler. Die weiteren Spender mit jeweils 10 Spenden, Frau Fatima Dreher und Frau Claudia Schömburg waren nicht zugegen. Er dankte ihnen für diesen solidarischen Dienst an der Allgemeinheit. Blutspende für Unfallopfer, Kranke und Verletzte sei auch ein Akt der Nächstenliebe. Die Versorgung mit Spenderblut stelle eine beispielhafte Leistung aller freiwilligen Blutspender dar, so Bürgermeister Helmut Götz. Er ermunterte die Spender zur Fortsetzung und bat darum, diesen Beispielen zu folgen. Außerdem dankte er den Geehrten für deren vorbildliche freiwillige Hilfe auf Gegenseitigkeit mit einer Urkunde, einer Anstecknadel im Auftrag des DRK-Landesverbandes und den Anwesenden mit einem Geschenk der Gemeinde. Wasserversorgungs- und Abwassersatzung: Neue Gebühren ab 2017 Frau Marleen Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft legte die Kalkulationen aufgrund des letztjährigen Ergebnisses für die Verbrauchsgebühren vor. Die im Jahr 2016 schon bekannten Investitionen sind ebenfalls in die Kalkulation für die künftigen Gebühren ab dem Jahr 2017 eingeflossen. Bei der Wassergebühr ergab sich eine nahezu kostendeckende Gebühr mit dem aktuellen Gebührensatz, so dass der Wasserzins erfreulicherweise unverändert beibehalten werden kann. Eine geringfügige Erhöhung ergibt sich bei den monatlichen Grundgebühren, was aber beim Normalzähler 4,20 EUR an Differenz pro Jahr ausmacht. Um eine höhere Anhebung vermeiden zu können, verzichtete der Gemeinderat auf eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von knapp 11.000 EUR. Dieser Betrag ist aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Völlig anders stellt sich die Kalkulation bei den Abwassergebühren dar. Dort macht sich insbesondere das hohe Investitionsvolumen für die Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage in Spaichingen bemerkbar. Die bisherige Gebühr, welche im Jahr 2015 beschlossen worden war, lag bei 2,85 EUR. Um annähernde Kostendeckung zu erreichen, muss diese Gebühr auf 3,07 EUR/cbm festgelegt werden. Die Niederschlagswassergebühr kann ebenfalls ohne Erhöhung beibehalten werden. Auch dort ist keinerlei Erhöhung notwendig. Im Vergleich der Gebühren in der Verwaltungsgemeinschaft liegt Balgheim nach der Erhöhung immer noch im Durchschnitt. Insgesamt wird die Erhöhung beim üblichen Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts jährlich mit einer Zuzahlung in Höhe von 33 EUR abgedeckt werden können. Bebauungsplan „Hauptstraße/Bergstraße 1. Änderung“ Der Bebauungsplan war bekanntlich wegen öffentlicher Bedarfsflächen für die freiwillige Feuerwehr in der Ortsmitte geändert worden. Diese geringfügige Änderung wurde nun als Satzung verabschiedet. Damit sind die öffentlichen Bedarfsflächen für die Freiwillige Feuerwehr planungsrechtlich abgesichert. Kindergarten St. Josef: Jahresabrechnung 2015 Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Katholischen Kindergartens St. Josef schließt mit 576.125,29 EUR (Vorjahr: 568.200,89 EUR) ab, wie Heike Kolb aufgrund der Abrechnung der katholischen Verwaltungsstelle Tuttlingen darlegte. Damit sind die Gesamtausgaben nochmals um rund 8.000 EUR gegenüber dem Vorjahr angewachsen. Erfreulicher Weise stehen aber diesen Ausgaben mit insgesamt 101.201.28 EUR Einnahmen (Vorjahr: 89.887,60 EUR) auch um rund 11.000 EUR höhere Einnahmen gegenüber. Dies liegt daran, dass mehr Kinder betreut werden und damit sowohl die Elternbeiträge als auch die Zuweisungen entsprechend höher ausfallen. Mit den Elternbeiträgen können insgesamt 15,91 % der Gesamtausgaben bestritten werden. Der Anteil der katholischen Kirchengemeinde beträgt 19.541,48 EUR (Vorjahr: 20.816,39 EUR). Dies entspricht einem Anteil an den insgesamt zu deckenden Kosten von 3,39 %. Damit liegen die Jahreskosten pro Kind im Jahr 2015 bei durchschnittlich 70 Kindern mit 6.505,46 EUR etwas unter dem Aufwand im Jahr 2014 mit durchschnittlich 67 Kindern bei 6.828,31 EUR. Nach Prüfung der Abrechnung und des Kindergartenplans 2016 ist von einem Betrag in Höhe von 480.000 EUR als Vorausleistung der Gemeinde bei noch unsicheren voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 591.000 EUR auszugehen. Vergaben a) ELR-Maßnahmen: Reihenfolge Da bis lang noch kein Antrag eingegangen war, wurde die Verwaltung ermächtigt, zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei der Antragstellung gegebenenfalls die Reihenfolge festzulegen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass zwei Anträge für wohnbauliche Renovierungen oder bauliche Erneuerungen im Ortskern vorgelegt werden. Renovierungen im Bestand haben Vorrang. b) Barrierefreier Friedhofsparkplatz und –zugang Das Ingenieurbüro Breinlinger hat die neue Planung für den Parkplatz nördlich des Friedhofs vorgelegt. Die künftig entstehenden rund 15 Stellplätze sind relativ eben. Von dort aus führt zur neuen Aussegnungshalle ein bituminös befestigter Zugangsweg mit flacher Neigung, der auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl befahren werden kann. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen ELR-Antrag hierfür einzureichen. c) Neubau einer Aussegnungshalle: Vorbereitung der Ausschreibung Bürgermeister Helmut Götz konnte berichten, dass der Antrag auf Ausgleichstock von Erfolg gekrönt war. Die Gemeinde erhält für die neue Friedhofshalle mit Nebenräumen eine Investitionshilfe von 100.000 EUR vom Land Baden-Württemberg. Das Architekturbüro Lehr wurde beauftragt, die Ausschreibung des Neubaus vorzubereiten. Der Baubeginn ist abhängig von der Zuschussentscheidung über den barrierefreien Parkplatz, weil die Erdarbeiten bei beiden Maßnahmen koordiniert werden müssen. Es wird von Ende April ausgegangen. In der Bauphase müssen Trauerfeiern je nach Wetter und Wunsch der Angehörigen entweder auf dem Platz vor der jetzigen Friedhofsüberdachung oder im Gemeinschaftraum des Rathauses abgehalten werden, sofern dies u. U. nicht in einen Kirchengebäude möglich ist. d) Maßnahmen an den Quellfassungen Die Befahrung der Quellfassungen zur Vermessung der Wassergewinnungsleitungen wurde zum Preis von 800 EUR netto an eine Fachfirma beauftragt. Zur Vermeidung von Pilz- und Schimmelbildung wurde auf Anraten der Badenova für den Wasserhochbehälter „Hagenäcker“ und für die Pumpstation „Sebastiansbrunnen“ je ein Luftentfeuchter zum Gesamtpreis in Höhe von 3.300 EUR beschafft. e) Begegnungsstätte: Innenausstattung Der Bürgermeister informierte über das künftige Mobiliar und die Medienausstattung sowie über die Erweiterung des Innenraums um die bisherige Balkonfläche, die verglast werden soll. Dort ist dann eine zweite Fluchtwegtreppe notwendig. f) Kirchturmbeleuchtung in LED Die Kirchturmbeleuchtung soll ebenfalls in LED ausgeführt werden, damit der betreffende Stromkreis der Straßenbeleuchtung, wo diese Strahler angeschlossen sind, bei Nacht wieder auf 50% Stromersparnis abgesenkt werden kann. Dies ist nur möglich, wenn einheitlich LED im betreffenden Schaltkreis eingesetzt werden. Das ist bislang bei der Kirchturmbeleuchtung noch nicht der Fall. g) Breitband-Strukturplanung Aufgrund der 100%igen Förderzusage durch das Bundesverkehrsministerium hat der Gemeinderat den Auftrag für die Glasfaser-Strukturplanung an den günstigsten Bieter zu vergeben. h) Eigenkontrollverordnung und Kanalsanierungen Auf Anraten des Ingenieurbüros Breinlinger werden die Kanalsanierungen gebündelt im Jahr 2018 saniert. i) Sonnensegel für den Kindergarten Das bisherige Sonnensegel bot zu wenig Schatten und ist zudem in die Jahre gekommen. Es wird erneuert. j) Belagssanierungen Die Gemeinde hat für die innerörtlichen Belagssanierungen Mängel geltend gemacht, die in den nächsten Wochen durch die ausführende Firma repariert werden sollen. Bausachen Voranfrage Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten, Himmelberg 7. Voranfrage Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses, Hauptstraße 40 Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Carport, Steigäcker 30 Das Einvernehmen wurde zu allen Vorhaben, z. T. unter Auflagen erteilt. Anfragen Aus der Mitte des Gremiums wurden Fragen zur Ampelschaltung gestellt, da die Intervalle der Fußgänger-Grün-Schaltung oftmals unterschiedlich lange dauern. Der Bürgermeister wird dies beim Straßenplanungsamt des Landkreises klären lassen. Nichtöffentliche Sitzung Eine nichtöffentliche Beratung war nicht erforderlich.
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