Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf

Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes
Beschluss der Mitgliederversammlung zur Kennzeichnung des DGV-Ausweises ab 2017:
Zwischenstand
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
beginnend mit der Bestellung und Ausgabe der DGV-Ausweise für das kommende Jahr (2017)
wird eine geänderte Ausweiskennzeichnung die aktuell geltende Hologramm-Kennzeichnung
ablösen. Kurz gefasst:
Der DGV-Ausweis regionaler Golfspieler, also von Personen, deren Wohnsitz
max. 70 km von der Golfanlage entfernt ist, wird entsprechend gekennzeichnet.
Sonstige Mitglieder/Spielberechtigte erhalten den DGV-Ausweis
ohne Kennzeichnung der Regionalität.
Ergänzend gilt: Sind mindestens 85 Prozent der Mitglieder/Spielberechtigten eines DGV-Mitglieds
regionale Golfspieler in diesem Sinne, darf, unabhängig vom Wohnsitz, allen
Mitgliedern/Spielberechtigten dieser Golfanlage der gekennzeichnete DGV-Ausweis ausgegeben
werden.
Wir möchten Sie nachfolgend zum Stand der Umsetzung dieses Verbandstags-Beschlusses aus
dem Frühjahr informieren.
Worum geht es?
Verschiedene Schlagworte prägen die Diskussion der letzten Jahre zur Entwicklung des
Golfmarktes in Deutschland innerhalb und außerhalb des Deutschen Golf Verbandes, darunter
zum Beispiel:
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Bedürfniswandel der Nachfrager und geändertes Freizeitverhalten
Aussteuerungsprobleme zwischen Vollmitgliedschaften und zunehmend flexibleren
Formen des Golfspiels
Preiserosion
Solidargemeinschaft vs. Einzelinteressen
Fernmitgliedschaften und DGV-Ausweishandel
Geringeres Wachstum organisierter Golfspieler
Sie, liebe DGV-Mitglieder, haben einen mehrjährigen intensiven Dialog mit uns in Arbeitsgruppen,
Foren, mit Zuschriften und auf DGV-Verbandstagen geführt. Die vielen auf dem diesjährigen
Verbandstag anwesenden Mitglieder haben die Beratungen (z. B. zu Greenfee-Differenzierung
und Ausweiskennzeichnung) nun durch Beschlüsse auf Grundlage eines breiten Konsenses zu
einem Abschluss geführt (Abstimmungsergebnis: Notwendigkeit einer Greenfee-Differenzierung
mit 84,85%, die neue Ausweiskennzeichnung mit 84,0%, Neuausrichtung VcG mit 89,33%
beschlossen).
Wenn Sie am diesjährigen DGV-Verbandstag teilgenommen haben, sind Sie bereits umfassend
informiert und haben an den Beschlüssen selbst mitgewirkt. Wenn Sie nicht vor Ort waren,
konnten und können Sie sich über das Ihnen zugesandte Protokoll des Verbandtages ausführlich
in Kenntnis setzen.
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Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes
Was sind die Kerngedanken?
In den letzten Jahren entwickelten sich stark unterschiedliche Mitgliedschafts- und Preismodelle
zur Ausübung des Golfsports in Deutschland.
Aufgabe des Deutschen Golf Verbandes ist es nicht, ganz allgemein „Billigangebote“ im Markt
„einzudämmen bzw. zu beenden“ oder auf andere Weise übergreifend den Golfmarkt „zu
regulieren“. Allerdings ist der Verband angehalten, dort, wo von ihm zur Verfügung gestellte
Instrumente (z. B. der DGV-Ausweis) Angebot und Nachfrage stark mitgestalten, diese
Instrumente auf ihre Wirkung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Unstrittig ist, dass vollzahlende Golfclubmitglieder bzw. Spielberechtigte über ihren Jahresbeitrag
einen wichtigen Anteil zum Betrieb und Erhalt der Heimatgolfanlage erbringen. Dagegen
ersparen sich Greenfee-Golfer, die den DGV-Ausweis als quasi selbstständig gehandeltes
Wirtschaftsgut (Fernmitgliedschaften) erworben haben, oft einen „echten“ Mitgliedsbeitrag.
Die weit überwiegende Mehrheit der DGV-Mitglieder hielt es auf dem diesjährigen Verbandstag
für richtig, solche Greenfee-Golfer am notwendigen Solidarbeitrag zur Selbstfinanzierung des
Golfs in Deutschland über einen erhöhten Anteil des von ihnen erhobenen Greenfees zu
beteiligen. Mehr als 84 Prozent der auf dem Verbandstag anwesenden Mitglieder haben, diesem
Gedanken folgend, die besondere Bedeutung der Differenzierung des Greenfees für ein
funktionierendes Nebeneinander von regionalen Mitgliedschaften und Greenfeemitgliedschaften
beschlossen. Entscheidendes Kriterium ist dabei, ob ein Golfspieler eine regionale Anbindung an
eine Golfanlage hat oder nicht. Der regionale Golfer (innerhalb von max. 70 km zur Golfanlage)
lebt seine Mitgliedschaft aktiv vor Ort mit direktem Bezug zu „seiner“ Anlage und ist deshalb
bereit, seinen angemessenen Mitgliedsbeitrag bzw. eine entsprechende Spielrechtsgebühr zu
tragen.
Zur Bedeutung der Erhebung eines differenzierten Greenfees (z. B. einerseits Basis-Greenfee für
überregionale Golfer mit bloßer Pro-Forma-(Fern-)Mitgliedschaft und andererseits rabattiertes
Greenfee für regionale Golfer) finden Sie weitergehende Informationen im Beitrag von Prof. Dr.
Rüdiger Falk im Golfmanager 1/2016, oder hier eingesehen werden kann.
Für Ihre Entscheidung zu einer solchen Greenfee-Differenzierung kann die künftig sehr einfache
und gegenüber heute leicht verständliche Ausweiskennzeichnung den Anknüpfungspunkt
darstellen.
Das Präsidium wurde durch die Mitglieder auf dem DGV-Verbandstag im Frühjahr mit großer
Mehrheit beauftragt, alle notwendigen Einzelheiten zur Anwendung dieser neuen DGVAusweiskennzeichnung mit Gültigkeit ab 2017 umzusetzen.
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Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes
Was bedeutet das für Sie?
Der DGV-Ausweis des kommenden Jahres wird wie üblich ab Mitte November zur Bestellung zur
Verfügung stehen. Anstelle der aktuellen, Ihnen bekannten, Ausweiskennzeichnung wird der
Ausweis 2017 für Golfspieler Ihrer Golfanlage, die ihren Wohnsitz in einem Radius von 70 km zur
Golfanlage haben, ein personenbezogenes Regionalkennzeichen tragen, die anderen
Mitglieder/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage erhalten den DGV-Ausweis ohne das
Regionalkennzeichen.
DGV-Ausweis mit regionaler Kennzeichnung, Änderungen vorbehalten
Sind mindestens 85 Prozent der Mitglieder/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage regionale
Golfspieler, wie zuvor beschrieben, wird allen Mitgliedern/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage der
gekennzeichnete DGV-Ausweis ausgeliefert. Eine gerade durchgeführte Auswertung des DGVIntranets zeigt schon jetzt, dass Golfanlagen, die heute die DGV-Ausweise ihrer
Mitglieder/Spielberechtigten mit goldenem Hologramm kennzeichnen, auch künftig allen ihren
Mitgliedern/Spielberechtigten das personenbezogene regionale Ausweiskennzeichen ausgeben
können. Golfanlagen mit stark überregionaler Mitgliederstruktur können (anders als heute)
zumindest ihren regionalen Mitgliedern mit Wohnsitz innerhalb von 70 km einen so
gekennzeichneten Ausweis ausgeben. Ca. 86.000 Golfspieler (Stand
Mitgliederbestandserhebung 2015) werden den DGV-Ausweis ohne Kennzeichnung erhalten, da
sie ihrer Golfanlage nicht regional zugehörig sind.
Die aktuelle regionale Mitgliederverteilung auf Ihrer Golfanlage (derzeit noch auf Basis der PLZBereiche) können Sie in der Auswertung „Regionalität: Entfernung Club-Wohnort“ des IntranetInformationssystems (Bereich Mitglieder) über Ihr Clubsekretariat ersehen. Grundlage der
künftigen Entfernungsermittlung werden die Geo-Koordinaten der Golfanlage und die
Wohnadresse eines Golfspielers sein. Ihr Clubverwaltungssoftware-Dienstleister ist bereits
informiert und wird es ermöglichen, die in der lokalen Clubsoftware ermittelten Entfernungen der
bei Ihnen beheimateten Golfspieler bei Ihrer Ausweisbestellung automatisch zur
Ausweisproduktion mit zu übertragen.
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Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes
Wie geht es weiter?
Die Umsetzungsbestimmungen im Einzelnen (darunter auch eine enge Ausnahmeregelung, um
in Einzelfällen unbillige Härten abzumildern) werden derzeit erarbeitet. Sie werden Bestandteil
der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Verbandes sein und entsprechend formell als
Verbandsordnung durch das Präsidium mit Zustimmung des Länderrats im September
beschlossen.
Über alle für Sie wichtigen weiteren Einzelheiten werden wir Sie noch im Laufe des Septembers
diesen Jahres umfassend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Claus M. Kobold
Präsident
Deutscher Golf Verband
Achim Battermann
Stellvertretender Präsident
Hinweis: Gegen die Wirksamkeit der auf dem Verbandstag u. a. zur o. g. Ausweiskennzeichnung
gefassten Beschlüsse ist durch die DGV-Mitglieder Golf- und Landclub Bergkramerhof e. V.,
Golfanlage Bergkramerhof GmbH und Golfclub Fahrenbach im Fichtelgebirge e. V. Klage
eingereicht worden. Vorstand und Präsidium teilen die in der Klage vorgetragenen rechtlichen
Bedenken zur Beschlussfassung betreffend die Ausweiskennzeichnung nicht.
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