Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes Beschluss der Mitgliederversammlung zur Kennzeichnung des DGV-Ausweises ab 2017: Zwischenstand Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnend mit der Bestellung und Ausgabe der DGV-Ausweise für das kommende Jahr (2017) wird eine geänderte Ausweiskennzeichnung die aktuell geltende Hologramm-Kennzeichnung ablösen. Kurz gefasst: Der DGV-Ausweis regionaler Golfspieler, also von Personen, deren Wohnsitz max. 70 km von der Golfanlage entfernt ist, wird entsprechend gekennzeichnet. Sonstige Mitglieder/Spielberechtigte erhalten den DGV-Ausweis ohne Kennzeichnung der Regionalität. Ergänzend gilt: Sind mindestens 85 Prozent der Mitglieder/Spielberechtigten eines DGV-Mitglieds regionale Golfspieler in diesem Sinne, darf, unabhängig vom Wohnsitz, allen Mitgliedern/Spielberechtigten dieser Golfanlage der gekennzeichnete DGV-Ausweis ausgegeben werden. Wir möchten Sie nachfolgend zum Stand der Umsetzung dieses Verbandstags-Beschlusses aus dem Frühjahr informieren. Worum geht es? Verschiedene Schlagworte prägen die Diskussion der letzten Jahre zur Entwicklung des Golfmarktes in Deutschland innerhalb und außerhalb des Deutschen Golf Verbandes, darunter zum Beispiel: Bedürfniswandel der Nachfrager und geändertes Freizeitverhalten Aussteuerungsprobleme zwischen Vollmitgliedschaften und zunehmend flexibleren Formen des Golfspiels Preiserosion Solidargemeinschaft vs. Einzelinteressen Fernmitgliedschaften und DGV-Ausweishandel Geringeres Wachstum organisierter Golfspieler Sie, liebe DGV-Mitglieder, haben einen mehrjährigen intensiven Dialog mit uns in Arbeitsgruppen, Foren, mit Zuschriften und auf DGV-Verbandstagen geführt. Die vielen auf dem diesjährigen Verbandstag anwesenden Mitglieder haben die Beratungen (z. B. zu Greenfee-Differenzierung und Ausweiskennzeichnung) nun durch Beschlüsse auf Grundlage eines breiten Konsenses zu einem Abschluss geführt (Abstimmungsergebnis: Notwendigkeit einer Greenfee-Differenzierung mit 84,85%, die neue Ausweiskennzeichnung mit 84,0%, Neuausrichtung VcG mit 89,33% beschlossen). Wenn Sie am diesjährigen DGV-Verbandstag teilgenommen haben, sind Sie bereits umfassend informiert und haben an den Beschlüssen selbst mitgewirkt. Wenn Sie nicht vor Ort waren, konnten und können Sie sich über das Ihnen zugesandte Protokoll des Verbandtages ausführlich in Kenntnis setzen. 1 Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes Was sind die Kerngedanken? In den letzten Jahren entwickelten sich stark unterschiedliche Mitgliedschafts- und Preismodelle zur Ausübung des Golfsports in Deutschland. Aufgabe des Deutschen Golf Verbandes ist es nicht, ganz allgemein „Billigangebote“ im Markt „einzudämmen bzw. zu beenden“ oder auf andere Weise übergreifend den Golfmarkt „zu regulieren“. Allerdings ist der Verband angehalten, dort, wo von ihm zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. der DGV-Ausweis) Angebot und Nachfrage stark mitgestalten, diese Instrumente auf ihre Wirkung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Unstrittig ist, dass vollzahlende Golfclubmitglieder bzw. Spielberechtigte über ihren Jahresbeitrag einen wichtigen Anteil zum Betrieb und Erhalt der Heimatgolfanlage erbringen. Dagegen ersparen sich Greenfee-Golfer, die den DGV-Ausweis als quasi selbstständig gehandeltes Wirtschaftsgut (Fernmitgliedschaften) erworben haben, oft einen „echten“ Mitgliedsbeitrag. Die weit überwiegende Mehrheit der DGV-Mitglieder hielt es auf dem diesjährigen Verbandstag für richtig, solche Greenfee-Golfer am notwendigen Solidarbeitrag zur Selbstfinanzierung des Golfs in Deutschland über einen erhöhten Anteil des von ihnen erhobenen Greenfees zu beteiligen. Mehr als 84 Prozent der auf dem Verbandstag anwesenden Mitglieder haben, diesem Gedanken folgend, die besondere Bedeutung der Differenzierung des Greenfees für ein funktionierendes Nebeneinander von regionalen Mitgliedschaften und Greenfeemitgliedschaften beschlossen. Entscheidendes Kriterium ist dabei, ob ein Golfspieler eine regionale Anbindung an eine Golfanlage hat oder nicht. Der regionale Golfer (innerhalb von max. 70 km zur Golfanlage) lebt seine Mitgliedschaft aktiv vor Ort mit direktem Bezug zu „seiner“ Anlage und ist deshalb bereit, seinen angemessenen Mitgliedsbeitrag bzw. eine entsprechende Spielrechtsgebühr zu tragen. Zur Bedeutung der Erhebung eines differenzierten Greenfees (z. B. einerseits Basis-Greenfee für überregionale Golfer mit bloßer Pro-Forma-(Fern-)Mitgliedschaft und andererseits rabattiertes Greenfee für regionale Golfer) finden Sie weitergehende Informationen im Beitrag von Prof. Dr. Rüdiger Falk im Golfmanager 1/2016, oder hier eingesehen werden kann. Für Ihre Entscheidung zu einer solchen Greenfee-Differenzierung kann die künftig sehr einfache und gegenüber heute leicht verständliche Ausweiskennzeichnung den Anknüpfungspunkt darstellen. Das Präsidium wurde durch die Mitglieder auf dem DGV-Verbandstag im Frühjahr mit großer Mehrheit beauftragt, alle notwendigen Einzelheiten zur Anwendung dieser neuen DGVAusweiskennzeichnung mit Gültigkeit ab 2017 umzusetzen. 2 Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes Was bedeutet das für Sie? Der DGV-Ausweis des kommenden Jahres wird wie üblich ab Mitte November zur Bestellung zur Verfügung stehen. Anstelle der aktuellen, Ihnen bekannten, Ausweiskennzeichnung wird der Ausweis 2017 für Golfspieler Ihrer Golfanlage, die ihren Wohnsitz in einem Radius von 70 km zur Golfanlage haben, ein personenbezogenes Regionalkennzeichen tragen, die anderen Mitglieder/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage erhalten den DGV-Ausweis ohne das Regionalkennzeichen. DGV-Ausweis mit regionaler Kennzeichnung, Änderungen vorbehalten Sind mindestens 85 Prozent der Mitglieder/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage regionale Golfspieler, wie zuvor beschrieben, wird allen Mitgliedern/Spielberechtigten Ihrer Golfanlage der gekennzeichnete DGV-Ausweis ausgeliefert. Eine gerade durchgeführte Auswertung des DGVIntranets zeigt schon jetzt, dass Golfanlagen, die heute die DGV-Ausweise ihrer Mitglieder/Spielberechtigten mit goldenem Hologramm kennzeichnen, auch künftig allen ihren Mitgliedern/Spielberechtigten das personenbezogene regionale Ausweiskennzeichen ausgeben können. Golfanlagen mit stark überregionaler Mitgliederstruktur können (anders als heute) zumindest ihren regionalen Mitgliedern mit Wohnsitz innerhalb von 70 km einen so gekennzeichneten Ausweis ausgeben. Ca. 86.000 Golfspieler (Stand Mitgliederbestandserhebung 2015) werden den DGV-Ausweis ohne Kennzeichnung erhalten, da sie ihrer Golfanlage nicht regional zugehörig sind. Die aktuelle regionale Mitgliederverteilung auf Ihrer Golfanlage (derzeit noch auf Basis der PLZBereiche) können Sie in der Auswertung „Regionalität: Entfernung Club-Wohnort“ des IntranetInformationssystems (Bereich Mitglieder) über Ihr Clubsekretariat ersehen. Grundlage der künftigen Entfernungsermittlung werden die Geo-Koordinaten der Golfanlage und die Wohnadresse eines Golfspielers sein. Ihr Clubverwaltungssoftware-Dienstleister ist bereits informiert und wird es ermöglichen, die in der lokalen Clubsoftware ermittelten Entfernungen der bei Ihnen beheimateten Golfspieler bei Ihrer Ausweisbestellung automatisch zur Ausweisproduktion mit zu übertragen. 3 Nr. 6/2016: Aus Vorstand und Präsidium des Deutschen Golf Verbandes Wie geht es weiter? Die Umsetzungsbestimmungen im Einzelnen (darunter auch eine enge Ausnahmeregelung, um in Einzelfällen unbillige Härten abzumildern) werden derzeit erarbeitet. Sie werden Bestandteil der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Verbandes sein und entsprechend formell als Verbandsordnung durch das Präsidium mit Zustimmung des Länderrats im September beschlossen. Über alle für Sie wichtigen weiteren Einzelheiten werden wir Sie noch im Laufe des Septembers diesen Jahres umfassend informieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Claus M. Kobold Präsident Deutscher Golf Verband Achim Battermann Stellvertretender Präsident Hinweis: Gegen die Wirksamkeit der auf dem Verbandstag u. a. zur o. g. Ausweiskennzeichnung gefassten Beschlüsse ist durch die DGV-Mitglieder Golf- und Landclub Bergkramerhof e. V., Golfanlage Bergkramerhof GmbH und Golfclub Fahrenbach im Fichtelgebirge e. V. Klage eingereicht worden. Vorstand und Präsidium teilen die in der Klage vorgetragenen rechtlichen Bedenken zur Beschlussfassung betreffend die Ausweiskennzeichnung nicht. 4
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