Kreisjugendausschuss Osnabrück - Stadt Osnabrück, 18. Juli 2016 Ausschreibung für das Spieljahr 2016 / 2017 Diese Ausschreibung ist für den Juniorenspielbetrieb im NFV Kreis Osnabrück - Stadt bestimmt, einige Passagen sowie die Anlagen 2 und 3 gelten für die A -, B -, C - und D - Junioren für den gemeinsamen Spielbetrieb der NFV Kreise Osnabrück - Stadt und Osnabrück - Land. 1. Für die Durchführung der Pflicht - und Freundschaftsspiele in den vorhandenen Spielklassen sind Satzung und Ordnung / Spielordnung (SpO) und Jugendordnung (JO) des NFV ( Stand November 2015 ), und diese Ausschreibung mit den Anlagen 1 - 3 verbindlich. 2. Mit Inkrafttreten dieser Ausschreibung verliert die vorherige Ausschreibung ihre Gültigkeit. Verstöße und Nichtbeachtung dieser Ausschreibung werden nach dem Anhang 2 der Spielordnung bzw. dem § 23 der Jugendordnung geahndet. Falls hier nicht besonders aufgeführt, gelten für den Spielbetrieb die Bestimmungen der SpO und JO. Die Vereine sind für die Weitergabe / Information an alle Betreuer, Trainer, Mannschaften und Schiedsrichter in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Regeländerungen und Änderungen der SpO / JO im laufenden Spieljahr sowie die Handhabung des DFBnet werden im“ Amtlichen Teil“ des Fußball-NFV-Journals veröffentlicht. 3. Der Spielbetrieb, mit all seinen Rechten und Pflichten, regelt die SpO § 27 ( 1 - 7 ) und die JO § 14 ( 1 - 10 ). Die im DFBnet genannten Spieldaten ( Spieltag, Anstoßzeit und Sportanlagen ) sind verbindlich. Bei Punkt- und Pokalspielen ist der Heimverein verpflichtet bei gleichen oder sehr ähnlichen Trikotsätzen, das Trikot zu tauschen, bzw. mit Leibchen zu spielen. Am Samstag haben Juniorenspiele Vorrang. 4. Spielverlegungen Nach Vorlage der Spielpläne können von den zuständigen Staffelleitern Spielverlegungen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die schriftliche Zustimmung des Spielpartners muss gegeben sein. Wünsche auf Anstoßzeitänderungen müssen akzeptiert werden, wenn der Sportplatz durch höhere Juniorenmannschaften belegt ist. Sollte der Platzverein ( oder die SG ) zwei oder mehr Rasenplätze zur Verfügung haben, wird die Verlegung wegen Doppelbelegung nicht akzeptiert Im Verlegungsfall ist der Platzverein für die rechtzeitige Verständigung ( 7 Tage vorher ) des für ihn zuständigen Staffelleiters verantwortlich. Anträge auf Spielverlegungen können NUR von den zuständigen Vorständen / Jugendobleuten über das DFBnet ( Button „Spielverlegung“ ) eingereicht werden. Verlegungen von Pflichtspielen auf einen nach dem vorgesehenen Ansetzungstag liegenden Termin sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Verstoß bzw. eigenmächtiger Spielverlegung erfolgt Bestrafung ( JO § 23 3b ( 15 ) 5. Bei Klassenfahrten / kirchlichen Veranstaltungen wird nur eine Spielverlegung vorgenommen, wenn mindestens 3 Spieler einer Mannschaft ( Stammspieler ) betroffen sind. Eine Bescheinigung der Schule bzw. Kirche mit Namensliste der betroffenen Spieler ist zusammen mit dem Antrag auf Spielverlegung 2 Wochen vor dem Spieltag dem KJA vorzulegen. Eine Spielverlegung aus vorgenanntem Grund kann in einem Halbjahr nur einmal gewährt werden. 6. Sollte ein Platzverein nicht in der Lage sein, die Spiele auf eigenem Platz auszutragen, so ist beim Gegner zu spielen. Dort wo mit Hin - und Rückrunde gespielt wird, ist dieser Wechsel in der Rückrunde zu berücksichtigen. Pokalspiele siehe Anlage 3 zu dieser Ausschreibung. 7. Spielausfall s. SpO § 28 ( 1 - 5 ) infolge schlechter Witterung. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung. Vor der Spielabsage hat sich der Platzverein beim Gegner zu erkundigen, ob dort gespielt werden kann ( siehe Abschnitt 6 ). Der reisende Verein hat sich im Zweifelsfalle beim Staffelleiter, beim Jugendleiter, seinem Stellvertreter oder im Vereinslokal / Clubhaus des Platzvereins über die Absage Gewissheit zu verschaffen. In jedem Fall hat der Platzverein den Namen des Spielabsagers zu nennen. Wichtig ist auch Eingabe des Ausfalls ins DFBnet nach Rücksprache mit dem Staffelleiter. 8. Entscheidungs- und Wiederholungsspiele ( SpO § 33 ( 1 und 2 ). Der Abs. 3 findet keine Anwendung. Bei Entscheidungsspielen erfolgt nach unentschiedenem Ausgang sofort ein Elf- bzw. Achtmeterschießen bis zur Entscheidung. Es wird darauf hingewiesen, dass der KJA in zwingenden Fällen auch kürzere als die 7Tagesfrist in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für Meisterschafts - und Pokalspiele. 9. JO § 15 ( 4 ) : Mit Zustimmung der beteiligten Vereine und der spielleitenden Instanz können Spiele auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden. Bei Berücksichtigung der vom Platzverein gewünschten Anstoßzeit ist vom Platzverein rechtzeitig eine Vorverlegung zu beantragen, wenn in fortgeschrittener Jahreszeit wegen nicht vorhandener bzw. nicht ausreichender Flutlichtanlange die Spielausführung gefährdet ist. Kunstrasen: Bei Vereinen, die im Anschriftenverzeichnis unter Sportplätze „Kunstrasenplatz“ angemeldet haben, ist der reisende Verein verpflichtet, sich auf diese Möglichkeit einzustellen. Eine zusammenhängende Einspielzeit von mindestens 15 Minuten (auf dem Kunstrasen) ist der Gastmannschaft zu gewähren. Die betroffene Mannschaft hat rechtzeitig anzureisen , um diese Einspielzeit vor der angesetzten Anstoßzeit nutzen zu können. Zu spät anreisende Mannschaften haben das Recht auf Einspielzeit verwirkt. Für Kunstrasenspiele ist entsprechende Spielausrüstung mitzuführen. 10. Spielerpass lt .SpO § 4 ( 1 - 4 ) Die Spielerpässe sind auch bei Anwendung des elektronischen Spielberichtes immer mitzubringen und auf Verlangen des Schiedsrichter vorzulegen. Ab E - Junioren ist auch die Unterschrift des Spielers auf dem Pass erforderlich. 11. Spielberechtigung von Junioren innerhalb verschiedener Mannschaften JO § 5 ( 1 - 10 ) Festspielregelung am Ende der Saison ( 5 ) findet auf Kreisebene keine Anwendung. 12. Spielgemeinschaften JO § 11 ( 1 - 4 ) Für eine Spielgemeinschaft einer Altersgruppe erteilt der KJO eine Genehmigung. Hier haben die Vereine in eine Liste einzutragen: Name, Vorname Geburtsdatum Passnummer Vereinszugehörigkeit Die Genehmigung muss bei den Spielen auf Wunsch vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung. In Spielgemeinschaften, wo sämtliche Junioren/Juniorinnen in einer Gemeinschaft zusammen spielen, werden die Namen usw. nicht aufgeführt. Die Genehmigung der SG muss bei den Spielen auf Wunsch vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung. Im Antrag auf Genehmigung der SG ist auch der verantwortliche Verein für die jeweilige Mannschaft der SG anzugeben, dieser gilt dann für die gesamte Saison als verantwortlicher Verein. Sollte der angegebene Sportplatz für die Mannschaft der SG nicht bespielbar oder durch eine höhere Mannschaft belegt sein, so muss auf einem anderen freien bespielbaren Platz der SG ausgewichen werden, auch evtl. an einem anderen Ort der SG. Gegner und Schiedsrichter sind rechtzeitig zu verständigen. 13. Zweitspielrecht für Junioren ist in der JO § 12 ( 1 - 8 ) geregelt 14. In den Altersklassen A - bis E - Junioren ist der Spielbericht „ONLINE“ anzuwenden. Dort, wo die örtlichen Möglichkeiten bestehen, ist der Spielbericht Online ( für den Schiedsrichter ) 1 x auszudrucken. Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dem Gast und dem Schiedsrichter den Zugang zu einem PC/Notebook mit Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Der Spielbericht online ist von beiden Mannschaftsverantwortlichen vor Spielbeginn freizuschalten. Sollte der angesetzte Schiedsrichter nicht antreten, ist der Heimverein verpflichtet den Button „Schiedsrichter nicht angetreten“ zu drücken ( vor Spielbeginn). Der Heimverein ist dann zwingend verpflichtet, den Teil 2 des SpO auszufüllen ! Kommt es zu einem Ausfall der EDV ist ein Spielberichtsformular in Papierform zu verwenden. Der Staffelleiter gibt dann die Spieldaten aus dem Formular in den „Spielberichtsbogen Online“ ein. 15. Ein auf Dauer verwiesener Spieler ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der SpO § 16 (1) und Rechts- und Verfahrensordnung - RuVo, § 41 (1). 16. JO § 24 3b ( 6 ) bei Nichtantreten einer Juniorenmannschaft zu einem Pflichtspiel erfolgt eine Bestrafung bis zu 100 € und eine Verwaltungsgebühr von 5 €. 17. Zurückziehen von gemeldeten Juniorenmannschaften gilt nur in schriftlicher Form und zieht eine Verwaltungsgebühr von 50 € nach sich (siehe auch SpO § 34 (1 - 3). Sollte eine Mannschaft einer Altersklasse eines Vereins zurückgezogen werden, so spielen die folgenden Mannschaften dieser Altersklasse des Vereins aufrückend und ohne Wertung 18. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den KSO bzw. die Regionalobleute. Nichtantreten des Schiedsrichters regelt SpO § 30. 19. Bei Punktspielen werden Tabellen erstellt. Die Bewertung erfolgt nach SpO § 31. Bei allen Junioren entscheidet die nach dem Abzugsverfahren ermittelte Tordifferenz über die Platzierung in der Tabelle. Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore geschossen hat. Ist auch diese Zahl gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei unentschiedenen Ausgang des Entscheidungsspieles folgt sofort ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung. 20. Altersklasseneinteilung siehe JO § 3 ( 1 - 8 ) Spielfeld- und Spielballgrößen siehe Anhang 2 21. Zusammentreffen von Auswahlmaßnahmen und Pflichtspielen lt. JO § 22. 22. Alle am Spielbetrieb teilnehmenden 1. Mannschaften der F - und G - Junioren müssen am Dr. - Hermann - Gösmann -Turnier bzw. Horst - Klose - Gedächtnis - Turnier teilnehmen. Die weiteren F - Junioren-Mannschaften bestreiten das offizielle F 2 - Turnier des Kreises Osnabrück - Stadt. Auch dieses Turnier ist eine Pflichtveranstaltung. Die genauen Termine ( Juni 2017 )werden frühzeitig bekannt gegeben. 23. Der Tag des Talents ( Sparkassencup ) für die E - Junioren findet voraussichtlich im Mai 2017 statt. Dieses ist eine Pflichtveranstaltung des DFB. Nichterscheinen wird vom KJA mit einer Ordnungsstrafe belegt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung mit Bekanntgabe von Termin und Ort. 24. Freundschaftsspiele und Pokalturniere ( Halle und Feld ) sind beim KJO anzumelden. Die Pokalturnierordnung ist zu beachten, siehe § 18 JO. Der Spielbericht ist dem zuständigen Staffelleiter zuzusenden. Internationale Begegnungen im In- und Ausland sind 6 Wochen vorher beim KJO anzumelden (mit entsprechendem Formblatt und Anlagen), der sie zur Genehmigung über den NFV an den DFB weiterleitet. Nichtantreten zu Freundschaftsspielen und Turnieren wird gem. Satzung geahndet, diese Fälle sind dem KJO zu melden. 25. Der Schriftverkehr zwischen dem KJA und den Jugendobleuten der Vereine erfolgt NUR über das geschlossene E - Postfachsystem “@nfv.evpost.de“. Diese Schriftstücke des KJA sind auch ohne Unterschriften gültig. Nachteile durch nicht regelmäßig abgerufene Mails gehen zu Lasten der Vereine. Von externen E - Mailadressen kann nicht in dieses geschlossene System gemailt werden. 26. Bis zu Saisonbeginn nicht absehbare Entwicklungen im Spielbetrieb und / oder Zweifelsfällen kann der KJA Osnabrück - Stadt abweichend von der Ausschreibung zugunsten des Jugendfußballs entscheiden 27. Anschriftenverzeichnis Durch den NFV-Kreis Osnabrück-Stadt ist ein Anschriftenverzeichnis im Internet unter der Website http://www.nfv-os-stadt.de erstellt worden, das ständig durch die Vereine mittels schriftlicher Mitteilung an den Vorsitzenden des Spielausschusses zu aktualisieren ist. Die Angaben im Anschriftenverzeichnis sind ebenso wie die Eintragungen im DFBnet verbindlich. 28. Diese Ausschreibung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gegen diese Ausschreibung ist die Anrufung vor dem Kreissportgericht Osnabrück - Stadt, z. Hd. Hans - Gerd Sander, Schwanenburgstr. 72, 49084 Osnabrück, gem. § 27 Abs. 2 h SpO i. V. mit § 15 Abs. 1 RuVO schriftlich zulässig. KJA Osnabrück - Stadt gez. Thomas Schocke kom. Vorsitzender Kreisjugendausschuss Anlage 1 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016/2017 für die Spielbetrieb E - G Junioren 1.1 Die vom KJA festgelegten Regelspieltage sind der Freitag und Samstag, bzw. falls im Spielplan vorgesehen der Dienstag. Spielverlegungen auf einen anderen Tag können nur im Einvernehmen zwischen den beteiligten Vereinen und mit Zustimmung der spielleitenden Instanz vorgenommen werden ( JO § 15 (3). 1.2 Kreispokalspiele der E I. - Junioren sind Pflichtspiele ! 1.3 Mannschaftstärken, Spielfeld - und Ballgrößen E - Junioren : 6 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 ) Spielfeldgröße : ca. 55 x 35 Meter, Leichtspielball Größe 5 - Gewicht 290 g F - Junioren : 6 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 ) Spielfeldgröße : ca. 40 x 35 Meter, Leichtspielball Größe 4 oder 5 - Gewicht 290 g G - Junioren : 5 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 ) Spielfeldgröße : ca. 35 x 32 Meter, Leichtspielball Größe 4 - Gewicht 290 g Die Abseitsregel für G - bis E - Junioren ist aufgehoben. Die E - Junioren spielen mit Rückpassregel. Im Bereich der G - und F - Junioren kann der Abstoß auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. Es ist bei einem Abstoß untersagt, den Ball über die Mittellinie zu werfen oder zu schießen, ohne dass der Ball von einem anderen Spieler berührt wurde. Bei Verstößen hiergegen erfolgt ein Freistoß für die gegnerische Mannschaft an dem Punkt der Mittellinie, an welcher der Ball diese überschritten hat. 1.4 Wechselbestimmungen: in den Altersklassen E - G Junioren dürfen beliebig viele Spieler ein - und ausgewechselt werden. 1.5 E - Junioren : Spielmodus Play Off. Die Staffeleinteilung für die Herbstrunde obliegt dem KJA. Können Spiele aus witterungsbedingten Gründen auf den angesetzten Sportanlagen nicht stattfinden ( bis zu dem u.a. Termin ), kann der KJA diese Spiele auf einem neutralen Platz ansetzen. Für die Einteilung der Frühjahrsrunde 2017 ist der Tabellenstand am 19.12.2016 relevant. 1.6 F - Junioren : alle Klassen und Staffeln spielen im Modus der Fair - Play - Liga. Die Staffeleinteilung für die Herbst - und Frühjahrsrunde obliegt dem KJA.. Nach der Herbstrunde werden die Staffeln neu eingeteilt. 1.7 G - Junioren : Für die G - Junioren werden Spielnachmittage ( Fair - Play - Liga ) durchgeführt. 1.8 Im Bereich der Fair Play Liga der F- Junioren und den Spielnachmittagen der G-Junioren wird mit dem Spielbericht in Papierform gearbeitet. Vom Platzverein ist der ausgefüllte Spielbericht VOR dem Spiel dem amtlichen Betreuer des Gastvereines auszuhändigen. Dieser füllt den Spielbericht ebenfalls VOR dem Spiel aus. Der Spielbericht ist vom Betreuer / Trainer beider Vereine zu unterschreiben. Die Spielberichte sind dem zuständigen Staffelleiter zuzusenden. Anlage 2 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016/2017 für die A -, B - , C - und D - Junioren des gemeinsamen Spielbetriebes der NFV - Kreise Osnabrück - Stadt und Osnabrück - Land. 2.1 A -, B - C - und D - Junioren Für die Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes liegt die Ausschreibung des NFV Kreis Osnabrück Stadt Jugendausschuss 2016 - 2017 zugrunde. 2.2 Anzahl der Spieler : Mannschaften der A - bis C I- Junioren - Kreisliga spielen grundsätzlich mit elf Spielern. In anderen Staffeln kann mit neun oder elf Spielern angetreten werden, Voraussetzung für das Spielen von 9-er Mannschaften ist die Meldung vor Beginn der Saison. Der Gegner ist verpflichtet, mit gleicher Spielerzahl aufzulaufen. 9er Mannschaften verlieren ihr Aufstiegsrecht. Ein Wechsel in der laufenden Saison von einer 11-er in einer 9-er Mannschaft und umgekehrt, ist nur möglich, wenn die betreffende Mannschaft dann ohne Wertung spielt und vom betreffenden Verein ein schriftlicher Antrag an den KJA gestellt wird. Auch Mannschaften, die ohne Wertung spielen, dürfen nur Spieler einsetzen, die für die betreffende Altersgruppe spielberechtigt sind und über eine entsprechende Spielerlaubnis verfügen. 9er-Mannschaften spielen mit Wertung, aber ohne Aufstiegsrecht. (A - bis C - Jun.). Gemeldete 9er Mannschaften können, wenn Sie mehr Spieler zur Verfügung haben, sich mit dem Gegner einigen und ihre Spielerzahl vor dem Spiel erhöhen. Gemeldete 9-er Mannschaften (A bis C ) können bis zu 3 Spieler auswechseln. Gemeldete 11-er Mannschaften können bis zu 4 Spieler auswechseln. Wenn sie gegen gemeldete 9-er Mannschaften spielen müssen, können 6 Spieler gewechselt werden. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen hat, Voraussetzung ist auch, dass der Spieler das zustimmende Zeichen des Schiedsrichters erhalten hat. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld nur in einer Spielunterbrechung an der Mittellinie betreten. 2.3 Auf - und Abstieg A - bis C - Junioren : Aufstieg NFV Kreis Osnabrück - Land und Stadt :: Die zwei bestplatzierten A-, B- und C - Juniorenmannschaften der Kreisligen steigen in die Bezirksliga auf, und zwar unabhängig von ihrer Zugehörigkeit aus Stadt oder Landkreis. Sollten 2. Mannschaften einen Aufstiegsplatz in den Kreisligen belegen, können diese in den Bezirk nur aufsteigen, wenn deren 1. Mannschaft über der Bezirksliga spielt. Aus den Kreisklassen können 2. Mannschaften in die Kreisliga nur dann aufsteigen, wenn die 1. Mannschaft auf Bezirksebene spielt. Nachfolgende Regelung gilt für alle Altersklassen … A - , B - und C - Junioren : Die zwei erstplatzierten Mannschaften steigen in den Bezirk auf. Aus der Kreisliga steigen 3 Mannschaften ab. Die Meister der Kreisklassen steigen in die Kreisliga auf. Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 14 Mannschaften. 2.4 Die Zahl der aus der Kreisliga absteigenden Mannschaften erhöht oder vermindert sich entsprechend, wenn die Staffelstärke durch den Abstieg und Aufstieg aus der jeweiligen Bezirksligastaffel über - oder unterschritten wird. 2.5 Ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht ist unmittelbar nach der Entscheidung über die Meisterschaft schriftlich zu erklären. Im Falle eines Verzichtes steigt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden Staffel auf. Bei einem Verzicht eines Meisters auf das Aufstiegsrecht kann diese Mannschaft in der folgenden Saison nicht Meister werden. 2.6 Will eine Mannschaft aus der Kreisliga freiwillig absteigen, so ist dieser Verzicht spätestens bei Abschluss der Saison zu erklären. Diese Mannschaft gilt als erster Absteiger und kann in der folgenden Saison nicht Meister der Kreisklasse werden 2.7 Will eine Mannschaft aus der Bezirksliga freiwillig absteigen in die Kreisliga absteigen, so kann diese Mannschaft in der folgenden Saison nicht Meister der Kreisliga werden und erhält kein Aufstiegsrecht. 2.8 Spielbetrieb D - Junioren : Spielleitende Instanz für den gemeinsamen Spielbetrieb ist der NFV Kreis Osnabrück - Land. Gespielt wird nach dem Play Off Modus. Die Mannschaftseinteilung in den einzelnen Klassen obliegt dem KJA Os - Land. Für die Einteilung der Frühjahrsrunde 2017 ist der Tabellenstand am 19.12.2016 relevant. Rechtsgrundlage ist die Ausschreibung des NFV Kreis Osnabrück - Land, Anh.2, vom 17.Juli 2017. 2.9 Spielverlegungen Bei Spielverlegungen der A- bis C - Junioren, sowie der D - Junioren Kreisliga,, für die kein verbandsseitiges Interesse zugrunde liegt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. 2.10 Sportgericht : Die möglichen Rechtsmittel ergeben sich aus der Rechts-und Verfahrensordung des NFV (s. dazu § 14 - 16 der RuVO.). Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in 3 - facher Ausfertigung an den zuständigen Sportgerichtsvorsitzenden einzureichen. Eine weitere Durchschrift ist an den zuständigen Staffelleiter zu senden. Zuständiges Sportgericht: des NFV Kreis Osnabrück - Stadt : Vorsitzender Hans – Gerd Sander ….. Tel. : 0541 - 72934 Schwanenburgstr. 72 49084 Osnabrück Für die Staffeln die vom Kreis OS - Land mit der beauftragten Spielinstanz durchgeführt werden, ist das Juniorensportgericht des NFV Kreis Osnabrück - Land zuständig: Vorsitzender Berthold Wesseler Gesmolder Str. 118 a 49324 Melle Tel. 05422 - 42948 Osnabrück, den 18. Juli 2016 gez. Thomas Schocke kom. Vorsitzender des Ausschusses für Jugendfußball des NFV - Kreis Os-Stadt gez. Hartmut Klocke Vorsitzender des Ausschusses für Jugend- und Schulfußball des NFV - Kreis Os-Land Anhang 3 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016 / 2017 Betreff : gemeinsamer Juniorenkreispokal 2016 / 2017 der NFV Kreise Os - Land und Os - Stadt Im Bereich der A - B - C - und D - Junioren 3.1 Die Spiele um die Kreispokalmeisterschaft werden auf freiwilliger Basis durchgeführt. 3.2 Für die Durchführung der Juniorenkreispokalspiele haben die Satzungen und Ordnungen des DFB bzw. des NFV Gültigkeit und die Ausschreibung des Jugendausschuss NFV - Osnabrück Land 2016 - 2017. 3.3 A - , B - und C - Juniorenmannschaften, die auf Bezirksebene oder höher spielen, können nicht am Kreispokal teilnehmen. 3.4 Es nehmen nur erste Mannschaften am Kreispokal teil, die für die Feldrunde gemeldet sind und dort nicht in Unterzahl spielen. Ausnahme : 2.Mannschaften deren erste Mannschaft auf Bezirksebene spielen und die ihre Teilnahme gemeldet haben. 3.5 Die klassenniedrigeren Mannschaften haben stets Heimrecht bis zum Endspiel. Bei klassengleichen Mannschaften entscheidet das Los. 3.6 Sollte aus irgendeinem Grund der Sportplatz des Heimvereins nicht bespielbar sein, ist beim Gegner zu spielen. 3.7 Zunächst erfolgt eine Aufteilung in regionale Spielpaarungen. Erst dann wird über den gesamten Kreis gespielt. 3.8 Fahrtkosten werden den Gastmannschaften nicht erstattet. Die Kosten für Schiedsrichter und Platzaufbau trägt der Heimverein. 3.9 Sollte nach der regulären Spielzeit kein Sieger feststehen, erfolgt ein Elf bzw. Neunmeterschießen. 3.10 Auch bei den Endspielen erfolgt bei unentschiedenem Ausgang sofort ein Elf- bzw. Neunmeterschießen. 3.11 Abrechnung und Kostenregelung ist geregelt nach dem NFV - Pokalspielbetrieb. Osnabrück, den 18. Juli 2016 gez. Thomas Schocke kom. Vorsitzender des Ausschusses für Jugendfußball des NFV - Kreis Os - Stadt gez. Hartmut Klocke Vorsitzender des Ausschusses für Jugend- und Schulfußball des NFV - Kreis Os - Land
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