Ausschreibung für das Spieljahr 2016 / 2017 Am Samstag haben

Kreisjugendausschuss Osnabrück - Stadt
Osnabrück, 18. Juli 2016
Ausschreibung für das Spieljahr 2016 / 2017
Diese Ausschreibung ist für den Juniorenspielbetrieb im NFV Kreis Osnabrück - Stadt bestimmt, einige Passagen
sowie die Anlagen 2 und 3 gelten für die A -, B -, C - und D - Junioren für den gemeinsamen Spielbetrieb der NFV
Kreise Osnabrück - Stadt und Osnabrück - Land.
1.
Für die Durchführung der Pflicht - und Freundschaftsspiele in den vorhandenen Spielklassen sind Satzung und
Ordnung / Spielordnung (SpO) und Jugendordnung (JO) des NFV ( Stand November 2015 ), und diese
Ausschreibung mit den Anlagen 1 - 3 verbindlich.
2.
Mit Inkrafttreten dieser Ausschreibung verliert die vorherige Ausschreibung ihre Gültigkeit. Verstöße und
Nichtbeachtung dieser Ausschreibung werden nach dem Anhang 2 der Spielordnung bzw. dem § 23 der
Jugendordnung geahndet. Falls hier nicht besonders aufgeführt, gelten für den Spielbetrieb die Bestimmungen
der SpO und JO. Die Vereine sind für die Weitergabe / Information an alle Betreuer, Trainer, Mannschaften und
Schiedsrichter in eigener Zuständigkeit verantwortlich.
Regeländerungen und Änderungen der SpO / JO im laufenden Spieljahr sowie die Handhabung des DFBnet
werden im“ Amtlichen Teil“ des Fußball-NFV-Journals veröffentlicht.
3.
Der Spielbetrieb, mit all seinen Rechten und Pflichten, regelt die SpO § 27 ( 1 - 7 ) und die
JO § 14 ( 1 - 10 ). Die im DFBnet genannten Spieldaten ( Spieltag, Anstoßzeit und Sportanlagen ) sind
verbindlich.
Bei Punkt- und Pokalspielen ist der Heimverein verpflichtet bei gleichen oder sehr ähnlichen Trikotsätzen, das
Trikot zu tauschen, bzw. mit Leibchen zu spielen.
Am Samstag haben Juniorenspiele Vorrang.
4.
Spielverlegungen
Nach Vorlage der Spielpläne können von den zuständigen Staffelleitern Spielverlegungen nur in
Ausnahmefällen genehmigt werden. Die schriftliche Zustimmung des Spielpartners muss gegeben sein.
Wünsche auf Anstoßzeitänderungen müssen akzeptiert werden, wenn der Sportplatz durch höhere
Juniorenmannschaften belegt ist. Sollte der Platzverein ( oder die SG ) zwei oder mehr Rasenplätze zur
Verfügung haben, wird die Verlegung wegen Doppelbelegung nicht akzeptiert
Im Verlegungsfall ist der Platzverein für die rechtzeitige Verständigung ( 7 Tage vorher ) des für ihn
zuständigen Staffelleiters verantwortlich. Anträge auf Spielverlegungen können NUR von den zuständigen
Vorständen / Jugendobleuten über das DFBnet ( Button „Spielverlegung“ ) eingereicht werden. Verlegungen
von Pflichtspielen auf einen nach dem vorgesehenen Ansetzungstag liegenden Termin sind grundsätzlich nicht
möglich.
Bei Verstoß bzw. eigenmächtiger Spielverlegung erfolgt Bestrafung ( JO § 23 3b ( 15 )
5.
Bei Klassenfahrten / kirchlichen Veranstaltungen wird nur eine Spielverlegung vorgenommen, wenn
mindestens 3 Spieler einer Mannschaft ( Stammspieler ) betroffen sind. Eine Bescheinigung der Schule bzw.
Kirche mit Namensliste der betroffenen Spieler ist zusammen mit dem Antrag auf Spielverlegung 2 Wochen vor
dem Spieltag dem KJA vorzulegen. Eine Spielverlegung aus vorgenanntem Grund kann in einem Halbjahr nur
einmal gewährt werden.
6.
Sollte ein Platzverein nicht in der Lage sein, die Spiele auf eigenem Platz auszutragen, so ist beim Gegner zu
spielen. Dort wo mit Hin - und Rückrunde gespielt wird, ist dieser Wechsel in der Rückrunde zu
berücksichtigen. Pokalspiele siehe Anlage 3 zu dieser Ausschreibung.
7.
Spielausfall s. SpO § 28 ( 1 - 5 ) infolge schlechter Witterung.
Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung. Vor der Spielabsage hat sich der Platzverein beim Gegner zu
erkundigen, ob dort gespielt werden kann ( siehe Abschnitt 6 ). Der reisende Verein hat sich im Zweifelsfalle
beim Staffelleiter, beim Jugendleiter, seinem Stellvertreter oder im Vereinslokal / Clubhaus des Platzvereins
über die Absage Gewissheit zu verschaffen. In jedem Fall hat der Platzverein den Namen des Spielabsagers
zu nennen. Wichtig ist auch Eingabe des Ausfalls ins DFBnet nach Rücksprache mit dem Staffelleiter.
8.
Entscheidungs- und Wiederholungsspiele ( SpO § 33 ( 1 und 2 ). Der Abs. 3 findet keine Anwendung. Bei
Entscheidungsspielen erfolgt nach unentschiedenem Ausgang sofort ein Elf- bzw. Achtmeterschießen bis zur
Entscheidung. Es wird darauf hingewiesen, dass der KJA in zwingenden Fällen auch kürzere als die 7Tagesfrist in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für Meisterschafts - und Pokalspiele.
9.
JO § 15 ( 4 ) : Mit Zustimmung der beteiligten Vereine und der spielleitenden Instanz können Spiele auch unter
Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden.
Bei Berücksichtigung der vom Platzverein gewünschten Anstoßzeit ist vom Platzverein rechtzeitig eine
Vorverlegung zu beantragen, wenn in fortgeschrittener Jahreszeit wegen nicht vorhandener bzw.
nicht ausreichender Flutlichtanlange die Spielausführung gefährdet ist.
Kunstrasen:
Bei Vereinen, die im Anschriftenverzeichnis unter Sportplätze „Kunstrasenplatz“ angemeldet haben, ist der
reisende Verein verpflichtet, sich auf diese Möglichkeit einzustellen. Eine zusammenhängende Einspielzeit von
mindestens 15 Minuten (auf dem Kunstrasen) ist der Gastmannschaft zu gewähren. Die betroffene Mannschaft
hat rechtzeitig anzureisen , um diese Einspielzeit vor der angesetzten Anstoßzeit nutzen zu können. Zu spät
anreisende Mannschaften haben das Recht auf Einspielzeit verwirkt.
Für Kunstrasenspiele ist entsprechende Spielausrüstung mitzuführen.
10.
Spielerpass lt .SpO § 4 ( 1 - 4 )
Die Spielerpässe sind auch bei Anwendung des elektronischen Spielberichtes immer mitzubringen und auf
Verlangen des Schiedsrichter vorzulegen. Ab E - Junioren ist auch die Unterschrift des Spielers auf dem Pass
erforderlich.
11.
Spielberechtigung von Junioren innerhalb verschiedener Mannschaften JO § 5 ( 1 - 10 )
Festspielregelung am Ende der Saison ( 5 ) findet auf Kreisebene keine Anwendung.
12.
Spielgemeinschaften JO § 11 ( 1 - 4 )
Für eine Spielgemeinschaft einer Altersgruppe erteilt der KJO eine Genehmigung.
Hier haben die Vereine in eine Liste einzutragen:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Passnummer
Vereinszugehörigkeit
Die Genehmigung muss bei den Spielen auf Wunsch vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung.
In Spielgemeinschaften, wo sämtliche Junioren/Juniorinnen in einer Gemeinschaft zusammen spielen, werden
die Namen usw. nicht aufgeführt. Die Genehmigung der SG muss bei den Spielen auf Wunsch vorgelegt
werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung.
Im Antrag auf Genehmigung der SG ist auch der verantwortliche Verein für die jeweilige Mannschaft der SG
anzugeben, dieser gilt dann für die gesamte Saison als verantwortlicher Verein.
Sollte der angegebene Sportplatz für die Mannschaft der SG nicht bespielbar oder durch eine höhere
Mannschaft belegt sein, so muss auf einem anderen freien bespielbaren Platz der SG ausgewichen werden,
auch evtl. an einem anderen Ort der SG. Gegner und Schiedsrichter sind rechtzeitig zu verständigen.
13.
Zweitspielrecht für Junioren ist in der JO § 12 ( 1 - 8 ) geregelt
14.
In den Altersklassen A - bis E - Junioren ist der Spielbericht „ONLINE“ anzuwenden.
Dort, wo die örtlichen Möglichkeiten bestehen, ist der Spielbericht Online ( für den Schiedsrichter )
1 x auszudrucken.
Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dem Gast und dem Schiedsrichter den Zugang zu einem PC/Notebook
mit Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
Der Spielbericht online ist von beiden Mannschaftsverantwortlichen vor Spielbeginn freizuschalten. Sollte der
angesetzte Schiedsrichter nicht antreten, ist der Heimverein verpflichtet den Button „Schiedsrichter nicht
angetreten“ zu drücken ( vor Spielbeginn). Der Heimverein ist dann zwingend verpflichtet, den Teil 2 des
SpO auszufüllen !
Kommt es zu einem Ausfall der EDV ist ein Spielberichtsformular in Papierform zu verwenden. Der Staffelleiter
gibt dann die Spieldaten aus dem Formular in den „Spielberichtsbogen Online“ ein.
15.
Ein auf Dauer verwiesener Spieler ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der SpO
§ 16 (1) und Rechts- und Verfahrensordnung - RuVo, § 41 (1).
16.
JO § 24 3b ( 6 ) bei Nichtantreten einer Juniorenmannschaft zu einem Pflichtspiel erfolgt eine Bestrafung bis zu
100 € und eine Verwaltungsgebühr von 5 €.
17.
Zurückziehen von gemeldeten Juniorenmannschaften gilt nur in schriftlicher Form und zieht eine
Verwaltungsgebühr von 50 € nach sich (siehe auch SpO § 34 (1 - 3).
Sollte eine Mannschaft einer Altersklasse eines Vereins zurückgezogen werden, so spielen die folgenden
Mannschaften dieser Altersklasse des Vereins aufrückend und ohne Wertung
18.
Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den KSO bzw. die Regionalobleute.
Nichtantreten des Schiedsrichters regelt SpO § 30.
19.
Bei Punktspielen werden Tabellen erstellt. Die Bewertung erfolgt nach SpO § 31.
Bei allen Junioren entscheidet die nach dem Abzugsverfahren ermittelte Tordifferenz über die Platzierung in der
Tabelle. Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore geschossen hat. Ist auch
diese Zahl gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei unentschiedenen Ausgang des
Entscheidungsspieles folgt sofort ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung.
20.
Altersklasseneinteilung siehe JO § 3 ( 1 - 8 )
Spielfeld- und Spielballgrößen siehe Anhang 2
21.
Zusammentreffen von Auswahlmaßnahmen und Pflichtspielen lt. JO § 22.
22.
Alle am Spielbetrieb teilnehmenden 1. Mannschaften der F - und G - Junioren müssen am
Dr. - Hermann - Gösmann -Turnier bzw. Horst - Klose - Gedächtnis - Turnier teilnehmen. Die weiteren
F - Junioren-Mannschaften bestreiten das offizielle F 2 - Turnier des Kreises Osnabrück - Stadt. Auch dieses
Turnier ist eine Pflichtveranstaltung. Die genauen Termine ( Juni 2017 )werden frühzeitig bekannt gegeben.
23.
Der Tag des Talents ( Sparkassencup ) für die E - Junioren findet voraussichtlich im Mai 2017 statt. Dieses ist
eine Pflichtveranstaltung des DFB. Nichterscheinen wird vom KJA mit einer Ordnungsstrafe belegt. Es ergeht
noch eine gesonderte Einladung mit Bekanntgabe von Termin und Ort.
24.
Freundschaftsspiele und Pokalturniere ( Halle und Feld ) sind beim KJO anzumelden.
Die Pokalturnierordnung ist zu beachten, siehe § 18 JO. Der Spielbericht ist dem zuständigen Staffelleiter
zuzusenden.
Internationale Begegnungen im In- und Ausland sind 6 Wochen vorher beim KJO anzumelden (mit
entsprechendem Formblatt und Anlagen), der sie zur Genehmigung über den NFV an den DFB weiterleitet.
Nichtantreten zu Freundschaftsspielen und Turnieren wird gem. Satzung geahndet, diese Fälle sind dem KJO
zu melden.
25.
Der Schriftverkehr zwischen dem KJA und den Jugendobleuten der Vereine erfolgt NUR über das
geschlossene E - Postfachsystem “@nfv.evpost.de“. Diese Schriftstücke des KJA sind auch ohne
Unterschriften gültig. Nachteile durch nicht regelmäßig abgerufene Mails gehen zu Lasten der Vereine. Von
externen E - Mailadressen kann nicht in dieses geschlossene System gemailt werden.
26.
Bis zu Saisonbeginn nicht absehbare Entwicklungen im Spielbetrieb und / oder Zweifelsfällen kann der KJA
Osnabrück - Stadt abweichend von der Ausschreibung zugunsten des Jugendfußballs entscheiden
27.
Anschriftenverzeichnis
Durch den NFV-Kreis Osnabrück-Stadt ist ein Anschriftenverzeichnis im Internet unter der Website
http://www.nfv-os-stadt.de erstellt worden, das ständig durch die Vereine mittels schriftlicher Mitteilung an den
Vorsitzenden des Spielausschusses zu aktualisieren ist. Die Angaben im Anschriftenverzeichnis sind ebenso
wie die Eintragungen im DFBnet verbindlich.
28.
Diese Ausschreibung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gegen diese Ausschreibung ist die Anrufung vor
dem Kreissportgericht Osnabrück - Stadt, z. Hd. Hans - Gerd Sander, Schwanenburgstr. 72,
49084 Osnabrück, gem. § 27 Abs. 2 h SpO i. V. mit § 15 Abs. 1 RuVO schriftlich zulässig.
KJA Osnabrück - Stadt
gez. Thomas Schocke
kom. Vorsitzender Kreisjugendausschuss
Anlage 1 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016/2017 für die
Spielbetrieb E - G Junioren
1.1
Die vom KJA festgelegten Regelspieltage sind der Freitag und Samstag, bzw. falls im Spielplan vorgesehen der
Dienstag. Spielverlegungen auf einen anderen Tag können nur im Einvernehmen zwischen den beteiligten
Vereinen und mit Zustimmung der spielleitenden Instanz vorgenommen werden ( JO § 15 (3).
1.2
Kreispokalspiele der E I. - Junioren sind Pflichtspiele !
1.3
Mannschaftstärken, Spielfeld - und Ballgrößen
E - Junioren : 6 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 )
Spielfeldgröße : ca. 55 x 35 Meter, Leichtspielball Größe 5 - Gewicht 290 g
F - Junioren : 6 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 )
Spielfeldgröße : ca. 40 x 35 Meter, Leichtspielball Größe 4 oder 5 - Gewicht 290 g
G - Junioren : 5 Feldspieler und einem Torwart … ( Mindestanzahl der Feldspieler 4 )
Spielfeldgröße : ca. 35 x 32 Meter, Leichtspielball Größe 4 - Gewicht 290 g
Die Abseitsregel für G - bis E - Junioren ist aufgehoben. Die E - Junioren spielen mit Rückpassregel. Im
Bereich der G - und F - Junioren kann der Abstoß auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen.
Es ist bei einem Abstoß untersagt, den Ball über die Mittellinie zu werfen oder zu schießen, ohne dass
der Ball von einem anderen Spieler berührt wurde. Bei Verstößen hiergegen erfolgt ein Freistoß für die
gegnerische Mannschaft an dem Punkt der Mittellinie, an welcher der Ball diese überschritten hat.
1.4
Wechselbestimmungen: in den Altersklassen E - G Junioren dürfen beliebig viele Spieler ein - und
ausgewechselt werden.
1.5
E - Junioren : Spielmodus Play Off. Die Staffeleinteilung für die Herbstrunde obliegt dem KJA.
Können Spiele aus witterungsbedingten Gründen auf den angesetzten Sportanlagen nicht stattfinden ( bis zu
dem u.a. Termin ), kann der KJA diese Spiele auf einem neutralen Platz ansetzen.
Für die Einteilung der Frühjahrsrunde 2017 ist der Tabellenstand am 19.12.2016 relevant.
1.6
F - Junioren : alle Klassen und Staffeln spielen im Modus der Fair - Play - Liga. Die Staffeleinteilung für die
Herbst - und Frühjahrsrunde obliegt dem KJA.. Nach der Herbstrunde werden die Staffeln neu eingeteilt.
1.7
G - Junioren :
Für die G - Junioren werden Spielnachmittage ( Fair - Play - Liga ) durchgeführt.
1.8
Im Bereich der Fair Play Liga der F- Junioren und den Spielnachmittagen der G-Junioren wird mit dem
Spielbericht in Papierform gearbeitet. Vom Platzverein ist der ausgefüllte Spielbericht VOR dem Spiel dem
amtlichen Betreuer des Gastvereines auszuhändigen. Dieser füllt den Spielbericht ebenfalls VOR dem Spiel
aus. Der Spielbericht ist vom Betreuer / Trainer beider Vereine zu unterschreiben. Die Spielberichte sind dem
zuständigen Staffelleiter zuzusenden.
Anlage 2 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016/2017
für die A -, B - , C - und D - Junioren des gemeinsamen Spielbetriebes
der NFV - Kreise Osnabrück - Stadt und Osnabrück - Land.
2.1
A -, B - C - und D - Junioren
Für die Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes liegt die Ausschreibung des
NFV Kreis Osnabrück Stadt Jugendausschuss 2016 - 2017 zugrunde.
2.2
Anzahl der Spieler :
Mannschaften der A - bis C I- Junioren - Kreisliga spielen grundsätzlich mit elf Spielern. In anderen Staffeln
kann mit neun oder elf Spielern angetreten werden, Voraussetzung für das Spielen von 9-er Mannschaften ist
die Meldung vor Beginn der Saison. Der Gegner ist verpflichtet, mit gleicher Spielerzahl aufzulaufen. 9er
Mannschaften verlieren ihr Aufstiegsrecht.
Ein Wechsel in der laufenden Saison von einer 11-er in einer 9-er Mannschaft und umgekehrt, ist nur möglich,
wenn die betreffende Mannschaft dann ohne Wertung spielt und vom betreffenden Verein ein schriftlicher
Antrag an den KJA gestellt wird.
Auch Mannschaften, die ohne Wertung spielen, dürfen nur Spieler einsetzen, die für die betreffende
Altersgruppe spielberechtigt sind und über eine entsprechende Spielerlaubnis verfügen.
9er-Mannschaften spielen mit Wertung, aber ohne Aufstiegsrecht. (A - bis C - Jun.).
Gemeldete 9er Mannschaften können, wenn Sie mehr Spieler zur Verfügung haben, sich mit dem Gegner
einigen und ihre Spielerzahl vor dem Spiel erhöhen.
Gemeldete 9-er Mannschaften (A bis C ) können bis zu 3 Spieler auswechseln. Gemeldete 11-er
Mannschaften können bis zu 4 Spieler auswechseln. Wenn sie gegen gemeldete 9-er Mannschaften spielen
müssen, können 6 Spieler gewechselt werden.
Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen
hat, Voraussetzung ist auch, dass der Spieler das zustimmende Zeichen des Schiedsrichters erhalten hat. Der
Auswechselspieler darf das Spielfeld nur in einer Spielunterbrechung an der Mittellinie betreten.
2.3
Auf - und Abstieg A - bis C - Junioren :
Aufstieg NFV Kreis Osnabrück - Land und Stadt ::
Die zwei bestplatzierten A-, B- und C - Juniorenmannschaften der Kreisligen steigen in die Bezirksliga auf, und
zwar unabhängig von ihrer Zugehörigkeit aus Stadt oder Landkreis.
Sollten 2. Mannschaften einen Aufstiegsplatz in den Kreisligen belegen, können diese in den Bezirk nur
aufsteigen, wenn deren 1. Mannschaft über der Bezirksliga spielt. Aus den Kreisklassen können
2. Mannschaften in die Kreisliga nur dann aufsteigen, wenn die 1. Mannschaft auf Bezirksebene spielt.
Nachfolgende Regelung gilt für alle Altersklassen … A - , B - und C - Junioren :
Die zwei erstplatzierten Mannschaften steigen in den Bezirk auf.
Aus der Kreisliga steigen 3 Mannschaften ab.
Die Meister der Kreisklassen steigen in die Kreisliga auf.
Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 14 Mannschaften.
2.4
Die Zahl der aus der Kreisliga absteigenden Mannschaften erhöht oder vermindert sich entsprechend, wenn die
Staffelstärke durch den Abstieg und Aufstieg aus der jeweiligen Bezirksligastaffel über - oder unterschritten
wird.
2.5
Ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht ist unmittelbar nach der Entscheidung über die Meisterschaft schriftlich zu
erklären. Im Falle eines Verzichtes steigt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden Staffel auf.
Bei einem Verzicht eines Meisters auf das Aufstiegsrecht kann diese Mannschaft in der folgenden Saison nicht
Meister werden.
2.6
Will eine Mannschaft aus der Kreisliga freiwillig absteigen, so ist dieser Verzicht spätestens bei Abschluss der
Saison zu erklären. Diese Mannschaft gilt als erster Absteiger und kann in der folgenden Saison nicht Meister
der Kreisklasse werden
2.7
Will eine Mannschaft aus der Bezirksliga freiwillig absteigen in die Kreisliga absteigen, so kann diese
Mannschaft in der folgenden Saison nicht Meister der Kreisliga werden und erhält kein Aufstiegsrecht.
2.8
Spielbetrieb D - Junioren :
Spielleitende Instanz für den gemeinsamen Spielbetrieb ist der NFV Kreis Osnabrück - Land. Gespielt wird
nach dem Play Off Modus. Die Mannschaftseinteilung in den einzelnen Klassen obliegt dem KJA Os - Land.
Für die Einteilung der Frühjahrsrunde 2017 ist der Tabellenstand am 19.12.2016 relevant.
Rechtsgrundlage ist die Ausschreibung des NFV Kreis Osnabrück - Land, Anh.2, vom 17.Juli 2017.
2.9
Spielverlegungen
Bei Spielverlegungen der A- bis C - Junioren, sowie der D - Junioren Kreisliga,, für die kein verbandsseitiges
Interesse zugrunde liegt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.
2.10
Sportgericht :
Die möglichen Rechtsmittel ergeben sich aus der Rechts-und Verfahrensordung des NFV (s. dazu § 14 - 16
der RuVO.). Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in 3 - facher Ausfertigung an den
zuständigen Sportgerichtsvorsitzenden einzureichen. Eine weitere Durchschrift ist an den zuständigen
Staffelleiter zu senden. Zuständiges Sportgericht: des NFV Kreis Osnabrück - Stadt :
Vorsitzender
Hans – Gerd Sander ….. Tel. : 0541 - 72934
Schwanenburgstr. 72
49084 Osnabrück
Für die Staffeln die vom Kreis OS - Land mit der beauftragten Spielinstanz durchgeführt werden, ist das
Juniorensportgericht des NFV Kreis Osnabrück - Land zuständig:
Vorsitzender
Berthold Wesseler
Gesmolder Str. 118 a
49324 Melle
Tel. 05422 - 42948
Osnabrück, den 18. Juli 2016
gez. Thomas Schocke
kom. Vorsitzender des Ausschusses
für Jugendfußball des
NFV - Kreis Os-Stadt
gez. Hartmut Klocke
Vorsitzender des Ausschusses
für Jugend- und Schulfußball des
NFV - Kreis Os-Land
Anhang 3 zur Ausschreibung für das Spieljahr 2016 / 2017
Betreff : gemeinsamer Juniorenkreispokal 2016 / 2017
der NFV Kreise Os - Land und Os - Stadt
Im Bereich der A - B - C - und D - Junioren
3.1
Die Spiele um die Kreispokalmeisterschaft werden auf freiwilliger Basis durchgeführt.
3.2
Für die Durchführung der Juniorenkreispokalspiele haben die Satzungen und Ordnungen des DFB bzw. des
NFV Gültigkeit und die Ausschreibung des Jugendausschuss NFV - Osnabrück Land 2016 - 2017.
3.3
A - , B - und C - Juniorenmannschaften, die auf Bezirksebene oder höher spielen, können nicht am Kreispokal
teilnehmen.
3.4
Es nehmen nur erste Mannschaften am Kreispokal teil, die für die Feldrunde gemeldet sind und dort nicht in
Unterzahl spielen. Ausnahme : 2.Mannschaften deren erste Mannschaft auf Bezirksebene
spielen und die ihre Teilnahme gemeldet haben.
3.5
Die klassenniedrigeren Mannschaften haben stets Heimrecht bis zum Endspiel. Bei klassengleichen
Mannschaften entscheidet das Los.
3.6
Sollte aus irgendeinem Grund der Sportplatz des Heimvereins nicht bespielbar sein, ist beim Gegner zu
spielen.
3.7
Zunächst erfolgt eine Aufteilung in regionale Spielpaarungen. Erst dann wird über den gesamten Kreis
gespielt.
3.8
Fahrtkosten werden den Gastmannschaften nicht erstattet. Die Kosten für Schiedsrichter und Platzaufbau trägt
der Heimverein.
3.9
Sollte nach der regulären Spielzeit kein Sieger feststehen, erfolgt ein Elf bzw. Neunmeterschießen.
3.10
Auch bei den Endspielen erfolgt bei unentschiedenem Ausgang sofort ein Elf- bzw. Neunmeterschießen.
3.11
Abrechnung und Kostenregelung ist geregelt nach dem NFV - Pokalspielbetrieb.
Osnabrück, den 18. Juli 2016
gez. Thomas Schocke
kom. Vorsitzender des Ausschusses
für Jugendfußball des
NFV - Kreis Os - Stadt
gez. Hartmut Klocke
Vorsitzender des Ausschusses
für Jugend- und Schulfußball des
NFV - Kreis Os - Land