Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Einem Lehrermangel vorbeugen und die Schulqualität sichern Junge Lehrpersonen in Kindergarten und Primarschule erhalten mehr Lohn Die Regierung hat für die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule einen höheren Einstiegslohn beschlossen. Sie sorgt damit dafür, dass die St.Galler Volksschule weiterhin mit qualifiziertem Lehrpersonal in genügender Zahl versorgt wird und die Schulqualität gesichert bleibt. Die Massnahme greift ab dem Schuljahr 2016/17. Zuständig für die Finanzierung der Lehrerlöhne sind die Gemeinden. Sie unterstützen die Massnahme. Generelle Lohnerhöhungen für Lehrpersonen fallen zurzeit ausser Betracht. Der Kantonsrat hat die Regierung im Jahr 2012 mit einer Delegationsnorm im Lehrerlohngesetz ermächtigt, bei drohendem Lehrermangel in Kindergarten und Primarschule die Anfangslöhne um 1 oder 2 Stufen anzuheben. Nun erweist es sich auf das Schuljahr 2016/17 als erforderlich, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. St.Galler Lehrpersonen im Kanton St.Gallen behalten Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) bildet die Lehrpersonen für die Bedürfnisse der St.Galler Volksschule aus. Die Ausbildung im Kanton ist eine Investition in die Schulqualität im Kanton. Diese Investition darf ihre Wirkung nicht verlieren. Zu einem Verlust kann es kommen, wenn frisch diplomierte Lehrpersonen in grösserer Zahl in anderen Kantonen in den Beruf einsteigen, weil sie dort einen massiv höheren Lohn erhalten. Lehrpersonen orientieren sich zwar bei der Wahl ihres Arbeitgebers nicht ausschliesslich am Lohn – das private Umfeld, die Lebensqualität und die Kaufkraft des Lohns am Lebensmittelpunkt sind ebenso entscheidend. Ein gewisser Rückstand bei den Lehrerlöhnen kann daher in Kauf genommen werden. Wird die Differenz aber allzu gross, dominiert sie und die Lehrpersonen drohen tendenziell abzuwandern. Heute erhalten Primarlehrpersonen im ersten Arbeitsjahr im Kanton Thurgau rund Fr. 5‘500 mehr Lohn als im Kanton St.Gallen. Im Kanton Zürich beträgt die Differenz zulasten des Kantons St.Gallen sogar fast 17‘000 Franken. Somit bestehen lohnmässige Anreize für junge Lehrpersonen, eine Stelle in einem Nachbarkanton anzunehmen. Die Situation ist auch deshalb prekär, weil zurzeit viele Lehrpersonen in den Ruhestand übertreten und durch junge Lehrpersonen ersetzt werden müssen. Den Kanton St.Gallen wieder konkurrenzfähig machen Die Regierung hat deshalb im Februar 2016 beschlossen, ihren gesetzlichen Spielraum auszuschöpfen und die Junglehrpersonen ab dem Schuljahr 2016/17 in Lohnklasse 3 statt Lohnklasse 1 und 2 einzustufen. Damit verringern sich die erwähnten Lohnrückstände auf ein vertretbares Mass. Gegenüber dem Kanton Thurgau werden die Rückstände kompensiert. Gegenüber dem Kanton Zürich verringert sich die Differenz um fast die 443-01_Einstiegslöhne ab 1. August 2016 1/2 Hälfte. Damit wird der Kanton St.Gallen für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger wieder konkurrenzfähig. Die Lohnerhöhung gilt ausschliesslich für Kindergarten und Primarschule – für die anderen Schulstufen besteht weder die gesetzliche Grundlage noch ein Bedarf für eine Anpassung. Die Erhöhung beschränkt sich auf die ersten beiden Arbeitsjahre: Die Lehrperson wird in die Lohnklasse 4 befördert, sobald sie die dafür nötigen anrechenbaren Arbeitsjahre nach Art. 26 der Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) ausweist. Lehrpersonen, die sich im Schuljahr 2015/16 in Lohnklasse 1 oder 2 befinden, werden zur Gleichbehandlung mit ihren jüngeren Kolleginnen und Kollegen ebenfalls auf die Höhe der Lohnklasse 3 angehoben. Diese Lehrpersonen wechseln ebenfalls auf das 4. Arbeitsjahr in die Lohnklasse 4 und fahren dann mit der ordentlichen Lohnkarriere fort. Im Vollzug wird die Lage am Arbeitsmarkt zu beobachten sein. Würde sich eine Entspannung ergeben, so wäre (unter Wahrung des Besitzstandes) die nun getroffene Massnahme rückgängig zu machen. Damit ist kurz- und mittelfristig nicht zu rechnen. Verbände der Gemeinden stimmen zu Die Löhne der Lehrpersonen werden durch den Kanton bemessen, indessen durch die Gemeinden bezahlt. Das Bildungsdepartement hat daher, wie es auch das Gesetz verlangt, vor der Lohnanpassung für die Jung-Lehrpersonen die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und den Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) angehört. Beide Verbände stimmen der Massnahme zu. Die Auswirkungen auf die kommunalen Lohnbudgets sind moderat, zumal für junge Lehrpersonen wesentlich tiefere Lohnkosten anfallen als für ältere Lehrpersonen, wenn diese von jenen abgelöst werden. Generelle strukturelle Lohnanpassung für Lehrpersonen ist kein Thema Kein Thema sind für die Regierung generelle strukturelle Lohnanpassungen für Lehrpersonen. Sie würden eine Gesetzesänderung voraussetzen. Eine entsprechende Vorlage erachtet die Regierung zurzeit als nicht angezeigt. St.Gallen, April 2016 443-01_Einstiegslöhne ab 1. August 2016 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc