ab 1. August 2016

Kanton St.Gallen
Bildungsdepartement
Amt für Volksschule
Einem Lehrermangel vorbeugen und die Schulqualität sichern
Junge Lehrpersonen in Kindergarten und
Primarschule erhalten mehr Lohn
Die Regierung hat für die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule
einen höheren Einstiegslohn beschlossen. Sie sorgt damit dafür, dass die St.Galler
Volksschule weiterhin mit qualifiziertem Lehrpersonal in genügender Zahl versorgt
wird und die Schulqualität gesichert bleibt. Die Massnahme greift ab dem Schuljahr
2016/17. Zuständig für die Finanzierung der Lehrerlöhne sind die Gemeinden. Sie
unterstützen die Massnahme. Generelle Lohnerhöhungen für Lehrpersonen fallen
zurzeit ausser Betracht.
Der Kantonsrat hat die Regierung im Jahr 2012 mit einer Delegationsnorm im Lehrerlohngesetz ermächtigt, bei drohendem Lehrermangel in Kindergarten und Primarschule
die Anfangslöhne um 1 oder 2 Stufen anzuheben. Nun erweist es sich auf das Schuljahr
2016/17 als erforderlich, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
St.Galler Lehrpersonen im Kanton St.Gallen behalten
Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) bildet die Lehrpersonen für die
Bedürfnisse der St.Galler Volksschule aus. Die Ausbildung im Kanton ist eine Investition
in die Schulqualität im Kanton. Diese Investition darf ihre Wirkung nicht verlieren. Zu
einem Verlust kann es kommen, wenn frisch diplomierte Lehrpersonen in grösserer Zahl
in anderen Kantonen in den Beruf einsteigen, weil sie dort einen massiv höheren Lohn
erhalten. Lehrpersonen orientieren sich zwar bei der Wahl ihres Arbeitgebers nicht
ausschliesslich am Lohn – das private Umfeld, die Lebensqualität und die Kaufkraft des
Lohns am Lebensmittelpunkt sind ebenso entscheidend. Ein gewisser Rückstand bei den
Lehrerlöhnen kann daher in Kauf genommen werden. Wird die Differenz aber allzu gross,
dominiert sie und die Lehrpersonen drohen tendenziell abzuwandern.
Heute erhalten Primarlehrpersonen im ersten Arbeitsjahr im Kanton Thurgau rund Fr. 5‘500
mehr Lohn als im Kanton St.Gallen. Im Kanton Zürich beträgt die Differenz zulasten des
Kantons St.Gallen sogar fast 17‘000 Franken. Somit bestehen lohnmässige Anreize für
junge Lehrpersonen, eine Stelle in einem Nachbarkanton anzunehmen. Die Situation ist
auch deshalb prekär, weil zurzeit viele Lehrpersonen in den Ruhestand übertreten und
durch junge Lehrpersonen ersetzt werden müssen.
Den Kanton St.Gallen wieder konkurrenzfähig machen
Die Regierung hat deshalb im Februar 2016 beschlossen, ihren gesetzlichen Spielraum
auszuschöpfen und die Junglehrpersonen ab dem Schuljahr 2016/17 in Lohnklasse 3 statt
Lohnklasse 1 und 2 einzustufen. Damit verringern sich die erwähnten Lohnrückstände auf
ein vertretbares Mass. Gegenüber dem Kanton Thurgau werden die Rückstände
kompensiert. Gegenüber dem Kanton Zürich verringert sich die Differenz um fast die
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Hälfte. Damit wird der Kanton St.Gallen für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger wieder
konkurrenzfähig.
Die Lohnerhöhung gilt ausschliesslich für Kindergarten und Primarschule – für die
anderen Schulstufen besteht weder die gesetzliche Grundlage noch ein Bedarf für eine
Anpassung. Die Erhöhung beschränkt sich auf die ersten beiden Arbeitsjahre: Die
Lehrperson wird in die Lohnklasse 4 befördert, sobald sie die dafür nötigen
anrechenbaren Arbeitsjahre nach Art. 26 der Verordnung zum Personalrecht der
Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) ausweist. Lehrpersonen, die
sich im Schuljahr 2015/16 in Lohnklasse 1 oder 2 befinden, werden zur Gleichbehandlung
mit ihren jüngeren Kolleginnen und Kollegen ebenfalls auf die Höhe der Lohnklasse 3
angehoben. Diese Lehrpersonen wechseln ebenfalls auf das 4. Arbeitsjahr in die
Lohnklasse 4 und fahren dann mit der ordentlichen Lohnkarriere fort.
Im Vollzug wird die Lage am Arbeitsmarkt zu beobachten sein. Würde sich eine
Entspannung ergeben, so wäre (unter Wahrung des Besitzstandes) die nun getroffene
Massnahme rückgängig zu machen. Damit ist kurz- und mittelfristig nicht zu rechnen.
Verbände der Gemeinden stimmen zu
Die Löhne der Lehrpersonen werden durch den Kanton bemessen, indessen durch die
Gemeinden bezahlt. Das Bildungsdepartement hat daher, wie es auch das Gesetz
verlangt, vor der Lohnanpassung für die Jung-Lehrpersonen die Vereinigung St.Galler
Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und den Verband St.Galler
Volksschulträger (SGV) angehört. Beide Verbände stimmen der Massnahme zu. Die
Auswirkungen auf die kommunalen Lohnbudgets sind moderat, zumal für junge
Lehrpersonen wesentlich tiefere Lohnkosten anfallen als für ältere Lehrpersonen, wenn
diese von jenen abgelöst werden.
Generelle strukturelle Lohnanpassung für Lehrpersonen ist kein Thema
Kein Thema sind für die Regierung generelle strukturelle Lohnanpassungen für Lehrpersonen. Sie würden eine Gesetzesänderung voraussetzen. Eine entsprechende
Vorlage erachtet die Regierung zurzeit als nicht angezeigt.
St.Gallen, April 2016
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