Finanzierungsservice

Jetzt neu!
er-BA föG
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wird Aufs
2016
Finanzierungsservice
Aktuelle Informationen zur Förderung
und Finanzierung Ihrer Weiterbildung
bei der SGD
Inhaltsverzeichnis
Weiterbildung und Steuern sparen
S. 4
Schüler-BAföG
S.5
Bildungsgutschein für die berufliche Qualifizierung
S. 6
Kindergeld
S.9
Aufstiegs-BAföG
föG
Aus Meister-BA
A föG
-B
gs
w ird Aufstie
S.10
Weiterbildungsscheck Thüringen
S. 14
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
S.15
QualiScheck Rheinland-Pfalz
S.16
Bildungsscheck Brandenburg
S.17
Weiterbildungsscheck Sachsen
S.18
Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt
S.19
Weiterbildungsbonus Hamburg
S.20
Förderprogramme der Bundesländer
S.21
Weiterbildungsstipendium
S.22
Bildungsprämie (Prämiengutschein und Weiterbildungssparen) S. 24
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
S.27
Bildungsurlaub
S. 28
Sonderprogramm WeGebAU
S.30
SGD-Förderung und Kooperationspartner
S. 31
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Sie haben noch Fragen?
Telefon: 0800-806 11 11
SGD-Finanzierungsservice:
(gebührenfrei)
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei)
Mo. – Fr. vonMo.
8:00
– Fr.bis
von20:00
8:00 bisUhr
20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Nutzen Sie jetzt die umfangreichen finanziellen
Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung bei der SGD!
Liebe Leserin, lieber Leser,
noch nie war Bildung so wichtig wie heute. Denn in einer veränderten Arbeitswelt mit neuen Herausforderungen für jeden Einzelnen ist eine gute Qualifikation Ihr Kapital für einen sicheren Arbeitsplatz oder den
Wiedereinstieg in den Beruf!
In einer Zeit der Globalisierung wird die Bedeutung der Weiterbildung noch ansteigen. Lebenslanges Lernen
wird in Zukunft notwendig sein, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
Die Studiengemeinschaft Darmstadt bietet bereits seit über 65 Jahren Qualität und Sicherheit in Sachen
Bildung. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Weiterbildung von
Anfang an finanziell unbeschwert beginnen können.
Aus diesem Grund haben wir zahlreiche finanzielle Förderungsmöglichkeiten in dieser Broschüre für Sie
zusammengestellt. Neben den umfangreichen staatlichen Fördermitteln unterstützen wir auch ausgewählte
Teilnehmergruppen durch eine Gebührenersparnis. Die in dieser Broschüre genannten Finanzhilfen können
Sie für die unterschiedlichsten SGD-Fernkurse erhalten.
Lesen Sie die Broschüre in aller Ruhe durch und entscheiden Sie dann, welche Fördermöglichkeit auf Sie
zutrifft. Sollten Sie Fragen haben, so rufen Sie einfach unseren Finanzierungsservice an.
Unter der Telefonnummer 0800-806 11 11 können Sie gebührenfrei mit uns sprechen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Günter Amend
Leitung SGD-Finanzierungsservice
PS: Besuchen Sie uns auch auf unserer Website: www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“. Hier finden Sie
alle Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.
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Weiterbildung und
Steuern sparen
Sie sparen Steuern!
Ein SGD-Fernkurs kann zu 100 % bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn es
sich um Fortbildungskosten handelt! Diese können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten und von Gewerbetreibenden und Selbstständigen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Aufwendungen für die eigene
Berufsausbildung können bis zu 6.000,- Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich über die steuerliche Abzugsfähigkeit bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Daraus können sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen ergeben, die eine
Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.
Tipp!
Verschenken Sie kein Geld
und nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten bei
einer Teilnahme an einem
SGD-Fernkurs.
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Schüler-BAföG
auch für SGD-Schulabschlüsse
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Ein qualifizierter Schulabschluss ist heute nicht nur die Voraussetzung für eine Berufsausbildung, sondern auch für den beruflichen Erfolg.
Eine erfolgreiche Ausbildung sollte nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Deshalb
unterstützt der Staat die Ausbildung von Schülern und Studenten und versucht, durch
das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Chancengleichheit herzustellen.
Auch für den SGD-Fernkurs Abitur kann BAföG beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der BAföG-Anspruch nur für die letzten 12 Monate vor dem
Abschlussprüfungstermin des Fernkurses besteht.
Wer kann Schüler-BAföG beantragen?
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Sie dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Vor Antragstellung müssen Sie mindestens 6 Monate erfolgreich an einem der
oben aufgeführten Fernkurse teilgenommen haben. Außerdem muss für diesen
Zeitraum für wenigstens 3 Monate eine Teilnahme an einem Fernstudium in
Vollzeit nachgewiesen werden.
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Sie müssen Ihre Selbstständigkeit nachweisen und dürfen nicht mehr bei den
Eltern wohnen.
Ab 1. August 2016 gelten folgende Verbesserungen beim
Schüler-BAföG:
Die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung steigen um 7,0 %. Überproportional steigt der Wohngeldzuschlag auf 250,– € (bisher: 224,– €). Für Studierende, die
nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz sogar um rund
9,7 % auf bis zu 735,– €. Ebenfalls um 7,0 % erhöhen sich die Einkommensfreibeträge
der Eltern. Minijob-Einkommen von 450,– € monatlich werden dann nicht auf das BAföG
angerechnet. Bisher waren 400,– € frei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird um
2.300,– € auf 7.500,– € erhöht. Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs
hat, bekommt ab August für jedes Kind 130,– € Zuschlag für die Betreuung. Bisher sind
es 113,– € für das erste und 85,– € für jedes weitere Kind. Zusätzlich können Abschläge
von 80 % der voraussichtlichen Ausbildungsförderung gezahlt werden. Bisher waren die
Abschläge auf maximal 360,– € monatlich gedeckelt.
Muss das Schüler-BAföG zurückgezahlt werden?
Schülerinnen und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen und erhalten die Förderung als Vollzuschuss.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Sie können die BAföG-Ausbildungsförderung beim Amt für Ausbildungsförderung der
Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen.
Umfangreiche Informationen wie Telefonnummern, Adressen oder auch Internetverbindungen der einzelnen Ämter finden Sie auf der
Website des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung:
www.das-neue-bafoeg.de
BAföG-Hotline (gebührenfrei): 0800 - 223 63 41
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Bildungsgutschein
für die berufliche Qualifizierung
Wie wird gefördert?
Kosten, die unmittelbar durch
die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von
der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangsund Fahrtkosten, Kosten für
Unterbringung, Verpflegung
und für die Betreuung von
Kindern. Einen generellen
Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die
Arbeitsagentur/das Jobcenter am Wohnort des Antragstellers entscheidet über die
Förderung. Dort wird in einem
Beratungsgespräch geprüft,
ob der Gutschein infrage
kommt. Bitte beachten Sie,
dass der Bildungsgutschein
vor Beginn des Lehrgangs
beantragt und beim Bildungsanbieter eingereicht
werden muss.
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Gutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei
der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden
die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen,
vorausgesetzt, die Maßnahme ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III
zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche
Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer
aus. Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern an Arbeitssuchende ausgegeben.
Wer erhält die Förderung?
Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren
Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder 3 Jahre eine
berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit
erhalten Interessenten bei den örtlichen Arbeitsagenturen oder den Jobcentern.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung unter bestimmten Umständen auch für
Eltern (Mütter und Väter) z. B. auch schon während der Elternzeit möglich ist.
Oder auch für Familienangehörige, die die „Familienpflegezeit" in Anspruch
nehmen, um nahe Angehörige zu betreuen.
Welche SGD-Lehrgänge werden gefördert?
Die SGD ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung
AZAV zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit gilt diese Förderung, die in der Regel 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für die nachfolgend
aufgeführten Lehrgänge* aus unterschiedlichen Wissenswelten:
Technik:
■■ Geprüfte/r Qualitätsbeauftragte/r (TÜV) – Qualitätsmanagement
■■ Fachkraft für erneuerbare Energien (SGD)
■■ Geprüfte/r Energiemanager/in (SGD)
■■ Mikrocontroller
■■ Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
■■ Netzwerktechniker/in LAN
■■ Geprüfte/r Netzwerkadministrator/in für MS Windows Server (SGD)
■■ Geprüfte/r Netzwerkmanager/in für MS Windows Server (SGD)
■■ Bauzeichnen CAD
■■ Technisches Zeichnen CAD
■■ Geprüfte/r Konstrukteur/in CAD (SGD)
■■ NC- und CNC-Technik
■■ Haustechnik
■■ Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
Informatik:
■■ Geprüfte/r Visual Basic-Programmierer/in (SGD)
■■ Geprüfte/r C#-Programmierer/in (SGD)
■■ Geprüfte/r Software-Entwickler/in (SGD)
■■ Fachinformatiker/in, Weiterbildung
zum Schwerpunkt Systemintegration
*Aktualisierungen vorbehalten. Siehe auch: www.sgd.de/azav
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Bildungsgutschein
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Fachinformatiker/in, Weiterbildung zum Schwerpunkt
Anwendungsentwicklung
Social Media Manager/in
Datenbank-Programmierung für Oracle
Geprüfte/r Java-Programmierer/in (SGD)
Datenbankentwickler/in für Access 2016/MySQL
Geprüfte/r PC-Betreuer/in (SGD)
Geprüfte/r IT-Sicherheitsmanager/in (SGD)
IT-Sicherheit in Rechnersystemen und -netzwerken
Geprüfte/r IT-Manager/in (SGD)
Office Kompakt
SAP-Anwenderwissen Buchhaltung
Zertifizierte/r SAP-Finanzbuchhalter/in
SAP-Anwenderwissen Einkauf
Zertifizierte/r SAP-Einkäufer/in
SAP-Anwenderwissen Personalwirtschaft
SAP-Anwenderwissen Vertrieb
Geprüfte/r Web-Content-Manager/in (SGD)
Geprüfte/r Web-Entwickler/in (SGD)
Geprüfte/r Web-Shop-Entwickler/in (SGD)
Geprüfte/r Web-Master (SGD), Gesamtlehrgang
Geprüfte/r Multimedia-Designer/in (SGD)
Geprüfte/r 3D-Spieleentwickler/in (SGD) mit Unity
Geprüfte/r 3D-Designer/in (SGD)
Geprüfte/r Grafik-Designer/in PC (SGD)
Geprüfte/r Grafik-Designer/in MAC (SGD)
Geprüfte/r Web-Designer/in (SGD)
Geprüfte/r Web-Designer/in für MAC (SGD)
Schulabschluss:
■■ Hauptschulabschluss mit Englisch
Sprachen:
■■ Technisches Englisch
■■ Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in –
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung – Englisch
Kreative Berufe:
■■ Werbegrafik und Design/Kommunikationsdesign
■■ Geprüfte/r Foto-Designer/in (SGD)
■■ Texter/in und Konzeptioner/in (Copywriter) (SGD)
■■ Raumgestaltung/Innenarchitektur
■■ Gartengestaltung
■■ Feng-Shui-Beratung
Persönlichkeit und Gesundheit:
■■ Wellnessberatung – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Wellnessberater/in
■■ Ernährungsberater/in
■■ Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche
Überprüfung
(Teilnehmer ohne med. Vorbildung)
■■ Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche
Überprüfung
(Teilnehmer mit med. Vorbildung)
■■ Phytotherapie – Heilpflanzen kompetent anwenden
■■ Tierheilpraktiker/in
■■ Psychologische/r Berater/in – Personal Coach
■■ Personal und Business-Coach
■■ Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche
Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz
■■ Gepr. Gewichtscoach/Gepr. Berater/in für Gewichtsmanagement
■■ Entspannungstrainer/in
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Geprüfte/r Fachpraktiker/in für Massage, Wellness und
Prävention (SGD)
Farb- und Stilberatung
Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
(IHK) – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Erziehungsberatung
Kindererziehung
Hauswirtschafter/in
Mentaltrainer/in (SGD)
Wirtschaft:
■■ Betriebswirtschaftslehre für Nichtkaufleute
■■ Tourismusmanagement
■■ Change Management – Veränderungsmanagement
■■ Wissensmanager/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
■■ Geprüfte/r Call- und Contact-Center-Manager/in (SGD)
■■ Geprüfte/r Betriebswirt/in Non-Profit-Organisationen (SGD)
■■ Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in – Vorbereitung auf
die IHK-Prüfung
■■ Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in – Vorbereitung auf die
IHK-Prüfung
■■ Geprüfte/r Handelsfachwirt/in – Vorbereitung auf die IHKPrüfung
■■ Geprüfte/r Industriefachwirt/in – Vorbereitung auf die
IHK-Prüfung
■■ Projektmanagement – Vorbereitung auf das Zertifikat
Projektleiter/in IHK
■■ Produktmanager/in – fachliche Grundlegungen
■■ Logistikmanagement
■■ Speditionssachbearbeiter/in (SGD)
■■ Lagerverwalter/in
■■ Europäische/r Exportmanager/in –
Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
■■ Außenwirtschaft und Exportmanagement –
Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
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Bildungsgutschein
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte erhalten unter
bestimmten Voraussetzungen
einen Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein ist die
schriftliche Zusage der vollen
Kostenübernahme für die
Teilnahme an einer Weiterbildung, wie z. B. an einem SGDFernlehrgang.
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Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin IHK –
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Geprüfte medizinische Schreibkraft (SGD) mit und ohne
Transkriptionsset
Train the Trainer – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Online-Trainer/in (SGD)
Führungstraining Supervision – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Fachkurs Medienökonomie
Geprüfte/r Medienbetriebswirt/in (SGD)
Geprüfte/r IT-Betriebswirt/in (SGD)
IT-Management
Fachkurs Social Management
Praxiswissen der Gesundheitswirtschaft
Praxismanagement
Geprüfte/r Buchhalter/in (SGD)
Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Buchführung und Bilanzierung
Internationale Rechnungslegung – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Geprüfte/r Betriebswirt/in (SGD)
Kostenrechnung
Geprüfte/r Controller/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Wirtschaftsmediation – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung –
Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Praxiswissen Arbeitsrecht
Praxiswissen Recht
Ausbildung der Ausbilder – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann – Vorbereitung auf die
IHK-Prüfung
Personalsachbearbeiter/in
Key-Account-Manager/in – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Geprüfte/r Marketing-Referent/in (SGD)
Public Relations
Vertriebsingenieur/in – Technische/r Vertriebsmanager/in
Vertriebsingenieur/in – Technische/r Vertriebsmanager/in –
Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat
Kaufmännischer Grundkurs
Geprüfte/r Office-Manager/in (SGD)
Geprüfte/r Sekretär/in (SGD) mit Stenografie
Immobilienmanagement (SGD)
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Geprüfte/r Immobilienmakler/in (SGD)
Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD)
Stand: Juli 2016
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
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Kindergeld
Auch Abiturfernlehrgänge gelten
als Berufsausbildung
Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und das 25. Lebensjahr (übergangsweise
das 27. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat.
Ein SGD-Fernlehrgang gilt als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne,
wenn das Kind damit ein Abschlusszertifikat anstrebt, das in der Berufswelt als
Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Grundsätzlich können Eltern von
Kindern, die einen Fernlehrgang besuchen, für diese Zeit Kindergeld bekommen,
weil der Lehrgang eine Berufsausbildung darstellt. Einzige Voraussetzung:
Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
Auch ein Abiturfernlehrgang bei der SGD gilt als Berufsausbildung.
Als Nachweis benötigt der Antragsteller des Kindergeldes eine Bescheinigung
über den belegten Fernlehrgang, die auf Anforderung jederzeit von der SGD ausgestellt wird.
Wichtig ist, dass die Eltern den Antrag auf Kindergeld stellen und
unterschreiben.
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
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Aufstiegs-BAföG
Ideal für Berufspraktiker
Deutliche Verbesserungen
beim Aufstiegs-BAföG ab
August 2016
Künftig wird nicht nur die
erste Ausbildung, sondern
auch eine Aufstiegsfortbildung finanziert. Außerdem
steigt der Erfolgsbonus:
Alle, die eine Fortbildung
bestanden haben, erhalten
einen Darlehenserlass von
40 % des auf die Prüfungsund Kursgebühren entfallenden Restdarlehens.
Für Fortbildungswillige mit
Kindern wird der Kinderzuschlag auf 210,– € pro Kind
erhöht und zu 55 % bezuschusst. Alleinerziehende
bekommen zugleich einen
Kinderbetreuungszuschlag
von 130,– € pro Kind und
Monat.
Existenzgründer erhalten
nach der Fortbildung bei
der dauerhaften Einstellung
eines neuen Mitarbeiters
oder Auszubildenden einen
Darlehenserlass von 33 %.
Aufstiegsfortbildungen in
der Altenpflege und für
Erzieher werden auch nach
dem AFBG gefördert.
Info-Hotline:
0800-6223634 (kostenfrei)
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SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
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Bis zu 15.000,– €
Unterstützung vom Staat
BAföG: Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten
und Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über
BAföG finanzieren: und zwar über das sogenannte Aufstiegs-BAföG.
Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung
Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer
beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des AufstiegsBAföGs an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Für welche SGD-Lehrgänge können Sie
Aufstiegs-BAföG beantragen?
Sie können das Aufstiegs-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder
Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen:
■■
IHK-Abschlüsse (beispielsweise Industriemeister/in Metall IHK bzw. Geprüfte/r
Fachwirt/in für Marketing IHK)
■■
staatliche Prüfungen (beispielsweise Staatlich geprüfte/r
Betriebswirt/in bzw. Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in)
Ob Sie für einen entsprechenden Lehrgang Aufstiegs-BAföG beziehen können,
ist von qualitativen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im
Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Kriterien kurz vor.
Welche qualitativen und zeitlichen Voraussetzungen
muss die Fortbildung erfüllen?
■■
Ihr angestrebter Lehrgang muss für Sie eine Aufstiegsfortbildung
darstellen.
■■
Die Fortbildung muss auf einen Abschluss vorbereiten (also z. B. auf
einen IHK- oder staatlichen Abschluss), der über dem Niveau einer
Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.
■■
Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) müssen die Lehr-veranstaltungen innerhalb von 8 Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden
umfassen.
Erhalten Sie Aufstiegs-BAföG auch für einen Fernkurs?
Ja. Und zwar dann, wenn der Fernkurs von der Staatlichen Zentralstelle für
Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen ist. Dies trifft auf alle SGD-
Kurse zu!
Aufstiegs-BAföG
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Zusätzlich hat Ihr Fernkurs die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zu erfüllen. Der Fernkurs muss also auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten usw.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihre berufliche Vorbildung
Sie können das Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie Handwerker oder eine
Fachkraft sind. Dabei müssen Sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung
verfügen oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss.
Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung?
Sie können auch dann Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie nicht über eine
abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine
mehrjährige einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen.
Wie viel Berufspraxis Sie nachweisen müssen, unterscheidet sich von Lehrgangsziel zu Lehrgangsziel. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, was speziell für
Sie und Ihren Lehrgang gilt. Auskunft erhalten Sie bei der Behörde, die für Ihren
Aufstiegs-BAföG-Antrag zuständig ist. Das kann von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich sein. In der Regel ist es deshalb empfehlenswert, wenn Sie sich
zunächst an Ihr Landratsamt wenden.
Zusätzlich finden Sie in dieser Broschüre auf Seite 13 eine Internetadresse sowie
eine Telefonnummer. Dort erhalten Sie qualifizierte Informationen.
Ein Hinweis:
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend können Sie nur dann AufstiegsBAföG beantragen, wenn Sie
sich verbindlich zu einem
entsprechenden Kurs angemeldet haben. Die Behörde
benötigt für die Bearbeitung
und Bescheidung Ihres Antrags dann in der Regel
8 Wochen. Aus diesem Grund
setzen wir Ihren konkreten
Lehrgangsbeginn bei uns auf
Termin. Das heißt: Sie reichen
uns die verbindliche Anmeldung sowie die BAföGAntragsunterlagen ein. Ihr
SGD-Lehrgang startet dann
aber erst 8 Wochen später.
Ab dann erhalten Sie Ihre
erste Studienmaterialsendung. Sollten sich Verzögerungen bei der Bearbeitung
Ihres Förderantrags ergeben,
sagen Sie uns bitte Bescheid.
Gibt es eine Altersgrenze für die Gewährung von BAföG?
Nein. Eine solche Grenze gibt es nicht.
Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie?
Zum 01.08. 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim
Aufstiegs-BAföG:
■ für Alleinstehende von 697,– € auf 768,– €/Monat
■ für Alleinerziehende von 907,– € auf 1.003,– €/Monat
■ für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122,– € auf 1.238,– €/Monat
■ für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332,– € auf 1.473,– €/Monat
Die Zuschussanteile* steigen: für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von
44 % auf 50 %, für Kinder auf 55 %. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen
einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113,– €
auf 130,– €/Monat.
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
* Das „Aufstiegs-BAföG“ besteht grundsätzlich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehensanteilen.
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Aufstiegs-BAföG
So verfahren Sie mit Ihrem
Antrag auf Aufstiegs-BAföG:
Für alle, die einen Fernkurs
absolvieren, besteht der Antrag
aus drei Formblättern:
A, B und Anlage zu B.
Das müssen Sie tun:
Formblatt A:
Antrag auf Förderung
einer beruflichen
Aufstiegsfortbildung
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Formblatt A verbleibt bei Ihnen.
Bitte füllen Sie es
aus. Heben Sie
dieses Formblatt
zunächst auf.
Später werden Sie
es gemeinsam mit den anderen ausgefüllten Formblättern
an die zuständige Behörde
schicken.
Formblatt B:
Bescheinigung über
den Besuch einer
Fortbildungsstätte.
Bitte schicken Sie
das Formblatt B
an die SGD.
Tragen Sie hier
die Angaben zu
Ihrer Person und
zur Behörde ein,
von der Sie den
Förderantrag erhalten
haben. Wir schicken Ihnen das
Formblatt B ausgefüllt zurück.
Anlage zu Formblatt B:
siehe S. 13
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
Formnload aller
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Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000,– € auf 45.000,– € pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300,– € auf 2.100,– €.
Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: Für die Fortbildungsteilnehmer
sind ab dem 01.08.2016 290,– € /Monat frei (bisher 255,– €).
Sie erhalten einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch bis derzeit 15.000,– €. Auch die
Kosten einer evtl. anfallenden Prüfungsgebühr müssen Sie nachweisen. Schicken
Sie eine Kopie des Gebührenbescheids an die Behörde, die Ihren Aufstiegs-BAföGAntrag bewilligt hat. Fast alle SGD-Kurse liegen unter der Höchstgrenze von
15.000,– €.
Das „Meisterstück“ wird mit 2.000,– € (bisher rund 1.500 ,– € ) gefördert. Die
Zuschussanteile* steigen jeweils auf 40 %. Auch der „Erfolgsbonus“ steigt: Wer die
Abschlussprüfung besteht, bekommt 40 % des Restdarlehens für Lehrgangs- und
Prüfungskosten erlassen.
Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 40 %
(diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen
ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von
2 Jahren – längstens jedoch 6 Jahre – zins- und tilgungsfrei. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch
nehmen.
NEU: Aufstiegs-BAföG auch für Bachelorabsolventen.
Daneben wird mit der Novelle das Aufstiegs-BAföG für Bachelorabsolventen
geöffnet. Auch Studienabbrecher, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren,
können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig Aufstiegs-BAföG beziehen.
Damit will die Bundesregierung die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter erhöhen bzw. fördern. Zudem werden neue Zielgruppen
für Führungspositionen erschlossen.
Wie lange wird das Aufstiegs-BAföG gezahlt?
Die Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit des Fernlehrgangs. Die regelmäßige Lehrgangsteilnahme weisen Sie durch die Bearbeitung der Einsendeaufgaben, die Teilnahme an den verpflichtenden Seminarstunden des Lehrgangs
und das Formblatt F nach. Verpflichtende Seminaranteile sind innerhalb der Regelstudienzeit zu belegen.
Haben Sie einen Rechtsanspruch auf das Aufstiegs-BAföG?
Ja. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch. Bedingung ist, dass Sie selbst
sowie der Fortbildungskurs die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die
wesentlichen Punkte haben wir Ihnen bereits kurz genannt.
Für diese SGD-Kurse können Sie in der Regel (je nach
zuständiger Behörde) Aufstiegs-BAföG beantragen:
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■■
■■
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Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in(3)
Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Elektrotechnik:
Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik(3)
Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in
Staatlich geprüfte/r Chemietechniker/in
Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in
Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik,
Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik
Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau
Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall – Meisternetz
* Das „Aufstiegs-BAföG“ besteht grundsätzlich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehensanteilen.
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016
1.08.2
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Aufstiegs-BAföG
Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall – Meisternetz mit AEVO
Geprüfte/r Industriemeister/in Metall AEVO
Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik
Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik AEVO
Meister/in für Bahnverkehr mit AEVO
Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in IHK
Geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK(2)
Geprüfte/r Handelsfachwirt/in IHK(2)
Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing IHK(2)
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in IHK(2)
Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK(2)
Steuerfachwirt/in – Vorbereitungskurs(1)
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Personalwirtschaft
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Absatzwirtschaft
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Finanzwirtschaft
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Wirtschaftsinformatik
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Touristik/Fremdenverkehr
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Logistik
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau IHK(2)
Geprüfte/r Tourismusfachwirt/in IHK
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in IHK
Die Steuerberaterkammer des zuständigen
Landkreises prüft die Voraussetzungen.
Unterlagen werden keine benötigt.
(1)
Sie können Ihre Zulassungsvoraussetzung
(2)
selbstständig durch die zuständige IHK
prüfen lassen. Unterlagen werden dann
nicht benötigt.
Zeugniskopien bitte in beglaubigter Form
vorlegen.
(3)
So beantragen Sie Aufstiegs-BAföG für einen SGD-Kurs:
1. Suchen Sie sich einen SGD-Kurs aus, für den Sie Aufstiegs-BAföG erhalten
können. Ihr Fernlehrgang darf höchstens 48 Monate dauern.
2.Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen.
3. Schicken Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Studienanmeldung
zusammen mit zwei Formblättern aus dem Aufstiegs-BAföG-Förderantrag
an die SGD.
Sie haben weitere Fragen?
Sie erhalten umfassende Informationen zum Aufstiegs-BAföG im Internet (hier finden
Sie auch Antragsformulare und die Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung):
www.aufstiegs-bafoeg.de
telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Telefon:
0800-6223634
Anlage zu
Formblatt B:
Bestätigung der
Zulassungsvoraussetzungen
(durch die Fortbildungsstätte
auszufüllen).
Bitte schicken
Sie das Formblatt „Anlage zu B“
an die SGD.
Legen Sie Ihrer Sendung
an die SGD folgende
Nachweise bei:
· Tabellarischer Lebenslauf, eigenhändig unterschrieben
· Kopien der Schulabschluss-
zeugnisse (Abschlusszeug-
nis von allgemeinbilden-
den Schulen und der
Berufsschule)
· Nachweis über eine abgeschlossene Berufs-
ausbildung (Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief)
· Arbeitszeugnisse sowie eine genaue Beschreibung
Ihrer derzeitigen Tätigkeit
durch den Arbeitgeber mit Nachweis der von Ihnen ausgeübten Position und
Aufgaben im Unterneh-
men sowie der Dauer der Beschäftigung (Dieser Nach-
weis dient zur Bescheini gung Ihrer Berufspraxis.)
Wir füllen das Formblatt aus
und schicken es der prüfenden Behörde. Diese sendet
es Ihnen zurück. Am Schluss
liegen Ihnen alle drei Formblätter vor. Bitte schicken
Sie haben noch Fragen?
Sie diese komplett an die
SGD-Finanzierungsservice:
Behörde, die für die EntgegenTelefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei)
Mo. – Fr.
von 8:00 bis 20:00 Uhr
nahme Ihres
Förderantrags
Fax:
0800-806
zuständig
ist. 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Aufstiegs-BAföG
Weiterbildungsscheck
Thüringen
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen
Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur individuellen Qualifizierung von
Beschäftigten und Selbstständigen in Thüringen.
Wer wird gefördert?
■■
Förderfähig sind alle sozialversicherten Beschäftigten kleiner und
mittelständischer Unternehmen ebenso wie
■■
Selbstständige
jeweils mit Sitz in Thüringen.
Der Weiterbildungsscheck kann bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen
zwischen 20.000,– € und 40.000,– € beantragt werden, bei gemeinsam Veranlagten
zwischen 40.000,– € und 80.000,– €.
Was wird gefördert?
Der Lehrgang, für den der Weiterbildungsscheck eingelöst werden soll, muss von
einem geeigneten Weiterbildungsträger – wie z. B. der SGD – angeboten werden
und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die
Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen. Gefördert
werden z. B. Sprachkurse und IT-Lehrgänge, aber auch andere berufsspezifische
Weiterbildungen aus dem Gesamtprogramm der Studiengemeinschaft Darmstadt.
Höhe und Art der Förderung?
€
500c,h–uss
Zus
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt
500,– € je Weiterbildungsscheck. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist
alle zwei Kalenderjahre möglich. Der Weiterbildungsscheck ist 6 Monate ab seiner
Ausstellung für die benannte Weiterbildungsmaßnahme gültig.
So erhalten Sie die Förderung:
Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck für eine konkrete
Weiterbildung vor der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang.
Hier erhalten Sie weiterführende Infos:
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Telefon:
E-Mail:
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
14
Internet:
0361 2223-0
[email protected]
www.gfaw-thueringen.de
Bildungsscheck
Nordrhein-Westfalen
Mit dem neu gestalteten NRW-Bildungsscheck fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung von
Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Das Förderangebot
richtet sich besonders an Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte
ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Wer erhält den Bildungsscheck?
■■
Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und
Berufsrückkehrende.
■■
Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben.
■■
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000,– €
(bei gemeinsam Veranlagten 60.000,– €) nicht übersteigen.
■■
Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens
500,– € betragen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD-Fernkurse, die
der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
dienen. Die Förderhöhe pro Bildungsscheck beträgt 50 % der Lehrgangskosten,
höchstens jedoch 500,– €.
€
–
,
0
0
5
uss
Zusch
Wie erhalte ich den Bildungsscheck?
Die Bildungsschecks werden ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Die Beratungen werden
durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern,
Industrie- und Handelskammern, aber auch von Einrichtungen der
kommunalen Wirtschaftsförderung und Volkshochschulen.
Hier erhalten Sie weiterführende Infos:
Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung:
Telefon:
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
0211 837-1929
Mo. – Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr
Internet: www.arbeit.nrw.de
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
15
QualiScheck
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem QualiScheck die Finanzierung der
beruflichen Weiterbildung und übernimmt einmal im Jahr 50 % der Kosten der
Weiterbildungsmaßnahme, bis maximal 500,– €.
Wer erhält den QualiScheck?
Damit Sie einen QualiScheck beantragen können, müssen Sie einer der folgenden
Personengruppen angehören:
■■ abhängig Beschäftigte
–€
,
0
0
5
Jahr
Bis zu
huss/
Zusc
■■
geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“)
■■
Berufsrückkehrer/innen
■■
Existenzgründer/innen (Selbstständige oder Freiberufler/innen, die nicht
in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber/innen fallen, in den
ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit)
Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
■■
Als abhängig oder geringfügig Beschäftigte/r oder Berufsrückkehrer/in
müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten.
Sind Sie selbstständig beschäftigt, muss der Sitz der Hauptniederlassung
in Rheinland-Pfalz sein.
Bitte beachten Sie: Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher
Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine
allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder im
Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
■■
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen.
Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben.
Er kann beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee
97–101 in 55118 Mainz, beantragt werden.
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
16
Telefon:
0800-588 84 32
Internet: www.qualischeck.rlp.de
Mo. – Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
Bildungsscheck
Brandenburg
uss
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Z
%
Bis zu 70
Das Land Brandenburg hat einen neuen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer
aufgelegt. Ab sofort können Beschäftigte im Land Brandenburg für ihre berufliche
Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag
des Landes zur persönlichen Berufs- und Lebensplanung.
Was ist ein Bildungsscheck?
Mit dem Bildungsscheck Brandenburg erhalten Sie einen maximalen
Zuschuss von 70 % der Kurskosten ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr.
Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?
Den Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, die im laufenden Jahr noch an
keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die Pflichtbeiträge zur
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Bitte beachten Sie,
dass der Bildungsscheck vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Dazu zählt auch der SGD-Fernunterricht. Sie bestimmen selbst, ob und
wann Sie sich beruflich weiterbilden wollen, unabhängig von Ihrem Betrieb.
So erhalten Sie den Bildungsscheck:
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt. Gemeinsam mit
Ihrem Berater wählen Sie die passende Weiterbildungsmaßnahme aus. Sie können
entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.
Hier erhalten Sie weiterführende Infos:
Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Team Brandenburg
bei der LASA Brandenburg GmbH:
Telefon:
E-Mail:
Internet: Land Brandenburg
0331 660 22 00
Mo. – Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 14:00 Uhr,
am 2. Sonnabend im Monat von 11:00 bis 15:00 Uhr
[email protected]
www.bildungsscheck.brandenburg.de
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
17
Weiterbildungsscheck
Sachsen
ss
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u
Z
%
Bis zu 80
Die Förderung der „betrieblichen und beruflichen Weiterbildung“ ist ein wichtiges
Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen
EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden
wollen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem
Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
■■
Der Hauptwohnsitz des/der Beschäftigten ist in Sachsen.
■■
Die Weiterbildung kostet mindestens 650,– €.
■■
Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den
Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben
stehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
80 % der Kosten erhalten Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrende sowie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, bei denen kein Anspruch auf Leistungen
nach SGB III besteht. Weiterhin Auszubildende, Berufsfachschüler (ab dem vollendeten
18. Lebensjahr) und geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt, das 450,– € im
Monat nicht übersteigt.
Bis zu 70 % der Kosten können Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.500,– € erhalten. Für Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem
Monatseinkommen von mehr als 2.500,– € bis 4.000,– € beträgt die Förderhöhe bis
zu 50 %.
Wie funktioniert es?
Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein, wobei
von Ihnen eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot
zu treffen ist. Reichen Sie den Antrag auf Förderung mindestens 6 Wochen vor Beginn
der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt oder ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn zugesagt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden
und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie
die Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsnachweis ein, und Sie erhalten den
Förderbetrag.
Weitere Infos:
Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB)
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
18
Telefon:
0351 4910-4930 oder 0351 4910-4000
Mo. – Fr. von 8:30 bis 18:00 Uhr
Internet: www.sab.sachsen.de
Aufstiegs-BAföG
Weiterbildung Direkt
Sachsen-Anhalt
Bis
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zu 90 %
Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum
Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/
Schüler an Berufsfachschulen.
Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm
für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende
Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Wer wird gefördert?
Weiterbildungen:
■■ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575,– €
■■
Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II
bzw. SGB III
Zusatzqualifikationen:
■■ volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
■■
volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen
Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Was wird gefördert?
Weiterbildungen:
■■
■■
Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,– €
Zusatzqualifikationen:
Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
● berufsspezifische und berufsübergreifende
Spezialisierung
●IT-Kompetenzen
● betriebswirtschaftliche Kompetenzen
●Fremdsprachen
● sozial-kommunikative und interkulturelle
Kompetenzen
■■ nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500,– €
■■
Ansprechpartner:
Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung
wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline
Telefon: 0800 56 007 57
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Wie wird gefördert?
Weiterbildungen:
■■ Zuschuss
● bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500,– €
● bis 80 % für Personen aus einer der folgenden
Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500,– €,
Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig
Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stun den, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrück kehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose
ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkann tem Grad einer Behinderung
● bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Zusatzqualifikationen:
■■ Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Aufstiegs-BAföG
Weiterbildungsbonus
Hamburg
/Jahr
Bis
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zu 1.500,–
Wer wird gefördert?
■■
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern
■■
geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte
■■
Selbstständige
■■
Personen mit Migrationshintergrund
■■
Auszubildende
■■
Alleinerziehende
■■
Beschäftigte in Elternzeit
■■
Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug
■■
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug (Aufstocker) und
Beschäftigte im „Hamburger Modell“
Was wird gefördert?
Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der
Fortbildungskosten, bis zu maximal 1.500,– € pro Person im Jahr.
Wie wird gefördert?
Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT
Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor
die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der
Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit
der Beratungsstelle ab.
Weitere Infos:
Ansprechpartner Weiterbildungsbonus
Peter Holst-Glöss
Haferweg 46
22769 Hamburg
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
20
040 2840783-0
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Telefon:
Förderprogramme der
Bundesländer
Weitere Förderprogramme und
Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesländer
Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung
beruflicher Weiterbildung an. Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte,
Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen verantwortlich sind, ergeben sich
unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland.
Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können,
hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank
eingerichtet.
Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Verbände
Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ist ideal für
Praktiker, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln eine Hilfestellung benötigen. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie
Kommunen, Städte und Zweckverbände sowie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.
Weitere Infos:
www.foerderdatenbank.de
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
21
Weiterbildungsstipendium
Bis
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zu 6.000
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite junge
Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und
neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken.
Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und vor
Ort von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind.
Ziele und Stipendienmittel
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte
Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und
Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den
Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum
lebenslangen Lernen.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen
anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000,– €,
verteilt über 3 Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend
durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf
der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.
Bewerbungsbedingungen:
Ihr Vorteil:
Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres
Einkommens, Vermögens
oder eventueller Unterhaltsansprüche geleistet.
Außerdem brauchen Sie Ihr
Stipendium nicht zurückzuzahlen!
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
22
Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem
anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerberinnen und Bewerber
grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden.
Achtung!
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für
das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
■■
Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw.
Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
■■
besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen
Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder
■■
begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und
Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur
als arbeitssuchend gemeldet sein.
Unbedingt beachten, damit
Ihr Anspruch nicht verfällt:
Vor Ort wird das Programm
von den Stellen durchgeführt, die
für die Berufsbildung zuständig
sind, in der Regel von den Kammern. Sie sollten deshalb vor der
geplanten Maßnahme Kontakt zu
Ihrer zuständigen Kammer aufnehmen, das Stipendium beantragen
und die Zusage abwarten. Denn
Sie erhalten für einen Kurs, an dem
Sie bereits teilnehmen, im Nachhinein kein Stipendium.
Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich!
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben.
Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumsantrags zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem
Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner:
Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach
erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche
Ansprechpartner:
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die
Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen
Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt,
können Sie sich bei der SBB direkt bewerben.
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
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Bildungsprämie
Die Qualifizierungsinitiative
der Bundesregierung
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Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass
der Prämiengutschein vor
Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss.
Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren,
hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das
Programm Bildungsprämie eingeführt. Nutznießer dieses Programms
sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens
die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten.
1. Der Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist eine schriftliche Zusage, dass Teile der Kosten
Ihrer beruflichen Weiterbildung übernommen werden. Die Förderhöhe
pro Prämiengutschein beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens
jedoch 500,– €. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten und bei
einem Bildungsträger (z. B. bei der SGD) einlösen. Wichtig: Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000,– € kosten.
Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr.
Wer erhält den Prämiengutschein?
Selbstständige und Angestellte, die mindestens 15 Stunden in der
Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000,– € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die
Einkommensgrenze bei 40.000,– € jährlich. Bei der Berechnung des zu
versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Mit dem Prämiengutschein können Sie Ihre geplante Weiterbildung
leichter finanzieren. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein auch
mit dem Weiterbildungssparen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der SGD,
wenn Sie Fragen haben oder den Prämiengutschein nutzen möchten.
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2. Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz
(VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um
eine Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch
nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht
verloren. Damit können Sie eine aufwendige und oftmals langfristige
Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern
überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen
Wünschen am ehesten entspricht, und erhalten einen Spargutschein.
Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bank, Versicherung etc.) besprechen Sie
die finanziellen Details.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle
Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in
Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem
Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Die Bundesregierung will den
Stellenwert der Weiterbildung
erhöhen und mehr Menschen
für die berufliche Weiterbildung
mobilisieren. Durch finanzielle
Anreize sollen Erwachsene zur
individuellen Finanzierung von
Weiterbildung motiviert und
befähigt werden. Die Bildungsprämie bietet zwei Finanzierungskomponenten zur
Finanzierung von individueller
beruflicher, nicht betrieblicher
Weiterbildung.
Weiterführende Informationen:
www.bildungspraemie.info
Bürgerservice Bildungsprämie
Telefon: 0800-262 30 00
E-Mail: [email protected]
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Bildungsprämie
Die Qualifizierungsinitiative
der Bundesregierung
nberechtigte
Ausgewählte, prämie
auf
SGD-Kurse finden Sie
gspraemie
www.sgd.de/bildun
3.Für diese Kurse können Sie die
Bildungsprämie beantragen:
Persönlichkeit und Gesundheit
Technik
■■
■■
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■■
■■
Ernährungsberater/in – Modul 1
Ernährungsberater/in – Modul 2*
Angst- und Stressbewältigung
Sprachen
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Deutsch als Fremdsprache A1/A2
Technisches Englisch
Latein (Kleines Latinum)
Wirtschaft
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■■
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*
Buchhalter/in – Modul 1
Buchhalter/in – Modul 2**
Selbstständig als Berater/in
Online-Handel und Mobile Commerce
Maschinenschreiben am PC
Stenografie
1 x 1 der Börse
Kostenrechnung
Praxiswissen Arbeitsrecht
Praxiswissen Recht
Ausbildung der Ausbilder IHK
■■
Haustechnik
Geprüfte/r Qualitätsbeauftragte/r TÜV –
Qualitätsmanagement
Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
Informatik und Digitale Medien
■■
■■
■■
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■■
■■
Fit am PC mit Windows 10 und Office 2016
SAP®-Anwenderwissen Buchhaltung
SAP®-Anwenderwissen Einkauf
SAP®-Anwenderwissen Vertrieb
SAP®-Anwenderwissen Personalwirtschaft
Office Kompakt
Allgemeinbildung
■■
Gutes Deutsch in Beruf und Alltag
Kreative Berufe
■■
Kreatives Schreiben
Buchungsmöglichkeit für 2. Modul setzt erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 oder vergleichbare
Qualifikation voraus.
** Buchungsmöglichkeit für 2. Modul setzt erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 oder vergleichbare
Qualifikation voraus. Modul 1 ist über die Bildungsprämie förderbar. Modul 2 (Teilnahme nicht
verpflichtend) wird gegenwärtig über die Bildungsprämie nicht gefördert.
Berufsförderungsdienst
der Bundeswehr
Es ist klar: Während Sie bei der Bundeswehr sind, geht es in Wirtschaft und
Technik mit Rasanz weiter. Für Sie kommt es darauf an, Schritt zu halten und den
Anschluss nicht zu verlieren.
Eine SGD-Weiterbildung bietet Ihnen dazu jede Chance. Gefördert werden neben
Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen
auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und
Techniklehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.
Bis zu 15 % Gebührenersparnis für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten
Wer bei der Bundeswehr
ist, stellt sich in der Regel
die Frage: Was kommt
danach? Um Ihnen optimale
berufliche Chancen für die
Zeit danach zu ermöglichen, erhalten Sie bei der
SGD für einen Lehrgang
Ihrer Wahl grundsätzlich
10 % Ermäßigung auf die
Lehrgangsgebühren. Wenn
eine Förderzusage des
Berufsförderungsdienstes
der Bundeswehr vorliegt,
erhalten Sie insgesamt eine
Ermäßigung von 15 %.
Nutzen Sie dieses Angebot
für Ihren Erfolg.
Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten können die Studiengebühren zu 100 %
finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für
Porto, Telefonkosten etc. Außerdem erhalten Sie von der SGD einen Nachlass von
10 % auf die Lehrgangsgebühren.
Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft
Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche
Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in
Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung
genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung
über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.
Weitere Infos:
Internet: www.bfd.bundeswehr.de
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Bildungsurlaub
Bildungsurlaub dient der Weiterbildung von Arbeitnehmer(inne)n und bezeichnet
den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an
einer anerkannten Veranstaltung. Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in,
der/die seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen
kann, einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Die Teilnahme an unseren Seminaren wird in den meisten Bundesländern als
Bildungsurlaub gefördert. Ihren Antrag auf Bildungsurlaub können Sie direkt mit
ihrer Seminaranmeldung bei uns einreichen, und wir beantragen den Bildungsurlaub beim zuständigen Ministerium.
Wichtig ist bei der Beantragung von Bildungsurlaub die Einhaltung der festgelegten Fristen: Bildungsurlaub müssen wir 3 Monate vor Seminarbeginn in
dem jeweiligen Bundesland (Hauptsitz Ihres Arbeitgebers) beantragen.
Beachten Sie aber, dass die Bundesländer Bayern und Sachsen kein Bildungsfreistellungsgesetz haben, und wir in Hessen sind dort als Veranstalter nicht anerkannt.
Informationen: Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber in
den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg
Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Regierungspräsidium Karlsruhe, Sachgebiet 12 c,
76247 Karlsruhe, Frau Jessica Pfeifer, Tel.: 0721 926-2055, Fax.: 0721 93340212,
[email protected], Internet: www.fortbildung-bw.de
Berlin
Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Der Bildungsurlaub
muss 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Referat II D,
Berufliche Qualifizierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin,
Tel.: 030 9013-7317, -7318, -8917, Fax.: 030 9013-8988,
Internet: www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Brandenburg
Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf
Bildungsurlaub müssen 6 Wochen vor Seminarbeginn beantragt werden.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Referat 34,
Steinstraße 104 –106, 14473 Potsdam, Tel.: 0331 866-3842, -3844, -3845,
Fax: 0331 866-3807, Internet: www.mbjs.brandenburg.de
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(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
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Bremen
Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf
Bildungsurlaub müssen 6 Wochen vor Seminarbeginn beantragt werden.
Senatorin für Bildung und Wissenschaft – Referat Allgemeine, berufliche und
politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung
Reimbertiring 8–12, 28195 Bremen, Frau Sabine Ebeling,
Tel.: 0421 361-96875, Fax: 0421 496-96875, [email protected]
Hamburg
Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Der Arbeitgeber
ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Behörde für Bildung und Sport, Amt für Bildung – Bildungsurlaub,
Steinstraße 7, 20095 Hamburg, Tel.: 040 42854-2151, Fax: 040 42796-7080,
Internet: www.bildungsurlaub-hamburg.de
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zuständige
Mecklenburg-Vorpommern
Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist
6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern,
Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock, Tel.: 0381 122-2954,
Fax: 0381 122-2995, Internet: www.bildung-mv.de
Niedersachsen
Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. –
Verwaltungsstelle, Marienstraße 9–11, 30171 Hannover,
Tel.: 0511 36491-23, Fax: 0511 36491-40, Internet: www.aewb-nds.de
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen,
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867-40,
Internet: www.schulministerium.nrw.de
Rheinland-Pfalz
Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren.
Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur –
Referat 1547, Diether-von-Isenburg-Straße 9–11, 55116 Mainz,
Tel.: 06131 16-2857, Fax: 06131 16-5466, Internet: www.mbwwk.rlp.de
Saarland
Umfang: 6 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist
6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft – Referat G 1,
Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681 501-7214 oder -7266,
Fax: 0681 501-7548, Internet: www.saarland.de
Sachsen-Anhalt
Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist
6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Kultusministerium Sachsen-Anhalt – Referat Erwachsenenbildung/
Weiterbildung, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg,
Tel.: 0391 567-3832, Fax: 0391 567-3711, Internet: www.mk.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist
6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr – Referat VII 61,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel.: 0431 988-4820 oder -4821,
Fax: 0431 988-4812, Internet: www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de
Thüringen
Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist
8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,
Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, Tel.: 0361 39601-949 oder -950,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.thueringen.de
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Für die Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen kann für
SGD-Lehrgänge kein Bildungsurlaub beantragt werden.
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
www.sgd.de
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Sonderprogramm WeGebAU
Chancen für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer
ab 45 Jahren
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Ein Sonde tur für Arbeit!
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Bundesag
Mit dem Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich werden Personen gefördert, die von ihrem Arbeitgeber für die
Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt
werden. Die Förderung gilt für die beiden nachfolgenden Gruppen:
1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer
jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
■■
■■
Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren nicht
mehr tätig waren und mindestens 4 Jahre abschlussfremd gearbeitet
haben und aktuell im Helferstatus tätig sind
2. Ältere Arbeitnehmer
■■ jeder Arbeitnehmer, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und dessen
Arbeitgeber maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt
Welche Kosten werden übernommen?
Jeder Arbeitnehmerin, jedem Arbeitnehmer können die Lehrgangskosten erstattet
werden, wenn sie/er die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus kann ein
Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten)
gewährt werden.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung
einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten (auch das SGD-Lehrgangsangebot zählt dazu)
wählen.
Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten ­auch auf www.sgd.de
im Bereich ­„Studienförderung“
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SGD-Förderung
und Kooperationspartner
von der
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SGD-St
100,– € Nachlass
Als Mitglied der folgenden Kooperationspartner erhalten Sie einen Gutschein im
Wert von 100,– €, den Sie einlösen können, wenn Sie Ihren Lehrgang erfolgreich
abgeschlossen haben:
■■ ADAC
■■ BSW BonusClub
Sparvorteil
100,– €
für die Leser der
Motorwelt
10 % Gebührenersparnis für Arbeitslose
Die SGD möchte alle Arbeitslosen dabei unterstützen, ihre beruflichen Chancen
durch eine qualifizierte Weiterbildung zu steigern.
10 % Gebührenersparnis für Auszubildende
Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Basis für das spätere Berufsleben. Viele Auszubildende absolvieren deshalb während ihrer Berufsausbildung eine zusätzliche
Weiterbildung. Dieses Engagement wollen wir unterstützen.
10 % Gebührenersparnis für Studentinnen/Studenten
Wer heute studiert, braucht oft noch wichtiges Zusatzwissen. Dazu gehört z. B.
das Latinum, aber auch berufsnahes Wissen aus Fachkursen. Wir unterstützen alle
Studenten von Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten.
10 % Gebührenersparnis für Rentner und Pensionäre
Sie möchten vielleicht doch noch das Abitur nachholen oder Ihre Zeit für ein ausfüllendes Hobby nutzen? Als Rentner oder Pensionär erhalten Sie 10 % Gebührenermäßigung auf alle SGD-Kurse.
10 % Gebührenersparnis für Schwerbehinderte
Als Schwerbehinderter steht man vor besonderen Herausforderungen. Oft gilt
es, sich beruflich völlig umzuorientieren. Hier hilft eine Fortbildung ungemein.
15 % Gebührenersparnis für ehemalige SGD-Teilnehmer
Sie haben bereits einmal einen Lehrgang bei der SGD absolviert und möchten sich
nun zu einem weiteren Kurs anmelden? Dann erhalten Sie als Dankeschön für Ihre
Treue eine Gebührenersparnis von 15 % für jeden Lehrgang Ihrer Wahl.
Firmen fördern ihre Mitarbeiter
Fragen Sie jetzt Ihren Arbeitgeber!
Das Geheimnis erfolgreicher Unternehmen sind kompetente Mitarbeiter. Personalchefs schätzen Eigeninitiative. Zusätzlich bietet ein Fernstudium dem Arbeitgeber
viele Vorteile, z. B. Studieren neben der Berufstätigkeit. Immer mehr Unternehmen
beteiligen sich deshalb gern an den Weiterbildungskosten. Mit vielen Firmen oder
Berufsverbänden bestehen Kooperationsvereinbarungen, sodass Sie von attraktiven
Sonderkonditionen profitieren. Fragen Sie Ihren Personalverantwortlichen, Ihren
Weiterbildungsbeauftragten oder Ihren Abteilungsleiter.
Ein weiteres Plus: Die SGD entwickelt zusammen mit Ihrem Unternehmen speziell
auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Weiterbildungen.
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Sie können auch Studiengebühren sparen, wenn
Sie sich mit einem oder
mehreren Arbeitskollegen
zusammentun und sich
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bei der SGD zu einem
Fernstudium anmelden.
Info:
Telefon: 06157 806-816
Die Sonderkonditionen sind nicht
untereinander oder mit anderen
Vorteilsangeboten kombinierbar.
Über weitere Möglichkeiten der
Studienförderung oder individuelle
Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir Sie gern. Rufen Sie uns
an: 0800-806 11 11 (gebührenfrei).
0800-806 11 11 (gebührenfrei)
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4
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Studiengemeinschaft Darmstadt
Ostendstraße 3
64319 Pfungstadt bei Darmstadt
Sie haben noch Fragen?
SGD-Finanzierungsservice:
Telefon: 0800-806 11 11
(gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei)
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SGD-Finanzierungsservice
Telefon: 0800-806 11 11(gebührenfrei)
oder: +49 6157 806-6
Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 10:00 bis 15:00 Uhr
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Stand: 08/2016 Änderungen vorbehalten
Stud
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