Jetzt neu! er-BA föG Aus Meist s-BA föG tieg wird Aufs 2016 Finanzierungsservice Aktuelle Informationen zur Förderung und Finanzierung Ihrer Weiterbildung bei der SGD Inhaltsverzeichnis Weiterbildung und Steuern sparen S. 4 Schüler-BAföG S.5 Bildungsgutschein für die berufliche Qualifizierung S. 6 Kindergeld S.9 Aufstiegs-BAföG föG Aus Meister-BA A föG -B gs w ird Aufstie S.10 Weiterbildungsscheck Thüringen S. 14 Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen S.15 QualiScheck Rheinland-Pfalz S.16 Bildungsscheck Brandenburg S.17 Weiterbildungsscheck Sachsen S.18 Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt S.19 Weiterbildungsbonus Hamburg S.20 Förderprogramme der Bundesländer S.21 Weiterbildungsstipendium S.22 Bildungsprämie (Prämiengutschein und Weiterbildungssparen) S. 24 Berufsförderungsdienst der Bundeswehr S.27 Bildungsurlaub S. 28 Sonderprogramm WeGebAU S.30 SGD-Förderung und Kooperationspartner S. 31 Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Sie haben noch Fragen? Telefon: 0800-806 11 11 SGD-Finanzierungsservice: (gebührenfrei) Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. vonMo. 8:00 – Fr.bis von20:00 8:00 bisUhr 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 2 Nutzen Sie jetzt die umfangreichen finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung bei der SGD! Liebe Leserin, lieber Leser, noch nie war Bildung so wichtig wie heute. Denn in einer veränderten Arbeitswelt mit neuen Herausforderungen für jeden Einzelnen ist eine gute Qualifikation Ihr Kapital für einen sicheren Arbeitsplatz oder den Wiedereinstieg in den Beruf! In einer Zeit der Globalisierung wird die Bedeutung der Weiterbildung noch ansteigen. Lebenslanges Lernen wird in Zukunft notwendig sein, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Studiengemeinschaft Darmstadt bietet bereits seit über 65 Jahren Qualität und Sicherheit in Sachen Bildung. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Weiterbildung von Anfang an finanziell unbeschwert beginnen können. Aus diesem Grund haben wir zahlreiche finanzielle Förderungsmöglichkeiten in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Neben den umfangreichen staatlichen Fördermitteln unterstützen wir auch ausgewählte Teilnehmergruppen durch eine Gebührenersparnis. Die in dieser Broschüre genannten Finanzhilfen können Sie für die unterschiedlichsten SGD-Fernkurse erhalten. Lesen Sie die Broschüre in aller Ruhe durch und entscheiden Sie dann, welche Fördermöglichkeit auf Sie zutrifft. Sollten Sie Fragen haben, so rufen Sie einfach unseren Finanzierungsservice an. Unter der Telefonnummer 0800-806 11 11 können Sie gebührenfrei mit uns sprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Mit freundlichem Gruß Ihr Günter Amend Leitung SGD-Finanzierungsservice PS: Besuchen Sie uns auch auf unserer Website: www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“. Hier finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. 3 Weiterbildung und Steuern sparen Sie sparen Steuern! Ein SGD-Fernkurs kann zu 100 % bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn es sich um Fortbildungskosten handelt! Diese können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten und von Gewerbetreibenden und Selbstständigen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können bis zu 6.000,- Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich über die steuerliche Abzugsfähigkeit bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. Daraus können sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen ergeben, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen. Tipp! Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten bei einer Teilnahme an einem SGD-Fernkurs. Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 4 Schüler-BAföG auch für SGD-Schulabschlüsse t mehr s u g u A . 1 Ab und Zuschüsse träge ibe höhere Fre Ein qualifizierter Schulabschluss ist heute nicht nur die Voraussetzung für eine Berufsausbildung, sondern auch für den beruflichen Erfolg. Eine erfolgreiche Ausbildung sollte nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Deshalb unterstützt der Staat die Ausbildung von Schülern und Studenten und versucht, durch das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Chancengleichheit herzustellen. Auch für den SGD-Fernkurs Abitur kann BAföG beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der BAföG-Anspruch nur für die letzten 12 Monate vor dem Abschlussprüfungstermin des Fernkurses besteht. Wer kann Schüler-BAföG beantragen? ■■ Sie dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ■■ Vor Antragstellung müssen Sie mindestens 6 Monate erfolgreich an einem der oben aufgeführten Fernkurse teilgenommen haben. Außerdem muss für diesen Zeitraum für wenigstens 3 Monate eine Teilnahme an einem Fernstudium in Vollzeit nachgewiesen werden. ■■ Sie müssen Ihre Selbstständigkeit nachweisen und dürfen nicht mehr bei den Eltern wohnen. Ab 1. August 2016 gelten folgende Verbesserungen beim Schüler-BAföG: Die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung steigen um 7,0 %. Überproportional steigt der Wohngeldzuschlag auf 250,– € (bisher: 224,– €). Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7 % auf bis zu 735,– €. Ebenfalls um 7,0 % erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern. Minijob-Einkommen von 450,– € monatlich werden dann nicht auf das BAföG angerechnet. Bisher waren 400,– € frei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird um 2.300,– € auf 7.500,– € erhöht. Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt ab August für jedes Kind 130,– € Zuschlag für die Betreuung. Bisher sind es 113,– € für das erste und 85,– € für jedes weitere Kind. Zusätzlich können Abschläge von 80 % der voraussichtlichen Ausbildungsförderung gezahlt werden. Bisher waren die Abschläge auf maximal 360,– € monatlich gedeckelt. Muss das Schüler-BAföG zurückgezahlt werden? Schülerinnen und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen und erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Wo kann die Förderung beantragt werden? Sie können die BAföG-Ausbildungsförderung beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen. Umfangreiche Informationen wie Telefonnummern, Adressen oder auch Internetverbindungen der einzelnen Ämter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.das-neue-bafoeg.de BAföG-Hotline (gebührenfrei): 0800 - 223 63 41 Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 5 Bildungsgutschein für die berufliche Qualifizierung Wie wird gefördert? Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangsund Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur/das Jobcenter am Wohnort des Antragstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein vor Beginn des Lehrgangs beantragt und beim Bildungsanbieter eingereicht werden muss. Was ist der Bildungsgutschein? Der Gutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Maßnahme ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern an Arbeitssuchende ausgegeben. Wer erhält die Förderung? Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder 3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit erhalten Interessenten bei den örtlichen Arbeitsagenturen oder den Jobcentern. Bitte beachten Sie, dass die Förderung unter bestimmten Umständen auch für Eltern (Mütter und Väter) z. B. auch schon während der Elternzeit möglich ist. Oder auch für Familienangehörige, die die „Familienpflegezeit" in Anspruch nehmen, um nahe Angehörige zu betreuen. Welche SGD-Lehrgänge werden gefördert? Die SGD ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZAV zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit gilt diese Förderung, die in der Regel 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für die nachfolgend aufgeführten Lehrgänge* aus unterschiedlichen Wissenswelten: Technik: ■■ Geprüfte/r Qualitätsbeauftragte/r (TÜV) – Qualitätsmanagement ■■ Fachkraft für erneuerbare Energien (SGD) ■■ Geprüfte/r Energiemanager/in (SGD) ■■ Mikrocontroller ■■ Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) ■■ Netzwerktechniker/in LAN ■■ Geprüfte/r Netzwerkadministrator/in für MS Windows Server (SGD) ■■ Geprüfte/r Netzwerkmanager/in für MS Windows Server (SGD) ■■ Bauzeichnen CAD ■■ Technisches Zeichnen CAD ■■ Geprüfte/r Konstrukteur/in CAD (SGD) ■■ NC- und CNC-Technik ■■ Haustechnik ■■ Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de Informatik: ■■ Geprüfte/r Visual Basic-Programmierer/in (SGD) ■■ Geprüfte/r C#-Programmierer/in (SGD) ■■ Geprüfte/r Software-Entwickler/in (SGD) ■■ Fachinformatiker/in, Weiterbildung zum Schwerpunkt Systemintegration *Aktualisierungen vorbehalten. Siehe auch: www.sgd.de/azav 6 Bildungsgutschein ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Fachinformatiker/in, Weiterbildung zum Schwerpunkt Anwendungsentwicklung Social Media Manager/in Datenbank-Programmierung für Oracle Geprüfte/r Java-Programmierer/in (SGD) Datenbankentwickler/in für Access 2016/MySQL Geprüfte/r PC-Betreuer/in (SGD) Geprüfte/r IT-Sicherheitsmanager/in (SGD) IT-Sicherheit in Rechnersystemen und -netzwerken Geprüfte/r IT-Manager/in (SGD) Office Kompakt SAP-Anwenderwissen Buchhaltung Zertifizierte/r SAP-Finanzbuchhalter/in SAP-Anwenderwissen Einkauf Zertifizierte/r SAP-Einkäufer/in SAP-Anwenderwissen Personalwirtschaft SAP-Anwenderwissen Vertrieb Geprüfte/r Web-Content-Manager/in (SGD) Geprüfte/r Web-Entwickler/in (SGD) Geprüfte/r Web-Shop-Entwickler/in (SGD) Geprüfte/r Web-Master (SGD), Gesamtlehrgang Geprüfte/r Multimedia-Designer/in (SGD) Geprüfte/r 3D-Spieleentwickler/in (SGD) mit Unity Geprüfte/r 3D-Designer/in (SGD) Geprüfte/r Grafik-Designer/in PC (SGD) Geprüfte/r Grafik-Designer/in MAC (SGD) Geprüfte/r Web-Designer/in (SGD) Geprüfte/r Web-Designer/in für MAC (SGD) Schulabschluss: ■■ Hauptschulabschluss mit Englisch Sprachen: ■■ Technisches Englisch ■■ Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung – Englisch Kreative Berufe: ■■ Werbegrafik und Design/Kommunikationsdesign ■■ Geprüfte/r Foto-Designer/in (SGD) ■■ Texter/in und Konzeptioner/in (Copywriter) (SGD) ■■ Raumgestaltung/Innenarchitektur ■■ Gartengestaltung ■■ Feng-Shui-Beratung Persönlichkeit und Gesundheit: ■■ Wellnessberatung – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Wellnessberater/in ■■ Ernährungsberater/in ■■ Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung (Teilnehmer ohne med. Vorbildung) ■■ Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung (Teilnehmer mit med. Vorbildung) ■■ Phytotherapie – Heilpflanzen kompetent anwenden ■■ Tierheilpraktiker/in ■■ Psychologische/r Berater/in – Personal Coach ■■ Personal und Business-Coach ■■ Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz ■■ Gepr. Gewichtscoach/Gepr. Berater/in für Gewichtsmanagement ■■ Entspannungstrainer/in ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Geprüfte/r Fachpraktiker/in für Massage, Wellness und Prävention (SGD) Farb- und Stilberatung Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK) – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Erziehungsberatung Kindererziehung Hauswirtschafter/in Mentaltrainer/in (SGD) Wirtschaft: ■■ Betriebswirtschaftslehre für Nichtkaufleute ■■ Tourismusmanagement ■■ Change Management – Veränderungsmanagement ■■ Wissensmanager/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung ■■ Geprüfte/r Call- und Contact-Center-Manager/in (SGD) ■■ Geprüfte/r Betriebswirt/in Non-Profit-Organisationen (SGD) ■■ Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung ■■ Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung ■■ Geprüfte/r Handelsfachwirt/in – Vorbereitung auf die IHKPrüfung ■■ Geprüfte/r Industriefachwirt/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung ■■ Projektmanagement – Vorbereitung auf das Zertifikat Projektleiter/in IHK ■■ Produktmanager/in – fachliche Grundlegungen ■■ Logistikmanagement ■■ Speditionssachbearbeiter/in (SGD) ■■ Lagerverwalter/in ■■ Europäische/r Exportmanager/in – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat ■■ Außenwirtschaft und Exportmanagement – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 7 Bildungsgutschein Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der vollen Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Weiterbildung, wie z. B. an einem SGDFernlehrgang. ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin IHK – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte medizinische Schreibkraft (SGD) mit und ohne Transkriptionsset Train the Trainer – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Online-Trainer/in (SGD) Führungstraining Supervision – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Fachkurs Medienökonomie Geprüfte/r Medienbetriebswirt/in (SGD) Geprüfte/r IT-Betriebswirt/in (SGD) IT-Management Fachkurs Social Management Praxiswissen der Gesundheitswirtschaft Praxismanagement Geprüfte/r Buchhalter/in (SGD) Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Buchführung und Bilanzierung Internationale Rechnungslegung – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Geprüfte/r Betriebswirt/in (SGD) Kostenrechnung Geprüfte/r Controller/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Wirtschaftsmediation – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Praxiswissen Arbeitsrecht Praxiswissen Recht Ausbildung der Ausbilder – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Personalsachbearbeiter/in Key-Account-Manager/in – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Geprüfte/r Marketing-Referent/in (SGD) Public Relations Vertriebsingenieur/in – Technische/r Vertriebsmanager/in Vertriebsingenieur/in – Technische/r Vertriebsmanager/in – Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Kaufmännischer Grundkurs Geprüfte/r Office-Manager/in (SGD) Geprüfte/r Sekretär/in (SGD) mit Stenografie Immobilienmanagement (SGD) Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in – Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Immobilienmakler/in (SGD) Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD) Stand: Juli 2016 Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 8 Kindergeld Auch Abiturfernlehrgänge gelten als Berufsausbildung Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und das 25. Lebensjahr (übergangsweise das 27. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat. Ein SGD-Fernlehrgang gilt als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne, wenn das Kind damit ein Abschlusszertifikat anstrebt, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Grundsätzlich können Eltern von Kindern, die einen Fernlehrgang besuchen, für diese Zeit Kindergeld bekommen, weil der Lehrgang eine Berufsausbildung darstellt. Einzige Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten. Auch ein Abiturfernlehrgang bei der SGD gilt als Berufsausbildung. Als Nachweis benötigt der Antragsteller des Kindergeldes eine Bescheinigung über den belegten Fernlehrgang, die auf Anforderung jederzeit von der SGD ausgestellt wird. Wichtig ist, dass die Eltern den Antrag auf Kindergeld stellen und unterschreiben. Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 9 Aufstiegs-BAföG Ideal für Berufspraktiker Deutliche Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG ab August 2016 Künftig wird nicht nur die erste Ausbildung, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung finanziert. Außerdem steigt der Erfolgsbonus: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten einen Darlehenserlass von 40 % des auf die Prüfungsund Kursgebühren entfallenden Restdarlehens. Für Fortbildungswillige mit Kindern wird der Kinderzuschlag auf 210,– € pro Kind erhöht und zu 55 % bezuschusst. Alleinerziehende bekommen zugleich einen Kinderbetreuungszuschlag von 130,– € pro Kind und Monat. Existenzgründer erhalten nach der Fortbildung bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden einen Darlehenserlass von 33 %. Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege und für Erzieher werden auch nach dem AFBG gefördert. Info-Hotline: 0800-6223634 (kostenfrei) Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 10 -BA föG r e t s i e M s Au -BA föG s g e i t s f u w i rd A Bis zu 15.000,– € Unterstützung vom Staat BAföG: Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten und Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren: und zwar über das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des AufstiegsBAföGs an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für welche SGD-Lehrgänge können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen? Sie können das Aufstiegs-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen: ■■ IHK-Abschlüsse (beispielsweise Industriemeister/in Metall IHK bzw. Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing IHK) ■■ staatliche Prüfungen (beispielsweise Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in bzw. Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in) Ob Sie für einen entsprechenden Lehrgang Aufstiegs-BAföG beziehen können, ist von qualitativen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Kriterien kurz vor. Welche qualitativen und zeitlichen Voraussetzungen muss die Fortbildung erfüllen? ■■ Ihr angestrebter Lehrgang muss für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen. ■■ Die Fortbildung muss auf einen Abschluss vorbereiten (also z. B. auf einen IHK- oder staatlichen Abschluss), der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt. ■■ Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) müssen die Lehr-veranstaltungen innerhalb von 8 Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Erhalten Sie Aufstiegs-BAföG auch für einen Fernkurs? Ja. Und zwar dann, wenn der Fernkurs von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen ist. Dies trifft auf alle SGD- Kurse zu! Aufstiegs-BAföG 16 08.20 . 1 0 b a : u e tzt n Je Zusätzlich hat Ihr Fernkurs die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zu erfüllen. Der Fernkurs muss also auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten usw. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Ihre berufliche Vorbildung Sie können das Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie Handwerker oder eine Fachkraft sind. Dabei müssen Sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung verfügen oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss. Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung? Sie können auch dann Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen. Wie viel Berufspraxis Sie nachweisen müssen, unterscheidet sich von Lehrgangsziel zu Lehrgangsziel. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, was speziell für Sie und Ihren Lehrgang gilt. Auskunft erhalten Sie bei der Behörde, die für Ihren Aufstiegs-BAföG-Antrag zuständig ist. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel ist es deshalb empfehlenswert, wenn Sie sich zunächst an Ihr Landratsamt wenden. Zusätzlich finden Sie in dieser Broschüre auf Seite 13 eine Internetadresse sowie eine Telefonnummer. Dort erhalten Sie qualifizierte Informationen. Ein Hinweis: Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend können Sie nur dann AufstiegsBAföG beantragen, wenn Sie sich verbindlich zu einem entsprechenden Kurs angemeldet haben. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrags dann in der Regel 8 Wochen. Aus diesem Grund setzen wir Ihren konkreten Lehrgangsbeginn bei uns auf Termin. Das heißt: Sie reichen uns die verbindliche Anmeldung sowie die BAföGAntragsunterlagen ein. Ihr SGD-Lehrgang startet dann aber erst 8 Wochen später. Ab dann erhalten Sie Ihre erste Studienmaterialsendung. Sollten sich Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Förderantrags ergeben, sagen Sie uns bitte Bescheid. Gibt es eine Altersgrenze für die Gewährung von BAföG? Nein. Eine solche Grenze gibt es nicht. Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie? Zum 01.08. 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Aufstiegs-BAföG: ■ für Alleinstehende von 697,– € auf 768,– €/Monat ■ für Alleinerziehende von 907,– € auf 1.003,– €/Monat ■ für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122,– € auf 1.238,– €/Monat ■ für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332,– € auf 1.473,– €/Monat Die Zuschussanteile* steigen: für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 % auf 50 %, für Kinder auf 55 %. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113,– € auf 130,– €/Monat. Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de * Das „Aufstiegs-BAföG“ besteht grundsätzlich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehensanteilen. 11 Aufstiegs-BAföG So verfahren Sie mit Ihrem Antrag auf Aufstiegs-BAföG: Für alle, die einen Fernkurs absolvieren, besteht der Antrag aus drei Formblättern: A, B und Anlage zu B. Das müssen Sie tun: Formblatt A: Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Formblatt A verbleibt bei Ihnen. Bitte füllen Sie es aus. Heben Sie dieses Formblatt zunächst auf. Später werden Sie es gemeinsam mit den anderen ausgefüllten Formblättern an die zuständige Behörde schicken. Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte. Bitte schicken Sie das Formblatt B an die SGD. Tragen Sie hier die Angaben zu Ihrer Person und zur Behörde ein, von der Sie den Förderantrag erhalten haben. Wir schicken Ihnen das Formblatt B ausgefüllt zurück. Anlage zu Formblatt B: siehe S. 13 Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de Formnload aller w o D : p ip T r: glich unte blätter mö eg.de fo a tiegs-b fs u .a w w w Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000,– € auf 45.000,– € pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300,– € auf 2.100,– €. Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: Für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 01.08.2016 290,– € /Monat frei (bisher 255,– €). Sie erhalten einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch bis derzeit 15.000,– €. Auch die Kosten einer evtl. anfallenden Prüfungsgebühr müssen Sie nachweisen. Schicken Sie eine Kopie des Gebührenbescheids an die Behörde, die Ihren Aufstiegs-BAföGAntrag bewilligt hat. Fast alle SGD-Kurse liegen unter der Höchstgrenze von 15.000,– €. Das „Meisterstück“ wird mit 2.000,– € (bisher rund 1.500 ,– € ) gefördert. Die Zuschussanteile* steigen jeweils auf 40 %. Auch der „Erfolgsbonus“ steigt: Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 40 % des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 40 % (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren – längstens jedoch 6 Jahre – zins- und tilgungsfrei. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen. NEU: Aufstiegs-BAföG auch für Bachelorabsolventen. Daneben wird mit der Novelle das Aufstiegs-BAföG für Bachelorabsolventen geöffnet. Auch Studienabbrecher, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig Aufstiegs-BAföG beziehen. Damit will die Bundesregierung die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter erhöhen bzw. fördern. Zudem werden neue Zielgruppen für Führungspositionen erschlossen. Wie lange wird das Aufstiegs-BAföG gezahlt? Die Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit des Fernlehrgangs. Die regelmäßige Lehrgangsteilnahme weisen Sie durch die Bearbeitung der Einsendeaufgaben, die Teilnahme an den verpflichtenden Seminarstunden des Lehrgangs und das Formblatt F nach. Verpflichtende Seminaranteile sind innerhalb der Regelstudienzeit zu belegen. Haben Sie einen Rechtsanspruch auf das Aufstiegs-BAföG? Ja. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch. Bedingung ist, dass Sie selbst sowie der Fortbildungskurs die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichen Punkte haben wir Ihnen bereits kurz genannt. Für diese SGD-Kurse können Sie in der Regel (je nach zuständiger Behörde) Aufstiegs-BAföG beantragen: ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in(3) Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Elektrotechnik: Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik(3) Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in Staatlich geprüfte/r Chemietechniker/in Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall – Meisternetz * Das „Aufstiegs-BAföG“ besteht grundsätzlich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehensanteilen. 12 016 1.08.2 0 b a : u e n Jetzt ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Aufstiegs-BAföG Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall – Meisternetz mit AEVO Geprüfte/r Industriemeister/in Metall AEVO Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik AEVO Meister/in für Bahnverkehr mit AEVO Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK(2) Geprüfte/r Handelsfachwirt/in IHK(2) Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing IHK(2) Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in IHK(2) Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK(2) Steuerfachwirt/in – Vorbereitungskurs(1) Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Personalwirtschaft Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Absatzwirtschaft Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Finanzwirtschaft Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Wirtschaftsinformatik Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Touristik/Fremdenverkehr Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in – Logistik Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau IHK(2) Geprüfte/r Tourismusfachwirt/in IHK Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in IHK Die Steuerberaterkammer des zuständigen Landkreises prüft die Voraussetzungen. Unterlagen werden keine benötigt. (1) Sie können Ihre Zulassungsvoraussetzung (2) selbstständig durch die zuständige IHK prüfen lassen. Unterlagen werden dann nicht benötigt. Zeugniskopien bitte in beglaubigter Form vorlegen. (3) So beantragen Sie Aufstiegs-BAföG für einen SGD-Kurs: 1. Suchen Sie sich einen SGD-Kurs aus, für den Sie Aufstiegs-BAföG erhalten können. Ihr Fernlehrgang darf höchstens 48 Monate dauern. 2.Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen. 3. Schicken Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Studienanmeldung zusammen mit zwei Formblättern aus dem Aufstiegs-BAföG-Förderantrag an die SGD. Sie haben weitere Fragen? Sie erhalten umfassende Informationen zum Aufstiegs-BAföG im Internet (hier finden Sie auch Antragsformulare und die Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung): www.aufstiegs-bafoeg.de telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Telefon: 0800-6223634 Anlage zu Formblatt B: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (durch die Fortbildungsstätte auszufüllen). Bitte schicken Sie das Formblatt „Anlage zu B“ an die SGD. Legen Sie Ihrer Sendung an die SGD folgende Nachweise bei: · Tabellarischer Lebenslauf, eigenhändig unterschrieben · Kopien der Schulabschluss- zeugnisse (Abschlusszeug- nis von allgemeinbilden- den Schulen und der Berufsschule) · Nachweis über eine abgeschlossene Berufs- ausbildung (Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief) · Arbeitszeugnisse sowie eine genaue Beschreibung Ihrer derzeitigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber mit Nachweis der von Ihnen ausgeübten Position und Aufgaben im Unterneh- men sowie der Dauer der Beschäftigung (Dieser Nach- weis dient zur Bescheini gung Ihrer Berufspraxis.) Wir füllen das Formblatt aus und schicken es der prüfenden Behörde. Diese sendet es Ihnen zurück. Am Schluss liegen Ihnen alle drei Formblätter vor. Bitte schicken Sie haben noch Fragen? Sie diese komplett an die SGD-Finanzierungsservice: Behörde, die für die EntgegenTelefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr nahme Ihres Förderantrags Fax: 0800-806 zuständig ist. 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 13 Aufstiegs-BAföG Weiterbildungsscheck Thüringen Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen in Thüringen. Wer wird gefördert? ■■ Förderfähig sind alle sozialversicherten Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ebenso wie ■■ Selbstständige jeweils mit Sitz in Thüringen. Der Weiterbildungsscheck kann bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000,– € und 40.000,– € beantragt werden, bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,– € und 80.000,– €. Was wird gefördert? Der Lehrgang, für den der Weiterbildungsscheck eingelöst werden soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger – wie z. B. der SGD – angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen. Gefördert werden z. B. Sprachkurse und IT-Lehrgänge, aber auch andere berufsspezifische Weiterbildungen aus dem Gesamtprogramm der Studiengemeinschaft Darmstadt. Höhe und Art der Förderung? € 500c,h–uss Zus Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 500,– € je Weiterbildungsscheck. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich. Der Weiterbildungsscheck ist 6 Monate ab seiner Ausstellung für die benannte Weiterbildungsmaßnahme gültig. So erhalten Sie die Förderung: Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck für eine konkrete Weiterbildung vor der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Telefon: E-Mail: Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 14 Internet: 0361 2223-0 [email protected] www.gfaw-thueringen.de Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Mit dem neu gestalteten NRW-Bildungsscheck fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Das Förderangebot richtet sich besonders an Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Wer erhält den Bildungsscheck? ■■ Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende. ■■ Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben. ■■ Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000,– € (bei gemeinsam Veranlagten 60.000,– €) nicht übersteigen. ■■ Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 500,– € betragen. Welche Weiterbildungen werden gefördert? Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD-Fernkurse, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Förderhöhe pro Bildungsscheck beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 500,– €. € – , 0 0 5 uss Zusch Wie erhalte ich den Bildungsscheck? Die Bildungsschecks werden ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, aber auch von Einrichtungen der kommunalen Wirtschaftsförderung und Volkshochschulen. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Telefon: Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ 0211 837-1929 Mo. – Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr Internet: www.arbeit.nrw.de Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 15 QualiScheck Rheinland-Pfalz Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem QualiScheck die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung und übernimmt einmal im Jahr 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, bis maximal 500,– €. Wer erhält den QualiScheck? Damit Sie einen QualiScheck beantragen können, müssen Sie einer der folgenden Personengruppen angehören: ■■ abhängig Beschäftigte –€ , 0 0 5 Jahr Bis zu huss/ Zusc ■■ geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“) ■■ Berufsrückkehrer/innen ■■ Existenzgründer/innen (Selbstständige oder Freiberufler/innen, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber/innen fallen, in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit) Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: ■■ Als abhängig oder geringfügig Beschäftigte/r oder Berufsrückkehrer/in müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten. Sind Sie selbstständig beschäftigt, muss der Sitz der Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz sein. Bitte beachten Sie: Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind. ■■ Was wird gefördert? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben. Er kann beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97–101 in 55118 Mainz, beantragt werden. Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 16 Telefon: 0800-588 84 32 Internet: www.qualischeck.rlp.de Mo. – Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr Bildungsscheck Brandenburg uss h c s u Z % Bis zu 70 Das Land Brandenburg hat einen neuen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer aufgelegt. Ab sofort können Beschäftigte im Land Brandenburg für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zur persönlichen Berufs- und Lebensplanung. Was ist ein Bildungsscheck? Mit dem Bildungsscheck Brandenburg erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 70 % der Kurskosten ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr. Wer kann einen Bildungsscheck beantragen? Den Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Welche Weiterbildungen werden gefördert? Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Dazu zählt auch der SGD-Fernunterricht. Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie sich beruflich weiterbilden wollen, unabhängig von Ihrem Betrieb. So erhalten Sie den Bildungsscheck: Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt. Gemeinsam mit Ihrem Berater wählen Sie die passende Weiterbildungsmaßnahme aus. Sie können entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Team Brandenburg bei der LASA Brandenburg GmbH: Telefon: E-Mail: Internet: Land Brandenburg 0331 660 22 00 Mo. – Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 14:00 Uhr, am 2. Sonnabend im Monat von 11:00 bis 15:00 Uhr [email protected] www.bildungsscheck.brandenburg.de Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 17 Weiterbildungsscheck Sachsen ss u h c s u Z % Bis zu 80 Die Förderung der „betrieblichen und beruflichen Weiterbildung“ ist ein wichtiges Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ■■ Der Hauptwohnsitz des/der Beschäftigten ist in Sachsen. ■■ Die Weiterbildung kostet mindestens 650,– €. ■■ Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen. Wie hoch ist die Förderung? Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ 80 % der Kosten erhalten Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrende sowie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, bei denen kein Anspruch auf Leistungen nach SGB III besteht. Weiterhin Auszubildende, Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) und geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt, das 450,– € im Monat nicht übersteigt. Bis zu 70 % der Kosten können Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.500,– € erhalten. Für Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von mehr als 2.500,– € bis 4.000,– € beträgt die Förderhöhe bis zu 50 %. Wie funktioniert es? Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein, wobei von Ihnen eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Reichen Sie den Antrag auf Förderung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugesagt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie die Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsnachweis ein, und Sie erhalten den Förderbetrag. Weitere Infos: Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 18 Telefon: 0351 4910-4930 oder 0351 4910-4000 Mo. – Fr. von 8:30 bis 18:00 Uhr Internet: www.sab.sachsen.de Aufstiegs-BAföG Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt Bis ss u h c s u Z zu 90 % Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/ Schüler an Berufsfachschulen. Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen. Wer wird gefördert? Weiterbildungen: ■■ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575,– € ■■ Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III Zusatzqualifikationen: ■■ volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen ■■ volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen Was wird gefördert? Weiterbildungen: ■■ ■■ Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge) nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,– € Zusatzqualifikationen: Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: ● berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung ●IT-Kompetenzen ● betriebswirtschaftliche Kompetenzen ●Fremdsprachen ● sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen ■■ nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500,– € ■■ Ansprechpartner: Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline Telefon: 0800 56 007 57 Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de Wie wird gefördert? Weiterbildungen: ■■ Zuschuss ● bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500,– € ● bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500,– €, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stun den, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrück kehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkann tem Grad einer Behinderung ● bis 60 % für alle anderen Berechtigten Zusatzqualifikationen: ■■ Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 19 Aufstiegs-BAföG Weiterbildungsbonus Hamburg /Jahr Bis ss u h c s u Z € zu 1.500,– Wer wird gefördert? ■■ Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern ■■ geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte ■■ Selbstständige ■■ Personen mit Migrationshintergrund ■■ Auszubildende ■■ Alleinerziehende ■■ Beschäftigte in Elternzeit ■■ Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug ■■ sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug (Aufstocker) und Beschäftigte im „Hamburger Modell“ Was wird gefördert? Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, bis zu maximal 1.500,– € pro Person im Jahr. Wie wird gefördert? Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab. Weitere Infos: Ansprechpartner Weiterbildungsbonus Peter Holst-Glöss Haferweg 46 22769 Hamburg Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 20 040 2840783-0 Internet: www.weiterbildungsbonus.net Telefon: Förderprogramme der Bundesländer Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesländer Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen verantwortlich sind, ergeben sich unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können, hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet. Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Verbände Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ist ideal für Praktiker, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln eine Hilfestellung benötigen. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie Kommunen, Städte und Zweckverbände sowie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme. Weitere Infos: www.foerderdatenbank.de Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 21 Weiterbildungsstipendium Bis s hus c s u Z € – , zu 6.000 Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und vor Ort von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind. Ziele und Stipendienmittel Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000,– €, verteilt über 3 Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden. Bewerbungsbedingungen: Ihr Vorteil: Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Vermögens oder eventueller Unterhaltsansprüche geleistet. Außerdem brauchen Sie Ihr Stipendium nicht zurückzuzahlen! Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 22 Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde. Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Achtung! Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: ■■ Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder ■■ besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder ■■ begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Unbedingt beachten, damit Ihr Anspruch nicht verfällt: Vor Ort wird das Programm von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsbildung zuständig sind, in der Regel von den Kammern. Sie sollten deshalb vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu Ihrer zuständigen Kammer aufnehmen, das Stipendium beantragen und die Zusage abwarten. Denn Sie erhalten für einen Kurs, an dem Sie bereits teilnehmen, im Nachhinein kein Stipendium. Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich! Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben. Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumsantrags zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansprechpartner: Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner: Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben. Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 23 Bildungsprämie Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung ,– € 0 0 5 u z s i B hr a J / s s u Zusch Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Prämiengutschein vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm Bildungsprämie eingeführt. Nutznießer dieses Programms sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten. 1. Der Prämiengutschein Der Prämiengutschein ist eine schriftliche Zusage, dass Teile der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernommen werden. Die Förderhöhe pro Prämiengutschein beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 500,– €. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten und bei einem Bildungsträger (z. B. bei der SGD) einlösen. Wichtig: Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000,– € kosten. Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr. Wer erhält den Prämiengutschein? Selbstständige und Angestellte, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000,– € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Einkommensgrenze bei 40.000,– € jährlich. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Mit dem Prämiengutschein können Sie Ihre geplante Weiterbildung leichter finanzieren. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein auch mit dem Weiterbildungssparen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der SGD, wenn Sie Fragen haben oder den Prämiengutschein nutzen möchten. Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 24 2. Das Weiterbildungssparen Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um eine Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie eine aufwendige und oftmals langfristige Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht, und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bank, Versicherung etc.) besprechen Sie die finanziellen Details. Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren. Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Durch finanzielle Anreize sollen Erwachsene zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Die Bildungsprämie bietet zwei Finanzierungskomponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung. Weiterführende Informationen: www.bildungspraemie.info Bürgerservice Bildungsprämie Telefon: 0800-262 30 00 E-Mail: [email protected] Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 25 Bildungsprämie Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung nberechtigte Ausgewählte, prämie auf SGD-Kurse finden Sie gspraemie www.sgd.de/bildun 3.Für diese Kurse können Sie die Bildungsprämie beantragen: Persönlichkeit und Gesundheit Technik ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Ernährungsberater/in – Modul 1 Ernährungsberater/in – Modul 2* Angst- und Stressbewältigung Sprachen ■■ ■■ ■■ Deutsch als Fremdsprache A1/A2 Technisches Englisch Latein (Kleines Latinum) Wirtschaft ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 26 * Buchhalter/in – Modul 1 Buchhalter/in – Modul 2** Selbstständig als Berater/in Online-Handel und Mobile Commerce Maschinenschreiben am PC Stenografie 1 x 1 der Börse Kostenrechnung Praxiswissen Arbeitsrecht Praxiswissen Recht Ausbildung der Ausbilder IHK ■■ Haustechnik Geprüfte/r Qualitätsbeauftragte/r TÜV – Qualitätsmanagement Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) Informatik und Digitale Medien ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Fit am PC mit Windows 10 und Office 2016 SAP®-Anwenderwissen Buchhaltung SAP®-Anwenderwissen Einkauf SAP®-Anwenderwissen Vertrieb SAP®-Anwenderwissen Personalwirtschaft Office Kompakt Allgemeinbildung ■■ Gutes Deutsch in Beruf und Alltag Kreative Berufe ■■ Kreatives Schreiben Buchungsmöglichkeit für 2. Modul setzt erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 oder vergleichbare Qualifikation voraus. ** Buchungsmöglichkeit für 2. Modul setzt erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 oder vergleichbare Qualifikation voraus. Modul 1 ist über die Bildungsprämie förderbar. Modul 2 (Teilnahme nicht verpflichtend) wird gegenwärtig über die Bildungsprämie nicht gefördert. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Es ist klar: Während Sie bei der Bundeswehr sind, geht es in Wirtschaft und Technik mit Rasanz weiter. Für Sie kommt es darauf an, Schritt zu halten und den Anschluss nicht zu verlieren. Eine SGD-Weiterbildung bietet Ihnen dazu jede Chance. Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Techniklehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung. Bis zu 15 % Gebührenersparnis für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Wer bei der Bundeswehr ist, stellt sich in der Regel die Frage: Was kommt danach? Um Ihnen optimale berufliche Chancen für die Zeit danach zu ermöglichen, erhalten Sie bei der SGD für einen Lehrgang Ihrer Wahl grundsätzlich 10 % Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühren. Wenn eine Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr vorliegt, erhalten Sie insgesamt eine Ermäßigung von 15 %. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihren Erfolg. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten können die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Außerdem erhalten Sie von der SGD einen Nachlass von 10 % auf die Lehrgangsgebühren. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet. Weitere Infos: Internet: www.bfd.bundeswehr.de Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 27 Bildungsurlaub Bildungsurlaub dient der Weiterbildung von Arbeitnehmer(inne)n und bezeichnet den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung. Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in, der/die seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen kann, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wie beantrage ich Bildungsurlaub? Die Teilnahme an unseren Seminaren wird in den meisten Bundesländern als Bildungsurlaub gefördert. Ihren Antrag auf Bildungsurlaub können Sie direkt mit ihrer Seminaranmeldung bei uns einreichen, und wir beantragen den Bildungsurlaub beim zuständigen Ministerium. Wichtig ist bei der Beantragung von Bildungsurlaub die Einhaltung der festgelegten Fristen: Bildungsurlaub müssen wir 3 Monate vor Seminarbeginn in dem jeweiligen Bundesland (Hauptsitz Ihres Arbeitgebers) beantragen. Beachten Sie aber, dass die Bundesländer Bayern und Sachsen kein Bildungsfreistellungsgesetz haben, und wir in Hessen sind dort als Veranstalter nicht anerkannt. Informationen: Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber in den einzelnen Bundesländern Baden-Württemberg Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Regierungspräsidium Karlsruhe, Sachgebiet 12 c, 76247 Karlsruhe, Frau Jessica Pfeifer, Tel.: 0721 926-2055, Fax.: 0721 93340212, [email protected], Internet: www.fortbildung-bw.de Berlin Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Der Bildungsurlaub muss 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Referat II D, Berufliche Qualifizierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Tel.: 030 9013-7317, -7318, -8917, Fax.: 030 9013-8988, Internet: www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html Brandenburg Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 6 Wochen vor Seminarbeginn beantragt werden. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Referat 34, Steinstraße 104 –106, 14473 Potsdam, Tel.: 0331 866-3842, -3844, -3845, Fax: 0331 866-3807, Internet: www.mbjs.brandenburg.de Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 28 Bremen Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 6 Wochen vor Seminarbeginn beantragt werden. Senatorin für Bildung und Wissenschaft – Referat Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung Reimbertiring 8–12, 28195 Bremen, Frau Sabine Ebeling, Tel.: 0421 361-96875, Fax: 0421 496-96875, [email protected] Hamburg Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Behörde für Bildung und Sport, Amt für Bildung – Bildungsurlaub, Steinstraße 7, 20095 Hamburg, Tel.: 040 42854-2151, Fax: 040 42796-7080, Internet: www.bildungsurlaub-hamburg.de n nung müsse n e k r e n A f u a der jeweils i e b n Die Anträge in g e b n. or Seminar eicht werde r 3 Monate v e g in e e d r n Behö zuständige Mecklenburg-Vorpommern Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock, Tel.: 0381 122-2954, Fax: 0381 122-2995, Internet: www.bildung-mv.de Niedersachsen Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. – Verwaltungsstelle, Marienstraße 9–11, 30171 Hannover, Tel.: 0511 36491-23, Fax: 0511 36491-40, Internet: www.aewb-nds.de Nordrhein-Westfalen (NRW) Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867-40, Internet: www.schulministerium.nrw.de Rheinland-Pfalz Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Referat 1547, Diether-von-Isenburg-Straße 9–11, 55116 Mainz, Tel.: 06131 16-2857, Fax: 06131 16-5466, Internet: www.mbwwk.rlp.de Saarland Umfang: 6 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft – Referat G 1, Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681 501-7214 oder -7266, Fax: 0681 501-7548, Internet: www.saarland.de Sachsen-Anhalt Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Kultusministerium Sachsen-Anhalt – Referat Erwachsenenbildung/ Weiterbildung, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg, Tel.: 0391 567-3832, Fax: 0391 567-3711, Internet: www.mk.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr – Referat VII 61, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel.: 0431 988-4820 oder -4821, Fax: 0431 988-4812, Internet: www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de Thüringen Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, Tel.: 0361 39601-949 oder -950, E-Mail: [email protected] Internet: www.thueringen.de Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Für die Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen kann für SGD-Lehrgänge kein Bildungsurlaub beantragt werden. Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 29 Sonderprogramm WeGebAU Chancen für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer ab 45 Jahren amm der rprogr Ein Sonde tur für Arbeit! en Bundesag Mit dem Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen. Wer wird gefördert? Grundsätzlich werden Personen gefördert, die von ihrem Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Förderung gilt für die beiden nachfolgenden Gruppen: 1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss ■■ ■■ Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren nicht mehr tätig waren und mindestens 4 Jahre abschlussfremd gearbeitet haben und aktuell im Helferstatus tätig sind 2. Ältere Arbeitnehmer ■■ jeder Arbeitnehmer, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und dessen Arbeitgeber maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt Welche Kosten werden übernommen? Jeder Arbeitnehmerin, jedem Arbeitnehmer können die Lehrgangskosten erstattet werden, wenn sie/er die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) gewährt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten (auch das SGD-Lehrgangsangebot zählt dazu) wählen. Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten auch auf www.sgd.de im Bereich „Studienförderung“ Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 30 SGD-Förderung und Kooperationspartner von der ie S n e r ie Profit derung! r ö f n ie d u SGD-St 100,– € Nachlass Als Mitglied der folgenden Kooperationspartner erhalten Sie einen Gutschein im Wert von 100,– €, den Sie einlösen können, wenn Sie Ihren Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben: ■■ ADAC ■■ BSW BonusClub Sparvorteil 100,– € für die Leser der Motorwelt 10 % Gebührenersparnis für Arbeitslose Die SGD möchte alle Arbeitslosen dabei unterstützen, ihre beruflichen Chancen durch eine qualifizierte Weiterbildung zu steigern. 10 % Gebührenersparnis für Auszubildende Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Basis für das spätere Berufsleben. Viele Auszubildende absolvieren deshalb während ihrer Berufsausbildung eine zusätzliche Weiterbildung. Dieses Engagement wollen wir unterstützen. 10 % Gebührenersparnis für Studentinnen/Studenten Wer heute studiert, braucht oft noch wichtiges Zusatzwissen. Dazu gehört z. B. das Latinum, aber auch berufsnahes Wissen aus Fachkursen. Wir unterstützen alle Studenten von Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten. 10 % Gebührenersparnis für Rentner und Pensionäre Sie möchten vielleicht doch noch das Abitur nachholen oder Ihre Zeit für ein ausfüllendes Hobby nutzen? Als Rentner oder Pensionär erhalten Sie 10 % Gebührenermäßigung auf alle SGD-Kurse. 10 % Gebührenersparnis für Schwerbehinderte Als Schwerbehinderter steht man vor besonderen Herausforderungen. Oft gilt es, sich beruflich völlig umzuorientieren. Hier hilft eine Fortbildung ungemein. 15 % Gebührenersparnis für ehemalige SGD-Teilnehmer Sie haben bereits einmal einen Lehrgang bei der SGD absolviert und möchten sich nun zu einem weiteren Kurs anmelden? Dann erhalten Sie als Dankeschön für Ihre Treue eine Gebührenersparnis von 15 % für jeden Lehrgang Ihrer Wahl. Firmen fördern ihre Mitarbeiter Fragen Sie jetzt Ihren Arbeitgeber! Das Geheimnis erfolgreicher Unternehmen sind kompetente Mitarbeiter. Personalchefs schätzen Eigeninitiative. Zusätzlich bietet ein Fernstudium dem Arbeitgeber viele Vorteile, z. B. Studieren neben der Berufstätigkeit. Immer mehr Unternehmen beteiligen sich deshalb gern an den Weiterbildungskosten. Mit vielen Firmen oder Berufsverbänden bestehen Kooperationsvereinbarungen, sodass Sie von attraktiven Sonderkonditionen profitieren. Fragen Sie Ihren Personalverantwortlichen, Ihren Weiterbildungsbeauftragten oder Ihren Abteilungsleiter. Ein weiteres Plus: Die SGD entwickelt zusammen mit Ihrem Unternehmen speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Weiterbildungen. Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da: Tipp! Sie können auch Studiengebühren sparen, wenn Sie sich mit einem oder mehreren Arbeitskollegen zusammentun und sich über Ihren Arbeitgeber bei der SGD zu einem Fernstudium anmelden. Info: Telefon: 06157 806-816 Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Vorteilsangeboten kombinierbar. Über weitere Möglichkeiten der Studienförderung oder individuelle Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir Sie gern. Rufen Sie uns an: 0800-806 11 11 (gebührenfrei). 0800-806 11 11 (gebührenfrei) 31 Qu a l i t ä t s ei t 1 8 4 9 Studiengemeinschaft Darmstadt Ostendstraße 3 64319 Pfungstadt bei Darmstadt Sie haben noch Fragen? SGD-Finanzierungsservice: Telefon: 0800-806 11 11 (gebührenfrei) Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Fax: 0800-806 60 11(gebührenfrei) www.sgd.de 32 SGD-Finanzierungsservice Telefon: 0800-806 11 11(gebührenfrei) oder: +49 6157 806-6 Mo. – Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Sa. von 10:00 bis 15:00 Uhr www.sgd.de Stand: 08/2016 Änderungen vorbehalten Stud ien t tad a h f c t Da s n i e rm m s ge
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