Allgemeine Tourenbedingungen

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Allgemeine Tourenbedingungen
§ 1 – Buchung
(1) Buchungen aller ausgeschriebenen Touren sind grundsätzlich über das
Buchungsprogramm auf der Vereinshomepage von Gipfelzeit Suisse möglich.
Weitere Anmeldungsmöglichkeiten bestehen via E-Mail, persönlich oder
telefonisch. Rechtskräftig und gültig wird die Tourenbuchung erst, sobald dem
Vorstand die schriftliche unterzeichnete Anmeldung in Papierform oder in
elektronischer Form vorliegt oder die Buchungsbestätigung dem Teilnehmer
zugestellt wurde (bei Online-Buchungen über die Website).
(2) Vereinsmitglieder des Bergsportvereins Gipfelzeit Suisse sollen ihre
Tourbuchung über das Online-Portal des Vereins mit deren Vereins-Login
durchführen, da diese Teilnehmer Anspruch auf einen Mitgliederrabatt gem. §
4 haben. Nicht-Mitglieder, die eine Online-Buchung durchführen, erhalten
ebenso eine entsprechende Bestätigung, welche automatisch durch das
Buchungssystem erfolgt.
(3) Mit der rechtskräftigen Buchung einer Tour akzeptiert der Teilnehmer die
Inhalte und Bestandteile dieser ATB (Allgemeine Tourenbedingungen).
§ 2 – Widerrufsrecht/Rücktritt
(1) Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen von
der gebuchten Tour zurückzutreten.
(2) Der Widerruf bzw. ein Rücktritt von der Tourbuchung ist grundsätzlich nur
schriftlich möglich. Die Übermittlung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen.
Entscheidend ist das Eingangsdatum des Rücktrittsschreibens beim Vorstand.
(3) Das Rücktrittsschreiben ist per E-Mail an [email protected] oder
postalisch an die Vereinsadresse gem. Impressum und Kontakt auf der
Vereinshomepage zu richten. Der Teilnehmer erhält nach Eingang des
Widerrufsschreibens eine schriftliche Bestätigung.
§ 3 – Rückerstattung
(1) Tritt der Teilnehmer innerhalb der unter § 2 genannten Frist zurück, so erhält er
den vollen Betrag der Tour erstattet, sofern die ihm zugestellte Rechnung von
ihm bezahlt wurde.
(2) Tritt der Teilnehmer nach Ablauf der unter § 2 genannten Frist zurück, so erhält
der Teilnehmer den vollen Betrag der Tour abzüglich des administrativen und
organisatorischen Anteils von 25% erstattet, sofern die ihm zugestellte
Rechnung von ihm bezahlt wurde.
(3) Im Falle einer Rückerstattung erfolgt diese innerhalb eines Monats, nach
Bekanntgabe an den Vorstand. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich via
Überweisung und wird nicht bar ausbezahlt.
Gipfelzeit Suisse
Südhalde 21
CH-8586 Ennetaach
Vorstand
Präsident: Thomas Spengler
Vize-Präsident: Hans-Peter Giger
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§ 4 – Rechnungsstellung
(1) Erfolgt die Buchung der Tour über das Online-Portal der Vereinshomepage
von Gipfelzeit Suisse, so erhält der Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung
eine anhängende Rechnung in PDF-Form. Zur Anzeige dieser Rechnung ist
eine Applikation, wie Adobe Reader o.ä. notwendig.
(2) Erfolgt die Buchung der Tour über eine Form gem. § 1, so erhält der Teilnehmer
die Rechnung, sobald die schriftliche Anmeldung zur Tour dem Vorstand
vorliegt.
(3) Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Buchung Mitglied des Bergsportvereins
Gipfelzeit Suisse sind, erhalten eine Rechnung abzgl. 25% Mitgliederrabatt.
Dies ist aus der entsprechenden Rechnung ersichtlich.
(4) Da der Verein keine kommerziellen gewinnorientierten Absichten verfolgt,
erfolgt die Rechnungstellung ohne gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist
umsatzsteuerbefreit.
(5) Die gestellte Rechnung ist per Banküberweisung zu bezahlen und sofort zu
begleichen.
(6) Der Verein behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Tour infolge
Zahlungsverzugs auszuschliessen.
(7) Gipfelzeit Suisse behält sich das Recht vor, den vereinbarten Buchungspreis im
Falle einer Preisveränderung, welche sich auf die Tour beziehen, ggf.
anzupassen. Dies können massgebliche Änderung der Route, Wechselkurse
oder Preiserhöhung bei Übernachtung, Verpflegung oder ähnlichem sein.
§ 5 – Tourdurchführung/Haftung
(1) Jede publizierte Vereinstour wird von einem von Gipfelzeit Suisse genehmigten
Tourenleiter durchgeführt. Die Tourendetails sind grundsätzlich auf der
Vereinshomepage zu finden oder werden vom verantwortlichen Tourenleiter
kommuniziert.
(2) Jeder Interessent ist berechtigt eine Tour über Gipfelzeit Suisse zu buchen,
unabhängig ob dieser Vereinsmitglied ist oder nicht. Es obliegt in der eigenen
Verantwortung des Teilnehmers, seinen eigenen Erfahrungswert und sein
Können der Tour entsprechend einzuschätzen und zu beurteilen.
(3) Der Verein bzw. der durchführende Tourenleiter ist berechtigt, aufgrund nicht
vorhersehbarer Umstände die Tour abzusagen oder Details an der Tour zu
ändern. Jegliche Änderungen sind den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen.
In diesen Fällen besteht die Ausnahmemöglichkeit für jeden Teilnehmer von
der Tour zurückzutreten.
Gipfelzeit Suisse
Südhalde 21
CH-8586 Ennetaach
Vorstand
Präsident: Thomas Spengler
Vize-Präsident: Hans-Peter Giger
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(4) Alle publizierten Touren sind Angebote des Bergsportvereins Gipfelzeit Suisse.
Sie dürfen nur von genehmigten Tourenleitern des Vereins durchgeführt
werden. Der Tourenleiter übernimmt dabei aber keinerlei Verantwortung, da
er kein ausgebildeter Bergführer ist. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst
verantwortlich. Weisungsbefugt ist der Tourenleiter, da dieser einen gewissen
Erfahrungsschatz mitbringt.
(5) Bei Gipfelbesteigungen besteht keine Garantie auf den Gipfelerfolg.
(6) Im Falle eines Unglücks oder Unfalls haftet jeder Teilnehmer für sich selbst.
Gegebenenfalls können hierbei zusätzliche Kosten entstehen, die dem
Teilnehmer auferlegt werden können. Der Verein ist in diesem Fall nicht
haftbar. Hierbei wird auch auf die geltenden Statuten des Vereins in
besonderem Mass hingewiesen.
Diese Bedingungen sind Bestandteil der aktuellen Vereinsstatuten und sind an
diese geknüpft.
Stand:
Ennetaach, 15.07.2016
Der Vorstand
Thomas Spengler
(Präsident Gipfelzeit Suisse)
Gipfelzeit Suisse
Südhalde 21
CH-8586 Ennetaach
Hans-Peter Giger
(Vize-Präsident Gipfelzeit Suisse)
Vorstand
Präsident: Thomas Spengler
Vize-Präsident: Hans-Peter Giger