Seite 1 von 3 Allgemeine Tourenbedingungen § 1 – Buchung (1) Buchungen aller ausgeschriebenen Touren sind grundsätzlich über das Buchungsprogramm auf der Vereinshomepage von Gipfelzeit Suisse möglich. Weitere Anmeldungsmöglichkeiten bestehen via E-Mail, persönlich oder telefonisch. Rechtskräftig und gültig wird die Tourenbuchung erst, sobald dem Vorstand die schriftliche unterzeichnete Anmeldung in Papierform oder in elektronischer Form vorliegt oder die Buchungsbestätigung dem Teilnehmer zugestellt wurde (bei Online-Buchungen über die Website). (2) Vereinsmitglieder des Bergsportvereins Gipfelzeit Suisse sollen ihre Tourbuchung über das Online-Portal des Vereins mit deren Vereins-Login durchführen, da diese Teilnehmer Anspruch auf einen Mitgliederrabatt gem. § 4 haben. Nicht-Mitglieder, die eine Online-Buchung durchführen, erhalten ebenso eine entsprechende Bestätigung, welche automatisch durch das Buchungssystem erfolgt. (3) Mit der rechtskräftigen Buchung einer Tour akzeptiert der Teilnehmer die Inhalte und Bestandteile dieser ATB (Allgemeine Tourenbedingungen). § 2 – Widerrufsrecht/Rücktritt (1) Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen von der gebuchten Tour zurückzutreten. (2) Der Widerruf bzw. ein Rücktritt von der Tourbuchung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich. Die Übermittlung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum des Rücktrittsschreibens beim Vorstand. (3) Das Rücktrittsschreiben ist per E-Mail an [email protected] oder postalisch an die Vereinsadresse gem. Impressum und Kontakt auf der Vereinshomepage zu richten. Der Teilnehmer erhält nach Eingang des Widerrufsschreibens eine schriftliche Bestätigung. § 3 – Rückerstattung (1) Tritt der Teilnehmer innerhalb der unter § 2 genannten Frist zurück, so erhält er den vollen Betrag der Tour erstattet, sofern die ihm zugestellte Rechnung von ihm bezahlt wurde. (2) Tritt der Teilnehmer nach Ablauf der unter § 2 genannten Frist zurück, so erhält der Teilnehmer den vollen Betrag der Tour abzüglich des administrativen und organisatorischen Anteils von 25% erstattet, sofern die ihm zugestellte Rechnung von ihm bezahlt wurde. (3) Im Falle einer Rückerstattung erfolgt diese innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe an den Vorstand. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich via Überweisung und wird nicht bar ausbezahlt. Gipfelzeit Suisse Südhalde 21 CH-8586 Ennetaach Vorstand Präsident: Thomas Spengler Vize-Präsident: Hans-Peter Giger Seite 2 von 3 § 4 – Rechnungsstellung (1) Erfolgt die Buchung der Tour über das Online-Portal der Vereinshomepage von Gipfelzeit Suisse, so erhält der Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung eine anhängende Rechnung in PDF-Form. Zur Anzeige dieser Rechnung ist eine Applikation, wie Adobe Reader o.ä. notwendig. (2) Erfolgt die Buchung der Tour über eine Form gem. § 1, so erhält der Teilnehmer die Rechnung, sobald die schriftliche Anmeldung zur Tour dem Vorstand vorliegt. (3) Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Buchung Mitglied des Bergsportvereins Gipfelzeit Suisse sind, erhalten eine Rechnung abzgl. 25% Mitgliederrabatt. Dies ist aus der entsprechenden Rechnung ersichtlich. (4) Da der Verein keine kommerziellen gewinnorientierten Absichten verfolgt, erfolgt die Rechnungstellung ohne gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist umsatzsteuerbefreit. (5) Die gestellte Rechnung ist per Banküberweisung zu bezahlen und sofort zu begleichen. (6) Der Verein behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Tour infolge Zahlungsverzugs auszuschliessen. (7) Gipfelzeit Suisse behält sich das Recht vor, den vereinbarten Buchungspreis im Falle einer Preisveränderung, welche sich auf die Tour beziehen, ggf. anzupassen. Dies können massgebliche Änderung der Route, Wechselkurse oder Preiserhöhung bei Übernachtung, Verpflegung oder ähnlichem sein. § 5 – Tourdurchführung/Haftung (1) Jede publizierte Vereinstour wird von einem von Gipfelzeit Suisse genehmigten Tourenleiter durchgeführt. Die Tourendetails sind grundsätzlich auf der Vereinshomepage zu finden oder werden vom verantwortlichen Tourenleiter kommuniziert. (2) Jeder Interessent ist berechtigt eine Tour über Gipfelzeit Suisse zu buchen, unabhängig ob dieser Vereinsmitglied ist oder nicht. Es obliegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers, seinen eigenen Erfahrungswert und sein Können der Tour entsprechend einzuschätzen und zu beurteilen. (3) Der Verein bzw. der durchführende Tourenleiter ist berechtigt, aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände die Tour abzusagen oder Details an der Tour zu ändern. Jegliche Änderungen sind den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen. In diesen Fällen besteht die Ausnahmemöglichkeit für jeden Teilnehmer von der Tour zurückzutreten. Gipfelzeit Suisse Südhalde 21 CH-8586 Ennetaach Vorstand Präsident: Thomas Spengler Vize-Präsident: Hans-Peter Giger Seite 3 von 3 (4) Alle publizierten Touren sind Angebote des Bergsportvereins Gipfelzeit Suisse. Sie dürfen nur von genehmigten Tourenleitern des Vereins durchgeführt werden. Der Tourenleiter übernimmt dabei aber keinerlei Verantwortung, da er kein ausgebildeter Bergführer ist. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Weisungsbefugt ist der Tourenleiter, da dieser einen gewissen Erfahrungsschatz mitbringt. (5) Bei Gipfelbesteigungen besteht keine Garantie auf den Gipfelerfolg. (6) Im Falle eines Unglücks oder Unfalls haftet jeder Teilnehmer für sich selbst. Gegebenenfalls können hierbei zusätzliche Kosten entstehen, die dem Teilnehmer auferlegt werden können. Der Verein ist in diesem Fall nicht haftbar. Hierbei wird auch auf die geltenden Statuten des Vereins in besonderem Mass hingewiesen. Diese Bedingungen sind Bestandteil der aktuellen Vereinsstatuten und sind an diese geknüpft. Stand: Ennetaach, 15.07.2016 Der Vorstand Thomas Spengler (Präsident Gipfelzeit Suisse) Gipfelzeit Suisse Südhalde 21 CH-8586 Ennetaach Hans-Peter Giger (Vize-Präsident Gipfelzeit Suisse) Vorstand Präsident: Thomas Spengler Vize-Präsident: Hans-Peter Giger
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