Wettkampfreglement Inhaltsverzeichnis 1. 2. Organisation .............................................................................................................................. 2 Wettkampf ................................................................................................................................ 2 2.1 Strecken ......................................................................................................................................... 2 2.2 Startzeiten ..................................................................................................................................... 2 2.3 Teilnahmebedingungen ................................................................................................................. 3 2.4 Briefing der Teilnehmer E101 & E51 & E35 ................................................................................... 3 2.5 Anzahl Startplätze.......................................................................................................................... 3 3. Anmeldung ................................................................................................................................ 4 3.1 Startgeld ........................................................................................................................................ 4 3.2 Kategorien ..................................................................................................................................... 5 3.3 Couples E51 ................................................................................................................................... 6 3.4 Annullierung der Anmeldung ........................................................................................................ 6 4. 5. Prinzip der teilweisen Selbstversorgung ...................................................................................... 7 Verpflegung und Kontrollposten ................................................................................................. 8 5.1 Verpflegungsposten ...................................................................................................................... 8 5.2 Kontrollposten ............................................................................................................................... 8 5.3 Zwischenzeiten .............................................................................................................................. 9 5.4 Sicherheit und medizinische Hilfe ................................................................................................. 9 5.5 Evakuierung und Befugnis Sanitätsdienst/Postenchef.................................................................. 9 5.6 Streckenmarkierung ...................................................................................................................... 9 6. Zeitlimiten und Aufgabe ........................................................................................................... 10 6.1 Zeitlimiten ...................................................................................................................................10 6.2 Aufgabe .......................................................................................................................................11 7. Material................................................................................................................................... 11 7.1 Material E101, E51 & E35 ...........................................................................................................11 7.2 Material E16 ................................................................................................................................12 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Startnummernausgabe............................................................................................................. 13 Strafen..................................................................................................................................... 14 Antidoping ............................................................................................................................... 15 Beschwerde ............................................................................................................................. 15 Jury ......................................................................................................................................... 15 Streckenänderung und Absage ................................................................................................. 15 Versicherung............................................................................................................................ 15 Rangverkündigung und Preise .................................................................................................. 16 Bergpreis ................................................................................................................................. 16 Bildrechte ................................................................................................................................ 16 Gerichtsstand .......................................................................................................................... 16 Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen. Seite 1 / 16 Wettkampfreglement 1. Organisation Der Eiger Ultra Trail wird vom Verein Running Grindelwald organisiert. Der Verein verfügt über Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung. 2. Wettkampf Der Eiger Ultra Trail ist ein Anlass, der mehrere Wettkampfstrecken umfasst. Es stehen vier verschiedene Strecken zur Verfügung. Jeder Wettkampf besteht aus einer Strecke, die in einem Zeitlimit zurückgelegt wird. 2.1 Strecken E101 E51 E35 E16 Länge 101 km + 6690m / - 6690m Start & Ziel Grindelwald Länge 51 km + 3110m / - 3110m Start & Ziel Grindelwald Länge 35 km + 2500m / -2380m Start Burglauenen & Ziel Grindelwald Länge 16 km + 960m / - 960m Start & Ziel Grindelwald Die Strecke E101 gibt 3 Punkte, die Strecke E51 1 Punkte für die Anmeldung zu allen Strecken für Ultra-Trail du Mont-Blanc. Die Strecken E35 und E16 geben keine Punkte für die Anmeldung am Ultra-Trail du Mont-Blanc. Die Strecke E101 ist ein Qualifikationsrennen für den Western States Endurance Run. Die Punkte erhalten nur Finisher der jeweiligen Strecken. 2.2 Startzeiten E101 E51 E51 E35 E16 16.07.2016 16.07.2016 16.07.2016 16.07.2016 16.07.2016 04:30 Uhr 06:45 Uhr 07:00 Uhr (Couples und > 10 Std.) 08:45 Uhr in Burglauenen 10:00 Uhr Startzeiten E51 Bei der Anmeldung für E51 kann zwischen 2 Startzeiten ausgewählt werden. Alle Couples und die Läufer, die mehr als 10 Std. für die Strecke vorsehen, starten um 07:00 Uhr. Alle anderen um 06:45 Uhr. Die vorgesehene Laufzeit wird bei der Anmeldung angegeben. Start E35 Burglauenen In Burglauenen gibt es keine Parkplätze. Der Zug fährt in 8min. von Grindelwald nach Burglauenen. Seite 2 / 16 Wettkampfreglement 2.3 Teilnahmebedingungen Für die Teilnahme am Eiger Ultra Trail gelten für die Austragung 2016 folgende Altersvorschriften: E101 E51 E35 E16 ab Jahrgang 1996 und älter ab Jahrgang 1998 und älter ab Jahrgang 1998 und älter ab Jahrgang 2000 und älter Eine sehr gute körperliche Verfassung und Erfahrung im Trail Running ist Voraussetzung für die Bewältigung der Strecke E101. Zudem muss jeder Teilnehmer fähig sein, die Strecke gemäss der Ethik im Trail Running in einer teilweisen Autonomie (teilweisen Selbstversorgung) absolvieren zu können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen. 2.4 Briefing der Teilnehmer E101 & E51 & E35 Am Freitagabend 15. Juli 2016 findet eine obligatorische Teilnehmer-Informationsveranstaltung statt. Diese beinhaltet primär den Wettkampfablauf sowie Sicherheitsaspekte. 2.5 Anzahl Startplätze Für die verschiedenen Strecken Maximalstartplätze vorgesehen: E101 E51 E35 E16 sind folgende Maximalteilnehmerzahlen respektive 600 Teilnehmer 800 Teilnehmer inkl. Couples 300 Teilnehmer 500 Teilnehmer Maximale Teilnehmerzahl und Auslosung E101 (600 Teilnehmer) Die ersten 500 Teilnehmer mit Anmeldung bis am 31. Dezember 2015 bekommen ihren Startplatz für CHF 175.-. Sind am 31. Dezember die 500 Teilnehmer noch nicht erreicht, werden die Anmeldungen normal nach Anmeldedatum resp. Zahlungsdatum angenommen, bis das Teilnehmermaximum von 600 erreicht ist (Startgeld CHF 195.-). Sind vor dem 31. Dezember 500 Anmeldungen erreicht, werden während zwei Monaten weiteren Anmeldungen ohne Zahlung des Startgeldes angenommen. Nach diesen zwei Monaten werden die restlichen 100 Startplätze verlost. Die ausgelosten Teilnehmer werden persönlich benachrichtigt mit der Aufforderung zur Zahlung des Startgeldes: E101 CHF 195.-. Seite 3 / 16 Wettkampfreglement Maximale Teilnehmerzahl und Auslosung E51 (800 Teilnehmer) Die ersten 700 Teilnehmer mit Anmeldung bis am 31. Dezember 2015 bekommen ihren Startplatz für CHF 105.-. Sind am 31. Dezember die 700 Teilnehmer noch nicht erreicht, werden die Anmeldungen normal nach Anmeldedatum resp. Zahlungsdatum angenommen, bis das Teilnehmermaximum von 800 erreicht ist (Startgeld CHF 125.-). Sind vor dem 31. Dezember 700 Anmeldungen erreicht, werden während zwei Monaten weiteren Anmeldungen ohne Zahlung des Startgeldes angenommen. Nach diesen zwei Monaten werden die restlichen 100 Startplätze verlost. Die ausgelosten Teilnehmer werden persönlich benachrichtigt mit der Aufforderung zur Zahlung des Startgeldes: E51 CHF 125.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die Startplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben. 3. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online auf www.eigerultratrail.ch. Die Erfassung und Bewirtschaftung der Teilnehmerdaten geschieht durch Datasport. Mit der Anmeldung am Eiger Ultra Trail akzeptieren Sie das Wettkampfreglement. Die Anmeldung ist definitiv. 3.1 Startgeld E101 CHF 175.- (bis 31. Dezember 2015) E51 CHF 105.- (bis 31. Dezember 2015) E35 CHF 85.- (bis 31. Dezember 2015) E16 CHF 195.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016) CHF 125.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016) CHF 105.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016) CHF 45.- bis 13. Juli 2016 Nachmeldungen vor Ort sind für E51, E35 & E16, ausser bei Ausverkauf, gegen einen Zuschlag möglich: E51 Startgeld Nachmeldung CHF 125.-, Zuschlag CHF 30.E35 Startgeld Nachmeldung CHF 105.-, Zuschlag CHF 30.E16 Startgeld Nachmeldung CHF 45.-, Zuschlag CHF 15.- = Total CHF 155.= Total CHF 135.= Total CHF 60.- Bei Couples bezieht sich das Startgeld pro Person. Die Bezahlung erfolgt mit gängigen Kreditkarten, Lastschriftverfahren oder Banküberweisung. Nachmeldungen können vor Ort in Bar in CHF und Euro beglichen werden. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen Leistungen inbegriffen. Seite 4 / 16 Wettkampfreglement Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist in Ausnahmefällen möglich. Eine allfällige Startgelddifferenz wird nicht zurück erstattet. Eine Streckenänderung auf eine längere Distanz ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Startgelddifferenz wird erhoben. Solange die neu gewünschte Strecke noch freie Startplätze hat, ist eine Änderung ohne Gebühr möglich. Nach Ausverkauf resultiert die Streckenänderung in einer Gebühr von CHF 20.-. Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist bis am 31. März 2016 ohne Bearbeitungsgebühr möglich. Ab dem 1. April 2016 wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben. Die Startnummernvergabe erfolgt ca. 10 Tage vor dem Event. Nach der Startnummernvergabe sind eine Streckenänderung oder Startplatzumschreibungen nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Rennbüro möglich. 3.2 Kategorien E101 Seniors Damen/Herren Seniors I Damen/Herren Seniors II Damen/Herren Seniors III Damen/Herren 1977-1996 1967-1976 1957-1966 1956 und älter E51 Seniors Damen/Herren Seniors I Damen/Herren Seniors II Damen/Herren Seniors III Damen/Herren Couple Damen/Herren/Mixed 1977-1998 1967-1976 1957-1966 1956 und älter 1998 und älter E35 Seniors Damen/Herren Seniors I Damen/Herren Seniors II Damen/Herren Seniors III Damen/Herren 1977-1998 1967-1976 1957-1966 1956 und älter E16 Junioren Damen/Herren Seniors Damen/Herren Seniors I Damen/Herren Seniors II Damen/Herren 1999-2000 1977-1998 1967-1976 1966 und älter Seite 5 / 16 Wettkampfreglement 3.3 Couples E51 Couples absolvieren die komplette Strecke E51 im 2er Team. Möglich sind Couples bestehend aus zwei Männern, zwei Frauen oder gemischte Couples sogenannte „Mixed Couple“ (Frau und Mann). Beide Läufer des Couples bekommen 1 Punkt für die Anmeldung zum Ultra-Trail du Mont-Blanc. Wenn nur ein Läufer finisht, bekommt dieser 1 Punkt. Couples müssen jeden Kontrollposten gemeinsam passieren und die ganze Strecke zusammen laufen. Wenn ein Läufer aufgibt, kann der andere weiterlaufen und wird als Single in seiner Kategorie gewertet. 3.4 Annullierung der Anmeldung Es wird dringend empfohlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung (in Form eines DatasportGutscheins) bei folgendem Grund: Unfall, schwere Krankheit (ärztliches Zeugnis, dass die Unfähigkeit zur Teilnahme am Wettkampf bestätigt) Die Rückerstattungsbedingungen und weitere versicherte Gründe sind den Angaben in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. https://www.datasport.com/de/Fuer-Sportler/Die-haeufigstenFragen/Annullationsversicherung.htm Lange Antwortzeiten seitens Versicherung sind möglich. Seite 6 / 16 Wettkampfreglement 4. Prinzip der teilweisen Selbstversorgung Der Wettkampf findet in teilweiser Autonomie statt. Das heisst, jeder Athlet hat die Fähigkeit zwischen den Verpflegungs- und Kontrollposten, bezüglich Verpflegung, Ausrüstung, Orientierung und Sicherheit zurechtzukommen. Folgende Punkte sind zu beachten: Jeder Läufer muss während des ganzen Wettkampfes das gesamte vorgeschriebene Material bei sich haben (Punkt 7. Material). Dieses Material wird im Rucksack, der bei der Startnummernausgabe kontrolliert wird, getragen. Der Rucksack darf während des Wettkampfes nicht gewechselt werden. Der Rucksack und das vorgeschriebene Material kann während dem Wettkampf jederzeit von der Organisation kontrolliert werden! An den Verpflegungsposten gibt es Getränke und Speisen, die beim Posten verzehrt werden müssen. Nur stilles Wasser und Energiegetränke stehen zum Füllen von Bidons und Wasserbehältern zur Verfügung. Beim Verlassen der Verpflegungsposten ist jeder Läufer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zum nächsten Posten bei sich hat. Persönliche Unterstützung durch Betreuer ist ausschliesslich in den vorgesehenen Zonen bei jedem offiziellem Verpflegungsposten (Streckenplan) erlaubt. Die Anweisungen der Postenchefs sind zu befolgen. Jede professionelle Hilfe durch ein Team, Berufstrainer, Arzt oder sonstige medizinische ausgebildete Personen ist nicht erlaubt. Zwischen den Kontrollposten ist das Begleiten eines Läufers nur zur moralischen Unterstützung erlaubt. Verboten ist jede materielle oder physische Hilfe und mitlaufende Personen als sogenannte „Pacemaker“. Seite 7 / 16 Wettkampfreglement 5. Verpflegung und Kontrollposten 5.1 Verpflegungsposten Auf dem Verpflegungsplan finden Sie die Liste der Standorte aller Verpflegungsposten. Es wird zwischen kleinen und grossen Verpflegungsposten unterschieden. Auf dem Plan sind die kleinen Verpflegungsposten mit Verpflegungsposten mit markiert, die grossen Das Angebot an den Posten ist gemäss Verpflegungsplan. Dieser wird vor dem Anlass im Internet publiziert. Bei sämtlichen Posten ist eine Zone für die Betreuer vorgesehen. Für den E101 gibt es beim Verpflegungsposten Burglauenen eine warme Mahlzeit (Pasta). Bei allen Posten befinden sich Abfalleimer. Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe. An den Verpflegungsposten von E101, E51 und E35 wird es keine Becher haben. Jeder Läufer muss seinen eigenen Becher mitnehmen (siehe 7. Material). Der Organisator kann jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsstände oder Getränkeposten hinzufügen. 5.2 Kontrollposten Auf dem Streckenplan sind die Kontrollposten eingezeichnet. Diese Posten sind zwingend zu passieren und können erst verlassen werden, wenn der Postenchef die Einwilligung gibt. Auch ausserhalb dieser offiziellen Posten kann die Wettkampfleitung Kontrollen durchführen. Deren Standorte werden nicht kommuniziert. Auf dem Faulhorn, Burglauenen, Männlichen, Kl. Scheidegg und Alpiglen werden die Läufer durch Ärzte kontrolliert und wenn aus Sicherheitsgründen nötig, aus dem Rennen genommen. Seite 8 / 16 Wettkampfreglement 5.3 Zwischenzeiten Bei folgenden Kontrollposten werden die Zwischenzeiten elektronisch durch Datasport erfasst: First Faulhorn Burglauenen Wengen Männlichen Kl. Scheidegg Alpiglen E101 Teilnehmer welche sich in Burglauenen entschliessen, direkt (ohne Wengen / Männlichen / Kleine Scheidegg) ins Ziel in Grindelwald zu laufen werden separat nach Alphabet gelistet aber nicht gewertet. 5.4 Sicherheit und medizinische Hilfe Bei verschiedenen Kontrollposten werden medizinische Helfer und Ärzte vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme): meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Kontrollposten kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer sichtbar) Teilnehmer, welche aus medizinischen Gründen eine Infusion benötigen, werden aus dem Rennen genommen 5.5 Evakuierung und Befugnis Sanitätsdienst/Postenchef Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder diejenigen, welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen. Durch das Organisationskomitee verordnete Evakuierungen mit Helikopter gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Sanitätsposten sind auf dem Streckenplan vermerkt. 5.6 Streckenmarkierung Das Verlassen der markierten Strecken ist verboten. Das nicht respektieren kann von einer Strafe bis zur Disqualifikation führen. Alle Strecken werden mit Fähnchen, Trassierband, Markierungsspray und Hinweisschildern markiert. Die Abschnitte in der Nacht werden zusätzlich mit reflektierenden Schildern, reflektierenden Pfosten, Signalstäbe und Lampen markiert. Seite 9 / 16 Wettkampfreglement 6. Zeitlimiten und Aufgabe 6.1 Zeitlimiten Maximal genehmigte Zeiten für die Gesamtstrecken: E101 26 Stunden 07.00 Uhr Grosse Scheidegg 08.30 Uhr Bort 10.00 Uhr First (zweiter Durchgang) 11.45 Uhr Feld 13.15 Uhr Faulhorn 15.30 Uhr Schynige Platte 17.45 Uhr Burglauenen 20.00 Uhr Wengen 22.00 Uhr Männlichen 03.15 Uhr Alpiglen 04.45 Uhr Marmorbruch 06.30 Uhr Zielschluss E51 14 Stunden 10:30 Uhr First 12:00 Uhr Feld 13:45 Uhr Faulhorn 17:00 Uhr Schynige Platte 21:00 Uhr Zielschluss E35 9 Stunden 10.45 Uhr Wengen 12.30 Uhr Männlichen 15.30 Uhr Alpiglen 18.00 Uhr Zielschluss E16 4 Stunden Die Zeitlimiten der verschiedenen Abschnitte sind auf dem Zeitplan. Die Läufer müssen vor der Zeitlimite den Posten verlassen, unabhängig der Ankunftszeit beim jeweiligen Posten. Alle Läufer, welche die Zeitlimiten überschreiten, werden aus dem Rennen genommen. Die betroffenen Läufer müssen beim jeweiligen Posten den Zeitmess-Chip abgeben. Die Startnummer dient als Ticket für den Rücktransport mit den Bahnen. Den Anweisungen der Streckenposten ist strikt Folge zu leisten. Will ein Läufer trotzdem weitergehen, wird Ihm die Startnummer abgenommen. Das Weitergehen erfolgt auf eigene Verantwortung. Seite 10 / 16 Wettkampfreglement 6.2 Aufgabe Ein Läufer darf, ausser bei Verletzung und Erschöpfung, den Wettkampf nur an Kontrollposten abbrechen. Er muss sich in diesem Fall beim Postenchef melden und dessen Anweisungen befolgen. Das weitere Vorgehen und der Rücktransport werden durch den Postenchef organisiert. E101 Teilnehmer welche von Burglauenen direkt ins Ziel (anstatt Wengen) weiterlaufen, werden separat gelistet aber nicht offiziell rangiert. Bei Aufgabe nicht am Posten abgegebene Zeitmess-Chips müssen bis spätestens Samstag, 16.07.2016 (Läufer E16, E35 und E51) um 21.00 Uhr und Sonntag 17.07.2016 um 6.30 Uhr (Läufer E101) im Ziel abgeben werden. 7. Material 7.1 Material E101, E51 & E35 Das obligatorische Material für die Strecken E35, E51 und E101 ist: Rucksack Mobiltelefon (immer eingeschaltet) Rettungsdecke von mind. 1.40m x 2m Pfeife Elastische Binde für einen Notverband mind. 200cm x 4cm Eine Jacke für Schlechtwetter im Gebirge. Sie muss aus Gore-Tex oder ähnlichem Material sein, wasserfest (Wassersäule Minimum 10‘000 mm) und atmungsaktiv sein Warme Langarmschicht wie Primaloft, Daune oder Thermo-Shirt (keine Baumwolle), mind. 150 gr. lange Überhose, lange Laufhose oder Beinlinge Stirnband oder Mütze Sonnenbrille Handschuhe Verpflegung Wasserflasche, Wassersack oder Bidon (mindestens 5 dl) Persönlicher Trinkbecher mindestens 125ml (an den Posten sind keine vorhanden) Zusätzlich für E101: Zwei Stirnlampen mit Ersatzbatterien für mind. eine Lampe muss spätestens ab 21.30 Uhr getragen und eingeschaltet werden Reflektierendes Band (wird vom Organisator abgegeben) muss spätestens ab 21:30 Uhr getragen werden Seite 11 / 16 Wettkampfreglement Das obligatorische Material wird bei der Startnummernausgabe kontrolliert. Jeder Athlet muss dieses während des ganzen Wettkampfes bei sich haben. Das obligatorische Material ist zusätzlich zur Laufkleidung (Laufanzug und Laufschuhe) zu verstehen. Es wird folgendes Zusatzmaterial empfohlen (nicht vollständige Liste): Stöcke Ersatzkleider bei schlechtem und kaltem Wetter Sonnencreme Das Organisationskomitee kann aufgrund der Witterungsverhältnisse kurzfristig vor dem Start weitere Ersatzkleider (gegen Nässe und Kälte) als zusätzliches obligatorisches Material verlangen. Auf der Strecke und im Ziel kann das obligatorische Material mit Stichproben überprüft werden. Jeder Athlet, der beschliesst mit Stöcken zu starten, muss diese den ganzen Wettkampf und bis ins Ziel mittragen. Es ist verboten auf der Strecke Stöcke anzunehmen oder abzugeben. Es besteht die Möglichkeit einen Trinkbecher (Soft Cup) zu kaufen. 7.2 Material E16 Für die Strecke E16 wird kein obligatorisches Material verlangt. Es wird empfohlen Getränke und Verpflegung mit sich zu führen. Auf dem E16 hat es 4 Verpflegungsposten. Das Angebot ist gemäss Verpflegungsplan im Internet. Seite 12 / 16 Wettkampfreglement 8. Startnummernausgabe Jeder Athlet muss seine Startnummer persönlich abholen. Bei der Startnummernausgabe muss ein Ausweispapier mit Foto und das ganze obligatorische Material vorgewiesen werden. Das obligatorische Material wird kontrolliert. Startnummernausgabe im Eventgelände beim Sportzentrum Grindelwald: Freitag, 15. Juli 2016 von 09:00 bis 18:00 für die Strecken E101, E51, E35 & E16 Samstag, 16. Juli 2016 von 07:00 bis 08:00 nur für Strecke E35 Samstag, 16. Juli 2016 von 07:00 bis 09:30 nur für Strecke E16 Zusätzlich für E35: Samstag, 16. Juli 2016 von 07.30 bis 08:45 nur für Strecke E35 im Startbereich in Burglauenen. Bei der Startnummernausgabe erhält jeder Läufer: Startnummer Diese ist auf der Brust, Bauch oder Bein zu tragen. Sie muss während des ganzen Wettkampfes gut sichtbar sein. Die Startnummer ermöglicht dem Teilnehmer den Zutritt zu den Verpflegungsposten, Sanitäts- und Ruhezone, zu den Kleiderdepots, Duschen und bei Aufgabe zum Rücktransport nach Grindelwald. Chip Dieser ist für die Zeitmessung und muss nach dem Zieleinlauf sofort abgegeben werden. Nicht zurückgegebene Chip werden dem Läufer mit CHF 50.- in Rechnung gestellt. Nach Aufgabe und aus dem Wettkampf genommene Personen müssen den Chip dem Postenchef abgeben. Oder bis spätestens Samstag, 16.07.2016 (Läufer E51, E35 & E16) um 21.00 Uhr und Sonntag 17.07.2016 um 6.30 Uhr (Läufer E101) im Ziel abgeben. Zusätzlich für E101: Plastiksack (35l) Läufer der Strecke E101 können alle benötigten Dinge wie Kleider, Schuhe und Verpflegung in diesem Sack deponieren. Dieser wird anschliessend vom Organisator zum Kontrollposten „Burglauenen“ (ca. bei Hälfte der Strecke E101) transportiert. Abgabe Samstag 03:30 bis 04:30 im Startgelände. Die Säcke können am Samstag ab ca. 20:00 wieder im Effektendepot im Zielgelände abgeholt werden. Seite 13 / 16 Wettkampfreglement 9. Strafen Die Wettkampfleitung, Jury und Postenchefs können Strafen gemäss folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf anwenden: Vergehen Strafe Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am Wettkampf teilnehmenden Person (ausserhalb der autorisierten Zonen) 30 Minuten Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen Strecke 10 Minuten bis Disqualifikation Ablehnung der obligatorischen Materialkontrolle (vor, während und nach dem Wettkampf) Disqualifikation Fehlen des obligatorischen Materials 5 Minuten bis Disqualifikation Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter 1 Stunde Untersagen jeglicher Hilfeleistung an anderen Personen in Schwierigkeiten (Läufer und nicht am Wettkampf teilnehmende Personen) 1 Stunde Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden 1 Stunde Nicht sichtbar angebrachte Startnummer 15 Minuten Respektlosigkeit gegenüber anderen Personen (Veranstalter oder Läufer) 1 Stunde Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.) Disqualifikation Fehlen eines elektronischen Chip Gemäss Entscheid der Jury Nichtdurchlaufen eines Kontrollposten Gemäss Entscheid der Jury Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters Disqualifikation Ablehnung einer Dopingkontrolle Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes Verlassen eines Kontrollposten nach der Zeitlimite Disqualifikation Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäss Entscheid der Wettkampfjury bestraft. Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Seite 14 / 16 Wettkampfreglement 10. Antidoping Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem Wettkampf einer Doping Kontrolle unterzogen werden. 11. Beschwerde Beschwerden müssen schriftlich und spätestens zwei Stunden nach dem Zieleinlauf des betroffenen Athleten bei der Wettkampfjury gegen eine Kaution von CHF 50.- abgegeben werden. 12. Jury Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen: Präsident der Organisation Technische Leitung Mitglied des Organisationskomitee Mitglied des Sicherheitsausschuss bei Bedarf involvierter Streckenabschnittschef bei Bedarf involvierter Postenchef Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Einwand möglich. 13. Streckenänderung und Absage Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Strecken- und Postenänderungen vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimiten angepasst werden. Bei Streckenänderung wird die Zeitmessung bestmöglichst weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern. 14. Versicherung Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Läufer muss über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettungen und Bergungen (insbesondere Helikopter) sowie Heilung einschliessen. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer. Seite 15 / 16 Wettkampfreglement 15. Rangverkündigung und Preise Siegerehrungen: E101 Sonntag, 10.00 Uhr E51 Sonntag, 10.00 Uhr E35 Samstag, 18.30 Uhr E16 Samstag, 15.00 Uhr Finisher des E101, E51 und E35 erhalten nach dem Zieleinlauf ein Finisher T-Shirt und eine Medaille. Finisher des E16 erhalten ein Finisher T-Shirt. Die fünf ersten Damen und Herren des Gesamtklassements erhalten einen Spezialpreis. Zudem erhalten die ersten drei aller Kategorien einen Preis. Preise werden nur an anwesende Gewinner abgegeben. Preise werden nicht nachgesandt. 16. Bergpreis Beim Bergpreis „Faulhorn“ wird der schnellsten Dame und dem schnellsten Herr der Strecke E101 und E51 und dem schnellsten Couple (Damen, Herren und Mixed) einen Spezialpreis an der Rangverkündigung übergeben. 17. Bildrechte Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder, Ton oder Filmaufnahmen. 18. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Interlaken. Grindelwald, 1. Oktober 2015 Für das Organisationskomitee, Marcel Marti Technischer Leiter Ralph Näf OK Präsident Seite 16 / 16
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