Druckversion Wettkampfreglement Eiger Ultra Trail 2016

Wettkampfreglement
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
Organisation .............................................................................................................................. 2
Wettkampf ................................................................................................................................ 2
2.1 Strecken ......................................................................................................................................... 2
2.2 Startzeiten ..................................................................................................................................... 2
2.3 Teilnahmebedingungen ................................................................................................................. 3
2.4 Briefing der Teilnehmer E101 & E51 & E35 ................................................................................... 3
2.5 Anzahl Startplätze.......................................................................................................................... 3
3.
Anmeldung ................................................................................................................................ 4
3.1 Startgeld ........................................................................................................................................ 4
3.2 Kategorien ..................................................................................................................................... 5
3.3 Couples E51 ................................................................................................................................... 6
3.4 Annullierung der Anmeldung ........................................................................................................ 6
4.
5.
Prinzip der teilweisen Selbstversorgung ...................................................................................... 7
Verpflegung und Kontrollposten ................................................................................................. 8
5.1 Verpflegungsposten ...................................................................................................................... 8
5.2 Kontrollposten ............................................................................................................................... 8
5.3 Zwischenzeiten .............................................................................................................................. 9
5.4 Sicherheit und medizinische Hilfe ................................................................................................. 9
5.5 Evakuierung und Befugnis Sanitätsdienst/Postenchef.................................................................. 9
5.6 Streckenmarkierung ...................................................................................................................... 9
6.
Zeitlimiten und Aufgabe ........................................................................................................... 10
6.1 Zeitlimiten ...................................................................................................................................10
6.2 Aufgabe .......................................................................................................................................11
7.
Material................................................................................................................................... 11
7.1 Material E101, E51 & E35 ...........................................................................................................11
7.2 Material E16 ................................................................................................................................12
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Startnummernausgabe............................................................................................................. 13
Strafen..................................................................................................................................... 14
Antidoping ............................................................................................................................... 15
Beschwerde ............................................................................................................................. 15
Jury ......................................................................................................................................... 15
Streckenänderung und Absage ................................................................................................. 15
Versicherung............................................................................................................................ 15
Rangverkündigung und Preise .................................................................................................. 16
Bergpreis ................................................................................................................................. 16
Bildrechte ................................................................................................................................ 16
Gerichtsstand .......................................................................................................................... 16
Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen.
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Wettkampfreglement
1. Organisation
Der Eiger Ultra Trail wird vom Verein Running Grindelwald organisiert. Der Verein verfügt über
Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung.
2. Wettkampf
Der Eiger Ultra Trail ist ein Anlass, der mehrere Wettkampfstrecken umfasst. Es stehen vier
verschiedene Strecken zur Verfügung. Jeder Wettkampf besteht aus einer Strecke, die in einem
Zeitlimit zurückgelegt wird.
2.1 Strecken




E101
E51
E35
E16
Länge 101 km + 6690m / - 6690m Start & Ziel Grindelwald
Länge 51 km + 3110m / - 3110m Start & Ziel Grindelwald
Länge 35 km + 2500m / -2380m Start Burglauenen & Ziel Grindelwald
Länge 16 km + 960m / - 960m Start & Ziel Grindelwald
Die Strecke E101 gibt 3 Punkte, die Strecke E51 1 Punkte für die Anmeldung zu allen Strecken für
Ultra-Trail du Mont-Blanc.
Die Strecken E35 und E16 geben keine Punkte für die Anmeldung am Ultra-Trail du Mont-Blanc.
Die Strecke E101 ist ein Qualifikationsrennen für den Western States Endurance Run.
Die Punkte erhalten nur Finisher der jeweiligen Strecken.
2.2 Startzeiten





E101
E51
E51
E35
E16
16.07.2016
16.07.2016
16.07.2016
16.07.2016
16.07.2016
04:30 Uhr
06:45 Uhr
07:00 Uhr (Couples und > 10 Std.)
08:45 Uhr in Burglauenen
10:00 Uhr
Startzeiten E51
Bei der Anmeldung für E51 kann zwischen 2 Startzeiten ausgewählt werden. Alle Couples und die
Läufer, die mehr als 10 Std. für die Strecke vorsehen, starten um 07:00 Uhr. Alle anderen um
06:45 Uhr. Die vorgesehene Laufzeit wird bei der Anmeldung angegeben.
Start E35 Burglauenen
In Burglauenen gibt es keine Parkplätze. Der Zug fährt in 8min. von Grindelwald nach
Burglauenen.
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Wettkampfreglement
2.3 Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am Eiger Ultra Trail gelten für die Austragung 2016 folgende Altersvorschriften:




E101
E51
E35
E16
ab Jahrgang 1996 und älter
ab Jahrgang 1998 und älter
ab Jahrgang 1998 und älter
ab Jahrgang 2000 und älter
Eine sehr gute körperliche Verfassung und Erfahrung im Trail Running ist Voraussetzung für die
Bewältigung der Strecke E101. Zudem muss jeder Teilnehmer fähig sein, die Strecke gemäss der Ethik
im Trail Running in einer teilweisen Autonomie (teilweisen Selbstversorgung) absolvieren zu können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen.
2.4 Briefing der Teilnehmer E101 & E51 & E35
Am Freitagabend 15. Juli 2016 findet eine obligatorische Teilnehmer-Informationsveranstaltung
statt. Diese beinhaltet primär den Wettkampfablauf sowie Sicherheitsaspekte.
2.5 Anzahl Startplätze
Für die verschiedenen Strecken
Maximalstartplätze vorgesehen:




E101
E51
E35
E16
sind
folgende
Maximalteilnehmerzahlen
respektive
600 Teilnehmer
800 Teilnehmer inkl. Couples
300 Teilnehmer
500 Teilnehmer
Maximale Teilnehmerzahl und Auslosung E101 (600 Teilnehmer)
Die ersten 500 Teilnehmer mit Anmeldung bis am 31. Dezember 2015 bekommen ihren Startplatz
für CHF 175.-.
Sind am 31. Dezember die 500 Teilnehmer noch nicht erreicht, werden die Anmeldungen normal
nach Anmeldedatum resp. Zahlungsdatum angenommen, bis das Teilnehmermaximum von 600
erreicht ist (Startgeld CHF 195.-).
Sind vor dem 31. Dezember 500 Anmeldungen erreicht, werden während zwei Monaten weiteren
Anmeldungen ohne Zahlung des Startgeldes angenommen. Nach diesen zwei Monaten werden die
restlichen 100 Startplätze verlost. Die ausgelosten Teilnehmer werden persönlich benachrichtigt mit
der Aufforderung zur Zahlung des Startgeldes: E101 CHF 195.-.
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Wettkampfreglement
Maximale Teilnehmerzahl und Auslosung E51 (800 Teilnehmer)
Die ersten 700 Teilnehmer mit Anmeldung bis am 31. Dezember 2015 bekommen ihren Startplatz für
CHF 105.-.
Sind am 31. Dezember die 700 Teilnehmer noch nicht erreicht, werden die Anmeldungen normal
nach Anmeldedatum resp. Zahlungsdatum angenommen, bis das Teilnehmermaximum von 800
erreicht ist (Startgeld CHF 125.-).
Sind vor dem 31. Dezember 700 Anmeldungen erreicht, werden während zwei Monaten weiteren
Anmeldungen ohne Zahlung des Startgeldes angenommen. Nach diesen zwei Monaten werden die
restlichen 100 Startplätze verlost. Die ausgelosten Teilnehmer werden persönlich benachrichtigt mit
der Aufforderung zur Zahlung des Startgeldes: E51 CHF 125.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die Startplätze
werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online auf www.eigerultratrail.ch. Die Erfassung und Bewirtschaftung der
Teilnehmerdaten geschieht durch Datasport. Mit der Anmeldung am Eiger Ultra Trail akzeptieren Sie
das Wettkampfreglement. Die Anmeldung ist definitiv.
3.1 Startgeld




E101 CHF 175.- (bis 31. Dezember 2015)
E51 CHF 105.- (bis 31. Dezember 2015)
E35 CHF 85.- (bis 31. Dezember 2015)
E16
CHF 195.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016)
CHF 125.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016)
CHF 105.- (vom 01. Januar bis 13. Juli 2016)
CHF 45.- bis 13. Juli 2016
Nachmeldungen vor Ort sind für E51, E35 & E16, ausser bei Ausverkauf, gegen einen Zuschlag
möglich:



E51 Startgeld Nachmeldung CHF 125.-, Zuschlag CHF 30.E35 Startgeld Nachmeldung CHF 105.-, Zuschlag CHF 30.E16 Startgeld Nachmeldung CHF 45.-, Zuschlag CHF 15.-
= Total CHF 155.= Total CHF 135.= Total CHF 60.-
Bei Couples bezieht sich das Startgeld pro Person. Die Bezahlung erfolgt mit gängigen Kreditkarten,
Lastschriftverfahren oder Banküberweisung. Nachmeldungen können vor Ort in Bar in CHF und Euro
beglichen werden. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen Leistungen inbegriffen.
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Wettkampfreglement
Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist in Ausnahmefällen möglich. Eine allfällige
Startgelddifferenz wird nicht zurück erstattet.
Eine Streckenänderung auf eine längere Distanz ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die
Startgelddifferenz wird erhoben.
Solange die neu gewünschte Strecke noch freie Startplätze hat, ist eine Änderung ohne Gebühr
möglich. Nach Ausverkauf resultiert die Streckenänderung in einer Gebühr von CHF 20.-.
Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist bis am 31. März 2016 ohne
Bearbeitungsgebühr möglich. Ab dem 1. April 2016 wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben.
Die Startnummernvergabe erfolgt ca. 10 Tage vor dem Event. Nach der Startnummernvergabe sind
eine Streckenänderung oder Startplatzumschreibungen nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit
dem Rennbüro möglich.
3.2 Kategorien
E101
Seniors Damen/Herren
Seniors I Damen/Herren
Seniors II Damen/Herren
Seniors III Damen/Herren
1977-1996
1967-1976
1957-1966
1956 und älter
E51
Seniors Damen/Herren
Seniors I Damen/Herren
Seniors II Damen/Herren
Seniors III Damen/Herren
Couple Damen/Herren/Mixed
1977-1998
1967-1976
1957-1966
1956 und älter
1998 und älter
E35
Seniors Damen/Herren
Seniors I Damen/Herren
Seniors II Damen/Herren
Seniors III Damen/Herren
1977-1998
1967-1976
1957-1966
1956 und älter
E16
Junioren Damen/Herren
Seniors Damen/Herren
Seniors I Damen/Herren
Seniors II Damen/Herren
1999-2000
1977-1998
1967-1976
1966 und älter
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Wettkampfreglement
3.3 Couples E51
Couples absolvieren die komplette Strecke E51 im 2er Team. Möglich sind Couples bestehend aus
zwei Männern, zwei Frauen oder gemischte Couples sogenannte „Mixed Couple“ (Frau und Mann).
Beide Läufer des Couples bekommen 1 Punkt für die Anmeldung zum Ultra-Trail du Mont-Blanc.
Wenn nur ein Läufer finisht, bekommt dieser 1 Punkt.
Couples müssen jeden Kontrollposten gemeinsam passieren und die ganze Strecke zusammen laufen.
Wenn ein Läufer aufgibt, kann der andere weiterlaufen und wird als Single in seiner Kategorie
gewertet.
3.4 Annullierung der Anmeldung
Es wird dringend empfohlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung
abzuschliessen. Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung (in Form eines DatasportGutscheins) bei folgendem Grund:
 Unfall, schwere Krankheit (ärztliches Zeugnis, dass die Unfähigkeit zur Teilnahme am
Wettkampf bestätigt)
Die Rückerstattungsbedingungen und weitere versicherte Gründe sind den Angaben in den
Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
https://www.datasport.com/de/Fuer-Sportler/Die-haeufigstenFragen/Annullationsversicherung.htm
Lange Antwortzeiten seitens Versicherung sind möglich.
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Wettkampfreglement
4. Prinzip der teilweisen Selbstversorgung
Der Wettkampf findet in teilweiser Autonomie statt. Das heisst, jeder Athlet hat die Fähigkeit
zwischen den Verpflegungs- und Kontrollposten, bezüglich Verpflegung, Ausrüstung, Orientierung
und Sicherheit zurechtzukommen.
Folgende Punkte sind zu beachten:

Jeder Läufer muss während des ganzen Wettkampfes das gesamte vorgeschriebene Material
bei sich haben (Punkt 7. Material). Dieses Material wird im Rucksack, der bei der
Startnummernausgabe kontrolliert wird, getragen. Der Rucksack darf während des
Wettkampfes nicht gewechselt werden. Der Rucksack und das vorgeschriebene Material
kann während dem Wettkampf jederzeit von der Organisation kontrolliert werden!

An den Verpflegungsposten gibt es Getränke und Speisen, die beim Posten verzehrt werden
müssen. Nur stilles Wasser und Energiegetränke stehen zum Füllen von Bidons und
Wasserbehältern zur Verfügung. Beim Verlassen der Verpflegungsposten ist jeder Läufer
selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zum nächsten Posten
bei sich hat.

Persönliche Unterstützung durch Betreuer ist ausschliesslich in den vorgesehenen Zonen bei
jedem offiziellem Verpflegungsposten (Streckenplan) erlaubt. Die Anweisungen der
Postenchefs sind zu befolgen. Jede professionelle Hilfe durch ein Team, Berufstrainer, Arzt
oder sonstige medizinische ausgebildete Personen ist nicht erlaubt.

Zwischen den Kontrollposten ist das Begleiten eines Läufers nur zur moralischen
Unterstützung erlaubt. Verboten ist jede materielle oder physische Hilfe und mitlaufende
Personen als sogenannte „Pacemaker“.
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Wettkampfreglement
5. Verpflegung und Kontrollposten
5.1 Verpflegungsposten
Auf dem Verpflegungsplan finden Sie die Liste der Standorte aller Verpflegungsposten. Es wird
zwischen kleinen und grossen Verpflegungsposten unterschieden.
Auf dem Plan sind die kleinen Verpflegungsposten mit
Verpflegungsposten mit
markiert,
die
grossen
Das Angebot an den Posten ist gemäss Verpflegungsplan. Dieser wird vor dem Anlass im Internet
publiziert.
Bei sämtlichen Posten ist eine Zone für die Betreuer vorgesehen. Für den E101 gibt es beim
Verpflegungsposten Burglauenen eine warme Mahlzeit (Pasta). Bei allen Posten befinden sich
Abfalleimer.
Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe.
An den Verpflegungsposten von E101, E51 und E35 wird es keine Becher haben. Jeder Läufer muss
seinen eigenen Becher mitnehmen (siehe 7. Material).
Der Organisator kann jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsstände oder Getränkeposten
hinzufügen.
5.2 Kontrollposten
Auf dem Streckenplan sind die Kontrollposten eingezeichnet. Diese Posten sind zwingend zu
passieren und können erst verlassen werden, wenn der Postenchef die Einwilligung gibt. Auch
ausserhalb dieser offiziellen Posten kann die Wettkampfleitung Kontrollen durchführen. Deren
Standorte werden nicht kommuniziert. Auf dem Faulhorn, Burglauenen, Männlichen, Kl. Scheidegg
und Alpiglen werden die Läufer durch Ärzte kontrolliert und wenn aus Sicherheitsgründen nötig, aus
dem Rennen genommen.
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Wettkampfreglement
5.3 Zwischenzeiten
Bei folgenden Kontrollposten werden die Zwischenzeiten elektronisch durch Datasport erfasst:







First
Faulhorn
Burglauenen
Wengen
Männlichen
Kl. Scheidegg
Alpiglen
E101 Teilnehmer welche sich in Burglauenen entschliessen, direkt (ohne Wengen / Männlichen /
Kleine Scheidegg) ins Ziel in Grindelwald zu laufen werden separat nach Alphabet gelistet aber
nicht gewertet.
5.4 Sicherheit und medizinische Hilfe
Bei verschiedenen Kontrollposten werden medizinische Helfer und Ärzte vor Ort sein. Jeder in
Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):

meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Kontrollposten

kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten

ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer sichtbar)

Teilnehmer, welche aus medizinischen Gründen eine Infusion benötigen, werden aus dem
Rennen genommen
5.5 Evakuierung und Befugnis Sanitätsdienst/Postenchef
Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder diejenigen, welche
Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem
Rennen zu nehmen. Durch das Organisationskomitee verordnete Evakuierungen mit Helikopter
gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Sanitätsposten sind auf dem Streckenplan vermerkt.
5.6 Streckenmarkierung
Das Verlassen der markierten Strecken ist verboten. Das nicht respektieren kann von einer Strafe bis
zur Disqualifikation führen. Alle Strecken werden mit Fähnchen, Trassierband, Markierungsspray und
Hinweisschildern markiert. Die Abschnitte in der Nacht werden zusätzlich mit reflektierenden
Schildern, reflektierenden Pfosten, Signalstäbe und Lampen markiert.
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Wettkampfreglement
6. Zeitlimiten und Aufgabe
6.1 Zeitlimiten
Maximal genehmigte Zeiten für die Gesamtstrecken:

E101
26 Stunden
07.00 Uhr Grosse Scheidegg
08.30 Uhr Bort
10.00 Uhr First (zweiter Durchgang)
11.45 Uhr Feld
13.15 Uhr Faulhorn
15.30 Uhr Schynige Platte
17.45 Uhr Burglauenen
20.00 Uhr Wengen
22.00 Uhr Männlichen
03.15 Uhr Alpiglen
04.45 Uhr Marmorbruch
06.30 Uhr Zielschluss

E51
14 Stunden
10:30 Uhr First
12:00 Uhr Feld
13:45 Uhr Faulhorn
17:00 Uhr Schynige Platte
21:00 Uhr Zielschluss

E35
9 Stunden
10.45 Uhr Wengen
12.30 Uhr Männlichen
15.30 Uhr Alpiglen
18.00 Uhr Zielschluss

E16
4 Stunden
Die Zeitlimiten der verschiedenen Abschnitte sind auf dem Zeitplan. Die Läufer müssen vor der
Zeitlimite den Posten verlassen, unabhängig der Ankunftszeit beim jeweiligen Posten. Alle Läufer,
welche die Zeitlimiten überschreiten, werden aus dem Rennen genommen. Die betroffenen Läufer
müssen beim jeweiligen Posten den Zeitmess-Chip abgeben. Die Startnummer dient als Ticket für
den Rücktransport mit den Bahnen.
Den Anweisungen der Streckenposten ist strikt Folge zu leisten. Will ein Läufer trotzdem
weitergehen, wird Ihm die Startnummer abgenommen. Das Weitergehen erfolgt auf eigene
Verantwortung.
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Wettkampfreglement
6.2 Aufgabe
Ein Läufer darf, ausser bei Verletzung und Erschöpfung, den Wettkampf nur an Kontrollposten
abbrechen. Er muss sich in diesem Fall beim Postenchef melden und dessen Anweisungen befolgen.
Das weitere Vorgehen und der Rücktransport werden durch den Postenchef organisiert. E101
Teilnehmer welche von Burglauenen direkt ins Ziel (anstatt Wengen) weiterlaufen, werden separat
gelistet aber nicht offiziell rangiert.
Bei Aufgabe nicht am Posten abgegebene Zeitmess-Chips müssen bis spätestens Samstag,
16.07.2016 (Läufer E16, E35 und E51) um 21.00 Uhr und Sonntag 17.07.2016 um 6.30 Uhr (Läufer
E101) im Ziel abgeben werden.
7. Material
7.1 Material E101, E51 & E35
Das obligatorische Material für die Strecken E35, E51 und E101 ist:














Rucksack
Mobiltelefon (immer eingeschaltet)
Rettungsdecke von mind. 1.40m x 2m
Pfeife
Elastische Binde für einen Notverband mind. 200cm x 4cm
Eine Jacke für Schlechtwetter im Gebirge. Sie muss aus Gore-Tex oder ähnlichem Material
sein, wasserfest (Wassersäule Minimum 10‘000 mm) und atmungsaktiv sein
Warme Langarmschicht wie Primaloft, Daune oder Thermo-Shirt (keine Baumwolle), mind.
150 gr.
lange Überhose, lange Laufhose oder Beinlinge
Stirnband oder Mütze
Sonnenbrille
Handschuhe
Verpflegung
Wasserflasche, Wassersack oder Bidon (mindestens 5 dl)
Persönlicher Trinkbecher mindestens 125ml (an den Posten sind keine vorhanden)
Zusätzlich für E101:
 Zwei Stirnlampen mit Ersatzbatterien für mind. eine Lampe
 muss spätestens ab 21.30 Uhr getragen und eingeschaltet werden
 Reflektierendes Band (wird vom Organisator abgegeben)
 muss spätestens ab 21:30 Uhr getragen werden
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Wettkampfreglement
Das obligatorische Material wird bei der Startnummernausgabe kontrolliert. Jeder Athlet muss dieses
während des ganzen Wettkampfes bei sich haben. Das obligatorische Material ist zusätzlich zur
Laufkleidung (Laufanzug und Laufschuhe) zu verstehen.
Es wird folgendes Zusatzmaterial empfohlen (nicht vollständige Liste):
 Stöcke
 Ersatzkleider bei schlechtem und kaltem Wetter
 Sonnencreme
Das Organisationskomitee kann aufgrund der Witterungsverhältnisse kurzfristig vor dem Start
weitere Ersatzkleider (gegen Nässe und Kälte) als zusätzliches obligatorisches Material verlangen. Auf
der Strecke und im Ziel kann das obligatorische Material mit Stichproben überprüft werden.
Jeder Athlet, der beschliesst mit Stöcken zu starten, muss diese den ganzen Wettkampf und bis ins
Ziel mittragen. Es ist verboten auf der Strecke Stöcke anzunehmen oder abzugeben.
Es besteht die Möglichkeit einen Trinkbecher (Soft Cup) zu kaufen.
7.2 Material E16
Für die Strecke E16 wird kein obligatorisches Material verlangt. Es wird empfohlen Getränke und
Verpflegung mit sich zu führen. Auf dem E16 hat es 4 Verpflegungsposten. Das Angebot ist gemäss
Verpflegungsplan im Internet.
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Wettkampfreglement
8. Startnummernausgabe
Jeder Athlet muss seine Startnummer persönlich abholen. Bei der Startnummernausgabe muss ein
Ausweispapier mit Foto und das ganze obligatorische Material vorgewiesen werden. Das
obligatorische Material wird kontrolliert.
Startnummernausgabe im Eventgelände beim Sportzentrum Grindelwald:
Freitag, 15. Juli 2016 von 09:00 bis 18:00 für die Strecken E101, E51, E35 & E16
Samstag, 16. Juli 2016 von 07:00 bis 08:00 nur für Strecke E35
Samstag, 16. Juli 2016 von 07:00 bis 09:30 nur für Strecke E16
Zusätzlich für E35: Samstag, 16. Juli 2016 von 07.30 bis 08:45 nur für Strecke E35 im Startbereich in
Burglauenen.
Bei der Startnummernausgabe erhält jeder Läufer:
Startnummer
Diese ist auf der Brust, Bauch oder Bein zu tragen. Sie muss während des ganzen
Wettkampfes gut sichtbar sein. Die Startnummer ermöglicht dem Teilnehmer den
Zutritt zu den Verpflegungsposten, Sanitäts- und Ruhezone, zu den Kleiderdepots,
Duschen und bei Aufgabe zum Rücktransport nach Grindelwald.
Chip
Dieser ist für die Zeitmessung und muss nach dem Zieleinlauf sofort abgegeben
werden. Nicht zurückgegebene Chip werden dem Läufer mit CHF 50.- in Rechnung
gestellt. Nach Aufgabe und aus dem Wettkampf genommene Personen müssen
den Chip dem Postenchef abgeben. Oder bis spätestens Samstag, 16.07.2016
(Läufer E51, E35 & E16) um 21.00 Uhr und Sonntag 17.07.2016 um 6.30 Uhr
(Läufer E101) im Ziel abgeben.
Zusätzlich für E101:
Plastiksack (35l)
Läufer der Strecke E101 können alle benötigten Dinge wie Kleider, Schuhe und
Verpflegung in diesem Sack deponieren. Dieser wird anschliessend vom
Organisator zum Kontrollposten „Burglauenen“ (ca. bei Hälfte der Strecke E101)
transportiert. Abgabe Samstag 03:30 bis 04:30 im Startgelände.
Die Säcke können am Samstag ab ca. 20:00 wieder im Effektendepot im
Zielgelände abgeholt werden.
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Wettkampfreglement
9. Strafen
Die Wettkampfleitung, Jury und Postenchefs können Strafen gemäss folgender Tabelle mit sofortiger
Wirkung oder nach dem Wettkampf anwenden:
Vergehen
Strafe
Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am
Wettkampf teilnehmenden Person (ausserhalb der
autorisierten Zonen)
30 Minuten
Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen
Strecke
10 Minuten bis Disqualifikation
Ablehnung der obligatorischen Materialkontrolle
(vor, während und nach dem Wettkampf)
Disqualifikation
Fehlen des obligatorischen Materials
5 Minuten bis Disqualifikation
Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen durch einen
Läufer oder einen seiner Begleiter
1 Stunde
Untersagen jeglicher Hilfeleistung an anderen
Personen in Schwierigkeiten (Läufer und nicht am
Wettkampf teilnehmende Personen)
1 Stunde
Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an
mitgenommen wurden
1 Stunde
Nicht sichtbar angebrachte Startnummer
15 Minuten
Respektlosigkeit gegenüber anderen Personen
(Veranstalter oder Läufer)
1 Stunde
Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln,
Startnummerntausch etc.)
Disqualifikation
Fehlen eines elektronischen Chip
Gemäss Entscheid der Jury
Nichtdurchlaufen eines Kontrollposten
Gemäss Entscheid der Jury
Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters,
Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters
Disqualifikation
Ablehnung einer Dopingkontrolle
Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines
positiven Dopingbefundes
Verlassen eines Kontrollposten nach der Zeitlimite
Disqualifikation
Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäss Entscheid der Wettkampfjury bestraft.
Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
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Wettkampfreglement
10.
Antidoping
Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem Wettkampf
einer Doping Kontrolle unterzogen werden.
11.
Beschwerde
Beschwerden müssen schriftlich und spätestens zwei Stunden nach dem Zieleinlauf des betroffenen
Athleten bei der Wettkampfjury gegen eine Kaution von CHF 50.- abgegeben werden.
12.
Jury
Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen:






Präsident der Organisation
Technische Leitung
Mitglied des Organisationskomitee
Mitglied des Sicherheitsausschuss
bei Bedarf involvierter Streckenabschnittschef
bei Bedarf involvierter Postenchef
Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein Urteil zu
fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Einwand möglich.
13.
Streckenänderung und Absage
Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit
Strecken- und Postenänderungen vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimiten angepasst
werden. Bei Streckenänderung wird die Zeitmessung bestmöglichst weitergeführt.
Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf
abzubrechen.
Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche
auf Rückerstattung von Startgeldern.
14.
Versicherung
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Läufer muss über eine persönliche Unfallversicherung
verfügen. Diese muss Kosten für Rettungen und Bergungen (insbesondere Helikopter) sowie Heilung
einschliessen. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, egal aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese
Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.
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Wettkampfreglement
15.
Rangverkündigung und Preise
Siegerehrungen:
E101 Sonntag, 10.00 Uhr
E51 Sonntag, 10.00 Uhr
E35 Samstag, 18.30 Uhr
E16 Samstag, 15.00 Uhr
Finisher des E101, E51 und E35 erhalten nach dem Zieleinlauf ein Finisher T-Shirt und eine Medaille.
Finisher des E16 erhalten ein Finisher T-Shirt.
Die fünf ersten Damen und Herren des Gesamtklassements erhalten einen Spezialpreis. Zudem
erhalten die ersten drei aller Kategorien einen Preis. Preise werden nur an anwesende Gewinner
abgegeben. Preise werden nicht nachgesandt.
16.
Bergpreis
Beim Bergpreis „Faulhorn“ wird der schnellsten Dame und dem schnellsten Herr der Strecke E101
und E51 und dem schnellsten Couple (Damen, Herren und Mixed) einen Spezialpreis an der
Rangverkündigung übergeben.
17. Bildrechte
Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie alle
Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der
Bilder, Ton oder Filmaufnahmen.
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Interlaken.
Grindelwald, 1. Oktober 2015
Für das Organisationskomitee,
Marcel Marti
Technischer Leiter
Ralph Näf
OK Präsident
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