Durchführungsbestimmungen - Niedersächsischer Fußballverband eV

Durchführungsbestimmungen
zur Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17
1. Gesamtleitung
Verantwortlich für die Durchführung der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 ist
der Niedersächsische Fußballverband e.V.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften, die zu Beginn der Runde per
Spielermeldeliste mindestens 9 Teilnehmer melden können. Die
Spielermeldeliste muss komplett ausgefüllt bis spätestens Montag, den 1.
August 2016 an die im Anmeldeformular aufgeführten Kontaktdaten (z.B. per
E-Mail oder Fax) gesendet werden.
Die Mannschaften sollen dem NFV als Mitglieder angeschlossen sein. Im ersten
Jahr sind hierbei allerdings Ausnahmen möglich und mit dem NFV
abzusprechen.
Im Spielbetrieb dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auf der dem NFV
vorliegenden Spielermeldeliste geführt sind. Nachnominierungen neuer
Spieler sind unbegrenzt möglich, wenn diese spätestens 3 Tage vor Spieltag
dem NFV (Spielleiter) vorliegen.
Für eine eventuelle Identifikation der teilnehmenden Spieler durch die
Schiedsrichter muss sich jeder Spieler am Spieltag über einen
Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder mit Hilfe eines gleichwertigen
Lichtbild-Dokumentes ausweisen können.
Spieler eines Vereines sind an einem Tag nicht für zwei Mannschaften
spielberechtigt.
Spielberechtigt sind Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der
ältere A-Jugend-Jahrgang (Jg. 1998) ist ebenfalls durchgängig
spielberechtigt, weitere Spielberechtigungen (wie z.B. der jüngere A-JugendJahrgang 1999) erfolgen in Rücksprache mit dem NFV.
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Alle Spieler sind in der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA-Spielzeit 2016/17 nur für
einen Verein spielberechtigt, somit sind Wechsel innerhalb der Pelada NFVFUTSAL-LIGA in einer Spielzeit nicht erlaubt.
3. Spielmodus
Gespielt wird zunächst „Jeder gegen Jeden“ im Rahmen eines
Ligabetriebes.
Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften wird der Spielbetrieb in
Staffeln organisiert, die nach dem 11. Juli 2016 (Meldefrist) eingeteilt werden.
Um die Schiedsrichter- wie auch Fahrtkosten für die Mannschaften möglichst
gering zu halten, werden Spieltage priorisiert, an denen so viele
Mannschaften wie möglich zusammen einen Spieltag an einem
geographisch bzw. fahrtkostengünstigen Ort spielen.
Diese sog. Sammelspieltage sollen möglichst samstags ausgetragen
werden.
Nachdem die jeweiligen Staffeln vollständig ausgespielt wurden, erfolgt ein
Zusammenschluss der Staffeln im Rahmen einer Pelada NFV-FUTSAL-LIGAPlayoff-Runde (K.O.-Runde), in der der Meister der Pelada NFV-FUTSAL-Liga
ausgespielt wird.
Jedes Spiel im Rahmen der NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 (inkl. K.O.-Runde)
wird in 2 x 20 Minuten Nettospielzeit ausgetragen.
Gespielt wird nach den aktuellen offiziellen FIFA-FUTSAL-Regeln. Diese
findet man unter:
http://www.nfv-www.de/downloads/s_111/45412Futsal_Spielregeln_FIFA_2014-2015_Deutsch.pdf
Bis 10 Tage vor einem Spieltag kann beim Spielleiter schriftlich eine
Spielverlegung beantragt werden, wenn der betroffene Gegner hierzu sein
schriftliches Einverständnis gibt. Bei einer gewünschten Spielverlegung muss
der Heimverein beim Ausweichtermin die anfallenden Schiedsrichterkosten
selber (d.h. separat außerhalb der Pauschale) zahlen.
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Besonderer Hinweis: Den Mannschaften, die sich im Vorfeld der Saison als
Ausrichter des Spieltags gemeldet haben, bietet sich diese Möglichkeit für den
ihnen zugeordneten Sammelspieltag nicht!
Die Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 beginnt im September 2016 und läuft
voraussichtlich bis Januar 2017. Genaue Spieltagtermine werden nach
Eingang der Anmeldungen, inkl. Nennung der Hallenverfügbarkeiten bestimmt.
4. Abschlusswertung
Für die Abschlussberechnung der Ligaphase (Tabelle) gelten folgende
Kriterien:
Bei
Punktgleichheit
entscheidet
das
Torverhältnis
nach
Subtraktionsverfahren (Tordifferenz). Bei Punktgleichheit sowie gleicher
Tordifferenz entscheidet die Anzahl der meisten geschossenen Tore. Besteht
auch hier Gleichheit, so entscheidet der direkte Vergleich.
Der Playoff-Modus ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden
Mannschaften und der daraus resultierenden Größe der Staffeln. Der Modus
und die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen werden
rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Meister der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA
Norddeutschen Meisterschaft teil.
2016/17
nimmt
an
der
Sollte eine Mannschaft (egal aus welchen Gründen) dreimal nicht zu einem
Spiel antreten, so wird sie aus dem laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen. Die
eingezahlte Schiedsrichterpauschale (siehe 5.) wird in diesem Fall vom NFV
einbehalten.
Zieht ein Verein seine Mannschaft im Rahmen der Hinrunde zurück oder tritt in
dieser Zeit zum dritten Mal nicht an, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt
ausgetragenen Spiele nicht gewertet. Die eingezahlte Schiedsrichterpauschale
sowie auch die Kaution (siehe 6.) werden in diesem Fall vom NFV einbehalten.
Gilt einer dieser Tatbestände während der Rückrunde, werden alle während der
Rückrunde angesetzten oder auch schon gespielten Partien jeweils mit 5:0 für
den Gegner gewertet. Die eingezahlte Schiedsrichterpauschale sowie auch die
Kaution werden in diesem Fall vom NFV einbehalten.
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5. Schiedsrichterkosten
Jede teilnehmende Mannschaft muss eine Saison-Pauschale von 350 € für
die Schiedsrichterkosten an den NFV überweisen. Diese wird spätestens
zum Montag, den 1. August 2016 fällig. Die Überweisungs- bzw.
Rechnungsdaten hierfür werden nach Eingang der Anmeldung auf dem
Postweg übermittelt.
Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt dann nach dem Spieltag über den
NFV.
Sollte die Schiedsrichterpauschale zur Deckung der Schiedsrichterkosten nicht
ausreichen, wird ggf. eine entsprechende Nachberechnung an alle
Mannschaften vorgenommen.
Sollte die Schiedsrichterpauschale für die Schiedsrichterkosten während der
Playoff-Runde nicht mehr ausreichen, werden diese anteilig unter den übrigen
Playoff-Mannschaften aufgeteilt und von diesen übernommen.
Wenn
nach
beendeter
Saison
noch
Restmittel
aus
der
Schiedsrichterpauschaule übrig sind, werden diese zu gleichen Anteilen an die
beteiligten Mannschaften ausgezahlt.
6. Kaution
Um eine Planungssicherheit für alle beteiligten Mannschaften zu gewährleisten,
wird z.B. für den Fall, dass eine Mannschaft zu einem oder mehreren
Spieltagen nicht antritt, eine Kaution von 100 € fällig. Diese Kaution muss von
jeder Mannschaft ebenfalls bis zum 1. August 2016 an den NFV überwiesen
werden. Die Überweisungs- bzw. Rechnungsdaten hierfür werden ebenfalls
nach Eingang der Anmeldung auf dem Postweg übermittelt.
Diese Kaution wird dazu verwendet, dem eventuell vergeblich angereisten
Gegner (bzw. den finanziell Benachteiligten) die Reisekosten zu ersetzen.
Wenn während der Saison kein Anlass zum Einbehalten der Kaution besteht,
wird diese an die jeweilige Mannschaft zurückgezahlt.
7. Schiedsgericht
Die Spielleitung erfolgt jeweils durch zwei Schiedsrichter und einem dritten
Schiedsrichter, der die administrativen Aufgaben übernimmt. Die Schiedsrichter
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werden vom NFV gestellt. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über
Michael Hüsing.
Für die Zeitnahme und Anzeigetafelbedienung an einem Spieltag stellt der
ausrichtende Verein das Personal!
Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass die Schiedsrichter Getränke
und Verpflegung erhalten.
Nach Beendigung eines Spieltages werden der Spielberichtsbogen und die
einzelnen Spielerfassungsbögen vom Ausrichter in einem an den
Spielleiter adressierten und ausreichend frankierten DIN A4 Umschlag an
den anwesenden hauptverantwortlichen Schiedsrichter übergeben, der
den Briefumschlag auf den Postweg bringt. Der Veranstalter ist verantwortlich
für die Übermittlung des Formulars und des Spielergebnisses an den NFV bzw.
den zuständigen Staffelleiter. Das Ergebnis sollte nach Abpfiff der
Begegnungen schnellstmöglich per Email an den zuständigen Staffelleiter
geschickt werden.
Es wird angestrebt eine Ergebniseingabe über DFBnet zu ermöglichen.
Spielberichtsbögen sollen vom Veranstalter kopiert und in ausreichender
Anzahl am Spieltag bereitgestellt werden.
Eine Spielstandanzeige (analog oder digital) muss in der Halle vorhanden sein,
um Tore und eventuelle Fouls anzuzeigen.
Der von den Mannschaften ausgefüllte Spielberichtsbogen sowie die
aktuelle Spielermeldeliste jeder Mannschaft müssen 15 Minuten vor
Spielbeginn bei den Schiedsrichtern vorliegen. Liegt die Spielermeldeliste
nicht vor, muss jeder Spieler auf dem Spielberichtsbogen unterschreiben und
es wird ein Ordnungsgeld von 5 € an den Verein ausgesprochen.
Auf dem Spielberichtsbogen müssen die Verwarnungen und die besonderen
Vorkommnisse aufgeführt werden (Spielername, Mannschaft, Art des
Vergehens). Je nach Schwere des Vergehens behält sich der Spielrundenleiter
als „Spielleitende Stelle“ vor, in Abstimmung mit dem zuständigen
Verbandsgremium eine weitere Bestrafung auszusprechen oder diese vorzeitig
zu beenden. Diese Entscheidung ist danach endgültig!
Bei einer roten Karte ist der Spieler mindestens 1 Pflichtspiel innerhalb der
Pelada NFV-FUTSAL-LIGA gesperrt.
In besonderen Fällen und bei allen Rechtsstreitigkeiten wird die NFV-Rechtsund Verfahrensordnung zur Anwendung kommen. Die Vereine, die mit ihren
Mannschaften an der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA teilnehmen sind verpflichtet,
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sich über die Rechte und Pflichten, die sich auf diesen Ordnungen ergeben, zu
informieren.
Die NFV-Rechts- und Verfahrensordnung ist zu finden unter:
http://www.nfv-www.de/downloads/s_147/06_RechtsUndVerfahrensordnungStand-03-2014%20-%202014-07-04.pdf
Bitte unbedingt beachten:
Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht,
Schienbeinschoner dürfen nicht am Spiel teilnehmen.
Spieler
ohne
Das Tragen von Schmuck ist nicht gestattet, Tapen oder Abkleben
desselben recht nicht aus. Spieler mit sichtbarem Schmuck dürfen nicht am
Spiel teilnehmen.
8. Spielleitung und Ansprechpartner
NFV-FUTSAL-LIGA
Johannes Plecksnies
Mozartweg 1
30890 Barsinghausen
Tel.: 0176 / 63447737
Fax: 05105 / 75 191
Staffelleiter
Jörg Zellmer
Josefstraße 11
38667 Bad Harzburg
Tel.:05322/5536607
[email protected]
[email protected]
Schiedsrichteransetzung
Michael Hüsing
Am Rodelberg 11
48480 Lünne
[email protected]
0172 282 41 38
Verbandsspielausschuss
siehe www.nfv.de
Mitglieder NFV Futsal AG
siehe www.nfv.de
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9. Allgemeine Hinweise
Bei Trikotgleichheit (gleiche oder kaum unterscheidbare Farben) muss die
erstgenannte Mannschaft die Spielbekleidung wechseln.
Die Mannschaften müssen Ausweichtrikots dabei haben.
Der Torwart muss sich durch die Farbe seiner Spielkleidung von Spielern und
Gegenspielern unterscheiden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder
beschädigte Gegenstände bzw. für Personenschäden. Dem Verband
angeschlossene Mannschaften sind über ihren Verein bei der Sporthilfe
versichert.
Barsinghausen, 7. April 2016
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