Durchführungsbestimmungen zur Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 1. Gesamtleitung Verantwortlich für die Durchführung der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 ist der Niedersächsische Fußballverband e.V. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften, die zu Beginn der Runde per Spielermeldeliste mindestens 9 Teilnehmer melden können. Die Spielermeldeliste muss komplett ausgefüllt bis spätestens Montag, den 1. August 2016 an die im Anmeldeformular aufgeführten Kontaktdaten (z.B. per E-Mail oder Fax) gesendet werden. Die Mannschaften sollen dem NFV als Mitglieder angeschlossen sein. Im ersten Jahr sind hierbei allerdings Ausnahmen möglich und mit dem NFV abzusprechen. Im Spielbetrieb dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auf der dem NFV vorliegenden Spielermeldeliste geführt sind. Nachnominierungen neuer Spieler sind unbegrenzt möglich, wenn diese spätestens 3 Tage vor Spieltag dem NFV (Spielleiter) vorliegen. Für eine eventuelle Identifikation der teilnehmenden Spieler durch die Schiedsrichter muss sich jeder Spieler am Spieltag über einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder mit Hilfe eines gleichwertigen Lichtbild-Dokumentes ausweisen können. Spieler eines Vereines sind an einem Tag nicht für zwei Mannschaften spielberechtigt. Spielberechtigt sind Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der ältere A-Jugend-Jahrgang (Jg. 1998) ist ebenfalls durchgängig spielberechtigt, weitere Spielberechtigungen (wie z.B. der jüngere A-JugendJahrgang 1999) erfolgen in Rücksprache mit dem NFV. 1 Alle Spieler sind in der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA-Spielzeit 2016/17 nur für einen Verein spielberechtigt, somit sind Wechsel innerhalb der Pelada NFVFUTSAL-LIGA in einer Spielzeit nicht erlaubt. 3. Spielmodus Gespielt wird zunächst „Jeder gegen Jeden“ im Rahmen eines Ligabetriebes. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften wird der Spielbetrieb in Staffeln organisiert, die nach dem 11. Juli 2016 (Meldefrist) eingeteilt werden. Um die Schiedsrichter- wie auch Fahrtkosten für die Mannschaften möglichst gering zu halten, werden Spieltage priorisiert, an denen so viele Mannschaften wie möglich zusammen einen Spieltag an einem geographisch bzw. fahrtkostengünstigen Ort spielen. Diese sog. Sammelspieltage sollen möglichst samstags ausgetragen werden. Nachdem die jeweiligen Staffeln vollständig ausgespielt wurden, erfolgt ein Zusammenschluss der Staffeln im Rahmen einer Pelada NFV-FUTSAL-LIGAPlayoff-Runde (K.O.-Runde), in der der Meister der Pelada NFV-FUTSAL-Liga ausgespielt wird. Jedes Spiel im Rahmen der NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 (inkl. K.O.-Runde) wird in 2 x 20 Minuten Nettospielzeit ausgetragen. Gespielt wird nach den aktuellen offiziellen FIFA-FUTSAL-Regeln. Diese findet man unter: http://www.nfv-www.de/downloads/s_111/45412Futsal_Spielregeln_FIFA_2014-2015_Deutsch.pdf Bis 10 Tage vor einem Spieltag kann beim Spielleiter schriftlich eine Spielverlegung beantragt werden, wenn der betroffene Gegner hierzu sein schriftliches Einverständnis gibt. Bei einer gewünschten Spielverlegung muss der Heimverein beim Ausweichtermin die anfallenden Schiedsrichterkosten selber (d.h. separat außerhalb der Pauschale) zahlen. 2 Besonderer Hinweis: Den Mannschaften, die sich im Vorfeld der Saison als Ausrichter des Spieltags gemeldet haben, bietet sich diese Möglichkeit für den ihnen zugeordneten Sammelspieltag nicht! Die Pelada NFV-FUTSAL-LIGA 2016/17 beginnt im September 2016 und läuft voraussichtlich bis Januar 2017. Genaue Spieltagtermine werden nach Eingang der Anmeldungen, inkl. Nennung der Hallenverfügbarkeiten bestimmt. 4. Abschlusswertung Für die Abschlussberechnung der Ligaphase (Tabelle) gelten folgende Kriterien: Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis nach Subtraktionsverfahren (Tordifferenz). Bei Punktgleichheit sowie gleicher Tordifferenz entscheidet die Anzahl der meisten geschossenen Tore. Besteht auch hier Gleichheit, so entscheidet der direkte Vergleich. Der Playoff-Modus ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften und der daraus resultierenden Größe der Staffeln. Der Modus und die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Meister der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA Norddeutschen Meisterschaft teil. 2016/17 nimmt an der Sollte eine Mannschaft (egal aus welchen Gründen) dreimal nicht zu einem Spiel antreten, so wird sie aus dem laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen. Die eingezahlte Schiedsrichterpauschale (siehe 5.) wird in diesem Fall vom NFV einbehalten. Zieht ein Verein seine Mannschaft im Rahmen der Hinrunde zurück oder tritt in dieser Zeit zum dritten Mal nicht an, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Spiele nicht gewertet. Die eingezahlte Schiedsrichterpauschale sowie auch die Kaution (siehe 6.) werden in diesem Fall vom NFV einbehalten. Gilt einer dieser Tatbestände während der Rückrunde, werden alle während der Rückrunde angesetzten oder auch schon gespielten Partien jeweils mit 5:0 für den Gegner gewertet. Die eingezahlte Schiedsrichterpauschale sowie auch die Kaution werden in diesem Fall vom NFV einbehalten. 3 5. Schiedsrichterkosten Jede teilnehmende Mannschaft muss eine Saison-Pauschale von 350 € für die Schiedsrichterkosten an den NFV überweisen. Diese wird spätestens zum Montag, den 1. August 2016 fällig. Die Überweisungs- bzw. Rechnungsdaten hierfür werden nach Eingang der Anmeldung auf dem Postweg übermittelt. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt dann nach dem Spieltag über den NFV. Sollte die Schiedsrichterpauschale zur Deckung der Schiedsrichterkosten nicht ausreichen, wird ggf. eine entsprechende Nachberechnung an alle Mannschaften vorgenommen. Sollte die Schiedsrichterpauschale für die Schiedsrichterkosten während der Playoff-Runde nicht mehr ausreichen, werden diese anteilig unter den übrigen Playoff-Mannschaften aufgeteilt und von diesen übernommen. Wenn nach beendeter Saison noch Restmittel aus der Schiedsrichterpauschaule übrig sind, werden diese zu gleichen Anteilen an die beteiligten Mannschaften ausgezahlt. 6. Kaution Um eine Planungssicherheit für alle beteiligten Mannschaften zu gewährleisten, wird z.B. für den Fall, dass eine Mannschaft zu einem oder mehreren Spieltagen nicht antritt, eine Kaution von 100 € fällig. Diese Kaution muss von jeder Mannschaft ebenfalls bis zum 1. August 2016 an den NFV überwiesen werden. Die Überweisungs- bzw. Rechnungsdaten hierfür werden ebenfalls nach Eingang der Anmeldung auf dem Postweg übermittelt. Diese Kaution wird dazu verwendet, dem eventuell vergeblich angereisten Gegner (bzw. den finanziell Benachteiligten) die Reisekosten zu ersetzen. Wenn während der Saison kein Anlass zum Einbehalten der Kaution besteht, wird diese an die jeweilige Mannschaft zurückgezahlt. 7. Schiedsgericht Die Spielleitung erfolgt jeweils durch zwei Schiedsrichter und einem dritten Schiedsrichter, der die administrativen Aufgaben übernimmt. Die Schiedsrichter 4 werden vom NFV gestellt. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über Michael Hüsing. Für die Zeitnahme und Anzeigetafelbedienung an einem Spieltag stellt der ausrichtende Verein das Personal! Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass die Schiedsrichter Getränke und Verpflegung erhalten. Nach Beendigung eines Spieltages werden der Spielberichtsbogen und die einzelnen Spielerfassungsbögen vom Ausrichter in einem an den Spielleiter adressierten und ausreichend frankierten DIN A4 Umschlag an den anwesenden hauptverantwortlichen Schiedsrichter übergeben, der den Briefumschlag auf den Postweg bringt. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Übermittlung des Formulars und des Spielergebnisses an den NFV bzw. den zuständigen Staffelleiter. Das Ergebnis sollte nach Abpfiff der Begegnungen schnellstmöglich per Email an den zuständigen Staffelleiter geschickt werden. Es wird angestrebt eine Ergebniseingabe über DFBnet zu ermöglichen. Spielberichtsbögen sollen vom Veranstalter kopiert und in ausreichender Anzahl am Spieltag bereitgestellt werden. Eine Spielstandanzeige (analog oder digital) muss in der Halle vorhanden sein, um Tore und eventuelle Fouls anzuzeigen. Der von den Mannschaften ausgefüllte Spielberichtsbogen sowie die aktuelle Spielermeldeliste jeder Mannschaft müssen 15 Minuten vor Spielbeginn bei den Schiedsrichtern vorliegen. Liegt die Spielermeldeliste nicht vor, muss jeder Spieler auf dem Spielberichtsbogen unterschreiben und es wird ein Ordnungsgeld von 5 € an den Verein ausgesprochen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen die Verwarnungen und die besonderen Vorkommnisse aufgeführt werden (Spielername, Mannschaft, Art des Vergehens). Je nach Schwere des Vergehens behält sich der Spielrundenleiter als „Spielleitende Stelle“ vor, in Abstimmung mit dem zuständigen Verbandsgremium eine weitere Bestrafung auszusprechen oder diese vorzeitig zu beenden. Diese Entscheidung ist danach endgültig! Bei einer roten Karte ist der Spieler mindestens 1 Pflichtspiel innerhalb der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA gesperrt. In besonderen Fällen und bei allen Rechtsstreitigkeiten wird die NFV-Rechtsund Verfahrensordnung zur Anwendung kommen. Die Vereine, die mit ihren Mannschaften an der Pelada NFV-FUTSAL-LIGA teilnehmen sind verpflichtet, 5 sich über die Rechte und Pflichten, die sich auf diesen Ordnungen ergeben, zu informieren. Die NFV-Rechts- und Verfahrensordnung ist zu finden unter: http://www.nfv-www.de/downloads/s_147/06_RechtsUndVerfahrensordnungStand-03-2014%20-%202014-07-04.pdf Bitte unbedingt beachten: Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht, Schienbeinschoner dürfen nicht am Spiel teilnehmen. Spieler ohne Das Tragen von Schmuck ist nicht gestattet, Tapen oder Abkleben desselben recht nicht aus. Spieler mit sichtbarem Schmuck dürfen nicht am Spiel teilnehmen. 8. Spielleitung und Ansprechpartner NFV-FUTSAL-LIGA Johannes Plecksnies Mozartweg 1 30890 Barsinghausen Tel.: 0176 / 63447737 Fax: 05105 / 75 191 Staffelleiter Jörg Zellmer Josefstraße 11 38667 Bad Harzburg Tel.:05322/5536607 [email protected] [email protected] Schiedsrichteransetzung Michael Hüsing Am Rodelberg 11 48480 Lünne [email protected] 0172 282 41 38 Verbandsspielausschuss siehe www.nfv.de Mitglieder NFV Futsal AG siehe www.nfv.de 6 9. Allgemeine Hinweise Bei Trikotgleichheit (gleiche oder kaum unterscheidbare Farben) muss die erstgenannte Mannschaft die Spielbekleidung wechseln. Die Mannschaften müssen Ausweichtrikots dabei haben. Der Torwart muss sich durch die Farbe seiner Spielkleidung von Spielern und Gegenspielern unterscheiden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände bzw. für Personenschäden. Dem Verband angeschlossene Mannschaften sind über ihren Verein bei der Sporthilfe versichert. Barsinghausen, 7. April 2016 7
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