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WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin
WBM.
Finde Deine Mitte
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A)
Vergabenummer:
ÖA 1737-07-2016
Maßnahme/Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90
Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen
Auftraggeber:
WBMI Real Estate Berlin GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Standort
Zentrale
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Abteilung
Vergabe/Einkauf
Telefon: +49 30 247130
Telefax: +49 30 24714100
wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für da s oben genannte
Bauvorhaben mit der Bitte um Abga be eines kostenlosen und preisgünstigen
Angebotes für folgendes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Postanschrift
WBM GmbH
Postfach 02 67 00
10129 Berlin
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ausschreibende Stelle:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Für Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen,
etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht
Ihnen zur Verfügung:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Ansprechpartner: FRau Fust
Tel.: (030) 2471 4311
Datum
22.07.2016
Bearbeiter/in
Frau Fust
Telefon / Durchwahl
+49 30 2471 4311
Telefax
+49 30 2471 3670
E-Mail
[email protected]
Nicht für Mietzahlungen
Bankverbindung:
Landesbank Berlin AG
IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17
BIC: BELADEBEXXX
WBM Wohnungsbaugesellschaft
Berlin-Mitte mbH
Sitz der Gesellschaft:
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Vorsitzender
des Aufsichtsrates:
Lutz Basse
Geschäftsführung:
Christina Geib
Jan Robert Kowalewski
Handelsregister:
AG Charlottenburg
HRB 35223
UST-IdNr. DE 137189619
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Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV):
Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten
oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle
der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe
ohne Bedingungen gewährt werden, sind die se ebenfalls an
einer in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen.
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in
technischer Hinsicht sowie in F arb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden
Fall eine Preisangabe erforderlich.
Vergabeprüfstelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Termine:
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Zuschlags- und Bindefrist:
am 25.08.2016 um/bis 09:30 Uhr
bis zum 07.10.2016
Bauzeit gesamt:
vom 23.01.2017
bis 07.07.2017
Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle,
205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift
Zimmernummer …......
oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen.
Aufschrift auf geschlossenem
Umschlag:
„Angebot für … (Be zeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“
"Erst bei Submission öffnen!"
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
nein
ja, Angebote sind möglich:
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose
Anlagen
1)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsdeckblatt
Anlage Tariferklärung
Besondere Vertragsbedingungen (BAVG)
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
Datenschutzerklärung
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung und Verzeichnis der Nachunternehmer
Einhaltung der Frauenförderung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
vom zuständigen Finanzamt
Seite 2/3
Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt)
LV: Lüftung Wallstr.
Muster Bürgschaftsurkunde
Tariftreueerklärung
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen
in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung)
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Integritätsvereinbarung
Bewerberbogen
2)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Bauablaufplan
Zeichnungen und Pläne
Mindestanforderungen an Nebenangebote
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind
zusätzlich mit dem Angebot einzureichen:
gemäß Vergabebekanntmachung
weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
können gefordert werden
zusätzlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
die aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
Bauwirtschaft (ULAK in Wiesbaden) bzw. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Urkalkulation
im Auftragsfall vorzulegen:
Der aktuelle Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für
Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 TEUR und
der Versicherungsschutz nach dem
Umweltschadensgesetz.
4 Wochen nach Auftragserteilung, ist eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu übergeben
Wir bitten u m kurze Mitteilung, wenn Sie si ch nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile
entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
i. V.
i. A.
Susanne Ernst
Anke Fust
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Bieter
Angebotsdeckblatt
Vergabenummer:
ÖA 1737-07-2016
Maßnahme/Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90
Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen
Auftraggeber:
WBMI Real Estate Berlin GmbH
Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen!
Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser
Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses
eingetragen und hier automatisch übernommen.
Anzahl Nebenangebote
Angebotsdatum:
%
Stück
Name des Ansprechpartners:
Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto
EUR
Stempel, Unterschrift
(Name in Druckschrift)
Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den
Vergabeunterlagen.
Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
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Angebotsdeckblatt oLos_VOB, Stand 04/2015
Stand: 12/2015
Integritätsvereinbarung
Objekt:
Wallstraße 88a, 89, 90
Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen
Vergabe-Nr.:
ÖA 1737-07-2016
zwischen der
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
- im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt –
Präambel
Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages.
1
Verpflichtungen des AG
1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen
zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat,
für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter
vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der
Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die
Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
2
Verpflichtungen des Bieters / AN
2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten.
2.
Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen
der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die
ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG
auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten
oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen
im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
5.
Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG
handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm
Vorteile verschaffen.
2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten.
1
Integritätsvereinbarung
2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im
Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten
(Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die
seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits
eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige
Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt.
3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen
kann.
4
Schadensersatz
4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu
kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen.
4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch
Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der
Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen,
dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein
höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
5
Frühere Verfehlungen
5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem
Grunde gekündigt werden.
6
Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer
6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen
Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen.
6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung
verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer
Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN
oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
8
Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch
den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind.
8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG.
8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern
unterschrieben werden.
8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
- 2 -
Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben.
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben.
Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich
weiterleiten!
Absender (Bieter):
Vergabe Nr.
ÖA 1737-07-2016
Objekt:
Wallstraße 88a, 89, 90
Angebot für:
Lüftungstechnische Anlagen
Abgabetermin:
25.08.2016
,
09:30 Uhr
Vom Auftraggeber auszufüllen
Eingang des Angebotes:
Uhr
Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe
und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil.
Registrierung unter
my.vergabeplattform.berlin.de
Kennzettel_VOL (Stand 11/09)
Bürgschaftsurkunde
(Mängelansprüchebürgschaft)
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages:
Datum:
Bezeichnung der Leistung:
…………
Der Bürge:
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftraggeber die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
_______________€
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird
verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene und rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene
Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Berlin
Ort, Datum
Unterschriften:
_______________
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1737-07-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14-016d
Wallstraße 88a, 89, 90
10179
Berlin
Leistung/CPV
Lüftungstechnische Anlagen
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1737-07-2016
Baumaßnahme
Wallstraße 88a, 89, 90
10179
Maßnahmenummer
14-016d
Berlin
Leistung/CPV
Lüftungstechnische Anlagen
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1737-07-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14-016d
Wallstraße 88a, 89, 90
10179
Berlin
Leistung/CPV
Lüftungstechnische Anlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
Stand: 24.06.2016
Bewerberbogen – Bauleistungen
Leistungsort:
Wallstr. 88a, 89, 90
Art der Leistung: Lüftungstechnische Anlagen
Vergabenummer: ÖA 1737-07-2016
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft auszufüllen! Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung eines
Unterauftragnehmers oder eines Dritten (Eignungsleihe), ist auch von diesem Unterauftragnehmer ein
Bewerberbogen in Bezug auf dessen Eignung auszufüllen.
Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen)
Einzelbewerber
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt
Unterauftragnehmer / Dritter
Allgemeine Hinweise
Für den Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers ist ausschließlich
dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt ist:
A.
B.
C.
Allgemeine Angaben
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
IV. Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
V. Sonstiges
Ausführungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung
geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine
Berücksichtigung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der Eignung und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen jederzeit während des Vergabeverfahrens anzufordern.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei
Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ort, Datum
Name
Ort, Datum
Funktion
Name
Funktion
A.
Allgemeine Angaben
Name des Unternehmens:
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
Jahr der Unternehmensgründung:
Rechtsform:
Unternehmensinhaber:
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Eintragungsort:
Bewerbergemeinschaft:
☐ ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Mitgliedes/ r liegen bei
☐ nein
Eignungsleihe bei
Unterauftragnehmern:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zum Nachweis der Eignung und
demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder eines Dritten zu bedienen.
☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s)/Dritten liegen bei
☐ nein
Unterauftragnehmer:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers zu bedienen.
☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s) liegen bei
☐ nein
Ansprechpartner/in für das
laufende Vergabeverfahren:
Frau/Herr:
Tel:
Fax:
Email:
Frau/Herr:
Tel:
Fax:
Email:
Ansprechpartner/in
für die Vertragsabwicklung:
2
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer
beim Amtsgericht
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Handwerk
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
2.
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von EUR vor.
EUR und/oder eine
Sofern die aktuelle Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht den Anforderungen gemäß Bekanntmachung
entspricht, bestätigen wir hiermit, dass im Auftragsfall die vorhandene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
entsprechend angepasst wird.
2.
Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren
Jahr
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
2013
2014
2015
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
3
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
1.
Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
1. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber:
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
2. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber:
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
3. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
4
2.
Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Art der Ausbildung, Berufliche
Qualifikation des Personals wie
z.B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
Anzahl der einzusetzenden
Mitarbeiter
5
3.
Anzahl der Beschäftigten
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
2013
davon:
davon:
2014
davon:
davon:
2015
davon:
davon:
4.
Mitarbeiter
gesamt
Technische Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
5.
Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Erklärung
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Leistungen, für die ich
mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden.
Unterauftragnehmer selbst dürfen
Unterauftragnehmer beauftragen.
nur
im
schriftlichen
Einvernehmen
mit
dem
Auftraggeber
weitere
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten
Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie deren
Eignungsnachweise und einen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ein Angebot kann von der
Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den
Auftraggeber nicht vorgelegt werden.
Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen:.
Leistung
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
an Firma (Name, Adresse):
6
IV.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
 gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB),
Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue
(§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im
Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen
verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
7
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
3.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige
Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
V.
Sonstiges
1.
Erklärung Urkalkulation
Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden.
Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten
Zuschlagserteilung übergeben.
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
8
C.
Vertragsbedingungen
1.
Erklärung Frauenförderung
Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes:- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer
Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
(keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung
von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme
der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten
Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis
17 auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß
§ 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest
entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für
männlich dominierte Berufe interessieren sollen
10
.
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest
entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12
.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13
.
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer
inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14
.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15
.
Angebot alternierender Telearbeit
16
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
9
.
auch in Führungspositionen
17
.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und
Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18
.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19
.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen
20
.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21
.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der
Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV.
(Erforderlichenfalls anzugeben)
Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin
ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene
Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
10
2.
Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
1. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns:
1.1.
die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns - MiLoG) zu entlohnen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus
Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind;
1.2.
die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die
Beschäftigungsverhältnisse
meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind;
1.3.
das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur
Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den
Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des
Sozialversicherungsrechts einzuhalten;
1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten
Beschäftigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c
Abs. 1 AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung
gem. Ziffer 1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der
Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung
der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise
im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen;
1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und
Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen;
1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und
Sozialversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen
Behörden zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten;
1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung
mir/uns gegenüber abgeben;
1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer
Unterauftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger
Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und
weiterer eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen.
2. Ichbevollmächtige/Wir bevollmächtigenden Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1
b) genannten Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern,
Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir
dem Auftraggeber auf entsprechende Anforderung aus.
3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1 a) und 1 b) berechtigen den Auftraggeber, den
Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx
11
3.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz
1.
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein
zuhalten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens
ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten
Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm
oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen
Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten
Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und
zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu
zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2.
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten,
2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV
aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durchzuführen,
2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3
Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der
Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird
dem Auftragnehmer zugerechnet.
3.
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben
sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli
1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961
II S. 98),
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
4.
Vertragsstrafen, Kündigungsrechte
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. C.1,
2 und 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
v. H. bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer
ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird
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nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer
wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen
Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
5.
Kontrollrechte
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der
ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen
und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden
Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
6.
Bevorzugte Vergabe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an
tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
4.
Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB-ILO)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben
sich aus
• dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
• dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948
(BGBl. 1956 II S. 2073),
• dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rezu Kollektiv
verhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
• dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
• dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
• dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II
S. 98),
• dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
• dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren
Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung.
Dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten muss zu Kontrollzwecken Einblick in die Unterlagen zum
Nachweis der Einhaltung der Regelungen der ILO-Kernarbeitsnormen gewährt werden. Die ausführenden
Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen
hinzuweisen.
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für
folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames
Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung)
werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom
09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich
auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen.
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13
5.
Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und
Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes
Stillschweigen zu bewahren.
2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den
Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten.
3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen,
die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen
Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese
vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden.
4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß §
5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung
geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich
verpflichtet wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und
Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine
Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden.
6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen
Beendigung hinaus.
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6.
Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten
nach § 5
und 11 Bundesdatenschutzgesetz
Benennung übergebener Daten: Klicken
Sie hier, um Text einzugeben.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von
Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen
werden. Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG.
Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der
Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im
Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG
verarbeiten und nutzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen
wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch
über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit
dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die
Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten
personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert,
übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden.
Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG
mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der
Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der
Anlage zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz,
Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich
mitzuteilen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten
des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über
Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes
Stillschweigen zu bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer
gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die
Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf.
Zweckbindung
Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden,
darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern
oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen,
Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich
gestattet hat.
Kontrollrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und
-verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber
insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der
betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden
dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu
verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die
Kontrollen erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über
alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an
den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer
übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten
unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung.
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Schadenersatz und Sonstiges
Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die
Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben
unberührt. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der
Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie
zu seiner Entlastung dem Auftraggeber.
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7.
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“.
1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Beginn der Ausführung*
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der
gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der
gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen
1.2 Die Zwischenfristen werden als verbindliche Vertragsfristen vereinbart.
1.3
Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im
Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1.
2. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9)
2.1
Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen
und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.2
Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
2.3
Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche
Aufwendungen abgegolten.
3.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
3.1
Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht
Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu übergeben. Im
Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers Bürgschaftserklärungen eines
den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß den Vergbeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach
Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu übergeben.
3.2
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-,
Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit
einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz zu
erbringen.
4. Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
4.1
Allgemeines
4.1.1 Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß.
4.1.2 Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen.
Dies gilt auch für Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
4.1.3 Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
In der Rechnung sind anzugeben:
- Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
- Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im
Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und
Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen.
4.1.4 Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes
DIN A4-Papier zu verwenden.
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4.1.5 Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen
umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
4.1.6 Alle Rechnungen sind an die
WBMI Real Estate GmbH Berlin
c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38
zu senden.
4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
4.2.1 Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die
Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen
und dem erreichten Leistungsstand orientiert.
4.2.2 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen
Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.2.3 Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise
beizufügen.
4.3
Schlussrechnungen
4.3.1 Erst nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen.
4.3.2 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen,
Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach
erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten
berücksichtigt werden können, nicht mehr möglich.
4.3.3
Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der
Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.4
Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der
Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von
denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
4.5
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die
Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die
Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
4.6
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
4.6.1 Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen
gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen
wurde.
Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung
abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage.
.6.2 Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der
überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch
mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
5.
Projekt- und Zeichnungsunterlagen
Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere
Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor
Baubeginn übergeben und ebenso Vertragsbestandteil
6.
Bauüberwachung und verantwortlicher Bauleiter gemäß BauO Bln
Mit der Bauüberwachung und Objektbetreuung ist ein Planungsbüro beauftragt.
Der/die verantwortliche Bauleiter/in gemäß § 57 Abs. 1 BauO Bln. wird bis spätestens zum Baubeginn benannt.
Der Bauleiter gemäß § 57 Abs. 2 BauO Bln. wird durch den AN bis spätestens zum Baubeginn mitgeteilt.
Sofern die Bauüberwachung nicht vom Bauherrn wahrgenommen wird, sondern ein Architekt/Fachplaner beauftragt ist,
so ist dieser ermächtigt, das vertragliche Weisungsrecht des AG gegenüber dem AN auszuüben und für den AG
entsprechende Erklärungen wie Mahnungen, Rügen, Fristsetzungen, und zwar auch mit der Ankündigung der Teil-
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oder Gesamtauftragskündigung, sowie die Schlusszahlungserklärung abzugeben. Der Architekt ist insbesondere
berechtigt, dem AN Weisungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B zu erteilen. Der Fachbauleiter wird, sofern
erforderlich, vom Auftragnehmer gestellt.
Als Ansprechpartner/in der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH ist Herr Wollenweber Tel-Nr. 030/2471
3665 Fax-Nr. 030/2471 3650 benannt.
7.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt.
8
Sonstige Bedingungen
8.1
Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.
8.2
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben
beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für
Neubaumaßnahmen 1,127 ‰ der Baukosten.
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8.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
1
Leistungsumfang
Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder
gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu
verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder
gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten
Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat
die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen
Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu
verwenden.
2
Preise, Preisermittlungen
2.1 Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe
bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten
eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart.
2.2 Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen,
Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu
überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des
Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen.
2.3
Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst
seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und
Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um
Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt.
2.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und
Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung,
Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten.
2.5
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
3
Geänderte und zusätzliche Leistungen
3.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des §
1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen.
3.2
Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie
zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige
Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich
die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht.
3.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den Auftraggeber angeordneten
Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der
Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis
zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in
welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine
auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird.
3.4
Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner
Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe.
3.5
Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen
einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der
Urkalkulation zu benennen.
3.6
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn schriftlich durch die Parteien
vereinbart wurden.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim
Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten:
•
detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten;
•
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft;
•
Art und Anzahl des eingesetzten Materials.
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20
Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen
umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als
hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Auftraggeber.
4
Ausführung, Pflichten des Auftragnehmers
4.1
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen
und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen.
4.2
Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen,
dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung
steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst
aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der
Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung.
4.3
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste
usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4.4
Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer
Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere
Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat
Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu
beantragen.
4.5
Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung
erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen.
4.6
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen,
teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt.
Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser
verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese
als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.
Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der
Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach
Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich.
4.7
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben.
Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und
andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der
unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen
Störung des Bauablaufs.
4.8
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden
entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.9
Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene
Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
4.10
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens
zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und
welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will.
Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der
Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin.
Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die
Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit
hinsichtlich der Qualität dieser Materialien.
Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier
Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner
Terminplanung zu berücksichtigen.
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21
4.11
Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den
einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn
Jahren gesichert ist.
4.12
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß
angemeldet und versichert sind.
4.13
Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem
Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
4.14
Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht
nach § 7 VOB/B.
4.15
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten
Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
4.16
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und
Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der
Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine
Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur
Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen
Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.
4.17
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern
jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt.
4.18
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl
anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den
ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen
und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren.
Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen.
4.19
Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das
unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter
Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.20
Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen
entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen
nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und
fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem
Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen.
5
5.1
Baubeginn, Ausführungsfristen
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
5.2
Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für
erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche
Leistung abzurufen.
5.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig
sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren.
6
Unterauftragnehmer
6.1
Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder
von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen
auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den
Austausch von Unterauftragnehmern.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom
Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben.
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22
Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der
Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen
müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
6.2
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
6.3
Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages
auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen,
dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die
Unterauftragnehmer eingehalten werden.
Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich
Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf
Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
6.4
Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass
diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht
werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der
bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt
werden.
6.5
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der
Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000
EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto,
zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch
wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7
Vertragsstrafe
7.1
Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem
Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Bruttoschlussrechnungssumme für den betroffenen Leistungsabschnitt
für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich einer Einzelfrist bereits in
Verzug geraten ist, wird die Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Fristen nur verwirkt, wenn insoweit
zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
7.2
Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese
verschobenen Termine entsprechend.
7.3
Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme
begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. Die Vertragsstrafe
nach Ziffer 6.5 und Ziffer 14.4 wird auf die Vertragsstrafenpauschale angerechnet.
7.4
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird
eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.5
Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht
werden.
8
Kündigung
8.1
Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen
Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn
•
das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder
wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers;
•
der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt;
•
der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot
illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt.
Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5.
8.2
Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung
zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des
Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers
verbunden sein.
8.3
Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1
VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den
Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt.
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23
8.4
Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder
sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
9
Abnahme
9.1
Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich
die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
Teilabnahmen sind ausgeschlossen.
9.2
Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch
den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus
entstehenden Kosten.
9.3
Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen
vorzulegen:
•
Entwurf für Wartungsverträge,
•
Gebrauchsanweisungen,
•
Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt,
•
Regel- und Strangschemata,
•
Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe,
Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen zu übergeben:
•
Vollständige Dokumentationsunterlagen,
•
Bestandspläne,
•
gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung,
10
10.1
Mängelansprüche
Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungsarbeiten einschließlich
aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf
Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
10.2
Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche,
Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine
Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit
annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen
Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen,
Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine
Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich
durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen,
dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des
Auftraggebers reicht.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten
abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen.
11
Rechnungen und Zahlungen
11.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der
Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut.
Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten
Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise.
11.2
Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim
Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt.
11.3
Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten
Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen.
11.4
Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich
zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 %
über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.
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24
11.5
Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen
nachgewiesen. Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf
den Wegfall der Bereicherung berufen.
11.6
Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen.
11.7
Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach
Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
12
Sicherheiten
12.1
Bei einem Auftragswert ab 250.000 EUR stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 % der
Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im
Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und
soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen
Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt).
Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des
Bareinbehalts verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellt, die dem diesem
Vertrag als „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht.
Der Auftraggeber hat, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind,
unmittelbar nach der Abnahme den als Vertragserfüllungssicherheit einbehaltenen Barbetrag auf 3 % der BruttoAbrechnungssumme zu reduzieren und die Differenz an den Auftragnehmer auszuzahlen. Eine vom Auftragnehmer
gemäß den vorstehenden Regelungen gestellte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ ermäßigt sich
unmittelbar nach der Abnahme auf 3 % der Brutto-Abrechnungssumme, soweit nicht durch die
Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind; auf Verlangen des Auftragnehmers hat der
Auftraggeber die Reduzierung des Bürgschaftsbetrages schriftlich zu bestätigen. Der noch beim Auftraggeber
verbleibende Teil der Sicherheit wandelt sich in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme in die Sicherheit für
Mängel- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 12.2 um.
12.2
Zur Sicherung der dem Auftraggeber nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz und Ansprüchen aus der Abrechnung stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 3 % der
Brutto-Abrechnungssumme.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber 3 % der Brutto-Abrechnungssumme bei der Schlusszahlung
einbehalten (Bareinbehalt). Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 12.1 eine „Vertragserfüllungs- und
Mängelansprüchebürgschaft“ gestellt hat. Dann darf der Auftraggeber keinen Bareinbehalt vornehmen. Die vom
Auftragnehmer gestellte, gemäß Ziffer 12.1 reduzierte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ wandelt
sich in eine Bürgschaft für Mängel- und sonstige Ansprüche um und sichert nunmehr die Ansprüche gemäß den
vorstehenden Regelungen.
Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des
Bareinbehalts bzw. die Herausgabe der Urkunde über die „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“
verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen
Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme stellt, die dem diesem
Vertrag als „Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht.
Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt die Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind,
darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
12.3
Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der hingegebenen Bürgschaften nach § 17 Abs. 3 VOB/B
bleibt unberührt.
12.4
Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein
Sperrkonto nicht verpflichtet.
12.5
§ 648 BGB wird abgedungen.
12.6
Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass
eine Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist.
Wenn der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers eine Sicherheit nach § 648 a BGB stellt, entfällt,
vorbehaltlich des § 632 a BGB, das Recht des Auftragnehmers, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
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25
13
Abwendungsbefugnis
13.1
Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der
Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst
berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner
Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat.
13.2
Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsoder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer
Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs
abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung.
13.3
Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB
entsprechende Anwendung.
14
Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise
14.1
Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und
dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich
der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss
jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass
der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
14.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
14.3
Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer
allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen
Mindestlohn-Tarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU
abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem
Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser
unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der
Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKABAU abzufordern.
Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung
gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler
Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften
einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu
gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden
Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von
einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere
Unterauftragnehmer freizustellen.
14.4
Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro
Person eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die
Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des
Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den
Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet.
15
Versicherungen
15.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die
erforderlichen Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der
Angebotsaufforderung zu entnehmen.
15.2
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben
beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten.
Der Prämiensatz beträgt für
•
Neubaumaßnahmen,
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26
•
•
•
Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und
Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der
Baukosten.
Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall.
16
Schlussbestimmungen
16.1
Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
16.2
Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
16.3
Gerichtsstand ist Berlin.
16.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der
unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zeck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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27
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Firma:
Bauvorhaben: Wallstr. 88a, 89, 90
Gewerk: Lüftung
Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen
Rechts hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe
Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch
verwertbar sein.
Die nachfolgenden Produkte dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schalttafeln aus
Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe, Verpackungsmaterial oder Reinigungsmittel verwendet werden.
Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für
- asbesthaltige Baustoffe,
- Farbmittel auf Schwermetallbasis,
- Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats
von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats
oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise
sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
- Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie
keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,
- Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die
Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,
- Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz,
Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic com-pounds/
flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach
2004/42/EG aufweisen,
- unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration
für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,
- Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und
Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern die blei- und cadmiumfreie
Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur
Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind
und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur
Rücknahme vorliegt.
Die Beschaffung folgender Produkte ist ebenfalls unzulässig:
- Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse)
recyceltes Material enthalten.
- chlorhaltige Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten
Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese
Verwendungsverbote und –beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf
Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in asbestbelasteten Bauwerken
Mit der Sanierung asbesthaltiger Materialien können nur Firmen beauftragt werden, die mit den
Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren- und Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die
erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. Sie müssen technisch und personell in der Lage
sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des
Sanierungsauftrages zu gewährleisten und dieses durch erfolgreiche Sanierung an anderen
Gebäuden nachgewiesen haben.
...........................................................
Ort/Datum
Stand: 13/03
............................................................
Unterschrift/Stempel Auftragnehmer
BV Wallstr. 88 a - 90
Bauablaufplan
Nr.
1
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Strangsanierung Wallstraße 88 a - 90
mit kompletten Bädern
120 Tage Mo 23.01.17
2
Keller
104 Tage Mo 23.01.17
3
Wohnungen
94 Tage
Mo 06.02.17
4
Wallstraße 88 a links Bad/WC
13 Tage
Mo 06.02.17
5
Wallstraße 88 a links Küche
8 Tage
Mo 13.02.17
6
Wallstraße 88 a mitte Bad
13 Tage
Mo 20.02.17
7
Wallstraße 88 a mitte WC/Küche
8 Tage
Mo 27.02.17
8
Wallstraße 88 a rechts Bad/WC
13 Tage
Mo 06.03.17
9
Wallstraße 88 a rechts Küche
8 Tage
Mo 13.03.17
10
Wallstraße 89 links Bad/WC
13 Tage
Mo 20.03.17
11
Wallstraße 89 links Küche
8 Tage
Mo 27.03.17
13
Wallstraße 89 rechts Bad/WC
13 Tage
Mo 03.04.17
14
Wallstraße 89 rechts Küche
8 Tage
Mo 10.04.17
15
Wallstraße 90 links Bad
13 Tage
Mo 24.04.17
16
Wallstraße 90 links WC/Küche
8 Tage
Di 02.05.17
17
Wallstraße 90 rechts Bad
13 Tage
Mo 08.05.17
18
Wallstraße 90 rechts WC
8 Tage
Mo 15.05.17
19
Wallstraße 90 rechts Küche
8 Tage
Mo 22.05.17
20
Wallstraße 90 mitte Bad
14 Tage
Mo 29.05.17
21
Wallstraße 90 mitte Küche
8 Tage
Di 06.06.17
22
Nacharbeiten WE und KG
15 Tage
Mo 19.06.17
Stand: 09.06.2016
Jan '17
Feb '17
Mrz '17
Apr '17
Mai '17
Jun '17
23.01.
Jul '17
15.06.
06.02.
22.02.
13.02.
Feiertage:
- Ostern 14.04.(Fr) - 17.04.2017 (Mo)
- Maifeiertag: 01.05.2017 (Mo)
- Himmelfahrt: 25.05.2017 (Do)
- Pfingsten: 05.06.2017 (Mo)
22.02.
20.02.
08.03.
27.02.
08.03.
06.03.
22.03.
13.03.
22.03.
20.03.
05.04.
27.03.
05.04.
03.04.
19.04.
10.04.
19.04.
24.04.
10.05.
02.05.
11.05.
08.05.
Hinweise für die MOD-Ankündigung:
- Mieter Exter: Bauzeit 08.05. - 15.06.2017
- Als Fertigstellungstermine gelten jeweils
die Freitage.
24.05.
15.05.
24.05.
22.05.
31.05.
29.05.
15.06.
06.06.
15.06.
19.06.
Seite 1
07.07.
BAP_Wallstraße 88a-90_2017.mpp
Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM
Zukünftig nur noch
Vergabeverfahren
digitale
Angebotsabgabe
bei
EU-weiten
Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung
der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich.
Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto
die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot
eingereicht wurde.
Ab dem 01.07.2015 werden bei allen EU-weiten Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote im
Rahmen
des
Verfahrens
der
elektronischen
Vergabe
(eVergabe)
zugelassen.
Spätestens ab April 2016 werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote
zugelassen. Soweit ein digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines
Angebotes in Papierform selbstverständlich zulässig.
Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die
technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen.
Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind:





Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des
Trustcenters)
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"
Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign
Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)
Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission
Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich.
Technische und organisatorische Voraussetzungen:
1.
2.
Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren.
(www.vergabeplattform.berlin.de)
Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur.
Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen
elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links:
-
http://www.d-trust.de/
http://www.s-trust.de/
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Baubeschreibung
Baubeschreibung
In den vorgenannten Gebäuden wird eine Strangsanierung der Sanitär-,
Elektro- und Lüftungsleitungen durch- geführt. Zusätzlich werden in den
zentralen Versorgungsschächten Heizungssteigeleitungen für die optionale
Anbindung von Badheizkörpern vorgesehen.
Gebäudedaten:
Baujahr: 1983
Bautyp: Sonderbau
Die Wohngebäude bestehen aus bis zu 6 Wohngeschossen mit insgesamt 47
Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten.
Innerhalb der Wohnungen konzentrieren sich die Arbeiten
hauptsächlich auf die Küchen und Bäder. Dort finden umfangreiche
Modernisierungs- und Instandsetzungs- maßnahmen statt. Zur
Strangsanierung wird die Schachtwand einseitig geöffnet. Es erfolgt die
gesamte Erneuerung der Sanitär-/ Lüftung-/ Elektro- und
Heizungsleitungen im Schacht. Sowie die komplette Bad und WC-Sanierung
einschließlich Fliesen- und Malerarbeiten.
Alle Wohnungen und Gewerbe des Gebäudes sind
während der Arbeiten bewohnt.
Alle Arbeiten aller Gewerke sind unter Beachtung der Arbeiten mit KMF zu
kalkulieren.
Bauhauptleistungen
Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden folgende Bauleistungen ausgeführt:
Abbruch der Schachtwand und Öffnen des Durchbruchs. Nach Installation
aller Leitungen werden Betonarbeiten zum Verschluss der Durchbrüche
ausgeführt. Es erfolgt die komplette Bad und WC-Sanierung einschließlich
Trockenbau-, Maler- und Fliesenarbeiten. Anschließend erfolgen die
Trockenbau-, Maler- und Fliesenarbeiten in den Küchen. Evtl. vorhandene
Einbauküchen und andere Küchenmöbel werden demontiert und nach Abschluss
der Arbeiten wieder montiert. Die Arbeiten beinhalten weiterhin
sämtliche Abdeck- und Reinigungsarbeiten,
erforderliche Dacharbeiten sowie die Schadstoffentsorgung (KMF).
Elektroarbeiten
Folgende Elektroinstallationsarbeiten werden
ausgeführt:
Es erfolgt die Erneuerung der Hauptstromversorgung,
die bedarfsgerechte Verstärkung der Steigeleitungen sowie teilweise die
Erneuerung der Wohnungs- unterverteilung und der Wohnungsinstallation im
Schachtbereich Küche und Bad. In allen anderen Räumen findet eine
Überprüfung und Revision der vorhandenen E- Anlage statt.
Lüftungsarbeiten
Folgende Lüftungsinstallationsarbeiten werden
ausgeführt:
Im Rahmen der Strangsanierung werden die bestehenden
Abluftanlagen demontiert und eine neue Abluftanlage in
F90-Qualität installiert.
Auf dem Dach werden neue Ventilatoren installiert.
Die Wohnungen erhalten in den inneliegenden Bädern und WC
bedarfsgeführte Wandfortluftautomaten.
Heizung
Es werden elektrische Handtuchheizkörper mit analoger
Regelung in den montiert. Zusätzlich ist eine Steckdose vorzusehen. Ein
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Spritzschutzabstand von 60 cm ist vorzusehen.
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Folgende Sanitärinstallationsarbeiten werden
ausgeführt:
Die Schmutz- und Regenwasserleitungen im Schacht werden
komplett erneuert. Der Anschluss erfolgt im Drempelgeschoss an die
bestehenden Ventilationsrohre und Regeneinläufe. Die vorhandenen
Kaltwassereinspeisungen und Kellerverteilungsleitungen werden weiterhin
genutzt. Die vorhandenen Steigestränge der Kalt-, Warmwasser-,
Zirkulationsleitungen sowie die Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen
befinden sich mit in den Schächten werden erneuert. Beim
Schachtdeckenverschluss wird eine fachgerechte und vor allem
brandschutzgerechte Ausführung erwartet.
Die Sanitärobjekte im Bad und WC werden erneuert.
Der Küchenanschluss wird erneuert, so dass eine
Standbatterie mit unter Tisch befindlichen Eckventilen angeschlossen
werden kann.
Die Arbeiten werden strangweise ausgeführt und betreffen zeitgleich 1
Strang mit jeweils bis zu 7 Wohngeschossen gemäß Bauablaufplan.
Die Ausführung der Arbeiten soll Montag bis Freitag zwischen 07.00 und
18.00 Uhr erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Anweisung der Bauleitung zur
Einhaltung des Bauzeitenplans gestattet.
Aufwendungen zum Schutz des Mobiliars und der Laufwege mit Folie o.ä.
während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren,
soweit diese nicht gesondert beschrieben sind. Dies gilt auch für die
Treppenhäuser. Generell ist nur Baustrom und -wasser zu verwenden. Im
Haus werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die
Einrichtung von Lagerflächen erfolgt nach Absprache mit der Bauleitung.
Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen obliegt dem
Auftragnehmer. Die Transportwege für die Materialien sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne
vermeidbare Störungen durchgeführt werden.
Über die Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer
undAuftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan
getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind
Vertragsbestandteil. Die Kapazitäten sowie die Personalstärke sind auf
die vorgegebene Bauzeit sowie den Bauumfang abzustimmen.
Dem Auftragnehmer werden mit der Auftragserteilung folgende Unterlagen
zur Verfügung gestellt:
Grundrisszeichnungen (Ausführungszeichnungen) Strangschemata ggf. Kopien
von Erschließungsunterlagen bzw.- anträgen ggf. Rohrnetzberechnungen.
Die Aufwendungen für Inbetriebnahme, Einregulierung und
Einweisung des Bedienungspersonales sind (sofern im LV nichts anderes
ausgesagt ist) in die Einheitspreise einzurechnen.
Die zu erstellende Anlage hat allen derzeit gültigen DIN-Normen,
Vorschriften, Richtlinien und der VOB zu entsprechen. Insbesondere gilt
die Berücksichtigung der aktuell geltenden TRGS 524/
521 sowie BGR 128 und Schadstoffverordnung.
Dazu ist sachkundiges Personal zu stellen.
Die Sachkundigennachweise sind bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Alle zum Einsatz kommenden Materialien und Bauteile
müssen einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Nachweise
sind auf Verlangen kostenlos zu erbringen.
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Schäden, auch Lackschäden, die vor der Abnahme, während des Transportes,
beim Abladen oder auch an bereits fertig montierten Geräten und
Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind
kostenlos zu beseitigen.
Die technischen Daten der im Ausschreibungstext
festgelegten Geräte und Materialien sind vom Auftragnehmer vor der
Bestellung derselben noch einmal zu überprüfen. Kosten für evtl.
Rückgaben o.ä., die aus der Nichtbeachtung des Vorhergesagten
resultieren, sind ggf. vom Auftragnehmer zu tragen.
Die für Druckproben erforderlichen Materialien einschl. des
Zeitaufwandes werden (sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist) nicht
gesondert vergütet. Die erstellte Heizungsanlage ist sachgemäß zu
füllen,
abzudrücken und zu entlüften, auch in Teilabschnitten, Prüfung auf
Dichtheit, Inbetriebnahme und Einregulierung aller Anlagenteile, Spülung
einschl. Vorhalten der erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe ist in
die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Diese Arbeiten sind bei der Bauleitung anzukündigen, anschließend
erfolgt die Übergabe der Druckprüfungs- und Spülprotokolle an den
Auftraggeber.
Sämtliche Schmutzfänger, Filter und ähnliche Apparate sind nach
zweimonatigem Betrieb zu reinigen, ohne dass hierfür eine Vergütung
beansprucht werden kann.
Die Durchführung von Wärmedämmarbeiten hat nach Anweisung der Bauleitung
zu erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wärmedämmung in mehreren
Durchgängen (vor Fertigstellung der Gesamtanlage) erfolgen wird. Eine
entsprechende Berücksichtigung in den Einheitspreisen ist vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat sich über die Anlieferung und
Einbringungsmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen und ggf. rechtzeitig
mit der Bauleitung die Vorgehensweise und zeitliche Abfolge festzulegen.
Alle Anlagen sind betriebsbereit anzubieten.
Alle Kosten sind nach Positionen entsprechend dem vorliegenden
Leistungstext detailliert anzubieten und, soweit gewünscht, mit
technischen Angaben zu versehen. Systembedingte Leistungen, die zur
ordnungsgemäßen Funktion der Anlage erforderlich sind, müssen im Angebot
enthalten sein, auch wenn sie im Leistungstext nicht ausdrücklich
gefordert sind.
Nach erfolgter Montage sind bei Abnahme die auf den tatsächlichen
Bestand überarbeiteten Bestandszeichnungen und schematischen
Darstellungen der erstellten Anlagen zu liefern,
ebenso alle für Wartung und Betrieb der Anlagen relevanten Unterlagen
(Prüfbücher, Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten etc.) in leicht
verständlicher Form. Montage- und Bestandsunterlagen sind gemäß LV
einzureichen.
Die Kosten für die Erstellung von Bestandsunterlagen, sofern nicht
anders ausgewiesen,
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders
vergütet.
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich mit allen am Bau Beteiligten zu
koordinieren. Mehrkosten für mangelnde technische Absprachen gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
Sämtliche Bauteile sind auf Wunsch zu bemustern, ohne
dass hierdurch Kosten für den Bauherrn entstehen.
Die Zuweisung von Lager- und Aufenthaltsräumen ist nur in sehr
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
begrenztem Umfang möglich.
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- ZTV.
1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im
Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht
sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter
Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und
die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den
Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen - Tariflohn
bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu
vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für
übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal
Transportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand
(Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine
Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für
Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn
werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn
vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen und
innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Der
Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom
Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal.
Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen.
1.4 Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die
komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder
den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt
auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur
Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden
nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen
Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). In die Preise sind
grundsätzlich einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus
der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der
Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder
Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen.
1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann,
wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch
Rechen- oder Eingabefehler) ist.
1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im
Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt
er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem
Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen
handelt.
1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist
gesondert auszuweisen.
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen
oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen
der DIN 18299 ff ( VOB/C).
1.10 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
1.11 Werden unter 2.1 - Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff)
genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne
besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß
den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen
gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen
Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein
angebracht ist.
1.12 Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt.
Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine
Vereinbarung zu treffen. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot
erkennt der Auftragnehmer an, daß diese Regelungen Vertragsbestandteil
werden.
2. BESONDERE HINWEISE
2.1 Baustelleneinrichtung: Für die Baustelleneinrichtung können durch
den Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte,
Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur Verfügung
gestellt werden. Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung
von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der
Rechtsträgergrenzen des Bauherren ist Sache des Auftragnehmers. Für den
Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter
Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Werden Arbeitsgerüste
bauseitig gestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine
Erweiterung nur zu Zwecken des Arbeitsschutzes als Nebenleistung, sofern
die Gerüste im Übrigen der DIN 4420 entsprechen. Gerüste und Dachflächen
sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstauglich zu
reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, wie sie
übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise.
Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden. In jedem
Treppenhaus und im Außenbereich werden ausreichend Entnahmestellen zur
Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der Umlage.
Bei Außenwandbekleidungen sind die Gerüstverankerung sowie der Vorgang
des Gerüstabbaus in Abhängigkeit vom Wandbekleidungssystem mit der
Gerüstbaufirma abzustimmen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
2.2 Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom,
Wärmeenergie und Wasser werden vom AG kostenfrei gestellt.
Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet. Der
Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw.
arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis
vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten
in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers
gemäß Nr. 4.2.4 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.8 DIN 18338 werden davon nicht
berührt. Arbeitsunterbrechungen durch Abstimmung und paralleles Arbeiten
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, daß
das allgemein übliche Maß überschritten wird.
2.3 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu
beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind
streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben
oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. Nach Abschluß der
Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen,
Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
2.4 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Die Verwendung von
asbesthaltigen Materialien ist untersagt. Für Befestigungsmittel und
Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Beim
Schneiden von Platten ist darauf zu achten, daß durch Rückstände keine
Verfärbungen entstehen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist
besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im
Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine
wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Falls erforderlich sind für
einzubauendes Material die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu
beachten. Auf Verlagen sind Muster vorzulegen. Sofern dem
Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die
Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage.
Es bleibt Aufgabe des Auftragnehmers, die Elementstöße, Verbindungen,
toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten
und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert vorzunehmen. Gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur
Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der
Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen
(Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.)
Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt
werden, wie auch am gleichen Tage eingedeckt werden kann.
DieseLeistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig
auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur
ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen
werden können. Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519
Asbest und DIN 18520 zerstörungsfrei zu demontieren. Dachflächen aus
unbeschichteten Asbestzementprodukten dürfen nicht gereinigt werden.
Generell ist für alle Abbruchpos.der Entsorgungsnachweis gemäß der
geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Entsorgungskonzept des
Bauherrn zu erbringen.
Technische Vormerkungen
Technische Vormerkungen
1. Dem Auftragnehmer werden mit der Auftragserteilung zur folgende
Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Grundrisszeichnungen (Ausführungszeichnungen)
Strangschemata
ggf. Kopien von Erschließungsunterlagen bzw.- anträgen
ggf. Rohrnetzberechnungen
2. Alternativlösungen gegenüber den im LV angeführten Fabrikaten sind
zugelassen.
Sie sind in Form von Nebenangeboten auszuweisen und
müssen den ausgeschriebenen in technischer Hinsichtsowie in Farb- und Formgebung gleichwertig sein.
Die technische und qualitative Gleichwertigkeit ist vom
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auftragnehmer auf seine Kosten durch Gutachten,
Werkstoffblätter o. ä. nachzuweisen.
Fehlen solche, so sind die in der Ausschreibung
benannten Fabrikate verbindlich. Die Entscheidung über die Ausführung
der Alternativfabrikate behält sich der Auftraggeber vor.
Für die im LV aufgeführten Fabrikate und Typen ist auf jeden Fall eine
Preisangabe erforderlich.
3. Der Auftragnehmer hat die ggf. berichtigten
Unterlagen einschl. der von ihm zu erstellenden
Montage-, Einbau, Fundament-, Schlitz- und Durchbruchspläne innerhalb
von 14 Kalendertagen zur Genehmigung vorzulegen; Änderungen sind
schriftlich zu begründen. Sofern die vorgenannten Pläne bereits
vorliegen, hat der Auftragnehmer diese zu prüfen. Die Ausführung hat nur
nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers zu erfolgen.
4. Die Aufwendungen für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
des Bedienungspersonales sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern
im LV nichts anderes ausgesagt ist.
5. Die zu erstellende Anlage hat allen derzeit gültigen Vorschriften,
Richtlinien u. ä. zu entsprechen. Insbesondere sind dies:
A) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (VOB Teil C) neueste
Ausgabe;
B) ENEV in der gültigen Fassung;
C) VDI-Richtlinien für Wärme- und Kälteschutz, Berechnungen, Garantien,
Messverfahren und Lieferbedingungen für Wärme und Kälteisolierungen (VDI
2055), neueste Ausgabe;
D) DVGW-Arbeitsblätter;
E) DVGW-TRGI 1986;
F) VDE-Vorschriften;
E) Unfallverhütungsvorschriften; Sondervorschriften der Feuer- und
Sachversicherer; DIN-Normen in der neuesten Fassung; Vorschriften der
Bauaufsichts- und Polizeibehörden; TRWI gemäß DIN 1988; Richtlinien und
Auflagen der Berufsfeuerwehr Berlin;
K) Gewerbeordnung;
L) sonstige derzeit gültige fachrelevante Verwaltungsvorschriften,
6. Beanstandungen der Montage seitens der Bauaufsichtsbehörden oder der
Bauleitung sind sofort kostenlos zu beheben.
7. Alle zum Einsatz kommenden Materialien und Bauteile müssen
einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Nachweise sind
auf Verlangen kostenlos zu erbringen.
8. Die Massenermittlungen erfolgten anhand der Projektzeichnungen; Sie
sind deshalb für Zwecke der Materialbeschaffung nicht verbindlich.
9. Bei Gegenständen, die einen elektrischen Anschluss besitzen, hat
der Auftragnehmer darauf zu achten, dass die elektrischen Kabel nicht
eingebaut bzw. verputzt werden, bevor der elektrische Anschluss
hergestellt ist.
10.Schlitze dürfen nicht größer als für die Leitungsführung erforderlich
angelegt werden, da andernfalls der Auftragnehmer für das putzfertige
Verfüllen verantwortlich bleibt.
11.Schäden, auch Lackschäden, die vor der Abnahme, während des
Transportes, beim Abladen oder auch an bereits fertig montierten Geräten
und Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind
kostenlos zu beseitigen.
13.Die technischen Daten der im Ausschreibungstext festgelegten Geräte
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
und Materialien sind vom Auftragnehmer vor der Bestellung derselben noch
einmal zu überprüfen. Kosten für evtl. Rückgaben o.ä., die aus der
Nichtbeachtung des Vorhergesagten resultieren, sind ggf. vom
Auftragnehmer zu tragen.
14.Der Auftragnehmer hat bei Wasseraufbereitungsanlagen unabhängig von
vorh. Wasseranalysen die Güte des Rohwassers nachzuprüfen bzw.
nachprüfen zu lassen. Das gleiche gilt für das aufbereitete Wasser.
15.Die für Druckproben erforderlichen Materialien einschl. des
Zeitaufwandes werden nicht gesondert vergütet, sofern im LV nichts
anderes ausgesagt ist. Die erstellte Trinkwasseranlage ist nach DIN 1988
sachgemäß zu füllen, abzudrücken und zu entlüften, auch in
Teilabschnitten, Prüfung auf Dichtheit, Inbetriebnahme und
Einregulierung aller Anlagenteile, Spülung einschl. Vorhalten der
erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe ist in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren. Diese Arbeiten sind bei der Bauleitung anzukündigen,
anschließend erfolgt die Übergabe der Duckprüfungs- und Spülprotokolle
an den Auftraggeber.
16.Sämtliche Schmutzfänger, Filter und ähnliche Apparate sind nach
zweimonatigem Betrieb zu reinigen, ohne dass hierfür eine Vergütung
beansprucht werden kann.
17.Die Durchführung von Wärmedämmarbeiten hat nach Anweisung der
Bauleitung zu erfolgen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Wärmedämmarbeiten in mehreren
Durchgängen (vor Fertigstellung der Gesamtanlage) erfolgen wird. Eine
entsprechende Berücksichtigung in den Einheitspreisen ist vorzusehen.
18.Die Anträge für Anmeldungen, Abnahmen, Behördengutachten usw. hat der
Auftragnehmer rechtzeitig und unaufgefordert mit den zugehörigen
Unterlagen in Abstimmung mit der Bauleitung zu stellen. Die Kosten dafür
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Gebühren für
behördliche Genehmigungen und Abnahmen trägt jedoch der Auftraggeber.
Die Kosten für Beistellung von fachkundigem Personal sowie der
erforderlichen Hilfsgeräte, Mess- und Prüfeinrichtungen sind
einzukalkulieren. Eventuell entstehende Kosten für Nachabnahmen bei
mängelbehafteter Erstabnahme (Kosten des TÜV, Planers, Bauherrn,
Baubetreuers etc.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
19.Der Auftragnehmer hat sich über die Anlieferung und
Einbringungsmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen und ggf. rechtzeitig
mit der Bauleitung die Vorgehensweise und zeitliche Abfolge festzulegen.
20.Alle Anlagen sind betriebsbereit anzubieten. Alle Kosten sind nach
Positionen entsprechend dem vorliegenden Leistungstext detailliert
anzubieten und, soweit gewünscht, mit technischen Angaben zu versehen.
Systembedingte Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der Anlage
erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein, auch wenn sie im
Leistungstext nicht ausdrücklich gefordert sind.
21.Nach erfolgter Montage sind bei Abnahme die auf den tatsächlichen
Bestand überarbeiteten Bestandszeichnungen und schematischen
Darstellungen der erstellten Anlagen zu liefern, ebenso alle für Wartung
und Betrieb der Anlagen relevanten Unterlagen (Prüfbücher,
Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten etc.) in leicht verständlicher
Form. Montage- und Bestandsunterlagen sind gemäß LV, einzureichen. Die
Kosten für die Erstellung von Bestandsunterlagen, sofern nicht anders
ausgewiesen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht besonders vergütet.
22.Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich mit allen am Bau Beteiligten
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
zu koordinieren. Mehrkosten für mangelnde technische Absprachen gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
23.Sämtliche Bauteile sind auf Wunsch zu bemustern, ohne dass hierdurch
Kosten für den Bauherrn entstehen.
24.Die Zuweisung von Lager- und Aufenthaltsräumen ist nur in sehr
begrenztem Umfang möglich. Es ist damit zu rechnen, dass der
Auftragnehmer auf seine Kosten für das Vorhalten solcher Räumlichkeiten
zu sorgen hat. Ein entsprechender Kostenansatz ist in der Kalkulation zu
berücksichtigen.
25. Vor dem Verschließen des schachtes sind die Sanitär- Lüftung- und
Heizungsinstallation durch die Bauleitung abzunehmen.
26. Vor Beginn der Demontagearbeiten sind die Zählerstände der
vorhandenen Zähleinrichtungen abzulesen und zu dokumentieren. Die
demontierten Zähleinrichtungen sind nach den Demontage dem Eigentümer zu
übergeben oder gemäß vorheriger Rücksprache mit dem Eigentümer, zu
entsorgen. Nach Montage der Wasserzähler sind die Zählernummern und
Zählerstände durch die Sanitärfirma schriftlich zu erfassen und der
Bauleitung zu übergeben.
27.Das Verfüllen von Fugen zwischen Sanitärobjekten und Wandplatten mit
dauerelastischen Stoffen ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
28.Eine Baustelleneinrichtung wird nicht gestellt. Für die Unterkunft
sowie mobile Toilette hat der AN selbst zu sorgen.
29. Auf Verlangen des Brandschutzbeauftragten ist vom AN nach Beendigung
der Arbeiten eine Brandwache zu stellen, Art und Dauer der Überwachung
ist vom Brandschutzbeauftragten vor Arbeitsbeginn festzulegen, in den
Brandschutzordner einzutragen und vom verantwortlichen Vertreter des AN
gegenzuzeichnen. Alle Kosten für die erforderlichen Brandschutz- und
Überwachungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet, sofern im LV nichts anderes ausgesagt
ist.
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01
Komponeten je Wohneinheit
01.0001
Wandfortluftautomat für Bad
Wandfortluftautomat für Bad und WC
bestehend aus einer Grundplatte mit
Anschlussstutzen NW 100, Drehklappe für
Grund- und Bedarfsvolumenstrom, Platine
mit Luftfeuchtigkeitssensor und Steuerelektronik, elektrothermischem Antrieb,
Klemmleiste 230 V~/50 Hz, quadratischer
Filterhaube und eingelegtem Vliesfilter
(Filterfläche 280 cm²).
In der Grundplatte befinden sich
Bohrungen zur Einstellung der Grundlüftung, die nach Bedarf durch
mitgelieferte Stopfen verschlossen
werden können.
Der Lichtschalter ist zwingend 2-polig
auszuführen.
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : WFA-2000-Q 230V + F
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
48,00
01.0002
Stck
Wandfortluftautomat für WC
Wandfortluftautomat für Bad und WC
Ausführung: Quadratisch
bestehend aus einer Grundplatte mit
Anschlussstutzen NW 100, Drehklappe
für Grund- und Bedarfsvolumenstrom,
mit elektrothermischem Antrieb,
Klemmleiste für 230 V~/50 Hz,
quadratischer Filterhaube mit eingelegtem Vliesfilter (Filterfläche 280 cm²)
In der Grundplatte befinden sich
Bohrungen zur Einstellung der Grundlüftung, die nach Bedarf durch
mitgelieferte Stopfen verschlossen
werden können.
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : WFA-2000-Q 230V
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
10
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
komplett liefern und montieren
43,00
01.0003
Stck
Alu-Flexrohr DN 100
Alu-Flexrohr DN 100
ALU 2 A
Typ AFR-100
(flexibles metallisches Rohr) Güteklasse A DIN 24146;
Rohrkonstruktion: verrilltes Rohr aus zwei Lagen
Aluminium; beide Lagen getrennt verfalzt; TemperaturBeständigkeit:
bis 200° C
Brandverhalten: nicht brennbar
nach DIN 4102 Kl. A1
Liefern und verlegen
91,00
01.0004
lfdm
Türgitter 150 cm² in Badtür einsetzen
Türgitter 150 cm² in Badtür einsetzen
freie Öffnung in Türblatt herstellen in Absprache mit
dem Architekten und den anderen Gewerken, verschließen
der Öffnung durch ein Gitter auf beiden Türseiten,
freier Querschnitt 150cm², einschließlich Befestigungsund Hilfsmaterial
10,00
01.0005
Stck
Einkürzen des Türblattes ca. 1 cm
Einkürzen des Türblattes ca. 1 cm
unten, zur Gewährleistung der Zuluft im Bad über die
Wohnung; alternativ zur vorgehenden Position
10,00
Stck
Gesamtsumme:
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
02
Zentrale Brandschutz-Lüftungsleitung
Einheitspreis
in EUR
HS 1-1 S 25-Lüftungssystem,
HS 1-1 S 25-Lüftungssystem,
Feuerwiderstandsklasse K90-18017 S
mit hermetisch gekapselter Auslösevorrichtung, für Zu- und Abluftanlagen
nach DIN 18017, als Zentral- oder
Einzelentlüftungsanlage.
Das System besteht aus den einzelnen
Kanalteilen, die in den Längen auf die
Etagenhöhe abgestimmt sind und mit
Kanalstecknippeln und Kleber SBK 2000
miteinander verbunden werden.
Als Absperrvorrichtung im Bereich der
Abluft- oder Zuluftauslässe sind alle
Strulik-Absperrvorrichtungen zulässig.
Eine zusätzliche Verkleidung der
Kanäle ist aus brandschutztechnischen
Gründen nicht erforderlich.
Die Kanalteile bestehen aus 25 mm
dickem, extrem leichtem Kalziumsilikat
(ca.7,3 kg/m²).
Die Befestigung erfolgt auf jeder
Geschossdecke mittels Auflagekonsolen.
Die Deckendurchbrüche sind nach
erfolgter Montage zu verschließen.
Die nachfolgenden Mengen sind für 15
Einzelstränge mit jeweils sechs Etagen
vorgegeben.
Allgemeine bauaufsichtliche Systemzulassung Nr.: Z-41.6-626
02.0001
Strulik Brandschutzkanal Da 250x120mm
Strulik Brandschutzkanal
Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert.
Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626
Innenabmessung: 200x70 mm
Außenabmessung: 250x120 mm
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
66,00
02.0002
lfdm
Strulik Brandschutzkanal Da 250x150mm
Strulik Brandschutzkanal
Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert.
Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626
12
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Innenabmessung: 200x100 mm
Außenabmessung: 250x150 mm
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
43,00
02.0003
lfdm
Strulik Brandschutzkanal Da 250x170mm
Strulik Brandschutzkanal
Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert.
Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626
Innenabmessung: 200x120 mm
Außenabmessung: 250x170 mm
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
23,00
02.0004
lfdm
Strulik Brandschutzkanal Da 200x160mm
Strulik Brandschutzkanal
Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert.
Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626
Innenabmessung: 200x160 mm
Außenabmessung: 250x210 mm
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
80,00
lfdm
13
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.0005
Stecknippel aus 100 mm hohem verzinktem
Stecknippel aus 100 mm hohem verzinktem
Stahlblech. An allen Seiten sind jeweils
10 mm breite Blechlaschen abgekantet,
die zwischen den Lüftungsleitungsstößen
befestigt werden.
Abmessungen passend zu vorgenannten
Kanalabmessungen, maximal gestreckte
Länge 1000 mm.
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
235,00
02.0006
Stck
Befestigungsset zu Lastabtragung des
Befestigungsset zu Lastabtragung des
Abluftkanals auf der Rohdecke bestehend
aus:
2 Stück Auflagestreifen, feuerbeständig
2 Stück gelochtem Montageprofil
2 Stück Gewindestangen M8
4 Stück Muttern und U-Scheiben M8
komplett liefern und montieren
71,00
02.0007
Stck
Feuerbeständiger Kleber auf WasserglasFeuerbeständiger Kleber auf Wasserglasbasis, abgepackt zu ca. 850 g in
handlichen Foliebeuteln, lieferbar im
Eimer mit 30 Beuteln Inhalt.
Alternativ kann auch abgepackt in Eimern
zu 12 kg geliefert werden.
Fabrikat : Strulik oder gleichwertig
Typ : SBK 2000
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
71,00
Beut
14
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.0008
Absperrvorrichtung mit hermetischgekapselter
Auslösevorrichtung
Absperrvorrichtung mit hermetisch
gekapselter Auslösevorrichtung.
Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.3-301,
zum Einbau in HS 1-1-Kanal, mit Ansaugstutzen DN 100.
Die Absperrvorrichtung besteht aus einem
stabilem Stahlblechgehäuse, Einbaumaß
245x200 mm, mit einer inneren 10 mm
dicken Brandschutzplatte.
Im Brandfall wird ein Stahlblechteller
von einer Memory-Feder gegen den
Ansaugstutzen gedrückt und verriegelt.
Fabrikat : Strulik oder gleichwertig
Typ : MF
Nennweite : 100 mm
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
91,00
02.0009
Stck
Diffusionsdichte Isolierung
Diffusionsdichte Isolierung aus Steinwolle-Lamellenmatte mit gitternetzverstärkter Aluminiumfolie kaschiert,
als Isolation der Lüftungsleitungen in
unbeheizten Räumen gegen Kondensatbildung, einschließlich Bindedraht und AluKlebeband,
für die waagerechte Leitung (Verzug)
Dicke: 35 mm
Fabr.: Rockwool oder gleichwertig
Typ: Klimarock
liefern und montieren
91,00
02.0010
m²
Endboden als Revisionsdeckel
Endboden als Revisionsdeckel
mit Dichtung versehen, an einem Kanalteil
vormontiert und mit Gewindebolzen und
Flügelmuttern befestigt.
Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig.
Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S
gew. Fabr. : ................
15
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
11,00
Stck
Gesamtsumme:
16
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
03
Zentrale Dachlüftungsgeräte
03.0001
Sockelschalldämpfer
Sockelschalldämpfer aus Aluminium mit
schall- und wärmedämmender Auskleidung
und herausnehmbaren Kulissen, Schalldämpfung ca. 16 dB. Zusätzliche Kippvorrichtung für den Dachventilator für
leichten Zugang zum Abluftschacht.
Passend zur Montage mit AirosetDachventilatoren der Baugrößen 1 und 2.
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
11,00
03.0002
Stck
Flachdachsockel hoch
Flachdachsockel hoch
aus verzinktem Stahlblech mit Schallund wärmeisolierender Auskleidung, seitlich zwei Bundkragen für horizontalen
Anschluss von Wickelfalzrohr NW 250,
passend zu AIROSET Ventilatoren der
Baugröße 1
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
11,00
03.0003
Stck
Druckgeregelter Dachventilator BG 1
Druckgeregelter Dachventilator mit
drallfrei gerichtetem, horizontalem
Luftaustritt. Gehäuse und Grundrahmen
mit Einströmdüse aus verzinktem Stahlblech. Ausblasöffnungen mit strömungsop
timalem Wetterschutzgitter abgedeckt.
Hochleistungs-Radiallaufrad mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln aufgebaut auf
den Rotor eines stufenlos drehzahlveränderbaren elektronisch kommutierbaren
Einbaumotors, Schutzart IP44, vollkommen
wartungsfrei, schwingungsisoliert eingebaut. Leistungsdaten in Genauigkeitsklasse 2 nach DIN 24166.
Fertig eingebaute und anschlussfertig
verdrahtete Drucksteuerung mit Digital-
17
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
anzeige für menügeführte Einstellung auf
den gewünschten Differenzdruck. Ein
zweiter Betriebspunkt für Tag-/Nachtbetrieb oder zeitgesteuerte Intensivlüftung st über eine im Ventilatorgehäuse
nachrüstbare Schaltuhr möglich.
Luftmenge für reduzierte Lüftung
und zum Feuchteschutz (RL) 330 m³/h
Luftmenge für Nennlüftung (NL) 510 m³/h
Luftmenge für Intensivlüftung 630 m³/h
Spannung/Frequenz 230 V/50 Hz
max. Leistungsaufnahme 85 W
max. Schalldruckpegel (5 m) ca. 54 dB(A)
Fördermediumstemperatur -20+60 ºC
Typ: Airoset, Baugröße 1
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
11,00
03.0004
Stck
Wetterfester Anschlusskasten
Wetterfester Anschlusskasten aus verzinktem Stahlblech
mit Klebeflansch zur Abdichtung auf dem Flachdach und
oben angebrachten Revisionsdeckel. Einseitlicher
Anschlussstutzen für isoliertes Wickelfalzrohr NW 150.
Als Doppelkanal ausgeführt.
Kanalaußenmaß: 250x300mm oder 500x150mm
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
11,00
03.0005
Stck
Einklebeflansch
Einklebeflansch als Übergang von der Dachhaut auf den
Kanal und als Anschlussstück für den Schalldämmsockel
- Grundblech zur Abdeckung der Kanalteile mit Anschluß
und Dichtung an die Dachfläche
- Rahmen als Haube mit je zwei Befestigungsrahmen mit Aufklappvorrichtung für
Schalldämpfer, Kabeldurchführungen, Anschlußlaschen für Blitzschutzanschluß
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abmessung: Länge ca. 650 mm
Breite ca. 370 mm
Höhe ca. 100 mm
Die genauen Fertigungsmaße sind vor Ort abzunehmen!
komplett liefern und montieren
11,00
03.0006
Stck
Schwingungskompensator
Schwingungskompensator
als Pufferelement zur Vermeidung von
Schwingungsübertragung zwischen Ventilator und Bauwerk
es sind 4 Stück je Ventilator einzusetzen
liefern und montieren
11,00
03.0007
Stck
Wickelfalzrohr DN 200. Ausführung nach DIN EN 12237 und
DIN EN
Wickelfalzrohr. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN
1506, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237.
Nennweiten 80 bis 315 einsetzbar mit selbstsicherndem
Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen
Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech
DN 200
Liefern und montieren.
18,00
03.0008
m
Wickelfalzrohr DN 160. Ausführung nach DIN EN 12237 und
DIN EN
Wickelfalzrohr. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN
1506, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237.
Nennweiten 80 bis 315 einsetzbar mit selbstsicherndem
Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen
Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech
DN 160
Liefern und montieren.
4,00
03.0009
m
Abfangung (Stütze) für Wickelfalzrohr
Abfangung (Stütze) unter horizontal geführten
Wickelfalzrohr zum Schutz vor Durchbiegung.
Liefern und montieren.
22,00
03.0010
Stk
Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506,
Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506,
Steckverbindungen mit werksseitig fest montierter
Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem
EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C,
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten
250 bis 315 mit selbstsicherndem Stecksystem (Click)
zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material:
verzinktes Stahlblech
Winkel: 90 grad
DN 160 mm
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
4,00
03.0011
Stk
Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506,
Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506,
Steckverbindungen mit werksseitig fest montierter
Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem
EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C,
für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten
250 bis 315 mit selbstsicherndem Stecksystem (Click)
zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material:
verzinktes Stahlblech
Winkel: 90 grad
DN 200 mm
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
18,00
03.0012
Stk
Brand- und Schallschutzkasten NW 160
Brand- und Schallschutzkasten bestehend aus ein- oder
mehrlagigen Kalziumsilikatplatten mit einer Wandstärke
von mindestens 50 mm und einer Rohdichte von ca. 300
kg/m3 für einen maximalen Querschnitt von 1000 cm2. Die
Wandungen und die Trennungen werden mit Klammern 8 mm x
38 mm im Abstand von ca. 150 mm und mit Kleber auf
Wasserglasbasis zusammengefügt. Die obere Platte ist
als Revisionsdeckel ausgeführt und mit Gewindebolzen
und Flügelmuttern befestigt. Der weiterführende Kanal
kann aus Stahlblechrohr mit Wärmedämmung aus
Mineralwolle ausgeführt werden.
Anschlussstutzen: NW 160
Strulik System HS 1-1/S25-K90-18017/S o. glw.
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
2,00
03.0013
Stk
Brand- und Schallschutzkasten NW 200
Brand- und Schallschutzkasten bestehend aus ein- oder
mehrlagigen Kalziumsilikatplatten mit einer Wandstärke
von mindestens 50 mm und einer Rohdichte von ca. 300
kg/m3 für einen maximalen Querschnitt von 1000 cm2. Die
Wandungen und die Trennungen werden mit Klammern 8 mm x
38 mm im Abstand von ca. 150 mm und mit Kleber auf
Wasserglasbasis zusammengefügt. Die obere Platte ist
als Revisionsdeckel ausgeführt und mit Gewindebolzen
und Flügelmuttern befestigt. Der weiterführende Kanal
kann aus Stahlblechrohr mit Wärmedämmung aus
Mineralwolle ausgeführt werden.
Anschlussstutzen: NW 200
Strulik System HS 1-1/S25-K90-18017/S o.glw.
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
9,00
03.0014
Stk
Luftkanalisolierung aus Steinwollematten, mit
Luftkanalisolierung aus Steinwollematten, mit
hochreisfester Alugitterkaschierung, sämtliche
Nähte mit selbstklebender Folie abgeklebt, einschl.
Zulage für Verschnitt, Ausschnitte und Formstücke,
Nichtbrennbar A1 nach DIN 4102, Teil1, Rechenwert
der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/mK, mit amtl.
Prüfzeichen, einschl. Befestigungsmaterial.
Dämmstoff frei von Krebsverdacht (Anforderungen
entsprechend der GefStoffV, Anhang V, Nr. 7 werden
eingehalten)
Dämmschichtdicke 30 mm
Fabrikat : Rockwool oder gleichwertig
gew. Fabr. : ...............
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
gew. Typ : .................
liefern und verlegen
11,00
03.0015
m²
Verblechung in wetterfester Ausführung
Verblechnung in wetterfester Ausführung
Oberfläche ermittelt gemäß DIN 18379
Kanal aus verzinktem Stahlblech, Blechstärke
nach DIN 24 190,
Druckstufe 1/4
Dichtheitsklasse II nach DIN 24194,
Tragkonstruktion aus verzinktem Profilstahl
bzw. Installationsschienen zur
Auflage bzw. zum Aufhängen des Luftleitungssystems, einschl. verzinkter Gewindestangen.
Montagehöhen bis 3,5 m,
Kanalabmessungen über alle Nennmaße.
Zur Verhinderung von Schallübertragung über die Befestigungselemente müssen Gummidämpfer zwischengeschaltet werden.
Befestigungs- und Verbindungsschrauben müssen kadmiert sein.
Es sind ausreichend Inspektions- und Reinigungsöffnungen sowie Drosselklappen an gut zugänglichen
Stellen und in luftdicht schließender Ausführung
vorzusehen.
Rohrstutzen für Druckmessungen,
Gitterausschnitte und Bezeichnungsschilder
sind in den EP's enthalten.
Kanaldurchführungen von Wänden,Gips-Leichtbauwände
und Decken sind Mineralfaserplatten 20 mm dick,
auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sichtbare Wanddurchführungen sind stirnseitig mit
Blenden zu versehen und abzudichten.
Werden Kanäle zusätzlich mit L 90-Platten ummantelt, so ist die Befestigung entsprechend zu
berücksichtigen.
Die Kanäle müssen entfettet, gesäubert und entstaubt
werden. Einschl. Gegenrahmen Rahmen zur
Verbindung der Kanäle mit den Bauteilen,
liefern und montieren
11,00
m
Gesamtsumme:
22
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
04
Demontage / Bohrungen
04.0001
Fachgerechtes Verschließen
Fachgerechtes Verschließen der verbleibenden Öffnung
des alten Abluftgitters (ca. 120x300 mm) im
Zusammenhang mit dem Einbau des neuen Abluftventils,
nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten mit
Promatplatte o. glw. einputzen
91,00
04.0002
Gesamtbetrag
in EUR
Stck
Stck
Vorhandene Ablufthauben
Vorhandene Ablufthauben
oder ähnlich wie Anschlüsse einschl. Befestigungen
und Zubehör demontieren und fachgerecht
entsorgen.
91,00
04.0004
Einheitspreis
in EUR
Demontage der vorhandenen Lüftungsanlage,
Demontage der vorhandenen Lüftungsanlage,
die Lüftungsanlage aus glasfaserverstärktem Gips und
Stahlblechummantelungist rückstandsfrei zu demontieren
einschl. ca. 20 Meter Kanal, 15 Tellerventile, 15
Wandfortluftautomaten, Dachventilator incl. der
Dachdurchdringungen, Revisionsöffnungen, Sammelkästen
und der alten Wärmedämmung, Revisionsöffnungen,
Befestigungsmaterial und weiterer enthaltener
Anbauteile, abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
11,00
04.0003
Einheit
23
21.07.2016
15.06.2016
Stck
Abluftkanal aus Wickelfalzrohr einschl.
Abluftkanal aus Wickelfalzrohr ca. DN 80 bis DN 140
einschl. Filterbox,
Dachdurchdringung und Stahlblechummantelung,
Revisionsöffnungen, etc. rückstandsfrei vom Keller bis
im Schachtbereich und Dachbereich demontieren,
abtransportieren und fachgerecht entsorgen
100,00
lfdm
Gesamtsumme:
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
05
Dichtheitsmessungen / Inbetriebnahme
05.0001
Dichtheitsmessung
Dichtheitsmessung aller 11 Schächte zum Nachweis der
neuen Lüftungsschächte
einschl. Vorhaltung der notwendigen Meßgeräte sowie
aller Zu- und Nebenarbeiten
11,00
05.0002
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stk
Inbetriebnahme und Probebetrieb
Inbetriebnahme und Probebetrieb
eines Lüftungsstranges bestehend aus Abluftkanal,
Dachlüfter, Wandfortluftautomaten, Regeleinrichtungen
incl.
einstellen, abgleichen und einmessen aller Anlagenteile
(Lüfter, Wandfortluftautomaten) mittels Meßprotokoll.
Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals.
Abnahmeprüfung auch mehrmalig nach
Mängelabnahmen.
11,00
Stck
Gesamtsumme:
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
06
Dacharbeiten
06.0001
Anarbeitungen Dachaufbauten (Ventilatorhauben)
Im Bereich vorhandener Dachaufbauten die Anschlüsse
fachgerecht anarbeiten
25
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
für 11 Ventilatorhauben
Die Abdichtung im Anschluß/Aufkantungsbereich besteht
aus einer ersten Lage Bauder TEC KSA und einer Oberlage
Bauder BauderPlant E.
Diese beginnen, ca. 10 cm abgestuft verlegt, mindestens
20 cm vor Vorderkante der Aufkantung in der Dachfläche
und enden an der Anschluß-Oberkante. Die Bahnen werden
dort mechanisch fixiert. Die erste Lage zwischen den
Lagen der Flächenabdichtung einbinden.
Untergrund: beschieferte Bitumenbahn
Anschlusshöhe: 15 cm
Fabrikat :Bauder oder gleichwertige
Dachreparaturbahn
gew. Fabr. : ................
gew. Typ : ..................
komplett liefern und montieren
50,00
06.0002
lfdm
Zuschlag KMF Dämmung Dach
Zuschlag KMF Dämmung Dach
wegen zusätzlichen Aufwandes durch belastete
Materialien (KMF), K2 Klassifizierung
nach den Forderungen der TRGS 521/4 demontieren
und nach den geltenden Vorschriften zum Nachweis
entsorgen, einschl. aller Nebenkosten und
Entsorgungsgebühren
Anschrift des Entsorgungsunternehmens:
Es besteht in Berlin eine Andienungspflicht bei der
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH (SBB)
Berliner Str. 27
14467 Potsdam
Tel.: 0331/279327
350,00
m
Gesamtsumme:
LV: ABLUFTANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
07
Insgemeinkosten / Unvorhergesehenes
Einheitspreis
in EUR
26
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stundenlohnarbeiten auszuführen nur nach ausdrücklicher
Stundenlohnarbeiten auszuführen nur nach ausdrücklicher
Anweisung durch die Bauleitung.
Eine Abrechnung erfolgt nur durch sofortige Vorlage des
Stundennachweises.
07.0001
Stundenlohnarbeiten Monteur
Stundenlohnarbeiten Monteur
40,00
07.0002
Bezeichnungsschild
Bezeichnungsschild
DIN 825, aus mehrschichtigem
Kunststoff, Beschriftung dreizeilig, gedruckt,
Höhe 52 mm, Breite 105 mm, Befestigung mit
Schildträger aus verzinktem Stahl, Halter und Spannband
liefern und montieren
11,00
07.0003
Std.
Stck
Revisionssunterlagen
Revisionsunterlagen
Bestehend aus:
-Gewährleistungsbescheinigung
-Fachunternehmererklärung
-Abnahmen-, Besichtigungsbescheinigung
-Technische Beschreibung der Anlage
-Eingebaute Geräte und Einrichtungen
-Messprotokolle
-Betriebsanweisung
-Rohrnetzberechnung nach eingebauten Zustand
-Spühlprotokolle
-Druckprotokolle
-Einregulierprotokolle
-Revisionszeicnungen bestehend aus Grundrissen,
Schaltschema, Strangschema
Diese Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung in
Papierform und 1 x digital (einschl. DWG- Dateien) dem
Bauherrn zu übergeben.
1,00
Psch
Gesamtsumme:
LV: ABLUFTANLAGE
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Komponeten je Wohneinheit
02
Zentrale Brandschutz-Lüftungsleitung
03
Zentrale Dachlüftungsgeräte
04
Demontage / Bohrungen
05
Dichtheitsmessungen / Inbetriebnahme
06
Dacharbeiten
07
Insgemeinkosten / Unvorhergesehenes
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
27
21.07.2016
15.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR