WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin WBM. Finde Deine Mitte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A) Vergabenummer: ÖA 1737-07-2016 Maßnahme/Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90 Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen Auftraggeber: WBMI Real Estate Berlin GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, Standort Zentrale Dircksenstraße 38 10178 Berlin Abteilung Vergabe/Einkauf Telefon: +49 30 247130 Telefax: +49 30 24714100 wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für da s oben genannte Bauvorhaben mit der Bitte um Abga be eines kostenlosen und preisgünstigen Angebotes für folgendes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Freihändige Vergabe Postanschrift WBM GmbH Postfach 02 67 00 10129 Berlin Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Ausschreibende Stelle: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Für Auskünfte zu den Vergabeunterlagen, etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht Ihnen zur Verfügung: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Ansprechpartner: FRau Fust Tel.: (030) 2471 4311 Datum 22.07.2016 Bearbeiter/in Frau Fust Telefon / Durchwahl +49 30 2471 4311 Telefax +49 30 2471 3670 E-Mail [email protected] Nicht für Mietzahlungen Bankverbindung: Landesbank Berlin AG IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17 BIC: BELADEBEXXX WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Sitz der Gesellschaft: Dircksenstraße 38 10178 Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrates: Lutz Basse Geschäftsführung: Christina Geib Jan Robert Kowalewski Handelsregister: AG Charlottenburg HRB 35223 UST-IdNr. DE 137189619 Seite 1/3 wbm.de jeder-qm-du.de Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV): Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind die se ebenfalls an einer in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in technischer Hinsicht sowie in F arb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden Fall eine Preisangabe erforderlich. Vergabeprüfstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Termine: Eröffnungs-/Einreichungstermin: Zuschlags- und Bindefrist: am 25.08.2016 um/bis 09:30 Uhr bis zum 07.10.2016 Bauzeit gesamt: vom 23.01.2017 bis 07.07.2017 Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle, 205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift Zimmernummer …...... oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen. Aufschrift auf geschlossenem Umschlag: „Angebot für … (Be zeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“ "Erst bei Submission öffnen!" Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote sind möglich: nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose Anlagen 1) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsdeckblatt Anlage Tariferklärung Besondere Vertragsbedingungen (BAVG) Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben Datenschutzerklärung Eigenerklärung zur Eignung Erklärung und Verzeichnis der Nachunternehmer Einhaltung der Frauenförderung Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen vom zuständigen Finanzamt Seite 2/3 Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt) LV: Lüftung Wallstr. Muster Bürgschaftsurkunde Tariftreueerklärung Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Integritätsvereinbarung Bewerberbogen 2) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Bauablaufplan Zeichnungen und Pläne Mindestanforderungen an Nebenangebote Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind zusätzlich mit dem Angebot einzureichen: gemäß Vergabebekanntmachung weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gefordert werden zusätzlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen die aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK in Wiesbaden) bzw. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes Urkalkulation im Auftragsfall vorzulegen: Der aktuelle Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 TEUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz. 4 Wochen nach Auftragserteilung, ist eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu übergeben Wir bitten u m kurze Mitteilung, wenn Sie si ch nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Mit freundlichen Grüßen WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH i. V. i. A. Susanne Ernst Anke Fust Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Seite 3/3 Bieter Angebotsdeckblatt Vergabenummer: ÖA 1737-07-2016 Maßnahme/Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90 Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen Auftraggeber: WBMI Real Estate Berlin GmbH Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen! Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses eingetragen und hier automatisch übernommen. Anzahl Nebenangebote Angebotsdatum: % Stück Name des Ansprechpartners: Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto EUR Stempel, Unterschrift (Name in Druckschrift) Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den Vergabeunterlagen. Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 1/1 Angebotsdeckblatt oLos_VOB, Stand 04/2015 Stand: 12/2015 Integritätsvereinbarung Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90 Leistungsumfang: Lüftungstechnische Anlagen Vergabe-Nr.: ÖA 1737-07-2016 zwischen der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH vertreten durch die Geschäftsführung Dircksenstraße 38, 10178 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und - im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt – Präambel Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages. 1 Verpflichtungen des AG 1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. 1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. 2 Verpflichtungen des Bieters / AN 2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. 5. Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm Vorteile verschaffen. 2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. 1 Integritätsvereinbarung 2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre 3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. 3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. 3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. 4 Schadensersatz 4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. 4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. 4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. 5 Frühere Verfehlungen 5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. 5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. 6 Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer 6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen. 6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. 7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. 8 Sonstige Bestimmungen 8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind. 8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG. 8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. 8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. 8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. - 2 - Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben. Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben. Kennzettel für Angebotsumschlag Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich weiterleiten! Absender (Bieter): Vergabe Nr. ÖA 1737-07-2016 Objekt: Wallstraße 88a, 89, 90 Angebot für: Lüftungstechnische Anlagen Abgabetermin: 25.08.2016 , 09:30 Uhr Vom Auftraggeber auszufüllen Eingang des Angebotes: Uhr Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil. Registrierung unter my.vergabeplattform.berlin.de Kennzettel_VOL (Stand 11/09) Bürgschaftsurkunde (Mängelansprüchebürgschaft) Der Auftragnehmer Name und Sitz und der Auftraggeber letztlich vertreten durch haben folgenden Vertrag geschlossen: Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages: Datum: Bezeichnung der Leistung: ………… Der Bürge: Name und Anschrift übernimmt hiermit für den Auftraggeber die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von _______________€ an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist Berlin Ort, Datum Unterschriften: _______________ V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1737-07-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 14-016d Wallstraße 88a, 89, 90 10179 Berlin Leistung/CPV Lüftungstechnische Anlagen Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1737-07-2016 Baumaßnahme Wallstraße 88a, 89, 90 10179 Maßnahmenummer 14-016d Berlin Leistung/CPV Lüftungstechnische Anlagen Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1737-07-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 14-016d Wallstraße 88a, 89, 90 10179 Berlin Leistung/CPV Lüftungstechnische Anlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 Stand: 24.06.2016 Bewerberbogen – Bauleistungen Leistungsort: Wallstr. 88a, 89, 90 Art der Leistung: Lüftungstechnische Anlagen Vergabenummer: ÖA 1737-07-2016 Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auszufüllen! Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung eines Unterauftragnehmers oder eines Dritten (Eignungsleihe), ist auch von diesem Unterauftragnehmer ein Bewerberbogen in Bezug auf dessen Eignung auszufüllen. Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen) Einzelbewerber Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt Unterauftragnehmer / Dritter Allgemeine Hinweise Für den Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers ist ausschließlich dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt ist: A. B. C. Allgemeine Angaben Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit IV. Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen V. Sonstiges Ausführungs- und Vertragsbedingungen Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen jederzeit während des Vergabeverfahrens anzufordern. Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ort, Datum Name Ort, Datum Funktion Name Funktion A. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): Jahr der Unternehmensgründung: Rechtsform: Unternehmensinhaber: (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) Eintragungsort: Bewerbergemeinschaft: ☐ ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Mitgliedes/ r liegen bei ☐ nein Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern: Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder eines Dritten zu bedienen. ☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s)/Dritten liegen bei ☐ nein Unterauftragnehmer: Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zu bedienen. ☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s) liegen bei ☐ nein Ansprechpartner/in für das laufende Vergabeverfahren: Frau/Herr: Tel: Fax: Email: Frau/Herr: Tel: Fax: Email: Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung: 2 B. Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt. Ich gehöre/Wir gehören zu: Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem 2. Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von EUR vor. EUR und/oder eine Sofern die aktuelle Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht den Anforderungen gemäß Bekanntmachung entspricht, bestätigen wir hiermit, dass im Auftragsfall die vorhandene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird. 2. Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren Jahr Gesamtumsatz in EUR netto Umsatz für vergleichbare Leistungen in EUR netto 2013 2014 2015 Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 3 III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit 1. Referenzen Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind 1. Referenz Einsatzort: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: 2. Referenz Einsatzort: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: 3. Referenz Einsatzort: Auftraggeber Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 4 2. Angabe der technischen Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt Art der Ausbildung, Berufliche Qualifikation des Personals wie z.B. Angabe der handwerklichen Ausbildung Durchschnittliche Anzahl der Berufsjahre Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter 5 3. Anzahl der Beschäftigten Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal abgeschlossenes Kalenderjahr Angestellte gewerbliche Mitarbeiter 2013 davon: davon: 2014 davon: davon: 2015 davon: davon: 4. Mitarbeiter gesamt Technische Ausstattung Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt 5. Unterauftragnehmer Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Erklärung Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Leistungen, für die ich mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden. Unterauftragnehmer selbst dürfen Unterauftragnehmer beauftragen. nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie deren Eignungsnachweise und einen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden. Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen:. Leistung Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx an Firma (Name, Adresse): 6 IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 1. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2. Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 7 Geburtsort: Funktion in der Firma: 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. V. Sonstiges 1. Erklärung Urkalkulation Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden. Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 8 C. Vertragsbedingungen 1. Erklärung Frauenförderung Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes:- Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen 10 . spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12 . Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13 . bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14 . Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15 . Angebot alternierender Telearbeit 16 Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 9 . auch in Führungspositionen 17 . Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18 . Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19 . Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen 20 . Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21 . Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 10 2. Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen 1. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns: 1.1. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG) zu entlohnen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind; 1.2. die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind; 1.3. das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einzuhalten; 1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten Beschäftigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung gem. Ziffer 1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen; 1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen; 1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und Sozialversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen Behörden zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten; 1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben; 1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer Unterauftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und weiterer eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen. 2. Ichbevollmächtige/Wir bevollmächtigenden Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1 b) genannten Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber auf entsprechende Anforderung aus. 3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1 a) und 1 b) berechtigen den Auftraggeber, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 11 3. Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz 1. zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein zuhalten, 1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, 1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, 1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt. 2. zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, 2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen, 2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. 3. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). 4. Vertragsstrafen, Kündigungsrechte Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. C.1, 2 und 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 12 nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. 5. Kontrollrechte Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 6. Bevorzugte Vergabe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. 4. Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB-ILO) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rezu Kollektiv verhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten muss zu Kontrollzwecken Einblick in die Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Regelungen der ILO-Kernarbeitsnormen gewährt werden. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 13 5. Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten. 3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden. 4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich verpflichtet wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. 5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden. 6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 14 6. Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 5 und 11 Bundesdatenschutzgesetz Benennung übergebener Daten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen werden. Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG. Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG verarbeiten und nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der Anlage zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz, Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf. Zweckbindung Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen, Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich gestattet hat. Kontrollrecht des Auftraggebers Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und -verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 15 Schadenersatz und Sonstiges Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben unberührt. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 16 7. Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“. 1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung* Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen 1.2 Die Zwischenfristen werden als verbindliche Vertragsfristen vereinbart. 1.3 Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1. 2. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9) 2.1 Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 2.2 Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.3 Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche Aufwendungen abgegolten. 3. Geforderte Kautionen und Sicherheiten 3.1 Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu übergeben. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß den Vergbeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu übergeben. 3.2 Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz zu erbringen. 4. Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B) 4.1 Allgemeines 4.1.1 Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß. 4.1.2 Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. 4.1.3 Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. In der Rechnung sind anzugeben: - Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme - Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. 4.1.4 Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 17 4.1.5 Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 4.1.6 Alle Rechnungen sind an die WBMI Real Estate GmbH Berlin c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Dircksenstraße 38 zu senden. 4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung 4.2.1 Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. 4.2.2 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.2.3 Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. 4.3 Schlussrechnungen 4.3.1 Erst nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen. 4.3.2 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt werden können, nicht mehr möglich. 4.3.3 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.4 Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. 4.5 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. 4.6 Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) 4.6.1 Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage. .6.2 Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. 5. Projekt- und Zeichnungsunterlagen Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor Baubeginn übergeben und ebenso Vertragsbestandteil 6. Bauüberwachung und verantwortlicher Bauleiter gemäß BauO Bln Mit der Bauüberwachung und Objektbetreuung ist ein Planungsbüro beauftragt. Der/die verantwortliche Bauleiter/in gemäß § 57 Abs. 1 BauO Bln. wird bis spätestens zum Baubeginn benannt. Der Bauleiter gemäß § 57 Abs. 2 BauO Bln. wird durch den AN bis spätestens zum Baubeginn mitgeteilt. Sofern die Bauüberwachung nicht vom Bauherrn wahrgenommen wird, sondern ein Architekt/Fachplaner beauftragt ist, so ist dieser ermächtigt, das vertragliche Weisungsrecht des AG gegenüber dem AN auszuüben und für den AG entsprechende Erklärungen wie Mahnungen, Rügen, Fristsetzungen, und zwar auch mit der Ankündigung der Teil- Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 18 oder Gesamtauftragskündigung, sowie die Schlusszahlungserklärung abzugeben. Der Architekt ist insbesondere berechtigt, dem AN Weisungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B zu erteilen. Der Fachbauleiter wird, sofern erforderlich, vom Auftragnehmer gestellt. Als Ansprechpartner/in der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH ist Herr Wollenweber Tel-Nr. 030/2471 3665 Fax-Nr. 030/2471 3650 benannt. 7. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt. 8 Sonstige Bedingungen 8.1 Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt. 8.2 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für Neubaumaßnahmen 1,127 ‰ der Baukosten. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 19 8. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1 Leistungsumfang Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden. 2 Preise, Preisermittlungen 2.1 Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.2 Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen. 2.3 Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt. 2.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten. 2.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen. 3 Geänderte und zusätzliche Leistungen 3.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen. 3.2 Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den Auftraggeber angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird. 3.4 Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe. 3.5 Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der Urkalkulation zu benennen. 3.6 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn schriftlich durch die Parteien vereinbart wurden. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten: • detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten; • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft; • Art und Anzahl des eingesetzten Materials. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 20 Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Auftraggeber. 4 Ausführung, Pflichten des Auftragnehmers 4.1 Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen. 4.2 Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung. 4.3 Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 4.4 Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu beantragen. 4.5 Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen. 4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen, teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt. Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich. 4.7 Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben. Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs. 4.8 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren. 4.9 Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. 4.10 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will. Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin. Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner Terminplanung zu berücksichtigen. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 21 4.11 Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren gesichert ist. 4.12 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. 4.13 Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 4.14 Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht nach § 7 VOB/B. 4.15 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 4.16 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können. 4.17 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt. 4.18 Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren. Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen. 4.19 Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 4.20 Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen. 5 5.1 Baubeginn, Ausführungsfristen Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen. 5.2 Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren. 6 Unterauftragnehmer 6.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 22 Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen. 6.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. 6.3 Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die Unterauftragnehmer eingehalten werden. Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt. 6.4 Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden. 6.5 Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7 Vertragsstrafe 7.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Bruttoschlussrechnungssumme für den betroffenen Leistungsabschnitt für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich einer Einzelfrist bereits in Verzug geraten ist, wird die Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Fristen nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist. 7.2 Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine entsprechend. 7.3 Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. Die Vertragsstrafe nach Ziffer 6.5 und Ziffer 14.4 wird auf die Vertragsstrafenpauschale angerechnet. 7.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7.5 Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. 8 Kündigung 8.1 Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn • das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers; • der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt; • der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt. Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5. 8.2 Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden sein. 8.3 Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 23 8.4 Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. 9 Abnahme 9.1 Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen. Teilabnahmen sind ausgeschlossen. 9.2 Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten. 9.3 Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen: • Entwurf für Wartungsverträge, • Gebrauchsanweisungen, • Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt, • Regel- und Strangschemata, • Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe, Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben: • Vollständige Dokumentationsunterlagen, • Bestandspläne, • gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung, 10 10.1 Mängelansprüche Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungsarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B. 10.2 Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen, dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht. Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen. 11 Rechnungen und Zahlungen 11.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut. Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise. 11.2 Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt. 11.3 Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen. 11.4 Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 24 11.5 Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. 11.6 Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen. 11.7 Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig. 12 Sicherheiten 12.1 Bei einem Auftragswert ab 250.000 EUR stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt). Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des Bareinbehalts verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellt, die dem diesem Vertrag als „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht. Der Auftraggeber hat, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind, unmittelbar nach der Abnahme den als Vertragserfüllungssicherheit einbehaltenen Barbetrag auf 3 % der BruttoAbrechnungssumme zu reduzieren und die Differenz an den Auftragnehmer auszuzahlen. Eine vom Auftragnehmer gemäß den vorstehenden Regelungen gestellte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ ermäßigt sich unmittelbar nach der Abnahme auf 3 % der Brutto-Abrechnungssumme, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind; auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Reduzierung des Bürgschaftsbetrages schriftlich zu bestätigen. Der noch beim Auftraggeber verbleibende Teil der Sicherheit wandelt sich in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme in die Sicherheit für Mängel- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 12.2 um. 12.2 Zur Sicherung der dem Auftraggeber nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüchen aus der Abrechnung stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber 3 % der Brutto-Abrechnungssumme bei der Schlusszahlung einbehalten (Bareinbehalt). Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 12.1 eine „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ gestellt hat. Dann darf der Auftraggeber keinen Bareinbehalt vornehmen. Die vom Auftragnehmer gestellte, gemäß Ziffer 12.1 reduzierte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ wandelt sich in eine Bürgschaft für Mängel- und sonstige Ansprüche um und sichert nunmehr die Ansprüche gemäß den vorstehenden Regelungen. Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des Bareinbehalts bzw. die Herausgabe der Urkunde über die „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme stellt, die dem diesem Vertrag als „Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht. Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt die Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 12.3 Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der hingegebenen Bürgschaften nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt. 12.4 Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto nicht verpflichtet. 12.5 § 648 BGB wird abgedungen. 12.6 Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist. Wenn der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers eine Sicherheit nach § 648 a BGB stellt, entfällt, vorbehaltlich des § 632 a BGB, das Recht des Auftragnehmers, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 25 13 Abwendungsbefugnis 13.1 Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat. 13.2 Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsoder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung. 13.3 Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB entsprechende Anwendung. 14 Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise 14.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. 14.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 14.3 Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKABAU abzufordern. Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen. 14.4 Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet. 15 Versicherungen 15.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen. 15.2 Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für • Neubaumaßnahmen, Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 26 • • • Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der Baukosten. Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall. 16 Schlussbestimmungen 16.1 Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.2 Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 16.3 Gerichtsstand ist Berlin. 16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zeck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Bewerberbogen_Wallstr_Lueftg.docx 27 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Firma: Bauvorhaben: Wallstr. 88a, 89, 90 Gewerk: Lüftung Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein. Die nachfolgenden Produkte dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schalttafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe, Verpackungsmaterial oder Reinigungsmittel verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für - asbesthaltige Baustoffe, - Farbmittel auf Schwermetallbasis, - Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. - Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, - Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind, - Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic com-pounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen, - unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet, - Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt. Die Beschaffung folgender Produkte ist ebenfalls unzulässig: - Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten. - chlorhaltige Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und –beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in asbestbelasteten Bauwerken Mit der Sanierung asbesthaltiger Materialien können nur Firmen beauftragt werden, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren- und Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. Sie müssen technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten und dieses durch erfolgreiche Sanierung an anderen Gebäuden nachgewiesen haben. ........................................................... Ort/Datum Stand: 13/03 ............................................................ Unterschrift/Stempel Auftragnehmer BV Wallstr. 88 a - 90 Bauablaufplan Nr. 1 Vorgangsname Dauer Anfang Strangsanierung Wallstraße 88 a - 90 mit kompletten Bädern 120 Tage Mo 23.01.17 2 Keller 104 Tage Mo 23.01.17 3 Wohnungen 94 Tage Mo 06.02.17 4 Wallstraße 88 a links Bad/WC 13 Tage Mo 06.02.17 5 Wallstraße 88 a links Küche 8 Tage Mo 13.02.17 6 Wallstraße 88 a mitte Bad 13 Tage Mo 20.02.17 7 Wallstraße 88 a mitte WC/Küche 8 Tage Mo 27.02.17 8 Wallstraße 88 a rechts Bad/WC 13 Tage Mo 06.03.17 9 Wallstraße 88 a rechts Küche 8 Tage Mo 13.03.17 10 Wallstraße 89 links Bad/WC 13 Tage Mo 20.03.17 11 Wallstraße 89 links Küche 8 Tage Mo 27.03.17 13 Wallstraße 89 rechts Bad/WC 13 Tage Mo 03.04.17 14 Wallstraße 89 rechts Küche 8 Tage Mo 10.04.17 15 Wallstraße 90 links Bad 13 Tage Mo 24.04.17 16 Wallstraße 90 links WC/Küche 8 Tage Di 02.05.17 17 Wallstraße 90 rechts Bad 13 Tage Mo 08.05.17 18 Wallstraße 90 rechts WC 8 Tage Mo 15.05.17 19 Wallstraße 90 rechts Küche 8 Tage Mo 22.05.17 20 Wallstraße 90 mitte Bad 14 Tage Mo 29.05.17 21 Wallstraße 90 mitte Küche 8 Tage Di 06.06.17 22 Nacharbeiten WE und KG 15 Tage Mo 19.06.17 Stand: 09.06.2016 Jan '17 Feb '17 Mrz '17 Apr '17 Mai '17 Jun '17 23.01. Jul '17 15.06. 06.02. 22.02. 13.02. Feiertage: - Ostern 14.04.(Fr) - 17.04.2017 (Mo) - Maifeiertag: 01.05.2017 (Mo) - Himmelfahrt: 25.05.2017 (Do) - Pfingsten: 05.06.2017 (Mo) 22.02. 20.02. 08.03. 27.02. 08.03. 06.03. 22.03. 13.03. 22.03. 20.03. 05.04. 27.03. 05.04. 03.04. 19.04. 10.04. 19.04. 24.04. 10.05. 02.05. 11.05. 08.05. Hinweise für die MOD-Ankündigung: - Mieter Exter: Bauzeit 08.05. - 15.06.2017 - Als Fertigstellungstermine gelten jeweils die Freitage. 24.05. 15.05. 24.05. 22.05. 31.05. 29.05. 15.06. 06.06. 15.06. 19.06. Seite 1 07.07. BAP_Wallstraße 88a-90_2017.mpp Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM Zukünftig nur noch Vergabeverfahren digitale Angebotsabgabe bei EU-weiten Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich. Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot eingereicht wurde. Ab dem 01.07.2015 werden bei allen EU-weiten Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote im Rahmen des Verfahrens der elektronischen Vergabe (eVergabe) zugelassen. Spätestens ab April 2016 werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote zugelassen. Soweit ein digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines Angebotes in Papierform selbstverständlich zulässig. Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden. Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind: Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des Trustcenters) Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im Bietertool "ava-Sign" Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig zurückgezogen oder verändert werden) Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich. Technische und organisatorische Voraussetzungen: 1. 2. Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren. (www.vergabeplattform.berlin.de) Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur. Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links: - http://www.d-trust.de/ http://www.s-trust.de/ LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 1 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Baubeschreibung Baubeschreibung In den vorgenannten Gebäuden wird eine Strangsanierung der Sanitär-, Elektro- und Lüftungsleitungen durch- geführt. Zusätzlich werden in den zentralen Versorgungsschächten Heizungssteigeleitungen für die optionale Anbindung von Badheizkörpern vorgesehen. Gebäudedaten: Baujahr: 1983 Bautyp: Sonderbau Die Wohngebäude bestehen aus bis zu 6 Wohngeschossen mit insgesamt 47 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Innerhalb der Wohnungen konzentrieren sich die Arbeiten hauptsächlich auf die Küchen und Bäder. Dort finden umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungs- maßnahmen statt. Zur Strangsanierung wird die Schachtwand einseitig geöffnet. Es erfolgt die gesamte Erneuerung der Sanitär-/ Lüftung-/ Elektro- und Heizungsleitungen im Schacht. Sowie die komplette Bad und WC-Sanierung einschließlich Fliesen- und Malerarbeiten. Alle Wohnungen und Gewerbe des Gebäudes sind während der Arbeiten bewohnt. Alle Arbeiten aller Gewerke sind unter Beachtung der Arbeiten mit KMF zu kalkulieren. Bauhauptleistungen Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden folgende Bauleistungen ausgeführt: Abbruch der Schachtwand und Öffnen des Durchbruchs. Nach Installation aller Leitungen werden Betonarbeiten zum Verschluss der Durchbrüche ausgeführt. Es erfolgt die komplette Bad und WC-Sanierung einschließlich Trockenbau-, Maler- und Fliesenarbeiten. Anschließend erfolgen die Trockenbau-, Maler- und Fliesenarbeiten in den Küchen. Evtl. vorhandene Einbauküchen und andere Küchenmöbel werden demontiert und nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert. Die Arbeiten beinhalten weiterhin sämtliche Abdeck- und Reinigungsarbeiten, erforderliche Dacharbeiten sowie die Schadstoffentsorgung (KMF). Elektroarbeiten Folgende Elektroinstallationsarbeiten werden ausgeführt: Es erfolgt die Erneuerung der Hauptstromversorgung, die bedarfsgerechte Verstärkung der Steigeleitungen sowie teilweise die Erneuerung der Wohnungs- unterverteilung und der Wohnungsinstallation im Schachtbereich Küche und Bad. In allen anderen Räumen findet eine Überprüfung und Revision der vorhandenen E- Anlage statt. Lüftungsarbeiten Folgende Lüftungsinstallationsarbeiten werden ausgeführt: Im Rahmen der Strangsanierung werden die bestehenden Abluftanlagen demontiert und eine neue Abluftanlage in F90-Qualität installiert. Auf dem Dach werden neue Ventilatoren installiert. Die Wohnungen erhalten in den inneliegenden Bädern und WC bedarfsgeführte Wandfortluftautomaten. Heizung Es werden elektrische Handtuchheizkörper mit analoger Regelung in den montiert. Zusätzlich ist eine Steckdose vorzusehen. Ein LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Spritzschutzabstand von 60 cm ist vorzusehen. Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Folgende Sanitärinstallationsarbeiten werden ausgeführt: Die Schmutz- und Regenwasserleitungen im Schacht werden komplett erneuert. Der Anschluss erfolgt im Drempelgeschoss an die bestehenden Ventilationsrohre und Regeneinläufe. Die vorhandenen Kaltwassereinspeisungen und Kellerverteilungsleitungen werden weiterhin genutzt. Die vorhandenen Steigestränge der Kalt-, Warmwasser-, Zirkulationsleitungen sowie die Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen befinden sich mit in den Schächten werden erneuert. Beim Schachtdeckenverschluss wird eine fachgerechte und vor allem brandschutzgerechte Ausführung erwartet. Die Sanitärobjekte im Bad und WC werden erneuert. Der Küchenanschluss wird erneuert, so dass eine Standbatterie mit unter Tisch befindlichen Eckventilen angeschlossen werden kann. Die Arbeiten werden strangweise ausgeführt und betreffen zeitgleich 1 Strang mit jeweils bis zu 7 Wohngeschossen gemäß Bauablaufplan. Die Ausführung der Arbeiten soll Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.00 Uhr erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Anweisung der Bauleitung zur Einhaltung des Bauzeitenplans gestattet. Aufwendungen zum Schutz des Mobiliars und der Laufwege mit Folie o.ä. während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind. Dies gilt auch für die Treppenhäuser. Generell ist nur Baustrom und -wasser zu verwenden. Im Haus werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung von Lagerflächen erfolgt nach Absprache mit der Bauleitung. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen obliegt dem Auftragnehmer. Die Transportwege für die Materialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare Störungen durchgeführt werden. Über die Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer undAuftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind Vertragsbestandteil. Die Kapazitäten sowie die Personalstärke sind auf die vorgegebene Bauzeit sowie den Bauumfang abzustimmen. Dem Auftragnehmer werden mit der Auftragserteilung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisszeichnungen (Ausführungszeichnungen) Strangschemata ggf. Kopien von Erschließungsunterlagen bzw.- anträgen ggf. Rohrnetzberechnungen. Die Aufwendungen für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Bedienungspersonales sind (sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist) in die Einheitspreise einzurechnen. Die zu erstellende Anlage hat allen derzeit gültigen DIN-Normen, Vorschriften, Richtlinien und der VOB zu entsprechen. Insbesondere gilt die Berücksichtigung der aktuell geltenden TRGS 524/ 521 sowie BGR 128 und Schadstoffverordnung. Dazu ist sachkundiges Personal zu stellen. Die Sachkundigennachweise sind bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen. Alle zum Einsatz kommenden Materialien und Bauteile müssen einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Nachweise sind auf Verlangen kostenlos zu erbringen. LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Schäden, auch Lackschäden, die vor der Abnahme, während des Transportes, beim Abladen oder auch an bereits fertig montierten Geräten und Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind kostenlos zu beseitigen. Die technischen Daten der im Ausschreibungstext festgelegten Geräte und Materialien sind vom Auftragnehmer vor der Bestellung derselben noch einmal zu überprüfen. Kosten für evtl. Rückgaben o.ä., die aus der Nichtbeachtung des Vorhergesagten resultieren, sind ggf. vom Auftragnehmer zu tragen. Die für Druckproben erforderlichen Materialien einschl. des Zeitaufwandes werden (sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist) nicht gesondert vergütet. Die erstellte Heizungsanlage ist sachgemäß zu füllen, abzudrücken und zu entlüften, auch in Teilabschnitten, Prüfung auf Dichtheit, Inbetriebnahme und Einregulierung aller Anlagenteile, Spülung einschl. Vorhalten der erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe ist in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Diese Arbeiten sind bei der Bauleitung anzukündigen, anschließend erfolgt die Übergabe der Druckprüfungs- und Spülprotokolle an den Auftraggeber. Sämtliche Schmutzfänger, Filter und ähnliche Apparate sind nach zweimonatigem Betrieb zu reinigen, ohne dass hierfür eine Vergütung beansprucht werden kann. Die Durchführung von Wärmedämmarbeiten hat nach Anweisung der Bauleitung zu erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wärmedämmung in mehreren Durchgängen (vor Fertigstellung der Gesamtanlage) erfolgen wird. Eine entsprechende Berücksichtigung in den Einheitspreisen ist vorzusehen. Der Auftragnehmer hat sich über die Anlieferung und Einbringungsmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen und ggf. rechtzeitig mit der Bauleitung die Vorgehensweise und zeitliche Abfolge festzulegen. Alle Anlagen sind betriebsbereit anzubieten. Alle Kosten sind nach Positionen entsprechend dem vorliegenden Leistungstext detailliert anzubieten und, soweit gewünscht, mit technischen Angaben zu versehen. Systembedingte Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der Anlage erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein, auch wenn sie im Leistungstext nicht ausdrücklich gefordert sind. Nach erfolgter Montage sind bei Abnahme die auf den tatsächlichen Bestand überarbeiteten Bestandszeichnungen und schematischen Darstellungen der erstellten Anlagen zu liefern, ebenso alle für Wartung und Betrieb der Anlagen relevanten Unterlagen (Prüfbücher, Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten etc.) in leicht verständlicher Form. Montage- und Bestandsunterlagen sind gemäß LV einzureichen. Die Kosten für die Erstellung von Bestandsunterlagen, sofern nicht anders ausgewiesen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Mehrkosten für mangelnde technische Absprachen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sämtliche Bauteile sind auf Wunsch zu bemustern, ohne dass hierdurch Kosten für den Bauherrn entstehen. Die Zuweisung von Lager- und Aufenthaltsräumen ist nur in sehr LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR begrenztem Umfang möglich. 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 1.4 Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ergeben. 1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. 1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 5 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR 1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff ( VOB/C). 1.10 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.11 Werden unter 2.1 - Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. 1.12 Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt. Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, daß diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 2. BESONDERE HINWEISE 2.1 Baustelleneinrichtung: Für die Baustelleneinrichtung können durch den Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte, Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der Rechtsträgergrenzen des Bauherren ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Werden Arbeitsgerüste bauseitig gestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des Arbeitsschutzes als Nebenleistung, sofern die Gerüste im Übrigen der DIN 4420 entsprechen. Gerüste und Dachflächen sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstauglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden. In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden ausreichend Entnahmestellen zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der Umlage. Bei Außenwandbekleidungen sind die Gerüstverankerung sowie der Vorgang des Gerüstabbaus in Abhängigkeit vom Wandbekleidungssystem mit der Gerüstbaufirma abzustimmen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 2.2 Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser werden vom AG kostenfrei gestellt. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.4 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.8 DIN 18338 werden davon nicht berührt. Arbeitsunterbrechungen durch Abstimmung und paralleles Arbeiten LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 6 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, daß das allgemein übliche Maß überschritten wird. 2.3 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. Nach Abschluß der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen. 2.4 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Die Verwendung von asbesthaltigen Materialien ist untersagt. Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Beim Schneiden von Platten ist darauf zu achten, daß durch Rückstände keine Verfärbungen entstehen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Falls erforderlich sind für einzubauendes Material die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlagen sind Muster vorzulegen. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es bleibt Aufgabe des Auftragnehmers, die Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert vorzunehmen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.) Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt werden, wie auch am gleichen Tage eingedeckt werden kann. DieseLeistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können. Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 Asbest und DIN 18520 zerstörungsfrei zu demontieren. Dachflächen aus unbeschichteten Asbestzementprodukten dürfen nicht gereinigt werden. Generell ist für alle Abbruchpos.der Entsorgungsnachweis gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Entsorgungskonzept des Bauherrn zu erbringen. Technische Vormerkungen Technische Vormerkungen 1. Dem Auftragnehmer werden mit der Auftragserteilung zur folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisszeichnungen (Ausführungszeichnungen) Strangschemata ggf. Kopien von Erschließungsunterlagen bzw.- anträgen ggf. Rohrnetzberechnungen 2. Alternativlösungen gegenüber den im LV angeführten Fabrikaten sind zugelassen. Sie sind in Form von Nebenangeboten auszuweisen und müssen den ausgeschriebenen in technischer Hinsichtsowie in Farb- und Formgebung gleichwertig sein. Die technische und qualitative Gleichwertigkeit ist vom LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 7 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Auftragnehmer auf seine Kosten durch Gutachten, Werkstoffblätter o. ä. nachzuweisen. Fehlen solche, so sind die in der Ausschreibung benannten Fabrikate verbindlich. Die Entscheidung über die Ausführung der Alternativfabrikate behält sich der Auftraggeber vor. Für die im LV aufgeführten Fabrikate und Typen ist auf jeden Fall eine Preisangabe erforderlich. 3. Der Auftragnehmer hat die ggf. berichtigten Unterlagen einschl. der von ihm zu erstellenden Montage-, Einbau, Fundament-, Schlitz- und Durchbruchspläne innerhalb von 14 Kalendertagen zur Genehmigung vorzulegen; Änderungen sind schriftlich zu begründen. Sofern die vorgenannten Pläne bereits vorliegen, hat der Auftragnehmer diese zu prüfen. Die Ausführung hat nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers zu erfolgen. 4. Die Aufwendungen für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Bedienungspersonales sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist. 5. Die zu erstellende Anlage hat allen derzeit gültigen Vorschriften, Richtlinien u. ä. zu entsprechen. Insbesondere sind dies: A) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (VOB Teil C) neueste Ausgabe; B) ENEV in der gültigen Fassung; C) VDI-Richtlinien für Wärme- und Kälteschutz, Berechnungen, Garantien, Messverfahren und Lieferbedingungen für Wärme und Kälteisolierungen (VDI 2055), neueste Ausgabe; D) DVGW-Arbeitsblätter; E) DVGW-TRGI 1986; F) VDE-Vorschriften; E) Unfallverhütungsvorschriften; Sondervorschriften der Feuer- und Sachversicherer; DIN-Normen in der neuesten Fassung; Vorschriften der Bauaufsichts- und Polizeibehörden; TRWI gemäß DIN 1988; Richtlinien und Auflagen der Berufsfeuerwehr Berlin; K) Gewerbeordnung; L) sonstige derzeit gültige fachrelevante Verwaltungsvorschriften, 6. Beanstandungen der Montage seitens der Bauaufsichtsbehörden oder der Bauleitung sind sofort kostenlos zu beheben. 7. Alle zum Einsatz kommenden Materialien und Bauteile müssen einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Nachweise sind auf Verlangen kostenlos zu erbringen. 8. Die Massenermittlungen erfolgten anhand der Projektzeichnungen; Sie sind deshalb für Zwecke der Materialbeschaffung nicht verbindlich. 9. Bei Gegenständen, die einen elektrischen Anschluss besitzen, hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass die elektrischen Kabel nicht eingebaut bzw. verputzt werden, bevor der elektrische Anschluss hergestellt ist. 10.Schlitze dürfen nicht größer als für die Leitungsführung erforderlich angelegt werden, da andernfalls der Auftragnehmer für das putzfertige Verfüllen verantwortlich bleibt. 11.Schäden, auch Lackschäden, die vor der Abnahme, während des Transportes, beim Abladen oder auch an bereits fertig montierten Geräten und Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind kostenlos zu beseitigen. 13.Die technischen Daten der im Ausschreibungstext festgelegten Geräte LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 8 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR und Materialien sind vom Auftragnehmer vor der Bestellung derselben noch einmal zu überprüfen. Kosten für evtl. Rückgaben o.ä., die aus der Nichtbeachtung des Vorhergesagten resultieren, sind ggf. vom Auftragnehmer zu tragen. 14.Der Auftragnehmer hat bei Wasseraufbereitungsanlagen unabhängig von vorh. Wasseranalysen die Güte des Rohwassers nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Das gleiche gilt für das aufbereitete Wasser. 15.Die für Druckproben erforderlichen Materialien einschl. des Zeitaufwandes werden nicht gesondert vergütet, sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist. Die erstellte Trinkwasseranlage ist nach DIN 1988 sachgemäß zu füllen, abzudrücken und zu entlüften, auch in Teilabschnitten, Prüfung auf Dichtheit, Inbetriebnahme und Einregulierung aller Anlagenteile, Spülung einschl. Vorhalten der erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe ist in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Diese Arbeiten sind bei der Bauleitung anzukündigen, anschließend erfolgt die Übergabe der Duckprüfungs- und Spülprotokolle an den Auftraggeber. 16.Sämtliche Schmutzfänger, Filter und ähnliche Apparate sind nach zweimonatigem Betrieb zu reinigen, ohne dass hierfür eine Vergütung beansprucht werden kann. 17.Die Durchführung von Wärmedämmarbeiten hat nach Anweisung der Bauleitung zu erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wärmedämmarbeiten in mehreren Durchgängen (vor Fertigstellung der Gesamtanlage) erfolgen wird. Eine entsprechende Berücksichtigung in den Einheitspreisen ist vorzusehen. 18.Die Anträge für Anmeldungen, Abnahmen, Behördengutachten usw. hat der Auftragnehmer rechtzeitig und unaufgefordert mit den zugehörigen Unterlagen in Abstimmung mit der Bauleitung zu stellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Gebühren für behördliche Genehmigungen und Abnahmen trägt jedoch der Auftraggeber. Die Kosten für Beistellung von fachkundigem Personal sowie der erforderlichen Hilfsgeräte, Mess- und Prüfeinrichtungen sind einzukalkulieren. Eventuell entstehende Kosten für Nachabnahmen bei mängelbehafteter Erstabnahme (Kosten des TÜV, Planers, Bauherrn, Baubetreuers etc.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 19.Der Auftragnehmer hat sich über die Anlieferung und Einbringungsmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen und ggf. rechtzeitig mit der Bauleitung die Vorgehensweise und zeitliche Abfolge festzulegen. 20.Alle Anlagen sind betriebsbereit anzubieten. Alle Kosten sind nach Positionen entsprechend dem vorliegenden Leistungstext detailliert anzubieten und, soweit gewünscht, mit technischen Angaben zu versehen. Systembedingte Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der Anlage erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein, auch wenn sie im Leistungstext nicht ausdrücklich gefordert sind. 21.Nach erfolgter Montage sind bei Abnahme die auf den tatsächlichen Bestand überarbeiteten Bestandszeichnungen und schematischen Darstellungen der erstellten Anlagen zu liefern, ebenso alle für Wartung und Betrieb der Anlagen relevanten Unterlagen (Prüfbücher, Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten etc.) in leicht verständlicher Form. Montage- und Bestandsunterlagen sind gemäß LV, einzureichen. Die Kosten für die Erstellung von Bestandsunterlagen, sofern nicht anders ausgewiesen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 22.Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich mit allen am Bau Beteiligten LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR zu koordinieren. Mehrkosten für mangelnde technische Absprachen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 23.Sämtliche Bauteile sind auf Wunsch zu bemustern, ohne dass hierdurch Kosten für den Bauherrn entstehen. 24.Die Zuweisung von Lager- und Aufenthaltsräumen ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Es ist damit zu rechnen, dass der Auftragnehmer auf seine Kosten für das Vorhalten solcher Räumlichkeiten zu sorgen hat. Ein entsprechender Kostenansatz ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. 25. Vor dem Verschließen des schachtes sind die Sanitär- Lüftung- und Heizungsinstallation durch die Bauleitung abzunehmen. 26. Vor Beginn der Demontagearbeiten sind die Zählerstände der vorhandenen Zähleinrichtungen abzulesen und zu dokumentieren. Die demontierten Zähleinrichtungen sind nach den Demontage dem Eigentümer zu übergeben oder gemäß vorheriger Rücksprache mit dem Eigentümer, zu entsorgen. Nach Montage der Wasserzähler sind die Zählernummern und Zählerstände durch die Sanitärfirma schriftlich zu erfassen und der Bauleitung zu übergeben. 27.Das Verfüllen von Fugen zwischen Sanitärobjekten und Wandplatten mit dauerelastischen Stoffen ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. 28.Eine Baustelleneinrichtung wird nicht gestellt. Für die Unterkunft sowie mobile Toilette hat der AN selbst zu sorgen. 29. Auf Verlangen des Brandschutzbeauftragten ist vom AN nach Beendigung der Arbeiten eine Brandwache zu stellen, Art und Dauer der Überwachung ist vom Brandschutzbeauftragten vor Arbeitsbeginn festzulegen, in den Brandschutzordner einzutragen und vom verantwortlichen Vertreter des AN gegenzuzeichnen. Alle Kosten für die erforderlichen Brandschutz- und Überwachungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern im LV nichts anderes ausgesagt ist. LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01 Komponeten je Wohneinheit 01.0001 Wandfortluftautomat für Bad Wandfortluftautomat für Bad und WC bestehend aus einer Grundplatte mit Anschlussstutzen NW 100, Drehklappe für Grund- und Bedarfsvolumenstrom, Platine mit Luftfeuchtigkeitssensor und Steuerelektronik, elektrothermischem Antrieb, Klemmleiste 230 V~/50 Hz, quadratischer Filterhaube und eingelegtem Vliesfilter (Filterfläche 280 cm²). In der Grundplatte befinden sich Bohrungen zur Einstellung der Grundlüftung, die nach Bedarf durch mitgelieferte Stopfen verschlossen werden können. Der Lichtschalter ist zwingend 2-polig auszuführen. Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : WFA-2000-Q 230V + F gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 48,00 01.0002 Stck Wandfortluftautomat für WC Wandfortluftautomat für Bad und WC Ausführung: Quadratisch bestehend aus einer Grundplatte mit Anschlussstutzen NW 100, Drehklappe für Grund- und Bedarfsvolumenstrom, mit elektrothermischem Antrieb, Klemmleiste für 230 V~/50 Hz, quadratischer Filterhaube mit eingelegtem Vliesfilter (Filterfläche 280 cm²) In der Grundplatte befinden sich Bohrungen zur Einstellung der Grundlüftung, die nach Bedarf durch mitgelieferte Stopfen verschlossen werden können. Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : WFA-2000-Q 230V gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. 10 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 11 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR komplett liefern und montieren 43,00 01.0003 Stck Alu-Flexrohr DN 100 Alu-Flexrohr DN 100 ALU 2 A Typ AFR-100 (flexibles metallisches Rohr) Güteklasse A DIN 24146; Rohrkonstruktion: verrilltes Rohr aus zwei Lagen Aluminium; beide Lagen getrennt verfalzt; TemperaturBeständigkeit: bis 200° C Brandverhalten: nicht brennbar nach DIN 4102 Kl. A1 Liefern und verlegen 91,00 01.0004 lfdm Türgitter 150 cm² in Badtür einsetzen Türgitter 150 cm² in Badtür einsetzen freie Öffnung in Türblatt herstellen in Absprache mit dem Architekten und den anderen Gewerken, verschließen der Öffnung durch ein Gitter auf beiden Türseiten, freier Querschnitt 150cm², einschließlich Befestigungsund Hilfsmaterial 10,00 01.0005 Stck Einkürzen des Türblattes ca. 1 cm Einkürzen des Türblattes ca. 1 cm unten, zur Gewährleistung der Zuluft im Bad über die Wohnung; alternativ zur vorgehenden Position 10,00 Stck Gesamtsumme: LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 02 Zentrale Brandschutz-Lüftungsleitung Einheitspreis in EUR HS 1-1 S 25-Lüftungssystem, HS 1-1 S 25-Lüftungssystem, Feuerwiderstandsklasse K90-18017 S mit hermetisch gekapselter Auslösevorrichtung, für Zu- und Abluftanlagen nach DIN 18017, als Zentral- oder Einzelentlüftungsanlage. Das System besteht aus den einzelnen Kanalteilen, die in den Längen auf die Etagenhöhe abgestimmt sind und mit Kanalstecknippeln und Kleber SBK 2000 miteinander verbunden werden. Als Absperrvorrichtung im Bereich der Abluft- oder Zuluftauslässe sind alle Strulik-Absperrvorrichtungen zulässig. Eine zusätzliche Verkleidung der Kanäle ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht erforderlich. Die Kanalteile bestehen aus 25 mm dickem, extrem leichtem Kalziumsilikat (ca.7,3 kg/m²). Die Befestigung erfolgt auf jeder Geschossdecke mittels Auflagekonsolen. Die Deckendurchbrüche sind nach erfolgter Montage zu verschließen. Die nachfolgenden Mengen sind für 15 Einzelstränge mit jeweils sechs Etagen vorgegeben. Allgemeine bauaufsichtliche Systemzulassung Nr.: Z-41.6-626 02.0001 Strulik Brandschutzkanal Da 250x120mm Strulik Brandschutzkanal Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert. Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626 Innenabmessung: 200x70 mm Außenabmessung: 250x120 mm Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 66,00 02.0002 lfdm Strulik Brandschutzkanal Da 250x150mm Strulik Brandschutzkanal Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert. Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626 12 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Innenabmessung: 200x100 mm Außenabmessung: 250x150 mm Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 43,00 02.0003 lfdm Strulik Brandschutzkanal Da 250x170mm Strulik Brandschutzkanal Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert. Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626 Innenabmessung: 200x120 mm Außenabmessung: 250x170 mm Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 23,00 02.0004 lfdm Strulik Brandschutzkanal Da 200x160mm Strulik Brandschutzkanal Wandungsdicke d=25 mm, verklebt und verklammert. Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.6-626 Innenabmessung: 200x160 mm Außenabmessung: 250x210 mm Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 80,00 lfdm 13 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02.0005 Stecknippel aus 100 mm hohem verzinktem Stecknippel aus 100 mm hohem verzinktem Stahlblech. An allen Seiten sind jeweils 10 mm breite Blechlaschen abgekantet, die zwischen den Lüftungsleitungsstößen befestigt werden. Abmessungen passend zu vorgenannten Kanalabmessungen, maximal gestreckte Länge 1000 mm. Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 235,00 02.0006 Stck Befestigungsset zu Lastabtragung des Befestigungsset zu Lastabtragung des Abluftkanals auf der Rohdecke bestehend aus: 2 Stück Auflagestreifen, feuerbeständig 2 Stück gelochtem Montageprofil 2 Stück Gewindestangen M8 4 Stück Muttern und U-Scheiben M8 komplett liefern und montieren 71,00 02.0007 Stck Feuerbeständiger Kleber auf WasserglasFeuerbeständiger Kleber auf Wasserglasbasis, abgepackt zu ca. 850 g in handlichen Foliebeuteln, lieferbar im Eimer mit 30 Beuteln Inhalt. Alternativ kann auch abgepackt in Eimern zu 12 kg geliefert werden. Fabrikat : Strulik oder gleichwertig Typ : SBK 2000 gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 71,00 Beut 14 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02.0008 Absperrvorrichtung mit hermetischgekapselter Auslösevorrichtung Absperrvorrichtung mit hermetisch gekapselter Auslösevorrichtung. Allgem. bauaufs. Zulassung Z-41.3-301, zum Einbau in HS 1-1-Kanal, mit Ansaugstutzen DN 100. Die Absperrvorrichtung besteht aus einem stabilem Stahlblechgehäuse, Einbaumaß 245x200 mm, mit einer inneren 10 mm dicken Brandschutzplatte. Im Brandfall wird ein Stahlblechteller von einer Memory-Feder gegen den Ansaugstutzen gedrückt und verriegelt. Fabrikat : Strulik oder gleichwertig Typ : MF Nennweite : 100 mm gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 91,00 02.0009 Stck Diffusionsdichte Isolierung Diffusionsdichte Isolierung aus Steinwolle-Lamellenmatte mit gitternetzverstärkter Aluminiumfolie kaschiert, als Isolation der Lüftungsleitungen in unbeheizten Räumen gegen Kondensatbildung, einschließlich Bindedraht und AluKlebeband, für die waagerechte Leitung (Verzug) Dicke: 35 mm Fabr.: Rockwool oder gleichwertig Typ: Klimarock liefern und montieren 91,00 02.0010 m² Endboden als Revisionsdeckel Endboden als Revisionsdeckel mit Dichtung versehen, an einem Kanalteil vormontiert und mit Gewindebolzen und Flügelmuttern befestigt. Fabrikat : Strulik/Steinicke oder gleichwertig. Typ : HS 1-1/S25-K90-18017/S gew. Fabr. : ................ 15 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 11,00 Stck Gesamtsumme: 16 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 03 Zentrale Dachlüftungsgeräte 03.0001 Sockelschalldämpfer Sockelschalldämpfer aus Aluminium mit schall- und wärmedämmender Auskleidung und herausnehmbaren Kulissen, Schalldämpfung ca. 16 dB. Zusätzliche Kippvorrichtung für den Dachventilator für leichten Zugang zum Abluftschacht. Passend zur Montage mit AirosetDachventilatoren der Baugrößen 1 und 2. gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 11,00 03.0002 Stck Flachdachsockel hoch Flachdachsockel hoch aus verzinktem Stahlblech mit Schallund wärmeisolierender Auskleidung, seitlich zwei Bundkragen für horizontalen Anschluss von Wickelfalzrohr NW 250, passend zu AIROSET Ventilatoren der Baugröße 1 gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 11,00 03.0003 Stck Druckgeregelter Dachventilator BG 1 Druckgeregelter Dachventilator mit drallfrei gerichtetem, horizontalem Luftaustritt. Gehäuse und Grundrahmen mit Einströmdüse aus verzinktem Stahlblech. Ausblasöffnungen mit strömungsop timalem Wetterschutzgitter abgedeckt. Hochleistungs-Radiallaufrad mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln aufgebaut auf den Rotor eines stufenlos drehzahlveränderbaren elektronisch kommutierbaren Einbaumotors, Schutzart IP44, vollkommen wartungsfrei, schwingungsisoliert eingebaut. Leistungsdaten in Genauigkeitsklasse 2 nach DIN 24166. Fertig eingebaute und anschlussfertig verdrahtete Drucksteuerung mit Digital- 17 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 18 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR anzeige für menügeführte Einstellung auf den gewünschten Differenzdruck. Ein zweiter Betriebspunkt für Tag-/Nachtbetrieb oder zeitgesteuerte Intensivlüftung st über eine im Ventilatorgehäuse nachrüstbare Schaltuhr möglich. Luftmenge für reduzierte Lüftung und zum Feuchteschutz (RL) 330 m³/h Luftmenge für Nennlüftung (NL) 510 m³/h Luftmenge für Intensivlüftung 630 m³/h Spannung/Frequenz 230 V/50 Hz max. Leistungsaufnahme 85 W max. Schalldruckpegel (5 m) ca. 54 dB(A) Fördermediumstemperatur -20+60 ºC Typ: Airoset, Baugröße 1 gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 11,00 03.0004 Stck Wetterfester Anschlusskasten Wetterfester Anschlusskasten aus verzinktem Stahlblech mit Klebeflansch zur Abdichtung auf dem Flachdach und oben angebrachten Revisionsdeckel. Einseitlicher Anschlussstutzen für isoliertes Wickelfalzrohr NW 150. Als Doppelkanal ausgeführt. Kanalaußenmaß: 250x300mm oder 500x150mm gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 11,00 03.0005 Stck Einklebeflansch Einklebeflansch als Übergang von der Dachhaut auf den Kanal und als Anschlussstück für den Schalldämmsockel - Grundblech zur Abdeckung der Kanalteile mit Anschluß und Dichtung an die Dachfläche - Rahmen als Haube mit je zwei Befestigungsrahmen mit Aufklappvorrichtung für Schalldämpfer, Kabeldurchführungen, Anschlußlaschen für Blitzschutzanschluß LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 19 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Abmessung: Länge ca. 650 mm Breite ca. 370 mm Höhe ca. 100 mm Die genauen Fertigungsmaße sind vor Ort abzunehmen! komplett liefern und montieren 11,00 03.0006 Stck Schwingungskompensator Schwingungskompensator als Pufferelement zur Vermeidung von Schwingungsübertragung zwischen Ventilator und Bauwerk es sind 4 Stück je Ventilator einzusetzen liefern und montieren 11,00 03.0007 Stck Wickelfalzrohr DN 200. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN Wickelfalzrohr. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN 1506, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten 80 bis 315 einsetzbar mit selbstsicherndem Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech DN 200 Liefern und montieren. 18,00 03.0008 m Wickelfalzrohr DN 160. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN Wickelfalzrohr. Ausführung nach DIN EN 12237 und DIN EN 1506, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten 80 bis 315 einsetzbar mit selbstsicherndem Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech DN 160 Liefern und montieren. 4,00 03.0009 m Abfangung (Stütze) für Wickelfalzrohr Abfangung (Stütze) unter horizontal geführten Wickelfalzrohr zum Schutz vor Durchbiegung. Liefern und montieren. 22,00 03.0010 Stk Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506, Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506, Steckverbindungen mit werksseitig fest montierter Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C, LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 20 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten 250 bis 315 mit selbstsicherndem Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech Winkel: 90 grad DN 160 mm gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 4,00 03.0011 Stk Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506, Bogen, in Segmentbauweise. Ausführung nach DIN EN 1506, Steckverbindungen mit werksseitig fest montierter Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Nennweiten 250 bis 315 mit selbstsicherndem Stecksystem (Click) zur weitestgehend schraubenlosen Verbindung. Material: verzinktes Stahlblech Winkel: 90 grad DN 200 mm gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 18,00 03.0012 Stk Brand- und Schallschutzkasten NW 160 Brand- und Schallschutzkasten bestehend aus ein- oder mehrlagigen Kalziumsilikatplatten mit einer Wandstärke von mindestens 50 mm und einer Rohdichte von ca. 300 kg/m3 für einen maximalen Querschnitt von 1000 cm2. Die Wandungen und die Trennungen werden mit Klammern 8 mm x 38 mm im Abstand von ca. 150 mm und mit Kleber auf Wasserglasbasis zusammengefügt. Die obere Platte ist als Revisionsdeckel ausgeführt und mit Gewindebolzen und Flügelmuttern befestigt. Der weiterführende Kanal kann aus Stahlblechrohr mit Wärmedämmung aus Mineralwolle ausgeführt werden. Anschlussstutzen: NW 160 Strulik System HS 1-1/S25-K90-18017/S o. glw. LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 2,00 03.0013 Stk Brand- und Schallschutzkasten NW 200 Brand- und Schallschutzkasten bestehend aus ein- oder mehrlagigen Kalziumsilikatplatten mit einer Wandstärke von mindestens 50 mm und einer Rohdichte von ca. 300 kg/m3 für einen maximalen Querschnitt von 1000 cm2. Die Wandungen und die Trennungen werden mit Klammern 8 mm x 38 mm im Abstand von ca. 150 mm und mit Kleber auf Wasserglasbasis zusammengefügt. Die obere Platte ist als Revisionsdeckel ausgeführt und mit Gewindebolzen und Flügelmuttern befestigt. Der weiterführende Kanal kann aus Stahlblechrohr mit Wärmedämmung aus Mineralwolle ausgeführt werden. Anschlussstutzen: NW 200 Strulik System HS 1-1/S25-K90-18017/S o.glw. gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 9,00 03.0014 Stk Luftkanalisolierung aus Steinwollematten, mit Luftkanalisolierung aus Steinwollematten, mit hochreisfester Alugitterkaschierung, sämtliche Nähte mit selbstklebender Folie abgeklebt, einschl. Zulage für Verschnitt, Ausschnitte und Formstücke, Nichtbrennbar A1 nach DIN 4102, Teil1, Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/mK, mit amtl. Prüfzeichen, einschl. Befestigungsmaterial. Dämmstoff frei von Krebsverdacht (Anforderungen entsprechend der GefStoffV, Anhang V, Nr. 7 werden eingehalten) Dämmschichtdicke 30 mm Fabrikat : Rockwool oder gleichwertig gew. Fabr. : ............... LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR gew. Typ : ................. liefern und verlegen 11,00 03.0015 m² Verblechung in wetterfester Ausführung Verblechnung in wetterfester Ausführung Oberfläche ermittelt gemäß DIN 18379 Kanal aus verzinktem Stahlblech, Blechstärke nach DIN 24 190, Druckstufe 1/4 Dichtheitsklasse II nach DIN 24194, Tragkonstruktion aus verzinktem Profilstahl bzw. Installationsschienen zur Auflage bzw. zum Aufhängen des Luftleitungssystems, einschl. verzinkter Gewindestangen. Montagehöhen bis 3,5 m, Kanalabmessungen über alle Nennmaße. Zur Verhinderung von Schallübertragung über die Befestigungselemente müssen Gummidämpfer zwischengeschaltet werden. Befestigungs- und Verbindungsschrauben müssen kadmiert sein. Es sind ausreichend Inspektions- und Reinigungsöffnungen sowie Drosselklappen an gut zugänglichen Stellen und in luftdicht schließender Ausführung vorzusehen. Rohrstutzen für Druckmessungen, Gitterausschnitte und Bezeichnungsschilder sind in den EP's enthalten. Kanaldurchführungen von Wänden,Gips-Leichtbauwände und Decken sind Mineralfaserplatten 20 mm dick, auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sichtbare Wanddurchführungen sind stirnseitig mit Blenden zu versehen und abzudichten. Werden Kanäle zusätzlich mit L 90-Platten ummantelt, so ist die Befestigung entsprechend zu berücksichtigen. Die Kanäle müssen entfettet, gesäubert und entstaubt werden. Einschl. Gegenrahmen Rahmen zur Verbindung der Kanäle mit den Bauteilen, liefern und montieren 11,00 m Gesamtsumme: 22 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 04 Demontage / Bohrungen 04.0001 Fachgerechtes Verschließen Fachgerechtes Verschließen der verbleibenden Öffnung des alten Abluftgitters (ca. 120x300 mm) im Zusammenhang mit dem Einbau des neuen Abluftventils, nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten mit Promatplatte o. glw. einputzen 91,00 04.0002 Gesamtbetrag in EUR Stck Stck Vorhandene Ablufthauben Vorhandene Ablufthauben oder ähnlich wie Anschlüsse einschl. Befestigungen und Zubehör demontieren und fachgerecht entsorgen. 91,00 04.0004 Einheitspreis in EUR Demontage der vorhandenen Lüftungsanlage, Demontage der vorhandenen Lüftungsanlage, die Lüftungsanlage aus glasfaserverstärktem Gips und Stahlblechummantelungist rückstandsfrei zu demontieren einschl. ca. 20 Meter Kanal, 15 Tellerventile, 15 Wandfortluftautomaten, Dachventilator incl. der Dachdurchdringungen, Revisionsöffnungen, Sammelkästen und der alten Wärmedämmung, Revisionsöffnungen, Befestigungsmaterial und weiterer enthaltener Anbauteile, abtransportieren und fachgerecht entsorgen. 11,00 04.0003 Einheit 23 21.07.2016 15.06.2016 Stck Abluftkanal aus Wickelfalzrohr einschl. Abluftkanal aus Wickelfalzrohr ca. DN 80 bis DN 140 einschl. Filterbox, Dachdurchdringung und Stahlblechummantelung, Revisionsöffnungen, etc. rückstandsfrei vom Keller bis im Schachtbereich und Dachbereich demontieren, abtransportieren und fachgerecht entsorgen 100,00 lfdm Gesamtsumme: LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 05 Dichtheitsmessungen / Inbetriebnahme 05.0001 Dichtheitsmessung Dichtheitsmessung aller 11 Schächte zum Nachweis der neuen Lüftungsschächte einschl. Vorhaltung der notwendigen Meßgeräte sowie aller Zu- und Nebenarbeiten 11,00 05.0002 Einheit Einheitspreis in EUR 24 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Stk Inbetriebnahme und Probebetrieb Inbetriebnahme und Probebetrieb eines Lüftungsstranges bestehend aus Abluftkanal, Dachlüfter, Wandfortluftautomaten, Regeleinrichtungen incl. einstellen, abgleichen und einmessen aller Anlagenteile (Lüfter, Wandfortluftautomaten) mittels Meßprotokoll. Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals. Abnahmeprüfung auch mehrmalig nach Mängelabnahmen. 11,00 Stck Gesamtsumme: LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 06 Dacharbeiten 06.0001 Anarbeitungen Dachaufbauten (Ventilatorhauben) Im Bereich vorhandener Dachaufbauten die Anschlüsse fachgerecht anarbeiten 25 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR für 11 Ventilatorhauben Die Abdichtung im Anschluß/Aufkantungsbereich besteht aus einer ersten Lage Bauder TEC KSA und einer Oberlage Bauder BauderPlant E. Diese beginnen, ca. 10 cm abgestuft verlegt, mindestens 20 cm vor Vorderkante der Aufkantung in der Dachfläche und enden an der Anschluß-Oberkante. Die Bahnen werden dort mechanisch fixiert. Die erste Lage zwischen den Lagen der Flächenabdichtung einbinden. Untergrund: beschieferte Bitumenbahn Anschlusshöhe: 15 cm Fabrikat :Bauder oder gleichwertige Dachreparaturbahn gew. Fabr. : ................ gew. Typ : .................. komplett liefern und montieren 50,00 06.0002 lfdm Zuschlag KMF Dämmung Dach Zuschlag KMF Dämmung Dach wegen zusätzlichen Aufwandes durch belastete Materialien (KMF), K2 Klassifizierung nach den Forderungen der TRGS 521/4 demontieren und nach den geltenden Vorschriften zum Nachweis entsorgen, einschl. aller Nebenkosten und Entsorgungsgebühren Anschrift des Entsorgungsunternehmens: Es besteht in Berlin eine Andienungspflicht bei der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH (SBB) Berliner Str. 27 14467 Potsdam Tel.: 0331/279327 350,00 m Gesamtsumme: LV: ABLUFTANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 07 Insgemeinkosten / Unvorhergesehenes Einheitspreis in EUR 26 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Stundenlohnarbeiten auszuführen nur nach ausdrücklicher Stundenlohnarbeiten auszuführen nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung. Eine Abrechnung erfolgt nur durch sofortige Vorlage des Stundennachweises. 07.0001 Stundenlohnarbeiten Monteur Stundenlohnarbeiten Monteur 40,00 07.0002 Bezeichnungsschild Bezeichnungsschild DIN 825, aus mehrschichtigem Kunststoff, Beschriftung dreizeilig, gedruckt, Höhe 52 mm, Breite 105 mm, Befestigung mit Schildträger aus verzinktem Stahl, Halter und Spannband liefern und montieren 11,00 07.0003 Std. Stck Revisionssunterlagen Revisionsunterlagen Bestehend aus: -Gewährleistungsbescheinigung -Fachunternehmererklärung -Abnahmen-, Besichtigungsbescheinigung -Technische Beschreibung der Anlage -Eingebaute Geräte und Einrichtungen -Messprotokolle -Betriebsanweisung -Rohrnetzberechnung nach eingebauten Zustand -Spühlprotokolle -Druckprotokolle -Einregulierprotokolle -Revisionszeicnungen bestehend aus Grundrissen, Schaltschema, Strangschema Diese Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung in Papierform und 1 x digital (einschl. DWG- Dateien) dem Bauherrn zu übergeben. 1,00 Psch Gesamtsumme: LV: ABLUFTANLAGE Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Komponeten je Wohneinheit 02 Zentrale Brandschutz-Lüftungsleitung 03 Zentrale Dachlüftungsgeräte 04 Demontage / Bohrungen 05 Dichtheitsmessungen / Inbetriebnahme 06 Dacharbeiten 07 Insgemeinkosten / Unvorhergesehenes Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 27 21.07.2016 15.06.2016 Gesamtbetrag in EUR
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