Durchführungsbestimmungen Deutsche Beachhandball Tour 2016 1. Organisatoren Präambel: Die ausgewählten Veranstalter zeichnen sich durch ein gewisses Maß an Organisation (Standards) aus und erfüllen wichtige Anforderungen, um sich für die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren. Jeder Veranstalter hat sich in einer mit dem DHB geschlossenen Vereinbarung verpflichtet, ein Qualifikationsturnier zu veranstalten. 1.1. Kriterien für die Veranstalter: Folgende Kriterien sind für jedes Turnier obligatorisch: - spielen nach den IHF Spielregeln sowie Regelerläuterungen (IHF, EHF) für Beachhandball - bereitstellen von 2 Spielfeldern, als Ausnahme auch ein Feld unter den später aufgeführten Bedingungen - einrichten und überwachen einer „clean zone“, mindestens für jedes Spielfeld - einsetzen der vom DHB gestellten Werbematerialien im vorgegebenen Umfang - mindestens 8 Teams pro Turnier und Geschlecht, siehe aber Erläuterung in 1.3. - kostenfreies Bereitstellen von ausreichend Trinkwasser für Teams und Schiedsrichter - durchführen einer Fortbildung der Schiedsrichter mit min. 3 Lehreinheiten durch einen DBT-Referenten - Einsatz von 2 Schiedsrichtern je Spiel mit Teilnahmenachweis an einer DBT-Fortbildung - den eingesetzten Schiedsrichtern sind ausreichende Ruhezeiten einzuräumen - die Übernachtung des benannten DBT-Delegierten erfolgt im Einzelzimmer - verwenden der offiziellen Formulare der DBT für Teammeldung und Spielbericht - Übermittlung aller Teammeldungen, aller Spielberichte, der Abschlusstabelle und ggf. aller Unterlagen von Rechtsfällen im Original an die Geschäftsstelle des DHB 1.2. Veranstaltung: Alle Turniere der DBT müssen für alle deutschen Teams geöffnet sein, wobei auch die Teilnahme internationaler Teams erwünscht ist. Dem Veranstalter ist es gestattet das Turnier auch als EBT-Turnier zu registrieren. Die Bestimmungen der EHF sind dann zusätzlich zu erfüllen und schränken die Bestimmungen der DBT dadurch nicht ein oder überstimmen diese! Der DHB, die Handballverbände und/oder Veranstalter übernehmen keine Haftung für Kosten, Verluste oder Schäden, auch nicht für Verletzungen, die vor, während und nach dem Turnier auftreten. Der Veranstalter ist berechtigt, Startgebühren einzunehmen und um Vorauszahlung zu bitten, um eine spätere Absage von Teams zu vermeiden. Preisgelder (wenn angekündigt) sind in bar direkt am Ende des DBT-Turniers auszuzahlen. Jedes Turnier ist im Modus mit mindestens 2 Vorrunden (jeder gegen jeden), Halbfinale und Platzierungsspielen bis Platz 8 durchzuführen. Aufgrund des dafür notwendigen Zeitumfangs werden Turniere mit nur einem Spielfeld auch nur für Frauen oder Männermannschaften, d. h. nicht für beide Geschlechter gleichzeitig, durchgeführt. Für Schiedsrichter und DBT-Delegierten ist durch den Veranstalter eine angemessene Versorgung bereit zu stellen. Er regelt auch (ggf. finanzielle) Vereinbarungen mit Schiedsrichtern und Helfern für sein Turnier eigenverantwortlich. 1 Teams Präambel: Was ist ein Team? Ein Team ist eine Auswahl von Spielern, die unter der gleichen „Marke“ spielen. Eine „Marke“ ist die offizielle Bezeichnung jeder Mannschaft, die von einem Teamverantwortlichen verwaltet wird. Jeder Verantwortliche darf nur ein Team pro Geschlecht (max. eine Herrenmannschaft und eine Frauenmannschaft), für ein Turnier melden. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl für die Meldung der Spieler (jedoch für den Einsatz je Spiel). Sie müssen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Jeder Spieler darf in DBT-Turnieren nur für das Team spielen, in dem er erstmals eingesetzt wird. Fair Play und Regelungen der Spiel- (SpO) und Rechtsordnung (RO) des DHB finden auch hier inhaltliche Anwendung. Einem registrierten Team ist es nicht erlaubt, seinen Namen während der laufenden Saison (Namenerweiterungen z. B. "Ursprung Teamnamen + Sponsor" ist möglich) komplett zu verändern. Der offizielle Teamname muss dem Veranstalter klar mitgeteilt werden, um eine korrekte Rangfolge zu ermöglichen. Ein veröffentlichtes Ranking kann nicht aufgrund der Änderung des Teamnamens während oder nach der Saison geändert werden. Ein Team kann zum gleichen Termin nur an einem Turnier teilnehmen. Im Falle der absehbaren Nichtteilnahme, obwohl bereits registriert, ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Das Nichtantreten oder Absagen nach verbindlicher Meldung ist unsportlich und steht im Widerspruch zum Fair-Play-Gedanken! Diese Teams werden sofort auf die letzten Plätze gesetzt und Punkte werden für diese nicht ausgewiesen. Es ist selbstständig und eigenverantwortlich auf die Spielerversicherung zu achten. Jedes Team ist für seine Versicherung verantwortlich. Der Teamverantwortliche haftet im Sinne der RO für alle Mitglieder seines Teams (Spieler, Offizielle, Betreuer, Arzt, Physiotherapeut, u. dgl.). Er ist befugt, Meldungen vorzunehmen, rechtsverbindlich zu handeln und als Vertreter aufzutreten. 1.3. Platzierungspunkte: Das Prinzip ist die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer in Abhängigkeit ihrer erzielten Abschlussplatzierung. Punkte erhalten die Teams auf den Plätzen 1-8: Platz 1: 20 Punkte, Platz 2: 18 Punkte, Platz 3: 15 Punkte, Platz 4: 12 Punkte, Platz 5: 10 Punkte, Platz 6: 7 Punkte, Platz 7: 4 Punkte, Platz 8: 1 Punkt Möglicherweise durch ausländische Teams erzielte Punkte werden verteilt aber nicht ausgewiesen. Der Veranstalter muss sich gemeinsam mit den bereits gemeldeten Teilnehmern bis zur Veranstaltung um weitere Teams bemühen. Kann der Veranstalter das Teilnehmerfeld dennoch bis 7 Tage vor Turnierbeginn nicht komplettieren, so bleibt der DBT-Status erhalten, wenn mindestens 6 Mannschaften verbindlich gemeldet haben. In diesem Fall werden jedoch die Punktwertungen von 20 und ggf. 18 Punkten nicht vergeben. Die Verteilung ergibt sich des Weiteren aus den oben vorgegebenen Punktwerten. 2. Rechtsbestimmungen Präambel: Alle Disziplinarverfahren (einschließlich Sperren von Offiziellen oder Spielern) müssen dem vom DHB benannten DBTDelegierten berichtet werden. Durch die Registrierung als DBT-Team verpflichten sich Teammanager und Spieler, den Entscheidungen der juristischen Instanzen zu folgen. 2.1. Rechtsweg: Generell gilt das Gebot des Fair Play, auf deren Grundlage alle Beteiligte zunächst versuchen müssen eine gemeinsame und für alle verbindliche Lösung zu erzielen. Für Einsprüche mit turnierrelevanter Bedeutung ist für jedes Turnier eine Jury zu bilden. Diese besteht aus 3 Personen, je einem Vertreter des Veranstalters, der Teams und der eingesetzten Schiedsrichter und muss vor Beginn des ersten Spieles benannt sein (einschließlich Vertreter für evtl. Befangenheit). Der Veranstalter ist verantwortlich, der Jury bei Bedarf ange- 2 messene Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und alle Turnierbeteiligten über die Aufgaben und Mitglieder der Jury zu informieren. Einsprüche müssen durch den Teamverantwortlichen eingebracht werden. Über einen Einspruch kann die Jury nur verhandeln, wenn dieser unmittelbar nach Spielende den Schiedsrichtern mündlich bekannt gegeben, auf dem Spielbericht vermerkt und danach bis 30 Minuten nach Spielende schriftlich formuliert und vom Teamverantwortlichen im Original unterschrieben dem Veranstalter/der Wettkampfleitung vorliegt. Für den Inhalt oder sonstige Einspruchsgründe gelten die Bestimmungen der RO. Es muss mindestens ein Antrag enthalten sein, der eine durchführbare Entscheidung ermöglicht. Die Jury ist vom Veranstalter unverzüglich einzuberufen. Diese beschließt mit mindestens einfacher Mehrheit nach mündlicher Beratung und kann zur Entscheidungsfindung u. a. Sachberichte abfordern und/oder Befragungen durchführen. Der Beschluss ist den Betroffenen zeitnah mitzuteilen. Bei Berufung gegen den Jurybeschluss entscheidet der DBT-Delegierte endgültig. 2.2. Beweisdaten: Die schriftliche Teammeldung ist für jedes Turnier dem Veranstalter zu übermitteln und muss alle Personen (Nachname, Vorname, Geburtsjahr, Nation und Verein) mit Funktionsbezeichnung (Spieler, Verantwortlicher, Betreuer, ...) vor ihrem ersten Einsatz bei diesem Turnier enthalten. Ebenso müssen alle Spielberichte die vollständigen Namen und (Trikot-)Nummern der teilnehmenden Spieler enthalten. Der DBT-Delegierte hat alle Rechtsfälle an die Geschäftsstelle des DHB zu melden. Beschlüsse und Stimmenquorum der Jury sowie Entscheidungen des DBT-Delegierten sind schriftlich in deutscher Sprache zu verfassen und handschriftlich von allen Mitwirkenden zu unterschreiben. 3. DBT-Delegierte Präambel: Die Ernennung eines DBT-Delegierten ist für jedes Turnier obligatorisch und erfolgt durch den Beauftragten für Delegierte des Aufbaustabs Beachhandball, bzw. seinen Vertreter. Im Falle eines Turnierausfalls oder Nichterscheinen des DBT-Delegierten am Vorabend des Turniers, muss der Beauftragte für Delegierte des Aufbaustabs Beachhandball unverzüglich kontaktiert werden, um eine Lösung zu finden. Die folgenden Personen dürfen DBT-Delegierte sein: - alle Mitglieder des Aufbaustabs Beachhandball, - alle Beachhandball‐Delegierte der EHF, - „National Observer“, die durch den DHB nominiert wurden (siehe Liste). Jeder Turnierveranstalter ist verpflichtet, dem DBT-Delegierten alle Informationen zum Turnier weiterzugeben. Darüber hinaus hat der Veranstalter die komplette Rangliste nach Veranstaltungsende zu übergeben. Dem DBT-Delegierten ist es nicht erlaubt, an diesem Turnier als Veranstalter, Schiedsrichter oder Spieler beteiligt zu sein. Der DBT-Delegierte hat vom ersten (erwünscht vom Vorabend) bis einschließlich des letzten Turniertages vor Ort anwesend zu sein. Die Fahrt- und Übernachtungskosten für den DBT-Delegierten sind vom Veranstalter zu tragen. 3 4. Deutsche Meisterschaft (DBT-Finale): Termin: Ort: Teilnehmer: 05.08. - 07.08.2016 n. n. 10 Frauen- und 10 Männerteams Vor der Eröffnung findet das Technische Meeting statt, an welchem die Teilnahme aller Teamverantwortlichen obligatorisch ist. Die Teams qualifizieren sich durch gute Leistungen während der Qualifikationsturniere der DBT (die Punktsumme der besten 3 Ergebnisse) für die Deutsche Meisterschaft. Der DHB bestimmt den Ausrichter der Endrunde. Der DHB nominiert die teilnehmenden Mannschaften für das Finale nach Abschluss der Rangliste. Alle Teams, die trotz ggf. sportlicher Qualifizierung nicht an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, müssen ihren Verzicht schriftlich bis 01.07.2016 an die Geschäftsstelle des DHB erklären. Alle Teilnehmer verpflichten sich eine mögliche Teilnahmegebühr fristgemäß zu zahlen. Die detaillierte Ausschreibung wird nach Festlegung des Ausrichters erarbeitet und veröffentlicht. Dortmund, 15.10.2015 gez. Carsten Korte Vizepräsident Amateur- und Breitensport gez. Andreas Jakob Mitglied Aufbaustab Beachhandball 4
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