Nahezu jeder vierte Erwerbstätige in NRW arbeitet in einem atypischen Postanschrift Beschäftigungsverhältnis IT.NRW Postfach 10 11 05 40002 Düsseldorf Düsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2015 über fünf Millionen Pressestelle der 7,5 Millionen Kernerwerbstätigen in einem „Normalarbeitsverhältnis“ beschäftigt. Kirsten Bohne Leo Krüll Claudia Key Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, standen daneben 1,7 Millionen Erwerbstätige (22,8 Prozent) in einem sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnis. Hierzu zählen Arbeitnehmer/-innen, die in ihrer Haupterwerbstätigkeit einer befristeten, einer geringfügigen oder einer Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden nachgehen oder in einem Zeitarbeitsverhältnis stehen. 0211 9449-2521 -2518 -2513 0211 9449-3320 [email protected] www.it.nrw.de Bei männlichen Erwerbstätigen war der Anteil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse mit 12,1 Prozent geringer als bei Frauen (35,1 Prozent). Nahezu drei Viertel (71,6 Prozent) aller atypisch Beschäftigten sind weiblich. Dieser hohe Frauenanteil ist darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer teilzeiterwerbstätig sind bzw. häufiger einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. 30,4 Prozent der abhängig Beschäftigten Frauen arbeiteten bis zu 20 Stunden wöchentlich, während nur 4,6 Prozent der erwerbstätigen Männer eine entsprechend reduzierte Arbeitszeit hatten. Die Zahl der atypischen Beschäftigten hat sich zwischen 1991 und 2015 fast verdoppelt. Die Zahl der Arbeitnehmer in einem Normalarbeitsverhältnis sank im selben Zeitraum um 6,4 Prozent. Die Statistiker weisen darauf hin, dass langfristige Zeitvergleiche nur eingeschränkt sinnvoll sind. Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurden bei dieser Statistik nur die Kernerwerbstätigen gezählt. Hierzu gehören Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder in einem Freiwilligendienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis bzw. in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW) (189 / 16) Düsseldorf, den 20. Juli 2016 Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie im Internet unter: http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/189_16.pdf IT.NRW Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht Beleg erbeten
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