IT.NRW Nahezu jeder vierte Erwerbstätige in NRW arbeitet in einem

Nahezu jeder vierte Erwerbstätige in NRW arbeitet in einem atypischen
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Düsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2015 über fünf Millionen
Pressestelle
der 7,5 Millionen Kernerwerbstätigen in einem „Normalarbeitsverhältnis“ beschäftigt.
Kirsten Bohne
Leo Krüll
Claudia Key
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt,
standen daneben 1,7 Millionen Erwerbstätige (22,8 Prozent) in einem sogenannten
atypischen Beschäftigungsverhältnis. Hierzu zählen Arbeitnehmer/-innen, die in ihrer
Haupterwerbstätigkeit einer befristeten, einer geringfügigen oder einer Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden nachgehen oder in einem Zeitarbeitsverhältnis stehen.
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Bei männlichen Erwerbstätigen war der Anteil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse mit 12,1 Prozent geringer als bei Frauen (35,1 Prozent). Nahezu drei Viertel
(71,6 Prozent) aller atypisch Beschäftigten sind weiblich. Dieser hohe Frauenanteil ist
darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer teilzeiterwerbstätig sind bzw.
häufiger einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. 30,4 Prozent der abhängig
Beschäftigten Frauen arbeiteten bis zu 20 Stunden wöchentlich, während nur 4,6 Prozent der erwerbstätigen Männer eine entsprechend reduzierte Arbeitszeit hatten.
Die Zahl der atypischen Beschäftigten hat sich zwischen 1991 und 2015 fast verdoppelt. Die Zahl der Arbeitnehmer in einem Normalarbeitsverhältnis sank im selben Zeitraum um 6,4 Prozent. Die Statistiker weisen darauf hin, dass langfristige Zeitvergleiche nur eingeschränkt sinnvoll sind.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurden bei dieser Statistik nur die Kernerwerbstätigen gezählt. Hierzu gehören Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich
nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder in einem Freiwilligendienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis bzw. in
atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW)
(189 / 16) Düsseldorf, den 20. Juli 2016
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie im Internet unter:
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/189_16.pdf
IT.NRW
Verbreitung mit Quellenangabe
erwünscht
Beleg erbeten