frauen und pensions- konto

FRAUEN UND
PENSIONSKONTO
WAS SIE SCHON JETZT FÜR IHRE
GESETZLICHE PENSION TUN KÖNNEN.
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Wie hoch wird
meine Pension
einmal sein?
So funktioniert das Pensionskonto
Das Pensionskonto ist keine Geheimwissenschaft. Je
mehr Sie darüber wissen, desto besser können Sie Ihre
Pension mitgestalten.
So verbessern Sie Ihre Pension
Arbeitszeitverlagerung, freiwillige Höherversicherung,
Pensionssplitting: Es gibt einige Möglichkeiten, Ihre
Pension zu erhöhen.
IN DIESEM FOLDER ERFAHREN SIE,
WIE DAS PENSIONSKONTO FUNKTIONIERT
UND WIE SIE IHRE PENSIONSHÖHE
MITBESTIMMEN KÖNNEN.
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So funktioniert das
Pensionskonto
Frauen erhalten im Durchschnitt weniger Pension als
Männer. Denn seit der Einführung des Pensionskontos
werden alle Beschäftigungszeiten dafür herangezogen.
Deshalb wirken sich Arbeitsunterbrechungen und Teilzeitarbeit sehr stark auf die Pensionshöhe aus.
Problem Nr. 1: Viel mehr Frauen als Männer unterbrechen ihre Arbeit oder arbeiten Teilzeit!
Knapp die Hälfte aller beschäftigten Frauen arbeitet in
einem Teilzeitverhältnis oder geringfügig. Bei Männern
sind es nur 9 Prozent. Der Grund: Frauen übernehmen
wesentlich häufiger die Betreuung der Kinder und von
Angehörigen.
Problem Nr. 2: Teilzeitarbeit reduziert die Pension!
1 Jahr Teilzeitarbeit im Ausmaß von 50 Prozent
vermindert die Pension um ca. 1 Prozent.
1 Jahr Unterbrechung verringert die Pension um
ca. 2 Prozent.
Sie gehören zu dieser großen Gruppe von Frauen?
Dann ist es für Sie besonders wichtig, das Pensionskonto
zu verstehen. Denn je mehr Sie darüber wissen, desto
besser können Sie Ihre Pension zu Ihren Gunsten mitgestalten.
Was ist das Pensionskonto?
Auf Ihrem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen
aller Versicherungszeiten erfasst, die Sie erwerben. Das
Konto startet, wenn Sie zum ersten Mal bei der Pensionsversicherung versichert sind. Es endet bei Ihrem Pensionsantritt.
Die aktuelle Höhe Ihres Kontostandes können Sie jederzeit abrufen bzw. einsehen. Das heißt: Sie können jederzeit auf einen Blick sehen, wie es um Ihre Pension steht.
Dafür gibt es 4 Möglichkeiten:
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FinanzOnline-Zugang
Über FinanzOnline steigen Sie mit Ihrer Zugangskennung ein.
Zugang mit der e-card
Nutzen Sie die e-card als Bürgerkarte, haben Sie Zugang zu Ihrem Pensionskonto. Nähere Informationen
dazu finden Sie unter www.buergerkarte.at
Handysignatur
Die einfachste Art auf das Pensionskonto zuzugreifen,
ist die Handysignatur. Einmal aktiviert, melden Sie
sich beim Pensionskonto mit Ihrer Handy-Nummer
und einem Passwort an. Innerhalb weniger Sekunden
erhalten Sie auf das Handy einen TAN-Code, der
Ihnen Zugang verschafft. Nähere Informationen dazu
finden Sie unter www.handy-signatur.at
Schriftliche Information
Eine weitere Möglichkeit: Sie fordern Ihren Pensionskontostand schriftlich bei der Pensionsversicherungsanstalt an.
So berechnet sich Ihre Pension
Im Jänner 2014 haben Sie auf Ihrem Pensionskonto
eine Kontoerstgutschrift erhalten. Jedes Jahr kommen
1,78 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens hinzu. Der
Wert dieser jährlichen Gutschriften steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung.
Sie haben nach 2005 zu arbeiten begonnen?
Dann haben Sie keine Erstgutschrift erhalten,
weil Sie keine Ansprüche aus dem alten Versicherungsrecht erworben haben.
Nehmen wir an, Sie verdienen im Jahr 2016
exakt 1.000,- Euro brutto monatlich und bekommen Ihr Gehalt 14 Mal im Jahr ausbezahlt.
In diesem Fall werden 14 Mal 17,80 Euro auf
Ihr Pensionskonto gutgeschrieben.
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Wenn Sie insgesamt 45 Jahre mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.000,- Euro gearbeitet
haben und in Alterspension gehen, ergibt sich
eine monatliche Bruttopension von:
14 x 17,80 x 45 = 11.214,- Euro Jahresgutschrift
11.214,- : 14 = 801,- Euro Monatspension
Das heißt, Ihre Pension beträgt etwa 80 Prozent
Ihres durchschnittlichen Lebenseinkommens.
Teilzeit und Vollzeit im Vergleich
Beispiele bei Vollzeitarbeit
Einkommen pro
Monat bei Vollzeit
Pensionsgutschrift
pro Monat
Pension*) nach
45 Jahren zum
Regelpensionsalter
€ 1.500,00
€ 26,70
€ 1.201,50
€ 2.000,00
€ 35,60
€ 1.602,00
€ 3.000,00
€ 53,40
€ 2.403,00
*) Beiträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung
Beispiele bei einer Teilzeitbeschäftigung zu 50 %
Einkommen pro
Monat bei Teilzeit
Pensionsgutschrift
pro Monat
Pension*) nach
45 Jahren zum
Regelpensionsalter
€ 750,00
€ 13,35
€ 600,75
€ 1.000,00
€ 17,80
€ 801,00
€ 1.500,00
€ 26,70
€ 1.201,50
*) Beiträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung
Was bringt Ihnen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten?
Sie sind der kindererziehende Elternteil? Dann haben Sie
für die ersten 4 Lebensjahre Ihres Kindes Anspruch auf
eine Pensionskontogutschrift. Sie beträgt ca. 26,50 Euro
pro Jahr. Das ergibt in 4 Jahren insgesamt 106,- Euro.
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Berechnung der Beitragsgrundlage
Zur Berechnung dieser Gutschrift gibt es eine Beitragsgrundlage. Sie orientiert sich am Medianeinkommen der
Frauen. Das Medianeinkommen ist jenes Einkommen, das
50 Prozent aller erwerbstätigen Frauen überschreiten.
Im Jahr beträgt die Beitragsgrundlage gerechnet
auf 12 Monate 1.735,06 Euro brutto pro Jahr.
Weil Sie Ihre Pension später 14 Mal pro Jahr
ausbezahlt bekommen, muss von 12 auf 14
Monate umgerechnet werden. Das geht so:
1.735,06 x 12 : 14 = 1.487,19 Euro Beitragsgrundlage
Beitragsgrundlage mit Monatseinkommen
Haben Sie ein zusätzliches Monatseinkommen, wird das
zu Ihrer Beitragsgrundlage hinzugerechnet. Nehmen wir
an, Sie beziehen während der ersten 4 Lebensjahre Ihres
Kindes ein monatliches Teilzeiteinkommen von 600,- Euro
brutto. Dann sieht Ihre Rechnung so aus:
600 + 1.487,19 = 2.087,19
2.087,19 x 1,78 % = 37,15
Das sind also 37,15 Euro Pensionsgutschrift
pro Monat.
37,15 x 14 = 520,13 Euro Gutschrift pro Jahr
Weitere Zahlenbeispiele zu Kinderziehungszeit (KEZ)
und Teilzeitbeschäftigung:
Einkommen pro Monat
+ Beitragsgrundlage
KEZ
Pensionsgutschrift
pro Jahr
Pensionsgutschrift
pro Monat
€ 1.000,00 + € 1.487,19
€ 619,81
€ 44,27
€ 1.500,00 + € 1.487,19
€ 744,41
€ 53,17
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In Österreich gibt es keine Mindestpension.
Wenn Ihre Pension eine gewisse Grenze unterschreitet, bekommen Sie zusätzlich eine Ausgleichszulage.
Im Jahr 2016 betrug diese Grenze für alleinstehende Menschen 882,78 Euro. Für Ehepaare
1.323,58 Euro monatlich.
So verbessern Sie Ihre
Pension
Drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren arbeiten
in Teilzeit. Die Teilzeitphasen dauern durchschnittlich
10 Jahre. Je länger sie sind, desto geringer wird die Pension. Grund genug also, um möglichst viele Möglichkeiten
zur Pensionsverbesserung auszunützen.
Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit
In diesem Fall wird Ihr Einkommen zur Beitragsgrundlage
für die Kindererziehung hinzugerechnet. Damit erhöhen
Sie die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto.
Bitte informieren Sie sich, wieviel Sie während
der Elternkarenz oder während des Bezuges von
Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen dürfen.
Stocken Sie Ihre Stunden auf
Je mehr Stunden Sie arbeiten, desto höher wird Ihre Pension sein. Reden Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem
Arbeitgeber darüber. Ihre Betriebsrätin oder Ihr Betriebsrat wird Ihnen dabei helfen.
Als Teilzeitbeschäftigte haben Sie das Recht auf
Vorinformation über freie Stellen im Unternehmen
mit einem höheren Arbeitszeitausmaß.
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Verändern Sie Ihre Elternteilzeit
Der Gesetzgeber erlaubt, die Elternteilzeit einmal zu verändern. Vielleicht gelingt es Ihnen dadurch, auch eine
längere Arbeitszeit mit den Bedürfnissen Ihrer Kinder gut
zu vereinen. Denn je mehr Stunden Sie in Elternteilzeit
arbeiten, desto besser für Ihre Pension.
Wenn Ihr Kind am oder nach dem 1. Jänner 2016
geboren wurde, gelten neue Regelungen bei der
Elternteilzeit.
Mehr Informationen dazu finden für Sie auf:
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/
elternteilzeit/Elternzeit.html
Verlagern Sie die Arbeitszeit, statt Stunden
zu reduzieren
Sie glauben, eine Verkürzung der Arbeitszeit ist notwendig? Denken Sie vorher über eine Verlagerung der
Arbeitszeit nach. Das Mutterschutzgesetz sowie das
Väterkarenzgesetz erlauben unter gewissen Voraussetzungen eine Verlegung der Arbeitszeit. Zum Beispiel
einen späteren Arbeitsbeginn, damit Sie Ihr Kind in den
Kindergarten bringen können.
Leben Sie die partnerschaftliche Teilung
Reden Sie mit Ihrem Partner über die Aufteilung der
Betreuungspflichten. Eine gleichzeitige Elternteilzeit
macht's möglich. Informieren Sie sich, ob Sie und Ihr
Partner die notwendigen Voraussetzungen dafür
erfüllen.
Nähere Infos zum Thema Elternteilzeit, Elternkarenz,
partnerschaftliche Teilung und Kinderbetreuungsgeld
finden Sie in unseren AK Broschüren auf
wien.arbeiterkammer.at/publikationen
Kaufen Sie Schul- und Studienzeiten nach
Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, können Sie
auch Schul- und Studienzeiten nachkaufen. Stellen Sie
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2016 einen Antrag, bezahlen Sie pro nachgekauftem Versicherungsmonat 1.108,08 Euro.
Diese Zeiten können Sie nachkaufen:
24 Monate einer mittleren Schule
36 Monate einer höheren Schule
72 Monate einer Hochschule
Bitte überprüfen Sie vor einem Nachkauf, ob er
sich auch wirklich lohnt. Die Pensionsversicherung rechnet Ihnen das gerne aus.
Beantragen Sie ein Pensionssplitting
Ihr Partner ist erwerbstätig und Ihnen obliegt die Betreuung der gemeinsamen Kinder? Dann können Sie ein freiwilliges Pensionssplitting für die ersten 4 Lebensjahre
Ihres Kindes vereinbaren.
Ihr Vorteil:
Sie erhalten eine Gutschrift von Ihrem Partner, die Ihre
Pension erhöht. Diese Gutschrift wird Ihren Kindererziehungszeiten und Ihrer allfälligen Erwerbstätigkeit
hinzugerechnet.
Sie können maximal 50 Prozent der Pensionsgutschrift des anderen Elternteils übernehmen.
Ihr Pensionskonto darf durch diese Gutschrift die
Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten.
Bei Mehrlingsgeburten können Sie das Pensionssplitting für die ersten 5 Lebensjahre Ihrer Kinder
beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Pensionssplitting bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Ihres
Kindes bei Ihrer Pensionsversicherung beantragen müssen!
Versichern Sie sich höher
Eine freiwillige Höherversicherung empfehlen wir Ihnen
dann, wenn Sie den finanziellen Spielraum dafür haben.
Einen Betrag in das staatliche Pensionssystem einzuzahlen ist im Vergleich zur privaten Vorsorge sehr attraktiv.
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Der jährliche Beitrag darf maximal so hoch wie die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein. 2016 sind das
9.720,- Euro.
Mit der Höherversicherung erwerben Sie einen eigenen
Pensionsbestandteil. Man nennt ihn den „besonderen
Steigerungsbetrag”. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.
Ihre Vorteile:
Der besondere Steigerungsbetrag wird 14 Mal im
Jahr ausbezahlt und jährlich der Inflation angepasst.
Er ist zu 75 Prozent steuerfrei, die restlichen 25 Prozent werden wie Ihre Pension versteuert.
Ein Teil des Steigerungsbetrages geht im Todesfall
auf Ihre Hinterbliebenen über.
Wichtige Hinweise für den Pensionsantritt
Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
von derzeit 60 Jahren ist kein Kündigungsgrund!
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt:
Die Kündigung von Frauen aus diesem Grund ist eine
verbotene Geschlechter-Diskriminierung. Sie kann angefochten werden.
Werden Sie dennoch gekündigt, wenden Sie
sich bitte sofort an uns. Denn die Frist für eine
Anfechtung beträgt nur 14 Tage ab Ausspruch
der Kündigung.
Wählen Sie Tel.: +43 1 501 65-201. Wir helfen
Ihnen!
Wollen Sie länger als bis zu Ihrem Regelpensionsalter
arbeiten, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Sie beziehen neben Ihrem Erwerbseinkommen zusätzlich Ihre Alterspension.
Sie nehmen Ihre Pension erst später in Anspruch.
In diesem Fall bekommen Sie einen jährlichen Bonus
von 4,2 Prozent auf das Pensionskonto.
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Das Regelpensionsalter für Frauen steigt Schritt für
Schritt auf 65 Jahre
Frauen geboren von - bis
Regelpensionsalter
Bis 01.12.1963
60 Jahre
02.12.1963 – 01.06.1964
60 Jahre und 6 Monate
02.06.1964 – 01.12.1964
61 Jahre
02.12.1964 – 01.06.1965
61 Jahre und 6 Monate
02.06.1965 – 01.12.1965
62 Jahre
02.12.1965 – 01.06.1966
62 Jahre und 6 Monate
02.06.1966 – 01.12.1966
63 Jahre
02.12.1966 – 01.06.1967
63 Jahre und 6 Monate
02.06.1967 – 01.12.1967
64 Jahre
02.12.1967 – 01.06.1968
64 Jahre und 6 Monate
Ab 02.06.1968
65 Jahre
Der Pensionsrechner der AK hilft Ihnen,
Ihre künftige Pensionshöhe schon jetzt abzuschätzen.
Rechnen Sie die Auswirkungen verschiedener Einkommen oder eines vorzeitigen Pensionsantrittes auf Ihre
Pension einfach durch. Den Pensionsrechner finden Sie
auf wien.arbeiterkammer.at/pensionskonto
www.arbeiterkammer.at
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Wichtig
Selbstverständlich erarbeiten wir alle Inhalte unserer Ratgeber sorgfältig. Dennoch können wir nicht garantieren,
dass alles vollständig und aktuell ist bzw. sich seit dem
Druck keine Gesetzesänderung ergeben hat.
Unsere Ratgeber dienen Ihnen als Erstinformation. Sie
enthalten die häufigsten Fragen, viele anschauliche
Beispiele, Hinweise auf Stolpersteine und einen Überblick
über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Bei individuellen Fragen steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung:
(01) 501 65 0. Weitere Informationen finden Sie auch im
Internet: www.arbeiterkammer.at
Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download
für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen
Weitere Bestellmöglichkeiten:
E-Mail: [email protected]
Bestelltelefon: (01) 501 65 401
Artikelnummer 357
3. überarbeitete Druckauflage, Juli 2016
Impressum
Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien,
Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Telefon (01) 501 65 0
OffenlegungD gem. § 25 MedienG:
siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum
Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M
Titelfoto: © Jörg Lantelme – Fotolia.com
Grafik: Barbara Ebeling
Druck: LDD Communication GmbH,
4664 Oberweis-Gmunden
Verlags- und Herstellungsort:
Wien, Oberösterreich
Stand: Juli 2016
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