FRAUEN UND PENSIONSKONTO WAS SIE SCHON JETZT FÜR IHRE GESETZLICHE PENSION TUN KÖNNEN. www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 1 1 05.07.16 15:37 AK Infoservice Wie hoch wird meine Pension einmal sein? So funktioniert das Pensionskonto Das Pensionskonto ist keine Geheimwissenschaft. Je mehr Sie darüber wissen, desto besser können Sie Ihre Pension mitgestalten. So verbessern Sie Ihre Pension Arbeitszeitverlagerung, freiwillige Höherversicherung, Pensionssplitting: Es gibt einige Möglichkeiten, Ihre Pension zu erhöhen. IN DIESEM FOLDER ERFAHREN SIE, WIE DAS PENSIONSKONTO FUNKTIONIERT UND WIE SIE IHRE PENSIONSHÖHE MITBESTIMMEN KÖNNEN. 2 AK_Pensionsfolder.indd 2 05.07.16 15:37 So funktioniert das Pensionskonto Frauen erhalten im Durchschnitt weniger Pension als Männer. Denn seit der Einführung des Pensionskontos werden alle Beschäftigungszeiten dafür herangezogen. Deshalb wirken sich Arbeitsunterbrechungen und Teilzeitarbeit sehr stark auf die Pensionshöhe aus. Problem Nr. 1: Viel mehr Frauen als Männer unterbrechen ihre Arbeit oder arbeiten Teilzeit! Knapp die Hälfte aller beschäftigten Frauen arbeitet in einem Teilzeitverhältnis oder geringfügig. Bei Männern sind es nur 9 Prozent. Der Grund: Frauen übernehmen wesentlich häufiger die Betreuung der Kinder und von Angehörigen. Problem Nr. 2: Teilzeitarbeit reduziert die Pension! 1 Jahr Teilzeitarbeit im Ausmaß von 50 Prozent vermindert die Pension um ca. 1 Prozent. 1 Jahr Unterbrechung verringert die Pension um ca. 2 Prozent. Sie gehören zu dieser großen Gruppe von Frauen? Dann ist es für Sie besonders wichtig, das Pensionskonto zu verstehen. Denn je mehr Sie darüber wissen, desto besser können Sie Ihre Pension zu Ihren Gunsten mitgestalten. Was ist das Pensionskonto? Auf Ihrem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller Versicherungszeiten erfasst, die Sie erwerben. Das Konto startet, wenn Sie zum ersten Mal bei der Pensionsversicherung versichert sind. Es endet bei Ihrem Pensionsantritt. Die aktuelle Höhe Ihres Kontostandes können Sie jederzeit abrufen bzw. einsehen. Das heißt: Sie können jederzeit auf einen Blick sehen, wie es um Ihre Pension steht. Dafür gibt es 4 Möglichkeiten: www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 1 1 05.07.16 15:37 AK Infoservice FinanzOnline-Zugang Über FinanzOnline steigen Sie mit Ihrer Zugangskennung ein. Zugang mit der e-card Nutzen Sie die e-card als Bürgerkarte, haben Sie Zugang zu Ihrem Pensionskonto. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.buergerkarte.at Handysignatur Die einfachste Art auf das Pensionskonto zuzugreifen, ist die Handysignatur. Einmal aktiviert, melden Sie sich beim Pensionskonto mit Ihrer Handy-Nummer und einem Passwort an. Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie auf das Handy einen TAN-Code, der Ihnen Zugang verschafft. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at Schriftliche Information Eine weitere Möglichkeit: Sie fordern Ihren Pensionskontostand schriftlich bei der Pensionsversicherungsanstalt an. So berechnet sich Ihre Pension Im Jänner 2014 haben Sie auf Ihrem Pensionskonto eine Kontoerstgutschrift erhalten. Jedes Jahr kommen 1,78 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens hinzu. Der Wert dieser jährlichen Gutschriften steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung. Sie haben nach 2005 zu arbeiten begonnen? Dann haben Sie keine Erstgutschrift erhalten, weil Sie keine Ansprüche aus dem alten Versicherungsrecht erworben haben. Nehmen wir an, Sie verdienen im Jahr 2016 exakt 1.000,- Euro brutto monatlich und bekommen Ihr Gehalt 14 Mal im Jahr ausbezahlt. In diesem Fall werden 14 Mal 17,80 Euro auf Ihr Pensionskonto gutgeschrieben. 2 AK_Pensionsfolder.indd 2 05.07.16 15:37 Wenn Sie insgesamt 45 Jahre mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.000,- Euro gearbeitet haben und in Alterspension gehen, ergibt sich eine monatliche Bruttopension von: 14 x 17,80 x 45 = 11.214,- Euro Jahresgutschrift 11.214,- : 14 = 801,- Euro Monatspension Das heißt, Ihre Pension beträgt etwa 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Lebenseinkommens. Teilzeit und Vollzeit im Vergleich Beispiele bei Vollzeitarbeit Einkommen pro Monat bei Vollzeit Pensionsgutschrift pro Monat Pension*) nach 45 Jahren zum Regelpensionsalter € 1.500,00 € 26,70 € 1.201,50 € 2.000,00 € 35,60 € 1.602,00 € 3.000,00 € 53,40 € 2.403,00 *) Beiträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung Beispiele bei einer Teilzeitbeschäftigung zu 50 % Einkommen pro Monat bei Teilzeit Pensionsgutschrift pro Monat Pension*) nach 45 Jahren zum Regelpensionsalter € 750,00 € 13,35 € 600,75 € 1.000,00 € 17,80 € 801,00 € 1.500,00 € 26,70 € 1.201,50 *) Beiträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung Was bringt Ihnen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten? Sie sind der kindererziehende Elternteil? Dann haben Sie für die ersten 4 Lebensjahre Ihres Kindes Anspruch auf eine Pensionskontogutschrift. Sie beträgt ca. 26,50 Euro pro Jahr. Das ergibt in 4 Jahren insgesamt 106,- Euro. www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 3 3 05.07.16 15:37 AK Infoservice Berechnung der Beitragsgrundlage Zur Berechnung dieser Gutschrift gibt es eine Beitragsgrundlage. Sie orientiert sich am Medianeinkommen der Frauen. Das Medianeinkommen ist jenes Einkommen, das 50 Prozent aller erwerbstätigen Frauen überschreiten. Im Jahr beträgt die Beitragsgrundlage gerechnet auf 12 Monate 1.735,06 Euro brutto pro Jahr. Weil Sie Ihre Pension später 14 Mal pro Jahr ausbezahlt bekommen, muss von 12 auf 14 Monate umgerechnet werden. Das geht so: 1.735,06 x 12 : 14 = 1.487,19 Euro Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage mit Monatseinkommen Haben Sie ein zusätzliches Monatseinkommen, wird das zu Ihrer Beitragsgrundlage hinzugerechnet. Nehmen wir an, Sie beziehen während der ersten 4 Lebensjahre Ihres Kindes ein monatliches Teilzeiteinkommen von 600,- Euro brutto. Dann sieht Ihre Rechnung so aus: 600 + 1.487,19 = 2.087,19 2.087,19 x 1,78 % = 37,15 Das sind also 37,15 Euro Pensionsgutschrift pro Monat. 37,15 x 14 = 520,13 Euro Gutschrift pro Jahr Weitere Zahlenbeispiele zu Kinderziehungszeit (KEZ) und Teilzeitbeschäftigung: Einkommen pro Monat + Beitragsgrundlage KEZ Pensionsgutschrift pro Jahr Pensionsgutschrift pro Monat € 1.000,00 + € 1.487,19 € 619,81 € 44,27 € 1.500,00 + € 1.487,19 € 744,41 € 53,17 4 AK_Pensionsfolder.indd 4 05.07.16 15:37 In Österreich gibt es keine Mindestpension. Wenn Ihre Pension eine gewisse Grenze unterschreitet, bekommen Sie zusätzlich eine Ausgleichszulage. Im Jahr 2016 betrug diese Grenze für alleinstehende Menschen 882,78 Euro. Für Ehepaare 1.323,58 Euro monatlich. So verbessern Sie Ihre Pension Drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren arbeiten in Teilzeit. Die Teilzeitphasen dauern durchschnittlich 10 Jahre. Je länger sie sind, desto geringer wird die Pension. Grund genug also, um möglichst viele Möglichkeiten zur Pensionsverbesserung auszunützen. Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit In diesem Fall wird Ihr Einkommen zur Beitragsgrundlage für die Kindererziehung hinzugerechnet. Damit erhöhen Sie die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto. Bitte informieren Sie sich, wieviel Sie während der Elternkarenz oder während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen dürfen. Stocken Sie Ihre Stunden auf Je mehr Stunden Sie arbeiten, desto höher wird Ihre Pension sein. Reden Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber darüber. Ihre Betriebsrätin oder Ihr Betriebsrat wird Ihnen dabei helfen. Als Teilzeitbeschäftigte haben Sie das Recht auf Vorinformation über freie Stellen im Unternehmen mit einem höheren Arbeitszeitausmaß. www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 5 5 05.07.16 15:37 AK Infoservice Verändern Sie Ihre Elternteilzeit Der Gesetzgeber erlaubt, die Elternteilzeit einmal zu verändern. Vielleicht gelingt es Ihnen dadurch, auch eine längere Arbeitszeit mit den Bedürfnissen Ihrer Kinder gut zu vereinen. Denn je mehr Stunden Sie in Elternteilzeit arbeiten, desto besser für Ihre Pension. Wenn Ihr Kind am oder nach dem 1. Jänner 2016 geboren wurde, gelten neue Regelungen bei der Elternteilzeit. Mehr Informationen dazu finden für Sie auf: https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/ elternteilzeit/Elternzeit.html Verlagern Sie die Arbeitszeit, statt Stunden zu reduzieren Sie glauben, eine Verkürzung der Arbeitszeit ist notwendig? Denken Sie vorher über eine Verlagerung der Arbeitszeit nach. Das Mutterschutzgesetz sowie das Väterkarenzgesetz erlauben unter gewissen Voraussetzungen eine Verlegung der Arbeitszeit. Zum Beispiel einen späteren Arbeitsbeginn, damit Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen können. Leben Sie die partnerschaftliche Teilung Reden Sie mit Ihrem Partner über die Aufteilung der Betreuungspflichten. Eine gleichzeitige Elternteilzeit macht's möglich. Informieren Sie sich, ob Sie und Ihr Partner die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen. Nähere Infos zum Thema Elternteilzeit, Elternkarenz, partnerschaftliche Teilung und Kinderbetreuungsgeld finden Sie in unseren AK Broschüren auf wien.arbeiterkammer.at/publikationen Kaufen Sie Schul- und Studienzeiten nach Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, können Sie auch Schul- und Studienzeiten nachkaufen. Stellen Sie 6 AK_Pensionsfolder.indd 6 05.07.16 15:37 2016 einen Antrag, bezahlen Sie pro nachgekauftem Versicherungsmonat 1.108,08 Euro. Diese Zeiten können Sie nachkaufen: 24 Monate einer mittleren Schule 36 Monate einer höheren Schule 72 Monate einer Hochschule Bitte überprüfen Sie vor einem Nachkauf, ob er sich auch wirklich lohnt. Die Pensionsversicherung rechnet Ihnen das gerne aus. Beantragen Sie ein Pensionssplitting Ihr Partner ist erwerbstätig und Ihnen obliegt die Betreuung der gemeinsamen Kinder? Dann können Sie ein freiwilliges Pensionssplitting für die ersten 4 Lebensjahre Ihres Kindes vereinbaren. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Gutschrift von Ihrem Partner, die Ihre Pension erhöht. Diese Gutschrift wird Ihren Kindererziehungszeiten und Ihrer allfälligen Erwerbstätigkeit hinzugerechnet. Sie können maximal 50 Prozent der Pensionsgutschrift des anderen Elternteils übernehmen. Ihr Pensionskonto darf durch diese Gutschrift die Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Bei Mehrlingsgeburten können Sie das Pensionssplitting für die ersten 5 Lebensjahre Ihrer Kinder beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Pensionssplitting bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Ihres Kindes bei Ihrer Pensionsversicherung beantragen müssen! Versichern Sie sich höher Eine freiwillige Höherversicherung empfehlen wir Ihnen dann, wenn Sie den finanziellen Spielraum dafür haben. Einen Betrag in das staatliche Pensionssystem einzuzahlen ist im Vergleich zur privaten Vorsorge sehr attraktiv. www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 7 7 05.07.16 15:37 AK Infoservice Der jährliche Beitrag darf maximal so hoch wie die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein. 2016 sind das 9.720,- Euro. Mit der Höherversicherung erwerben Sie einen eigenen Pensionsbestandteil. Man nennt ihn den „besonderen Steigerungsbetrag”. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Ihre Vorteile: Der besondere Steigerungsbetrag wird 14 Mal im Jahr ausbezahlt und jährlich der Inflation angepasst. Er ist zu 75 Prozent steuerfrei, die restlichen 25 Prozent werden wie Ihre Pension versteuert. Ein Teil des Steigerungsbetrages geht im Todesfall auf Ihre Hinterbliebenen über. Wichtige Hinweise für den Pensionsantritt Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von derzeit 60 Jahren ist kein Kündigungsgrund! Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Die Kündigung von Frauen aus diesem Grund ist eine verbotene Geschlechter-Diskriminierung. Sie kann angefochten werden. Werden Sie dennoch gekündigt, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Denn die Frist für eine Anfechtung beträgt nur 14 Tage ab Ausspruch der Kündigung. Wählen Sie Tel.: +43 1 501 65-201. Wir helfen Ihnen! Wollen Sie länger als bis zu Ihrem Regelpensionsalter arbeiten, haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie beziehen neben Ihrem Erwerbseinkommen zusätzlich Ihre Alterspension. Sie nehmen Ihre Pension erst später in Anspruch. In diesem Fall bekommen Sie einen jährlichen Bonus von 4,2 Prozent auf das Pensionskonto. 8 AK_Pensionsfolder.indd 8 05.07.16 15:37 Das Regelpensionsalter für Frauen steigt Schritt für Schritt auf 65 Jahre Frauen geboren von - bis Regelpensionsalter Bis 01.12.1963 60 Jahre 02.12.1963 – 01.06.1964 60 Jahre und 6 Monate 02.06.1964 – 01.12.1964 61 Jahre 02.12.1964 – 01.06.1965 61 Jahre und 6 Monate 02.06.1965 – 01.12.1965 62 Jahre 02.12.1965 – 01.06.1966 62 Jahre und 6 Monate 02.06.1966 – 01.12.1966 63 Jahre 02.12.1966 – 01.06.1967 63 Jahre und 6 Monate 02.06.1967 – 01.12.1967 64 Jahre 02.12.1967 – 01.06.1968 64 Jahre und 6 Monate Ab 02.06.1968 65 Jahre Der Pensionsrechner der AK hilft Ihnen, Ihre künftige Pensionshöhe schon jetzt abzuschätzen. Rechnen Sie die Auswirkungen verschiedener Einkommen oder eines vorzeitigen Pensionsantrittes auf Ihre Pension einfach durch. Den Pensionsrechner finden Sie auf wien.arbeiterkammer.at/pensionskonto www.arbeiterkammer.at AK_Pensionsfolder.indd 9 9 05.07.16 15:37 AK Infoservice Wichtig Selbstverständlich erarbeiten wir alle Inhalte unserer Ratgeber sorgfältig. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alles vollständig und aktuell ist bzw. sich seit dem Druck keine Gesetzesänderung ergeben hat. Unsere Ratgeber dienen Ihnen als Erstinformation. Sie enthalten die häufigsten Fragen, viele anschauliche Beispiele, Hinweise auf Stolpersteine und einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Bei individuellen Fragen steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung: (01) 501 65 0. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: [email protected] Bestelltelefon: (01) 501 65 401 Artikelnummer 357 3. überarbeitete Druckauflage, Juli 2016 Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Telefon (01) 501 65 0 OffenlegungD gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M Titelfoto: © Jörg Lantelme – Fotolia.com Grafik: Barbara Ebeling Druck: LDD Communication GmbH, 4664 Oberweis-Gmunden Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oberösterreich Stand: Juli 2016 10 AK_Pensionsfolder.indd 10 wien.arbeiterkammer.at 05.07.16 15:37
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