An die Betreiber von Kabelnetzen, IPTV und

An die Betreiber von
Kabelnetzen, IPTV und
Gemeinschaftsantennenanlagen
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Bern, Juli 2016
Weitersenden auf Fernsehbildschirme: Änderungen des GT 1 per 1. Januar 2017
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie beliefern Ihre Kunden mit Radio- und Fernsehprogrammen auf Radiogeräte und Fernsehapparate. Für die Rechte zum Weitersenden von Programmen und den darin enthaltenen geschützten
Werke und Darbietungen ist eine Entschädigung geschuldet, welche im Gemeinsamen Tarif 1 (GT
1) festgelegt ist. Die Gültigkeitsdauer des bisherigen GT 1 endet am 31. Dezember 2016.
Die Verwertungsgesellschaften und die beiden Nutzerverbände SUISSEDIGITAL sowie Swissstream haben sich einvernehmlich auf einen Nachfolgetarif geeinigt, der für die Jahre 2017 - 2021
gültig sein wird. Der neue Tarif wurde im Juni 2016 der Eidgenössischen Schiedskommission zur
Genehmigung vorgelegt, wobei auch der Preisüberwacher dazu Stellung nehmen kann.
Obschon die Genehmigung des Tarifes durch Schiedskommission im Moment noch nicht erfolgt ist,
möchten wir Sie rechtzeitig über die neuen Tarifansätze informieren, damit für Sie Ihrerseits eine
entsprechende Planung möglich ist und Sie die erforderlichen Vorkehrungen treffen können.
Die Entschädigung erhöht sich ab 1. Januar 2017 für das Grundangebot auf CHF 2.34 pro Monat und Anschluss (bisher CHF 2.18). Für Abonnenten, welche nur Radioprogramme beziehen,
beträgt der reduzierte Ansatz neu CHF 1.64 (bisher CHF 1.53). Kabelbetreiber, welche in ihren
Netzen nur TV-Programme weitersenden, bezahlen neu CHF 1.67 (bisher CHF 1.56) pro Anschluss
und Monat.
Für Anbieter, deren Abonnement nachweislich weniger als CHF 15.- pro Monat kostet, gelten die
bisherigen Ansätze unverändert weiter.
Zusatzangebote werden wie bisher mit 12% des im Vorjahr damit erzielten Ertrages abgerechnet.
Wir danken Ihnen bei dieser Gelegenheit für die gute Zusammenarbeit und stehen Ihnen für ergänzende Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
SUISSIMAGE
Dieter Meier
Geschäftsführer