Prof. Dr. Andreas Ransiek Sommersemester 2016 Grundkurs

 Prof. Dr. Andreas Ransiek Sommersemester 2016 Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil II/ Delikte gegen die Person Hausarbeit Das ehemals international erfolgreiche Dressurpferd „Royal Flyer“ verbringt seinen Lebens‐
abend auf einem Gestüt, wo es für die Zucht genutzt wird. X und Y wollen selbst ins Pferde‐
geschäft einsteigen, wofür sie noch einen gekürten Deckhengst benötigen, und beschließen daher, das Pferd zu stehlen. Sie wissen, dass dieses wertvolle Pferd stets von dem Pferdewirt P, der jede freie Minute mit seinem Lieblingstier verbringt, bewacht wird. X und Y verabreden daher im Vorfeld, dass der kampfsporterprobte X den Pferdewirt P durch einen gezielten Faustschlag ins Gesicht „vorübergehend ausschalten“, also bewusstlos schlagen soll, wobei Y ihn notfalls unterstützen soll, damit das Vorhaben sicher gelingt. Sie vereinbaren ferner, dass der X auch eine „Walther PPK“, die mit sechs Schuss geladen ist, mitführen soll, um diese, für den Fall, dass beim Verlassen des Gestüts etwas „schief geht“, auch einzusetzen und damit sogar auf etwaige Verfolger schießen und diese gegebenenfalls auch töten soll. Am nächsten Tag schleichen sich X und Y auf das Gestüt und verstecken sich zunächst auf dem Heuboden, um auf P zu warten. Als P erscheint, um das Pferd zu füttern, springt X auf ihn zu und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. P ist allerdings recht kräftig, sodass der Faustschlag ihn nicht wie geplant unverzüglich ausschaltet. Deshalb versetzt auch der Y dem P einen heftigen Faustschlag ins Gesicht. Als auch dies noch nicht zum gewünschten Erfolg führt, fasst X den P am Hals und schlägt ihn mit dem Kopf gegen die robuste Tür des Pferde‐
stalls, um ihn vorübergehend handlungsunfähig zu machen. P sinkt mit einer stark blutenden Kopfverletzung bewusstlos zu Boden. X und Y erkennen zutreffend, dass der Zustand des P lebensbedrohlich ist, was ihnen jedoch gleichgültig ist, da sie unbedingt das Pferd stehlen wollen. Sie begeben sich sodann in die Box des Pferdes, um dieses zu halftern und sodann vom Hof zu führen. Das ängstliche Pferd lässt sich jedoch durch Fremde nicht berühren, sodass einige Zeit verstreicht. In dieser Zeit ist es dem P gelungen – was X und Y nicht bemerkt haben – sich mit letzter Kraft zu einem Alarmknopf zu schleppen und hierüber die Polizei zu informie‐
ren. Als die Polizei auf dem Gestüt eintrifft, flüchten X und Y zu Fuß in einen angrenzenden Wald, wobei der sportliche X schnell einen Vorsprung vor Y gewinnt. Nach einigen Minuten schaut X sich um und sieht 15 m hinter sich den Y, den er aufgrund der anbrechenden Däm‐
merung allerdings irrtümlich für einen Polizeibeamten hält. Um den vermeintlichen Verfol‐
ger abzuschütteln, zieht X seine Pistole, zielt auf den Kopf und schießt. Der Schuss verfehlt den Y nur knapp, woraufhin dieser – schockiert vom Verhalten des X – wie versteinert stehen bleibt. X, der immer noch nicht erkannt hat, dass es sich bei dem „Verfolger“ tatsächlich um Seite 1 von 2 Y handelt, sieht, dass der „Verfolger“ stehen bleibt, verzichtet daher auf einen weiteren Schuss und setzt seine Flucht ungehindert fort. Für P kommt hingegen jede Rettung zu spät, da er in der Zwischenzeit seinen Verletzungen erlegen ist. Bei der Obduktion stellt sich heraus, dass seine Kopfverletzungen so schwerwie‐
gend waren, dass P auch durch sofortige medizinische Versorgung nicht sicher hätte gerettet werden können. Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB. Bearbeitervermerk: Delikte aus dem 19. und 20. Abschnitt des StGB sind nicht zu prüfen. Etwaig erforderliche Strafanträge sind form‐ und fristgerecht gestellt. Die Bearbeitung darf 25 Seiten (Times New Roman Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5 Zeilen; Seitenränder: oben 2 cm, unten 2 cm, links 7,5 cm, rechts 1,5 cm, Fußnoten in Times New Roman Schriftgrad 10, Zeilenabstand einzeilig) nicht überschreiten. Hinweis: Bitte geben Sie auf dem Deckblatt Ihren Studiengang an. Laut Beschluss des Studienbeirats und des Prüfungsausschusses der Fakultät für Rechtswis‐
senschaft der Universität Bielefeld gilt auch für das Schreiben der Hausarbeiten im Grund‐ und Hauptstudium ab dem Sommersemester 2016 folgendes: Die Angabe des Namens auf dem Deckblatt der Hausarbeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Leistungen können auch unter Angabe der Matrikelnummer (ohne Namensnennung) geschrieben werden. Die Leis‐
tungen werden auch in diesem Fall bewertet und verbucht. An Stelle der Unterschrift ist dann „Ende der Bearbeitung“ unter die Hausarbeit zu schreiben. Bei Angabe des Namens (Vor‐ und Zuname) sowie Matrikelnummer auf dem Deckblatt ist von den jeweiligen Studie‐
renden die Arbeit zu unterschreiben. Abgabetermin: Montag, 19.09.2016 (Druckexemplar und CD‐ROM) am Lehrstuhl bis 12.00 Uhr im Sekretariat (U 8 – 230) oder Zusendung per Post bis zum 19.09.2016. Allgemeine Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten finden Sie etwa unter: https://www.uni‐frankfurt.de/46993967/Hinweise_zur_Hausarbeit.pdf http://www.jura.uni‐
muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/satzger/unterlagen/formalia_hausarbeit.pdf http://www.jura.uni‐
bielefeld.de/lehrstuehle/weiler/Hinweise_zum_Anfertigen_zivilrechtlicher_Hausarbeiten Seite 2 von 2