einer Referatsleiterin oder eines Referatsleiters

Im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Referatsleiterin oder eines Referatsleiters
im Referat 7.2 – Arbeitsrecht, Mitarbeitervertretungsrecht und Zusatzversorgung –
(100%, E 15 TV-EKBO / A 15 KBBO)
gemäß Entgeltgruppe 15 TV-EKBO bzw. A 15 Kirchenbeamtenbesoldungsordnung in Vollzeit zu
besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
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die Leitung des Arbeitsrechtsreferats mit der Verantwortung für alle arbeitsvertraglichen
Angelegenheiten der ca. 1.000 privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Landeskirche,
die eigenverantwortliche Fortentwicklung des für die ca. 8.000 privatrechtlich beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche und ihrer nachgeordneten Körperschaften
geltenden kirchlichen Arbeitsrechts, insbesondere durch die Geschäftsführung bei der
Verhandlung von Tarifverträgen einschließlich der Erstellung von Tarifvertragsentwürfen
sowie durch die Erarbeitung von Gesetzentwürfen einschließlich der Gremienbegleitung,
die Information und Beratung der kirchlichen Arbeitgeber und Personalstellen über aktuelle
Änderungen des Arbeitsrechts einschließlich der arbeitsrechtlichen Nebengebiete,
die Vertretung vor kirchlichen und staatlichen Gerichten,
die regelmäßige Schulung der für das Personalwesen zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltungsstellen,
die Ausübung der Kirchenaufsicht über die Kirchengemeinden und Kirchenkreise im Bereich
des Arbeitsrechts sowie
die Leitung des landeskirchlichen Arbeitsschutzausschusses.
Wir bieten Ihnen:
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eine vielseitige, interessante, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit
in einem freundlichem und motiviertem Team,
die Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Fortbildung und
eine leistungsgerechte Vergütung mit allen sozialen Leistungen des Tarifvertrags der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Die
Eingruppierung richtet sich nach der persönlichen Qualifikation bis zur EG 15. Bei Vorliegen
der
beamtenrechtlichen
Voraussetzungen
steht
eine
nach
A
15
der
Besoldungsrechtsverordnung der EKBO dotierte Kirchenbeamtenstelle zur Verfügung.
Wir setzen voraus:
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die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst,
möglichst fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht, bevorzugt im Tarif- und Arbeitsrecht des
staatlichen oder kirchlichen öffentlichen Dienstes und nachgewiesene einschlägige
Berufserfahrungen,
ein sicheres, überzeugendes und freundliches Auftreten,
ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit,
die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten und effizienten und ergebnisorientierten Denken,
Sensibilität und Freude im Umgang mit Menschen,
Empathie und Leitungserfahrung,
Kenntnisse der kirchlichen Arbeit und deren Strukturen sind von Vorteil, aber nicht Bedingung.
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen zugehörigen Kirche setzen wir voraus. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis in
den Bewerbungsunterlagen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation
bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Dienst- und
Arbeitsrechtsabteilung, Frau Oberkonsistorialrätin Anke Poersch, (Tel.: 030-24344-552
[email protected]) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 07.
September 2016 bevorzugt per Email in einer Datei an Frau Manja Matthäi unter folgender Adresse:
[email protected] bzw. an die ausgewiesene Anschrift:
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Konsistorium
Personalwirtschaft P 2
Georgenkirchstraße 69
10249 Berlin
10249 Berlin, den 10. August 2016
P2 / Az. 2301-1.7 (15.10)
Matthäi