KONTAKT Hochschule RheinMain Wiesbaden Rüsselsheim www.hs-rm.de Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Anliegen während des Studiums: Studienort Wiesbaden Prof. Claudia Aymar [email protected] Studienort Rüsselsheim Prof. Dr. Harald Klausmann [email protected] Studienbüro Informationen zu Nachteilsausgleich/Härtefallantrag bei Bewerbung und Zulassung zum Studium: Studienbüro Wiesbaden Eleonora Wilhelm T +49 611 9495-1560 [email protected] www.hs-rm.de/studienbuero Sprechzeiten: Mo. - Do. 9:00 - 11:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Zentrale Studienberatung Beratung zu Studium, Studienwahl und -bewerbung: T +49 611 9495-1590 [email protected] www.hs-rm.de/studienberatung https://studienberatung-online.hs-rm.de STUDIUM MIT BEHINDERUNG ODER CHRONISCHER ERKRANKUNG Beratungszeiten mit Terminvereinbarung: Mi. 9:00 - 12:00 Uhr (Wiesbaden) 14:00 - 17:00 Uhr (Rüsselsheim) Do. 9:00 - 12:00 Uhr (Rüsselsheim) 14:00 - 17:00 Uhr (Wiesbaden) Stand: 17.08.2016 VOR STUDIENBEGINN IM STUDIUM Studienorientierung Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie bei der Studienwahl. Sie können inhaltliche Fragen zur Studienwahl klären und sich über alle persönlichen, örtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen informieren, die für Ihre Entscheidung für ein Studium an der Hochschule RheinMain wichtig sind. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zu Studiengängen und -voraussetzungen. Nachteilsausgleich bei Prüfungen Können bestimmte Studien- oder Prüfungsleistungen aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der vorgeschriebenen Form erbracht werden, kann eine Modifizierung der Prüfung entsprechend der individuellen Beeinträchtigung beantragt werden. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist gesetzlich verankert. Die Hochschule RheinMain hat den Nachteilsausgleich in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) geregelt. Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Prüfungsvergünstigung, sondern ermöglicht einen gleichwertigen Leistungsnachweis, der die individuellen Studienbedingungen berücksichtigt. Einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf unserer Homepage: www.hs-rm.de/studienangebot Studieninteressierten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird empfohlen, vor Studienaufnahme einen persönlichen Gesprächstermin in der Zentralen Studienberatung zu vereinbaren, um sich zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs im Studium, zu Fragen zur Barrierefreiheit oder weiteren Anlaufstellen in der Hochschule beraten zu lassen. Für spezifische Informationen zu Studienaufbau und Prüfungsordnungen sind die Studienfachberatungen die richtige Adresse. Die Studienfachberatungen werden durch Professorinnen bzw. Professoren durchgeführt. BEWERBUNG Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung können mit ihrem Antrag auf Zulassung einen Härtefallantrag stellen. Hierfür sind besondere Umstände nachzuweisen, die die sofortige Aufnahme des Studiums in dem an erster Stelle gewählten Studiengang zwingend notwendig machen. Unter Vorlage entsprechender Nachweise kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Note oder der Wartezeit gestellt werden. Informationen für einen Antrag auf Härtefall oder Nachteilsausgleich finden Sie auf unserer Webseite: www.hs-rm.de/vergabeverfahren Über die konkreten Voraussetzungen sowie die erforderlichen Nachweise für eine Antragstellung auf Härtefall, Wartezeitoder Notenverbesserung informiert das Studienbüro. Mögliche Formen von Nachteilsausgleichen können u. a. sein: →→ Zeitverlängerungen bei Klausuren, Hausarbeiten, →→ schriftliche statt mündliche Prüfung oder umgekehrt, →→ Ersatz der Anwesenheitspflicht durch andere Leistungen, →→ Berücksichtigung von Krankheitszeiten/eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen oder Studienleistungen. Nachteilsausgleiche werden immer individuell vereinbart und müssen im Einzelfall schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise vor Ende der Anmeldefrist zur Prüfung beantragt werden. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit den Lehrenden bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsausschusses Ihres Studienganges in Verbindung. Beratung zu Fragen bezüglich des Nachteilsausgleichs sowie Unterstützung bei der Antragstellung und Vermittlung im Konfliktfall erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und den Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Hochschule RheinMain. Studienfinanzierung Studierende mit Beeinträchtigung haben im Studienalltag erhebliche Mehrbedarfe. In manchen Fällen geht es um die Sicherung des Mehrbedarfs beim Lebensunterhalt. Die Berücksichtigung des durch das Studium entstehenden Unterstützungsbedarfs erfolgt u. a. durch die Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule. Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft finanziert, wenn eigenes Vermögen bzw. Einkommen dafür nicht ausreichen und sofern keine anderen Leistungserbringer dafür zuständig sind. Hierzu zählen z. B. persönliche Studienassistenzen, studienbezogene technische Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen. Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie unter: www.studentenwerke.de
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