kontakt studium mit behinderung oder chronischer erkrankung

KONTAKT
Hochschule RheinMain
Wiesbaden Rüsselsheim
www.hs-rm.de
Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen
Anliegen während des Studiums:
Studienort Wiesbaden
Prof. Claudia Aymar
[email protected]
Studienort Rüsselsheim
Prof. Dr. Harald Klausmann
[email protected]
Studienbüro
Informationen zu Nachteilsausgleich/Härtefallantrag bei Bewerbung
und Zulassung zum Studium:
Studienbüro Wiesbaden
Eleonora Wilhelm
T
+49 611 9495-1560
[email protected]
www.hs-rm.de/studienbuero
Sprechzeiten:
Mo. - Do. 9:00 - 11:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Zentrale Studienberatung
Beratung zu Studium, Studienwahl und -bewerbung:
T
+49 611 9495-1590
[email protected]
www.hs-rm.de/studienberatung
https://studienberatung-online.hs-rm.de
STUDIUM
MIT BEHINDERUNG
ODER CHRONISCHER
ERKRANKUNG
Beratungszeiten mit Terminvereinbarung:
Mi.
9:00 - 12:00 Uhr (Wiesbaden)
14:00 - 17:00 Uhr (Rüsselsheim)
Do.
9:00 - 12:00 Uhr (Rüsselsheim)
14:00 - 17:00 Uhr (Wiesbaden)
Stand: 17.08.2016
VOR STUDIENBEGINN
IM STUDIUM
Studienorientierung
Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie bei der Studienwahl. Sie können inhaltliche Fragen zur Studienwahl klären und
sich über alle persönlichen, örtlichen und organisatorischen
Rahmenbedingungen informieren, die für Ihre Entscheidung für
ein Studium an der Hochschule RheinMain wichtig sind. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zu Studiengängen und -voraussetzungen.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Können bestimmte Studien- oder Prüfungsleistungen aufgrund
der Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der vorgeschriebenen Form erbracht werden, kann eine Modifizierung
der Prüfung entsprechend der individuellen Beeinträchtigung
beantragt werden. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist gesetzlich verankert. Die Hochschule RheinMain hat den Nachteilsausgleich in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) geregelt.
Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Prüfungsvergünstigung,
sondern ermöglicht einen gleichwertigen Leistungsnachweis,
der die individuellen Studienbedingungen berücksichtigt.
Einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf unserer Homepage: www.hs-rm.de/studienangebot
Studieninteressierten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird empfohlen, vor Studienaufnahme einen persönlichen
Gesprächstermin in der Zentralen Studienberatung zu vereinbaren, um sich zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs im
Studium, zu Fragen zur Barrierefreiheit oder weiteren Anlaufstellen in der Hochschule beraten zu lassen.
Für spezifische Informationen zu Studienaufbau und Prüfungsordnungen sind die Studienfachberatungen die richtige Adresse. Die Studienfachberatungen werden durch Professorinnen
bzw. Professoren durchgeführt.
BEWERBUNG
Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung können
mit ihrem Antrag auf Zulassung einen Härtefallantrag stellen.
Hierfür sind besondere Umstände nachzuweisen, die die sofortige Aufnahme des Studiums in dem an erster Stelle gewählten
Studiengang zwingend notwendig machen.
Unter Vorlage entsprechender Nachweise kann ein Antrag auf
Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Note oder der Wartezeit gestellt werden.
Informationen für einen Antrag auf Härtefall oder Nachteilsausgleich finden Sie auf unserer Webseite:
www.hs-rm.de/vergabeverfahren
Über die konkreten Voraussetzungen sowie die erforderlichen
Nachweise für eine Antragstellung auf Härtefall, Wartezeitoder Notenverbesserung informiert das Studienbüro.
Mögliche Formen von Nachteilsausgleichen können u. a. sein:
→→ Zeitverlängerungen bei Klausuren, Hausarbeiten,
→→ schriftliche statt mündliche Prüfung oder umgekehrt,
→→ Ersatz der Anwesenheitspflicht durch andere Leistungen,
→→ Berücksichtigung von Krankheitszeiten/eingeschränkter
Arbeitsfähigkeit bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen oder Studienleistungen.
Nachteilsausgleiche werden immer individuell vereinbart und
müssen im Einzelfall schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise vor Ende der Anmeldefrist zur Prüfung beantragt werden. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit den Lehrenden bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsausschusses Ihres Studienganges in Verbindung.
Beratung zu Fragen bezüglich des Nachteilsausgleichs sowie
Unterstützung bei der Antragstellung und Vermittlung im Konfliktfall erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und den
Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Hochschule RheinMain.
Studienfinanzierung
Studierende mit Beeinträchtigung haben im Studienalltag erhebliche Mehrbedarfe. In manchen Fällen geht es um die Sicherung
des Mehrbedarfs beim Lebensunterhalt. Die Berücksichtigung
des durch das Studium entstehenden Unterstützungsbedarfs
erfolgt u. a. durch die Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule. Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft finanziert, wenn eigenes Vermögen bzw. Einkommen dafür nicht
ausreichen und sofern keine anderen Leistungserbringer dafür
zuständig sind. Hierzu zählen z. B. persönliche Studienassistenzen, studienbezogene technische Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen. Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie unter:
www.studentenwerke.de