Teilnahmebedingungen Veranstalter des Gewinnspiels ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, D-63067 Offenbach. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Hyundai Motor Deutschland GmbH. 1. Teilnahme 1.1. Zum Gewinnspiel zugelassen sind Teilnehmer ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Führerschein der Klasse B (oder vergleichbar). 1.2. Eine Teilnahme erfolgt dadurch, dass der Teilnehmer innerhalb des Teilnahmezeitraums in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting sein originellstes Kunstwerk aus Legosteinen, ein Gemälde oder ein Gedicht postet. Der Teilnehmer versichert, dass er mit dem Posten des Bildes keine Rechte Dritter verletzt, ihm insbesondere die Einwilligungen der abgelichteten Personen vorliegen. 1.3. Der Teilnahmezeitraum ist vom 18.07.2015 – 24.07.2015. 1.4. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland GmbH, der beteiligten Unternehmen, sowie deren Angehörige. 1.5. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Events von ihm entstandene Fotos von Hyundai für Werbezwecke, insbesondere im Internet, verwendet werden dürfen. 2. Durchführung, Gewinn und Abwicklung 2.1. Der Gewinner wird per Losentscheid von der Hyundai Motor Deutschland GmbH aus allen Teilnehmern ermittelt. 2.2. Der Gewinn beinhaltet: • Eintritt für das LEGOLAND® Deutschland Resort gültig am 06.08.2016 und 07.08.2016, für zwei Erwachsene und zwei Kinder • Übernachtung vom 06.08.2016 auf den 07.08.2016 für zwei Erwachsene und zwei Kinder im LEGOLAND® Feriendorf in einem 4-er Familienzimmer, Frühstück inklusive • An- und Abreise in einem Hyundai Tucson Der Gewinner bekommt für das Wochenende einen Hyundai Tucson zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum darf der Gewinner mit dem Fahrzeug maximal 2.000 km fahren. Der Gewinner darf mit dem Fahrzeug nicht an motorsportlichen Veranstaltungen teilnehmen und es nicht zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Das Fahrzeug wird vor die Haustür der Gewinnerfamilie gestellt und dort auch wieder abgeholt. Eine Tankfüllung ist inklusive. Für weitere Kraftstoffkosten hat der Nutzer selbst aufzukommen. Das Fahrzeug ist bereits zugelassen, versteuert und es wurden eine Haftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Testfahrzeug. Der Nutzer erklärt sich als Fahrer eines Testfahrzeugs mit der Selbstbehaltregelung bei Kfz-Schäden einverstanden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Nutzer nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Nutzer mit einem Selbstbehalt in Höhe von 500,00 Euro pro Schadenfall belastet. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Nutzer im Vollkaskoschadensfall i.d.R. bis zur Höhe der geltenden Selbstbehaltregelung von 3.000,00 Euro. Je nach tatsächlicher Schadenshöhe, maximal jedoch bis zum vollen Umfang des gesamten tatsächlichen Eigenschadens. 2.3. Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung nicht möglich. 2.4. Der Gewinner wird am 25.07.2016 ermittelt. Der Gewinner wird durch eine Antwort auf seinen Kommentar benachrichtigt und aufgefordert, seine Daten per privater Nachricht mitzuteilen. Der Gewinner muss sich innerhalb von 2 Tagen, d.h. spätestens am 27.07.2016 melden. Falls der Gewinner sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit meldet, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und ein anderer Gewinner wird gezogen. Auch der Ersatzgewinner muss sich im Falle seiner Benachrichtigung binnen 2 Tagen melden. Falls auch der Ersatzgewinner sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit meldet, verfällt auch sein Anspruch auf den Gewinn und ein anderer 2. Ersatzgewinner wird gezogen. Auch der 2. Ersatzgewinner muss sich im Falle seiner Benachrichtigung binnen 2 Tagen melden. Im Falle der nicht rechtzeitigen Meldung auch des 2. Ersatzgewinners verfällt der Gewinn. Gewinn- oder Ersatzansprüche des jeweils zunächst gezogenen Gewinners oder eines Ersatzgewinners sind ausgeschlossen. 2.5. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Kosten und Folgekosten, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, hat der Gewinner selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. 3. Datenschutz 3.1. Hyundai Motor Deutschland speichert persönliche Daten der Teilnehmer nur für die Durchführung des Gewinnspiels sowie die Gewinnabwicklung und ist berechtigt, zu diesem Zweck solche Informationen an Dritte, beteiligte und verbundene Unternehmen, technische Dienstleister oder sonstige Anbieter zu übermitteln, welche die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern dürfen. 4. Sonstiges 4.1. Hyundai Motor Deutschland behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere z.B. einer Änderung der Rechtslage, Gewinne durch andere Gewinne zu ersetzen, die Durchführung zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Ansprüche der Teilnehmer gegen die Hyundai Motor Deutschland GmbH bestehen in diesen Fällen nicht. 4.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4.3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
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