Software Lizenzvertrag CabCash Taxikassensystem 1Vertragsgegenstand 1.1GegenstanddesVertragesistdieNutzungderSoftwareCabCashdurchdenKundenim AusmaßdererworbenenAnzahlLizenzengem.Anlage1.DergenaueLeistungsumfangdes PaketsistdurchdieProduktbeschreibungdefiniert.Diesebildetsomiteinenintegrierten BestandteildesLizenzvertrages.DerKundeerhältdiesesPaketentwedervorinstalliertauf zertifizierterHardware,oderalsAppzurNutzungaufeinemeigenemGerät. 2Nutzungsrecht 2.1aecoraITGmbHräumtdemKundeneinnichtausschließlichesundnichtübertragbares NutzungsrechtamSoftwarepaketzumEinsatzfürdeneigenengewöhnlichen Geschäftsbetriebein. 2.2DerKundesagtdemgemäßzu,dieSoftwareausschließlichfüreigeneZweckezu verwenden,dieSoftwareoderTeilederselbenanDrittenichtweiterzugeben,dieseauch nichtimServicebetriebfürDrittezunutzenunddieSoftwarewederzukopierennochsonst wiezuvervielfältigen.DiesgiltnichtfürdasHerstellenvonKopienfürdieeigene Datensicherung. 2.3DerKundeanerkennt,dassessichbeiderSoftwareumBetriebsgeheimnissedes Herstellershandelt,weiters,dassalleRechteanderSoftware(insbesonderePatenteoder Urheberrechte)beimPatentinhaberbzw.Urheber,dieWerknutzungsrechtejedenfallsbei aecoraITGmbHverbleiben.SoferndieSoftwareoderTeilederselbennichtalsWerkeim SinnedesUrheberrechtsgesetzesanzusehensind,wirdvereinbart,dieSoftwarezurGänze wiederartigeWerkezubehandeln. 2.4EineanderealsdievereinbarteNutzungbedarfdervorhergehendenschriftlichen ZustimmungdurchdieaecoraITGmbH.DasNutzungsrechtwirdaufDauereingeräumt.Die tatsächlicheNichtausübungdesGebrauchsoderderNutzungauswelchemGrundauch immerberechtigtdenKundenjedochnicht,dasEntgeltoderTeiledesselben zurückzuverlangen. 3Gewährleistung,ProdukthaftungundsonstigeAnsprüche 3.1aecoraITGmbHleistetGewährdafür,dassdieSoftwarezumZeitpunktderAuslieferung mitderProduktbeschreibungundderKonfigurationsspezifikationübereinstimmt. AbweichungendavonoderzusätzlicheAnforderungenbedürfenderschriftlichen BestätigungdurchaecoraITGmbH. 3.2aecoraITGmbHhaftetfürSchäden,sofernihrVorsatzodergrobeFahrlässigkeit nachgewiesenwerden,imRahmendergesetzlichenBestimmungen.DieHaftungfürleichte Fahrlässigkeit,fürmittelbareSchäden,entgangenenGewinnundFolgeschäden einschließlichDatenverlustistausgeschlossen. 3.3Leistungsverzögerungen,dieaufnichtvollständige,späterabgeänderteodernicht rechtzeitigerbrachteAnforderungen,UnterlagenoderMitteilungendurchdenKunden zurückzuführensind,sindvonaecoraITGmbHnichtzuvertreten. 3.4Einvernehmlichwirdfestgehalten,dasseinFehleroderMangelnurdannvorliegt,wenn erjederzeitunterdengleichenSystembedingungeninGegenwarteinesVertretersvon AecoraITGmbHreproduzierbaristundderKundeAecoraITGmbHalleBezughabenden UnterlagenzurVerfügungstellt.ImRahmenvonGewährleistungundSchadenersatzist AecoraITGmbHverpflichtet,nachseinerWahldiebetroffenenSoftwareteileinder BetriebsstättevonAecoraITGmbHauszubessernoderauszutauschen. 3.5AecoraITGmbHübernimmtkeineGewährfürFehler,StörungenoderSchäden,dieauf unsachgemäßeBedienung,VerseuchungvonSoft-warekomponentenmitComputerviren, VerwendungungeeigneterOrganisationsmittelundDatenträger,anormale Betriebsbedingungen(insbesondereAbweichungenvondenInstallations-undLager- bedingungen)sowieaufTransportschädenzurückzuführensind. 3.6SoweitdieHaftungnachdiesenBedingungenausgeschlossenoderbegrenztist,giltdies auchfürdiepersönlicheHaftungderMitarbeiter,VertreterundUnterauftragnehmervon AecoraITGmbH. 4Hardwarewechsel 4.1ImFalleeinesHardwaredefektesodereinessonstigenzwingendnotwendigen HardwarewechselsdarfdieSoftwareaufeinerneuenHardwareeingesetztwerden.Die notwendigenHardwarespezifikationenderSoftwaresinddurchdenKundenzu berücksichtigen. 4.2WechseltderKundedieHardware,musserdieSoftwarevonderbisherverwendeten Hardwarelöschen.EinzeitgleichesEinspeichern,VorrätighaltenoderBenutzenaufmehrals dervertraglichvereinbartenAnzahlvonHardwareistunzulässig. 5EntgeltundZahlungsbedingungen 5.1DervereinbartePreisunddieRegelungderBezahlungdesEntgeltesgiltlautderin Anlage1beschriebenenBedingungen(Liefer-undZahlungskonditionen). 6AllgemeineGeschäftsbedingungen 6.1ÄnderungenoderErgänzungenzudiesemLizenzvertragsindnurdanngültig,wennsie ausdrücklichundschriftlicherfolgen.DiesgiltauchfüreinAbgehenvonder Schriftformerfordernis.Nebenabredenbestehennicht. 6.2EsgeltendievonderBundeskammerdergewerblichenWirtschaftherausgegebenen AllgemeinenBedingungenfürdenVerkaufunddieLieferungvonOrganisations-u. Programmierleistungen,verfügbarzumDownloadaufunsererWebseite(Impressum). 6.3AusschließlicherGerichtsstandfüralleStreitigkeitenausdiesemVertragistdas HandelsgerichtWienerNeustadt. 7SalvatorischeKlausel 7.1WennderSoftwareLizenzvertrageineLückeenthältodereineVertragsbestimmungganz oderteilweiseunwirksamistoderwird,sobleibtderRestvertragwirksam.Anstelleder fehlendenoderunwirksamenVertragsbestimmunggilteineVertragsbestimmungals vereinbart,diedemvondenVertragsteilenursprünglichbeabsichtigtenwirtschaftlichen ZweckamNächstenkommt. DieserSoftwarelizenzvertraggiltspätestensmitderInstallationoderVerwendungdesCabCash Taxikassensystemsalsakzeptiert.EineBenützungderCabCashSoftwareohneZustimmungder Softwarelizenzvereinbarungistausgeschlossen.EsgeltendievonderBundeskammerder gewerblichenWirtschaftherausgegebenenallgemeinenBedingungenfürdenVerkaufunddie LieferungvonOrganisations-undProgrammierleistungenunddieAllgemeinen GeschäftsbedingungenfürdenVerkaufunddieLieferungvonSoftwaresupportleistungen.
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