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Software Lizenzvertrag CabCash Taxikassensystem
1Vertragsgegenstand
1.1GegenstanddesVertragesistdieNutzungderSoftwareCabCashdurchdenKundenim
AusmaßdererworbenenAnzahlLizenzengem.Anlage1.DergenaueLeistungsumfangdes
PaketsistdurchdieProduktbeschreibungdefiniert.Diesebildetsomiteinenintegrierten
BestandteildesLizenzvertrages.DerKundeerhältdiesesPaketentwedervorinstalliertauf
zertifizierterHardware,oderalsAppzurNutzungaufeinemeigenemGerät.
2Nutzungsrecht
2.1aecoraITGmbHräumtdemKundeneinnichtausschließlichesundnichtübertragbares
NutzungsrechtamSoftwarepaketzumEinsatzfürdeneigenengewöhnlichen
Geschäftsbetriebein.
2.2DerKundesagtdemgemäßzu,dieSoftwareausschließlichfüreigeneZweckezu
verwenden,dieSoftwareoderTeilederselbenanDrittenichtweiterzugeben,dieseauch
nichtimServicebetriebfürDrittezunutzenunddieSoftwarewederzukopierennochsonst
wiezuvervielfältigen.DiesgiltnichtfürdasHerstellenvonKopienfürdieeigene
Datensicherung.
2.3DerKundeanerkennt,dassessichbeiderSoftwareumBetriebsgeheimnissedes
Herstellershandelt,weiters,dassalleRechteanderSoftware(insbesonderePatenteoder
Urheberrechte)beimPatentinhaberbzw.Urheber,dieWerknutzungsrechtejedenfallsbei
aecoraITGmbHverbleiben.SoferndieSoftwareoderTeilederselbennichtalsWerkeim
SinnedesUrheberrechtsgesetzesanzusehensind,wirdvereinbart,dieSoftwarezurGänze
wiederartigeWerkezubehandeln.
2.4EineanderealsdievereinbarteNutzungbedarfdervorhergehendenschriftlichen
ZustimmungdurchdieaecoraITGmbH.DasNutzungsrechtwirdaufDauereingeräumt.Die
tatsächlicheNichtausübungdesGebrauchsoderderNutzungauswelchemGrundauch
immerberechtigtdenKundenjedochnicht,dasEntgeltoderTeiledesselben
zurückzuverlangen.
3Gewährleistung,ProdukthaftungundsonstigeAnsprüche
3.1aecoraITGmbHleistetGewährdafür,dassdieSoftwarezumZeitpunktderAuslieferung
mitderProduktbeschreibungundderKonfigurationsspezifikationübereinstimmt.
AbweichungendavonoderzusätzlicheAnforderungenbedürfenderschriftlichen
BestätigungdurchaecoraITGmbH.
3.2aecoraITGmbHhaftetfürSchäden,sofernihrVorsatzodergrobeFahrlässigkeit
nachgewiesenwerden,imRahmendergesetzlichenBestimmungen.DieHaftungfürleichte
Fahrlässigkeit,fürmittelbareSchäden,entgangenenGewinnundFolgeschäden
einschließlichDatenverlustistausgeschlossen.
3.3Leistungsverzögerungen,dieaufnichtvollständige,späterabgeänderteodernicht
rechtzeitigerbrachteAnforderungen,UnterlagenoderMitteilungendurchdenKunden
zurückzuführensind,sindvonaecoraITGmbHnichtzuvertreten.
3.4Einvernehmlichwirdfestgehalten,dasseinFehleroderMangelnurdannvorliegt,wenn
erjederzeitunterdengleichenSystembedingungeninGegenwarteinesVertretersvon
AecoraITGmbHreproduzierbaristundderKundeAecoraITGmbHalleBezughabenden
UnterlagenzurVerfügungstellt.ImRahmenvonGewährleistungundSchadenersatzist
AecoraITGmbHverpflichtet,nachseinerWahldiebetroffenenSoftwareteileinder
BetriebsstättevonAecoraITGmbHauszubessernoderauszutauschen.
3.5AecoraITGmbHübernimmtkeineGewährfürFehler,StörungenoderSchäden,dieauf
unsachgemäßeBedienung,VerseuchungvonSoft-warekomponentenmitComputerviren,
VerwendungungeeigneterOrganisationsmittelundDatenträger,anormale
Betriebsbedingungen(insbesondereAbweichungenvondenInstallations-undLager-
bedingungen)sowieaufTransportschädenzurückzuführensind.
3.6SoweitdieHaftungnachdiesenBedingungenausgeschlossenoderbegrenztist,giltdies
auchfürdiepersönlicheHaftungderMitarbeiter,VertreterundUnterauftragnehmervon
AecoraITGmbH.
4Hardwarewechsel
4.1ImFalleeinesHardwaredefektesodereinessonstigenzwingendnotwendigen
HardwarewechselsdarfdieSoftwareaufeinerneuenHardwareeingesetztwerden.Die
notwendigenHardwarespezifikationenderSoftwaresinddurchdenKundenzu
berücksichtigen.
4.2WechseltderKundedieHardware,musserdieSoftwarevonderbisherverwendeten
Hardwarelöschen.EinzeitgleichesEinspeichern,VorrätighaltenoderBenutzenaufmehrals
dervertraglichvereinbartenAnzahlvonHardwareistunzulässig.
5EntgeltundZahlungsbedingungen
5.1DervereinbartePreisunddieRegelungderBezahlungdesEntgeltesgiltlautderin
Anlage1beschriebenenBedingungen(Liefer-undZahlungskonditionen).
6AllgemeineGeschäftsbedingungen
6.1ÄnderungenoderErgänzungenzudiesemLizenzvertragsindnurdanngültig,wennsie
ausdrücklichundschriftlicherfolgen.DiesgiltauchfüreinAbgehenvonder
Schriftformerfordernis.Nebenabredenbestehennicht.
6.2EsgeltendievonderBundeskammerdergewerblichenWirtschaftherausgegebenen
AllgemeinenBedingungenfürdenVerkaufunddieLieferungvonOrganisations-u.
Programmierleistungen,verfügbarzumDownloadaufunsererWebseite(Impressum).
6.3AusschließlicherGerichtsstandfüralleStreitigkeitenausdiesemVertragistdas
HandelsgerichtWienerNeustadt.
7SalvatorischeKlausel
7.1WennderSoftwareLizenzvertrageineLückeenthältodereineVertragsbestimmungganz
oderteilweiseunwirksamistoderwird,sobleibtderRestvertragwirksam.Anstelleder
fehlendenoderunwirksamenVertragsbestimmunggilteineVertragsbestimmungals
vereinbart,diedemvondenVertragsteilenursprünglichbeabsichtigtenwirtschaftlichen
ZweckamNächstenkommt.
DieserSoftwarelizenzvertraggiltspätestensmitderInstallationoderVerwendungdesCabCash
Taxikassensystemsalsakzeptiert.EineBenützungderCabCashSoftwareohneZustimmungder
Softwarelizenzvereinbarungistausgeschlossen.EsgeltendievonderBundeskammerder
gewerblichenWirtschaftherausgegebenenallgemeinenBedingungenfürdenVerkaufunddie
LieferungvonOrganisations-undProgrammierleistungenunddieAllgemeinen
GeschäftsbedingungenfürdenVerkaufunddieLieferungvonSoftwaresupportleistungen.