Schnellinfo 08/2016, 11.08.2016 Inhalt In eigener Sache Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW am 03.09.2016 Verleihung des Ehrenamtspreises am 29. Oktober Vorrangprüfung auch im Ruhrgebiet abschaffen! Flüchtlingsrat NRW warnt vor Abschiebewelle Landesflüchtlingsräte zur EU-Türkei-Politik Aus aktuellem Anlass Petition gegen „sichere Herkunftsländer“ Oxfam: Reiche Länder müssen mehr aufnehmen Aus den Initiativen Lippe: Ausländeramt behindert Helferinnen Europa Europas widersprüchliche Türkei-Politik EU-Kommission: Empfehlungen an Griechenland PRO ASYL warnt vor Verschärfung des DublinSystems Bislang 3.000 Tote im Mittelmeer Deutschland Keine Dublin-Überstellungen bei Einreisen im Herbst 2015 Bundesamt arbeitet Altfälle auf Neue Studie über ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Zahl der Abschiebungen steigt deutlich „Gute Bleibeperspektive“ für Somalierinnen Bankkonto auch für Asylsuchende und Geduldete Syrerinnen erhalten oft nur subsidiären Schutz „Mindeststandards“ für Flüchtlingsunterkünfte Millionengelder für Abschiebeberatung Nordrhein-Westfalen Verfassungsschutz prüft Wachleute Land will Flüchtlingskinder fördern Land fördert Sozialberatung mit 27 Millionen Rechtsprechung und Erlasse VGH Mannheim sieht systemische Mängel im ungarischen Asylsystem VG Gelsenkirchen stoppt Überstellung nach Ungarn MIK NRW zur Freizügigkeit nach Anerkennung Richtlinien für die Abschiebungshaft in NRW Zahlen und Statistik Mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Materialien Arbeitshilfen zum Integrationsgesetz Comic gibt Tipps zum Verhindern von Abschiebungen Unterrichtsmaterialien zu Flucht und Migration NDR-Doku über Abschiebungen Neuer Bericht zu Flüchtlingen in Bulgarien Artikel zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland Betreuung, Unterbringung und Altersfestlegung bei unbegleiteten Minderjährigen Termine Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 V.i.S.d.P.: Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum In eigener Sache Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW am 03.09.2016 Datum: Samstag, 3. September 2016 von 11.00 bis 16.00 Uhr Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Unterstützerinnen, wir möchten Sie/ Euch hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW einladen. Die Einladung richtet sich an alle Interessierten und in der Flüchtlingsarbeit Engagierten! Die Beteiligung an der Diskussion und Arbeit ist erwünscht. Die Tagesordnung mit den Programmpunkten finden Sie hier auf unserer Website. Dort werden wir auch den Ort der nächsten Mitgliederversammlung bekannt geben. Mit herzlichen Grüßen Heinz Drucks, Kirsten Eichler, Ali Ismailovski, Ingo Pickel, Frank Thomas Wortmann (Vorstand des Flüchtlingsrats NRW) Verleihung des Ehrenamtspreises am 29. Oktober Am 29.10.2016 findet in den Räumen des Kulturzentrums Zeche Carl die Verleihung des Ehrenamtspreises des Flüchtlingsrats NRW statt. Zugleich wollen wir an diesem Tag auch das 30-jährige Bestehen des Flüchtlingsrats NRW feiern. Das Programm und weitere Informationen zu Veranstaltung folgen in kürze. Flüchtlingsrat NRW fordert: Vorrangprüfung auch im Ruhrgebiet abschaffen! In einer Pressemitteilung vom 26.07.2016 hat der Flüchtlingsrat NRW die Landesregierung dazu aufgefordert, die Vorrangprüfung im gesamten Landesgebiet auszusetzen. Das neue Integrationsgesetz erlaubt es den Ländern, die Vorrangprüfung nach eigenem Ermessen auszusetzen. Auch die nordrheinwestfälische Landesregierung will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Für das Ruhrgebiet soll allerdings eine Ausnahmeregelung gelten. Hier sollen nach den Plänen der Landesregierung auch weiterhin Vorrangprüfungen durchgeführt werden. „In Schnellinfo 08/2016 der Praxis heißt das also, dass in den Agenturbezirken Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen Flüchtlinge erst einmal weiter zum Warten verdammt werden“, so der Flüchtlingsrat NRW. „In einem ungewissen Asylverfahren ist Untätigkeit schwer auszuhalten.“ Gerade zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung des Landes nicht nachvollziehbar, da auch im Ruhrgebiet im Vergleich zum Vorjahr die Arbeitslosenzahlen zurückgegangen seien. Liste der Arbeitsagenturen, in denen die Vorrangprüfung ausgesetzt werden soll (04.07.2016, PDF, 0,1 MB) Flüchtlingsrat NRW: Vorrangprüfung auch im Ruhrgebiet abschaffen! (26.07.2016) Flüchtlingsrat NRW warnt vor Abschiebewelle Das Vorhaben der Landesregierung, die Zahl der Abschiebungen weiter auszuweiten, stößt auf Kritik: In einer Pressemitteilung vom 01.08.2016 hat der Flüchtlingsrat NRW vor einer neuen Abschiebewelle Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 2 von 11 gewarnt und Land und Kommunen dazu aufgefordert, den Einzelfall nicht aus den Augen zu verlieren. Bei jeder Duldung müsse geprüft werden, ob nicht die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Betracht komme oder Duldungsgründe weiterhin vorlägen. Es sei auffällig, dass sich der sogenannte Rückführungserlass ausschließlich auf die Westbalkanländer beziehe. Die politische Strategie, einen ganz bestimmten Personenkreis abzuschieben, werde hier sehr deutlich. Flüchtlingsrat NRW: Weitere Abschiebewelle verhindern! (01.08.2016) Landesflüchtlingsräte zur EU-Türkei-Politik Union positioniert. Darin heißt es: „Die Republik Türkei erlebt derzeit eine Transformation, die auf die Etablierung einer Präsidialdiktatur und die nachhaltige Beschädigung von Gewaltenteilung und demokratischen Strukturen angelegt ist. In Folge dessen sind die Wahrung des Rechtsstaats und die Geltung der Menschenrechte in hohem Maße gefährdet.“ Die Landesflüchtlingsräte fordern deshalb das Ende aller Abschiebungen in die Türkei, eine Visumsfreiheit für Personen, die in der Türkei verfolgt werden, und eine Aufkündigung des sogenannten EU-TürkeiDeals. Landesflüchtlingsräte unterstützen die Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei (03.08.2016) In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben sich die Landesflüchtlingsräte am 03.08.2016 zur TürkeiPolitik der Bundesregierung und der Europäischen Aus aktuellem Anlass Petition gegen „sichere Herkunftsländer“ Anlässlich des Welt-Roma-Tags am 02.08.2016 hat der Bundes Roma Verband eine Petition gestartet, mit der er gegen die Einstufung der Westbalkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ protestiert. „Roma sind nirgendwo sicher“, heißt es in dem Petitionstext. Die Regelung der „sicheren Herkunftsstaaten“ komme für Roma einer Abschaffung des Asylrechts gleich. Change.org: Bleiberecht für Roma in Deutschland Oxfam: Reiche Länder müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen Die sechs wirtschaftlich stärksten Länder der Erde nehmen weniger als neun Prozent der Flüchtlinge auf. Darauf hat die internationale Hilfsorganisation Oxfam am 18.06.2016 in einer Pressemitteilung hingewiesen. Oxfams Analyse zufolge beherbergen die Vereinigten Staaten, China, Japan, Deutschland, Frankreich und Großbritannien insgesamt nur 2,1 Millionen Flüchtlinge, das sind 8,8 Prozent der rund 24 Millionen von den Vereinten Nationen offiziell registrierten Flüchtlinge und Asylsuchenden. Der Großteil finde in wirtschaftlich sehr viel schwächeren Ländern Zuflucht. Deutschland steche unter den Wirtschaftsriesen zwar positiv hervor, könne aber trotzdem erheblich mehr schutzbedürftige Menschen aufnehmen und andere Aufnahmeländer finanziell stärker unterstützen. Oxfam: Die sechs reichsten Staaten nehmen weniger als neun Prozent aller Flüchtlinge auf (18.07.2016) Aus den Initiativen Flüchtlingshilfe Lippe: Ausländeramt behindert Helferinnen Wie die Flüchtlingshilfe Lippe berichtet, verweigert das Ausländeramt des Kreises den Mitarbeiterinnen der Flüchtlingsberatung Einsicht in die Akten von Schnellinfo 08/2016 Flüchtlingen. Völlig unvermittelt habe die Behörde Ende Mai ihre bisherige Praxis eingestellt, den Helferinnen nach Vorlage einer Vollmacht Akteneinsicht zu gewähren. „Was wie eine bürokratische Kleinigkeit wirkt, kann aber von entscheidender Bedeutung Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 3 von 11 für das Schicksal von Geflüchteten sein“, so die Flüchtlingshilfe in ihrer Pressemitteilung vom 15.07.2016. „Wir müssen uns fragen, ob unsere Beratungsarbeit bewusst behindert wird, weil sie in Einzelfällen auch unbequem für die Ausländerbehörde sein kann. In diesem Sinne unbequem zu sein gehört aber im Zweifel mit zu unseren Aufgaben im Interesse der beratenen Flüchtlinge“. Flüchtlingshilfe Lippe: Ausländeramt bremst Flüchtlingsberater aus (15.07.2016) Europa Europas widersprüchliche Türkei-Politik Nach dem gescheiterten Putschversuchs in der Türkei hat die türkische Regierung zahlreiche vermeintliche oder tatsächliche Protagonisten des Staatsstreichs verhaftet, zehntausende Beamte suspendiert und zahlreiche regierungskritische Zeitungen und Sendeanstalten geschlossen. Staatspräsident Erdogan kündigte außerdem an, eine Wiedereinführung der Todesstrafe prüfen zu wollen. Mehrere europäische Spitzenpolitiker hatten daraufhin einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen ins Gespräch gebracht. Medienberichten zufolge will die deutsche Bundesregierung dennoch an dem Flüchtlingsabkommen zwischen EU und Türkei festhalten. Allerdings hat die türkische Regierung ihrerseits erneut angedroht, das Abkommen platzen zu lassen, wenn die vereinbarte Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige nicht zeitnah umgesetzt werde. Die Europäische Union knüpft die Visumsfreiheit jedoch an bestimmte Rechtsstaatsreformen, die von der Türkei bislang nur zum Teil umgesetzt worden sind. Trotz der angespannten innenpolitischen Lage und den Verstimmungen zwischen EU und Türkei will die Europäische Kommission die Türkei zum sicheren Herkunftsstaat erklären. Das berichtete das Europamagazin der ARD am 07.08.2016. Tagesschau: "Wir lassen uns nicht erpressen" (01.08.2016) Tagesschau: Was, wenn der Flüchtlingspakt scheitert? (02.08.2016) Europamagazin: Türkei als sicheres Herkunftsland (07.08.2016) Schnellinfo 08/2016 EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen an Griechenland Die Europäische Kommission hat am 15.06.2016 eine Liste an Empfehlungen an die griechische Regierung gerichtet, durch deren Umsetzung Griechenland eine Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen ermöglichen soll. Darin heißt es unter anderem, dass das Land seine Aufnahmekapazitäten für Asylsuchende ausbauen und angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Gruppen sowie für unbegleitete Minderjährige schaffen müsse. Zudem müssten alle Schutzsuchenden Zugang zum Asylverfahren und zu Rechtsberatung erhalten. Griechenland sollte außerdem sicherstellen, dass die „erheblichen bereitgestellten EU-Finanzmittel vollständig ausgeschöpft werden“. Empfehlung (EU) 2016/1117 der Kommission (15.06.2016, PDF, 0,4 MB) PRO ASYL warnt vor Verschärfung des Dublin-Systems Die EU-Kommission plant eine massive Verschärfung des Dublin-Abkommens und will Regelungen, die bislang eine humanitäre Korrektur des DublinSystems ermöglichen, abschaffen. Darauf hat PRO ASYL in einer Erklärung vom 23.06.2016 hingewiesen. Nach den Plänen der Kommission soll es künftig keine Überstellungsfristen mehr geben. Flüchtlinge könnten dann auch noch nach jahrelangem Aufenthalt in ein anderes europäisches Land zurückgeschickt werden. Auch das Selbsteintrittsrecht der Länder soll massiv eingeschränkt werden. „Diese geplante Verschärfung des Dublin-Systems würde den Druck auf die Flüchtlinge und sie unterstützenden Strukturen massiv verschärfen. Die EU würde eine äußerst hohe Zahl an irregulären Flüchtlingen produzieren, die in der EU ohne Schutzstatus umherirren“, warnt die Flüchtlingsorganisation. Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 4 von 11 PRO ASYL: Verschärfungen stellen Flüchtlinge schutzlos (23.06.2016) PRO ASYL: Positionspapier „Geplante Reform des Dublin-Systems“ (Juni 2016, PDF, 0,3 MB) Deutsche Fassung des Entwurfs der Europäischen Kommission für die Dublin-IV-Verordnung (04.05.2016, PDF, 0,7 MB) such umgekommen, nach Europa zu gelangen. Das berichteten verschiedene Medien am 14.07.2016 unter Berufung auf Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Damit ist das Mittelmeer auch weiterhin die gefährlichste Fluchtroute der Welt. Weltweit zählte die IOM zwischen Januar und Juni 2016 mehr als 3.600 tote oder vermisste Flüchtlinge. FAZ: Laut Halbjahresbilanz vermutlich fast 3700 Flüchtlinge getötet (14.07.2016) Bislang 3.000 Tote im Mittelmeer In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 sind im Mittelmeer fast 3.000 Flüchtlinge bei dem Ver- Deutschland Keine Dublin-Überstellungen bei Einreisen im Herbst 2015 Bei Asylsuchenden, die zwischen dem 04.09. und dem 21.10.2015 über Ungarn und Österreich nach Deutschland eingereist sind, sollen die Bundesbehörden von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen. Das geht aus internen Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervor, die dem Flüchtlingsrat NRW vorliegen. Die betroffenen Flüchtlinge haben demnach offenbar keine Rücküberstellung auf Grundlage der Dublin-IIIVerordnung zu befürchten. Die Regelung soll unabhängig vom Herkunftsland der Asylsuchenden gelten. Bundesamt arbeitet Altfälle auf Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sollen mittlerweile alle im vergangenen Jahr eingereisten Flüchtlinge durch die Behörde registriert worden sein. Das berichteten verschiedene Medien am 02.08.2016. Allerdings widersprach das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales diesen Meldungen. In NRW lebten noch immer zehntausende Flüchtlinge, die das Bundesamt nicht erfasst habe. Personalmangel und hohe Antragszahlen hatten in den letzten Monaten teilweise zu massiven Verzögerungen bei der Registrierung neu ankommender Asylsuchender geführt. Schnellinfo 08/2016 Tagesschau: Alle Flüchtlinge sind erfasst (02.08.2016) Rheinische Post: Alle Flüchtlinge registriert? – NRW widerspricht Bamf (04.08.2016) Neue Studie über ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Die Bertelsmann-Stiftung hat am 04.08.2016 eine neue Studie über ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge in Deutschland veröffentlicht. Im vergangenen Jahr seien in diesem Bereich zahlreiche neue Initiativen entstanden. Trotz zunehmend fremdenfeindlicher Tendenzen in der Gesamtgesellschaft sei das Engagement der Ehrenamtlichen nach wie vor hoch. Die Helferinnen übernähmen auch Aufgaben, die normalerweise der Staat leisten müsste, wie zum Beispiel die Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum. „Durch ihre Arbeit wird in den Kommunen eine positive Stimmung gegenüber Geflüchteten erhalten“, so Bettina Windau von der Bertelsmann-Stiftung. „Diese Dimension des Engagements hat politische Wirkung gegen rechte Stimmungsmache. Die Gruppen und Vereine stärken somit den Zusammenhalt der Gesellschaft“. Bertelsmann Stiftung: Freiwillige Flüchtlingshelfer lassen nicht nach (04.08.2016) Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 5 von 11 Bertelsmann Stiftung: Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen (August 2016, PDF, 3,1 MB) genügen. Für Geduldete und Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung soll es dadurch künftig leichter werden, ein Bankkonto zu eröffnen. Zahl der Abschiebungen steigt deutlich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (05.07.2016, PDF, 0,1 MB) Bundesweit nimmt die Zahl der Abschiebungen zu. Das hat eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Innenministerien der Länder ergeben. Sachsen habe in der ersten Jahreshälfte 2.245 Abschiebungen durchgeführt und die Zahl damit mehr als vervierfacht. Nach Angaben der nordrheinwestfälischen Landesregierung steht NRW an der Spitze der Halbjahresbilanz. Hier wurden schon in den ersten fünf Monaten des Jahres 2.167 Menschen abgeschoben. Auch die Zahl der geförderten „freiwilligen“ Ausreisen abgelehnter Asylbewerberinnen sei in den meisten Ländern stark angestiegen. Insgesamt wurden deutschlandweit im ersten Halbjahr 2016 13.743 Menschen abgeschoben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion erklärte. 2.807 dieser Abschiebungen wurden über den Düsseldorfer Flughafen abgewickelt. Zielländer waren vor allem die Balkanstaaten. Süddeutsche Zeitung: Bundesweit deutlich mehr Abschiebungen (20.07.2016) Syrerinnen erhalten oft nur subsidiären Schutz Statt der Flüchtlingsanerkennung erhalten syrische Schutzsuchende in den letzten Monaten vermehrt nur noch einen subsidiären Schutzstatus. Im Juni 2016 betraf das fast die Hälfte aller syrischen Flüchtlinge, über deren Asylantrag in diesem Zeitraum entschieden wurde. Darauf hat PRO ASYL in einer Pressemitteilung vom 14.07.2016 hingewiesen. Diese neue Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hat für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen. Denn durch das Asylpaket II wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nach § 104 Abs. 13 Aufenthaltsgesetz für zwei Jahre ausgesetzt. Die neue Praxis des BAMF sei „politisch forciert“ und entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage, so PRO ASYL. PRO ASYL: Fast die Hälfte aller syrischen Asylsuchenden erhielt nur subsidiären Schutz (14.07.2016) Ulla Jelpke: Deutlich mehr Abschiebungen und Zurückweisungen (09.08.2016) Bund veröffentlicht „Mindeststandards“ für Flüchtlingsunterkünfte „Gute Bleibeperspektive“ für somalische Flüchtlinge Seit dem 01.08.2016 behandelt das Bundesministerium des Innern Somalia als Herkunftsland mit „guter Bleibeperspektive“. Damit erhalten somalische Asylsuchende künftig schon früher Zugang zu Integrationskursen, Arbeitsmarkt und Ausbildung. Bankkonto künftig auch für Asylsuchende und Geduldete Am 05.07.2016 ist eine neue ZahlungskontoIdentitätsprüfungsverordnung in Kraft getreten. Diese legt fest, dass für die Eröffnung eines Basiskontos auch Ankunftsnachweise gemäß § 63 a Asylgesetz und Duldungsbescheinigungen nach § 60 a 4 des Aufenthaltsgesetzes ausreichen, um der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu Schnellinfo 08/2016 Gemeinsam mit UNICEF, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Mindeststandards für den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 27.07.2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Papier sieht unter anderem einrichtungsinterne Schutzkonzepte und eine bessere Schulung der Mitarbeiterinnen in den Flüchtlingsunterkünften vor. Ministerin Manuela Schleswig forderte anlässlich der Veröffentlichung eine bundesgesetzliche Regelung, „die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung genau solcher Schutzkonzepte verpflichtet“. BMFSFJ: Mehr Schutz durch Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften (27.07.2016) Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 6 von 11 Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften (27.07.2016, PDF, 1,0 MB) Millionengelder für Abschiebeberatung Die Bundesregierung hat die private Unternehmensberatung McKinsey beauftragt, Konzepte und Emp- fehlungen zu entwickeln, um Flüchtlinge schneller abschieben zu können. Das berichtete der „Spiegel“ am 05.08.2016 auf seiner Website. Demnach erhält die Firma für ihre Dienste 1,86 Millionen Euro vom Bund. Spiegel Online: Bund zahlt McKinsey Millionenhonorar für Abschiebetipps (05.08.2016) Nordrhein-Westfalen Verfassungsschutz prüft Wachleute in Flüchtlingsheimen Der NRW-Verfassungsschutz hat seit Bekanntwerden der Misshandlungsfälle in mehreren nordrheinwestfälischen Flüchtlingsunterkünften über 5.500 Mitarbeiterinnen von Sicherheitsfirmen überprüft. Das berichtete das Online-Portal Der Westen am 20.07.2016. Dabei seien 155 Personen aufgefallen, die als ungeeignet eingestuft wurden, etwa aufgrund von Vorstrafen. Der Westen: Verfassungsschutz siebt dubiose Wachleute in Asylheimen aus (01.08.2016) Land will Flüchtlingskinder fördern Die Landesregierung will fünf Millionen Euro zusätzlich in die Betreuung und Förderung von Flüchtlingskindern investieren. Das berichtete die Rheinische Post am 12.07.2016 auf ihrer Internetseite. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, erste Sprachkenntnisse zu vermit- teln und die Kinder auf den Besuch von Kindertagesstätten vorzubereiten. Rheinische Post: NRW will Flüchtlingskinder mit mehr Geld fördern (12.07.2016) Land fördert Sozialberatung mit 27 Millionen Euro Das Land NRW fördert die Sozialberatung von Flüchtlingen in diesem Jahr mit rund 27 Millionen Euro. Das sind über zwanzig Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) in einer Pressemitteilung vom 04.08.2016 bekanntgegeben. Mit dem Geld würden rund 400 Personalstellen in der sozialen Beratung gefördert. In Dortmund, Siegen und Bonn sollen zudem drei neue Psychosoziale Zentren entstehen. Außerdem kündigte das Ministerium an, die Rückkehrberatungsangebote auszuweiten. MIK NRW: NRW investiert 27 Millionen Euro in die Sozialberatung von Geflüchteten (04.08.2016) Rechtsprechung und Erlasse VGH Mannheim sieht systemische Mängel im ungarischen Asylsystem Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestehen im ungarischen Asylsystem systemische Mängel. Das haben die Mannheimer Richterinnen mit Urteil vom 05.07.2016 (Az. A 11 S 974/16) festgestellt und eine Berufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigma- Schnellinfo 08/2016 ringen zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte die Überstellung eines syrischen Flüchtlings nach Ungarn auf Grundlage der Dublin-Verordnung mit der Begründung gestoppt, dass der Betroffene im Falle seiner Überstellung einer unmenschlichen beziehungsweise erniedrigenden Behandlung aussetzt sein würde. Der Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg wies nun darauf hin, dass „schon im Jahre 2014, als der Kläger nach Ungarn eingereist war und sodann den Asylantrag in der Bundesrepub- Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 7 von 11 lik Deutschland gestellt hatte, das ungarische Abschiebungshaftsystem in rechtlicher wie auch tatsächlicher Hinsicht in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen sei, dass es dem Kläger nicht zumutbar gewesen sei, in Ungarn ein Asylverfahren durchzuführen, weil er ein beachtliches Risiko gelaufen wäre, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich hiergegen effektiv zur Wehr setzen zu können. Hinzu sei gekommen, dass die Unterbringungsbedingungen in den Haftanstalten teilweise in baulicher wie hygienischer Hinsicht sehr schlecht gewesen seien. Schließlich sei die Behandlung durch das Anstaltspersonal durch besondere Härte und Brutalität geprägt gewesen. Jedenfalls aus einer Gesamtschau aller Aspekte ergebe sich, dass der Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit habe rechnen müssen, im Falle der Stellung eines Asylantrages in Ungarn unmenschlich bzw. erniedrigend behandelt zu werden. Infolge dessen sei die Bundesrepublik Deutschland mit der Einreise und der Asylantragstellung zuständiger Mitgliedstaat geworden, nachdem es keinen weiteren nach dem Dublin-Mechanismus (vorrangig) zuständigen Mitgliedstaat mehr gegeben habe. Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn mittlerweile verbessert hätten, sei dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht entfallen.“ VGH Mannheim: Keine Überstellung nach Ungarn wegen systemischer Mängel (18.07.2016) VG Gelsenkirchen stoppt Überstellung nach Ungarn Mit Urteil vom 27.07.2016 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aufgehoben, nach dem ein kongolesischer Asylsuchender auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung nach Ungarn überstellt werden sollte (Az.: 18a K 4190/14.A). In der Urteilsbegründung heißt es, für das Gericht stehe fest, „dass das Asylsystem in Ungarn systemische Mängel aufweist, die mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Grundrechtsverletzung nach Art. 4 GRCh führen und mithin die Vermutung des gegenseitigen Vertrauens, dass die Behandlung sogenannter Dublin-Rückkehrer dort in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der Schnellinfo 08/2016 Genfer Flüchtlingskonvention sowie der EMRK steht, widerlegt ist“. MIK NRW zur Freizügigkeit nach Anerkennung In einem Rundschreiben vom 08.07.2016 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) darauf hingewiesen, dass mit der Asylanerkennung oder der Zuerkennung subsidiären Schutzes auch die Verpflichtung endet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Weiter heißt es: „Aufgrund der erfolgten Anerkennung genießen die Betroffenen Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes und können ihren Wohnort grundsätzlich frei wählen. Jede Kommune ist verpflichtet, die betreffenden Personen aufzunehmen. Mit der Wohnsitznahme in einer Kommune wird die örtliche Ausländerbehörde zuständig.“ MIK NRW: Rechtsstellung anerkannter Flüchtlinge in den Aufnahme-Einrichtungen des Landes (08.07.2016, PDF, 1,0 MB) Richtlinien für die Abschiebungshaft in NRW Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) hat am 08.06.2016 neue Richtlinien für die Abschiebungshaft veröffentlicht. Darin heißt es: „Die unter Richtervorbehalt stehende Abschiebungshaft stellt nach § 62 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes und § 1 Satz 2 des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes NordrheinWestfalen unter Verhältnismäßigkeitsaspekten das äußerste Mittel (ultima ratio) dar, um eine Ausweisung vorzubereiten oder eine Abschiebung zu sichern. Abschiebungshaft muss geeignet, erforderlich und angemessen sein und ist nicht zulässig, wenn ihr Zweck durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann.“ MIK NRW: Richtlinien für die Abschiebungshaft im Land Nordrhein-Westfalen (08.06.2016) Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 8 von 11 Zahlen und Statistik Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stark gestiegen Insgesamt 17.909 unbegleitete Minderjährige haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) kamen demnach aus Afghanistan (7.509) und Syrien (6.144). Die Gesamtschutzquote für UMF lag im ersten Halbjahr 2016 bei 89,2 Prozent. Im Jahr 2015 hatten die Jugendämter nach Angaben des Statistischen Bundesamts 42.300 UMF in Obhut genommen, was einem Anstieg von 263 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bundesregierung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren (25.07.2016, PDF, 0,3 MB) Der Westen: Jugendämter versorgen 42.300 unbegleitete Flüchtlingskinder (02.08.2016) Materialien Arbeitshilfen zum Integrationsgesetz Durch das Ende Mai 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz haben sich verschiedene Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz ergeben. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) hat nun mehrere Arbeitshilfen veröffentlicht (Stand: 07.07.2016), in denen die Neuerungen übersichtlich dargestellt werden. GGUA: Arbeitshilfe AufenthG (07.07.2016, PDF, 0,6 MB) GGUA: Arbeitshilfe Asylgesetz (07.07.2016, PDF, 0,3 MB) GGUA: Arbeitshilfe Asylbewerberleistungsgesetz (07.07.2016, PDF, 0,1 MB) und kann auf der Website der Initiative auf Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Deutsch, Romanes, Serbo-Kroatisch, Spanisch und Türkisch heruntergeladen werden. Comic-Broschüre „Stop Deportation“ Unterrichtsmaterialien zu Flucht und Migration Der Verein e-politik.de stellt auf seiner Internetseite verschiedene digitale Unterrichtsmaterialien zum Themenbereich Flucht und Migration zur Verfügung. Das Angebot umfasst zahlreiche Schaubilder, Zahlen und Fakten zum Thema sowie ein siebenminütiges Erklär-Video, das grundsätzliche Fragen rund um Migrationspolitik, Herkunfts- und Zielländer, Migrationsrouten und Fluchtursachen beantwortet. E-Politik: Migration Comic gibt Tipps zum Verhindern von Abschiebungen Die Initiative „Refugee Movement“ hat eine Informationsbroschüre in Form eines Comics veröffentlicht, die über verschiedene Möglichkeiten aufklärt, Abschiebungen zu verhindern oder zu verzögern. Die Broschüre behandelt Themen wie das Kirchenasyl, den Verlust von Reisedokumenten und Widerstandshandlungen während der Abschiebung. Der Ratgeber richtet sich direkt an betroffene Flüchtlinge Schnellinfo 08/2016 NDR-Doku über Abschiebungen Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat am 01.08.2016 eine Reportage über die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender gezeigt. „Der Dokumentation gelingt es erstmals, ein umfassendes Bild von Abschiebungen zu zeigen“, schreibt der NDR auf seiner Internetseite. „Von der Planung der aufwendigen Maßnahmen über den nächtlichen Einsatz der Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 9 von 11 sogenannten Zuführkommandos in den Unterkünften der Asylbewerber bis zu ihrer Ankunft im Heimatland.“ Der Beitrag kann in der Mediathek des Senders kostenlos abgerufen und heruntergeladen werden. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die Kostenübernahme für Sprachmittler NDR: Protokoll einer Abschiebung (01.08.2016) Deutsches Ärzteblatt: Therapiefreiheit ist nicht gesichert (17.06.2016, PDF, 0,1 MB) Neuer Bericht zu Flüchtlingen in Bulgarien Ärztekammer Nordrhein: Geflüchtete in der gesundheitlichen Versorgung (22.07.2016) Die Initiative Moving Europe hat im Juli 2016 einen aktuellen Bericht über die Situation von Flüchtlingen in Bulgarien veröffentlicht. Darin werden unter anderem die Unterbringung von Flüchtlingen, die Lage an den Außengrenzen, die Situation der Zivilgesellschaft und die Rolle von Korruption, organisierter Kriminalität und Fremdenfeindlichkeit thematisiert. Deutsches Ärzteblatt: Die Integration muss gelingen (17.06.2016, PDF, 0,2 MB) Betreuung, Unterbringung und Altersfestlegung bei unbegleiteten Minderjährigen Artikel zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen hat in ihrer Fachzeitschrift einen Artikel über die Verpflichtungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen veröffentlicht, die sich aus Artikel 20 der Kinderrechtskonvention ergeben. In dem Fachartikel geht es unter anderem um Fragen der Betreuung und Unterbringung, um das Verbot der Abschiebungshaft sowie um die Praxis der Altersfestlegung mittels Röntgenaufnahmen. Das Deutsche Ärzteblatt und die Ärztekammer Nordrhein haben mehrere Fachartikel zur medizinischen und psychologischen Versorgungslage von Flüchtlingen in Deutschland veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um die Versorgung von Hendrik Cremer: Das Recht eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UNKinderrechtskonvention (PDF, 0,1 MB) Moving Europe: Die Situation für Flüchtende in Bulgarien im Kontext der Schließung des ‚humanitären Korridors‘ (Juli 2016, PDF, 4,2 MB) Termine 27.08.2016: Fachtagung „Was Menschen zur Flucht bewegt“. 11.00 Uhr, Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, Köln. Weitere Informationen unter www.boell.de 05.09.2016: Vortrag „Argumente gegen Stammtischparolen“. 19.00 Uhr, Wichernhaus, Marktstieg 9, Mönchengladbach. Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de 07.09.2016: Fortbildung „Aktuelle Rechtsentwicklungen für Geflüchtete“. 18.00 Uhr, Gemeindesaal St. Josef, Kortenstraße 8, Sprockhövel. Anmeldungen an die E-Mail-Adresse fluechtlingsunterstuetzung(ät)caritas-en.de Schnellinfo 08/2016 Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 10 von 11 09.-10.09.2016: Argumentationsseminar gegen rechte und rassistische Positionen im privaten Umfeld. Jugendherberge „Bermuda3Eck“, Humboldtstraße 59-63, Bochum. Weitere Informationen unter www.boell.de 13.09.-04.10.2016: Schulung „Deutsch als Fremdsprache (Fortgeschrittene)“. Vier Termine, jeweils dienstags um 18.00 Uhr, Haus des Kirchenkreises Gladbach-Neuss, Hauptstraße 200, Mönchengladbach. Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de 13.09.2016: Workshop „Grundlagen interkultureller Kompetenz“. 17.00 Uhr, Gemeindesaal St. Josef, Kortenstraße 8, Sprockhövel. Anmeldungen an die E-Mail-Adresse fluechtlingsunterstuetzung(ät)caritas-en.de 14.09.-05.10.2016: Schulung „Deutsch als Fremdsprache (Neueinsteiger)“. Vier Termine, jeweils mittwochs um 18.00 Uhr, Haus des Kirchenkreises Gladbach-Neuss, Hauptstraße 200, Mönchengladbach. Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de 27.09.2016: Vortrag „Flüchtlingsarbeit konkret“. 9.30 Uhr, Haus Landeskirchliche Dienste, Graf-Recke-Straße 209, Düsseldorf. Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de 30.09.2016: Austausch- und Vernetzungstreffen der nordrhein-westfälischen Grünen zum Thema „Integration und Asylrecht in NRW gestalten“. 15.00 Uhr, Landtag, Platz des Landtags 1, Düsseldorf. Weitere Informationen unter www.monika-dueker.de 29.10.2016: Verleihung des Ehrenamtspreises des Flüchtlingsrates NRW. 15.30 Uhr. Kulturzentrum Zeche Carl, Wilhelm-Nieswandt-Allee 100, Essen. Schnellinfo 08/2016 Flüchtlingsrat NRW e.V. Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75 E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00 Seite 11 von 11
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