Zahl der Abschiebungen steigt deutlich

Schnellinfo 08/2016, 11.08.2016
Inhalt
In eigener Sache

Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW am 03.09.2016

Verleihung des Ehrenamtspreises am 29. Oktober

Vorrangprüfung auch im Ruhrgebiet abschaffen!

Flüchtlingsrat NRW warnt vor Abschiebewelle

Landesflüchtlingsräte zur EU-Türkei-Politik
Aus aktuellem Anlass

Petition gegen „sichere Herkunftsländer“

Oxfam: Reiche Länder müssen mehr aufnehmen
Aus den Initiativen

Lippe: Ausländeramt behindert Helferinnen
Europa

Europas widersprüchliche Türkei-Politik

EU-Kommission: Empfehlungen an Griechenland

PRO ASYL warnt vor Verschärfung des DublinSystems

Bislang 3.000 Tote im Mittelmeer
Deutschland

Keine Dublin-Überstellungen bei Einreisen im
Herbst 2015

Bundesamt arbeitet Altfälle auf

Neue Studie über ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Zahl der Abschiebungen steigt deutlich

„Gute Bleibeperspektive“ für Somalierinnen

Bankkonto auch für Asylsuchende und Geduldete

Syrerinnen erhalten oft nur subsidiären Schutz

„Mindeststandards“ für Flüchtlingsunterkünfte

Millionengelder für Abschiebeberatung
Nordrhein-Westfalen

Verfassungsschutz prüft Wachleute

Land will Flüchtlingskinder fördern

Land fördert Sozialberatung mit 27 Millionen
Rechtsprechung und Erlasse

VGH Mannheim sieht systemische Mängel im
ungarischen Asylsystem

VG Gelsenkirchen stoppt Überstellung nach Ungarn

MIK NRW zur Freizügigkeit nach Anerkennung

Richtlinien für die Abschiebungshaft in NRW
Zahlen und Statistik

Mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Materialien

Arbeitshilfen zum Integrationsgesetz

Comic gibt Tipps zum Verhindern von Abschiebungen

Unterrichtsmaterialien zu Flucht und Migration

NDR-Doku über Abschiebungen

Neuer Bericht zu Flüchtlingen in Bulgarien

Artikel zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland

Betreuung, Unterbringung und Altersfestlegung
bei unbegleiteten Minderjährigen
Termine
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
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V.i.S.d.P.: Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum
In eigener Sache
Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW am 03.09.2016
Datum: Samstag, 3. September 2016 von 11.00 bis 16.00 Uhr
Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Unterstützerinnen,
wir möchten Sie/ Euch hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW
einladen. Die Einladung richtet sich an alle Interessierten und in der Flüchtlingsarbeit Engagierten! Die Beteiligung an der Diskussion und Arbeit ist erwünscht.
Die Tagesordnung mit den Programmpunkten finden Sie hier auf unserer Website. Dort werden
wir auch den Ort der nächsten Mitgliederversammlung bekannt geben.
Mit herzlichen Grüßen
Heinz Drucks, Kirsten Eichler, Ali Ismailovski, Ingo Pickel, Frank Thomas Wortmann (Vorstand
des Flüchtlingsrats NRW)
Verleihung des Ehrenamtspreises am 29.
Oktober
Am 29.10.2016 findet in den Räumen des Kulturzentrums Zeche Carl die Verleihung des Ehrenamtspreises des Flüchtlingsrats NRW statt. Zugleich wollen wir an diesem Tag auch das 30-jährige Bestehen
des Flüchtlingsrats NRW feiern. Das Programm und
weitere Informationen zu Veranstaltung folgen in
kürze.
Flüchtlingsrat NRW fordert: Vorrangprüfung
auch im Ruhrgebiet abschaffen!
In einer Pressemitteilung vom 26.07.2016 hat der
Flüchtlingsrat NRW die Landesregierung dazu aufgefordert, die Vorrangprüfung im gesamten Landesgebiet auszusetzen. Das neue Integrationsgesetz erlaubt es den Ländern, die Vorrangprüfung nach eigenem Ermessen auszusetzen. Auch die nordrheinwestfälische Landesregierung will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Für das Ruhrgebiet soll
allerdings eine Ausnahmeregelung gelten. Hier sollen nach den Plänen der Landesregierung auch weiterhin Vorrangprüfungen durchgeführt werden. „In
Schnellinfo 08/2016
der Praxis heißt das also, dass in den Agenturbezirken Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen Flüchtlinge
erst einmal weiter zum Warten verdammt werden“,
so der Flüchtlingsrat NRW. „In einem ungewissen
Asylverfahren ist Untätigkeit schwer auszuhalten.“
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung
des Landes nicht nachvollziehbar, da auch im Ruhrgebiet im Vergleich zum Vorjahr die Arbeitslosenzahlen zurückgegangen seien.
Liste der Arbeitsagenturen, in denen die Vorrangprüfung ausgesetzt werden soll (04.07.2016, PDF, 0,1
MB)
Flüchtlingsrat NRW: Vorrangprüfung auch im Ruhrgebiet abschaffen! (26.07.2016)
Flüchtlingsrat NRW warnt vor Abschiebewelle
Das Vorhaben der Landesregierung, die Zahl der
Abschiebungen weiter auszuweiten, stößt auf Kritik:
In einer Pressemitteilung vom 01.08.2016 hat der
Flüchtlingsrat NRW vor einer neuen Abschiebewelle
Flüchtlingsrat NRW e.V.
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gewarnt und Land und Kommunen dazu aufgefordert, den Einzelfall nicht aus den Augen zu verlieren.
Bei jeder Duldung müsse geprüft werden, ob nicht
die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Betracht
komme oder Duldungsgründe weiterhin vorlägen. Es
sei auffällig, dass sich der sogenannte Rückführungserlass ausschließlich auf die Westbalkanländer beziehe. Die politische Strategie, einen ganz bestimmten Personenkreis abzuschieben, werde hier sehr
deutlich.
Flüchtlingsrat NRW: Weitere Abschiebewelle verhindern! (01.08.2016)
Landesflüchtlingsräte zur EU-Türkei-Politik
Union positioniert. Darin heißt es: „Die Republik
Türkei erlebt derzeit eine Transformation, die auf die
Etablierung einer Präsidialdiktatur und die nachhaltige Beschädigung von Gewaltenteilung und demokratischen Strukturen angelegt ist. In Folge dessen sind
die Wahrung des Rechtsstaats und die Geltung der
Menschenrechte in hohem Maße gefährdet.“ Die
Landesflüchtlingsräte fordern deshalb das Ende aller
Abschiebungen in die Türkei, eine Visumsfreiheit für
Personen, die in der Türkei verfolgt werden, und
eine Aufkündigung des sogenannten EU-TürkeiDeals.
Landesflüchtlingsräte unterstützen die Kundgebung
vor dem Bundeskanzleramt gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei (03.08.2016)
In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben sich
die Landesflüchtlingsräte am 03.08.2016 zur TürkeiPolitik der Bundesregierung und der Europäischen
Aus aktuellem Anlass
Petition gegen „sichere Herkunftsländer“
Anlässlich des Welt-Roma-Tags am 02.08.2016 hat
der Bundes Roma Verband eine Petition gestartet,
mit der er gegen die Einstufung der Westbalkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ protestiert. „Roma
sind nirgendwo sicher“, heißt es in dem Petitionstext. Die Regelung der „sicheren Herkunftsstaaten“
komme für Roma einer Abschaffung des Asylrechts
gleich.
Change.org: Bleiberecht für Roma in Deutschland
Oxfam: Reiche Länder müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen
Die sechs wirtschaftlich stärksten Länder der Erde
nehmen weniger als neun Prozent der Flüchtlinge
auf. Darauf hat die internationale Hilfsorganisation
Oxfam am 18.06.2016 in einer Pressemitteilung hingewiesen. Oxfams Analyse zufolge beherbergen die
Vereinigten Staaten, China, Japan, Deutschland,
Frankreich und Großbritannien insgesamt nur 2,1
Millionen Flüchtlinge, das sind 8,8 Prozent der rund
24 Millionen von den Vereinten Nationen offiziell
registrierten Flüchtlinge und Asylsuchenden. Der
Großteil finde in wirtschaftlich sehr viel schwächeren
Ländern Zuflucht. Deutschland steche unter den
Wirtschaftsriesen zwar positiv hervor, könne aber
trotzdem erheblich mehr schutzbedürftige Menschen aufnehmen und andere Aufnahmeländer finanziell stärker unterstützen.
Oxfam: Die sechs reichsten Staaten nehmen weniger
als neun Prozent aller Flüchtlinge auf (18.07.2016)
Aus den Initiativen
Flüchtlingshilfe Lippe: Ausländeramt behindert Helferinnen
Wie die Flüchtlingshilfe Lippe berichtet, verweigert
das Ausländeramt des Kreises den Mitarbeiterinnen
der Flüchtlingsberatung Einsicht in die Akten von
Schnellinfo 08/2016
Flüchtlingen. Völlig unvermittelt habe die Behörde
Ende Mai ihre bisherige Praxis eingestellt, den Helferinnen nach Vorlage einer Vollmacht Akteneinsicht
zu gewähren. „Was wie eine bürokratische Kleinigkeit wirkt, kann aber von entscheidender Bedeutung
Flüchtlingsrat NRW e.V.
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für das Schicksal von Geflüchteten sein“, so die
Flüchtlingshilfe in ihrer Pressemitteilung vom
15.07.2016. „Wir müssen uns fragen, ob unsere Beratungsarbeit bewusst behindert wird, weil sie in
Einzelfällen auch unbequem für die Ausländerbehörde sein kann. In diesem Sinne unbequem zu sein
gehört aber im Zweifel mit zu unseren Aufgaben im
Interesse der beratenen Flüchtlinge“.
Flüchtlingshilfe Lippe: Ausländeramt bremst Flüchtlingsberater aus (15.07.2016)
Europa
Europas widersprüchliche Türkei-Politik
Nach dem gescheiterten Putschversuchs in der Türkei hat die türkische Regierung zahlreiche vermeintliche oder tatsächliche Protagonisten des Staatsstreichs verhaftet, zehntausende Beamte suspendiert und zahlreiche regierungskritische Zeitungen
und Sendeanstalten geschlossen. Staatspräsident
Erdogan kündigte außerdem an, eine Wiedereinführung der Todesstrafe prüfen zu wollen. Mehrere
europäische Spitzenpolitiker hatten daraufhin einen
Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen ins Gespräch
gebracht. Medienberichten zufolge will die deutsche
Bundesregierung dennoch an dem Flüchtlingsabkommen zwischen EU und Türkei festhalten. Allerdings hat die türkische Regierung ihrerseits erneut
angedroht, das Abkommen platzen zu lassen, wenn
die vereinbarte Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige nicht zeitnah umgesetzt werde. Die Europäische Union knüpft die Visumsfreiheit jedoch an
bestimmte Rechtsstaatsreformen, die von der Türkei
bislang nur zum Teil umgesetzt worden sind. Trotz
der angespannten innenpolitischen Lage und den
Verstimmungen zwischen EU und Türkei will die
Europäische Kommission die Türkei zum sicheren
Herkunftsstaat erklären. Das berichtete das Europamagazin der ARD am 07.08.2016.
Tagesschau: "Wir lassen uns nicht erpressen"
(01.08.2016)
Tagesschau: Was, wenn der Flüchtlingspakt scheitert? (02.08.2016)
Europamagazin: Türkei als sicheres Herkunftsland
(07.08.2016)
Schnellinfo 08/2016
EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen an Griechenland
Die Europäische Kommission hat am 15.06.2016 eine
Liste an Empfehlungen an die griechische Regierung
gerichtet, durch deren Umsetzung Griechenland eine
Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen ermöglichen soll. Darin heißt es unter anderem, dass das
Land seine Aufnahmekapazitäten für Asylsuchende
ausbauen und angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Gruppen
sowie für unbegleitete Minderjährige schaffen müsse. Zudem müssten alle Schutzsuchenden Zugang
zum Asylverfahren und zu Rechtsberatung erhalten.
Griechenland sollte außerdem sicherstellen, dass die
„erheblichen bereitgestellten EU-Finanzmittel vollständig ausgeschöpft werden“.
Empfehlung (EU) 2016/1117 der Kommission
(15.06.2016, PDF, 0,4 MB)
PRO ASYL warnt vor Verschärfung des
Dublin-Systems
Die EU-Kommission plant eine massive Verschärfung
des Dublin-Abkommens und will Regelungen, die
bislang eine humanitäre Korrektur des DublinSystems ermöglichen, abschaffen. Darauf hat PRO
ASYL in einer Erklärung vom 23.06.2016 hingewiesen. Nach den Plänen der Kommission soll es künftig
keine Überstellungsfristen mehr geben. Flüchtlinge
könnten dann auch noch nach jahrelangem Aufenthalt in ein anderes europäisches Land zurückgeschickt werden. Auch das Selbsteintrittsrecht der
Länder soll massiv eingeschränkt werden. „Diese
geplante Verschärfung des Dublin-Systems würde
den Druck auf die Flüchtlinge und sie unterstützenden Strukturen massiv verschärfen. Die EU würde
eine äußerst hohe Zahl an irregulären Flüchtlingen
produzieren, die in der EU ohne Schutzstatus umherirren“, warnt die Flüchtlingsorganisation.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
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PRO ASYL: Verschärfungen stellen Flüchtlinge schutzlos (23.06.2016)
PRO ASYL: Positionspapier „Geplante Reform des
Dublin-Systems“ (Juni 2016, PDF, 0,3 MB)
Deutsche Fassung des Entwurfs der Europäischen
Kommission für die Dublin-IV-Verordnung
(04.05.2016, PDF, 0,7 MB)
such umgekommen, nach Europa zu gelangen. Das
berichteten verschiedene Medien am 14.07.2016
unter Berufung auf Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Damit ist das Mittelmeer auch weiterhin die gefährlichste Fluchtroute
der Welt. Weltweit zählte die IOM zwischen Januar
und Juni 2016 mehr als 3.600 tote oder vermisste
Flüchtlinge.
FAZ: Laut Halbjahresbilanz vermutlich fast 3700
Flüchtlinge getötet (14.07.2016)
Bislang 3.000 Tote im Mittelmeer
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 sind
im Mittelmeer fast 3.000 Flüchtlinge bei dem Ver-
Deutschland
Keine Dublin-Überstellungen bei Einreisen
im Herbst 2015
Bei Asylsuchenden, die zwischen dem 04.09. und
dem 21.10.2015 über Ungarn und Österreich nach
Deutschland eingereist sind, sollen die Bundesbehörden von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch
machen. Das geht aus internen Informationen des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervor,
die dem Flüchtlingsrat NRW vorliegen. Die betroffenen Flüchtlinge haben demnach offenbar keine
Rücküberstellung auf Grundlage der Dublin-IIIVerordnung zu befürchten. Die Regelung soll unabhängig vom Herkunftsland der Asylsuchenden gelten.
Bundesamt arbeitet Altfälle auf
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge sollen mittlerweile alle im vergangenen
Jahr eingereisten Flüchtlinge durch die Behörde
registriert worden sein. Das berichteten verschiedene Medien am 02.08.2016. Allerdings widersprach
das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres
und Kommunales diesen Meldungen. In NRW lebten
noch immer zehntausende Flüchtlinge, die das Bundesamt nicht erfasst habe. Personalmangel und hohe Antragszahlen hatten in den letzten Monaten
teilweise zu massiven Verzögerungen bei der Registrierung neu ankommender Asylsuchender geführt.
Schnellinfo 08/2016
Tagesschau: Alle Flüchtlinge sind erfasst
(02.08.2016)
Rheinische Post: Alle Flüchtlinge registriert? – NRW
widerspricht Bamf (04.08.2016)
Neue Studie über ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Die Bertelsmann-Stiftung hat am 04.08.2016 eine
neue Studie über ehrenamtliches Engagement für
Flüchtlinge in Deutschland veröffentlicht. Im vergangenen Jahr seien in diesem Bereich zahlreiche neue
Initiativen entstanden. Trotz zunehmend fremdenfeindlicher Tendenzen in der Gesamtgesellschaft sei
das Engagement der Ehrenamtlichen nach wie vor
hoch. Die Helferinnen übernähmen auch Aufgaben,
die normalerweise der Staat leisten müsste, wie zum
Beispiel die Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung
und Wohnraum. „Durch ihre Arbeit wird in den
Kommunen eine positive Stimmung gegenüber Geflüchteten erhalten“, so Bettina Windau von der
Bertelsmann-Stiftung. „Diese Dimension des Engagements hat politische Wirkung gegen rechte Stimmungsmache. Die Gruppen und Vereine stärken
somit den Zusammenhalt der Gesellschaft“.
Bertelsmann Stiftung: Freiwillige Flüchtlingshelfer
lassen nicht nach (04.08.2016)
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
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Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00
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Bertelsmann Stiftung: Koordinationsmodelle und
Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in
den Kommunen (August 2016, PDF, 3,1 MB)
genügen. Für Geduldete und Asylsuchende mit einer
Aufenthaltsgestattung soll es dadurch künftig leichter werden, ein Bankkonto zu eröffnen.
Zahl der Abschiebungen steigt deutlich
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung
(05.07.2016, PDF, 0,1 MB)
Bundesweit nimmt die Zahl der Abschiebungen zu.
Das hat eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur
bei den Innenministerien der Länder ergeben. Sachsen habe in der ersten Jahreshälfte 2.245 Abschiebungen durchgeführt und die Zahl damit mehr als
vervierfacht. Nach Angaben der nordrheinwestfälischen Landesregierung steht NRW an der
Spitze der Halbjahresbilanz. Hier wurden schon in
den ersten fünf Monaten des Jahres 2.167 Menschen abgeschoben. Auch die Zahl der geförderten
„freiwilligen“ Ausreisen abgelehnter Asylbewerberinnen sei in den meisten Ländern stark angestiegen.
Insgesamt wurden deutschlandweit im ersten Halbjahr 2016 13.743 Menschen abgeschoben, wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine
Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion erklärte.
2.807 dieser Abschiebungen wurden über den Düsseldorfer Flughafen abgewickelt. Zielländer waren
vor allem die Balkanstaaten.
Süddeutsche Zeitung: Bundesweit deutlich mehr
Abschiebungen (20.07.2016)
Syrerinnen erhalten oft nur subsidiären
Schutz
Statt der Flüchtlingsanerkennung erhalten syrische
Schutzsuchende in den letzten Monaten vermehrt
nur noch einen subsidiären Schutzstatus. Im Juni
2016 betraf das fast die Hälfte aller syrischen Flüchtlinge, über deren Asylantrag in diesem Zeitraum
entschieden wurde. Darauf hat PRO ASYL in einer
Pressemitteilung vom 14.07.2016 hingewiesen. Diese neue Entscheidungspraxis des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge hat für die Betroffenen
erhebliche Auswirkungen. Denn durch das Asylpaket
II wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nach § 104 Abs. 13 Aufenthaltsgesetz für
zwei Jahre ausgesetzt. Die neue Praxis des BAMF sei
„politisch forciert“ und entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage, so PRO ASYL.
PRO ASYL: Fast die Hälfte aller syrischen Asylsuchenden erhielt nur subsidiären Schutz (14.07.2016)
Ulla Jelpke: Deutlich mehr Abschiebungen und Zurückweisungen (09.08.2016)
Bund veröffentlicht „Mindeststandards“ für
Flüchtlingsunterkünfte
„Gute Bleibeperspektive“ für somalische
Flüchtlinge
Seit dem 01.08.2016 behandelt das Bundesministerium des Innern Somalia als Herkunftsland mit „guter Bleibeperspektive“. Damit erhalten somalische
Asylsuchende künftig schon früher Zugang zu Integrationskursen, Arbeitsmarkt und Ausbildung.
Bankkonto künftig auch für Asylsuchende
und Geduldete
Am 05.07.2016 ist eine neue ZahlungskontoIdentitätsprüfungsverordnung in Kraft getreten.
Diese legt fest, dass für die Eröffnung eines Basiskontos auch Ankunftsnachweise gemäß § 63 a Asylgesetz und Duldungsbescheinigungen nach § 60 a 4
des Aufenthaltsgesetzes ausreichen, um der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu
Schnellinfo 08/2016
Gemeinsam mit UNICEF, Wohlfahrtsverbänden und
anderen Organisationen hat das Bundesministerium
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Mindeststandards für den Schutz von Frauen und
Kindern in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Die
Ergebnisse wurden am 27.07.2016 der Öffentlichkeit
vorgestellt. Das Papier sieht unter anderem einrichtungsinterne Schutzkonzepte und eine bessere Schulung der Mitarbeiterinnen in den Flüchtlingsunterkünften vor. Ministerin Manuela Schleswig forderte
anlässlich der Veröffentlichung eine bundesgesetzliche Regelung, „die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen
Überprüfung genau solcher Schutzkonzepte verpflichtet“.
BMFSFJ: Mehr Schutz durch Mindeststandards in
Flüchtlingsunterkünften (27.07.2016)
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
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Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften
(27.07.2016, PDF, 1,0 MB)
Millionengelder für Abschiebeberatung
Die Bundesregierung hat die private Unternehmensberatung McKinsey beauftragt, Konzepte und Emp-
fehlungen zu entwickeln, um Flüchtlinge schneller
abschieben zu können. Das berichtete der „Spiegel“
am 05.08.2016 auf seiner Website. Demnach erhält
die Firma für ihre Dienste 1,86 Millionen Euro vom
Bund.
Spiegel Online: Bund zahlt McKinsey Millionenhonorar für Abschiebetipps (05.08.2016)
Nordrhein-Westfalen
Verfassungsschutz prüft Wachleute in
Flüchtlingsheimen
Der NRW-Verfassungsschutz hat seit Bekanntwerden
der Misshandlungsfälle in mehreren nordrheinwestfälischen Flüchtlingsunterkünften über 5.500
Mitarbeiterinnen von Sicherheitsfirmen überprüft.
Das berichtete das Online-Portal Der Westen am
20.07.2016. Dabei seien 155 Personen aufgefallen,
die als ungeeignet eingestuft wurden, etwa aufgrund
von Vorstrafen.
Der Westen: Verfassungsschutz siebt dubiose Wachleute in Asylheimen aus (01.08.2016)
Land will Flüchtlingskinder fördern
Die Landesregierung will fünf Millionen Euro zusätzlich in die Betreuung und Förderung von Flüchtlingskindern investieren. Das berichtete die Rheinische
Post am 12.07.2016 auf ihrer Internetseite. Mit den
zusätzlichen Mitteln sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, erste Sprachkenntnisse zu vermit-
teln und die Kinder auf den Besuch von Kindertagesstätten vorzubereiten.
Rheinische Post: NRW will Flüchtlingskinder mit mehr
Geld fördern (12.07.2016)
Land fördert Sozialberatung mit 27 Millionen
Euro
Das Land NRW fördert die Sozialberatung von Flüchtlingen in diesem Jahr mit rund 27 Millionen Euro.
Das sind über zwanzig Millionen Euro mehr als im
Vorjahr. Das hat das Ministerium für Inneres und
Kommunales (MIK NRW) in einer Pressemitteilung
vom 04.08.2016 bekanntgegeben. Mit dem Geld
würden rund 400 Personalstellen in der sozialen
Beratung gefördert. In Dortmund, Siegen und Bonn
sollen zudem drei neue Psychosoziale Zentren entstehen. Außerdem kündigte das Ministerium an, die
Rückkehrberatungsangebote auszuweiten.
MIK NRW: NRW investiert 27 Millionen Euro in die
Sozialberatung von Geflüchteten (04.08.2016)
Rechtsprechung und Erlasse
VGH Mannheim sieht systemische Mängel
im ungarischen Asylsystem
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg bestehen im ungarischen Asylsystem systemische Mängel. Das haben die Mannheimer Richterinnen mit Urteil vom 05.07.2016 (Az.
A 11 S 974/16) festgestellt und eine Berufung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen
eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigma-
Schnellinfo 08/2016
ringen zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht
hatte die Überstellung eines syrischen Flüchtlings
nach Ungarn auf Grundlage der Dublin-Verordnung
mit der Begründung gestoppt, dass der Betroffene
im Falle seiner Überstellung einer unmenschlichen
beziehungsweise erniedrigenden Behandlung aussetzt sein würde. Der Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg wies nun darauf hin, dass „schon im
Jahre 2014, als der Kläger nach Ungarn eingereist
war und sodann den Asylantrag in der Bundesrepub-
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
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Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00
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lik Deutschland gestellt hatte, das ungarische Abschiebungshaftsystem in rechtlicher wie auch tatsächlicher Hinsicht in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen sei, dass es dem Kläger nicht zumutbar gewesen sei, in Ungarn ein Asylverfahren
durchzuführen, weil er ein beachtliches Risiko gelaufen wäre, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich
hiergegen effektiv zur Wehr setzen zu können. Hinzu
sei gekommen, dass die Unterbringungsbedingungen
in den Haftanstalten teilweise in baulicher wie hygienischer Hinsicht sehr schlecht gewesen seien.
Schließlich sei die Behandlung durch das Anstaltspersonal durch besondere Härte und Brutalität geprägt gewesen. Jedenfalls aus einer Gesamtschau
aller Aspekte ergebe sich, dass der Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit habe rechnen
müssen, im Falle der Stellung eines Asylantrages in
Ungarn unmenschlich bzw. erniedrigend behandelt
zu werden. Infolge dessen sei die Bundesrepublik
Deutschland mit der Einreise und der Asylantragstellung zuständiger Mitgliedstaat geworden, nachdem
es keinen weiteren nach dem Dublin-Mechanismus
(vorrangig) zuständigen Mitgliedstaat mehr gegeben
habe. Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn
mittlerweile verbessert hätten, sei dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht
entfallen.“
VGH Mannheim: Keine Überstellung nach Ungarn
wegen systemischer Mängel (18.07.2016)
VG Gelsenkirchen stoppt Überstellung nach
Ungarn
Mit Urteil vom 27.07.2016 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Bescheid des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge aufgehoben, nach dem
ein kongolesischer Asylsuchender auf Grundlage der
Dublin-III-Verordnung nach Ungarn überstellt werden sollte (Az.: 18a K 4190/14.A).
In der Urteilsbegründung heißt es, für das Gericht
stehe fest, „dass das Asylsystem in Ungarn systemische Mängel aufweist, die mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Grundrechtsverletzung nach
Art. 4 GRCh führen und mithin die Vermutung des
gegenseitigen Vertrauens, dass die Behandlung sogenannter Dublin-Rückkehrer dort in Einklang mit
den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der
Schnellinfo 08/2016
Genfer Flüchtlingskonvention sowie der EMRK steht,
widerlegt ist“.
MIK NRW zur Freizügigkeit nach Anerkennung
In einem Rundschreiben vom 08.07.2016 hat das
nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und
Kommunales (MIK NRW) darauf hingewiesen, dass
mit der Asylanerkennung oder der Zuerkennung
subsidiären Schutzes auch die Verpflichtung endet,
in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Weiter
heißt es: „Aufgrund der erfolgten Anerkennung genießen die Betroffenen Freizügigkeit innerhalb des
Bundesgebietes und können ihren Wohnort grundsätzlich frei wählen. Jede Kommune ist verpflichtet,
die betreffenden Personen aufzunehmen. Mit der
Wohnsitznahme in einer Kommune wird die örtliche
Ausländerbehörde zuständig.“
MIK NRW: Rechtsstellung anerkannter Flüchtlinge in
den Aufnahme-Einrichtungen des Landes
(08.07.2016, PDF, 1,0 MB)
Richtlinien für die Abschiebungshaft in NRW
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres
und Kommunales (MIK NRW) hat am 08.06.2016
neue Richtlinien für die Abschiebungshaft veröffentlicht. Darin heißt es: „Die unter Richtervorbehalt
stehende Abschiebungshaft stellt nach § 62 Absatz 1
Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes und § 1 Satz 2 des
Abschiebungshaftvollzugsgesetzes NordrheinWestfalen unter Verhältnismäßigkeitsaspekten das
äußerste Mittel (ultima ratio) dar, um eine Ausweisung vorzubereiten oder eine Abschiebung zu sichern. Abschiebungshaft muss geeignet, erforderlich
und angemessen sein und ist nicht zulässig, wenn ihr
Zweck durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes
anderes Mittel erreicht werden kann.“
MIK NRW: Richtlinien für die Abschiebungshaft im
Land Nordrhein-Westfalen (08.06.2016)
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Zahlen und Statistik
Zahl der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge stark gestiegen
Insgesamt 17.909 unbegleitete Minderjährige haben
in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 einen
Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist die Zahl
im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Die meisten unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge (UMF) kamen demnach aus Afghanistan
(7.509) und Syrien (6.144). Die Gesamtschutzquote
für UMF lag im ersten Halbjahr 2016 bei 89,2 Prozent.
Im Jahr 2015 hatten die Jugendämter nach Angaben
des Statistischen Bundesamts 42.300 UMF in Obhut
genommen, was einem Anstieg von 263 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Bundesregierung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren (25.07.2016, PDF, 0,3 MB)
Der Westen: Jugendämter versorgen 42.300 unbegleitete Flüchtlingskinder (02.08.2016)
Materialien
Arbeitshilfen zum Integrationsgesetz
Durch das Ende Mai 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz haben sich verschiedene Änderungen im
Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz
ergeben. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) hat nun mehrere
Arbeitshilfen veröffentlicht (Stand: 07.07.2016), in
denen die Neuerungen übersichtlich dargestellt
werden.
GGUA: Arbeitshilfe AufenthG (07.07.2016, PDF, 0,6
MB)
GGUA: Arbeitshilfe Asylgesetz (07.07.2016, PDF, 0,3
MB)
GGUA: Arbeitshilfe Asylbewerberleistungsgesetz
(07.07.2016, PDF, 0,1 MB)
und kann auf der Website der Initiative auf Arabisch,
Englisch, Farsi, Französisch, Deutsch, Romanes,
Serbo-Kroatisch, Spanisch und Türkisch heruntergeladen werden.
Comic-Broschüre „Stop Deportation“
Unterrichtsmaterialien zu Flucht und Migration
Der Verein e-politik.de stellt auf seiner Internetseite
verschiedene digitale Unterrichtsmaterialien zum
Themenbereich Flucht und Migration zur Verfügung.
Das Angebot umfasst zahlreiche Schaubilder, Zahlen
und Fakten zum Thema sowie ein siebenminütiges
Erklär-Video, das grundsätzliche Fragen rund um
Migrationspolitik, Herkunfts- und Zielländer, Migrationsrouten und Fluchtursachen beantwortet.
E-Politik: Migration
Comic gibt Tipps zum Verhindern von Abschiebungen
Die Initiative „Refugee Movement“ hat eine Informationsbroschüre in Form eines Comics veröffentlicht,
die über verschiedene Möglichkeiten aufklärt, Abschiebungen zu verhindern oder zu verzögern. Die
Broschüre behandelt Themen wie das Kirchenasyl,
den Verlust von Reisedokumenten und Widerstandshandlungen während der Abschiebung. Der
Ratgeber richtet sich direkt an betroffene Flüchtlinge
Schnellinfo 08/2016
NDR-Doku über Abschiebungen
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat am
01.08.2016 eine Reportage über die Abschiebung
abgelehnter Asylsuchender gezeigt. „Der Dokumentation gelingt es erstmals, ein umfassendes Bild von
Abschiebungen zu zeigen“, schreibt der NDR auf
seiner Internetseite. „Von der Planung der aufwendigen Maßnahmen über den nächtlichen Einsatz der
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00
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sogenannten Zuführkommandos in den Unterkünften der Asylbewerber bis zu ihrer Ankunft im Heimatland.“ Der Beitrag kann in der Mediathek des
Senders kostenlos abgerufen und heruntergeladen
werden.
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die
Kostenübernahme für Sprachmittler
NDR: Protokoll einer Abschiebung (01.08.2016)
Deutsches Ärzteblatt: Therapiefreiheit ist nicht gesichert (17.06.2016, PDF, 0,1 MB)
Neuer Bericht zu Flüchtlingen in Bulgarien
Ärztekammer Nordrhein: Geflüchtete in der gesundheitlichen Versorgung (22.07.2016)
Die Initiative Moving Europe hat im Juli 2016 einen
aktuellen Bericht über die Situation von Flüchtlingen
in Bulgarien veröffentlicht. Darin werden unter anderem die Unterbringung von Flüchtlingen, die Lage
an den Außengrenzen, die Situation der Zivilgesellschaft und die Rolle von Korruption, organisierter
Kriminalität und Fremdenfeindlichkeit thematisiert.
Deutsches Ärzteblatt: Die Integration muss gelingen
(17.06.2016, PDF, 0,2 MB)
Betreuung, Unterbringung und Altersfestlegung bei unbegleiteten Minderjährigen
Artikel zur Gesundheitsversorgung von
Flüchtlingen in Deutschland
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen hat in ihrer Fachzeitschrift einen Artikel über die Verpflichtungen im Umgang mit
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen veröffentlicht, die sich aus Artikel 20 der Kinderrechtskonvention ergeben. In dem Fachartikel geht es
unter anderem um Fragen der Betreuung und Unterbringung, um das Verbot der Abschiebungshaft
sowie um die Praxis der Altersfestlegung mittels
Röntgenaufnahmen.
Das Deutsche Ärzteblatt und die Ärztekammer
Nordrhein haben mehrere Fachartikel zur medizinischen und psychologischen Versorgungslage von
Flüchtlingen in Deutschland veröffentlicht. Darin
geht es unter anderem um die Versorgung von
Hendrik Cremer: Das Recht eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UNKinderrechtskonvention (PDF, 0,1 MB)
Moving Europe: Die Situation für Flüchtende in Bulgarien im Kontext der Schließung des ‚humanitären
Korridors‘ (Juli 2016, PDF, 4,2 MB)
Termine
27.08.2016: Fachtagung „Was Menschen zur Flucht bewegt“. 11.00 Uhr, Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3,
Köln.
Weitere Informationen unter www.boell.de
05.09.2016: Vortrag „Argumente gegen Stammtischparolen“. 19.00 Uhr, Wichernhaus, Marktstieg 9, Mönchengladbach.
Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de
07.09.2016: Fortbildung „Aktuelle Rechtsentwicklungen für Geflüchtete“. 18.00 Uhr, Gemeindesaal St. Josef,
Kortenstraße 8, Sprockhövel.
Anmeldungen an die E-Mail-Adresse fluechtlingsunterstuetzung(ät)caritas-en.de
Schnellinfo 08/2016
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Str. 201, D-44803 Bochum, Tel.: 0234/5873156, Fax: 0234/587315-75
E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00
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09.-10.09.2016: Argumentationsseminar gegen rechte und rassistische Positionen im privaten Umfeld. Jugendherberge „Bermuda3Eck“, Humboldtstraße 59-63, Bochum.
Weitere Informationen unter www.boell.de
13.09.-04.10.2016: Schulung „Deutsch als Fremdsprache (Fortgeschrittene)“. Vier Termine, jeweils dienstags
um 18.00 Uhr, Haus des Kirchenkreises Gladbach-Neuss, Hauptstraße 200, Mönchengladbach.
Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de
13.09.2016: Workshop „Grundlagen interkultureller Kompetenz“. 17.00 Uhr, Gemeindesaal St. Josef,
Kortenstraße 8, Sprockhövel.
Anmeldungen an die E-Mail-Adresse fluechtlingsunterstuetzung(ät)caritas-en.de
14.09.-05.10.2016: Schulung „Deutsch als Fremdsprache (Neueinsteiger)“. Vier Termine, jeweils mittwochs
um 18.00 Uhr, Haus des Kirchenkreises Gladbach-Neuss, Hauptstraße 200, Mönchengladbach.
Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de
27.09.2016: Vortrag „Flüchtlingsarbeit konkret“. 9.30 Uhr, Haus Landeskirchliche Dienste, Graf-Recke-Straße
209, Düsseldorf.
Weitere Informationen unter www.philippus-akademie.de
30.09.2016: Austausch- und Vernetzungstreffen der nordrhein-westfälischen Grünen zum Thema „Integration und Asylrecht in NRW gestalten“. 15.00 Uhr, Landtag, Platz des Landtags 1, Düsseldorf.
Weitere Informationen unter www.monika-dueker.de
29.10.2016: Verleihung des Ehrenamtspreises des Flüchtlingsrates NRW. 15.30 Uhr. Kulturzentrum Zeche
Carl, Wilhelm-Nieswandt-Allee 100, Essen.
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E-Mail: [email protected], Homepage: www.frnrw.de
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ 370 205 00, Konto Nr. 8 05 41 00
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