Wichtige Informationen zur Bewerbung für das - Fritz-Erler

3-jähriges Wirtschaftsgymnasium
6-jähriges Wirtschaftsgymnasium
2-jährige Berufsfachschule
Duales Berufskolleg
Kaufmännische Berufsschule
Fritz-Erler-Schule • Westliche 215 • 75172 Pforzheim
Operativ
eigenständige
Schule
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
07231/39-2357
07231/39-1388
[email protected]
www.fes-pforzheim.de
Stand:
November 2015
(wegen möglicher Änderungen ist der Inhalt ohne Gewähr)
Wichtige Informationen zur Bewerbung für das dreijährige Wirtschaftsgymnasium
(Schuljahr 2016/2017)
Profil: WG Finanzmanagement
1. Benachrichtigung
Bis Ende März 2016 ergeht an alle Bewerber eine schriftliche Mitteilung, ob aufgrund der Noten des 1. Halbjahres eine Aufnahme
wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist. Diese schriftliche Mitteilung erhält jeder Bewerber nur von der Schule, der er nach dem
zentralen Abgleichverfahren durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen wurde.
Bei einer vorläufigen Zusage bitten wir um eine schriftliche Mitteilung, ob der angebotene Platz angenommen wird. Diese Mitteilung
muss bis zum 14.04.2016 bei der Schulleitung eingegangen sein; sonst wird die Anmeldung als hinfällig betrachtet und der freigehaltene
Platz an andere Bewerber vergeben.
Bei einer vorläufigen Ablehnung besteht die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss bis spätestens
14.04.2016 schriftlich bei der Schulleitung eingegangen sein. Der Bewerber nimmt damit am Nachrückverfahren teil. Wird jedoch kein
Widerspruch eingelegt, wird die Anmeldung als hinfällig betrachtet.
Beachten Sie bitte, dass die Zusagen/Ablehnungen aufgrund der am Anmeldetag vorgelegten Zeugnisse/der am Anmeldetag
vorgelegten Halbjahresinformationen vorläufig erfolgen. Die endgültige Entscheidung über Aufnahme bzw. Ablehnung erfolgt erst
anhand der im Juli vorgelegten Zeugnisse. Die endgültige Entscheidung im Juli kann daher von der vorläufigen Entscheidung im
Frühjahr abweichen. Denken Sie daher bitte rechtzeitig auch über Alternativen nach.
2. Zeugnisabgabe:
Zur Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen legen die Bewerber (ggf. ein Erziehungsberechtigter oder ein schriftlich bevollmächtigter
Vertreter) das Original sowie eine Kopie ihres Abschluss- oder Versetzungszeugnisses in der Schule vor. Die Kopie verbleibt bei den
Anmeldeunterlagen in der Schule. Termin:
Montag
18.07.2016
14:00 Uhr
bis
16:00 Uhr
in den Räumen 309 bis 312.
Sollte zum angegebenen Termin das Originalzeugnis noch nicht verfügbar sein, genügt vorläufig ein beglaubigter Notenauszug aus der
Notenliste; das Originalzeugnis zusammen mit der Kopie muss jedoch dann nachträglich zur Kontrolle noch vorgelegt werden. Die
abgebenden Schulen wurden in einem Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe dazu verpflichtet, auf Verlangen einen solchen
Notenauszug auszustellen. Die Anwesenheit ist wegen weiterer Informationen zum angegebenen Termin auch dann erforderlich, wenn
beim Anmeldetermin bereits ein Abschlusszeugnis (Real , Werkreal-, Berufsfachschule, …), ein Versetzungszeugnis von Klasse 09 nach
10 bzw. von Klasse 10 nach 11 (Gymnasiasten) vorgelegt werden konnte.
3. Auswahlverfahren, Abgleichverfahren:

Auswahlverfahren: Kann die Schule nicht alle Bewerber aufnehmen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, wird
zentral gemäß Aufnahmeordnung ein Auswahlverfahren durch das RP Karlsruhe nach Notenschnitten durchgeführt.

Abgleichverfahren: Jenen Bewerbern, denen aufgrund des Auswahlverfahrens kein Platz angeboten werden kann, wird im Rahmen
des zentralen Abgleichverfahrens des Regierungspräsidiums Karlsruhe versucht, einen Schulplatz anzubieten; Grundlage hierfür ist
die Rangfolge der Prioritäten, die auf dem Anmeldeformular angegeben wurden. Die Prioritätenliste kann nach der Anmeldung nicht
mehr geändert werden. Am Abgleichverfahren des Regierungspräsidiums Karlsruhe nehmen alle beruflichen Gymnasien des
Regierungsbezirkes Karlsruhe teil. Näheres erfährt man bei der Schulleitung
.4. Bekanntgabe des Aufnahmeentscheids:
Dienstag
26.07.2016
9:30 Uhr
in den Räumen 309 bis 312.
Sollten Sie (ggf. ein Erziehungsberechtigter oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter) zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein bzw.
haben Sie nicht rechtzeitig zuvor aus einem triftigen Grund eine andere Vorgehensweise vereinbart, betrachten wir Ihre Anmeldung als
hinfällig; der für Sie freigehaltene Platz wird im Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber vergeben.
5. Wahlpflicht- und Wahlfächer in der Eingangsklasse des 3WG (Änderungen möglich):
Die Entscheidung über den Besuch des Wahlpflichtfaches oder eines Wahlfaches ist erst am Tag der Zeugnisabgabe (18.07.2016, vgl.
Nr. 2) verbindlich zu treffen. Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer muss genau 1 Fach ausgewählt werden; aus dem Angebot der
Wahlfächer können kein, ein oder mehrere Fächer gewählt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Wahlpflicht- und Wahlfächer zu
kombinieren; beachten Sie hierzu die Ihnen bei Ihrer Anmeldung ausgehändigte ´Übersicht über Wahlpflicht- und Wahlfächer …´.
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5.1 Wahlpflichtfächer
Es werden im Schuljahr 2016/2017 folgende Wahlpflichtfächer angeboten:





Französisch
Spanisch
Musik
Bildende Kunst
Betriebliches Umweltmanagement
(Niveau A [3 h]1)
(Niveau A [3 h]),
[2 h]
[2 h]
[2 h]
Niveau B [4 h])
5.1.1 Die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach:
Angebot:


Französisch
Spanisch
(Niveau A [3 h])
(Niveau A [3 h],
Niveau B [4 h])
Die Schüler werden entsprechend ihrer Wahl und ihrer Vorkenntnisse den verschiedenen Niveaus zugewiesen.


Gymnasiasten mit ausreichenden Vorkenntnissen in Französisch oder Spanisch können diese Sprache in der Eingangsklasse nur
auf Niveau A wählen und weiter besuchen.
Realschüler mit Wahlpflichtfach Französisch (Unterricht ab Klasse 7) können diese Sprache in der Eingangsklasse nur auf Niveau A
wählen und weiter besuchen.

Schüler ohne Vorkenntnisse können diese Sprache in der Eingangsklasse nur auf Niveau B wählen.
Bedingung für die allgemeine Hochschulreife (Berechtigung zum Studium eines beliebigen Faches an einer beliebigen Hochschule in der
Bundesrepublik Deutschland) ist neben dem Bestehen des Abiturs, dass Voraussetzungen in einer 2. Fremdsprache erfüllt werden.
Grundsätzlich gilt:




G8–Gymnasiasten aus einem allgemeinbildenden Gymnasium haben die Voraussetzungen mit der Versetzung in die Klasse 10
bereits erfüllt (2. Fremdsprache in vier aufeinander folgenden Klassen).
G9–Gymnasiasten aus einem allgemeinbildenden Gymnasium haben die Voraussetzungen mit der Versetzung in die Klasse 11
bereits erfüllt (2. Fremdsprache ab 7. Klasse).
Realschüler mit Wahlpflichtfach Französisch haben die Voraussetzungen mit dem Realschulabschluss bereits erfüllt
(2. Fremdsprache ab 7. Klasse).
Alle anderen Schüler ohne Vorkenntnisse in einer 2. Fremdsprache haben die Voraussetzungen erst erfüllt, wenn sie in der
Eingangsklasse und in den Jahrgangsstufen J1 sowie J2 eine 2. Fremdsprache auf Niveau B besucht haben.
Ohne 2. Fremdsprache keine allgemeine Hochschulreife:
5.1.2
Musik, Bildende Kunst oder Betriebliches Umweltmanagement [jeweils 2 h] als Wahlpflichtfach:
Wer das Wahlpflichtfach nicht aus dem Fremdsprachenangebot nimmt, muss entweder Musik, Bildende Kunst oder Betriebliches
Umweltmanagement wählen.
Diese Fächer können nur dann in den Jahrgangsstufen J1 oder J2 gewählt werden, wenn sie bereits in der Eingangsklasse besucht
wurden. Wer sich in diesen Fächern im Abitur als 5. Prüfungsfach sogar prüfen lassen will, muss dieses Fach von der Eingangsklasse
bis zur Abiturprüfung in Jahrgangsstufe J2 durchgehend besuchen.
5.2 Wahlfächer:
Es werden dieselben Fächer wie unter 5.1 angeboten.
6. Noten aller nach der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer:
Hinweis: Die Noten aller nach der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer werden im Abiturzeugnis aufgeführt. Sie haben jedoch
keinen Einfluss auf die Abiturnote.
7. Schulbeginn
Alle in das dreijährige Wirtschaftsgymnasium aufgenommenen Schüler finden sich am Montag, dem 12.09.2016, 11:15 Uhr, zur
Einschulung im Atrium der Schule ein.
Martin Hoffmann
Schulleiter
1)
2 h = 2-stündig, 3 h = 3-stündig, 4 h = 4-stündig
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