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Das Bundesministerium der Finanzen hat im März den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zusammen mit einer Technischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes veröffentlicht (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 18. März 2016). „Auch wenn der Name des Gesetzes obskur klingt, handelt es sich um nichts anderes als das von den Landesfinanzministern unterstützte Vorhaben, elektronische Kassen manipulationssicher zu machen, um die Unveränderbarkeit erfasster Geschäftsvorgänge zu gewährleisten“, erläutert Marcel Radke, Steuerberater und Prokurist bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. „Vor allem die Länder erhoffen WW+KN-Steuerberater Marcel Radke erläutert einem Gesetzentwurf für manipulationssichere Registrierkassen. Fotos: Archiv sich davon deutliche Steuermehreinnahmen. Für ehrliche Unternehmer bedeutet das Gesetz aber in erster Linie zusätzlichen Aufwand und Kosten sowie das Risiko erheblicher Strafen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden“, erklärt Radke. Das Gesetz wird voraussichtlich relativ schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, weil sich Bund und Länder schon im Vorfeld über das Konzept einig waren. Allerdings sind die neuen Regelungen zum größten Teil erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten: ➤ Sicherheitseinrichtung: Elektronische Aufzeichnungssyste- me müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der erfassten Geschäftsvorfälle gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren. Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen Verhältnissen verschiedener Branchen Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten, dass bei technischen Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können. Für die Mehrzahl der derzeit eingesetzten Kassen wird eine Nachrüstung möglich sein. In einigen Fällen bleibt aber nur der Weg einer Neuanschaffung. RECHTSANWÄLTE Anwaltskanzlei Espenhain & Espenhain Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Erbrecht, Arbeitsrecht Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Tel. 09 41/5 86 26 86 ➤ Kassen-Nachschau: Analog zu anderen steuerlichen Prüfverfahren soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden, die dem Finanzamt eine Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf Manipulation oder Steuerhinterziehung auch unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung zeitnah zu überprüfen. ➤ Sanktionen: Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein steuerlicher Schaden entstanden ist. „Wichtig ist, dass das Gesetz keine Registrierkassenpflicht oder anderweitige Pflicht zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems vorschreibt, sondern nur Vorgaben für den Fall macht, dass ein solches System zum Einsatz kommt“, erläutert WW+KNSteuerexperte Radke. (Quelle: WW+KN Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.wwkn.de, [email protected]) Elternzeit richtig beantragen Wer Elternzeit beantragt, muss dies schriftlich tun (§ 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Folgenden: BEEG). Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform zu wahren. Konsequenz ist die Nichtigkeit der Erklärung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (nachfolgend: BAG) mit Urteil vom 10. Mai 2016 entschieden (9 AZR 145/15). In dem dem BAG vorliegenden Fall hatte die Klägerin, eine Rechtsanwaltsfachangestellte, Andrea Kramer ist Rechtsanwältin bei Rödl & Partner Regensburg. Foto: privat ihren Antrag auf Elternzeit für zwei Jahre lediglich per Fax eingereicht. Die Beklagte, eine Rechtsanwaltskanzlei, kündigte später gleichwohl das Ar- beitsverhältnis. Die entscheidende Frage war daher, ob sich die Arbeitnehmerin auf den Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG berufen konnte, was bei einem wirksamen Antrag auf Elternzeit ab Antragstellung der Fall gewesen wäre. Das BAG verneinte diese Frage nun. Gemäß BAG ist das Schriftformerfordernis nur gewahrt, wenn ein handschriftlich unterzeichneter Antrag beim Arbeitgeber im Original eingeht. Dies ist bei einem Telefax oder auch einer E-Mail gerade nicht der Fall. Es ist richtig, dass hier an die Schriftform hohe Anforderungen gestellt werden. Die Elternzeit gewährt dem Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem ist die HANNES BAIER Vertrauen statt Versprechen WW+KN ist eine auf den Mittelstand fokussierte Kooperation von zwei Steuerkanzleien, die an den Standorten Regensburg, München und Ottobrunn 13 Steuerberater und insgesamt mehr als 40 Mitarbeiter bündelt. WIllKOMMeN beI WW+KN. Elternzeit die Rechtfertigung dafür, dass der Arbeitnehmer zu Recht der Arbeit fernbleibt. Aus Sicht der Unternehmen ist diese Entscheidung des BAG sehr zu begrüßen. Die Entscheidung schafft in diesem wichtigen Punkt Rechtsklarheit. Wer also als Arbeitnehmer – wie in der Praxis oftmals üblich – sein Elternzeitverlangen dem Arbeitgeber nur per E-Mail oder Fax übermittelt, gefährdet sein Arbeitsverhältnis. (Autor: Dr. Christoph Kurzböck, LL.M., Rechtsanwalt, Rödl & Partner - Kontakt für weitere Informationen: Andrea Kramer, Rechtsanwältin, Rödl & Partner Regensburg, Kumpfmühler Straße 5, 93047 Regensburg, Tel.: +49 941 29766-0, E-Mail: [email protected]) WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Gewerbepark D75 D-93059 Regensburg Tel. +49 (0)941 58 613 0 Fax +49 (0)941 58 613 199 Mail [email protected] Web www.wwkn.de Mitglied der LKC-Gruppe www.lkc.de – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Abogado (RA-Zulassung in Spanien) Luitpoldstraße 15 B 93047 Regensburg Telefon: 09 41 - 5 95 55-0 [email protected] www.hannesbaier.com www.mittelbayerische.de DTP Ein Antrag per Telefax oder E-Mail ist nicht ausreichend. Residenzstraße 2 Rechtsanwalt Michael Opitz Fachanwalt für Erbrecht Testamentserstellung Anfechtung Pflichtteil Erbschaftssteuer Beistand im Erbfall Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Stiftung Vermögensübergabe Unternehmensnachfolge Kanzlei Michael Opitz, Residenzstraße 2, 93047 Regensburg Tel.: 0941 / 59 57 29-0, [email protected], www.kanzleiopitz.de DTP ● DTP 03_REC01
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