Bundesgerichts-Urteil könnte Kanton viel Geld kosten

Kanton Zürich
Bundesgerichts-Urteil könnte
Kanton viel Geld kosten
Der Kanton Zürich kann die Kosten für Heimplatzierungen von
Kindern und Jugendliche nicht auf die Gemeinden abwälzen. Das
Bundesgericht hat entschieden, dass der Kanton selber dafür
aufkommen muss.
29.07.2016, 14:21 Uhr
Der Zürcher Regierungsrat will verhindern, dass er auf den Heimkosten sitzenbleibt. Eine ZusatzVorlage soll es rechtlich ermöglichen, die Kosten trotz Bundesgerichts-Urteil an die Gemeinden
zu übertragen. (Symbolbild: Heidy Dietiker)
Das Bundesgericht hat ein Urteil gefällt, das den Kanton Zürich viel Geld
kosten könnte: Es entschied, dass der Kanton keine rechtliche Grundlage hat,
Kosten für Jugendheime auf die Gemeinden abzuwälzen. Der Kanton passt
das Gesetz gegenwärtig zwar ohnehin an. Bis es in Kraft tritt, muss der
Kanton möglicherweise aber alleine für die Heime aufkommen.
Heimplatzierungen für Kinder und Jugendliche sind teuer, so teuer, dass die
Kosten oft die Möglichkeiten der Eltern übersteigen. Seit jeher springt dann
der Staat ein. Der Kanton leistet zwar einen Beitrag, einen grossen Teil der
Kosten tragen aber die Gemeinden.
Nicht auf Gemeinden abwälzen
Das Bundesgericht macht dieser Praxis nun offiziell ein Ende: In einem
kürzlich publizierten Urteil, das der sda vorliegt und über das am Freitag auch
die «NZZ» berichtete, entschied es, dass der Kanton diese Kosten nicht auf die
Gemeinden abwälzen darf.
Das geltende Jugendheimgesetz stammt aus dem Jahr 1962 und stellt nach
Ansicht des Bundesgerichtes «keine genügende gesetzliche Grundlage» dafür
dar, dass Gemeinden für Heimkosten aufkommen müssen. Vielmehr sei der
Kanton Zürich selber dafür zuständig.
Neuer Verteilschlüssel geplant
Der Kanton ist gegenwärtig ohnehin daran, das Gesetz aus dem Jahr 1962 zu
revidieren. Geplant ist dabei ein Solidaritätsmodell, das verhindern soll, dass
einzelne Gemeinden wegen teurer Fälle finanziell in Schieflage geraten.
Gemäss Vorlage sollen die Gemeinden die Heimkosten gemeinsam im
Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl tragen. Der Kanton würde 35 Prozent dazu
beisteuern, den Gemeinden blieben 65 Prozent der Kosten. Dieser
Kostenschlüssel ist allerdings umstritten, da die Gemeinden lieber noch etwas
weniger zahlen würden.
Momentan liegt die Vorlage aber erst bei der zuständigen
Kantonsratskommission. Bis sie durch das Parlament ist und in Kraft gesetzt
werden kann, dürfte es noch längere Zeit dauern.
Regierungsrat kämpft dagegen an
Bis der neue Verteilschlüssel gilt, hat der Kanton Zürich somit ein Problem, da
er Heimkosten möglicherweise alleine zahlen muss. «Wir haben bereits einige
Anfragen von Gemeinden, welche die Kosten vom Kanton vergütet haben
wollen», sagte André Woodtli, Chef des Amts für Jugend und Berufsberatung
der «NZZ».
Der Regierungsrat will aber verhindern, dass er auf den Kosten sitzenbleibt
und legte bereits eine Vorlage vor, mit der das bisherige Gesetz ergänzt
werden soll – noch bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Mit dieser ZusatzVorlage soll es rechtlich möglich werden, Heimkosten an die Gemeinden zu
übertragen – so dass das Bundesgerichts-Urteil keine finanziellen Folgen für
den Kanton hat. (sda)
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