Kanton Zürich Bundesgerichts-Urteil könnte Kanton viel Geld kosten Der Kanton Zürich kann die Kosten für Heimplatzierungen von Kindern und Jugendliche nicht auf die Gemeinden abwälzen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Kanton selber dafür aufkommen muss. 29.07.2016, 14:21 Uhr Der Zürcher Regierungsrat will verhindern, dass er auf den Heimkosten sitzenbleibt. Eine ZusatzVorlage soll es rechtlich ermöglichen, die Kosten trotz Bundesgerichts-Urteil an die Gemeinden zu übertragen. (Symbolbild: Heidy Dietiker) Das Bundesgericht hat ein Urteil gefällt, das den Kanton Zürich viel Geld kosten könnte: Es entschied, dass der Kanton keine rechtliche Grundlage hat, Kosten für Jugendheime auf die Gemeinden abzuwälzen. Der Kanton passt das Gesetz gegenwärtig zwar ohnehin an. Bis es in Kraft tritt, muss der Kanton möglicherweise aber alleine für die Heime aufkommen. Heimplatzierungen für Kinder und Jugendliche sind teuer, so teuer, dass die Kosten oft die Möglichkeiten der Eltern übersteigen. Seit jeher springt dann der Staat ein. Der Kanton leistet zwar einen Beitrag, einen grossen Teil der Kosten tragen aber die Gemeinden. Nicht auf Gemeinden abwälzen Das Bundesgericht macht dieser Praxis nun offiziell ein Ende: In einem kürzlich publizierten Urteil, das der sda vorliegt und über das am Freitag auch die «NZZ» berichtete, entschied es, dass der Kanton diese Kosten nicht auf die Gemeinden abwälzen darf. Das geltende Jugendheimgesetz stammt aus dem Jahr 1962 und stellt nach Ansicht des Bundesgerichtes «keine genügende gesetzliche Grundlage» dafür dar, dass Gemeinden für Heimkosten aufkommen müssen. Vielmehr sei der Kanton Zürich selber dafür zuständig. Neuer Verteilschlüssel geplant Der Kanton ist gegenwärtig ohnehin daran, das Gesetz aus dem Jahr 1962 zu revidieren. Geplant ist dabei ein Solidaritätsmodell, das verhindern soll, dass einzelne Gemeinden wegen teurer Fälle finanziell in Schieflage geraten. Gemäss Vorlage sollen die Gemeinden die Heimkosten gemeinsam im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl tragen. Der Kanton würde 35 Prozent dazu beisteuern, den Gemeinden blieben 65 Prozent der Kosten. Dieser Kostenschlüssel ist allerdings umstritten, da die Gemeinden lieber noch etwas weniger zahlen würden. Momentan liegt die Vorlage aber erst bei der zuständigen Kantonsratskommission. Bis sie durch das Parlament ist und in Kraft gesetzt werden kann, dürfte es noch längere Zeit dauern. Regierungsrat kämpft dagegen an Bis der neue Verteilschlüssel gilt, hat der Kanton Zürich somit ein Problem, da er Heimkosten möglicherweise alleine zahlen muss. «Wir haben bereits einige Anfragen von Gemeinden, welche die Kosten vom Kanton vergütet haben wollen», sagte André Woodtli, Chef des Amts für Jugend und Berufsberatung der «NZZ». Der Regierungsrat will aber verhindern, dass er auf den Kosten sitzenbleibt und legte bereits eine Vorlage vor, mit der das bisherige Gesetz ergänzt werden soll – noch bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Mit dieser ZusatzVorlage soll es rechtlich möglich werden, Heimkosten an die Gemeinden zu übertragen – so dass das Bundesgerichts-Urteil keine finanziellen Folgen für den Kanton hat. (sda) Beitrag merken
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