1 Juli 2016 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Kaja Seger Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 11. bis 17. Juli 2016 Das Wichtigste in Kürze Vollendung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Die EU-Kommission hat am 13.07. den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Die Vorschläge sollen dazu führen, dass Asylverfahren einfacher und schneller werden, Asylbewerber von Sekundärbewegungen innerhalb der EU abgehalten und die Integrationsaussichten der Menschen, die Anspruch auf internationalen Schutz haben, verbessert werden. Die Kommission schlägt dazu vor, die Asylverfahrensrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, mit der ein völlig vereinheitlichtes gemeinsames EU-Verfahren zur Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz eingeführt wird. Um die Schutznormen in der EU zu harmonisieren und Sekundärbewegungen sowie das Asylshopping einzudämmen, schlägt die Kommission außerdem vor, die bestehende Anerkennungsrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Schließlich schlägt die Kommission eine Reform der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen durch eine Verordnung vor, damit Asylbewerber in der gesamten EU einheitliche, menschenwürdige Aufnahmebedingungen vorfinden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2433_de.htm 2 I. Institutionelle Angelegenheiten 1. EU-Kommission akzeptiert Sir Julian King als neuen britischen Kommissar Nach Presseberichten unter Bezugnahme auf Kommissionssprecher Margaritis Schinas zeigte sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 11.07. zufrieden mit der Eignung und Unabhängigkeit des bisherigen britischen Botschafters in Paris. King hatte ein auf Französisch geführtes Vorstellungsgespräch bei Juncker. Bis zum Monatsende wolle Juncker über ein Portfolio für King entscheiden. Die Ernennung eines neuen Kommissionsmitglieds erfolgt durch den Rat, nach Anhörung des EU-Parlaments. Die Anhörung im EU-Parlament ist für September vorgesehen. http://www.politico.eu/article/commission-accepts-julian-king-as-new-british-commissioner/ 2. EP-Ausschuss billigt neue Zuständigkeiten für Kommissar Dombrovskis Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des EP, Roberto Gualtieri (S&D/IT), betätigte in einem Schreiben an EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, dass Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis bei seiner schriftlichen Anhörung und bei seiner Anhörung im Ausschuss am 06.07. die große Mehrheit der Koordinatoren (Sprecher der Fraktionen) des Ausschusses überzeugt habe, dass er das Ressort des zurückgetretenen Finanzmarkt-Kommissars Jonathan Hill gut übernehmen könne. Dombrovskis sprach sich ausdrücklich für eine europäische Einlagensicherung ohne intergouvernementales Abkommen aus. Weitere wichtige Vorhaben seien die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Bankenunion und die Reform des Finanzsektors. http://g8fip1kplyr33r3krz5b97d1.wpengine.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/2016/07/0607-2016-ECON-Commitee-letter-Dombovskis.pdf (Schreiben Gualtieri) http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-2428_en.pdf (Rede Dombrovskis) 3. Aufwertung von EU-Kommissar Moscovici Der französische Euro-Kommissar Pierre Moscovici bekam einige der Kompetenzen von Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. In einem Schreiben vom 04.07. hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz hierüber informiert. Danach erhält Moscovici die Vertretung der Kommission in der Eurogruppe, bei Treffen der Finanzminister der G7 und G20 sowie bei den Frühjahrstreffen des IWF in Angelegenheiten der Eurozone. Ferner soll er die Arbeit der Kommission bei der Implementierung des ESM-Programms für Griechenland leiten. Die jährlichen Empfehlungen für die Eurozone werden von Dombrovskis und Moscovici gemeinsam mit allen betroffenen Kommissaren ausgearbeitet und grundsätzlich von Moscovici dem EP, dem Rat und der Eurogruppe vorgestellt. http://g8fip1kplyr33r3krz5b97d1.wpengine.netdna-cdn.com/wpcontent/uploads/2016/07/LETTERSCHULZDOMBROVSKISMOSCOVICI.pdf 2 3 II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe a) Internationales Keine Annäherung zwischen NATO und Russland Der NATO-Russland-Rat trat am 13.07. zum zweiten Mal seit der Ukraine-Krise zusammen. Weder bei der Einschätzung der NATO-Präsenz in Osteuropa noch im Falle der Ukraine gab es eine Annäherung. Russland zeigte sich lediglich offen, seine Flugzeuge im Ostseeraum identifizierbar zu machen, um Zusammenstöße und Zwischenfälle zu vermeiden. NATOGeneralsekretär Jens Stoltenberg berichtete, dass die Verbündeten ihre Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine bekräftigt hätten. Das Abkommen von Minsk müsse umgesetzt werden. Die Handlungen Russlands in der Ukraine hätten die euro-atlantische Sicherheit und die Beziehungen zwischen der NATO und Russland unterminiert http://www.nato.int/cps/en/natohq/news_134100.htm b) Außenhandel 1. Fortschritte bei TTIP-Verhandlungsrunde Am 15.07. sind in Brüssel die offiziellen Gespräche zur 14. Verhandlungsrunde für das Investitions- und Handelsabkommen zwischen der EU und der USA (TTIP) zu Ende gegangen. Nunmehr lägen in fast allen Bereichen Texte mit gemeinsamen Vorschlägen auf dem Tisch, sagte EU-Verhandlungsführer Ignacio Garcia Bercero. Der US-Verhandler Dan Mullaney hielt bei harter Arbeit und politischer Unterstützung einen Abschluss bis Ende des Jahres noch für möglich. Auch die EU hält an diesem Zeitplan fest. Keine Annäherung zeichnete sich bei der von der EU geforderten Gerichtsbarkeit für Investorenklagen ab. Umstritten sind auch die Liberalisierung von Dienstleistungen, Herkunftsbezeichnungen und der Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten. Die EU-Kommission hat am 14.07. die EU-Verhandlungspositionen zu den neun in dieser Woche diskutierten Themen veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich um die EU-Positionen aus den Bereichen Kosmetika, Medizinprodukte, Autos, Chemikalien und Textilien sowie einen Artikel zum Klimaschutz und weitere Kapitel zu den Themen Energie und Rohstoffe, Marktzugang für Finanzdienstleistungen und um die institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen von TTIP. https://ec.europa.eu/germany/news/14-ttip-verhandlungsrunde-beendet_de https://ec.europa.eu/germany/news/transparenz-bei-ttip-kommission-ver%C3%B6ffentlichtverhandlungspositionen-aus-laufender-runde_de 2 “China ohne Beschränkung von Stahlexporten keine Marktwirtschaft” Beim EU-China-Gipfel mit Präsident Xi Jinping und Ministerpräsident Li Keqiang hat Kommissionspräsident Juncker am 13.07. die Überkapazitäten des Stahlsektors zum Thema gemacht und mit der Frage des Status einer Marktwirtschaft nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO verknüpft. Allein die Überkapazitäten in China seien doppelt so groß wie die gesamte Stahlproduktion in Europa. „Aber wenn wir sagen, dass Marktregeln gelten müssen, dann wissen auch die Chinesen, dass dies die Schließung von Stahlwerken bedeutet.“ Dazu haben China und die EU nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt. „Für uns gibt es eine klare Verbindung zwischen der Überkapazität beim Stahl und dem Marktwirtschaftsstatus für China“, sagte Juncker. https://ec.europa.eu/germany/news/juncker-peking-china-muss-stahlschwemmeeind%C3%A4mmen-um-als-marktwirtschaft-zu-gelten_de http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-2523_en.htm 3 4 c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe EU stockt humanitäre Hilfe für Boko-Haram-Opfer in Afrika auf Bei seinem Besuch im Niger hat EU-Kommissar Christos Stylianides am 15.07. knapp 60 Mio. EUR weitere humanitäre Hilfe für Opfer von Gewaltakten der Terrororganisation Boko Haram in der Region des Tschadsees angekündigt. Die Bevölkerung von Kamerun, Niger, Nigeria und Tschad ist besonders häufig Angriffen der Terrorgruppe ausgesetzt. Zudem leiden die Menschen unter Mangelernährung aufgrund von starker Lebensmittelknappheit. https://ec.europa.eu/germany/news/eu-stockt-humanit%C3%A4re-hilfe-f%C3%BCr-bokoharam-opfer-afrika-auf_de III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit, Ernährung EuGH/Generalanwältin: Keine Entlassung wegen islamischem Kopftuch Nach Auffassung von Generalanwältin Eleanor Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, nach der eine Arbeitnehmerin beim Kontakt mit Kunden kein islamisches Kopftuch tragen darf, eine rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung dar. Ein völlig neutraler Dresscode könne jedenfalls eine mittelbare Diskriminierung darstellen, die nur gerechtfertigt ist, wenn sie in angemessenem Verhältnis zur Verfolgung eines rechtmäßigen Zwecks steht, wozu auch die geschäftlichen Interessen eines Arbeitgebers gehören. Im Ausgangsfall wollten Kunden die informationstechnischen Beratungsleistungen eines Unternehmens nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn sie von einer Projektingenieurin mit islamischem Kopftuch (Hidschab) erbracht würden. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160074de.pdf http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-188/15 IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei 1. Milchmarkt: Hogan trifft deutsche Agrarminister und kündigt Hilfspaket an EU-Kommissar Phil Hogan hat bei einem Treffen mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und den Agrarministern der Länder am 15.07. in Brüssel erneut betont, dass eine Rückkehr zur Milchquote weder politisch noch rechtlich möglich sei. Mit Blick auf die angespannte Lage auf dem europäischen Markt und die geringen Milchpreise kündigte er für das am 18.07. stattfindende Treffen der EU-Landwirtschaftsminister jedoch ein weiteres Hilfspaket an, das Anreize für eine Reduzierung der Milchproduktion setzen soll. „Wir haben eine Überschussproduktion auf dem europäischen Markt“, sagte Hogan nach dem Treffen. „Die Preise sinken wegen dieser Überproduktion. Deshalb müssen Bund, Länder und die EU gemeinsam Maßnahmen beschließen, die tatsächlich zu einer Anpassung der Produktionsmenge und höheren Preisen führt.“ https://ec.europa.eu/germany/news/milchmarkt-hogan-trifft-deutscheagrarminister-und-k%C3%BCndigt-neues-hilfspaket-%E2%80%93-aber-keine-neue_de 2. Verwendung von Glyphosat wird eingeschränkt Die Vertreter der EU-Staaten stimmten am 11.07. im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mit qualifizierter Mehrheit einem Kommissionsvorschlag zu Einschränkungen für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zu. Danach wird der Beistoff 4 5 PAO-Tallowamine verboten. Der Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten sowie als Reifebeschleuniger kurz vor der Ernte ist nur noch in engen Grenzen zulässig. Die EU-Kommission kann nunmehr den Rechtsakt erlassen. https://ec.europa.eu/germany/news/glyphosat-eu-staaten-schr%C3%A4nken-beistoffe-undnutzung-ein_de 3. EP-Umweltausschuss bestätigt Einigung zu Kontrollverordnung Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am 11.07. der informellen Einigung von Rat und EU-Parlament zur Verordnung über amtliche Kontrollen zugestimmt. Der Kompromissvorschlag sieht eine umfassende Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette vor. Dies betrifft Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzengesundheit, Pestizide, Tierschutz, geographische Indikatoren und Ökolandbau. Außerdem soll es unangekündigte risikobasierte Kontrollen in allen Sektoren geben. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat bereits am 22.06. zugestimmt. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201607/ENVI/ENVI(2016)0711_ 1/sitt-2813010 V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht a) Steuern 1. Neue Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen Der Rat verabschiedete am 12.07. die Richtlinie (RL) zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Die RL stützt sich auf OECD-Empfehlungen von 2015. Mittel gegen die missbräuchliche Ausnutzung von Unterschieden in den Steuersystemen sind: Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen, Wegzugsbesteuerung, Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch und eine Rahmenregelung zu hybriden Gestaltungen. Die RL muss bis 31.12.18 umgesetzt werden (Wegzugsbesteuerung bis 31.12.19). Mitgliedstaaten, die bereits Vorschriften zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen haben dürfen diese beibehalten bis die OECD eine Einigung über Mindeststandards erzielt hat, jedoch längstens bis zum 01.01.2024. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/07/12-corporate-taxavoidance/ 2. EU und Monaco unterzeichnen Abkommen über Austausch von Steuerdaten Am 12.07. haben die EU und Monaco ein Abkommen unterzeichnet, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert werden soll. Im Rahmen dieses Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten und Monaco zum automatischen Informationsaustausch über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen ab 2018. Das Abkommen steht im Einklang mit dem globalen Standard der OECD von 2014. Die EU hat ähnliche Abkommen mit der Schweiz, mit Liechtenstein, mit San Marino und mit Andorra unterzeichnet. Der Abschluss der Abkommen mit der Schweiz, Liechtenstein und San Marino wurde seitens der EU bereits gebilligt. Die EU und Monaco müssen das Abkommen jetzt ratifizieren. Das Abkommen soll am 01.01.2017 in Kraft treten. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/12-eu-monaco-tax-evasion/ http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2456_de.htm 5 6 3. Rat berät über Steuertransparenz und Vermeidung von Steuermissbrauch Der Rat (Ecofin) beriet am 12.07. auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission über etwaige weitere Maßnahmen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Vermeidung von Steuermissbrauch. Hierzu gehört auch eine Richtlinie zur Information der Steuerbehörden über die wahren Eigentümer von verschachtelten Unternehmenskonstruktionen. Weitere Maßnahmen sind: Verstärkte Überwachung von Personen, die aggressive Steuerplanungen ermöglichen und fördern, Förderung internationaler Standards für ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und besserer Schutz für Informanten („Whistleblower“). "Der Vorsitz möchte in den kommenden Monaten Fortschritte bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und vermeidung erzielen", erklärte der Ratsvorsitzende, Peter Kažimír (Slowakei). http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2016/07/12/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10977-2016-INIT/de/pdf (Mitteilung) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10978-2016-INIT/de/pdf (Richtlinie) b) Wettbewerbsrecht 1. EU-Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google Die EU-Kommission hat am 14.07. Google und seiner Muttergesellschaft Alfabet zwei Mitteilungen der Beschwerdepunkte übermittelt. In einer ergänzenden Mitteilung der Beschwerdepunkte bekräftigt sie ihre vorläufige Schlussfolgerung, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. In einer getrennten Mitteilung der Beschwerdepunkte teilt die Kommission Google ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auch dadurch missbraucht, dass es die Möglichkeiten Dritter, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, künstlich beschränkt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2532_de.htm 2. Deutsche Post obsiegt im Beihilfenstreit mit Kommission Das Europäische Gericht erklärte am 14.07. den Beschluss der Kommission, mit dem Deutschland aufgegeben wurde, von Deutsche Post einen Teil der Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten zurückzufordern, für nichtig. Die Kommission habe das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt, ohne nachzuweisen, dass Deutsche Post durch diese staatliche Kofinanzierung ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wurde. Die Kommission ging von einem Rückforderungsbetrag zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. EUR aus. Gegen dieses Urteil kann ein Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160076de.pdf http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=181664&pageIndex=0&docl ang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1109812 6 7 VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen a) Wirtschaft 1. Abschluss des Europäischen Semesters – länderspezifische Empfehlungen Der Rat (Ecofin) verabschiedete am 12.07. endgültig die vom Europäischen Rat (28./29.06.) gebilligten länderspezifischen Empfehlungen. Darin wird Deutschland zu mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation aufgefordert. Geändert wurde jedoch der Vorschlag der Kommission, wonach Deutschland seine haushaltspolitischen Spielräume für Investitionen nutzen müsse. Stattdessen muss Deutschland bei den öffentlichen Investitionen einen nachhaltigen Aufwärtstrend erzielen, wobei das mittelfristige Ziel eingehalten wird. Damit soll die Bezugnahme auf ein Konzept („haushaltspolitischer Spielraum“), das im Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht definiert ist, vermieden werden. Das Europäische Semester ist damit abgeschlossen. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/07/12-country-specificrecommendations/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9196-2016-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9327-2016-INIT/de/pdf 2. Eurogruppe berät über Initiativen zur Investitionsförderung Die Euro-Gruppe hat am 11.07. ihre Reihe thematischer Beratungen über Wachstum und Beschäftigung fortgesetzt und sich dieses Mal dem Thema Investitionen zugewandt. Die Minister haben über die Beseitigung struktureller und regulatorischer Investitionshemmnisse gesprochen; im Mittelpunkt standen dabei die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und des Unternehmensumfelds sowie spezifische Hemmnisse in verschiedenen Sektoren. Diese Beratungen ergänzen umfassendere EU-weite Initiativen zur Investitionsförderung. Die Euro-Gruppe wird die Beratungen im Laufe dieses Jahres fortsetzen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2016/07/11/ 3. Neue Finanzinstrumente für Start-ups und Stadtentwicklung Die Kommission hat am 11.07. zwei neue Standard-Finanzinstrumente genehmigt, die direkt einsetzbar sind und den Zugang von neuen Unternehmen und Projektträgern erleichtern sollen. Dies sind eine Koinvestitionsfazilität zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Start-ups und KMU und Stadtentwicklungsfonds etwa für nachhaltige städtische Projekte in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Energieeffizienz und Sanierung städtischer Gebiete. Die Projekte müssen finanziell tragfähig und Teil einer integrierten Strategie für nachhaltige Stadtentwicklung sein. Die Gesamtinvestitionsmittel aus öffentlichen und privaten Quellen können sich auf bis zu 20 Mio. EUR je Projekt belaufen. Die Unterstützung erfolgt über von einem Finanzintermediär verwaltete Darlehensfonds mit ESI-Fonds-Mitteln und einem Mindestbeitrag von 30 % Privatkapital. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2448_de.htm http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R1157 (Durchführungsverordnung 4. Mehr Investitionen in Risikokapital und soziale Unternehmen Die Kommission hat am 14.07. Änderungen der Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) vorgeschlagen. Ziel ist, Investitionen in Risikokapital und soziale Projekte zu stimulieren. Gleichzeitig soll es für die Anleger einfacher gemacht werden, in innovative kleine und mittlere 7 8 Unternehmen zu investieren. So schlägt die Kommission vor, das EuVECA- und EuSEF-Gütesiegel Fondsverwaltern jeder Größenordnung zugänglich zu machen und den Kreis der Unternehmen, in die investiert werden kann, zu erweitern. Ferner soll nach Wunsch der Kommission die grenzüberschreitende Vermarktung von EuVECA- und EuSEF-Fonds billiger und einfacher werden. Zu diesem Zweck wird die Erhebung von Gebühren durch die Mitgliedstaaten ausdrücklich verboten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2481_de.htm b) Finanzen 1. IWF gibt deutschem Finanzsektor gutes Zeugnis Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seinen aktuellen Bericht zur Stabilität des deutschen Finanzsektors veröffentlicht. Der IWF stellt dem deutschen Finanzsektor insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Sowohl im Hinblick auf die allgemeine Stabilitätslage als auch hinsichtlich struktureller Fragen wie Krisenbewältigung, Aufsichtsregime, makroprudenzielle Instrumente, Sanierung und Restrukturierung sei das Finanzsystem widerstandsfähig. Der IWF wertete Stresstests aus und bewertete Risiken wie das Niedrigzinsumfeld. Der IWF hebt in dem Bericht die Bedeutung des deutschen Finanzsektors für die europäische Finanzstabilität hervor. Mit der Deutschen Bank, dem Versicherungskonzern Allianz und der Clearinggesellschaft Eurex Clearing sind drei global systemrelevante Finanzinstitute in Deutschland ansässig. https://www.imf.org/external/pubs/ft/scr/2016/cr16189.pdf 2. Rat ermöglicht Sanktionen gegen Portugal und Spanien Der Rat (Ecofin) stellte am 12.07. fest, dass Portugal und Spanien keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben, um seinen Empfehlungen zur Beseitigung ihrer übermäßigen Defizite nachzukommen. Er bestätigte, dass die beiden Länder ihre Defizite innerhalb der empfohlenen Frist nicht unter 3 % des BIP gesenkt haben werden. Ferner stellte er fest, dass die Konsolidierungsanstrengungen der beiden Länder deutlich hinter den Empfehlungen zurückgeblieben sind. Die Kommission muss nunmehr innerhalb von 20 Tagen Sanktionen (Geldbußen und Einfrieren von Kohäsionsmitteln) vorschlagen. Diesen Vorschlag können die EUFinanzminister dann innerhalb von zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit (ohne den betroffenen Mitgliedstaat) ablehnen. Die Kommission kann aber auch nur rein symbolische Strafen vorschlagen. http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/7/47244644101_en.pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10796-2016-INIT/en/pdf (Portugal) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10793-2016-INIT/en/pdf (Spanien) 3. Spanien beantragt Herabsetzung von Defizitstrafe auf Null Die spanische Regierung hat bereits am 13.07. bei der EU-Kommission einen begründeten Antrag eingereicht und ersucht, die Defizitstrafe auf Null festzusetzen. Das vergangene Jahr sei eine Ausnahme gewesen und eine Strafe deswegen “paradox”. Das gelte umso mehr, “wenn man die methodologischen Inkonsistenzen bei der Bewertung wirksamer Maßnahmen in Betracht ziehe“, die der Fall Spaniens aufweist. Außerdem passe eine Strafe nicht in die Post-Brexit-Zeit. http://www.mineco.gob.es/stfls/mineco/comun/pdf/Solicitud_Motivada.pdf 8 9 VII. Justiz und Inneres a) Justiz 1. Europäische Kommission lanciert EU-US-Datenschutzschild: Die EU-Kommission hat am 12.07. die Neuregelung zum Datenaustausch mit den USA, den EUUS-Datenschutzschild („Privacy Shield“) angenommen. Der Durchführungsbeschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der US-Regelungen ist am 15. 07. im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Er gilt vom 01.08.16 bis 31.07.22. Parallel werden die USA ihren Rahmen im US-Bundesregister veröffentlichen. Amerikanische Unternehmen dürfen nur dann am Datenschutzschild teilnehmen, wenn sie strenge Vorschriften befolgen. Der Datenzugriff durch US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit ist nur in sehr engen Grenzen gestattet und wird durch einen Ombudsmann überwacht. Jedem Unionsbürger stehen kostenlose Mechanismen der Streitbeilegung zur Verfügung. Die EU-Kommission prüft jährlich die Einhaltung der Vorgaben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2461_de.htm http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1468734999368&uri=CELEX:32016D1156 (Durchführungsbeschluss) http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2462_en.htm 2. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Der Rat (Ecofin) führte am 12.07. eine erste Aussprache über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die technische Arbeit soll noch im Juli beginnen. Der Rat erwartet in wenigen Monaten einen Vorschlag zur Entscheidung. Der Vorschlag ist einer Reaktion der EU auf die jüngsten Terroranschläge in Europa sowie auf die Enthüllungen durch die "Panama Papers" im April 2016. Wesentlicher Inhalt ist die Offenlegung der wahren Eigentümer von Gesellschaften und Trusts. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10678-2016-INIT/en/pdf http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/aml-factsheet_en.pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5782-2016-INIT/de/pdf http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-conclusions-terrorismfinancing/ 3. Schwarze Liste von Ländern mit Geldwäscherisiko Die Kommission beschloss am 14.07. förmlich eine Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko, die strategische Mängel beim Umgang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Die Kommission kann diese Liste (delegierte Verordnung) annehmen, wenn Rat und EU-Parlament keine Einwände erheben. Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben sind: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu und Jemen. Iran hat um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans ersucht. Völlig unkooperativ ist Nordkorea. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2016/DE/3-2016-4180-DE-F1-1.PDF https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2016/DE/3-2016-4180-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF 9 10 b) Inneres 1. Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor Die Kommission schlug am 13.07. einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. In jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten sowie die Gesamtzahl der neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden. Mit dem neuen EU-Neuansiedlungsrahmen werden zudem gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von Neuansiedlungskandidaten festgelegt. Die Kommission stellt für jede neu neu angesiedelte Person 10.000 EUR zur Verfügung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2434_de.htm 2. Positiver Trend bei Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen Der am 13.07. veröffentlichte Fortschrittsbericht der Kommission über die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen zeigt einen positiven Trend. Seit dem 14. Juni wurden zusätzliche 776 Personen umgesiedelt. Die Gesamtzahl der Umverteilungen aus Griechenland und Italien beläuft sich derzeit auf 3056. Das Ziel der Kommission –Umverteilung von 6000 Menschen pro Monat – wird jedoch nicht erreicht. Die Mitgliedstaaten halten ihre Zusagen gemäß den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates noch nicht ein. Im Rahmen der Regelung zur Neuansiedlung vom Juli 2015 wurden von den vereinbarten 22.504 Personen bisher 8268 neu angesiedelt. Im Rahmen der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 802 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2435_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agendamigration/proposal-implementationpackage/docs/20160713/fifth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf (Mitteilung, englisch) 3. Europäer verbinden Flüchtlinge mit Terrorismus Das Pew Research Center (Washington) veröffentlichte am 11.07. die Ergebnisse einer Umfrage zur Flüchtlingskrise in 10 EU-Staaten. Erfasst wurden Ungarn (HU), Polen (PL), die Niederlande (NL), Deutschland (DE), Italien (IT), Schweden (SE), Griechenland (EL), Großbritannien (UK), Frankreich (FR) und Spanien (ES). Außer in FR und ES finden über 50 % der Befragten, dass Flüchtlinge die Gefahr von Terrorismus in ihrem Land erhöhen (DE: 61 %). Mindestens die Hälfte in 5 Staaten (HU, PL, IT, EL und FR) halten Flüchtlinge für eine Belastung weil sie Arbeitsplätze und Sozialleistungen wegnehmen (DE: 31 %). Vor allem in IT und SE wird Flüchtlingen eine überdurchschnittliche Kriminalität zugeschrieben (47 bzw. 46 %, DE 35 %). Vor allem in Südund Osteuropa werden Muslime negativ gesehen (DE: 29 %). http://www.pewglobal.org/2016/07/11/europeans-fear-wave-of-refugees-will-mean-moreterrorism-fewer-jobs/ 4. Keine Gegenseitigkeit im Visumbereich in Bezug auf USA und Kanada Gegenwärtig gilt in Kanada noch Visumpflicht für die Staatsangehörigen Bulgariens und Rumäniens und in den USA für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns. Umgekehrt können Staatsangehörige aus den beiden Ländern ohne Visum in die EU einreisen. Die Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht ist jedoch eines der Grundprinzipien der gemeinsamen Visumpolitik der EU. Im April hatte die Kommission auch die Möglichkeit einer Aussetzung der Visumfreiheit geprüft. Die Kommission hatte das EU10 11 Parlament und den Rat daher ersucht, bis zum 12.07. zur geeignetsten weiteren Vorgehensweise Stellung zu nehmen. Die Kommission stellt fest, dass bislang weder der Rat noch das Plenum des EU-Parlaments zu dieser Angelegenheit Stellung genommen haben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2432_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2506_en.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/borders-and-visas/visapolicy/docs/situation_of_nonreciprocity_with_certain_third_countries_in_the_area_of_visa_policy_en.pdf (Mitteilung, englisch) VIII. Umwelt 1. Invasive Arten: Kommission verabschiedet EU-Liste mit 37 Arten Die Kommission hat am 13.07. eine erste EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten angenommen. Sie umfasst 37 Tier- und Pflanzenarten, die die europäische Artenvielfalt und Biodiversität bedrohen, indem sie einheimische Arten verdrängen. Die Unionsliste wurde mit Hilfe der EUStaaten erstellt. Diese sind aufgefordert, gegen eine weitere Verbreitung der aufgeführten Arten vorzugehen. Sie sollen beispielsweise verhindern, dass die in der Liste aufgeführten Arten gehalten, verkauft oder weitertransportiert werden. Schätzungen zufolge gibt es über 12.000 gebietsfremde Arten in Europa; rund 10 % bis 15 % davon sind invasiv. Sie umfassen Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Fische, Wirbellose und Pflanzen oder auch Pilze, Bakterien und andere Mikroorganismen. Sie treten zudem in allen Lebensräumen zu Land und zu Wasser auf. https://ec.europa.eu/germany/news/invasive-arten-kommission-verabschiedet-eu-liste-mit-37arten_de http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1141&rid=25 (Durchführungsverordnung) 2. Experten sehen keinen Bedarf für Änderung von EU-Naturschutzrecht Nach einer von der Kommission im Juni veröffentlichten Studie erfüllen die EUNaturschutzrichtlinien ihren Zweck und sollten nicht geändert werden. http://awsassets.panda.org/downloads/study_evaluation_to_support_fitness_check_of_nature_dir ectives__final.pdf IX. Verkehr EP-Verkehrsausschuss billigt politische Säule des Eisenbahnpakets Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stimmte am 12.07. der informellen Einigung von Rat und EU-Parlament zur sogenannten politischen Säule des 4. Eisenbahnpakets zu. Diese sieht eine schrittweise Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs in den Mitgliedstaaten vor. Das Plenum wird voraussichtlich im November abstimmen. http://www.europarl.europa.eu/committees/de/tran/home.html 11 12 X. Medien und Informationsgesellschaft Oettinger bei BDI-Digitalkonferenz: Erfolg geht nur europäisch Wie die europäische Industrie den digitalen Umbruch meistern kann, war Thema der Konferenz des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) am 12.07. in Berlin. . Kommissar Günther Oettinger betonte in seiner Rede die Bedeutung des gemeinsamen europäischen Ansatzes für die Digitalisierung der Industrie. Oettinger kritisierte, dass Europa noch weit davon entfernt sei, sein Potential auszuschöpfen. Die USA, China und Südkorea würden ihre digitale Politik besser koordinieren. Europa brauche eine starke und ehrgeizige Digitalpolitik, um die Chancen des digitalen Zeitalters zu nutzen und die Herausforderungen zu bewältigen. Mit der Strategie für einen europäischen digitalen Binnenmarkt und für die Digitalisierung der europäischen Industrie habe die EU-Kommission den richtigen Fahrplan vorgelegt. https://ec.europa.eu/germany/news/oettinger-bei-bdi-digitalkonferenz-erfolg-geht-nureurop%C3%A4isch_de XI. Bildung, Forschung, Kultur 1. Innovationen: Die EU holt auf, Deutschland Spitze bei Investitionen Die EU holt bei Innovationen im Vergleich zu den USA und Japan auf. Schweden ist erneut EUInnovationsführer, gefolgt von Dänemark, Finnland, Deutschland und den Niederlanden. Deutschland liegt aber im europäischen Vergleich vorn bei den Investitionen in Innovationen, gefolgt von Estland, Österreich und Finnland. Zu am 14.07.) veröffentlicht hat. Außerdem hat die EU-Kommission eine Bewertung des Innovationsstands in den 214 europäischen Regionen und einen Überblick über Trends vorgelegt. Zu den führenden innovativen Regionen in der EU zählen aus Deutschland: Chemnitz, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, die Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Berlin, Hamburg, Darmstadt, Kassel, Braunschweig, Köln und Rheinhessen-Pfalz. https://ec.europa.eu/germany/news/innovationen-die-eu-holt-auf-deutschland-spitze-beiinvestitionen_de http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2486_de.htm https://ec.europa.eu/growth/industry/innovation/facts-figures/scoreboards_en (Innovation Scoreboard) http://ec.europa.eu/growth/industry/innovation/facts-figures/regional_en (Regionaler Innovationsanzeiger) http://ec.europa.eu/growth/industry/innovation/facts-figures/scoreboards_en (Innobarometer) 2. Studie zur Implementierung des Programms ERASMUS+ Am 13.07. wurde im Kulturausschuss des EU-Parlaments eine vom Ausschuss in Auftrag gegeben Studie mit dem Titel „Erasmus+: Dezentralisierte Implementierung – Erste Erfahrungen“ vorgestellt. Als größte Herausforderungen nennt der Bericht die geringe Funktionalität der ITInstrumente (80,6 % der befragten nationalen Agenturen), die übermäßige Komplexität der Verwaltung (58,3 %) und einen zu starken Fokus auf große Projekte unter Benachteiligung der kleineren Bewerber (41,7 %). Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/585877/IPOL_STU%282016%295 85877_EN.pdf 12
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