GEMEINDE E F F I N G E N Das Gelbe Blatt Nr. 10 / 2016 im August in Effingen .... (Auszug aus Gemeinde-Agenda) 01. 01. 04. 06. 10. 11. 13. 27./28. ??? Bundesfeier, Schulanlage Brunch im Söhrenhof, Bözen Trainingsturnier mit Bözen und Bözberg in Effingen Cöp d’Effige Landfrauen-Reise Bräteln auf Sennhütten Finalrunde Faustball-Sommermeisterschaft Reise MTV Turnfahrt (evtl. September) Husmusig Männerturnverein Turnverein Landfrauen Hessenberg-Veteranen Männerturnverein Männerturnverein Damenriege Wahl Gemeindeschreiberin Der amtierende Gemeindeschreiber tritt Ende Februar 2017 altershalber zurück. Der Gemeinderat hat als Nachfolgerin Frau Barbara Kastenholz, Oberlunkhofen, gewählt. Sie verfügt über aargauische Gemeindeschreiber-Erfahrung. Die neue Gemeindeschreiberin wird ab 01. Januar 2017 auf der Gemeindeverwaltung tätig sein und sich vorerst in das Amt einführen. Wir heissen Frau Kastenholz bereits heute herzlich willkommen in Effingen. Schulpflegerin Ingrid Mathys hat Demission eingereicht Nach dreieinhalbjähriger Amtszeit hat Schulpflegerin Frau Ingrid Mathys beim Kant. Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Aarau, per Ende Jahr 2016 ihre Demission eingereicht. Frau Mathys wurde am 28. Januar 2013 in die Schulpflege gewählt. – Der Gemeinderat dankt der Demissionärin bereits heute bestens für die erbrachte gute Zusammenarbeit. – Die Ersatzwahl ist für den 27. November 2016 vorgesehen. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Effingen … … für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Stimmberechtigte der Gemeinde Effingen) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis Freitag, 14. Oktober 2016, 12.00 Uhr) einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. – Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Mittagsruhe gilt auch am Samstag Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mittagsruhe auch am Samstag gilt und bitten, diese zwischen 12.00 Uhr und 13.15 Uhr einzuhalten. Das Anliegen ist aus der Bevölkerung an uns herangetragen worden. Vielen Dank für das Verständnis. Bitte wenden Gemeinde Effingen - Das Gelbe Blatt Nr. 10 / 2016 -2- Schwimmbad Schulheim - Badegelegenheit Neue gesetzliche Vorgaben besagen, dass bei Benützung des Schwimmbades Schulheim die Anwesenheit einer Aufsichtsperson, welche nicht in verwandtschaftlichem Verhältnis zu den Badegästen steht, erforderlich ist. Die Bereitschaft des Schulheimes zur Berechtigung der Schwimmbadbenützung durch die Bevölkerung besteht, jedoch unter der Auflage, dass diese neuen Regeln beachtet werden. Da keine Person mit der Bereitschaft zur Aufsicht gefunden werden konnte, ist leider eine Schwimmbad-Benützung durch die Dorfkinder derzeit nicht mehr möglich. Sollte sich jemand mit Bereitschaft zur Aufsicht finden, ist die Person herzlich eingeladen, sich umgehend beim Gemeinderat zu melden. Nur unter diesen Bedingungen könnte das Schulheim-Schwimmbad für das Dorf geöffnet werden. Gemeindeverwaltung Effingen - Oeffnungszeiten Ferienzeit Während der Schulferienzeit (04. Juli 2016 – 05. August 2016) ist die Gemeindeverwaltung jeweils nur am Vormittag, von 8.00 Uhr – 11.45 Uhr, geöffnet. Für ganz dringende Fälle ausserhalb dieser Bürozeit besteht die Möglichkeit einer telefonischen Termin-Vereinbarung (Telefon 062 876 11 09, vormittags). Wahlen und Abstimmungen - Stimmrechts-Ausweise Bei Wahlen und Abstimmungen kommt es immer wieder vor, dass die bei Teilnahmen auf dem Korrespondenzweg eingereichten Stimmrechts-Ausweise von den Stimm- und Wahlberechtigten nicht unterschrieben sind. Achten Sie doch bitte darauf, dass Sie vor dem Zukleben der Couverts die Stimmrechts-Ausweise unterzeichnen – Stimmabgaben mit nicht unterzeichneten Ausweisen gelten als ungültig! Wer zur Stimmabgabe an der Urne persönlich erscheint, muss den Stimmrechts-Ausweis nicht unterzeichnen. 18.07.2016 GEMEINDERAT und GEMEINDEVERWALTUNG EFFINGEN
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