Das Gelbe Blatt

GEMEINDE E F F I N G E N
Das Gelbe Blatt
Nr. 10 / 2016
im August in Effingen .... (Auszug aus Gemeinde-Agenda)
01.
01.
04.
06.
10.
11.
13.
27./28.
???
Bundesfeier, Schulanlage
Brunch im Söhrenhof, Bözen
Trainingsturnier mit Bözen und Bözberg in
Effingen
Cöp d’Effige
Landfrauen-Reise
Bräteln auf Sennhütten
Finalrunde Faustball-Sommermeisterschaft
Reise MTV
Turnfahrt (evtl. September)
Husmusig
Männerturnverein
Turnverein
Landfrauen
Hessenberg-Veteranen
Männerturnverein
Männerturnverein
Damenriege
Wahl Gemeindeschreiberin
Der amtierende Gemeindeschreiber tritt Ende Februar 2017 altershalber zurück. Der Gemeinderat hat als
Nachfolgerin Frau Barbara Kastenholz, Oberlunkhofen, gewählt. Sie verfügt über aargauische Gemeindeschreiber-Erfahrung. Die neue Gemeindeschreiberin wird ab 01. Januar 2017 auf der Gemeindeverwaltung tätig sein und sich vorerst in das Amt einführen. Wir heissen Frau Kastenholz bereits heute herzlich
willkommen in Effingen.
Schulpflegerin Ingrid Mathys hat Demission eingereicht
Nach dreieinhalbjähriger Amtszeit hat Schulpflegerin Frau Ingrid Mathys beim Kant. Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Aarau, per Ende Jahr 2016 ihre Demission eingereicht. Frau
Mathys wurde am 28. Januar 2013 in die Schulpflege gewählt. – Der Gemeinderat dankt der Demissionärin
bereits heute bestens für die erbrachte gute Zusammenarbeit. – Die Ersatzwahl ist für den 27. November
2016 vorgesehen.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Effingen …
… für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der
Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Stimmberechtigte der Gemeinde Effingen) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag
vor dem Wahltag (d. h. bis Freitag, 14. Oktober 2016, 12.00 Uhr) einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind
ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Das erforderliche
Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. – Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen,
dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige
Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Mittagsruhe gilt auch am Samstag
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mittagsruhe auch am Samstag gilt und bitten, diese zwischen
12.00 Uhr und 13.15 Uhr einzuhalten. Das Anliegen ist aus der Bevölkerung an uns herangetragen worden.
Vielen Dank für das Verständnis.
Bitte wenden
Gemeinde Effingen - Das Gelbe Blatt Nr. 10 / 2016
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Schwimmbad Schulheim - Badegelegenheit
Neue gesetzliche Vorgaben besagen, dass bei Benützung des Schwimmbades Schulheim die Anwesenheit
einer Aufsichtsperson, welche nicht in verwandtschaftlichem Verhältnis zu den Badegästen steht,
erforderlich ist. Die Bereitschaft des Schulheimes zur Berechtigung der Schwimmbadbenützung durch die
Bevölkerung besteht, jedoch unter der Auflage, dass diese neuen Regeln beachtet werden. Da keine Person
mit der Bereitschaft zur Aufsicht gefunden werden konnte, ist leider eine Schwimmbad-Benützung durch
die Dorfkinder derzeit nicht mehr möglich. Sollte sich jemand mit Bereitschaft zur Aufsicht finden, ist die
Person herzlich eingeladen, sich umgehend beim Gemeinderat zu melden. Nur unter diesen Bedingungen
könnte das Schulheim-Schwimmbad für das Dorf geöffnet werden.
Gemeindeverwaltung Effingen - Oeffnungszeiten Ferienzeit
Während der Schulferienzeit (04. Juli 2016 – 05. August 2016) ist die Gemeindeverwaltung jeweils nur
am Vormittag, von 8.00 Uhr – 11.45 Uhr, geöffnet. Für ganz dringende Fälle ausserhalb dieser Bürozeit
besteht die Möglichkeit einer telefonischen Termin-Vereinbarung (Telefon 062 876 11 09, vormittags).
Wahlen und Abstimmungen - Stimmrechts-Ausweise
Bei Wahlen und Abstimmungen kommt es immer wieder vor, dass die bei Teilnahmen auf dem Korrespondenzweg eingereichten Stimmrechts-Ausweise von den Stimm- und Wahlberechtigten nicht unterschrieben
sind. Achten Sie doch bitte darauf, dass Sie vor dem Zukleben der Couverts die Stimmrechts-Ausweise
unterzeichnen – Stimmabgaben mit nicht unterzeichneten Ausweisen gelten als ungültig!
Wer zur Stimmabgabe an der Urne persönlich erscheint, muss den Stimmrechts-Ausweis nicht unterzeichnen.
18.07.2016
GEMEINDERAT und GEMEINDEVERWALTUNG EFFINGEN