Haus- und Parkordnung - Erlebnispark Voglsam

Haus- und Parkordnung
1. Unsere Baumhäuser sind ein Ort der Erholung und der Entspannung. Bitte verhalten Sie sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
so, dass andere Gäste nicht gestört werden.
2. Die Baumhäuser und das gesamte Areal sind zur Vermeidung
von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln.
3. Abfälle sind in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
4. Haustiere sind in den Baumhäusern nicht erlaubt.
5. Rauchen, Grillen, Lagerfeuer und das Lagern von leicht
entzündlichen Stoffen wie Spiritus oder Feuerwerkskörpern in
den Baumhäusern und im Wald ist nicht erlaubt. Das Grillen ist
ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen möglich.
6. Das Grillen auf dem Grillplatz kann aufgrund Trockenheit
und Waldbrandgefahr vom Erlebnispark Voglsam ausdrücklich
untersagt werden.
7. Fenster und Türen sind beim Verlassen sowie bei Regen geschlossen zu halten.
8. Von den Baumhäusern, Treppen und Terrassen darf nichts
geworfen oder geschüttet werden.
9. Wir bitten das gesamte Areal sauber und umweltfreundlich
zu behandeln.
Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns am Herzen.
Um für alle unsere Gäste einen angenehmen Aufenthalt zu
ermöglichen, bitten wir Sie, unsere Haus- und Parkordnung
einzuhalten.
Rupert Stadler
Tel. 08726/210
Voglsam 1
(Bürozeiten: Mo-Fr 8.00 - 12.00)
84337 Schönau
Fax. 08726/1731
www.erlebniswelt-voglsam.de
[email protected]
10. Eltern haften für Ihre Kinder.
11. Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Feuchtigkeit und Nässe, dass die Terrasse und die Treppe rutschig sein
können.
12. Unsere Bäume sind das Herzstück der Baumhausanlage. Wir
bitten Sie deshalb, diese gut zu behandeln. Jeder Kratzer und
jede Verletzung am Baum kann zu dauerhaften Schäden des
Baumes führen.
13. Im Falle von Unwetterwarnungen behalten wir uns vor, die
Anlage zu Ihrer eigenen Sicherheit zu räumen. In diesem Fall
werden wir Sie umgehend informieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Bitte folgen Sie den Anweisungen
unserer Mitarbeiter.
14. Nach Schließung der Parkanlage um 18 Uhr kann nur das
Areal um die Baumhäuser, den Grillplatz und den Kinderspielplatz genutzt werden. Alle anderen Attraktionen des Parks wie
Kletterpark, Kartbahn, Rodelbahn, Golfanlagen dürfen nicht
genutzt werden.
15. Die Übernachtungsgäste unserer Baumhäuser können auf
den reservierten Parkplätzen parken. Es stehen Bollerwagen
zur Verfügung, um das Gepäck direkt zum Baumhaus zu befördern.