Ausschreibung Präambel Preisgeber des HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreises ist die Stiftung Mittagskinder, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg. Die Stiftung Mittagskinder will mit dem HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis in der Öffentlichkeit nachhaltig ein Zeichen für das Recht aller Kinder auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt setzen. In Hamburg sind in den vergangenen Jahren eine Reihe von Kindern gewaltsam zu Tode gekommen oder haben durch körperliche Misshandlung schwerste Gesundheitsschäden erlitten. Der HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis hat zum Ziel, den aktiven und proaktiven Kinderschutz vor körperlicher und seelischer Gewalt wirksam zu fördern. I. Preiskategorien Der HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis wird in zwei Kategorien vergeben: Kategorie Engagement und Zivilcourage Ausgezeichnet werden Einzelpersonen (m/w) für ihr Verdienst um Kinderschutz in konkreten Einzelfällen, beispielsweise Privatpersonen, Tagesmütter, Pflegeeltern, Erzieher, Sozialarbeiter, Pädagogen, Lehrer, Ärzte, Behördenmitarbeiter, Whistleblower. Teilnehmen können Personen ab Vollendung des 10. Lebensjahres. Der Teilnahme von Minderjährigen müssen der/die Sorgeberechtigte(-n) bei der Bewerbung bzw. bei dem Bewerbungsvorschlag von dritter Seite schriftlich zustimmen. Der Preisträger (m/w) der Kategorie Engagement und Zivilcourage erhält ein Preisgeld in Höhe von € 5.000. Er muss seinen Hauptwohnsitz im Großraum Hamburg haben. Dieser umfasst das Stadtgebiet und sowie an Hamburg grenzende Bereiche der Landkreise Harburg, Stade, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Kategorie Projektarbeit Ausgezeichnet werden Kinderschutzprojekte von Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Organisationen / Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Krankenhaus, Vereinen und Stiftungen sowie vergleichbaren Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz im Großraum Hamburg haben. Dieser umfasst das Stadtgebiet und sowie an Hamburg grenzende Bereiche der Landkreise Harburg, Stade, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Soweit es sich um juristische Personen des privaten Rechtes handelt, müssen sie vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Der Preisträger der Kategorie Projektarbeit erhält ein Preisgeld in Höhe von € 20.000. Das Preisgeld muss als Förderbetrag zweckgebunden für ein Kinderschutzprojekt im Großraum Hamburg verwendet werden, das der Preisträger bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Das Preisgeld muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ausreichung verwendet werden. Dafür ist dem Preisgeber ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Soweit der Preisträger als gemeinnützig anerkannt ist, verpflichtet er sich, dem Preisgeber eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Bewerber der Kategorie Projektarbeit benennen dem Preisgeber einen Ansprechpartner. Dieser vertritt das Projekt und seine Organisation in allen Belangen der Preisbewerbung und -vergabe. Die Bewerber der Kategorie Projektarbeit verpflichten sich, den Preisgeber unverzüglich zu informieren, falls ihr Projekt oder die damit verbundene gemeinnützige Tätigkeit ganz oder teilweise eingestellt werden. Die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist damit ausgeschlossen. In der Folge kann eine Nominierung bzw. Preisvergabe widerrufen und zugesprochenes Preisgeld aberkannt werden. Bereits ausgereichtes Preisgeld muss in diesem Fall zurückgezahlt werden. II. Bewerbungsverfahren Eigenbewerbungen und Vorschläge Dritter für die Preisvergabe an geeignete Einzelpersonen (Kategorie Engagement und Zivilcourage) und Kinderschutzprojekte (Kategorie Projektarbeit) können schriftlich bis 31.07.2016 (Posteingang beim Preisgeber) eingereicht werden. Schicken Sie Ihre Bewerbungen mit Briefpost oder per E-Mail bitte an: Stiftung Mittagskinder "HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis 2016" Mattentwiete 6 20457 Hamburg E-Mail: [email protected] Eingangsbestätigungen werden nicht versendet. Der Preisgeber kann Teilnehmer, die die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllen oder deren Unterlagen unvollständig sind, vom Bewerbungsverfahren ausschließen. Jeder Teilnehmer trägt selbst alle Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung sowie der Preisvergabe. Eine Erstattung oder Übernahme von Kosten durch den Preisgeber erfolgt nicht. Die Bedingungen für die Teilnahme umfassen neben den Ausschreibungsbedingungen alle im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Alle eingereichten Unterlagen verbleiben beim Preisgeber und werden unentgeltlich überlassen. Das schriftliche Dokument zur Eigenbewerbung bzw. für den Vorschlag eines Dritten zur Preisvergabe an geeignete Einzelpersonen und Projekte muss in deutscher Sprache verfasst sein und folgendes umfassen: 1. Maximal 3 Seiten DIN A4 mit jeweils 5.000 Zeichen maximal; Schriftgrad nicht kleiner als 10 Punkt; 2. Juristische Personen des privaten Rechtes müssen einen gültigen Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeitsbestätigung) beifügen; 3. Ergänzende Materialien (Wort und Bild) können beigefügt werden. Das unter Punkt 1. genannte schriftliche Dokument soll darlegen, warum eine Einzelperson oder ein Projekt geeignet sind, mit dem HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis ausgezeichnet zu werden. Dafür werden in der jeweiligen Kategorie folgende Informationen benötigt: Kategorie Engagement und Zivilcourage (Einzelperson) • • Genaue Beschreibung der Aktion, die dem Kinderschutz wirksam Geltung verschafft hat, mit Angabe von Datum und Ort des Geschehens; Name, Vorname, Alter, Wohnanschrift der handelnden Einzelperson, die sich wirksam für den Kinderschutz eingesetzt hat, sowie Mailadresse und Telefonnr.; bei Minderjährigen auch Name der Sorgeberechtigten; Kategorie Projektarbeit • • • Inhalt und Zielsetzung des Kinderschutzprojektes, bereits erzielte Ergebnisse, Zeitpunkt des Beginns und geplante Dauer; Träger des Kinderschutzprojektes, Straßenadresse, Webadresse, Telefonnummer; Ansprechpartner des Projektes bzw. seines Trägers mit Kontaktdaten einschließlich Mailadresse und Mobilnummer. III. Preisverleihung Eine unabhängige Jury, deren Mitglieder vom Preisgeber berufen werden, wählt aus den eingereichten Bewerbungen in jeder Kategorie einen Preisträger aus und nominiert sie für die Verleihung. Der Preisgeber behält sich vor, eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungen zu treffen. Vertreter des Preisgebers und Jurymitglieder können Bewerbungsprojekte vor Ort besuchen und Einzelbewerber zum Gespräch einladen. Die Verleihung der Auszeichnung HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis findet im Herbst 2016 statt. Das Preisträgerprojekt und der Einzelpreisträger stellen sich bei dieser Veranstaltung vor. Die für die Preisvergabe Nominierten werden durch den Preisgeber spätestens drei Wochen vor dem Verleihungstermin schriftlich informiert. Die Nominierten verpflichten sich, der Stiftung Mittagskinder innerhalb von sieben Kalendertagen (Posteingang beim Preisgeber) nach Erhalt dieser Benachrichtigung schriftlich bekanntzugeben, dass sie den Gewinn annehmen und an der Preisverleihung teilnehmen. Andernfalls ist der Preisgeber berechtigt, die Auszeichnung an einen anderen Empfänger zu vergeben. Die Nominierten verpflichten sich, bis zur öffentlichen Bekanntgabe am Abend der Preisverleihung Stillschweigen über ihre Nominierung zu bewahren. Die Preisträger bzw. Nominierten (Einzelpersonen/gegebenenfalls ihre Sorgeberechtigten sowie Projektvertreter) räumen der Stiftung Mittagskinder das Recht ein, alle durch die Bewerbung mitgeteilten Inhalte zur Erstellung von Dokumentationen über den Wettbewerb in unterschiedlichen Medien zu verwenden. IV. Rechtliche Klausel Die Teilnahmebedingungen werden durch Absenden der Bewerbungsunterlagen an die Stiftung Mittagskinder anerkannt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb, Nominierung und/oder Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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