Ausschreibung - beim HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis

Ausschreibung
Präambel
Preisgeber des HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreises ist die Stiftung
Mittagskinder, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg. Die Stiftung Mittagskinder will mit
dem HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis in der Öffentlichkeit nachhaltig
ein Zeichen für das Recht aller Kinder auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor
körperlicher und seelischer Gewalt setzen. In Hamburg sind in den vergangenen
Jahren eine Reihe von Kindern gewaltsam zu Tode gekommen oder haben durch
körperliche Misshandlung schwerste Gesundheitsschäden erlitten. Der
HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis hat zum Ziel, den aktiven und
proaktiven Kinderschutz vor körperlicher und seelischer Gewalt wirksam zu
fördern.
I. Preiskategorien
Der HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis wird in zwei Kategorien
vergeben:
Kategorie Engagement und Zivilcourage
Ausgezeichnet werden Einzelpersonen (m/w) für ihr Verdienst um Kinderschutz in
konkreten Einzelfällen, beispielsweise Privatpersonen, Tagesmütter, Pflegeeltern,
Erzieher, Sozialarbeiter, Pädagogen, Lehrer, Ärzte, Behördenmitarbeiter,
Whistleblower. Teilnehmen können Personen ab Vollendung des 10.
Lebensjahres. Der Teilnahme von Minderjährigen müssen der/die
Sorgeberechtigte(-n) bei der Bewerbung bzw. bei dem Bewerbungsvorschlag von
dritter Seite schriftlich zustimmen.
Der Preisträger (m/w) der Kategorie Engagement und Zivilcourage erhält
ein Preisgeld in Höhe von € 5.000. Er muss seinen Hauptwohnsitz im Großraum
Hamburg haben. Dieser umfasst das Stadtgebiet und sowie an Hamburg
grenzende Bereiche der Landkreise Harburg, Stade, Pinneberg, Segeberg,
Stormarn und Herzogtum Lauenburg.
Kategorie Projektarbeit
Ausgezeichnet werden Kinderschutzprojekte von Kindergärten,
Kindertagesstätten, Schulen, Organisationen / Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, Polizei, Krankenhaus, Vereinen und Stiftungen sowie vergleichbaren
Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz im Großraum Hamburg haben.
Dieser umfasst das Stadtgebiet und sowie an Hamburg grenzende Bereiche der
Landkreise Harburg, Stade, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum
Lauenburg. Soweit es sich um juristische Personen des privaten Rechtes handelt,
müssen sie vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.
Der Preisträger der Kategorie Projektarbeit erhält ein Preisgeld in Höhe von €
20.000. Das Preisgeld muss als Förderbetrag zweckgebunden für ein
Kinderschutzprojekt im Großraum Hamburg verwendet werden, das der
Preisträger bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich auf den Weg
gebracht hat. Das Preisgeld muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ausreichung
verwendet werden. Dafür ist dem Preisgeber ein Verwendungsnachweis
vorzulegen. Soweit der Preisträger als gemeinnützig anerkannt ist, verpflichtet er
sich, dem Preisgeber eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen.
Bewerber der Kategorie Projektarbeit benennen dem Preisgeber einen
Ansprechpartner. Dieser vertritt das Projekt und seine Organisation in allen
Belangen der Preisbewerbung und -vergabe.
Die Bewerber der Kategorie Projektarbeit verpflichten sich, den Preisgeber
unverzüglich zu informieren, falls ihr Projekt oder die damit verbundene
gemeinnützige Tätigkeit ganz oder teilweise eingestellt werden. Die weitere
Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist damit ausgeschlossen. In der Folge kann
eine Nominierung bzw. Preisvergabe widerrufen und zugesprochenes Preisgeld
aberkannt werden. Bereits ausgereichtes Preisgeld muss in diesem Fall
zurückgezahlt werden.
II. Bewerbungsverfahren
Eigenbewerbungen und Vorschläge Dritter für die Preisvergabe an geeignete
Einzelpersonen (Kategorie Engagement und Zivilcourage) und
Kinderschutzprojekte (Kategorie Projektarbeit) können schriftlich bis 31.07.2016
(Posteingang beim Preisgeber) eingereicht werden. Schicken Sie Ihre
Bewerbungen mit Briefpost oder per E-Mail bitte an:
Stiftung Mittagskinder
"HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis 2016"
Mattentwiete 6
20457 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Eingangsbestätigungen werden nicht versendet. Der Preisgeber kann Teilnehmer,
die die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllen oder deren Unterlagen
unvollständig sind, vom Bewerbungsverfahren ausschließen. Jeder Teilnehmer
trägt selbst alle Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung sowie der
Preisvergabe. Eine Erstattung oder Übernahme von Kosten durch den Preisgeber
erfolgt nicht.
Die Bedingungen für die Teilnahme umfassen neben den
Ausschreibungsbedingungen alle im Rahmen der gesamten Auslobung
dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Alle eingereichten Unterlagen
verbleiben beim Preisgeber und werden unentgeltlich überlassen.
Das schriftliche Dokument zur Eigenbewerbung bzw. für den Vorschlag eines
Dritten zur Preisvergabe an geeignete Einzelpersonen und Projekte muss in
deutscher Sprache verfasst sein und folgendes umfassen:
1. Maximal 3 Seiten DIN A4 mit jeweils 5.000 Zeichen maximal; Schriftgrad
nicht kleiner als 10 Punkt;
2. Juristische Personen des privaten Rechtes müssen einen gültigen
Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeitsbestätigung) beifügen;
3. Ergänzende Materialien (Wort und Bild) können beigefügt werden.
Das unter Punkt 1. genannte schriftliche Dokument soll darlegen, warum eine
Einzelperson oder ein Projekt geeignet sind, mit dem HELDENHERZ Hamburger
Kinderschutzpreis ausgezeichnet zu werden. Dafür werden in der jeweiligen
Kategorie folgende Informationen benötigt:
Kategorie Engagement und Zivilcourage (Einzelperson)
•
•
Genaue Beschreibung der Aktion, die dem Kinderschutz wirksam Geltung
verschafft hat, mit Angabe von Datum und Ort des Geschehens;
Name, Vorname, Alter, Wohnanschrift der handelnden Einzelperson, die
sich wirksam für den Kinderschutz eingesetzt hat, sowie Mailadresse und
Telefonnr.; bei Minderjährigen auch Name der Sorgeberechtigten;
Kategorie Projektarbeit
•
•
•
Inhalt und Zielsetzung des Kinderschutzprojektes, bereits erzielte
Ergebnisse, Zeitpunkt des Beginns und geplante Dauer;
Träger des Kinderschutzprojektes, Straßenadresse, Webadresse,
Telefonnummer;
Ansprechpartner des Projektes bzw. seines Trägers mit Kontaktdaten
einschließlich Mailadresse und Mobilnummer.
III. Preisverleihung
Eine unabhängige Jury, deren Mitglieder vom Preisgeber berufen werden, wählt
aus den eingereichten Bewerbungen in jeder Kategorie einen Preisträger aus und
nominiert sie für die Verleihung. Der Preisgeber behält sich vor, eine Vorauswahl
der eingereichten Bewerbungen zu treffen. Vertreter des Preisgebers und
Jurymitglieder können Bewerbungsprojekte vor Ort besuchen und
Einzelbewerber zum Gespräch einladen. Die Verleihung der Auszeichnung
HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis findet im Herbst 2016 statt. Das
Preisträgerprojekt und der Einzelpreisträger stellen sich bei dieser Veranstaltung
vor.
Die für die Preisvergabe Nominierten werden durch den Preisgeber spätestens
drei Wochen vor dem Verleihungstermin schriftlich informiert. Die Nominierten
verpflichten sich, der Stiftung Mittagskinder innerhalb von sieben Kalendertagen
(Posteingang beim Preisgeber) nach Erhalt dieser Benachrichtigung schriftlich
bekanntzugeben, dass sie den Gewinn annehmen und an der Preisverleihung
teilnehmen. Andernfalls ist der Preisgeber berechtigt, die Auszeichnung an einen
anderen Empfänger zu vergeben. Die Nominierten verpflichten sich, bis zur
öffentlichen Bekanntgabe am Abend der Preisverleihung Stillschweigen über ihre
Nominierung zu bewahren.
Die Preisträger bzw. Nominierten (Einzelpersonen/gegebenenfalls ihre
Sorgeberechtigten sowie Projektvertreter) räumen der Stiftung Mittagskinder das
Recht ein, alle durch die Bewerbung mitgeteilten Inhalte zur Erstellung von
Dokumentationen über den Wettbewerb in unterschiedlichen Medien zu
verwenden.
IV. Rechtliche Klausel
Die Teilnahmebedingungen werden durch Absenden der Bewerbungsunterlagen
an die Stiftung Mittagskinder anerkannt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am
Wettbewerb, Nominierung und/oder Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.