Das Projekt „Hahn im Glück“

Das Projekt „Hahn im Glück“ von Demeter Schweiz
Präambel
Demeter Schweiz will die bisherige Praxis der Eierproduktion für die Demeter-Betriebe verändern.
Die bisherige Legehennen-Zucht stellt uns alle vor ein ethisches Problem, da der Grossteil der
Hähne nutzlos gleich nach dem Schlüpfen getötet wird. In der Eierproduktion werden
Legehybriden verwendet, die auf eine extrem hohe Legeleistung gezüchtet sind. Die männlichen
Tiere dieser Züchtung finden keine Verwendung, da sie als Masttiere in Ihrer Wachstumsleistung
und Ihrem Brustfleischanteil den heutigen Masthähnchenlinien unterlegen sind und daher für die
Mast einen zu hohen Futterverbrauch haben. Sie werden deshalb kurz nach dem Schlüpfen
aussortiert und getötet.
Die Geschlechtsbestimmung im Ei stellt für Demeter Schweiz keine Option dar, da mit der „in-ovo
Geschlechtsbestimmung“ weiterhin die einseitige Züchtung der Legehybriden gefördert wird.
Ausserdem wird mit den jetzt verfügbaren Methoden das Geschlecht des Embryos am 3. Tag
bestimmt, das Herz des Embryos ist aber bereits am 2. Tag ausgebildet. Das Ziel von Demeter
Schweiz ist eine ökologische Züchtung. Mit dem Projekt „Hahn im Glück“ soll der Erhalt und
Aufbau von regionalen Hühner-Rassen gefördert werden.
Demeter Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, dass die gleiche Anzahl Hähnchen aufgezogen wird,
wie Legehennen auf den Demeter-Betrieben eingestallt sind. Die Hähnchen werden gemästet,
mit etwa 14-18 Wochen geschlachtet und als Junghähne verkauft. Die Tiere werden also nicht
nutzlos getötet, sondern dienen der menschlichen Ernährung.
Im Fokus steht eine sich selbst tragende, auf Familienbetrieben basierende Geflügelwirtschaft mit
artgerechter Tierhaltung, möglichst hofeigener Futtergrundlage und grösstmöglichem Tierwohl.
Zur Verwirklichung dieses Zieles sollen zuerst Daten über die Fütterung erhoben werden. Zu
einem späteren Zeitpunkt sollen Mittel zur Unterstützung der Züchtung eines Zweinutzungshuhns
organisiert werden. Das Züchtungsziel ist eine Ausgewogenheit von Legeleistung und
Fleischansatz mit einer guten Futterverwertung mit möglichst hohem Futteranteil vom eigenen
Hof. Die Züchtung soll den Zielsetzungen der biodynamischen Haltungsbedingungen
entsprechen.
In einem ersten Schritt werden diese Ziele im Rahmen des Projektes „Hahn im Glück“ umgesetzt.
In einem nächsten Schritt wird die Umsetzung auf allen Demeter-Betrieben geprüft, d.h. die
Aufzucht des Bruders soll Bestandteil der regulären Demeter-Richtlinien werden.
Projekt „Hahn im Glück“
Das Logo des Projektes „Hahn im Glück“ steht für die in der Präambel formulierten Ziele der
artgerechten und ethisch geprägten Hühnerhaltung. Das Logo darf nur von den teilnehmenden
Betrieben des Projektes genutzt werden, und nur, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:
1) Die teilnehmenden Betriebe schliessen mit dem Verein für biologisch dynamische
Landwirtschaft einen Zusammenarbeitsvertrag für das Projekt ab. Darin sind die
Verbindlichkeiten beider Seiten festgehalten.
Hahn im Glück
Stand 01.02.2016/HB
Demeter Schweiz
2) Für jede Legehenne, die gemäss diesen Richtlinien „Hahn im Glück“-Eier legt, muss ein
männliches Küken mit aufwachsen. Dieses muss nicht auf demselben Betrieb aufgezogen
werden wie die Henne. Das Huhn und sein Bruderhahn müssen jeweils von derselben
Rasse (Legehybrid oder Rassenhuhn) stammen. Die Hähnchen müssen innerhalb der
Lebenszeit der Hennen aufgezogen werden.
3) Der Haltungs- oder Vermarktungsbetrieb ist gemäss den Demeter-Richtlinien zertifiziert.
4) Bei der Fütterung der Hennen und der Junghähne muss mind. 10% des Futters vom
eigenen Hof stammen (berechnet auf die Trockensubstanz). Das im Auslauf
aufgenommene Futter wird nicht zu diesen 10% gerechnet. Beispiele:
a. Mais, Getreide, Kartoffeln etc. vom eigenen Hof
b. Schotte von einer Demeter-Käserei, an die man die eigene Milch liefert
c. Getreidenebenprodukte aus einer Knospe- oder Demeter-Mühle, wenn das eigene
Getreide dort verarbeitet wird
d. Bezug von Futtermischungen von einer Mühle, wenn vorgängig die gleiche Menge
Futterkomponenten vom Hof an die Mühle geliefert wurden. (Trockensubstanz)
5) Die Zielvorstellung des Anteils des hofeigenen Futters bei Huhn und Junghahn liegt höher
als der Startwert von 10%. Deshalb wird in regelmässigen Abständen analysiert, welcher
Anteil an hofeigenem Futter erreicht werden konnte und ob der Minimalwert erhöht
werden kann.
6) Der Hühnerhalter bezahlt dem Aufzuchtbetrieb der männlichen Küken CHF 9.- pro Hahn
für den Mehreinsatz von Futter und Arbeit im Verhältnis zu einem nach gleichen
Haltungsstandard aufgezogenen Masthähnchen aus einer herkömmlichen Mastlinie. Diese
Kosten werden durch den höheren Eierpreis abgedeckt.
7) Zusätzlich wird CHF 1.- pro Huhn in einen Fonds einbezahlt. Der Zweck des Fonds ist
zuerst die Datenerhebung bezüglich Fütterung und zu einem späteren Zeitpunkt die
Unterstützung der Forschung in Bezug auf ökologische Züchtung einer geeigneten
Geflügelrasse für die Demeter-Geflügelhaltung. Wenn ein Betrieb so viele Hähnchen
aufzieht wie er Legehennen hält, muss er nur CHF 1.- pro Legehenne in den Fonds
einzahlen.
8) Der Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft behält sich vor, bei falscher
Verwendung des Logos „Hahn im Glück“ Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
9) Die Kennzeichnung und Werbeaussagen der Eier und des Junghahnfleisches mit dem
Logo „Hahn im Glück“ sind der Demeter-Markenschutzkommission vorzulegen. Die hierfür
notwendige Kennzeichnungsrichtlinie ist die Grundlage. Sie umfasst Vorschriften bezüglich
der Logo-Grösse, Darstellung und Anordnung des Logos bzw. Grafik/Auslobung.
10) Das Recht zur Nutzung des Siegels endet
• wenn eine oder mehrere Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.
• wenn der teilnehmende Betrieb die abgemachten Zahlungen nicht leistet.
• wenn der Betrieb die Demeter-Anerkennung verliert.
11) Zu Kommunikations-, Werbe- und Verkaufsförderungszwecken betreibt Demeter Schweiz
eine Webseite und stellt Informations- und Verkaufsförderungsmaterial zur Verfügung.
12) Die Arbeitsgruppe Hühner verfasst jährlich auf Jahresende einen Bericht zu Handen der
Kommission für Richtlinienfragen (KfR) des Vereins für biologisch-dynamische
Landwirtschaft, welcher den Verlauf und die Entwicklung des Projekts aufzeigt.
Hahn im Glück
Stand 01.02.2016/HB
Demeter Schweiz