Reschfeld Nord

Bezirkshauptmannschaft
Ried im Innkreis
4910 Ried im Innkreis • Parkgasse 1
Geschäftszeichen:
EnRo20-3-2016, N10-20-2016
ForstR10-17-2016
Bearbeiter: Dr. Gerhard Obermair
Tel: (+43 7752) 912-68350
Fax: (+43 7752) 912-399
E-Mail: [email protected]
www.bh-ried.gv.at
KUNDMACHUNG
Ried im Innkreis, 20. Juli 2016
Mit Eingabe vom 7. April 2016, eingelangt am 25. Mai 2016, hat die H.Burgstaller Gesellschaft
m.b.H., 4680 Haag a.H., um die Erteilung
I.
II.
III.
der Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz,
der naturschutzbehördliche Bewilligung sowie
die Rodungsbewilligung
für den Gewinnungsbetriebsplan zur Eröffnung der Quarzkiesgrube „Reschfeld Nord“ auf
Grst.Nr. 556/1 und 556/2, KG. Jederetsberg, Marktgemeinde Taiskirchen i.I., angesucht.
In der Kiesgrube „Reschfeld Nord“ soll mittels Etagenförderung Quarzschotter abgebaut werden.
Aufbereitungsanlagen sind nicht geplant. Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße vom Süden
her. Im Zufahrtsbereich soll ein Container für Mannschaft und Werkzeug sowie eine mobile Toilette
aufgestellt werden. Für den Abbau werden ein Raupenbagger sowie eine Schubraupe verwendet.
Für die mobile Betankung des Baggers stehen eine Auffangtasse und Ölbindemittel zur Verfügung.
Die Kiesgrube soll im 1-Schichtbetrieb von Montag bis Freitag von 06:00 bis 19:00 Uhr sowie
samstags (fallweise) von 06:00 bis 14:00 Uhr betrieben werden. Der Abbau von Quarzschotter ist
bis 31.12.2017 geplant, danach soll die Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Die näheren Details wollen den vorgelegten Einreichunterlagen entnommen werden.
Aufgrund dieses Ansuchens wird gemäß § 116 Abs.7 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idF. BGBl. I
Nr. 111/2010 iVm. § 92 Abs.2 letzter Satz und § 93 Abs.2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes iVm. sowie §§ 40 bis
44 AVG eine mündliche Verhandlung mit Vornahme eines Lokalaugenscheines für
Montag, den 8. August 2016, um ca. 08:30 Uhr
an Ort und Stelle anberaumt.
Ein Projektsgleichstück liegt bis zum Vortag der Verhandlung bei der Marktgemeinde
Taiskirchen i.I. und bei der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. zur allgemeinen Einsichtnahme
während der Amtsstunden auf.
DVR: 0069337
Die Beteiligten werden soweit ihre Interessen berührt werden hiermit eingeladen, an der
Verhandlung teilzunehmen.
Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss
mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Für die Vollmacht ist eine
Stempelgebühr von 14,30 Euro zu entrichten. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen,
wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von
Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren
Vertretungsbefugnis besteht oder eine zur berufsmäßige Parteienvertretung befugte Person sich
auf eine ihr erteilte Vollmacht beruft. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu
kommen.
Als Antragsteller beachten Sie bitte: Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder
auf Ihre Kosten vertagt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen oder Ihr Vertreter diese
versäumt.
Als Partei oder Beteiligter beachten Sie bitte: Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre
Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der
Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Dies bedeutet, wenn Sie zur Verhandlung nicht erscheinen, dass Sie mit dem Projekt bzw. mit dem
Ergebnis der Verhandlung einverstanden sind.
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